19660727_GVE012

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Letzte Änderung 05.06.2021, 17:09
Gemeinde St.Gallenkirch
Bereich oeffentlich
Schlagworte: stgallenkirchvertretung,gallenkirchvertretung,sanktgallenkirchvertretung
Dokumentdatum 1966-07-27
Erscheinungsdatum 1966-07-27
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Inhalt des Dokuments

- 1 - Gemeindeamt St.Gallenkirch St.Gallenkirch, 25.7.1966. Einberufung Gemäß § 35 GG werden Sie zu der auf Mittwoch den 27.Juli 1966 um 20.00 Uhr im Schulhaus (Hauswirtschaftsschule) anberaumten 12.Sitzung der Gemeindevertretung einberufen. Tagesordnung 1.) Eröffnung und Begrüssung durch den Bürgermeister 2.) Vorlage und Genehmigung der letzten Niederschrift 3.) Berichte des Bürgermeisters 4.) Vorlage und Genehmigung des Rechnungsabschlusses 1965 5.) Stellungnahme zu Gesetzesentwurf a) Mitwirkung der Bundesgendarmerie bei der Vollziehung von Landesgesetzen b) Förderung und den Schutz des Fremdenverkehrs -FVkG6.) Tauschvertrag Gemeinde St.Gallenkirch-Pfarrpfründe 7.) Stundungsansuchen Hotel Edelweiß Gargellen 8.) Stellungnahme zu Konzessionsansuchen Berthold Edwin Gargellen 9.) Ansuchen Nenning Josef-Erstellung einer Garage 10.) Ansuchen Bargehr Thomas-Abstandsnachsicht 11.) Ansuchen Vlbger Auto-Touring Club 12.) Ansuchen VZ.St.Gallenkirch-Beitrag f.Milchleistungskontrolle 13.) Ansuchen Willi Josef- Erwerb einer Grundstücksfläche 14.) Stellungnahme zu Schreiben der VIW-Grundkauf der ehemaligen Materialbahn. 15.) Allfälliges Um pünktliches und zuverlässiges Erscheinen wird ersucht. Der Bürgermeister I.V. - 2 - Gemeinde St. Gallenkirch Niederschrift über die am Mittwoch, den 27.Juli 1966, abends 8 Uhr im neuen Schulhaus (Hauswirtsch. Schule) in St.Gallenkirch stattgefundene 12. Sitzung der Gemeindevertretung von St. Gallenkirch mit folgender Tagesordnung: 1.) Eröffnung und Begrüßung durch den Vorsitzenden, 2.) Vorlage und Genehmigung der letzten Niederschrift, 3.) Berichte, 4.) Vorlage des Rechnungsabschlusses 1965, 5.) Stellungnahme zu Gesetzesentwürfen, 6.) Tauschvertrag zwischen Gemeinde und Pfarrpfründe, 7.) Stundungsansuchen, 8.) Stellungnahme zu Konzessionsansuchen, 9.) Ansuchen Nenning Josef (Garage), 10.) Ansuchen Bargehr Thomas (Bauabstandsnachsicht), 11.) Ansuchen Vorarlberger Auto-Touring-Club, 12.) Ansuchen Viehzuchtverein St.Gallenkirch (Milchl.Kontrolle), 13.) Ansuchen Willi Josef (Grundkauf), 14.) Ankauf des Bahnkörpers der ehem. Illwerke-Materialbahn, 15.) Allfälliges. Erschienen sind: Vizebürgermeister LORENZIN Anton als Vorsitzender, die Gde.Vorstandsmitglieder TSCHOFEN Ignaz und JUEN Ernst, 14 Gemeindevertreter bzw. Ersatzmänner und zwar: Büsch Anton, Wachter Raimund, Stocker Erwin, Stocker Willy, Rhomberg Hanskarl, Tschofen Martin, Tschofen Herbert, Butzerin Alois, Marlin Ernst, Thöny Kurt, Squinobal Helmut, Salzgeber Robert, Spannring Stefan und Flöry Richard. Erledigung: 1.) Vizebürgermeister LORENZIN Anton eröffnet die Sitzung und stellt die Beschlussfähigkeit fest. 2.) Gegen die Niederschrift der letzten Gemeindevertretungssitzung vom 30.6. bzw. 4.7.1966 wird kein Einwand erhoben. 3.) Der Vorsitzende gibt folgende Berichte: a) Für den Schulhausneubau Gortipohl hat die behördliche Bauverhandlung stattgefunden, welche positiv abgeschlossen werden konnte. - 3 - b) Der Gemeindevorstand hat beim Amte der Vorarlb. Landesregierung wegen finanzieller Unterstützung dringender Bauvorhaben in der Gemeinde vorgesprochen. c) Für die Neutrassierung der Strasse nach Galgenul hat eine örtliche Begehung durch die zuständigen Herren Hofrat Fulterer und Oberbaurat Gehrer von der Vorarlberger Landesregierung stattgefunden. Die Berichte werden einstimmig zur Kenntnis genommen. Bezüglich des Schulhausbaues Gortipohl ist die Gemeindevertretung der einhelligen Ansicht, dass die Bauaufträge öffentlich ausgeschrieben werden sollen, wobei die freie Entscheidung der Gemeinde bei der Auftragsvergabe gewahrt bleiben muss. 4.) Der Gemeinderechnungsabschluss 1965, sowie der diesbezügliche Bericht des Überprüfungsausschusses werden durch die Gemeindevertretung ohne Einwand einstimmig gutgeheißen. 