19670309_GVE017

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Letzte Änderung 05.06.2021, 17:50
Gemeinde St.Gallenkirch
Bereich oeffentlich
Schlagworte: stgallenkirchvertretung,gallenkirchvertretung,sanktgallenkirchvertretung
Dokumentdatum 1967-03-09
Erscheinungsdatum 1967-03-09
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Inhalt des Dokuments

- 1 - 6791 St. Gallenkirch, ............................................................. ...... Gemeinde St. Gallenkirch Bezirk Bludenz 6791 St. Gallenkirch Zahl ........................... St.Gallenkirch, 6.3.1967. Einberufung Gemäß § 35 GG werden Sie zu der auf Donnerstag den 9.3.1967 um 20.00 Uhr im Schulhaus (Sitzungszimmer) anberaumten 17.Sitzung der Gemeindevertretung einberufen. Tagesordnung: 1.) Eröffnung und Begrüssung durch den Bürgermeister 2.) Vorlage und Genehmigung der letzten Niederschrift 3.) Berichte des Bürgermeisters 4.) Wohnbauförderung 1967 5.) Ansuchen Verkehrsverein St.Gallenkirch Gewährung eines finanziellen Beitrages für Schwimmbadbau 6.) Ansuchen Verkehrsverein St.Gallenkirch Verwendung des Gemeindewappens 7.) Stellungnahme zu Konzessionsansuchen Kurt Thöny Gargellen, Mietwagengewerbe 8.) Ansuchen Tierschutzverein St.Gallenkirch 9.) Berufungen gegen Vorschreibung der Fremdenverkehrsförderungsbeiträge 1966 10.) Allfälliges Um pünktliches und zuverlässiges Erscheinen wird ersucht. Der Bürgermeister - 2 - Gemeinde St. Gallenkirch Niederschrift über die am Donnerstag, den 9.März 1967 um 20.00 Uhr im neuen Schulhaus (Sitzungszimmer) in St.Gallenkirch stattgefundene 17. Sitzung der Gemeindevertretung von St. Gallenkirch mit folgender Tagesordnung: 1.) Eröffnung und Begrüssung durch den Bürgermeister, 2.) Vorlage und Genehmigung der letzten Niederschrift, 3.) Berichte des Bürgermeisters, 4.) Wohnbauförderung 1967, 5.) Ansuchen Verkehrsverein St.Gallenkirch, Beitrag f. Schwimmbad, 6.) Ansuchen Verkehrsverein St.Gallenkirch, Gemeindewappen, 7.) Stellungnahme zu Konzessionsansuchen, 8.) Ansuchen Tierzüchtervereinigung St.Gallenkirch, 9.) Berufungen gegen Vorschreibung d. Fr.Verk.Förd.Beiträge 1966, 10.) Allfälliges. Erschienen sind: Bürgermeister MANGARD Hermann als Vorsitzender, die Gemeindevorstandsmitglieder Lorenzin Anton, Tschofen Ignaz und Juen Ernst, sowie 11 Gemeindevertreter bzw. Ersatzmänner und zwar: Büsch Anton, Wachter Raimund, Tschofen Martin, Tschofen Herbert, Butzerin Alois, Marlin Ernst, Squinobal Helmut, Stocker Wilhelm, Spannring Stefan, Flöry Richard, Rhomberg Hanskarl. Entschuldigt haben sich: Salzgeber Robert, Stocker Erwin, Thöny Kurt, Vallaster Ludwig. 1.) Bgm. MANGARD Hermann eröffnet die Sitzung, begrüßt die erschienenen Gemeindevertreter und Ersatzmänner und stellt die Beschlussfähigkeit fest. 2.) Die Niederschrift der letzten GV.- Sitzung vom 26.1.1967 wird als genehmigt erklärt. 3.) Der Bürgermeister berichtet: a) Die Vorarlberger Landesregierung hat den Gemeindevoranschlag 1967 genehmigt. b) Vom Amt der Vorarlberger Landesregierung (Abt.Straßenbau) ist der Gemeinde das beantragte Vorprojekt für die Neutrassierung der Landstraße II.Ordnung Nr. 185a von St.Gallenkirch nach Galgenul zugegangen. Das am 18.4.1966 bestellte Sonderkomitee, bestehend aus den GV. Tschofen Ignaz, Tschofen Herbert, Squinobal Helmut und Flöry Richard, wird ersucht, die Verhandlungen mit den betreffenden Gundbesitzern unverzüglich aufzunehmen. - 3 - 4.) Innerhalb offener Frist haben 8 private Bauwerber unserer Gemeinde ihre Ansuchen um Gewährung eines Darlehens aus dem Landeswohnbaufond eingereicht. Alle 8 Ansuchen wurden einstimmig befürwortet. Über die Dringlichkeitseinstufung erfolgte schriftliche Abstimmung nach Punktesystem. 5.) Der Verkehrsverein St.Gallenkirch hat mit Schreiben vom 16.2.1967 um eine Beitragsleistung für den Schwimmbadbau angesucht. Es wird der einstimmige Beschluss gefasst, für diesen Zweck nochmals S 150.000.- zur Verfügung zu stellen, damit der Badebetrieb möglichst im Sommer 1967 aufgenommen werden kann. 6.) Gegen die Absicht des Verkehrsvereines St.Gallenkirch, das Gemeindewappen für fremdenverkehrsfördernde Zwecke zu verwenden, bestehen seitens der Gemeindevertretung keine Einwendungen. Es wird jedoch auf den diesbezüglichen § 9 des Vorarlberger Gemeindegesetzes verwiesen. 7.) Gegen die Übertragung des Mietwagengewerbes der Wwe. Elisabeth THÖNY an deren Sohn Kurt THÖNY bestehen keine Bedenken. Die Übertragung wird daher einstimmig befürwortet (siehe B.H. Bludenz Zl. II - 1235-1966 bzw. Zl. II - 322-1967). 8.) Der Tierschützervereinigung St.Gallenkirch wird mit einstimmigem Beschluss ein einmaliger Beitrag in Höhe von S 1.000.- gewährt. 9.) Vier eingebrachte Berufungen gegen die Einstufung zur Leistung des Fremdenverkehrsbeitrages 1966 konnten aus grundsätzlichen Erwägungen nicht berücksichtigt werden. Die Berufungen wurden daher zurückgewiesen. 10.) a) An die beiden Verkehrsvereine St.Gallenkirch und Gortipohl soll die Anregung ergehen, den Waldweg von St.Gallenkirch nach Gortipohl auszubauen und zu verbessern. Für diesen Zweck wird aus Gemeindemitteln ein Zuschuss gewährt. b) Bezugnehmend auf ein Schreiben des Veteranenvereines St.Gallenkirch Gortipohl wegen besserer Gestaltung des Kriegerdenkmales St.Gallenkirch wird beschlossen, diese Frage in einer Sondersitzung mit dem hochw. Herrn Pfarrer, dem Bürgermeister, sowie dem Veteranenvereinsausschuss näher zu behandeln. c) Wegen bestehender akuter Lawinengefahr wird mit einstimmigem Beschlusse ein Expertenkomitee von Gargellen mit sofortiger Wirkung beauftragt lawinengefährdete Gebiete in Gargellen zu gegebener Zeit für den Schi- und Liftbetrieb zu sperren. Desweiteren soll wegen dieser Angelegenheit unverzüglich mit der B.H. Bludenz die gesetzliche Aufgabe der Gemeinde abgeklärt werden. d) Es sollen Erhebungen gepflogen werden, ob bzw. welche Schüler für den Besuch des Gymnasiums in Bludenz interessiert sind, soferne eine gemeinsame Fahrgelegenheit dorthin geschaffen und von der Gemeinde subventioniert wird. Ende der Sitzung: 23.55 Uhr. Schriftführer Bürgermeister Gemeinderat - 4 - d) Die Gemeindevertretung fasst neuerdings den einstimmigen Beschluss, bei allen zuständigen Behörden vorstellig zu werden, dass die Bevölkerung unserer Gemeinde baldmöglichst Fernseh-Empfangsmöglichkeit bekommt. In diesem Zusammenhange wird auch festgestellt, dass in der Gemeinde anwesende Feriengäste das Fehlen des Fernsehempfanges bemängeln. Ende der Sitzung: 23 Uhr. Gegen vorstehende Beschlüsse steht die Berufung offen, welche binnen 14 Tagen beim Gemeindeamte einzubringen wäre. Der Schriftführer: Gemeindevorstandes: Der Vorsitzende: Mitglieder des