19021231_lts006

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Letzte Änderung 03.07.2021, 09:49
Gemeinde Landtag
Bereich oeffentlich
Schlagworte: ltp09,lts1902,lt1902,ltm_
Dokumentdatum 2021-06-27
Erscheinungsdatum 2021-06-27
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Inhalt des Dokuments

Vorarlberger Landtag. 6. Sitzung am 31. Dezember 1903 unter dem Vorsitze des Herrn Landeshauptmannes Adolf Rhomberg. ------------Gegenwärtig 21 Abgeordnete. - Abwesend: Hochwst. Bischof Dr. Zobl und Dr. Schneider. Regierungsvertreter: Herr k. k. Statthaltererrat Levin Graf Schaffgotsch. Beginn der Sitzung 9 Uhr 45 Min. vormittags. Landeshauptmann: Die heutige Sitzung ist eröffnet, ich ersuche um Verlesung des Protokolles der letzten Sitzung. (Sekretär verliest dasselbe). Wird von irgend einer Seite gegen die Fassung des Protokolles eine Einwendung erhoben? Da dies nicht der Fall ist, betrachte ich dasselbe als genehmigt. Der Herr Abg. Dr. Schneider hat sich für die heutige Sitzung wegen Berufsgeschäfte entschuldigt, was ich zur Kenntnis zu nehmen bitteWir kommen nun zur Tagesordnung. Auf derselben steht als erster Gegenstand der Bericht des landwirtschaftlichen Ausschusses über das Gesuch des Vorarlberger Landwirtschafts-Vereines um Bewilligung einer jährlichen Subvention zu den Verwaltungskosten. Der landwirtschaftliche Ausschuß hat eine mündliche Berichterstattung in Aussicht genommen, ich erteile dem Herrn Berichterstatter Hirschbühl das Wort. Hirschbühl: Hohes Haus! Der landwirtschaftliche Verein ist ein Institut, welches für das Wohl der bäuerlichen Bevölkerung arbeitet und 50 VI. Sitzung des Vorarlberger Landtages. I. Session der 9. Periode 1903. deshalb immer das größte Interesse für das Gedeihen derselben zeigt. Der Verein vertritt im Lande Vorarlberg sogar die Stelle eines Landeskulturrates und wurde deshalb vom Landes-Ausschusse zu wiederholtenmalen in landwirtschaftlichen Fragen behufs Abgabe von Gutachten u. s. w. in Anspruch genommen. Bekanntlich bewilligte der hohe Landtag diesem Vereine in früheren Jahren auch Beiträge zur Deckung der Auslagen. Auf Grund dieser Erwägungen stellt der landwirtschaftliche Ausschuß den Antrag: "Der hohe Landtag wolle beschließen: dem vorarlbergischen Landwirtschaftsvereine wird als Beitrag zu seinen Verwaltungsauslagen aus dem Landeskulturfonde für die Dauer der Landtagsperiode ein jährlicher Beitrag von 1200 K gewährt". Landeshauptmann: Ich eröffne über Bericht und Antrag des landwirtschaftlichen Ausschusses die Debatte. Wenn niemand das Wort zu ergreifen wünscht, schreite ich zur Abstimmung. Der Antrag lautet (Verliest nochmals obigen Antrag.) Ich ersuche jene Herren, welche dem eben verlesenen Antrage zustimmen wollen, sich gefälligst von den Sitzen zu erheben. Angenommen. Dieser Gegenstand ist somit erledigt. Der zweite Gegenstand der Tagesordnung ist der Bericht des volkswirtschaftlichen Ausschusses über den Antrag Thurnher und Genossen wegen Durchführung der Rheinregulierung. Dieser Bericht liegt gedruckt vor, ich erteile dem Herrn Berichterstatter Thurnher das Wort zur Einleitung der Debatte. Thurnher: In Rücksicht auf die außerordentliche Wichtigkeit des jetzt dem hohen Hause zur Behandlung vorliegenden Gegenstandes erlaube ich mir, vorerst den Bericht zu verlesen und dann noch einige Bemerkungen demselben anzuschließen. (Verliest Bericht und Antrag aus Beilage X.) Hohes Haus! In dem Berichte des volkswirtschaftlichen Ausschusses konnte mit Recht auf die Besorgnis und die Befürchtung der Bevölkerung wegen des Verhaltens der Schweizer betreffs vertragsmäßiger und rechtzeitiger Durchführung des oberen Rheindurchstiches hingewiesen werden. Österreich ist seiner Vertragspflicht in jeder Beziehung nachgekommen und hat dafür gesorgt, daß der untere Rheindurchstich in der im Vertrage vorgesehenen Zeit der Vollendung zugeführt werden konnte. Artikel 4 des internationalen Vertrages bestimmt, daß beide Durchstiche gleichzeitig zu beginnen und die Arbeiten derart zu fördern seien, daß der obere Rheindurchstich im 11. Baujahre eröffnet werden könne. Es ist nunmehr vollständig ausgeschlossen, daß diese Vertragsbestimmung eingehalten werden kann, weil die Schweizer die Inangriffnahme der Arbeiten immer mehr und mehr hinauszuschieben wußten. Die Grundablösung, die Aufführung eines kurzen Dammes am unteren Ende des Durchstiches und die Aufführung eines sogenannten Probedammes sind die einzigen bisher durchgeführten Arbeiten am oberen Durchstiche. In früheren Jahren konnte mit einem Anschein von Recht ein Grund der Verzögerung vorgebracht werden, nämlich der Mangel an Geldmitteln, da die von Jahr zu Jahr von beiden Staaten zu leistenden Beiträge für die Arbeiten am unteren Durchstich, die ohnedem eine bedeutende Erhöhung der ursprünglichen Baukosten erforderten, fast ganz aufgebraucht wurden. Mangel an Geld bildet aber seit längerer Zeit kein Hindernis mehr für die energische Inangriffnahme der Arbeiten. Aus dem Protokolle der am 11. d. M. in Rorschach stattgefundenen Sitzung der internationalen Rheinregulierungskommission ist zu entnehmen, daß der Saldovortrag des internationalen Rheinregulierungsfondes pro 1903 1, 117.000 Fr. beträgt. Dazu kommen die Zahlungen, welche beide Staaten im Jänner 1903 zu leisten haben im Betrage von je 690.000 Fr., so daß sich der Fond mit Hinzurechnung einiger anderer Einnahmen im Jänner 1903 auf den Betrag von 2, 537.000 Fr. stellt. Die Kommission hat sich angesichts dieser großen Kassabestände veranlaßt gesehen, dem k. k. Ministerium des Innern das Ansuchen zu unterbreiten, die Einzahlung Österreichs im Betrage von 690.000 Fr. in Pfandbriefen der öst.-ung. Bank zu beschaffen und hat gleichzeitig beschlossen, die Einzahlung der Schweiz in Kontokurrent bei der Nationalbank in St. Gallen anzulegen. Nach dem VI. Sitzung des Vorarlberger Landtages. I. Session der 9. Periode 1903, 51 Präliminare pro 1902 hätte schon ein Betrag 1, 000.000 Fr. zum Baue des oberen Durchstiches verwendet werden sollen. Im Voranschläge pro 1903 sind nun aber nur 164.000 Fr. vorgesehen, woraus zu schließen ist, daß die Kommission auch im jetzigen Momente sehr starken Zweifel darüber zu hegen scheint, ob im Jahre 1903 irgend welche nennenswerte Arbeit am oberen Rheindurchstiche ausgeführt werden solle, obwohl sich nach Abzug von 164.000 Fr. und der anderweitigen Kosten für Arbeiten, welche noch am unteren Durchstiche und im Zwischenläufe durchzuführen sind, im Voranschlage noch ein Überschuß von über 2, 000.000 Franken ergibt. Der Einwand, daß die nötigen Mittel nicht vorhanden seien, ist also gegenstandslos. Die im Berichte erwähnten Bedenken der Schweizer hinsichtlich der Ausführbarkeit des Projektes sind nach meiner Anschauung und Überzeugung nicht gerechtfertigt. Die Beschaffenheit des Terrains haben die Schweizer schon längst gekannt und wurde das bezügliche Projekt auf Grund langjähriger Erhebungen ausgearbeitet. Es wäre geradezu ein Armutszeugnis für die Schweizer Ingenieure, wenn dieselben ein von ihnen auf Grund so langer Erfahrungen und Erhebungen ausgearbeitetes Projekt nunmehr selbst als unzulänglich erklären und die Ausführbarkeit desselben vom Votum ausländischer Techniker abhängig machen wollten. Bei Ausführung des unteren Durchstiches stieß man auch an verschiedenen Orten auf sehr schlechten Untergrund. Torf und angeschwemmter Lettenboden waren nicht feiten. Dieser Umstand hat aber kein Hindernis gebildet, die Arbeiten in musterhafter Weise durchzuführen und zum Abschluß zu bringen. Es wurden die Anschüttungen eben so lange fortgesetzt, bis der betreffende Damm eine genügende Stärke und Festigkeit erlangt hatte. Auch die sogenannten Probedämme auf der Schweizer Seite - einige Herren werden dieselben sicher besichtigt haben - sehen nicht so schlimm aus. Hätten die Schweizer den rückseitigen Abzugskanal nicht in so unmittelbare Nähe des Dammes gebracht, - ob hiebet Unkenntnis oder Absicht im Spiele war, will ich hier nicht erörtern - wäre von einer bedeutenden Senkung wohl nicht viel wahrzunehmen gewesen. Wenn vor Jahrzehnten, - ich weise diesbezüglich auf die Landtagsverhandlungen vom Jahre 1882 hüt - von den großen Schwierigkeiten der Ausführung des oberen Durchstiches gesprochen wurde und Zweifel über die Durchführbarkeit eines solchen Projektes gehegt wurden, so ist dies damals begreiflich erschienen. Heute aber kann bei dem so vorgeschrittenen Stande der Technik ein Hindernis der Durchführung nicht mehr bestehen; eine schwierige Durchführung kann höchstens höhere Kosten verursachen. Der im Berichte des volkswirtschaftlichen Ausschusses erwähnte Vorfall, daß Beschlüsse der internationalen Rheinregulierungskommission nicht zur Ausführung gelangt seien, wurde mittlerweile durch einen Beschluß genannter Kommission vom 11. Dez. l. J. P.-Rr. 70 in der Weise saniert, daß diese die früheren Beschlüsse indirekt gleichsam wieder aufhob, indem sie verfügte, es seien vorläufig in Strecken mit schlechtem Untergründe keine weiteren Maßnahmen zu treffen, um den zu berufenden technischen Experten beider Regierungen nicht vorzugreifen. Aber der geschilderte Vorfall wirft ein grelles Licht auf die bestehenden Verhältnisse und das Vorgehen der schweizerischen Organe. Wenn aber auch die Bedenken der Schweizer hinsichtlich der Strecken mit schlechtem Untergründe gerechtfertigt sein sollten, so wäre dies kein hinreichender Grund, die Arbeiten zu sistieren. Nach dem Jahresberichte der Kommission pro 1900 erstreckt sich der schlechte Untergrund auf eine Länge von zirka 2 km, während der obere Durchstich eine Länge von 6 km hat; es wäre also gewiß Gelegenheit genug für die Inangriffnahme der Arbeit gewesen, wenn auch die Verschiebung derselben hinsichtlich eines Teiles bis nach Vornahme öott weiteren Erhebungen als notwendig erklärt worden wäre. Die Kommission hat nun ungeachtet dieser Sachlage für das Jahr 1903 für die Arbeiten am oberen Durchstiche nur 164.000 Fr. präliminiert, unter welchen sich noch Auslagen für Verwaltung und Grundablösung befinden dürften. Es ist dieser Vorgang gar nicht erklärlich, und er sieht der Sistierung der Arbeiten für ein weiteres Jahr so ähnlich, wie ein Ei dem anderen. Es ist bedauerlich, daß die österreichische Regierung bisher, man darf sagen, alles den österreichischen Kommissionsmitgliedern und der Rheinbauleitung überließ, während in der Schweiz der Frage der Rheinregulierung bis zu den höchsten Stellen hinauf die intensivste Aufmerksamkeit zugewendet wird. Die österreichische Regierung hat 52 VI. Sitzung des Vorarlberger Landtages. I. Session der 9. Periode 1903. bisher in dieser Sache keinen irgendwie nennenswerten Einfluß ausgeübt. Dieser Umstand mußte sicher auch lähmend auf die österreichischen Mitglieder der Kommission und die österreichischen Organe wirken, weil diese in der strengen Aufrechthaltung und Berücksichtigung der österreichischen Interessen zu wenig Rückhalt fanden. (Rufe: Sehr richtig!) Dieser Umstand dürfte wesentlich auch Mitursache an der Unklarheit und Verworrenheit der ganzen Angelegenheit im gegenwärtigen Stadium sein. (Beifall.) Wie die Schweizer mitunter ihre speziellen Interessen auf Kosten der unseren zu wahren wissen, dafür ist ein Beispiel bereits in dem dem hohen Hause vorliegenden Berichte vorgeführt, nämlich die Forderung nach vollständiger Absperrung des alten Rheinbettes. In dieser Beziehung wollen wir hoffen, daß sich unsere Regierung gegen diese Zumutung mit aller Kraft wehren wird. Die Entscheidung dieser Frage ist auch nicht nach § 9 des Vertrages zulässig, weil nicht Meinungsverschiedenheiten der beiderseitigen Kommissionsmitglieder oder der beiderseitigen Techniker vorliegen, sondern es sich um ausdrückliche Vertragsbestimmungen handelt, wornach die beiderseitigen Gebiete zu schützen und zu sichern , sind. Es wäre eine Preisgebung der Interessen Österreichs, wenn dieser Forderung der Schweizer dermalen entsprochen würde. Ich kann noch weiters ein Beispiel für das Vorgehen der Schweizer in Ausführung des internationalen Vertrages anführen, nämlich wie die Schweizer in geradezu vertragswidriger Weise für ihre Interessen zu sorgen suchen; das ist die Ausbaggerung des alten Rheinbettes bei Höchst. Nach Artikel 14 des Staatsvertrages hat das alte Rheinbett den beiderseitigen Binnengewässern als Rinnsal zu dienen. Auf österreichischer Seite wird nun davon kaum Gebrauch gemacht, weil die Gewässer von Höchst, Fußach und Gaißau auf der anderen Seite in den See geleitet