19651106_GVE005

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Letzte Änderung 05.06.2021, 12:43
Gemeinde St.Gallenkirch
Bereich oeffentlich
Schlagworte: stgallenkirchvertretung,gallenkirchvertretung,sanktgallenkirchvertretung
Dokumentdatum 1965-11-06
Erscheinungsdatum 1965-11-06
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Inhalt des Dokuments

- 1 - Gemeindeamt St.Gallenkirch St.Gallenkirch, 3.11.1965. Einberufung Gemäß § 34 der GO 1935 werden Sie zu der auf Samstag den 6.11.1965 um 20.00 Uhr in der neuen Schule anberaumten 5.Sitzung der Gemeindevertretung einberufen. Tagesordnung: 1.) Eröffnung und Begrüssung durch den Bürgermeister 2.) Vorlage und Genehmigung der letzten Niederschrift 3.) Beschlussfassung über vorliegende Entwürfe für Gemeindewappen 4.) Genehmigung des Beschlusses des Jagdausschusses über die Verwendung des Jagdpachtschillings 5.) Vorlage und Beschlussfassung eines Vorvertrages für Trafostation im Bereiche des Schulhauses 6.) Beschlußfassung über Entschädigung der Hochwasser-und Murschäden 7.) Beschlußfassung über die Einhebung der Grundsteuer ab 1.1.1965 8.) Stellungnahme zu Gesetzesbeschluss des Vlbger Landtages über ein Pflichtschulzeitgesetz 9.) Ansuchen auf Erteilung von Bauabstandsnachsichten: a) Herbert und Helene Bachmann Gargellen b) Eheleute Ganahl und Willi Irma, Gargellen c) Gantner Johann, St.Gallenkirch d) Vorarlberger Illwerke A.G. Bregenz 10.) Stellungnahme zu Konzessionsansuchen: a) Schmidt Sybille, Gargellen, b) Dürst Baltassar, St.Gallenkirch 116 11.) Fahrtkostenübernahme der Schulkinder von Gargellen 12.) Anbot auf Ankauf eines Waldgrundstückes Um pünktliches und zuverlässiges Erscheinen wird ersucht. Der Bürgermeister - 2 - Niederschrift über die am Samstag, den 6.November 1965 um 20.00 Uhr im neuen Schulhaus in St.Gallenkirch stattgefundene 5. Sitzung der Gemeindevertretung v. St. Gallenkirch mit folgender Tagesordnung: 1.) Eröffnung und Begrüßung, 2.) Vorlage und Genehmigung der letzten Niederschrift, 3.) Beschlussfassung über ein Gemeindewappen, 4.) Genehmigung des Beschlusses des Jagdausschusses über die Verwendung des Jagdpachtschillings, 5.) Vorlage und Beschlussfassung eines Vorvertrages für eine Trafostation im Bereiche des Schulhauses St.Gllk., 6.) Beschlussfassung über Behebung von Hochwasser- und Murschäden, 7.) Beschlussfassung über Einhebung der Grundsteuer ab 1.1.1965, 8.) Stellungnahme zum Gesetzesbeschluss des Vorarlberger Landtages über ein Pflichtschulzeitgesetz, 9.) Versch. Ansuchen auf Erteilung von Bauabstandsnachsichten, 10.) Stellungnahme zu zwei Konzessionsansuchen, 11.) Fahrtkostenübernahme für Schulkinder von Gargellen, 12.) Angebot über den Ankauf eines Waldgrundstückes, 13.) Allfälliges. Anwesend: Die Gemeinderäte Lorenzin Anton, Tschofen Ignaz und Juen Ernst, Gemeindevertreter und zwar: Vallaster Ludwig, Stocker Erwin, Wachter Raimund, Rhomberg Hans Karl, Butserin Alois, Tschofen Herbert, Marlin Ernst, Lorenzin Herbert, Squinobal Helmut, Salzgeber Robert, Spannring Stefan, Flöry Richard Erledigung: 1.) In Vertretung des vorerst dringend verhinderten Bürgermeisters eröffnet Gemeinderat Lorenzin Anton die Sitzung, begrüßt die erschienenen Gemeindevertreter und stellt die Beschlussfähigkeit fest. 2.) Gegen die Niederschrift der letzten Gemeindevertretungssitzung vom 17. August 1965 wird kein Einwand erhoben. 