Gränzpassier=Schein
Provinz Tirol und Vorarlberg --- Kreis Vorarlberg
Für Franz Joseph Tschofen
Karakter Gemeindevorsteher
gebürtig
zu Bartholomäberg
wohnhaft
Geschäfte um Vieh einzukaufen
Gegenwärter Passierschein, wodurch der Inhaber
ermächtiget wird, sich zum Behufe seiner Geschäfte in das benachbarte Schweizer Gebieth zu begeben, ist zu folge hoher Verordnung des k.k. Landes=Guberniums von Tirol und Vorarlberg
vom 15. November 1833, Zahl 24537/3180 Polizei, für den gewöhnlichen Gränzverkehr auf die Dauer eines Jahres und mit der Beschränkung giltig, daß der jedesmalige Aufenthalt im Auslande nicht über ein Monat verlängert werde.
Schruns am 12. Oktober 1835
K.K. Landgericht Montafon
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Jahre: 47
Religion: katholische
Stand: ledig
Statur: großer
Gesicht: volles
Haare: blonde
Augen: blaugraue
Mund: breiter
Nase: verhältnismäßige
besondere Zeichen: etwas blatternarbig
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Mit diesem reiset der 46 Jahre alte
Christian Jochum von Schruns