Zusammenfassung
A) Das Prüfungs-Comité untersucht den Ablauf und die Gültigkeit der Landtagswahlen - Behandlung und Beschlussfassung durch den Landtag
B) Wahl der Mitglieder des Landes-Ausschusses [historischer Ansatz und Vorläufer der späteren, republikanischen Landesregierung]: 1. Carl Ganahl (Vertreter:Josef Getzner), 2. Fidel Markus Wohlwend (Vertreter: Johann Bertschler), 3. David Fußenegger (Vertreter: Josef Feuerstein), 4. Johann Baptist Wachter (Vertreter: Mathias Drexel).
C) Einbringung dreier Regierungsvorlagen (Erlässe des Erzherzog-Statthalters in Innsbruck) durch den Landesfürstlichen Kommissär (1. Betreffs des bisherigen gemeinsamem tirolisch-vorarlbergischen Grundentlastungsfonds, 2. Betreffs des bisher von den kaiserlichen Behörden verwalteten Landesfonds, 3. Betreffs Wiedererrichtung der medizinischen Fakultät an der k.k. Universität zu Innsbruck.)
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3. Sitzung
Beginn der Sitzung um 4 Uhr Abends am 9. April 1861
Gegenwärtig: Der Landesfürstliche Comißär u. 20 Vertreter.
Landeshauptmann: Ich beginne mit der Ablesung des Protokolles der letzten Sitzung (: Das Protokoll wurde nun abgelesen:) Haben die Herren irgend eine Bemerkung beizufügen? (:Niemand erhob sich dagegen:)
Landeshauptmann: Wie Sie wissen, wurde in letzter Sitzung ein Wahl-Comité von 7 Mitgliedern bestimmt, welchem die Untersuchung der Wahlakte überwiesen wurde; dieses Comité hat nun die Arbeit mit vieler Mühanwendung vollendet u. hält seinen Bericht zur weiteren Maßnahme der hohen Versammlung bereit. Ich ersuche nun. H. Wohlwend als Comité-Vorsitzer uns die Ergebnisse der Untersuchung mitzuteilen.
Wohlwend: Hochgeehrte Landtags-Mitglieder! Obgleich für diese Revision der Akten eine sehr kurze Zeit zugemessen war, hat das Comité demungeachtet diese Arbeit heute beendet; ich erlaube mir daher den Commißionsbericht wörtlich vorzulesen. Ich werde zuerst den ganzen Bericht zum bessern Verständnisse vortragen u. hernach in das Detail eingehen, damit die Abstimmung über jeden einzelnen Punkt leichter zu Stande gebracht werde. (: Bericht wird vorgelesen:)
Feuerstein: So lange unsere Wahl nicht erwiesen ist, werden wir aus dem Bregenzerwald uns jeder Abstimmung enthalten.
Landeshauptmann: Es werden dasselbe auch die anderen 3 Hl. Abgeordneten aus Bregenz u. Bregenzerwald beobachten.
Feuerstein: Wir glauben aber auch bei den anderen Bezirken nicht mitstimmen zu können, bis unsere Wahl nicht erwiesen ist.
Landeshauptmann: Sie sind nicht richtiger Ansicht; wir befinden uns alle im gleichen Verhältnisse, wir können also abstimmen u. theilnehmen an der Berathung, in soweit nicht Punkte u. Verhältnisse vorkommen, die uns selbst berühren, und nur bei solchen ist es angemessen u. richtig, daß wir uns der Mitstimmung entziehen.
Wohlwend: liest den ersten Punkt des Comité-Antrages vor.
Landeshauptmann: Die hohe Versammlung wird diesen Punkt verstanden haben. In Bludenz sind 7 Wähler nicht selbst gekommen, sie wurden durch Vollmachthaber vertreten; die Vollmachten liegen nicht bei. 4 der angebl.[ichen] Vollmachthaber stimmten für den nunmehrigen
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Vertreter der Stadt, wenn auch die Vollmachten dieser Vertreter nicht nachgeliefert werden konnten, würde die absolute Stimmenmehrheit, die für den erwählten Vertreter nöthig war, nicht leiden, er erhielt 100 Stimmen, während die übrigen höchstens 31 hatten; der Entgang der 4 Stimmen der Vollmachtgeber läßt ihn daher noch immer mit absoluter Majorität erwählt erkennen. Ich bitte sohin zu erklären ob Sie die Wahl des H[och]l[öblichen] Neyer gültig anerkennen (: Alle einverstanden :)
Wohlwend: (: Liest den 2ten Antrag des Comité vor:)
Getzner: Müssen sich nicht die Commissions-Mitglieder der Abstimmung enthalten?
Landeshauptmann: Es ist kein Grund vorhanden, daß die Com.[missions] Mitglieder nicht mitstimmen sollten.
Wohlwend: Ich erlaube mir die Hl Landes-Abgeordneten zu erscuhen, daß wenn Jemand eine Unzukömmlichkeit in dem Vorgange der Wahlen bemerken würde, er jetzt Erwähnung thun wolle; es dem Comité nichts entgangen von dem, was vorliegt, u. es ist bereit, sollten Bedenken vorgebracht werden, selbe nach den vorliegenden Akten aufzuklären. Was in den Akten nicht ersichtlich sein sollte, bitte ich zu erwähnen.
Wohlwend: (: Liest die Anträge zwei u. drei, betreffend die Landbezirke Bludenz u. Montafon, Stadt Feldkirch, Dornbirn u. Handelskammer vor :)
Landeshauptmann: Sind Sie auch für die Gültigkeit dieser Wahlen, so bitte ich Ihre Zustimmung durch aufstehen zu erkennen zu geben. (: Die Zustimmung wurde gegeben :)
Wohlwend: (liest den Antrag betreffend den Bezirk Feldkirch u. Dornbirn vor:) Es fehlten hier 3 Vollmachten u. es mag in dieser Beziehung ein Verstoß vorgekommen sein; die Wahl ist in Feldkirch vor sich gegangen, ich war gegenwärtig u. habe gesehen, daß die Vollmachten alle vorliegen, wahrscheinlich sind sie verlegt worden, oder sie sind durch irgend einen Verstoß gegenwärtig in den Akten nicht mehr ausfindig. Diese Vollmachten beziehen sich auf die Wahlkörper zur Ernennung der Wahlmänner u. wenn sie auch ganz wegfallen, so bleibt doch die Wahl der Wahlmänner deßwegen unbeirrt.
Landeshauptmann: Haben Sie die Bemerkung des Comité vernommen? (: Es wird von Allen dieses zu erkennen gegeben :)
Erkennen Sie auch diese Wahl an, ich ersuche durch Aufstehen oder Sitzenbleiben es kund zu geben.
Wohlwend: (: Liest den Commißions-Antrag ad 5, betreffend, die Wahl der Stadt Bregenz vor :)
Fußenegger: (: der hier als Stellvertreter des Landeshauptmannes u
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Abgeordneter von Bregenz den Vorsitz übernahm :) Ich bin sie frei zu fragen, ob Sie dem Commissions-Berichte beistimmen u. die Wahl als gültig anerkennen?
Ganahl: Es ist ein Fehler vorgegangen, der landesfürstl.[iche] Commissär war auch Vorsitzender der Wahl-Commission, bemerke es nur der Ordnung wegen.
Fußenegger: Ich wiederhole die Frage, stimmen Sie dem Berichte bei?
- Alle 19 Abgeordneten erheben sich zum Zeichen der Zustimmung von ihren Sitzen.
Wohlwend: (Er ließt den Comißions-Bericht ad b lit[tera] a u b., betreffend: die Gemeinde Bildstein, vor:) In Bildstein ist nach den Akten selbst ein Scrutinium vorgenommen worden, die Gegenliste aber ist nicht beim Akte.
Landeshauptmann: Der Antrag geht auf Nachtrag der Gegenliste, sind Sie hiemit einverstanden, so bitte ich sich zu erheben (: Alle erheben sich :)
Wohlwend: (: ad b betreffend den Umstand, daß mehrere Gemeinden zwei gehörig ausgefüllte Hauptlisten, aber keine Gegenlisten hielten.:) Dieser Umstand kommt bei mehreren Akten vor, es ist wahrscheinlich ein Mißverständnis oder nicht richtige Auffassung der Sache. Zur Vornahme der Wahlen im Bregenzerwald sind vom k.k. Bezirksrichter die Vorsteher der betreff[enden] Gemeinden delegirt worden, es sollten Stimmen- u. Gegenliste geführt werden, nun haben die Herren wie sich aus den Akten ergibt die Listen doppelt geschrieben, also die Form der Gegenliste nicht beobachtet. Es liegen nun 2 Listen vor, aus denen sich übrigens eine Controlle herausfinden läßt, indem die eine als Hauptliste, die andere als Gegenliste betrachtet werden kann.
Fußenegger: Ich glaube, daß dieses nur eine Unkenntnis der Form war, die übrigens den Zweck erreichen läßt.
Landeshauptmann: Wenn auch nach dem Berichte der Komission in der Gemeinde Lochau für Lazarus Gruber 1 Stimme entfällt, ist derselbe doch noch als mit absoluter Stimmenmehrheit gewählter Wahlmann zu erkennen. Ich frage nun, ob die Herren dem Komissions-Antrage die 2 gehörig ausgefüllten Hauptlisten als Gegenliste gelten zu lassen, beistimmen, u. bitte sich für diesen Fall zu erheben. (: Alle haben sich erhoben :)
Wohlwend: Ich muß noch anmerken, daß bei 3 Wählern in den Stimmlisten die Bemerkung „nicht wahlberechtigt“ ohne alle Begründung steht.
Landeshauptmann: Ich glaube, daß dieser Umstand keinen Einfluß nehmen kann auf die Gültigkeit der Wahl, höchstens könnte dieses den betreff.[enden] Wählern daß Befugnis zur Berufung gegeben haben, uns steht es aber nicht zu in dieser Hinsicht ihre Vertreter zu machen.
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Wohlwend: (: Betreffend die Bemerkungen der Comißion über den Vorgang der Wahlen in der Gemeinde Bolgenach u. Unterlangenegg :) Ich erlaube mir die Protokolle u. den ganzen Wahlvorgang vorzulegen (: abgelesen :) der Antrag der Comißion ad d & e geht dahin, diese Sache nicht weiter zu verfolgen, u. ich glaube daß dieses umsoleichter geschehen könne, als selbst durch das gänzliche Entfallen des für jede Gemeinde bestimmten Wahlmannes an der absoluten Stimmenmehrheit sämmtlicher vom Bezirke Bregenz u. Bregenzerwald gewählten Abgeordneten nichts geändert wird.
Landeshauptmann: Die hohe Versammlung wird ersucht zu erklären, ob sie diesem Antrag beistimme (: wird durch aufstehen Aller beigestimmt :)
Wohlwend: (: liest den Comißions-Antrag ad f vor:) u. sagt der Punkt der Frage dreht sich um den Umstand, daß der k.k. Bezirks-Vorstand als Vorstand der Wahlkommission fungirte.
Landeshauptmann: Dieser Umstand wurde von der Wahl-Comißion erhoben, es lag in dieser Beziehung keine Beschwerde vor. Hl Vögel aus Lochau hat zwar vereint mit andern Vorstehern des Flachlandes im Bezirke Bregenz eine Einlage überreicht, in welcher er die Gültigkeit der vorgenommenen Wahl der Abgeordneten der Landbezirke Bregenz u. Bregenzerwald bestreitet, allein diesen Punkt berührt er nicht, noch wird von irgend einer ander Seite Einsprache dieserwegen erhoben. Es ließ sich zwar Hl. Bezirksvorsteher zum Vorsitzenden der Kommission, ohne dagegen Einwendung im Sinne des § 27 zu erheben, erwählen, allein dieses geschah aus voller Zustimmung der Wahlkommission angesichts aller Wahlmänner, wurde also von diesen gebilligt, u. weder damals noch bisher ist eine Einsprache gegen diesen Vorgang erhoben worden. Auch hat derselbe der Abstimmung unter den Comißions-Mitgliedern sich enthalten. Sie kennen nun das Sachverhältnis u. ich bitte Sie durch Aufstehen od.[er] Sitzenbleiben zu erklären, u. von diesem Umstande Umgang zu nehmen u. daher selbst beim bestehen dieses Verstosses der Akt als gültig zu erklären. (: durch Erheben von den Sitzen der Betreffenden wird die Zustimmung bezeugt :)
Ganahl: Wir wollen hoffen, daß sich derlei Verstöße in Zukunft nicht mehr ereignen.
Wohlwend: Ein Punkt der Beschwerde des Hl Vorstehers Vögel u. der anderen Gemeinde-Vorsteher berührt den Umstand, daß die erwählten Abgeordneten Feuerstein u. Egender nach ihrer Wahl dieselbe nicht anzunehmen erklärten, bei der nachmittägigen Versammlung aber noch vor der Vornahme einer neuen Wahl aussprachen, ihre Wahl doch anzunehmen u. die Kommission sich mit dem Erklären begnügend, die Wahlhandlung für geschlossen erklärte. Zur bessern Erklärung dieses Falles erachte ich für nothwendig die Protokolle vorzulesen, nämmlich den Nachsatz in der Stimmliste Bregenz u. Bregenzerwald (: liest vor :)
Landeshauptmann: Haben die Herren den Antrag der Commission vernommen (: Es hat übrigens die Wahlkommission bereits ihre Entscheidung in dieser Sache gegeben :)
Fortsetzung folgt.
V.L.B. 4 Autograph v. J. N. Teutsch in Bregenz 1861
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Fortsetzung der 3. Sitzung
Ganahl: ich bitte die Eingabe Vögels und Mitfertiger, welche Bezug auf die Wahl hat vorlesen zu lassen.
Wohlwend (: liest :) Sie hat den Titel Promemoria an den Landeshauptmann als Abgeordneter der Stadt Bregenz.
Ganahl: Da das Comité die Wahl als gültig zu erklären fand, so habe ich dagegen nichts einzuwenden.
Landeshauptmann: Das Comité hat dieses Promemoria benützt, so weit es die ersten zwei Punkte betrifft; die weitern Punkte betreffen Anträge, welche vom Landtage ordnungsgemäß nach der Verhandlung im Landesausschusse verhandelt u. berathen werden müssen; sie werden in der Folge zur Vorlage gebracht werden u. können, weil sie Abänderungen der Landes-Ordnung enthalten nicht mit dem Ergebnisse der Untersuchung über die Wahlakten vermengt werden. Ich stelle nun die Frage, stimmen Sie auch diesem Antrage der Kommission zu, ich bitte diejenigen, die dafür sind sich zu erheben.
Wohlwend: (: liest Punkt 9 des Berichts der Kommission) vor, worin Erwähnung gemacht wird, daß das Wahlprotokoll von Vögel u. Schädler nicht unterschrieben wurde :) der Antrag der Komission geht dahin von diesem Umstande Umgang zu nehmen, dann das Weggehen Vögels nur weil er in der Minderheit blieb, können nicht dem Akte Eintrag thun, und was das Kommissionsmitglied Schädler betrifft, sei derselbe noch bereit es zu fertigen. (: Auf die Anfrage des Landeshauptmannes wird von allen dem Antrage zugestimmt :)
Landeshauptmann: Wir haben nun das Erklären des Landtages über die Wahlen vernommen, derselbe hat Punkt für Punkt die Anträge der Kommission als seinen Ansichten entsprechend angenommen und hat ihnen zugestimmt. Auf diese Weise sind Sie nun meine Herren als gültig ernannte Abgeordnete des Landes hier u. eingeführt. Die hohen Pflichten, die Sie durch Annahme der Wahl zu erfüllen haben u. es zu thun versprachen, sind Ihnen bekannt und ich erachte nicht weiter Sie an selbe zu mahnen. Wir sind nun in der Lage den Vorschriften gemäß weiter gehen zu können und werden, weil es am dringendsten ist mit der Konstituierung des Landesausschusses beginnen; es knüpfen sich an denselben so vieles, daß wir seine Bestellung als die erste Arbeit betrachten müssen. Wenn Sie gegen diese Ansicht keine Einsprache zu erheben glauben sollten, gehe ich zur Ernennung der Landesausschüsse über (: wurde keine Einsprache erhoben :) Ich lese Ihnen hier die Bestimmungen des § 12 der Landes-Ordnung ,
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vor, wonach ein Mitglied durch die von der Wählerklasse der Städte, der Handels- und Gewerbekammer gewählten Abgeordneten ein Mitglied durch die Abgeordneten der Landgemeinden und die übrigen zwei von der ganzen Versammlung ebenfalls aus der Mitte des Landtages zu ernennen sind.
Fußenegger: Erlauben Sie, werden die Ersatzmänner nachträglich gewählt?
Landeshauptmann: Jetzt nur die Ausschüsse (: Es wurden nun die Stimmen gesammelt:) Wünschen Sie, verehrte Herren! Daß Jemand mir an der Seite stehe bei Öffnung der Stimmzettel? mir wäre es angenehm (: Es wird von der Versammlung der Abgeordnete Hirschbühl bezeichnet :) Hierauf wurden die Stimmzettel geöffnet :) Es waren 5 Stimmende u. von den Bezeichneten erhielten Ganahl zwei Stimmen, Getzer, Wohlwend, Fußenegger je eine.
Landeshauptmann: Wir müssen zum zweiten Wahlgang, weil keine absolute Stimmenmehrheit erzielt wurde, unsere Zuflucht nehmen. (: Es wurden die Stimmzettel neuerdings abgegeben :)
Landeshauptmann: fährt fort Hl Ganahl 3, Fußenegger u Neyer je 1 Stimme, ersterer ist als Landesausschuß von der Wählerklasse d. Städte und Orte und Handelskammer ernannt. Nun mich ich die Hl. Abgeordneten der Landgemeinden bitten einen Landes-Ausschuß zu bestimmen. (: Werden Wahlzettel abgegeben und eingesammelt nach Öffnung derselben fährt Landeshauptmann fort :) Hl. Wohlwend erhielt unter 14 Stimmen 10 Stimmen, Hl. Fußenegger 3, Hl. Feuerstein 1, hiemit ist der erste mit absoluter Stimmenmehrheit in den Ausschuß gewählt. Nun wollen wir zur Wahl des 3. u. 4. Mitgliedes des Ausschusses durch die ganze Versammlung übergehen. (: Werden Stimmzettel ausgegeben, eingesammelt u. geöffnet u. Landeshauptmann führt fort :) Hl. Fußenegger erhielt von 20 Stimmen 19, Hl. Wachter 10, Hl. Feuerstein 5, Hl. Gezner 2, Hl. Drexel 2, Hl. Widmer u Schedler je 1 Stimme es hat somit allein Hl. Fußenegger die absolute Stimmenmehrheit u. ist nun das 3. Mitglied des Landesausschußes.
Wir schreiten jetzt zum 2ten Wahlgange (: Stimmzettel werden ausgegeben, eingesammelt und geöffnet :) Landeshauptmann fährt fort :) Es erhielten die Hl. Wachter 10, Feuerstein 4, Gezner u. Drexel je 2, Schedler u. Widmer je 1 Stimme. Wir haben also wieder keine absolute Stimmenmehrheit u. müssen nun die engere Wahl vornehmen, bei welcher nur auf die Hl. Wachter u. Feuerstein Rücksicht genommen werden darf. (: Stimmzettel abgegeben, eingesammelt u. geöffnet :) und
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Hl. Landeshauptmann fährt fort :) Es waren 20 Abstimmende und von diesen geben 12 Hl. Wachter, 8 Feuerstein ihre Stimmen, daher Hl. Wachter als 4tes Mitglied in den Landesausschuß tritt.
Dieser Aufforderung der Landes-Ordnung hätten wir entsprochen und jetzt obliegt uns § 13, nach dem bereits beobachteten Wahl-Modus einen Ersatzmann für jedes Ausschußmitglied zu bestimmen. Es geschehe daher die Abstimmung durch die Abgeordneten der Städte, Orte u. Handelskammer (: Stimmzettel werden ausgegeben, eingesammelt u. geöffnet u. Hl. Landeshauptmann fährt fort :) Hl. Neyer erhielt 2, Gezner, Widmer und Reisch je 1 Stimme; wir haben also wieder keine absolute Stimmenmehrheit. Versuchen wir den 2ten Wahlgang (Stimmzettel ausgegeben, eingesammelt, geöffnet u. Hl. Landeshauptmann fährt fort :) Es haben erhalten unter 5 Stimmen die Hl. Gezner u Neyer je 2 u Hl. Widmer 1 Stimme. Wir müssen zur engern Wahl übergehen u. haben uns zwischen den Herren Gezner u. Neyer zu wählen (: Stimmenzettel ausgegeben etc u. Hl. Landeshauptmann fährt fort :) Herr Gezner 3 Stimmen, Herr Neyer 1, auf Hl. Reisch fiel ebenfalls 1, ist aber nicht in Betracht zu nehmen, weil er nicht in die engere Wahl eingegangen war. Herr Gezner hat für sich die absolute Stimmenmehrheit u ist als Ersatzmann für Herrn Ganahl gewählt Es haben nun die Abgeordneten der Landgemeinden einen Ersatzmann für Herrn Wohlwend zu bestimmen (: Stimmzettel ausgegeben etc. u Hl. Landeshauptmann fährt fort :) Es fielen auf die Herren Bertschler 6, Feuerstein 4, Drexel 2, Schedler u. Spieler je 1 Stimme. Ich muß daher die Herren ersuchen die 2te Wahl zu versuchen (: Stimmzttl ausgegeben etc. u. Hl. Landeshauptmann fährt fort :) Es erhielten die Herren Bertschler 8, Feuerstein 3, Drexel 2, Spieler 1 Stimme. Herr Bertschler ist daher durch absolute Stimmenmehrheit als Ersatzmann für Herrn Wohlwend bestimmt; jetzt sind noch 2 Ersatzmänner von der ganzen Versammlung zu wählen.
Ganahl: Ich trage an jeden abgesondert von dem anderen zu wählen, weil sonst die Stimmen zersplittert werden.
Wohlwend: Ich erlaube mir ebenfalls, im gleichen Sinne mich zu äußern.
Landeshauptmann: Dieser Ansicht kann leicht willfahrt werden (: Stimmzettel gesammelt etc u. Landeshauptmann fährt fort :) es waren 20 Stimmende und von diesen erhält Herr Feuerstein 17,
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Drexel, Schädler u. Reisch je 1 Stimme. Herr Feuerstein ist also als Ersatzmann für Herrn David Fußenegger ernannt. Gehen wir zur Wahl des letzten Ersatzmannes (: Stimmzettel ausgegeben etc :)
Es entfielen auf Hl. Drexel 11, Hl. Schedler 4, und auf die Herrn Bertl, Spieler, Reisch u. Hirschbühl je 1 Stimme. Herr Drexel hat also für sich die absolute Stimmenmehrheit u. ist also Ersatzmann des Herrn Wachter.
Landesfürstlicher Kommissär: Es sind 3 Regierungsvorlagen dem Landtage zu machen. Se k.k. Hoheit, der durchlauchtigste Herr Erzherzog-Statthalter hat mir selbe mit eigenen Erlässen die ich vorlese (: wird abgelesen :) zugemittelt.
Die 1te Vorlage betrifft den Grundentlastungsfond, der nach § 21 nun in die Verwaltung des Landtages übergeht. Dieser Fond wurde bisher für Tirol und Vorarlberg vereint verwaltet, und mit Rücksicht auf die Ergebnisse der Verwaltung ist nun die Ausscheidung für Vorarlberg vorgetragen. Sie finden in der Vorlage die betreffenden Ausarbeitungen, die betreff.[enden] Uibersichten bis zum Schlusse des Verwaltungsjahres 1860. Nebst diesen Ausweisen erhalten Sie eine an den ständigen Landtagsausschuß in Tirol gerichtete Regierungsvorlage, die eine geschäftliche Darstellung des ganzen Verlaufes der Grundentlastungsangelegenheiten enthält. Diese Darstellung wird Ihnen mit einem Male die nöthigen Vorkenntnisse liefern.
Se k.k. Hoheit haben ausgesprochen, daß es zweckmäßig sein wird, daß der Vorarlbergische Landesausschuß sich behufs der Uibergabe u Uibernahme u. der allfälligen Ausscheidung dieses bisher vereint verwalteten Fondes mit dem tirolischen sich ins Benehmen setze.
Eine weitere Regierungsvorlage bildet der Landesfond, welcher ebenfalls bisher von Seite der kaiserl. Behörden verwaltet wurde. Diese Vorlage enthält eine genaue Darstellung des sachlichen Verhaltens des Landesfondes, über die Gebarung dieses Fondes bis Ende des Verwaltungsjahres 1860, dann der Rechnungsabschluß der Staatsbuchhaltung, dieser Vorlage liegt ein Schreiben an den tirolischen ständigen Landtags-Ausschuß bei, in welchem die Verhältnisse des Fondes u. die Modalitäten der künftigen Trennung desselben, beziehungsweise der Uibergabe desselben besprochen werden.
Fortsetzung folgt
V. L. B. 5 Autograf v. J. N. Teutsch in Bregenz 1861
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Schluß der 3ten Sitzung.
Betreffend die 3te Vorlage, nämlich die Wiedererrichtung der medizinischen Fakultät an der k.k. Universität zu Innsbruck – bemerke ich wie Sie wissen, wurde die Universität – im Jahre 1825 von Seiner Majestät Kaiser Franz mit Ausnahme der medizinischen Fakultät wieder hergestellt.
Die Errichtung dieser Fakultät war bisher immer Gegenstand des allgemeinen Wunsches in Tirol u. es ist von vielen Seiten besprochen worden auf welche Weise die Universität ergänzt werden könnte. Der Hauptgrund der dagegen eingewendet wurde, ist die Geldfrage; diese hat das Ministerium bewogen ein Promemoria zu verfassen, auf welche Weise diese Fakultät an der Universität wieder ins Leben gerufen werden könnte. Das Ministerium hat den Entwurf hiezu überreicht u. die Bemerkung ausgesprochen, daß der Landtag darüber berathen u. Beschlüsse fassen sollte. Da nun Vorarlberg einen eigenen Landtag erhalten hat, so theile ich den Entwurf mit der Bemerkung mit, daß es dem Landtage hier um gefallen möge darüber zu berathen u. nach der Ermäßigung Seiner k.k. Hoheit hierüber sich mit dem Landes-Ausschusse von Tirol ins Benehmen zu setzen.
Wohlwend: Es ist von Herrn landesfürstlichen Kommissär gesagt worden, daß der Landesausschuß von Vorarlberg über die gedachten Vorlagen mit dem Landesausschusse von Tirol in Verbindung treten solle, im § 42 der Landes-Ordnung heißt es aber, der Landes-Ausschuß dürfe nur mit dem Landtage aus dem es hervorgegangen in Verkehr treten, es scheint daher dem Vorarlberger Landesausschusse dieses Befugnis zuzustehen. Ich erlaube mir also die Frage, ob eine besondere Erlaubnis vorliege.
Landesfürstlicher Kommissär: Die Frage muß dahin beantwortet werden, daß eine solche Gestattung von Seiner kaiserl. königl. Hoheit in den die Vorlage begleitenden Erlässen ausgesprochen ist.
Es ist also dieses eine Bemerkung von Sr. Kaiserl. Hoheit u. nicht von mir. Ein Grund zu dieser Ermäßigung ist darin zu finden, daß Tirol u. Vorarlberg in Beziehung auf diese Fonde Bücher mitsammen u. eng verbunden waren. Es handelt sich daher um Fonde, welche für beide Länder gemeinsam verwaltet wurden u. bei einer allenfalls zu beschließenden Trennung dieser Fonde liegt es in der Natur der Sache, daß die beiden betheiligten unter die selbe geschieden werden sollen auch unter sich deshalb in Verkehr treten. Sollte ich auf diese Weise noch nicht überzeugt haben, so bin ich bereit weitere Aufschlüsse zu geben.
Wohlwend: Ich stelle den Antrag um nicht gegen das Gesetz, finde es in Ordnung daß Seine kaiserl. Königl. Hoheit es so beschlossen.
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Landeshauptmann: Wir kennen uns heute als anerkannte Abgeordnete des Landes und wollen für heut schließen mit dem Vorsatze unser Werk morgen fortzusetzen.
Schluß der Sitzung
Ab 6 Uhr.
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(c) Markus Kuhn, Dokument für nichtkommerzielle private und schulische Zwecke frei verfügbar. - Bildnachweis: Vorarlberger Landesbibliothek