19650421_GVE001

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Letzte Änderung 05.06.2021, 14:00
Gemeinde St.Gallenkirch
Bereich oeffentlich
Schlagworte: stgallenkirchvertretung,gallenkirchvertretung,sanktgallenkirchvertretung
Dokumentdatum 1965-04-21
Erscheinungsdatum 1965-04-21
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Inhalt des Dokuments

- 1 - Niederschrift über die am Mittwoch, den 21. April 1965 / 19.30 Uhr im Gemeindesaal in St.Gallenkirch stattgefundene konstituierende Sitzung der am 4.April 1965 neugewählten Gemeindevertretung von St.Gallenkirch mit folgender Tagesordnung: 1.) Wahl des Bürgermeister, 2.) Wahl der Gemeinderäte. Erschienen sind alle 18 neu gewählten Gemeindevertreter und zwar: Von der ÖSTERREICHISCHEN VOLKSPARTEI: Mangard Lorenzin Juen Tschofen Wachter Rhomberg Marlin Büsch Stocker Butzerin Tschofen Vallaster Hermann Anton Ernst Ignaz Raimund Hans Karl Ernst Anton Erwin Alois Herbert Ludwig Von der FREIHEITLICHEN PARTEI ÖSTERREICHS: Thöny Squinobal Salzgeber Lorenzin Kurt Helmut Robert Herbert Von der SOZIALISTISCHEN PARTEI ÖSTERREICHS: Spannring Flöry Stefan Richard Erledigung: Der bisherige Bürgermeister, MANGARD Hermann, eröffnet die Sitzung, begrüßt die vollzählig erschienenen, neu gewählten Gemeindevertreter, sowie die zahlreichen Gäste, unter ihnen die hochw. Geistlichkeit, den Gemeindearzt, Gendarmeriebeamte, Lehrpersonen und Schuljugend. Einen besonderen Gruß entbot er dem anwesenden Herrn Bezirkshauptmann Hofrat Dr.LÄNGLE mit Begleitung. Mit Dankesworten an die scheidenden Gemeindevertreter beschließt sodann Bgm.MANGARD die Funktionsperiode 1960 - 1965 und übergibt den Vorsitz an den ältesten Gemeindevertreter BÜSCH Anton. - 2 GV. BÜSCH Anton begrüßt ebenfalls die neugewählten Gemeindevertreter, sowie alle Gäste und stellt die Beschlussfähigkeit fest. Den GV. JUEN Ernst ernennt er zum Schriftführer. Die GV. SPANNRING Stefan und SQUINOBAL Helmut bestellt er zu Vertrauensmännern bei Durchführung der bevorstehenden Wahlhandlungen. Nun gibt der Vorsitzende bekannt, dass vor Durchführung der Wahlen die Zahl der Gemeinderäte festzusetzen sei (GWO § 80, Absatz 2). Der letzten Gemeindevertretung gehörten außer den Bürgermeister 3 Gemeinderäte an. Eine Erhöhung dieser Zahl wäre gesetzlich nicht möglich. Es sei daher darüber zu entscheiden, ob die Zahl der Gemeinderäte auf 3 belassen oder verringert werden soll. GV. TSCHOFEN Herbert stellt den Antrag, außer dem Bürgermeister 3 Gemeinderäte zu bestellen. Dieser Antrag wird per Akklamation einstimmig angenommen (gemäß § 83 der GWO bzw. auf Grund des Wahlergebnisses vom 4.April 1965 entfallen diese 3 Gemeinderäte alle auf die ÖVP). Zu 1.) Nun ersucht der Vorsitzende um Vorschläge für die Wahl des Bürgermeisters. GV. JUEN Ernst bringt den bisherigen Bürgermeister MANGARD Hermann zur Wiederwahl in Vorschlag. Er begründet seinen Vorschlag damit, dass MANGARD Hermann das Amt des Bürgermeisters nun schon 16 Jahre ausübe, sich in dieser Zeit große Gesetzeskenntnis angeeignet habe, sehr gute Verbindung zu den zuständigen Behörden unterhalte und bei der Wahl am 4.April 1965 das größte Punkteergebnis erzielen konnte. Nachdem keine weiteren Anträge gestellt werden, erfolgt schriftliche Abstimmung, welche nachstehendes Ergebnis erbrachte: MANGARD LORENZIN WACHTER leer Hermann 13 Stimmen, Anton 2 Stimmen, Raimund 2 Stimmen, 1 Stimme. Somit ist MANGARD Hermann zum Bürgermeister wiedergewählt. Der Vorsitzende gratuliert dem wiedergewählten Bürgermeister. Dieser dankt für das entgegengebrachte Vertrauen und erklärt die Wahl anzunehmen. Zu 2.) Sodann werden in getrennten Abstimmungen die Gemeinderäte gewählt. GV. VALLASTER Ludwig schlägt vor: als 1.Gemeinderat: LORENZIN Anton, als 2.Gemeinderat: TSCHOFEN Ignaz, als 3.Gemeinderat: JUEN Ernst. Die schriftlichen Wahlen brachten folgende Ergebnisse: Wahlgang für den 1.Gemeinderat: LORENZIN Anton 15 Stimmen (somit 1.Gemeinderat) TSCHOFEN Ignaz 2 Stimmen ungültig 1 Stimme - 3 Wahlgang für den 2.Gemeinderat: TSCHOFEN Ignaz 13 Stimmen (somit 2.Gemeinderat), RHOMBERG H. Karl 1 Stimme, VALLASTER Ludwig 1 Stimme, WACHTER Raimund 1 Stimme, leer 2 Stimmen. Wahlgang für den 3.Gemeinderat: JUEN Ernst 13 Stimmen, (somit 3.Gemeinderat), VALLASTER Ludwig 2 Stimmen, THÖNY Kurt 1 Stimme, leer 2 Stimmen. Die neugewählten Gemeinderäte danken für das erwiesene Vertrauen und erklären die Wahl anzunehmen. Sodann richtet der Vorsitzende an den anwesenden Herrn Bezirkshauptmann die Bitte um Angelobung des Bürgermeisters und der Gemeinderäte. Der Herr Bezirkshauptmann verweist in einer kurzen Ansprache auf die Pflichten der Neugewählten und nimmt die Angelobung vor. Abschließend spricht der Herr Bezirkshauptmann der Gemeinde seine volle Anerkennung für die vorbildliche Durchführung der heutigen Sitzung aus. Bürgermeister MANGARD Hermann verspricht, auch in den kommenden 5 Jahren sein Möglichstes für die Gemeinde zu tun und ersucht die Gemeindevertretung um gute Zusammenarbeit. Den anwesenden Vereinen (Bürgermusik St.Gallenkirch und Kirchenchor) dankt er im besonderen für die erwiesene Ehrung. GV. SPANNRING Stefan erklärt im Namen seiner Fraktion, für eine erfolgreiche Arbeit in der Gemeindestube auch in Zukunft einzutreten und zählt in diesem Zusammenhange einige vordringliche Gemeindeprobleme auf. GR. JUEN Ernst bekundet im Namen seiner Fraktion ebenfalls den Willen zu sachlicher und fruchtbringender Zusammenarbeit zum Wohle der Gemeindebevölkerung. Der als Gast anwesende hochw. Herr Pfarrer WÖSS wünscht der neuen Gemeindevertretung für ihre künftige Arbeit Gottes Segen und spricht die Hoffnung aus, diese Arbeit möge nie durch höhere Gewalt, Katastrophen usw. gestört werden. Um 20.45 Uhr wird die Sitzung ordnungsgemäß geschlossen. St.Gallenkirch, am 21.April 1965 Der Bürgermeister: Der Vorsitzende: Der Schriftführer: Nachstehend die Unterschrift aller weiteren Gemeindevertreter: