19661027_GVE014

Dateigröße 69.22 KB
Aktenzahl/Geschäftszahl
Letzte Änderung 05.06.2021, 17:57
Gemeinde St.Gallenkirch
Bereich oeffentlich
Schlagworte: stgallenkirchvertretung,gallenkirchvertretung,sanktgallenkirchvertretung
Dokumentdatum 1966-10-27
Erscheinungsdatum 1966-10-27
Unterausschüsse
Kommissionen/Kuratorien
Verbände/Konkurrenzen
Verträge
Publikationen GVE-Protokolle_gve
Aktenplan
Anhänge
Inhalt des Dokuments

- 1 - Gemeindeamt St.Gallenkirch St.Gallenkirch, 24.10.1966. Einberufung Gemäß § 35 GG werden Sie zu der auf Donnerstag den 27.Oktober 1966 um 20.00 Uhr im Schulhaus (Sitzungszimmer) anberaumten 14.Sitzung der Gemeindevertretung einberufen. Tagesordnung: 1.) Eröffnung und Begrüssung durch den Bürgermeister 2.) Vorlage und Genehmigung der letzten Niederschrift 3.) Berichte des Bürgermeisters 4.) Mietvertrag Fa. Elastisana Dornbirn 5.) Tauschvertrag Gemeinde-Netzer Ludwig Schruns 6.) Löschung der Gp.4719/1 und 4720 öffentl.Weg 7.) Zustimmung z. Bürgschaftsübernahme d. Stand Montafon Liftanlagengesellschaft m.b.H. in Gaschurn 8.) Stellungnahme zu Konzessionsansuchen Friemel Hildegard 9.) Interessentenbeitrag z. Verbauung Hüttnertobel 10.) Ansuchen, Zuschüsse BRD St.Gallenkirch und Gargellen 11.) Ansuchen Ritter Richard Innsbruck 12.) Zuchtstierankauf, Festsetzung der Futter-und Sprunggelder 13.) Ansuchen Verkehrsverein Gargellen Überlassung des Schulzimmers in Gargellen f. Kinderbetreuung 14.) Mullabfuhr St.Gallenkirch 15.) Allfälliges Um pünktliches und zuverlässiges Erscheinen wird ersucht. Der Bürgermeister - 2 - Gemeinde St.Gallenkirch Niederschrift über die am Donnerstag, den 27.Oktober 1966 um 20.00 Uhr im neuen Schulhaus (Sitzungszimmer) in St.Gallenkirch stattgefundene 14. Sitzung der Gemeindevertretung von St. Gallenkirch mit folgender Tagesordnung: 1.) Eröffnung und Begrüssung durch den Bürgermeister, 2.) Vorlage und Genehmigung der letzten Niederschrift, 3.) Berichte des Bürgermeisters, 4.) Mietvertrag zwischen Gemeinde und Fa. Elastisana, 5.) Tauschvertrag zwischen Gemeinde und Netzer Ludwig Schruns, 6.) Löschung der Gp. 4719/1 und Gp. 4720, 7.) Bürgschaftsangelegenheit, 8.) Konzessionsansuchen, 9.) Interessentenbeitrag zur Verbauung des Hüttnertobels, 10.) Ansuchen der Bergrettungsdienste St.Gallenkirch u. Gargellen, 11.) Ansuchen Ritter Richard Innsbruck, 12.) Zuchtstierankauf, Festsetzung der Futter- u. Sprunggelder, 13.) Ansuchen Verkehrsverein Gargellen, 14.) Mullabfuhr St.Gallenkirch, 15.) Allfälliges. Erschienen sind: Vizebürgermeister LORENZIN Anton als Vorsitzender, Gemeindevorstandsmitglied JUEN Ernst als Schriftführer, 11 Gemeindevertreter bzw. Ersatzmänner und zwar: Büsch Anton, Wachter Raimund, Rhomberg Hanskarl, Tschofen Herbert, Butzerin Alois, Marlin Ernst, Thöny Kurt, Squinobal Helmut, Salzgeber Robert, Stocker Wilhelm und Flöry Richard. Erledigung: 1.) Vizebürgermeister LORENZIN Anton eröffnet die Sitzung und stellt die Beschlussfähigkeit fest. 2.) Gegen die Niederschrift der letzten GV.- Sitzung vom 2.9.1966 wird kein Einwand erhoben. - 3 - 3.) Der Vizebürgermeister gibt folgende Berichte: a) Die Rohbauarbeiten für den Schulhausneubau in Gortipohl wurden durch den Bauausschuss an die Firma August VONBANK in Tschagguns vergeben. b) Für die Neutrassierung der Strasse vom Dorf St.Gallenkirch nach Galgenul wurden Vermessungsarbeiten zur Erstellung eines Vorprojektes durchgeführt. c) Die Möglichkeit der Errichtung eines Postamtes in Gortipohl wird lt. Schreiben der Post- und Telegraphendirektion Innsbruck vom 6.Okt.1966 weiterhin geprüft werden. Wegen der herrschenden Personalnot sei jedoch in absehbarer Zeit nicht mit der Errichtung eines Postamtes in Gortipohl zu rechnen. d) Die Kostenaufstellung über die im Sommer 1966 durchgeführten Wegeasphaltierungen in Innersiggam, Außersiggam, Innergant - Gortipohl und Galgenul hat ergeben, dass mit den veranschlagten Summen das Auslangen gegeben ist. Diese Berichte werden einstimmig gutgeheißen. 4.) Der Mietvertrag zwischen Gemeinde und Firma ELASTISANA über Räumlichkeiten im neuen Schulhause St.Gallenkirch wird einstimmig gutgeheißen. 5.) Ein Grundtauschvertrag zwischen Gemeinde St.Gallenkirch und den Eheleuten Ludwig und Hildegard Netzer, Schruns, betreffend Grundteilstücke der Parzelle Hof wird einstimmig genehmigt. 6.) In die Löschung der beiden Gp. 4719/1 und 4720 (das ist der seit mehr als 40 Jahren nicht mehr benützte, früher öffentliche "Mühleweg" in Gortipohl) wird einstimmig eingewilligt. 7.) Einer Bürgschaftsübernahme im Rahmen des Standes Montafon (pol. Gemeinden) für die Liftanlagengesellschaft m.b.H. Gaschurn in Höhe von 2 Mill. Schilling wird einstimmig zugestimmt unter der Bedingung, dass für ein späteres, ähnliches Projekt in der Gemeinde St.Gallenkirch ebenfalls die Bürgschaft des Standes Montafon erwartet werden kann. 8.) Gegen das Ansuchen der Hildegard Friemel, St.Gallenkirch Nr.72, (Montafonerhüsli) um Verleihung der Gast- und Schankgewerbekonzession bestehen keine Einwände. Die bisher auf Edmund Stemer lautende Konzession wird im gleichen Zuge gelöscht. 9.) Der Übernahme eines 17%igen Interessentenbeitrages für die Bachbetträumung am Hüttnertobel (- S 15.300.- für die Gemeinde) wird einstimmig zugestimmt. 10.) Den beiden Ortsstellen des österr. Bergrettungsdienstes in St.Gallenkirch und Gargellen wird ein Beitrag von je S 1500.- gewährt. 11.) Einem Ansuchen des Herrn Richard Ritter, Innsbruck, um vorzeitige Überweisung einer kaufvertraglichen Rate (Kaufvertrag Hof) wird einstimmig entsprochen. 12.) Den beiden Viehzuchtvereinen St.Gallenkirch und Gortipohl wird zum Ankauf von Zuchtstieren anlässlich des bevorstehenden Zuchtstiermarktes in Dornbirn eine Kaufsumme im Rahmen von S 50.000.- bis 60.000.- zur Verfügung gestellt. - 4 - 13.) Einem Ansuchen des Verkehrsvereines Gargallen um Überlassung des Klassenraumes im Schulhaus Gargellen zur Einrichtung einer @Kinderbetreuungsstelle wird einstimmig entsprochen unter der Bedingung, dass der Schulbetrieb Vorrang hat, sobald für Gargellen wieder eine Lehrperson zur Verfügung steht. 14.) Das Schreiben des Kaspar Kessler vom 19.9.1966 betreffend Mullabfuhr wird zur Kenntnis genommen. 15.) Einem vorliegenden Ansuchen um Beitragsleistung zur Durchführung eines Jahrgängerausfluges kann aus grundsätzlichen Erwägungen leider nicht entsprochen werden, da die Ausweitung einer derartigen Subventionierung für die Gemeinde nicht abzusehen ist. Ende der Sitzung: 23.40 Uhr Gegen vorstehende Beschlüsse steht die Berufung offen, welche binnen 14 Tagen beim Gemeindeamte einzubringen wäre. Der Schriftführer: Gemeinderat Der Vorsitzende: Vizebürgermeister