19660902_GVE013

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Aktenzahl/Geschäftszahl
Letzte Änderung 05.06.2021, 13:52
Gemeinde St.Gallenkirch
Bereich oeffentlich
Schlagworte: stgallenkirchvertretung,gallenkirchvertretung,sanktgallenkirchvertretung
Dokumentdatum 1966-09-02
Erscheinungsdatum 1966-09-02
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Inhalt des Dokuments

- 1 - Gemeindeamt St.Gallenkirch St.Gallenkirch, 30.8.1966. Einberufung Gemäß § 35 GG werden Sie zu der auf Freitag den 2.Sept.196@ um 20.00 Uhr im Schulhaus (Hauswirtschaftsschule) anberaumten 13.Sitzung der Gemeindevertretung einberufen. Tagesordnung: 1.) Eröffnung und Begrüssung durch den Bürgermeister 2.) Vorlage und Genehmigung der letzten Niederschrift 3.) Berichte des Bürgermeisters 4.) Tauschvertrag Gemeinde St.Gallenkirch-Pfarrpfründe 5.) Ansuchen Willi Josef- Erwerb einer Grundstücksfläche 6.) Beschluß über Beitrag für Wildbachverbauung Balbierbach 7.) Stellungnahme zu Konzessionsansuchen Thöny Kurt Gargellen 8.) Ansuchen Verkehrsverein Gargellen 9.) Ansuchen Alois Schoder Vandans 10.) Ansuchen Dürst Baltassar St.Gallenkirch 11.) Allfälliges Um pünktliches und zuverlässiges Erscheinen wird ersucht. Der Bürgermeister I.V. - 2 - Gemeinde St. Gallenkirch Niederschrift über die am Freitag, den 2. September 1966, abends 8 Uhr im neuen Schulhaus (Hauswirtschaftsschule) in St.Gallenkirch stattgefundene 13. Sitzung der Gemeindevertretung von St.Gallenkirch mit folgender Tagesordnung: 1.) Eröffnung und Begrüßung durch den Bürgermeister, 2.) Vorlage und Genehmigung der letzten Niederschrift, 3.) Berichte des Bürgermeisters, 4.) Tauschvertrag Gemeinde St.Gallenkirch - Pfarrpfründe, 5.) Ansuchen Willi Josef - Erwerb einer Grundstücksfläche, 6.) Beschluss über Beitrag für Wildbachverbauung Balbierbach, 7.) Stellungnahme zu Konzessionsansuchen Thöny Kurt, Gargellen, 8.) Ansuchen Verkehrsverein Gargellen, 9.) Ansuchen Alois Schoder, Vandans, 10.) Ansuchen Balthasar Dürst, St.Gallenkirch, 11.) Allfälliges Erschienen sind: Vizebürgermeister LORENZIN Anton als Vorsitzender, die Gde.Vorstandsmitglieder TSCHOFEN Ignaz und JUEN Ernst, 11 Gemeindevertreter bzw. Ersatzmänner und zwar: Büsch Anton, Wachter Raimund, Rhomberg Hanskarl, Tschofen Martin, Tschofen Herbert, Butzerin Alois, Marlin Ernst, Thöny Kurt, Squinobal Helmut, Salzgeber Robert, Spannring Stefan. Erledigung: 1.) Vizebürgermeister LORENZIN Anton eröffnet die Sitzung und stellt die Beschlussfähigkeit fest. 2.) Gegen die Niederschrift der letzten GV.- Sitzung vom 27.7.1966 wird kein Einwand erhoben. Die nachträgliche Formulierung der Erledigung des Tagesordnungspunktes 14 wird einstimmig genehmigt wie folgt: Nochmals behandelt die Gemeindevertretung in eingehender Beratung das Angebot der Vorarlberger Illwerke A.G. zum Ankauf der Trasse des ehemaligen Materialbahnkörpers im Gemeindegebiet. Auf Grund der zwischenzeitlich gepflogenen Erhebungen und Überlegungen ergeben sich für die Gemeinde - nebst der beträchtlichen Kaufsumme - noch eine Reihe sehr großer Schwierigkeiten, so vor allem durch die von den Vorarlberger Illwerken - 3 - gestellte Bedingung der Grundablösung für Teilstücke der neuen 220 kvLeitung, sowie durch die laufende Instandhaltung mehrerer Brücken, Wasserdurchlässe usw.. Die Gemeindevertretung sieht sich daher nicht in der Lage, das Angebot der Vorarlberger Illwerke anzunehmen. Es wird daher der einstimmige Beschluss gefasst, auf dieses Angebot zu verzichten. 