werden, also nicht dem alten Rheinbette zugeführt werden. In Artikel 14 ist auch vorgesehen, daß von der internationalen Kommission die benötigte Breite und Richtung des durch die Ableitung der Binnengewässer erforderlichen Wasserlaufes festzusetzen sei. Die etwaigen Kosten der Durchstechungen von Kiesbänken hat die Schweiz zu tragen. Diese Vertragsbestimmung ist von der St. Gallener Regierung nicht eingehalten worden, denn dieselbe hat im letzten Sommer und im Herbst Baggerungen teils auf ihrem, teils auf österreichischem Gebiete vornehmen lassen, obwohl damals noch kein Beschluß der internationalen Kommission über Breite und Richtung des Wasserlaufes vorlag. Ein solcher Beschluß wurde seitens der genannten Kommission erst am 11. Dezember l. I. gefaßt. Infolge der Baggerung und der damit verbundenen Senkung des Wasserstandes im alten Rheinbett versiegten in der Gemeinde Höchst viele Brunnen und wurde dadurch eine Schädigung der Interessen der Bewohner dieser Gemeinde herbeigeführt. Wenn den Schweizern nach erfolgtet Festsetzung der Richtung und Breite des neuen Wasserlaufes das Recht zu baggern zusteht - bis vor kurzer Zeit war dieses sicher nicht der Fallso müssen sie aber bei der Durchführung der bezüglichen Arbeiten die Privatrechte und Privatinteressen der Einzelnen berücksichtigen und schonen, beziehungsweise dieselben ablösen und den durch die Ausführung der Arbeiten verursachten Schaden ersetzen. Nachdem aber die Baggerung schon früher und zum Teile auf österreichischem Boden erfolgte, und nach dem erfolgten Ausspruche der Kommission über die künftige Richtung des Wasserlaufes, welche genau in die Mitte der Rheinbettes fällt, auch in der Zukunft zur Hälfte auf unserem Gebiete erfolgen wird, ist es wohl ganz zweifellos, daß diese Arbeiten auf Grund des Vorarlberger Wasserrechtsgesetzes durchzuführen sind und die Schweizer an die Bestimmungen dieses Gesetzes gebunden und zur Entschädigung an die Gemeinde Höchst bezw. deren Bewohner verpflichtet sind. Die Schweizer sind also in diesem Punkte den Vertragsbestimmungen keineswegs nachgekommen, sie haben ohne Rücksicht auf die österreichischen Gesetze und ohne vorherige Einholung der Zustimmung der internationalen Kommission die Arbeiten in Angriff genommen und zwar teilweise sogar auf österreichischem Territorium, und dies wurde von den österreichischen Behörden alles geduldet, obwohl derselben den Sachverhalt durch zwei Eingaben der Gemeinde Höchst, welche der Landes-Ausschuß befürwortend der kompetenten Stelle übermittelte, bekannt gemacht worden war. Nach dieser Schilderung der bestehenden Verhältnisse ist der Mißmut der Bevölkerung und die dringende Forderung derselben nach rascher VI. Sitzung des Vorarlberger Landtages. I. Session der 9. Periode 1903. 53 Klärung der Angelegenheit wohl erklärlich, und es muß die Langmut der österreichischen Regierung endlich einem energischen Handeln weichen, welches dahin gerichtet sein muß, daß nunmehr die Vollendung des Werkes in beschleunigtem Tempo angestrebt und das bisher Versäumte soweit als möglich wieder eingeholt werde. Wir werden immer und immer an der Forderung festhalten, daß der obere Durchstich durchgeführt werde und zwar ohne jede weitere Verzögerung. Des Landes Wohl und Österreichs Ehre begründen diese Forderung. (Lebhafter Beifall.) Landeshauptmann: Ich eröffne über Bericht und Antrag des volkswirtschaftlichen Ausschusses die Debatte. Bösch: Hohes Haus! Nach den zwei Rheinkatastrophen vom Jahre 1888 und 1890, durch welche das ganze österreichische Rheintal beinahe zum Ruin gebracht wurde, haben sich die österreichische und die schweizerische Regierung veranlaßt gesehen, nach vieljährigen Verhandlungen der Rheinkorrektion näher zu treten, und sie sind zum Abschluß eines Staatsvertrages gelangt, nach welchem der Rhein vom Bodensee bis gegen die Illmündung reguliert werden soll und zwar so, daß zwei Durchstiche gemacht werden, der eine bei Bruck - Fußach - Bodensee, der andere bei Diepoldsau- Wie der Herr Berichterstatter bereits gesagt hat, ist der untere Durchstich bei Fußach schon mehr als zwei Jahre vollendet und hat seine Wirkung in ungeahntem Maße bereits gezeigt. Die Bewohner des Rheintales begrüßten dieses Ereignis mit Freude und dankerfülltem Herzen, aber erst wenn das ganze Werk zur Ausführung gelangt, können dieselben gegründete Hoffnung hegen, der wirklich traurigen Verhältnisse, in welchen sie sich durch viele Jahrzehnte hindurch befanden, endlich enthoben zu werden und wieder einer besseren Zukunft entgegensehen zu dürfen. Diese freudige Hoffnung hat aber bei den Bewohnern des Rheintales im letzten Jahre sehr nachgelassen, an deren Stelle ist Aufregung und Bangigkeit getreten und zwar aus dem Grunde, weil am oberen Durchstiche die Arbeiten bis dato noch gar nicht recht ernst begonnen und im letzten Jahre gänzlich eingestellt wurden. Die Frage, warum dies so geschah, wurde viel besprochen; von schweizerischer Seite war man bestrebt, die Zweifler zur Beruhigung zu bringen, jedoch mit wenig Erfolg, die Aufregung ist größer als je, weil die Winterszeit, in welcher derartige Arbeiten in der Regel am meisten betrieben werden, ohne irgendwelche diesbezügliche Tätigkeit vorübergeht, greift die Furcht immer mehr Platz, die Schweiz wolle von der Ausführung des obern Durchstiches nichts wissen. Als Grund, warum diese Arbeiten am obern Durchstich so verschleppt werden wird, das schlechte Terrain bezeichnet, was nicht nur bedeutende Mehrkosten erfordere, sondern weil es auch in Frage stehe, ob das in Aussicht genommene Projekt die nötige Sicherheit biete. Weil also die Regulierungsarbeiten beim Dipoldsauer Durchstiche noch gar nicht begonnen haben und man hört, daß diese Arbeiten auch fürderhin nicht vorwärts gehen sollen, ist die Befürchtung und die Aufregung unter der Bevölkerung ganz gerechtfertigt. Man hört sagen, und zwar soll sich der schweizerische Rheinbauleiter Dr. Wey so ausgesprochen haben, daß jene Schwierigkeiten einen Mehrkostenaufwand von mehr als 10, 000.000 Frks. erfordern. Diese große Mehrforderung kann man sich nicht als gerechtfertigt vorstellen; wenn man bedenkt, daß die diesbezüglichen Verhandlungen und Vorarbeiten schon seit vielen, vielen Jahren im Zuge sind und daß mit diesen Vorarbeiten gewiegte Techniker betraut waren, so Hütte man sollen erwarten dürfen, daß auch das Terrain und dessen Untergrund genau untersucht und daß auf Grund dieser Studien die Möglichkeit der Durchführung sowie ein Kostenvoranschlag mit Rücksichtnahme auf die schwierigen Verhältnisse aufgestellt worden sei, da aber die heutigen Forderungen der Schweizer diese Voraussetzung nicht als zutreffend erscheinen lassen, so muß einem da wieder der Gedanke kommen, es sei bent Herrn Dr. Wey und den anderen Fachleuten da drüben wohl mit der Ausführung des unteren Durchstiches Ernst gewesen, dagegen sie aber kaum jemals daran gedacht haben dürften, daß auch der obere zur Ausführung kommen soll. Denn diese Grundschwierigkeiten müssen sie doch vor 10 Jahren schon gekannt haben. Die Bewohner des Rheintales hätten zwar keinen Grund, dem Herrn Dr. Wey zu zürnen, wenn derselbe früher die Schwierigkeiten deshalb verschwiegen hätte, um dem 54 VI. Sitzung des Vorarlberger Landtages. I. Session der 9. Periode 1903. Unternehmen leichter zum Durckbruche zu verhelfen, nachdem derselbe aber heute diese Schwierigkeiten in einem über alle Maßen dicken Tone aufträgt, so läßt sich der Verdacht, es sei Herrn Dr. Wey mit der Ausführung des ganzen Rheinregulierungswerkes nach dem Staatsvertrage nie recht ernst gewesen, nicht unterdrücken. Denn man wird doch auch nicht glauben, daß man damals diese großen Schwierigkeiten, wenn sie bestanden haben, um das erwähnte Mehrkostenerfordernis hätte verschweigen können, weil auch österreichische Techniker das Projekt studiert und die Abhandlungen mitgemacht haben. Auch diese haben die übermäßigen Schwierigkeiten nicht gefunden, sonst würden sie die Herren Schweizer darauf aufmerksam gemacht haben, daß die Kosten des oberen Durchstiches um mehr als das Ganze zu niedrig veranschlagt seien. Dies sind Umstände, welche Bedenken aufsteigen lassen, ob es den Schweizern mit der Durchführung der Rheinkorrektion nach dem Staatsvertrage ernst war. Mir hat ein Schweizer Herr mitgeteilt, daß Herr Dr. Wey die Forderung stelle, daß, soweit der Torfgrund reicht, d. i. für beide Dänime zusammen, eine Strecke von 4 1/2 km, Dammfurchen auf Dammfußbreite und 3 bis 5 irr Tiefe ausgegrabeu werden müssen. Das ist eine Forderung, welche wirklich den Anschein hat, als ob es Herrn Dr. Wey darum zu tun sei, die Kostensumme soweit hinaufzutreiben, daß beide Regierungen davor kopfscheu werden. Ich glaube nicht ganz über die Schnur zu hauen, wenn ich auch von meinem Laienstandpunkte diesen schweren Vorwurf erhebe. Denn die Aushebung dieser beiden Kanäle sowie die Fortschaffung des Materiales und die Zufuhr des hiefür nötigen Ersatzmateriales würden Millionen verschlingen, ohne die Sicherheit und Stabilität der Dämme wesentlich zu fördern. Wenn man die Dämme, wie sie erforderlich sind, und hiezu die Absetzungen in das Auge faßt, so gibt das eine Belastung für den Torf, daß er wie Briket gepreßt wird und einen Untergrund für denn Damm bildet, die jede Gefahr ausschließt. Es ist auch gesagt worden, daß die Schweizer das alte Rheinbett am unteren Durchstiche zuschließen wollen. Es leuchtet mir dies auch ganz klar ein, denn dadurch wird für die Schweiz der Hauptzweck erreicht, nämlich die Sicherstellung des Binnenkanals. Wenn die Schweizer die Absicht hätten, den oberen Durchstich nicht zur Durchführung zu bringen, so ist die Offenlassung des alten Rheinbettes ein Hauptmittel, sie an die Vertragspflicht zu halten, denn an diesem Zuschlusse muß den Schweizern am meisten liegen, weil davon ihre Binnenentwässerung abhängig ist. Für den unteren Teil der Rheinregulierung mußten sie sein, damit sie einen günstigen Abfluß für ihre Binnenentwässerung finden. Eine Entwässerung des schweizerischen Rheintales, welche eine Existenzfrage für dasselbe war, hätte aber niemals durchgeführt werden können, wenn der Rhein nicht nach Fußach abgeleitet worden wäre. Es war daher selbstverständlich, daß die Schweizer für die Ausführung des unteren Durchstiches eintreten mußten, weil sie daraus einen ungleich größeren Vorteil zogen als Vorarlberg. Vorarlberg hätte seinen Binnenkanal ohne Rheinkorrektion ausführen können, die Schweizer aber nicht. In Betreff der Schwierigkeiten, welche sich am oberen Durchstiche ergeben sollen, so kann ich nur sagen, daß nach meiner unmaßgeblichen Ansicht die größte Schwierigkeit in der Absetzung der Dämme und Wuhren, soweit sie in Torfgrund zu stehen kommen, sein wird. Man hört sagen, daß sich das probeweise angeschüttete Dammstück viel versetzt habe, das war aber zu erwarten, jenachdem die Torfschicht eine Tiefe oder Kiesuntergrund hat. Damit ist nun kein Beweis erbracht, daß die Arbeiten nicht durchgeführt werden können, und es ist auch nicht denkbar, daß die Techniker, welche dieses Projekt aufgenommen und studiert haben, auf das Absitzen der Dämme im ersten und zweiten Jähre keine Rücksicht genommen hätten. Andernfalls wäre es wirklich ein Armutszeugnis für dieselben. Daß nun der Torfgrund kein guter Baugrund ist, weil er zu weich ist, und deshalb zu wenig Tragfähigkeit besitzt, ist selbstverständlich, daß derselbe aber für dieses Unternehmen eine große Gefahr bilde, kann absolut nicht sein. Die Dämme keilen sich in diesen Torfgrund derart ein, daß weder eine Durchbrechung und noch weniger eine Unterspülung möglich ist. Ich habe gesagt, daß der Torfgrund kein guter Baugrund ist, derselbe hat aber doch auch seine guten Seiten. Wenn im Jahre 1888 bei Müder und im Jahre 1890 bei Hohenems das Vorland aus Torfgrund bestanden hätte, so hätten die Rheinüberschwemmungen bei VI. Sitzung des Vorarlberger Landtages. I. Session der 9. Periode 1903. 55 weitem nicht jene Dimensionen angenommen, die sie tatsächlich angenommen haben, und wären dieselben höchstens von einer Dauer von zwei Tagen gewesen, während sie sonst zwei, beziehungsweise vier Wochen gedauert haben, denn die TorfgrundVorländer wären nicht weggeschwemmt worden, wenn sie aus Torf bestanden Hütten, wie das beim Diepoldsauer-Durchstich der Fall sein wird. Daß dem Torf in dieser Richtung eine gewisse Kraft mit Recht zugesprochen werden kann, kann ich an der Hand von Erfahrungen beweisen. Von der Hohenemser Grenze bis zur Grenze gegen Lustenau also gegen die Schmitterer Brücke ist der Rhein bis in die Mitte der 60iger Jahre senkrecht auf eine dort befindliche Torfbank gestürzt- Es zieht sich dort an der südlichen Grenze Lustenaus auf einer Strecke von 0 8 km in ganz westlicher Richtung eine Torfwand hin, die den Rheinlauf in eine ganz westliche Richtung zwang. Bis in die KOiger Jahre bildete die Torfwand ohne jedes Zutun, den Uferschutz der Gemeinde Lustenau, es waren dort nicht die geringsten Uferschutzbauten und Wuhrungen, sondern einzig eine Torfwand. An diese prallte der Rhein durch Jahrhunderte und hat daran nichts zerstört, es würde dieselbe sogar heute noch als Schutz bestehen, wenn nicht durch die infolge Schotterablageruug verursachte Erhöhung des Rheinbettes der Wasserspiegel immer mehr in die Höhe gedrängt worden wäre, weshalb die Dämme von Jahr zu Jahr erhöht werden mußten, bis schließlich zum Schutze derselben ein Steinwuhr errichtet wurde, welche dem Strome eilte mildere Richtung gab; auf diese Weise wurde diese Torfschicht ihrer Bestimmung als Schutzwand für die Gemeinde Lustenau entrückt. Eine weitere Erfahrung haben wir bei den Durchbrüchen des Seelachendammes in den Jahren 1888 und 1890 gemacht. Auch dort hat es eine Auskolkung nur gegeben, soweit nicht Torfgrund vorhanden war. Auch bei allen Straßen, welche zerstört worden sind, ging die Auswaschung nur bis auf den Torfgrund. Es ist also nach meiner Ansicht dieser Torfgrund nicht so gefährlich, und es ist nur schade, daß derselbe nicht 2 m höher liegt und in natura die Vorländer bildet; in diesem Falle dürften wir den Rhein ganz ungeniert eingraben und wir brauchten wegen des Ausbrechens keine Sorge zu haben, wenn sich auch die Wuhrungen absetzen oder einstürzen würden, weil es eine Auswaschung oder Ausspülung des Oberlandes gegen die Dämme nicht gibt. Dies alles beruht, wie gesagt, auf gemachten Erfahrungen und Beobachtungen. Die vorarlbergischen Rheingemeinden können sich mit dem unteren Durchstiche allein nicht begnügen. Dieser hat zwar sehr gute Folgen mit sich gebracht, aber von diesen zieht nur der untere Teil der Rheingemeinden namentlich Lustenau einen Nutzen. Letzteres ist der Versumpfung und der direkten Ausbruchsgefahr entzogen worden, dagegen werden die oberen Gemeinden ohne Ausführung des oberen Durchstiches weder vor Versumpfung noch vor den Ausbrüchen des Rhein geschützt, wenigstens bleibt die Gefahr immer noch vorhanden. Sollte aber ein Ausbruch des Rhein bei den oberen Rheingemeinden erfolgen, so wäre jetzt das ganze Nheintal in Gefahr gesetzt und zwar zum Teile noch mehr als vor Ausführung des unteren Durchstiches, wenn ntctit bedenkt, wie sich die Verhältnisse für Lustenau gestalten würden, wenn der Seelachendamm durch die Ausführung des Koblacher Kanals durchschnitten würde- Vor der Ausführung des untern Durchstiches hatte das Wasser einen ganz günstigen, breiten Ausfluß gegen Fußach hin, dieser ist aber jetzt durch die Rheinregulierung verbaut worden und man kann sagen, dieses Abflußgebiet ist jetzt mit Ausnahme des Lustenauer Entwässerungskauales ganz abgeschlossen und dieser hat nicht das entsprechende Profil für den Ablauf solcher Wassermengen, wie sie bei Rheinausbrüchen zutage treten. Auf der anderen Seite sind die Dämme für die Dornbirner Ach allerdings niedriger und es würde schließlich notwendig fallen, den Rhein in die Fußach zu leiten, wenn er sich nicht selbst Bahn brechen würde, und damit wäre wahrscheinlich auch die Gemeinde Hard in Mitleidenschaft gezogen. Für Lustenau wäre also eine spätere Katastrophe viel gefährlicher und mehr zu befürchten, als im Jahre 1890. Es kann daher auch nicht übel aufgefaßt werden, wenn Lustenau immer wieder die Forderung erhebt, daß in der durch den Koblacher-Kanal entstehenden Lücke des Seelachendammes eine Schleiche erstellt werde, durch welche nur so viel Wasser eindringen kann, als der Kanal ohne auszutreten, abzuführen vermag, denn dieser Seelachendamm ist mit großen Opfern 56 VL Sitzung des Vorarlberger Landtages. I. Session der 9. Periode 1903. hauptsächlich von der Gemeinde Lustenau erstellt worden zur Schutzwehr gegen allfällige Rheinausbrüche von oben. Die Gemeinde Lustenau hat jederzeit großes Gewicht auf diese Schutzwehr gelegt, und wenn dieser Damm im Jahre 1888, weil noch von ganz geringen Dimensionen bestand, dann bedeutend verstärkt, aber im Jahre 1890 dennoch wieder durchbrochen wurde, wurde derselbe nachher in der Weise verstärkt, daß ein Einbruch gegen Lustenau fast ausgeschlossen ist, weil das Ausbruchwasser durch denselben wieder in sein Bett eingeleitet werden kann. Es kann also der Gemeinde Lustenau unter diesen Umständen nicht verargt werden, wenn dieselbe auch einen Schritt tut, daß in dieser Richtung wieder Sicherheit geschaffen werde. Wenn dies früher von Lustenau nicht so hervorgehoben wurde, so kam dies daher, weil damals jenes Projekt nicht so klar genug vorlag und es der Gemeinde Lustenau noch nicht möglich war, sich genau über dasselbe zu informieren. Die Durchführung der Rheinregulierung nach dem Staatsvertrage ist also eine Existenzbedingung für einen beträchtlichen Teil des Landes Vorarlberg. Der mit der Schweiz abgeschlossene Vertrag ist klar und deutlich, und es kann nur vom ernsten Willen unserer Regierung abhängen, ob sie den Bestimmungen dieses Vertrages der Schweiz gegenüber Geltung verschaffen will oder nicht, und ich hoffe, daß unsere hohe Regierung sich weder von der Schweizer Regierung noch von den schweizerischen Technikern zur Nachgiebigkeit überreden lassen werde, denn der Vorteil der bis jetzt durchgeführten Regulierung ist hauptsächlich der Schweiz zugute gekommen. Ich kann dem hohen Hause nur empfehlen, den Antrag des volkswirtschaftlichen Ausschusses einstimmig anzunehmen, indem dadurch ein notwendiger Akt zum Schutze der Bevölkerung des Rheintales vorgenommen wird. Landeshauptmann: Das Wort hat der Herr Abgeordnete Ölz. Ölz: Wie wir aus den Ausführungen des Herrn Berichterstatters und des Herrn Abg. Bösch entnommen haben, besteht ein berechtigter Zweifel darüber, ob die Schweizer ernstlich daran denken, den oberen Rheindurchstich auch wirklich auszuführen. Als diese Frage neulich auf's Tapet gebracht wurde, habe ich mich für die Sache etwas mehr interessiert und daran gedacht, ob diese Zweifel wohl begründet seien und ob vielleicht die früheren Verhältnisse zu diesem Zweifel Anlaß geben. Um mich also zu überzeugen, ob in dieser Beziehung in früheren Jahren etwas vorgefallen sei, habe ich mich daran gemacht, sämtliche stenographischen Berichte seit dem Jahre 1861 nachzusehen und habe gefunden, daß die Frage der Rheinkorrektion den Landtag seit dem Jahre 1861, man darf bereits sagen alle Sessionen beschäftigt hat, insbesondere war dies in den Jahren 1861, 1862, 1864, 1865, 1866, 1869, 1870, 1871, 1872, 1873, 1874, 1875, 1876, 1877, 1880, 1881, 1882, 1884, 1888 und 1889 der Fall. Ich will nun, um nicht gar zu lange zu werden, nur die Hauptberichte aus diesen Jahren berühren. Einem Berichte aus dem Jahre 1865, erstattet von dem damaligen Berichterstatter Herrn Abg. Wohlwend, der dem damals ins Land gerufenen Baurate Kink als Abgeordneter beigegeben war, entnehmen wir, daß die Rheinkorrektionsfrage schon seit dem Jahre 1788 auf der Tagesordnung steht. Es fanden immer Verhandlungen statt, und es drehte sich der Streit immer darum, wo der Rhein in den See zu fließen habe. Bis zum Jahre 1871 herrschten verschiedene Meinungen und erst damals kam man zum Entschlüsse, daß der Rhein nicht durch das Niederried, sondern in die Hard-Fußacher Bucht geführt werden solle. Die Idee der Schweizer hätte also damals gesiegt. Den Schweizern lag hauptsächlich daran, wie bereits der Herr Abgeordnete Bösch ausgeführt hat, daß sie die Binnengewässerkorrektion vornehmen konnten, und diese hätten sie nicht vornehmen können, wenn der untere Durchstich bei Höchst nicht gemacht worden wäre. Also damals siegte ihre Idee. Eine Anregung bezüglich des oberen Durchstiches finden wir nach den Ausführungen des Herrn Baurates Kink das erstemal im Jahre 1848. Kink führt in seinem Berichte wörtlich folgendes an: (liest) "Obgleich die Herren Ingenieure keinen besonderen Wert auf diesen Durchstich zu legen scheinen, da sie denselben immer nur so nebenher behandeln, habe ich doch die Überzeugung, daß derselbe für die schweizerischen und österreichischen Gemeinden des oberen Rheintales, sowohl in Bezug auf die VI. Sitzung dem Vorarlberger Landtages. I. Session der 9. Periode 1908. 57 Einbruchsgefahren, die Ableitung des Geschiebes als der Entwässerung der Felder nur wohltätig wirken kann!" Im Jahre 1866 hat dem Landtage eine Regierungsvorlage vorgelegen und wir finden in dem Komiteeberichte folgende Stelle: "Die Experten vom Jahre 1865 MinisterialIngenieur Bayr, Oberingenieur Meusburger, dann die Schweizer Ingenieure Fraisse und Pestalozzi haben zur durchgreifenden Rheinkorrektion die Rheinausleitung rechts von Fußach in die Harder Bucht und einen obern Durchstich zur Abbauung der Hohenemser Bucht notwendig erklärt." Die k. k. Statthalterei hat sich damals für die Frage sehr warm interessiert und hat dann am 7. Rov. 1866 Zl. 22529 auch einen Erlaß vom Staatsministerium vorgelegt, welcher deshalb erflossen ist, weil die Schweizer Regierung neuerdings die Anregung machte, daß die Frage der Rheinkorrektion in Behandlung genommen werde. Das Ministerium verlangte also ein Gutachten von der Landesvertretung. Dabei teilte die Regierung mit, daß die Schweizer jeder anderen Regulierung als der von den 1865er Experten ausgesprochenen ihre Zustimmung einfach versagen. Dem Berichte ist auch zu entnehmen, daß die Schweizer auf die Durchführung des unteren Durchstiches so viel Wert legten, daß sie sich sogar erboten, die Kosten vorzuschießen oder dieselbe auf eigene Kosten zu übernehmen, - Österreich war ja im Jahre 1866 finanziell sehr geschwächt - wenn Österreich seinerzeit den Diepoldsauer Durchstich auf eigene Kosten ausführen wollte. Der Landtag nahm dann in seiner zehnten Sitzung am 22. Dezember 1866 unter anderen nachstehenden Antrag an: (Liest) Antrag 3. "Der Durchstich oberhalb Bruck zur Abbauung der Hohenemserbucht ist nach der vom Ingenieur Meusburger punktierten Alternativlinie oder aber nach der von ihm projektierten und veranschlagten Linie oder nach einer dritten Korrektionslinie, die je nach technischem Befunde zwischen beide hineinfiele oder endlich nach der von der Überprüfungskommission im Jahre 1865 beantragten Diepoldsauer Korrektionslinie aufzuführen und zu befürworten." In der darauffolgenden Debatte, die sehr kurz war, hebe ich nur das vom Herrn Abg. Karl Ganahl zu Punkt 5 Gesagte hervor. (Liest): (Punkt 5 lautet: Es werden jedoch der obere Durchstich und der untere vom Eselsschwanze durch das Niederried zur Ausführung blos in der Voraussetzung beantragt, daß beide diese Durchstiche gleichzeitig in Angriff genommen, und die gänzliche Ausführung des erstern durch Staatsvertrag gesichert wird). "Ich habe mich als Komiteemitglied überzeugt, daß vonseite der Schweiz eigentlich keine große Lust vorhanden ist zur Herstellung des oberen Durchstiches mitzuwirken. Für Österreich aber ist dieser obere Durchstich ebenso notwendig, wie der untere. Ich glaube, daß, wenn der untere Durchstich allein durchgeführt würde, vielleicht für gewisse Gemeinden noch mehr Nachteile entstehen, als jetzt bestehen. Das Komitee hat darum einstimmig diesen Antrag angenommen." Wenn wir uns die Berichte noch näher ansehen, so finden wir dort, daß besonders die Schweizer, wie ich bereits gesagt habe, nach der Rheinkorrektion drängten. Es geht dies auch aus einer Denkschrift der St. Gallener Regierung an die Bundesversammlung hervor, in der es wörtlich heißt: (Liest) "Der Kanton St. Gallen wünscht mit dem Bau vorzugehen und er wünscht es, weil er muß, um seinen Rheinbewohnern die schon solange vermißte wirksame Hilfe zu gewähren." So haben also damals die Schweizer eine derartige Sprache geführt, weil sie von der Anschauung durchdrungen waren, daß die Rheinkorrektion durchgeführt werden müsse. Dann will ich noch eines Schreibens erwähnen, das die Regierung von St. Gallen am 12. Febr. 1861 an den Bundesrat gesendet hat. Dort heißt es: (liest) "Daß nicht in der untern Sektion, wo der Hartmann'sche Durchstich stattfinden soll, sondern von Mondstein aufwärts die größten Gefahren sind." So hat man damals gesprochen, und heute soll man wegen eines Torfgrundes, über den man österreichischerseits leicht hinweg gekommen ist, nicht ganz zur Rheinkorrektion gelangen können? Wenigstens hat es so den Anschein. Bezüglich der Überprüfungskommisston vom Jahre 1865 ist etwas ganz ähnliches zu bemerken. 58 VI. Sitzung dem Vorarlberger Landtages. I. Session der 9. Periode 1903. was wir heute wieder von den Schweizern sagen müssen. In Begründung dieses Antrages 3 im hohen Hause heißt es nämlich: (Liest) "Diese Kommission hat, wie auf Seite 98 zu lesen ist, den Diepoldsauer Durchstich wohl empfohlen, aber aus dem betreffenden Protokolle ist zu entnehmen, daß die schweizerischen Techniker nicht mit jenem Eifer wie bei dem Fußach-Harder Durchstiche, vielmehr unter abgesonderten gezwungenen Begründungen die Zustimmung gaben, dabei die Notwendigkeit und Folgen selbst zweifelhaft erscheinen ließen und die Ausführung in ferne Aussicht stellten." In der Kommission vom Jahre 1865 hat also der Ingenieur der internationalen Kommission erklärt, daß beide Durchstiche gemacht werden müßten, und ein paar Jahre darauf, als die Schweizer Regierung ein Anbot wegen der Rheinkorrektion machte, erwähnt sie den oberen Durchstich gar nicht, sondern spricht ausdrücklich nur von dem unteren Durchstich. Es erregte daher auch dieses Schriftstück gerechterweise damals schon berechtigte Zweifel an dem ernstlichen Willen der Schweizer Regierung und aus diesem Grunde hat dann der Antrag 5, wie er soeben verlesen wurde, Annahme gefunden. Was den Ernst der Schweizer betreffend die Durchführung des oberen Rheindurchstich anbelangt, so ist aus den Verhandlungen des Jahres 1869 und aus den stenographischen Landtagsprotokollen des gleichen Jahres erwähnenswert, was der damalige Vertreter Vorarlbergs, der Herr Abg. Dr. Jussel, in der internationalen Kommission über eine Versammlung der Gemeinde-Vorsteher in Hohenems berichtete, die behufs Stellungnahme zur Rheinkorrektion abgehalten wurde. Er hat über diese Versammlung im Landtage wörtlich folgendes gesagt: (Liest) "Bei dieser Vernehmung der Herren Vorsteher bin namentlich ich es gewesen, der den Herrn Vorstehern vorgestellt hat, daß sie ja darauf dringen sollen, daß wenn eine Rheinkorrektion zur Durchführung gelangen soll, der obere Durchstich gleichzeitig mit dem untern in Angriff genommen werde. Ich habe das aus dem Grunde getan, weil es aus den Akten, die im Jahre 1866 vom hohen Landtage geprüft worden sind, zur Genüge hervorgegangen ist, daß den Schweizern an dem obern Durchstich eben nichts gelegen ist, im Gegenteil, daß sie ihn durchaus nicht wünschen. Ich hatte weiter auch Gelegenheit, bei der internationalen Kommission zu sehen, daß man immer vorgeschoben hat, es sei technisch unmöglich, den obern und untern Durchstich zugleich durchzuführen und es hat ganz gut verlautet, vor 20 oder 30 Jahren würde der obere Durchstich nicht durchführbar sein, erst 20 Jahre nachher würde er durchführbar werden, wenn der untere Durchstich zur Ausführung gebracht wäre. Ich habe den Vorstehern dort auch erklärt, daß es darauf abgesehen sei, den untern Durchstich durchzusetzen, in der Voraussicht, daß dann nach 20-30 Jahren sich niemand mehr um den oberen Durchstich kümmere". So hat damals ein Abgeordneter des Vorarlberger Landtages über die internationale Rheinkorrektion gesprochen. Was sagen Sie, meine Herren, dazu? Bald sind nun 10 Jahre verflossen, seitdem mit dem von den Schweizern so sehr gewünschten unteren Durchstich begonnen und zweieinhalb Jahre fließt bereits der Rhein durch sein neues Bett hinunter. Dadurch ist auch schon eine starke Vertiefung des alten Rheinbettes im mittleren Gebiete von Lustenau aufwärts eingetreten. Wie ich mir habe sagen lassen, beträgt dieselbe zirka 2 Meter. Es wären also auch hier keine Bedenken vorgelegen, mit dem oberen Durchstich zu beginnen, aber trotz alledem macht man gar nichts, wenn auch, wie der Referent Herr Abg. Thurnher, heute erwähnt hat, die Rheinregulierungskommission innerhalb weniger Tage über mehr als zwei Millionen Franks verfügen kann. Der Herr Abg. Thurnher hat weiters auch ausgeführt, daß trotz dieser großen zur Verfügung stehenden Bausumme für das kommende Jahr 1903 für die Verbauungsarbeiten nur die Summe von 168.000 Franks in Aussicht genommen worden sei! Ja hier ist denn doch der Zweifel vollauf berechtigt, daß die Herren Schweizer es mit der Durchführung des oberen Durchstiches nicht ernst nehmen. Dies gilt im gleichen Maße von den damaligen Vorgängen, als wie von heute. Mit Recht hat daher im Jahre 1869 der Landtag den nachfolgenden Antrag zum Beschlusse erhoben: (Liest) "Die hohe Regierung wolle in einem Übereinkommen mit der Schweiz bezüglich der VI. Sitzung des Vorarlberger Landtages. I. Session der 9. Periode 1908. 59 Rheinkorrektion die gleichzeitige Ausführung einer kürzeren Ausleitung des Rheines von Brugg abwärts und des obern Durchstiches Kriesern-Monstein zur unerläßlichen Bedingung machen". Der Landtag des Jahres 1872 hat sich ebenfalls sehr eingehend mit der Rheinkorrektion beschäftigt. Derselbe stand aber ganz anderen Verhältnissen, wie früher, gegenüber. In einem Ministerialerlasse vom 7. September 1871, Zl. 9510, wurde nämlich dem Lande Vorarlberg mitgeteilt, daß die Rheinregulierungs-Experten-Kommission einstimmig beschlossen habe, 1. daß der Rhein in die FußachHarderbucht geleitet werde; 2. daß der obere Durchstich zwischen der Steinmarke 83 1/2 und 97 durchzuführen sei, d. i. also die heute projektierte Regulierung. In dem Berichte wurde dann noch weiter ausgeführt, daß an diesem Übereinkommen nichts mehr zu ändern und es Sache des Landtages sei, darüber zu wachen, daß mindestens das Unternehmen ganz und nicht bloß teilweise erfüllt werde. In dem darauf bezüglichen Berichte - Herr Landeshauptmann werden schon entschuldigen, wenn ich öfters Stellen verlese - heißt es wörtlich: (Liest) "Da die Experten-Kommissionen sich für die Durchführung des oberen und unteren Durchstiches ausgesprochen haben und vertragsmäßig die gleichzeitige Durchführung derselben im Übereinkommen vom 19. Dezember 1871 festgestellt worden, möchte es als zu weit gehende Ängstlichkeit erscheinen an der Ausführung und zwar an der gleichzeitigen Ausführung des oberen Durchstiches mit dem untern zu zweifeln. Immerhin bleibt es Tatsache, daß auf dem schweizerischen Ufer, möge nun die Schuld wem immer zufallen, im Laufe der Jahre nicht nur dem kleinen Fürstentume Liechtenstein, sondern auch dem österreichischen Ufer gegenüber - Übergriffe, Überbauungen stattgefunden haben und leider noch in letzter Zeit eine Überschreitung der Vereinbarungen vom 30. April 1869 konstatiert werden mußte, sowie daß dabei die Schweiz stets mit der vollendeten Tatsache ungeschoren durchgeschlüpft ist. Ebenso ist Tatsache, daß schweizerischerseits vor einigen Jahren die Vereinbarungen über die Rezeßlinien, die doch mehrere Jahrzehnte hindurch die geregelte Verbauung des Rheinstromes vermittelt hatten, auf einmal, anläßlich der Rüge wegen Überbaues Müder gegenüber als ohne rechtlichen Halt und nicht weiter rechtsverbindlich oder doch kündbar erklärt wurden, und daß durch dieses Vorgehen Österreich sich zu den letztgenannten neuen Vereinbarungen vom 30. April 1869 nolens volens verstanden hat. Vielfältige Aktenstücke weisen nach, daß die Schweiz lediglich den Fußach-Harder-Durchstich, den ihre eigenen Amtsstücke als einen rücksichtslosen erklärt haben, beharrlich zu erzwingen bemüht war, und von einem anderen und insbesondere vom oberen dem Widnauer- oder Diepoldsauer-Durchstiche durchaus nichts wissen wollte. Erst nachdem über das Drängen der Landesvertretung die hohe k. k. Regierung auf einem oberen Durchstiche als unerläßliche Bedingung zur Korrektion im unteren Teile bestand und sich auch die Experten für den oberen Durchstich ausgesprochen hatten, ließ sich endlich die Schweiz im Präliminar-Übereinkommen vom 13. Sept. 1871 herbei, die Verpflichtung zur gemeinsamen Durchführung des obern und untern Durchstiches mit Österreich zu übernehmen, und es verdient bemerkt zu werden, daß bei der Bevölkerung von Vorarlberg mitunter ein Hauptgrund, warum auf die gleichzeitige Durchführung des obern und untern Durchstiches gedrungen wurde, die Besorgnis war, daß es der Schweiz mit dem obern Durchstiche noch immer nicht Ernst sei und sie irgendwie sich dieser Verpflichtung zu entziehen vermögen werde. Übrigens hat die Schweiz durch ihre Wuhrbauten vorgesorgt, daß der weiter in ihr Gebiet eingreifende, aber sachgemäßeste obere Durchstich nicht mehr ausführbar werde; und der Anblick der Wuhrkette gegenüber der Hohenemser Bucht ist ganz dazu angetan, es glaublich zu machen, daß noch immer nicht ernstlich an die Ausführung des obern Durchstiches gedacht werde. Wird nun noch der Artikel der in Wien erscheinenden Bauzeitung über die Rheinkorrektion von den badensischen Ingenieuren Begen und Binder und dessen Erscheinen alsbald nach der Abgabe des Gutachtens der letzten technischen Experten-Kommission in's Auge gefaßt und erwogen, daß er ganz im Sinne der schweizerischen Wünsche geschrieben ist und jedem mit den Verhältnissen vertrauten Manne offenbar als eine Parteischrift sich aufdringen muß, so werden die im Rechenschaftsberichte geäußerten Bedenken, als ob noch immer Tendenzen zur bloß teilweisen 60 VI. Sitzung des Vorarlberger Landtages. I. Session der 9. Periode 1903. Durchführung des Übereinkommens vom 19. Sept. 1871 unter der Asche glimmen dürfen gerechtfertiget zu erachten sein und muß es als fachgemäß erachtet werden, die hohe k. f- Regierung anzugehen, unnachsichtlich darauf zu bestehen, daß auch der obere Durchstich und zwar gleichzeitig mit dem untern ausgeführt und eröffnet werde." Dieser Bericht paßt ungefähr auch auf die heutigen Verhältnisse; die Bedingungen waren schon lange festgestellt, die Zweifel an der Durchführung bestanden damals wie heute. Dem Berichte sind 4 Anträge beigefügt, die einstimmig angenommen wurden, und hebe ich den Antrag 3, der wegen seiner Bedeutung fett gedruckt erscheint, hervor. Er lautet: "Die hohe $. k. Regierung wolle unnachgiebig darauf bestehen, daß der obere Rheindurchstich zur Abbauung der Hohenemser Bucht und zwar gleichzeitig mit dem untern Durchstich ausgeführt und eröffnet werde." Im Jahre 1873 nahm der Landtag eine ähnliche Entschließung an. Über die internationale Rheinregulierungs - Kommission, welche im Jahre 1874 in Lindau tagte, heißt es im Rechenschaftsberichte von 1874, drehten sich nach dem betreffenden Protokolle die Verhandlungen immer nur um den untern Durchstich". Das ist eben der rote Faden, der sich durch die Verhandlungen zieht. Aus dem Ausschußberichte vom Jahre 1875 kann man entnehmen, daß auch die k. k. Statthalterei die Befürchtung wegen Nichtausführung des oberen Durchstiches hegte. Dieselbe hat vier Jahre nach dem Abkommen mit der Schweiz mit Erlaß vom 7. April 187 5 neuerlich erklärt, daß an der Durchführung des oberen Rheindurchstiches bei KriesernWiednau, wie solcher in dem Übereinkommen vom Jahre 1871 zwischen Österreich und der Schweiz zur Bedingung gemacht wurde, immerdar festgehalten werde. Im Jahre 1876 petitionierte der Landtag ebenfalls in der gleichen Sache, ebenso in den Jahren 1877, 1880, 1881, 1882, 1884, 1888 und 1889. Ich will jetzt nur noch einiges von den endgültigen Äußerungen des Landtages vom Jahre 1882 hervorheben. Von den fünf damals gestellten Anträgen hebe ich nur die Antrüge 3 und 4, die besonderes Interesse verdienen, hervor. Im Antrage 3 wurden damals verlangt: (Liest) "Ein oberer Durchstich bei Diepoldsau und ein unterer westlich von der Rohrspitze werden jedoch zur Ausführung bloß in der Voraussetzung beantragt, daß beide Durchstiche gleichzeitig in Angriff genommen und die gänzliche Ausführung derselben durch Staatsvertrag gesichert werde." Antrag 4 lautete: (Liest) "Sollte die hohe Regierung laut dem Erlasse des Ministeriums des Innern vom 15. September 1882 Zl. 13040 wirklich entschlossen sein, wider alles Erwarten selbständig in der RheinkorrektionsAngelegenheit vorzugehen, so spricht der Landtag den nach seiner Ansicht berechtigten Wunsch aus, Hochdieselbe wolle unnachsichtlich darauf bestehen, daß der obere Rheindurchstich bei Diepoldsau zur Abbauung der Hohenemser-Bucht, gleichzeitig mit dem untern Durchstiche bei Brugg-Fußach ausgeführt und eröffnet werde." Angeführt erscheint des wettern noch der Umstand, daß auch die k. k. Statthalterei neuerdings dafür eingetreten ist, daß der obere und der untere Durchstich gleichzeitig in Angriff genommen werde.