5.) a) Zum Gesetz über die Mitwirkung der Bundesgendarmerie bei der Vollziehung von Landesgesetzen lt.Schreiben des Amtes der Vorarlberger Landesregierung, PrsG-255/10 vom 29.Juni 1966 wird durch die Gemeindevertretung eine Volksabstimmung nicht verlangt (einstimmiger Beschluss). b) Zum Gesetz über die Förderung und den Schutz des Fremdenverkehrs (Fremdenverkehrsgesetz - FVkG.) vom 10.5.1966 wird durch die Gemeindevertretung eine Volksabstimmung nicht verlangt (einstimmiger Beschluss). In diesem Zusammenhange wird jedoch der Fremdenverkehrsausschuss beauftragt, geeignete Vorschläge für eine straffere Nächtigungskontrolle auszuarbeiten, damit die Abgabenleistungen möglichst gerecht erfolgen. 6.) Die Beschlussfassung über einen Grundstücks-Tauschvertrag zwischen Gemeinde und Pfarrpfründe wird zur Klärung einzelner Fragen bis zur nächsten Sitzung vertagt. 7.) Einem Ansuchen um Stundung von Steuerzahlung bis 1.9.1966 wird in Anbetracht des kurzen Termins einstimmig entsprochen, doch ist der Antragsteller zu verhalten, dass der festgesetzte Termin unbedingt einzuhalten sei. 9.) Dem Gendarmeriebeamten Josef NENNING wird bis auf Widerruf das Aufstellen einer transportablen Eternit/Wellblechgarage auf gemeindeeigenem Grund gegen Entrichtung eines Anerkennungszinses gestattet. 8.) Gegen das Ansuchen des Edwin Berthold, Gargellen, um die Verleihung der Konzession zur Veranstaltung von Gesellschaftsfahrten Reisebüroteilkonzession, lt. Schreiben des Amtes der Vorarlberger Landesregierung vom 12.7.1966, Zahl VIb-870/1-66 bestehen keine Bedenken. Ein diesbezügliches Gutachten wird durch die Gemeindevertretung mit einstimmigem Beschlusse positiv erteilt. 10.) Dem Bargehr Thomas wird für den Bau einer Garage gegenüber dem Gemeindeamt (@) die beantragte Bauabstandsnachsicht auf O Meter erteilt unter der Bedingung, dass die Gemeinde im Falle eines Neubaues das gleiche Recht in Anspruch nehmen kann. - 4 - 11.) Für die von der Sektion Bludenz des VATC am 18.9.1966 geplante Autorenn-Veranstaltung von Galgenul nach Gargellen wird über Antrag ein Ehrenpreis gestiftet. In diesem Zusammenhange ist jedoch die zuständige Behörde darauf aufmerksam zu machen, dass wilde Trainings anlässlich bevorstehender Rennen auf der Gargellner Straße mit allen Mitteln verhindert werden müssen, damit das Leben der Straßenbenützer nicht in besonderer Weise gefährdet wird. 12.) Dem Viehzuchtverein St.Gallenkirch wird zur Durchführung der Milchleistungskontrolle ein Jahresbeitrag in Höhe von S 6.000.- gewährt. 13.) Dem Josef und Helmut Willi, St.Gallenkirch Nr.162 wird an der NOEcke der gemeindeeigenen Grundparzelle 847/1 (Parzelle Gant) bis auf Widerruf das Recht einer 3 Meter breiten Zufahrt zum Erdgeschoß seines Hausneubaues eingeräumt. Das Zufa@ vorerst auf 3 Jahre gewährt und ist sodann 1/2- jährig kündbar. Der jährliche Anerkennungszins beträgt S 100.-. @4.) a) Den Eheleuten Sepp und Ingeborg ZUGG wird gegenüber dem Landeswohnbaufond für das beantragte Wohnbaudarlehen bis zur Erledigung der erforderlichen Formalitäten in üblicher Weise Bürgschaft übernommen. b) Dem Kaspar Kessler wird für die Überlassung des Müllabfuhrplatzes Kirchdorf St.Gallenkirch bis auf Widerruf ein jährlicher Pachtzins in Höhe von S 2.000.- gewährt. Ende der Sitzung: Donnerstag, 28.7.1966/0.15 Uhr Gegen vorstehende Beschlüsse steht die Berufung offen, welche binnen 14 Tagen beim Gemeindeamte einzubringen wäre. Schriftführer Vizebürgermeister Gemeindevorstandsmitglied