3.) Der Vorsitzende berichtet, dass das Amt der Vorarlberger Landesregierung lt. Schreiben vom 25.August 1966 Zahl IIIa - 70/2 den Rechnungsabschluss 1965 der Gemeinde St.Gallenkirch gemäß § 74 Abs. 3 Gde.Gesetz 1965 zur Kenntnis genommen hat. 4.) Ein Tauschvertrag zwischen der röm. kath. Pfarrpfründe St.Gallenkirch bzw. der Pfarrkirche St.Gallenkirch einerseits und der Gemeinde St.Gallenkirch andererseits über den Tausch von Grundstücken in der Parzelle Außergant wird nach eingehender Aussprache einstimmig gutgeheißen. Die Gemeinde St.Gallenkirch übergibt die Grundstücke Gp. 880, 881, 855 und 847/2 und übernimmt dafür von der Pfarre St.Gallenkirch die Grundparzelle 848/1. 5.) Dem Josef Willi, St.Gallenkirch Nr.162 wird mit Mehrheitsbeschluss (13 gegen 1 Stimme) folgendes gewährt: a) Für sein Bauvorhaben auf Bp. 259/2 gegenüber dem gemeindeeigenen Grundstück Gp.847/1 eine Bauabstandsnachsicht bis auf 2 Meter unter der Bedingung, dass die Gemeinde im Falle eines Bauvorhabens ihrerseits gegenüber der Bp. 259/2 ebenfalls eine Bauabstandsnachsicht bis auf 2 Meter in Anspruch nimmt. b) Das mit Sitzungsbeschluss vom 27.7.1966 unter Punkt 13) gewährte Zufahrtsrecht über die Gp. 847/1 wird unter gleichen Bedingungen auf die Dauer von 10 Jahren erstreckt. (Anmerkung: Eine Stimme war für käufliche Veräußerung des gegenständlichen Grundstück-Streifens laut Ansuchen). 6.) Die Gemeindevertretung genehmigt mit einstimmigem Beschlusse die Übernahme des 10%igen Interessentenbeitrages für die Fortsetzung der Wildbachverbauungsarbeiten am Balbierbach in Gortipohl in Höhe von S 90.000.- (= 10% von S 900.000.-). 7.) Das Ansuchen des Kurt THÖNY, Gargellen 30, um Verleihung der Konzession für das Gast- und Schankgewerbe (Übernahme des bisher auf Elisabeth Thöny lautenden Betriebes "Gasthof Heimspitze") wird durch die Gemeindevertretung einstimmig gutgeheißen. 8.) Der Verkehrsverein Gargellen hat mit Schreiben vom 9.8.d.J. mehrere Anliegen vorgetragen, welche mit einstimmigen Beschlüssen wie folgt behandelt werden: a) Die Brücke vor der Fideliskapelle wurde provisorisch instandgesetzt. Im Zuge der Anlegung eines Fußweges nach Gargellen soll diese Brücke entsprechend verbessert werden. b) Im Zuge der Verbauung des Suggedinbaches soll im Bereiche der Ortschaft Gargellen der Einbau einer Kanalisation angestrebt werden. c) Der Verkehrsverein Gargellen wird ermächtigt, ab Wintersaison 1966/67 das Inkasso der Fremdenverkehrsförderungsbeiträge im Bereiche Gargellens selbst durchzuführen. - 4 - d) Für die Schaffung eines Fußweges St.Gallenkirch - Gargellen soll noch im Herbst 1966 eine Kommission aus Vertretern der beiden Verkehrsvereine St.Gallenkirch und Gargellen eine örtliche Begehung durchführe@ und sodann der Gemeinde entsprechende Vorschläge unterbreiten. e) Bezüglich der neuen Kälberbrücke in Gargellen sind aa) die Besitzverhältnisse abzuklären, bb) bei der B.H. Bludenz um wasserbaurechtliche Genehmigung anzusuchen. f) Eine Aufteilung der bereits zugesicherten Bürgschaft für das Sportanlagen-Projekt in Gargellen in 2 Teile wird gutgeheißen. 9.) Die Ausgabe des Buches "Daheim und draußen" an die Jungbürger unserer Gemeinde anlässlich der bevorstehenden Jungbürgerfeier 1966 wird einstimmig gutgeheißen. 10.) Einem Ansuchen des Balth. DÜRST um Nachlass von Kurtaxegeldern wird mit einstimmigem Beschlusse insofern entsprochen, dass dem Antragsteller schuldige Kurtaxen bis zur Höhe jenes Betrages nachgelassen werden, welcher dem Kurtaxebetrag entspricht, den DÜRST wegen Zahlungsausfall eines Reisebüros durch Darlehensaufnahme gedeckt hat (cirka S 4.000.-). Der genau Betrag ist noch festzustellen. 11.) Einem Ansuchen um Überlassung von Gemeindegrund zur Erstellung einer Autogarage kann aus Präjudizgründen nicht entsprochen werden. Ende der Sitzung: 24.00 Uhr Gegen diese Beschlüsse steht die Berufung offen, welche binnen 14 Tagen beim Gemeindeamte einzubringen wäre. Gemeinderat: Der Vorsitzende: Der Schriftführer: