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  Dokument Gemeinde Datum Inhalt des Dokuments (Auszug) Schlagworte
19670531_GVE019 St.Gallenkirch 1967-05-31 - 1 - 6791 St. Gallenkirch, ............................................................. ...... Gemeinde St. Gallenkirch 26.5.1967. Bezirk Bludenz 6791 St. Gallenkirch Zahl ........................... Einberufung Gemäß § 35 GG werden … en. d) Es wird einstimmig beschlossen, mit den zuständigen Interessentschaften die baldige Instandsetzung der Gastauner-Brücke zu betreiben. Ende der Sitzung: 1.6.1967 / 0.40 Uhr Der Schriftführer: Der Bürgermeister: Die Gemeinderäte:
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19670418_GVE018 St.Gallenkirch 1967-04-18 - 1 - 6791 St. Gallenkirch, ............................................................. ...... Gemeinde St. Gallenkirch 14.4.1967. Bezirk Bludenz 6791 St. Gallenkirch Zahl ........................... Einberufung Gemäß § 35 GG werden … f) Es wird angeregt, der wilden Mullabfuhr bei der Montafonerhüsli-Brücke Einhalt zu gebieten bzw. für eine geordnete Mullabfuhr im dortigen Bereiche Sorge zu tragen. Ende der Sitzung: 23.45 Uhr. Schriftführer Bürgermeister Gemeinderat
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19670309_GVE017 St.Gallenkirch 1967-03-09 - 1 - 6791 St. Gallenkirch, ............................................................. ...... Gemeinde St. Gallenkirch Bezirk Bludenz 6791 St. Gallenkirch Zahl ........................... St.Gallenkirch, 6.3.1967. Einberufung Gemäß … rnsehempfanges bemängeln. Ende der Sitzung: 23 Uhr. Gegen vorstehende Beschlüsse steht die Berufung offen, welche binnen 14 Tagen beim Gemeindeamte einzubringen wäre. Der Schriftführer: Gemeindevorstandes: Der Vorsitzende: Mitglieder des
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19670126_GVE016 St.Gallenkirch 1967-01-26 - 1 - Gemeindeamt St.Gallenkirch St.Gallenkirch, 23.1.1967. Einberufung Gemäß § 35 GG werden Sie zu der auf Donnerstag den 26.1.1967 um 20.00 Uhr im Schulhaus (Sitzungszimmer) anberaumten 16.Sitzung der Gemeindevertretung einberufen. Ta … rnsehempfanges bemängeln. Ende der Sitzung: 23 Uhr. Gegen vorstehende Beschlüsse steht die Berufung offen, welche binnen 14 Tagen beim Gemeindeamte einzubringen wäre. Der Schriftführer: Gemeindevorstandes: Der Vorsitzende: Mitglieder des
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19661215_GVE015 St.Gallenkirch 1966-12-15 - 1 - Gemeindeamt St.Gallenkirch St.Gallenkirch, 12.12.1966. Einberufung Gemäß § 35 GG werden Sie zu der auf Donnerstag den 15.Dez.1966 um 20.00 Uhr im Schulhaus (Sitzungszimmer) anberaumten 15.Sitzung der Gemeindevertretung einberufen. … üsse wurden einstimmig gefasst. Ende der Sitzung: 23.10 Uhr. Gegen vorstehende Beschlüsse steht die Berufung offen, welche binnen 2 Wochen beim Gemeindeamt einzubringen wäre. Schriftführer Vizebürgermeister als Vorsitzender Gemeinderat
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19661027_GVE014 St.Gallenkirch 1966-10-27 - 1 - Gemeindeamt St.Gallenkirch St.Gallenkirch, 24.10.1966. Einberufung Gemäß § 35 GG werden Sie zu der auf Donnerstag den 27.Oktober 1966 um 20.00 Uhr im Schulhaus (Sitzungszimmer) anberaumten 14.Sitzung der Gemeindevertretung einberuf … inde nicht abzusehen ist. Ende der Sitzung: 23.40 Uhr Gegen vorstehende Beschlüsse steht die Berufung offen, welche binnen 14 Tagen beim Gemeindeamte einzubringen wäre. Der Schriftführer: Gemeinderat Der Vorsitzende: Vizebürgermeister
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19660902_GVE013 St.Gallenkirch 1966-09-02 - 1 - Gemeindeamt St.Gallenkirch St.Gallenkirch, 30.8.1966. Einberufung Gemäß § 35 GG werden Sie zu der auf Freitag den 2.Sept.196@ um 20.00 Uhr im Schulhaus (Hauswirtschaftsschule) anberaumten 13.Sitzung der Gemeindevertretung einberufe … e kann aus Präjudizgründen nicht entsprochen werden. Ende der Sitzung: 24.00 Uhr Gegen diese Beschlüsse steht die Berufung offen, welche binnen 14 Tagen beim Gemeindeamte einzubringen wäre. Gemeinderat: Der Vorsitzende: Der Schriftführer:
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19660727_GVE012 St.Gallenkirch 1966-07-27 - 1 - Gemeindeamt St.Gallenkirch St.Gallenkirch, 25.7.1966. Einberufung Gemäß § 35 GG werden Sie zu der auf Mittwoch den 27.Juli 1966 um 20.00 Uhr im Schulhaus (Hauswirtschaftsschule) anberaumten 12.Sitzung der Gemeindevertretung einberu … 00.- gewährt. Ende der Sitzung: Donnerstag, 28.7.1966/0.15 Uhr Gegen vorstehende Beschlüsse steht die Berufung offen, welche binnen 14 Tagen beim Gemeindeamte einzubringen wäre. Schriftführer Vizebürgermeister Gemeindevorstandsmitglied
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19660630_GVE011 St.Gallenkirch 1966-06-30 - 1 Gemeindeamt St.Gallenkirch St.Gallenkirch, 27.6.1966. Einberufung Gemäß § 35 GG werden Sie zu der auf Donnerstag den 30.6.1966 um 20.00 Uhr im Schulhaus (Hauswirtschaftsschule) anberaumten 11.Sitzung der Gemeindevertretung einberufen. … de der Sitzung: Montag, 4. Juli 1966 / 23 Uhr Gegen vorstehende Beschlüsse steht die Berufung offen, welche binnen 14 Tagen beim Gemeindeamte einzubringen wäre. Der Schriftführer: Der Vorsitzende: Der Gemeindevorstand: Vizebürgermeister
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19660526_GVE010 St.Gallenkirch 1966-05-26 - 1 - Gemeindeamt St.Gallenkirch St.Gallenkirch, 24.5.1966. Einberufung Gemäß § 35 GG werden Sie zu der auf Donnerstag den 26.Mai 1966 um 20.00 Uhr im Schulhaus (Hauswirtschaftsschule) anberaumten 10.Sitzung der Gemeindevertretung einber … Anträge besorgt zu sein. Ende der Sitzung: 27.5.1966 / 0.45 Uhr Gegen vorstehende Beschlüsse steht die Berufung offen, welche binnen 14 Tagen beim Gemeindeamte einzubringen wäre. Der Schriftführer: Der Bürgermeister: Die Gemeinderäte:
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19660418_GVE009 St.Gallenkirch 1966-04-18 - 1 - Gemeindeamt St.Gallenkirch St.Gallenkirch, 15.4.1966. Einberufung Gemäß § 35 GG werden Sie zu der auf Montag den 18.April 1966 um 20.00 Uhr im Schulhaus (Hauswirtschaftsschule) anberaumten 9.Sitzung der Gemeindevertretung einberufe … ut. 12.) Keine freien Anträge. Ende der Sitzung: 19.4.1966 / 1.45 Uhr Gegen diese Beschlüsse steht die Berufung offen, welche binnen 14 Tagen beim Gemeindeamte einzubringen wäre. Der Schriftführer: Der Bürgermeister: Die Gemeinderäte:
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19660314_GVE008 St.Gallenkirch 1966-03-14 - 1 - Gemeindeamt St.Gallenkirch St.Gallenkirch, 9.3.1966. Einberufung Gemäß § 35 GG werden Sie zu der auf Montag den 15.März 1966 um 20.00 Uhr Schulhaus (Kindergartenlokal) anberaumten 8.Sitzung der Gemeindevertretung einberufen. Tages … itzern zu verhandeln. Sie werden hiermit in Kenntnis gesetzt, dass diese Begehung am Sonntag den 3.April 1966 nachmittags stattfindet und werden Sie gebeten, ab 13.00 Uhr für eine diesbezügliche Vorsprache bereit zu halten. Der Bürgermeister
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19660108_GVE007 St.Gallenkirch 1996-01-08 - 1 - Gemeindeamt St.Gallenkirch St.Gallenkirch, 5.1.1966. Einberufung Gemäß § 35 GG werden Sie zu der auf Samstag den 8.Jänner 1966 um 20.00 Uhr im Gemeindeamt St.Gallenkirch anberaumten 7.Sitzung der Gemeindevertretung einberufen. Tag … sthauses Edelweiß in Gortipohl) wird einstimmig bejaht. Ende der Sitzung: 8.1.1966 / 22.00 Uhr. Gegen diese Beschlüsse steht die Berufung offen, welche binnen 14 Tagen beim Gemeindeamte einzubringen wäre. Der Vorsitzende: Der Schriftführer:
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19651204_GVE006 St.Gallenkirch 1965-12-04 - 1 - Gemeindeamt St.Gallenkirch St.Gallenkirch, 2.12.1965. Einberufung Gemäß § 34 der GO 1935 werden Sie zu der auf Samstag den 4.12.1965 um 20.00 Uhr in der neuen Schule anberaumten 6.Sitzung der Gemeindevertretung einberufen. Tagesord … einstimmig gutgeheißen. Ende der Sitzung: 4.12.1965 / 23.30 Uhr. Gegen vorstehende Beschlüsse steht die Berufung offen, welche binnen 14 Tagen beim Gemeindeamte einzubringen wäre. Der Schriftführer: Der Bürgermeister: Die Gemeinderäte:
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19651106_GVE005 St.Gallenkirch 1965-11-06 - 1 - Gemeindeamt St.Gallenkirch St.Gallenkirch, 3.11.1965. Einberufung Gemäß § 34 der GO 1935 werden Sie zu der auf Samstag den 6.11.1965 um 20.00 Uhr in der neuen Schule anberaumten 5.Sitzung der Gemeindevertretung einberufen. Tagesor … ng zuzuweisen. Ende der Sitzung: 7.November 1965 / 2.30 Uhr Gegen die vorstehenden Beschlüsse steht die Berufung offen, welche binnen 14 Tagen beim Gemeindeamte einzubringen wäre. Der Schriftführer: Der Bürgermeister: Die Gemeinderäte:
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19650817_GVE004 St.Gallenkirch 1965-08-17 - 1 - Gemeindeamt St.Gallenkirch St.Gallenkirch, 12.8.1965. Einberufung Gemäß § 34 der GO 1935 werden Sie zu der auf Dienstag den 17.8.1965 um 20.00 Uhr in der neuen Schule anberaumten 4.Sitzung der Gemeindevertretung einberufen. Tageso … ehestens zu erkunden. Ende der Sitzung: 18.8.1965/0.20 Uhr Gegen die vorstehenden Beschlüsse steht die Berufung offen, welche binnen 14 Tagen beim Gemeindeamte einzubringen wäre. Der Schriftführer: Der Bürgermeister: Die Gemeinderäte:
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19650615_GVE003 St.Gallenkirch 1965-06-15 - 1 - Gemeindeamt St.Gallenkirch St.Gallenkirch, 10.6.1965. Einberufung Gemäß § 34 der GO 1935 werden Sie zu der auf Dienstag den 15.Juni 1965 um 20.00 Uhr in der neuen Schule (Kindergartenlokal) anberaumten 3.Sitzung der Gemeindevertret … der Sitzung: 16.Juni 1965/o.40 Uhr. Gegen die vorstehenden Beschlüsse steht die Berufung offen, welche binnen 14 Tagen beim Gemeindeamte einzubringen wäre. Der Schriftführer: Die Gemeindevertreter: Der Bürgermeister: Die Gemeinderäte:
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19650506_GVE002 St.Gallenkirch 1965-05-06 - 1 - Gemeindeamt St.Gallenkirch St.Gallenkirch, 30.4.1965. Einberufung Gemäß § 34 der GO 1935 werden Sie zu der auf Donnerstag den 6.Mai 1965 um 20.00 Uhr in einem Klassenraum des alten Schulhauses anberaumten 2.Sitzung der Gemeindevert … n. Ende der Sitzung: 7.Mai 1965 / 1.15 Uhr Der Schriftführer: Der Bürgermeister: Der Gemeinderat: Gemeindevertreter: @Gegen vorstehende Beschlüsse steht die Berufung offen, welche binnen 14 Tagen beim Gemeindeamte einzubringen wäre.
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19650421_GVE001 St.Gallenkirch 1965-04-21 - 1 - Niederschrift über die am Mittwoch, den 21. April 1965 / 19.30 Uhr im Gemeindesaal in St.Gallenkirch stattgefundene konstituierende Sitzung der am 4.April 1965 neugewählten Gemeindevertretung von St.Gallenkirch mit folgender Tagesordnun … atastrophen usw. gestört werden. Um 20.45 Uhr wird die Sitzung ordnungsgemäß geschlossen. St.Gallenkirch, am 21.April 1965 Der Bürgermeister: Der Vorsitzende: Der Schriftführer: Nachstehend die Unterschrift aller weiteren Gemeindevertreter:
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19650320_GVE042 St.Gallenkirch 1965-03-20 - 1 - Gemeindeamt St. Gallenkirch St. Gallenkirch, 18.3.1965. Einberufung Gemäß § 34 der GO 1935 werden Sie zu der auf Samstag den 20.März 1965 um 19.30 Uhr im Gemeindeamt St.Gallenkirch anberaumten 42.Sitzung der Gemeindevertretung einbe … binnen 2 Wochen beim Gemeindeamte einzubringen wäre. Die letzte Niederschrift der nun ablaufenden Gemeindevertretungsperiode wird von allen Anwesenden gezeichnet. Bürgermeister Gemeinderat Gemeinderat Gemeinderat und die Gemeindevertreter:
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