3.) Im Auftrage des Kulturausschusses berichtet GR.Juen Ernst über die kurz zuvor stattgefundene Sitzung dieses Ausschusses, in welcher über die Anschaffung eines Gemeindewappens beraten worden ist. Er trägt den einstimmigen Vorschlag des Kulturausschusses vor, laut welchem ein Entwurf des Kunstmalers Konrad Honold gutgeheißen wird, welcher unser Gemeindewappen mit Herstellung - 3 - des hl. Gallus, dem Profil unserer Pfarrkirche und dem Montafoner Schlüsselpaar zeigt. Der zu diesem Tagesordnungspunkt erschienene Kunstmaler Konrad Honold gibt zu dem befürworteten Entwurf, sowie zu zwei weiteren Entwürfen fachliche Erläuterungen und beantwortet verschiedene Anfragen von Gemeindevertretern. Nach eingehender Beratung schließt sich die Gemeindevertretung mit einstimmigem Beschlusse dem Vorschlag des Kulturausschusses an und heißt das oben beschriebene Gemeindewappen gut. Bezüglich der endgültigen Farbstellung wird Herr Honold nach entsprechender Fühlungnahme mit anderen Gemeinden einen endgültigen Vorschlag unterbreiten. Ebenso wird der annähernd bekanntgegebene Kostenvoranschlag einstimmig gutgeheißen. 4.) Der vom Jagdausschuss der Gemeinde St.Gallenkirch in der Sitzung vom 14.9.1965 gefasste Beschluss über die Verwendung des Jagdpachtschillings in den Jahren 1965/66/67 wird von der Gemeindevertretung einstimmig gutgeheißen. Demnach ist der in diesen Jahren anfallende Jagdpachtschilling für Verbesserung und Instandhaltung der Gemeindewege zu verwenden. 5.) Ein Vorvertrag zwischen der Gemeinde St.Gallenkirch und den Vorarlberger Illwerken über die Errichtung einer Trafostation auf einem Teil der Gp. 2011/2 Kat.Gde.St.Gallenkirch wird einstimmig gutgeheißen unter dem Vorbehalt, dass das betreffende Bauwerk bergseits nicht höher als cirka 1 Meter über der Erdoberfläche ausgeführt wird. 6.) Der inzwischen eingetroffene Bürgermeister berichtet über die seit der letzten Sitzung stattgefundene Erhebung der Hochwasser- und Murschäden, mit welchen sich auch der Landwirtschaftsausschuss in einer Sitzung befasste. In Erfüllung des GV.- Beschlusses vom 17.8.1965 soll der Landwirtschaftsausschuss an Ort und Stelle die Schäden überprüfen und mit den Betroffenen Fühlung aufnehmen. Grundsätzlich ist die Gemeinde bereit, dort wo es angebracht ist, eine Entschädigung von S 6.00 per m2 zu gewähren. Der Landwirtschaftsausschuss wird ermächtigt, diesbezügliche Entscheidungen zu treffen. In Erfüllung eines Auftrages der zuständigen Behörden (Wasserbauamt und Wildbachverbauung) sind sämtliche besitzenden Anrainer an Fluss- und Bachbettläufen im Gemeindegebiet schriftlich aufzufordern, alles stehende und liegende Gehölz, welches sich in unmittelbarer Nähe von Flüssen und Bächen befindet, bis spätestens 31.März 1966 zu entfernen, widrigenfalls dieses Holz durch die Gemeinde entfernt und abgezogen wird. Für notwendige Bachbett-Regulierungen, welche durch das Landeswasserbauamt im Gemeindegebiet durchgeführt werden sollen, übernimmt die Gemeinde @ erforderlichen Beitrag in Höhe von 33%. (Sämtliche 3 Beschlüsse einstimmig). 7.) Es wird beschlossen (einstimmig): Für die Kalenderjahre 1963 und 1964 wird die Grundsteuer bei allen Steuergegenständen einheitlich in der Höhe des Jahresbetrages für das Steuerjahr 1962 unter Berücksichtigung der in den Kalenderjahren 1962 und 1963 eingetretenen Änderungen in der Art und im Bestand des Steuergegenstandes sowie hinsichtlich der Eigentumsverhältnisse ausgeschrieben. Auf Grund dieses Beschlusses ist festgelegt, dass die Grundsteuer in unserer Gemeinde erst vom Jahre 1965 an mit den neuen Steuersätzen eingehoben wird. - 4 - 8.) Gegen das Gesetz des Vorarlberger Landtages über die Unterrichtszeit an den öffentlichen Pflichtschulen (Pflichtschulseitgesetz) bestehen seitens der Gemeindevertretung keine @. Das Verlangen auf Abhaltung einer Volksabstimmung in di@ Angelegenheit wird nicht gestellt. 9.) Mit einstimmigem Beschlusse werden nachstehende Bauabstandsnachsichten erteilt: a) Herbert und Helene Bachmann gegenüber der Gp.4539/4 bis auf 1 Meter, b) Eheleute Ganahl und Willi Irma gegenüber der Gp.4575 und 4578/1 auf je 4 Meter, c) Gantner Johann, gegenüber der Gp. 1976/1 auf 1 Meter. d) Vorarlberger Illwerke A.G. Bregenz, gegenüber der Gp.4159 bis auf 1 Meter. 10.) Zu zwei Konzessionsansuchen wird wie folgt Stellung genommen: a) Für die Erweiterung einer Gast- und Schankgewerbekonzession in Gargellen (Anfrage BH. Bludenz IIb - 471 - 1965 vom 16.9.65) wird die Frage des Lokalbedarfes mehrheitlich verneint. b) Für die Zulassung des freien Gewerbes "Zimmernachweis" mit dem Standort Galgenul (Anfrage BH. Bludenz IIb - 56@ - 1965 vom 9.9.1965) wird die Frage des Lokalbedarfes einstimmig bejaht. 11.) Da die Volksschule Gargellen wegen Lehrermangel derzeit geschlossen ist, müssen die dortigen schulpflichtigen Kinder nach St.Gallenkirch und Schruns zur Schule gebracht werden. Den Eltern dieser Kinder wird für das Schuljahr 1965/66 ein Beitrag zu den diesbezüglichen Fahrtkosten gewährt. 12.) Der Gemeinderat wird zum Ankauf eines Waldstückes im Gemeindegebiet bevollmächtigt (einstimmiger Beschluss). 13.) a) Das Futtergeld für 4-jährige Zuchtstiere wird mit S 40.- pro Tag festgesetzt. b) Es wird einstimmig beschlossen, dass bei der Beerdigung ehemaliger Kriegsteilnehmer aus unserer Gemeinde ein Ehrensalut mit Böller gegeben wird. c) Die Dringlichkeit einer baldmöglichsten Verbesserung der Straßenverbindung zwischen St.Gallenkirch und Galgenul wird neuerdings festgestellt. Der Bgm. berichtet, dass die zuständigen Landesstellen auf wiederholtes Drängen eine neuerliche Begehung an Ort und Stelle zugesagt haben. d) Die Bevölkerung ist neuerdings darauf aufmerksam zu machen, dass bei Mullabfuhren die vorgesehenen Mullabfuhrplätze zu benützen sind. e) Es werden Planentwürfe für den Schulhaus-Zubau- bzw. Neubau in Gortipohl vorgelegt. Es wird beschlossen, diese Entwürfe dem Bauausschuss zur weiteren Beratung zuzuweisen. Ende der Sitzung: 7.November 1965 / 2.30 Uhr Gegen die vorstehenden Beschlüsse steht die Berufung offen, welche binnen 14 Tagen beim Gemeindeamte einzubringen wäre. Der Schriftführer: Der Bürgermeister: Die Gemeinderäte: