19650817_GVE004

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Letzte Änderung 05.06.2021, 12:42
Gemeinde St.Gallenkirch
Bereich oeffentlich
Schlagworte: stgallenkirchvertretung,gallenkirchvertretung,sanktgallenkirchvertretung
Dokumentdatum 1965-08-17
Erscheinungsdatum 1965-08-17
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Inhalt des Dokuments

- 1 - Gemeindeamt St.Gallenkirch St.Gallenkirch, 12.8.1965. Einberufung Gemäß § 34 der GO 1935 werden Sie zu der auf Dienstag den 17.8.1965 um 20.00 Uhr in der neuen Schule anberaumten 4.Sitzung der Gemeindevertretung einberufen. Tagesordnung: 1.) Eröffnung und Begrüssung durch den Bürgermeister 2.) Vorlage und Genehmigung der letzten Niederschrift 3.) Berichte des Bürgermeisters 4.) Beschluss über Entschädigungen für Mur-und Hochwasserschäden 5.) Stellungnahme zu Gesetzesbeschluss -Gasgesetz6.) Ansuchen der Vorarlberger Illwerke; Errichtung einer Trafostation im Schulgebäude 7.) Stellungnahme zu Konzessionsansuchen Thöny Kurt Gargellen, Schafbergalpe 8.) Ansuchen Bauabstandsnachsicht-Kraft Werher 9.) Ansuchen Barkatta Fritz-Bürgschaftsübernahme 10.) Ansuchen pachtweise Überlassung v.öffentlichem Gut- Netzer Fritz, St.Gallenkirch 11.) Ansuchen- Übernahme der Kälberbrücke in das öffentliche Gut 12.) Schreiben der Wiener Städtischen Vers.Ges. Schaden für Vergaldenbrücke 13.) Ansuchen Verkehrsverein Gargellen finanzielle Unterstützung f. Erstellung v. Sportanlagen 14.) Ansuchen: a) Bürgermusik St.Gallenkirch b) rotes Kreuz c) Meier Josef f.Wegebau Um pünktliches und suverlässiges Erscheinen wird ersucht. Der Bürgermeister - 2 - Gemeinde St.Gallenkirch Niederschrift über die am Dienstag, den 17.August 1965 um 20.00 Uhr im neuen Schulhaus in St.Gallenkirch stattgefundene 4. Sitzung der Gemeindevertretung von St.Gallenkirch mit folgender Tagesordnung: 1.) Eröffnung und Begrüßung durch den Bürgermeister, 2.) Vorlage und Genehmigung der letzten Niederschrift, 3.) Berichte des Bürgermeisters, 4.) Vermurungs- und Hochwasserschäden, 5.) Stellungnahme zu Gesetzesbeschluss - Gasgesetz, 6.) Errichtung einer Trafostation im Schulgebäude, 7.) Konzessionsansuchen Thöny Kurt, Schafbergalpe-Garg., 8.) Ansuchen Kraft Werner - Bauabstandsnachsicht, 9.) Ansuchen wegen Bürgschaftsübernahme, 10.) Pachtweise Überlassung eines öffentlichen Gutes, 11.) Ansuchen wegen Übernahme einer Brücke i.d.öffentl.Gut, 12.) Schreiben der Wr.Städt.Vers.Ges. - Schaden Vergaldenbrücke, 13.) Ansuchen Verkehrsverein Gargellen - Beitrag f.Sportanlagen, 14.) Verschiedene Ansuchen um Beitragsleistungen, 15.) Allfälliges. Anwesend: Bgm. MANGARD Hermann, die Gemeinderäte Lorenzin Anton, Tschofen Ignaz und Juen Ernst, sowie 14 Gemeindevertreter und zwar: Büsch Anton, Stocker Erwin, Rhomberg Hanskarl, Vallaster Ludwig, Tschofen Herbert, Butzerin Alois, Thöny Kurt, Lorenzin Herbert, Squinobal Helmut, Salzgeber Robert, Spannring Stefan, Flöry Richard, Marlin Ernst u.Wachter Raimund. Erledigung: 1.) Bgm. MANGARD Hermann eröffnet die Sitzung, begrüßt die erschienenen Gemeindevertreter und stellt die Beschlußfähigkeit fest. 2.) Gegen die Niederschrift der letzten GV.- Sitzung vom 15.6.1965 wird kein Einwand erhoben. - 3 - 3.) Der Bürgermeister gibt folgende Berichte: a) Das Amt der Vorarlberger Landesregierung hat lt. Schreiben vom 22.7.1965, Zl. IIIa - 70/2 den Rechnungsabschluss 1964 der Gemeinde St.Gallenkirch genehmigt. b) Je ein Ansuchen von Anrainern am Suggedinbach und Unterliegern bzw. Anrainern am Gufelbach (Innersiggam) um Regulierung bzw. Verbauung der genannten Bäche wurde mit entsprechenden Befürwortungen an die Sektion Bregenz der Wildbach- und Lawinenverbauung weitergeleitet. Die Berichte werden einstimmig zur Kenntnis genommen. 4.) In eingehender Debatte wurde über die Möglichkeit der Behebung von Flurschäden, sowie von nachteiligen Fluss- und Bachlaufveränderungen nach den Unwettern des heurigen Sommers beraten. Es wird einstimmig beschlossen, den Landw.-Ausschuss damit zu beauftragen, solche Schäden festzustellen, zu deren Behebung der Einsatz von Planierraupen notwendig sein wird. Außerdem soll bei der Wildbach- und Lawinenverbauung - Sektion Bregenz, sowie bei den Vorarlberger Illwerken wegen entsprechender Unterstützung vorgesprochen werden. 5.) Gegen das vom Vorarlberger Landtag am 8.Juni 1965 beschlossene Gesetz über die Erzeugung, Lagerung, Leitung und Verwendung brennbarer Gase (Gasgesetz) bestehen seitens der Gemeindevertretung keine Bedenken. Eine Volksabstimmung über dieses Gesetz wird daher nicht verlangt. 6.) Die Vorarlberger Illwerke haben an die Gemeinde das Ansuchen um vertragliche Einräumung eines Dienstbarkeitsrechtes zur Errichtung einer Trafo-Station im neuen Schulhaus St.Gallenkirch gestellt. Die Gemeindevertretung hat gegen die Einräumung eines derartigen Dienstbarkeitsrechtes grundsätzliche Bedenken, weshalb das Ansuchen abgelehnt wird. Es wird jedoch beschlossen, den Vo. Illwerken auf der Grundparzelle 2011/2 Platz zum Bau einer Trafo-Station in Aussicht zu stellen. 7.) Gegen das Ansuchen des Thöny Kurt um Erteilung einer Konzession für das Gast- und Schankgewerbe nach § 16 GewO. im Berechtigungsumfang lit. b) bis f) in der Betriebsform einer Imbißstube mit dem Standort Bergstation Schafbergalpe in Gargellen bestehen seitens der Gemeindevertretung keine Bedenken. Die Frage des Lokalbedarfes wird bejaht. 8.) Dem Werner Kraft wird für sein Bauvorhaben auf Bp.1976/5 gegenüber der Bp.1976/4 eine beantragte Bauabstandsnachsicht von 2 Metern erteilt. 9.) Auf Antrag wird für einen privaten Bauwerber gegenüber dem Landeswohnbaufond zur Erwerbung eines Wohnbaudarlehens übliche Bürgschaft übernommen. (Barkatta Fritz). 10.) Auf Ansuchen wird das öffentliche Gut vor dem Gasthaus Rössle (beim Kastanienbaum) bis auf Widerruf gegen einen jährlichen Anerkennungszins verpachtet. - 4 - 11.) Ein neuerliches Ansuchen um Übernahme der "Kälberbrücke" in Gargellen in das öffentliche Gut wird auch heute durch die Gemeindevertretung mehrheitlich abgelehnt (Stimmenergebnis der schriftlichen Abstimmung: 11/6, 1 leer). Es wird hingegen einstimmig beschlossen, im Zuge der Aufnahme von Unwetterschäden des heurigen Sommers auch den Schaden bzw. die voraussichtlichen Instandsetzungskosten an der "Kälberbrücke" in Gargellen festzustellen. In der nächsten Sitzung soll sodann darüber beraten werden, in welcher Form die Gemeinde Unterstützung gewähren wird. 12.) Das Schreiben der Wr. Städt. Versicherungsanstalt wegen Ersatz eines am 11.8.1964 bei einem Unfall an der Vergaldner Brücke in Gargellen entstandenen Autoschadens ist nach Feststellung der Rechtsverhältnisse an die Bundesländerversicherung weiterzuleiten. 13.) Ein Ansuchen des Verkehrsvereines Gargellen um finanzielle Unterstützung zur Erstellung von Sportanlagen ist für die BudgetBeratungen 1966 vorzumerken. 14.) a) Der Bürgermusik St.Gallenkirch wird für das Jahr 1965 ein Beitrag in Höhe von S 10.000.- gewährt. b) Dem "Roten Kreuz" wird ein Beitrag in Höhe von S 500.- gewährt. c) Für aufgelaufene Instandhaltungskosten am Güterweg auf Neuberg wird ein 50%iger Beitrag gewährt (cirka S 1000.-). 15.) a) Der Gemeindehebamme Klaudia ZUGG werden anlässlich ihres 40-jährigen Dienstjubiläums herzliche Glückwünsche ausgesprochen. Außerdem wird ihr eine Ehrengabe zuerkannt. b) Für die Instandsetzung des Suggedinsteges beim Haus Leppin in Gargellen wird notwendiges Holz aus vorhandenem Bestande zur Verfügung gestellt. c) Die gesetzlichen Möglichkeiten der Einführung eines MopedNachfahrverbotes zur nächtlichen Lärmbekämpfung sind ehestens zu erkunden. Ende der Sitzung: 18.8.1965/0.20 Uhr Gegen die vorstehenden Beschlüsse steht die Berufung offen, welche binnen 14 Tagen beim Gemeindeamte einzubringen wäre. Der Schriftführer: Der Bürgermeister: Die Gemeinderäte: