18930506_lts015

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Letzte Änderung 03.07.2021, 10:54
Gemeinde Landtag
Bereich oeffentlich
Schlagworte: ltp07,lts1893,lt1893,ltm_
Dokumentdatum 2021-06-27
Erscheinungsdatum 2021-06-27
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Inhalt des Dokuments

Vorarlberger Landtag. 15. Sitzung am 6. Mai 1893, unter dem Vorsitze des Herrn Landeshauptmannes Adolf Rhomberg. Gegenwärtig 20 Abgeordnete. Abwesend Herr Dekan Berchtold. Regierungsvertreter: Herr Statthattereirath Graf St. Julien-Wallsee. Beginn der Sitzung um 11 Uhr 15 Min. Vormittags. Landeshauptmann: Die Sitzung ist eröffnet, ich ersuche um Verlesung des Protokolles der letzten Sitzung. (Sekretär verliest dasselbe). Wird gegen die Fassung des Protokolles eine Einwendung erhoben? Fink: Es ist am Anfang der Sitzung bei Verlesung des Protokolles, entgegen der bisherigen Übung, nicht ganz stille gewesen und daher weiß ich nicht sicher, ob wirklich ein Zusatzantrag des Herrn Abgeordneten Martin Thurnher nicht in das Protokoll ausgenommen worden ist. Es ist bei der geschäftlichen Behandlung des Einlaufstückes, welches die Schaffung der nöthigen Mittel für die Viehzucht bezweckt von mir beantragt worden, es soll von der Drucklegung dieses Antrages Umgang genommen und derselbe vollinhaltlich dem stenographischen Protokolle einverleibt werden. Weiter habe ich beantragt, daß dieser mein Antrag dem volkswirthschaftlichen Ausschüsse zugewiesen werde. Der Herr Abgeordnete Martin Thurnherr hat dann den Zusatzantrag gestellt, den Berichterstatter zur mündlichen Berichterstattung zu ermächtigen. Dieses glaube ich ist im Protokolle nicht ausgenommen, es kann aber sein, daß ich es auch nur überhört habe. Landeshauptmann: Das scheint wirklich 168 XV. Sitzung des Vorarlberger Landtages. III. Session der 7. Periode 1892/93. übersehen worden zu sein und wird an der betreffenden Stelle nachgetragen. Es ist wir noch ein Einlaufsstück zugekommen, zu dem ich mir eine kurze Bemerkung zu machen erlaube. Es ist dies eine Petition des Verbandes der Genossenschaften der handwerksmäßigen Gewerbe Vorarlbergs wegen Aufhebung des Hausierhandels. In dieser Angelegenheit wurden bereits im März des vorigen Jahres und auch in der letzten September-Session Petitionen in ganz ähnlichem Sinne an den hohen Landtag gerichtet und von demselben an den Landesausschuß mit dem Auftrage überwiesen, dieselben der hohen Regierung zur ehethunlichsten Erledigung und Berücksichtigung zu empfehlen. In Ausführung dieses Landtagsbeschlusses hat der Landesausschuß mit Eingabe vom 5. Mai vorigen Jahres und neuerdings wieder am 28. September v. Js. an das hohe k. k. Handelsministerium diese Petitionen gelangen lassen mit der Bitte, in Angelegenheit der Einschränkung oder Aufhebung des Hausierhandels thunlichst bald die nöthigen Gesetz-Entwürfe u. s. w. auszuarbeiten. Auf diese Eingabe des Landesausschusses ist uns dann unterm 18. März d. Js. die Mittheilung von Seite der k. k. Statthalterei geworden, daß die hohe Regierung schon seit dem Jahre 1889 an der Ausarbeitung eines den Hausierhandel wesentlich einschränkenden und regelnden Gesetzentwurfes begriffen sei, daß aber eine Verzögerung sich dadurch ergeben habe, daß man ursprünglich auch noch andere einschlägige Kapitel in diesen Gesetzentwurf hineinnehmen wollte, wovon man aber später wieder abgekommen ist. Heute sei nun der Gesetzentwurf über die Einschränkung des Hausierhandels bereits fertig und nur noch nothwendig, daß die Zustimmung der hohen ungarischen Regierung in dieser Angelegenheit eingeholt werde, um welche bereits angehalten worden sei. Unter diesen Umständen dürfte es am angezeigtesten sein, dieses Einlaufstück nicht mehr in Behandlung zu ziehen, sondern einfach dem gegenwärtigen Akte beizulegen. Wenn kein Einspruch erfolgt, so betrachte ich diesen Vorschlag als mit Ihrer Zustimmung versehen. Wir kommen nun zur Tagesordnung und zwar zunächst zum Berichte des volkswirthschaftlichen Ausschusses über das Gesuch des Landwirthschafts-Vereines um einen Beitrag aus den Erträgnissen des Viehseuchenfondes für Rinder. Ich ersuche den Herrn Berichterstatter Abgeordneten Fink die Anträge zu verlesen. Fink: (Liest die Anträge aus Beilage XLVI.) Landeshauptmann: Ich eröffne über diesen Bericht und die Anträge die Debatte. — Wenn Niemand sich zum Worte meldet, so erkläre ich die Debatte für geschlossen. Hat der Herr Berichterstatter noch etwas beizufügen? Fink: Nein. Dann schreite ich zur Abstimmung und zwar werde ich, wenn kein Widerspruch erfolgt über beide Anträge unter Einem abstimmen lassen. — Ich ersuche also jene Herren, welche diesen Anträgen, wie sie soeben verlesen worden sind, die Zustimmung geben wollen, sich gefälligst von den Sitzen zu erheben. Angenommen. Der zweite Gegenstand ist der Bericht des landtäglichen Gemeindeausschusses, betreffend den vom Landtagsabgeordneten Jodok Fink und Genossen in der X. Sitzung am 27. April eingebrachten Antrag wegen Ausweisung solcher ausländischer Familien aus den Gemeinden, welche einen unsittlichen Lebenswandel führen. Ich ersuche den Herrn Berichterstatter Abgeordneten Reisch den Antrag zu verlesen. Reisch : (Liest den Antrag aus Beilage XLIX.) Landeshauptmann: Ich eröffne über diesen Bericht und Antrag die Debatte. — Es meldet sich in derselben keiner der Herren zum Worte, sie ist daher geschlossen und wenn der Herr Berichterstatter nichts weiter beizufügen wünscht, Reisch: Ich habe nichts beizufügen, Landeshauptmann: dann schreite ich zur Abstimmung und ersuche jene Herren, welche diesem Anträge des Gemeindeausschusses die Zustimmung XV. Sitzung des Vorarlberger Landtages. III. Session der 7. Periode 1892/93. 169 geben wollen, sich gefälligst von den Sitzen zu erheben. Angenommen. Der dritte Gegenstand ist der Bericht des Schulausschusses betreffend die Übernahme des auf Vorarlberg entfallenden Normalschulfonds-Antheiles in die Verwaltung des Landes. Ich ersuche den Herr Berichterstatter Martin Thurnher die beiden Anträge zu verlesen. Martin Thurnher: (Liest die Anträge aus Beilage XLI.) Landeshauptmann: Ich eröffne über Bericht und Anträge die Debatte. — Da sich in derselben 3Heinanb zum Worte meldet, so erkläre ich sie für geschlossen. Wünscht der Herr Berichterstatter noch etwas beizufügen? Martin Thurnher: Nein. Landeshauptmann: Dann schreite ich zur Abstimmung, und wenn kein Widerspruch erfolgt, so werde ich beide Anträge zugleich zur Abstimmung bringen. — Ich ersuche also jene Herren, welche diesen beiden Anträgen die Zustimmung geben, sich gefälligst von den Sitzen zu erheben. Angenommen. Der nächste Gegenstand der Tagesordnung ist der Bericht des Gemeinde-Ausschusses in Sachen der Feststellung der jährlichen Einberufungszeit der Landtage. Ich ersuche den Herrn Berichterstatter Dr. Schmid die beiden Anträge zu verlesen. Dr. Schmid: (Liest die Anträge aus Beilage XLV.) Landeshauptmann: Ich ersuche den Herrn Landeshauptmann-Stellvertreter Dr. Beck den Vorsitz zu übernehmen, und bitte zugleich um das Wort. (Landeshauptmann-Stellvertreter Dr. Beck übernimmt den Vorsitz.) Landeshauptmann-Stellvertreter: Der Herr Landeshauptmann hat das Wort. Landeshauptmann: Meine Herren! Ich habe mir das Wort zu ergreifen erlaubt, um noch einige Punkte des Berichtes zu ergänzen. Wie dem hohen Hause bekannt ist, bin ich bei der Versammlung der Herren Landeshauptleute, welche am 24. Mürz d. Js. in Wien stattgefunden hat, im Auftrage des Landesausschusses auch anwesend gewesen. Bei der Besprechung waren mit Ausnahme von Schlesien, Tirol und Istrien sämmtliche Königreiche und Länder des diesseitigen Österreichs vertreten, und es ergaben sich der Natur der Sache nach große Schwierigkeiten einen einstimmigen Beschluß über diese Angelegenheit in irgend einer Weise zu Stande zu bringen. Wie eben die Verhältnisse in den einzelnen Ländern von selbst sich gestalten, waren auch die Wünsche wegen der Einberufungszeit der Landtage, man kann sagen beinahe in jedem Kronlande verschieden. Während die Einen Werth darauf legten, im Frühlinge zusammenzutreten, erklärten die Andern, diese Zeit für ihre Länder als unpassend und proponirten den Herbst, und als sich einzelne, namentlich die Vertreter der großen Länder für den Winter ausgesprochen hatten, wendeten insbesondere die Vertreter von Dalmatien und Salzburg ein, daß für diese beiden Länder es geradezu unmöglich sei zu dieser Zeit regelmäßig zusammenzutreten und zwar in Dalmatien wegen der großen Seestürme, und in Salzburg weil viele von den Herren Abgeordneten hohe Bergübergänge passieren müssen. Warum aber dann doch der Beschluß der Landeshauptleute auf Dezember-Jänner gegangen ist, das fühl ich mich verpflichtet ganz kurz zu begründen. Dieser Antrag gieng vom Herrn Landeshauptmann von Steiermark Grafen Wurmbrand aus, welcher ihn damit begründete, daß die Zeit im Dezember und Jänner immer zugleich Ferialzeit für den Reichsrath sei, schon wegen der Weihnachtsfeierlage, welche bekanntlich für die Angehörigen der griechischen Kircke 14 Tage später einfallen, so daß immer 3—4 Wochen Ferien sind. Wenn daher die Zeit im Dezember und Jänner von der Regierung für die jährliche Einberufung der Landtage festgesetzt würde, so könnte den meisten Wünschen entsprochen werden. Die einen Landtage könnten schon Ende November tagen, die andern würden den ganzen Zeitraum vom Dezember und Jänner in Anspruch nehmen und wieder Andere könnten erst Ende Dezember zusammentreten, 170 XV. Sitzung des Vorarlberger Landtages. III. Session der 7. Periode 1892/93. provisorisch das Budget bewilligen und dann den ganzen Jänner weiter tagen. Die Folge dieser Besprechung, welche sehr eingehend geführt wurde, war dann die, daß thatsächlich der Antrag des Herrn Grafen Wurmbrand einstimmig angenommen wurde, nämlich dahin gehend, daß jeder Landesausschuß bei der hohen k. k. Regierung Schritte thue, daß zunächst ein Zeitpunkt für die jährliche Einberufung der Landtage festgesetzt werde und für diesen Zeitpunkt auch allseitig gleichartige Vorschläge an die Regierung gemacht werden. Ich habe geglaubt, daß Vorarlberg als kleines Land, obwohl es vielleicht andere Wünsche bezüglich der Einberufungszeit des Landtages hätte, kein Hindernis dagegen bilden werde, wenn die jährliche Einberufungszeit aller Landtage für den Winter festgesetzt werden sollte. Auch die beiden Länder Salzburg und Dalmatien haben dafür gestimmt, es wurde jedoch ihrem Wunsche entsprechend der Zusatzantrag angenommen, daß für diese beiden Länder eine kurze Zeit nach Ostern zur Verfügung gehalten werde. Es versteht sich übrigens von selbst, daß diese ganze Aktion der Landesausschüsse wegen Fixirung einer bestimmten Einberufungszeit für die Landtage nur dann eine Aussicht aus Erfolg hat, wenn die Landesausschüsse einig vorgehen; wenn aber jedes Land gerade für jene Zeit, welche für dasselbe die allergeeigneteste ist, eintreten würbe, dann bekommen wir so viele Einberufungszeiten, als wir Landtage haben. Nachdem nun dem Landesausschusse im zweiten der vorliegenden Anträge die Wahl des Zeitpunktes für die anzustrebende jährliche Einberufung der Landtage überlassen ist, so glaube ich, wird derselbe gut thun, wenn er die Meinung, welche bereits schon auf der Conferenz vom 24. März zu tage trat, berücksichtiget, um für die Zukunft einen möglichst einheitlichen Vorschlag der h. Regierung unterbreiten zu können. Der wesentliche Vortheil, wenn wir eine fixe Zeit für die Einberufung der Landtage bekommen, ist der, daß wir mit dem Landeshaushalt und mit Allem, was jährlich wiederkehrt, zu einer bestimmten Zeit abschließen können. Nach diesem Gesagten empfehle ich die Anträge des Gemeindeausschusses zur Annahme. Welte: Ich habe selbstverständlich nichts gegen die Fixirung eines bestimmten Zeitpunktes für die jährliche Einberufung der Landtage, weil ich überzeugt bin, daß dieses nicht blos für eine richtige Ordnung im Landeshaushalte sondern auch für jede andere Angelegenheit förderlich, ja nothwendig ist, ich kann es aber hiebei nicht unterlassen, bezüglich der Abgeordneten der Landgemeinden, die zumeist Landwirthe sind, zu bemerken, daß der Landesausschuß darauf Rücksicht nehme und die Zeit von beiläufig Mitte April bis Mitte November freilasse, denn die Festsetzung dieses Zeitpunktes zur Einberufung der Landtage wäre für die Abgeordneten der Landgemeinden mit großen Opfern verbunden. Ich habe mir dieses beizufügen erlaubt, um den Landesausschuß darauf aufmerksam zu machen und ich glaube, daß meine Herren Collegen, welche ebenfalls zu den Landwirthen zählen, mich darin unterstützen werden. Fritz: Ich möchte bemerken, daß ich den Ausführungen meines geehrten Herrn Vorredners vollkommen beistimme und auch noch sagen muß, daß es für die Vertreter der Landgemeinden gewiß nicht gleichgültig sein kann, wann sie zu den Arbeiten des Landtages kommen müssen. Ich würde daher ganz besonders, wenn es möglich wäre, die Monate November und Dezember in Vorschlag bringen, denn es wäre für die Vertreter der Landgemeinden gewiß eine schwere Aufgabe, wenn sie gerade zu jener Zeit, in welcher die meisten landwirthschaftlichen Arbeiten vorkommen, von ihrer Heimat fortgehen müßten. Landeshauptmannstellvertreter: Wünscht noch Jemand das Wort? — Hat der Herr Berichterstatter noch etwas zu bemerken? — Dr. Schmid: Nein. Landeshauptmannstellvertreter: Dann schreite ich zur Abstimmung. Es liegen zwei Anträge vor, und wenn kein Einspruch erhoben wird, so werde ich beide Anträge unter Einem zur Abstimmung bringen. Ich ersuche den Herrn Berichterstatter Dr. Schmid die beiden Anträge noch einmal zu verlesen. Dr. Schmid: (liest die Anträge.) Landeshauptmannstellvertreter: Wer mit diesen XV. Sitzung des Vorarlberger Landtages. III. Session Der 7. Periode 1892/93. 171 Anträgen einverstanden ist, möge sich vom Sitze erheben. Einstimmig angenommen. (Der Herr Landeshauptmann übernimmt wieder den Vorsitz.) Landeshauptmann: Wir kommen nun zum 5. Gegenstand der heutigen Tagesordnung, nämlich zum Berichte des Gemeindeausschusses in Angelegenheit der eingelaufenen Petitionen betreffend die Abänderung des Gesetzes vom 19. Märlg 1887 betreffend die Erwerb- und Einkommensteuerpflicht der Staatseisenbahnen. Ich ersuche den Herrn Berichterstatter Martin Thurnher den Antrag zu verlesen. Martin Thurnher: (Liest den Antrag aus Beilage XLIV.) Landeshauptmann: Ich eröffne über diesen Bericht und Antrag die Debatte. Dr. Schmid: Wenn ich auch bei der Aussichtslosigkeit auf Erfolg bezüglich dieser Angelegenheit verzichte einen eigenen Antrag zu stellen, so fühle ich mich doch bemüßiget, einige Worte über diesen Antrag zu sprechen. Wie ein jeder Unternehmer, welcher in einer Gemeinde ein Gewerbe treibt, besteuert wird, so hat auch die Unternehmung einer Communikation, also eine Eisenbahn-Unternehmung der Besteuerung zu unterliegen. So ist es immer auch bei uns in Vorarlberg gehalten worden. Die Vorarlbergerbahn als Privatunternehmen hatte, nachdem die 10 Jahre der steuerfreien Zeit vorübergegangen waren, nämlich vom Jahre 1882 angefangen an jenem Orte, wo ihre Direktion war, in Feldkirch, die Steuer zu entrichten. Einige Jahre später wurde dann diese Bahn verstaatlicht, der Staat aber zahlt als Unternehmer jetzt auch Steuer, nämlich er zieht sich selbst, nämlich das Finanz^ Ministerium, das Handelsministerium ebenfalls unter die Unternehmer herein und verlangt die Steuer. Das ist zu Anfang der Verstaatlichung der Eisenbahn nicht überall der Fall gewesen und darum ist in einzelnen Gemeinden ein großer Ausfall zur Bedeckung der Umlagen entstanden. Wir haben damals in den Zeitungen gelesen, daß gerade größere Städte sich gegen diesen Ausfall gewehrt und von der Regierung die Bemessung der Eisenbahnsteuer verlangten. Dem wurde auch Rechnung getragen und so kam es, daß bei uns die Berechnung der Zuschläge nach der Bestimmung des Gesetzes in der Landeshauptstadt stattfand, wie es auch in anderen Kronländern der Fall ist. Es ist auch ganz natürlich, daß diese Bestimmung besteht; denn für ein einzelnes Kronland kann im Reichsgesetze nicht eine Ausnahme gemacht werden. Nach dem Inhalte dieser Petitionen soll diese Steuer dem Landeskulturfonde überwiesen werden, der gar keine Umlagen hat. Das ist gar das Schönste. Man soll es einfach dem Landesausschusse überlassen, eine Abänderung des Gesetzes vom 19. März 1887 zu erwirken. Nirgends habe ich noch gelesen oder gehört, daß die Landgemeinden in einem Kronlande sich in dieser Sache besonders rührig gezeigt haben, nur bei uns in Vorarlberg ist dieses der Fall. Das macht aber so einen eigenthümlichen Eindruck, man sieht, wie ich glaube, wohl kaum einen Grund, warum eine solche Animosität existirt. Es hat einen eigenthümlichen Anstrich, den ich nicht näher bezeichnen mag, wenn man etwas anders haben will, als was bis dato in jedem Kronlande als billig und gerecht angesehen worden ist. Wir sehen auch in dem neuen Entwürfe im § 110, daß diese Frage auch wieder vom gleichen Standpunkte behandelt wird, wie jetzt: nämlich, daß der betreffenden Landeshauptstadt, wo die Bahn besteuert wird, auch die Zuschläge zufallen. Die Herren werden natürlich das nicht gerne sehen, weil es mit den Intentionen, welche in diesem Anträge ausgesprochen sind, nicht übereinstimmt. Ich konstatire aber, daß es im gegenwärtigen Steuergesetz-Entwurfe drinnen ist. Ich habe in dieser Angelegenheit weiter nichts zu bemerken, ich beantrage auch nichts, weil ich voraussehe, daß mein Antrag von Seite der Herren Abgeordneten der Landgemeinden nicht angenommen werden würde, ich habe diese Gelegenheit nur benützt, um dem Bedauern Ausdruck zu geben, daß von Seite der Landgemeinden gegenüber der Landeshauptstadt ein Vorgehen da beliebt wird, welches ich als animos bezeichnen muß. Johannes Thurnher: Ich schließe unmittelbar an die Worte an, mit denen der Herr Vorredner 172 XV. Sitzung des Vorarlberger Landtages. III. Session der 7. Periode 1892/93. geschlossen hat, und mit welchen er es als eine Animosität hinstellt, daß die Landgemeinden sich um die Steuer bekümmern, welche der Staat durch die Eisenbahnunternehmung an das Land pflichtig wäre, die aber vermöge der Schwierigkeit die im Gesetze liegt, einfach an die Landeshauptstadt überwiesen wird. Animos .ist diese Forderung gewiß nicht, denn die Bahn durchzieht das ganze Land, von Lindau und von zwei Seiten der Schweiz bis zur Grenze des Landes Tirol und hat große Bodenflächen weggenommen, die vorher Grundsteuer bezahlten und diese Grundsteuer-Zuschläge bekommt nun die Landeshauptstadt Bregenz, deren Territorium vielleicht nicht zum zwanzigsten Theile der Strecke berührt wird, welche durch das ganze Land befahren und von der Bahn weggenommen wurde. Weiter sind viele Gebäulichkeiten auf der ganzen Strecke erstellt worden und man kann nicht sagen, daß die Staatseisenbahn ihren Betrieb nur in Bregenz hat, sondern zu ihrem Betriebe gehört der gesammte Bahnkörper, die gesummten Baulichkeiten vorn Stationsgebäude angefangen bis herunter zum letzten Wächterhause, das erstellt worden ist. Es muß also zurückgewiesen werden, daß diese Forderungen der Land-Gemeinden animos seien. Es ist aber auch nicht richtig, wie der Herr Vorredner gesagt hat, daß die Gemeinden keinen Grund haben, eine solche Forderung zu stellen, denn es ist ihnen thatsächlich eine Steuer entgangen. (Rufe: Sehr richtig.) Es ist also nicht blos ein Grund vorhanden diese Forderung zu stellen, sondern diese Forderung ist auch eine billige und gerechte und ich glaube, daß in dieser Richtung die Landgemeinden nicht allein bleiben sollten. Die Stadt Feldkirch und die Gemeinde Dornbirn haben kein geringeres Interesse daran, als die Landgemeinden. Wenn die Vertreter dieser Gemeinden nicht zustimmen würden, so glaube ich, daß die Stadt Bregenz dies wirklich einer politischen Vorliebe dieser Herren Abgeordneten zu Bregenz verdanken müßte. Billig und gerecht bleibt aber diese Forderung dennoch, wenn auch die Herren Abgeordneten der Stadt Bregenz und des Marktes Dornbirn und der Handelskammer diesen Anträgen etwa nicht zustimmen sollten. Einzig ein Umstand, welchen der Herr Vorredner berührt hat, ist richtig, nämlich, daß es seinerzeit im Reichsrathe sehr große Schwierigkeiten gehabt hat, diese Steuer in der richtigen Weise zu bemessen. Richtig wäre es nämlich, wenn jede Gemeinde den Zuschlag einheben könnte, welchen in den betreffenden Territorium die Staatseisenbahn zu bezahlen hat. Dabei wäre man aber wieder vor der Schwierigkeit gestanden, daß man für die Staatseisenbahn einen ungeheuren Rechnungsapparat nothwendig gehabt hätte, um diese Zuschläge für die Staatssteuer zu bemessen, und dieser Schwierigkeit haben wir es eben zu verdanken, daß die ganze Ungerechtigkeit bis jetzt besteht. Das gegenwärtige Streben der Gemeinden ist denn auch nur ein Versuch diese Ungerechtigkeit soweit als möglich aufzuheben. Wenn schon die Regierung, namentlich der Reichsrath der Forderung der Abgeordneten der Landgemeinden und der kleinen Städte damals nicht nachgegeben hat, als sie verlangten, es sollen die Zuschläge den einzelnen Gemeinden zukommen, so wird sie es auch heute schwerlich thun, wenn einzelne Gemeinden oder auch alle Gemeinden diese Forderung stellen würden. Aber eine gewiße Mitte, eine gewisse Billigkeit ließe sich doch ohne große Schwierigkeiten Herstellen, nämlich die Steuer an einem Orte also nach einem Steuerfuße und nicht nach zwanzig oder dreißig Steuerfüßen zu bemessen und dann die Vertheilung auf die einzelnen Gemeinden in entsprechender Weise vorzunehmen. Das würde speziell für den Landesausschuß für Vorarlberg keine großen Schwierigkeiten bieten. Wenn die Regierung nun auf das auch nicht eingehen sollte, weil es bei uns leicht, an anderen Orten aber schwierig ist, so wird sie hoffentlich darauf eingehen, daß die Steuerzuschläge in Zukunft nach Möglichkeit und Billigkeit vertheilt werden. Daß der Herr Abgeordnete der Stadt Bregenz sich dagegen wehrt, das nehme ich ihm von seinem Standpunkte aus nicht übel, ich glaube, daß er seine Pflicht nicht erfüllt haben würde, wenn er sich nicht Dagegen ausgesprochen hätte, wenn er nicht dafür wäre, daß auch in Zukunft der Stadtgemeinde Bregenz dieses Geschenk vom Staate erhalten bleibt. Dagegen hoffe ich, daß sich kein anderer Abgeordneter in diesem hohen Hause finden wird, welcher nicht nach Recht und Billigkeit zu Gunsten seiner Gemeinde diesem Anträge die Zustimmung gibt. Fink: Ich habe eigentlich nicht beabsichtiget bei dieser Debatte das Wort zu ergreifen aber nachdem der Herr Abgeordnete der Stadt Bregenz XV. Sitzung des Vorarlberger Landtages. III. Session der 7. Periode 1892/93. 173 gesagt hat, daß von Seite der Landgemeinden gegenüber der Stadt Bregenz eine gewisse Animosität herrsche, so muß ich mir erlauben noch ein paar Worte beizufügen. Ich will nämlich an einem kleinen Beispiele zeigen, daß es uns, wie schon der sehr geehrte Herr Vorredner gesagt hat, sehr unbillig vorkommt, wenn nur ein Ort, nämlich die Landeshauptstadt diese Steuer einzieht. Man spricht auch von einer Bregenzerwälderbahn und die Herren wissen, daß auch bei Privatbahnen die gleiche Bestimmung besteht, daß nämlich nur die Landeshauptstadt die Einkoulmensteuer der Bahn einzieht. Nun frage ich, wenn z. B. bei uns in Egg, Andelsbuch, Bezau u. s. w. mehrere Joch des besten Bodens auf diese Weise der Steuer entzogen werden, ist es denn billig, daß die Stadt Bregenz diese Steuer einzieht? Ich glaube, wenn man die Sache vom praktischen Stanopunkte nimmt, so kann man nicht sagen, es sei eine Animosität gegen die Stadt Bregenz, wenn man verlangt, daß denjenigen, welche durch eine Bahn einen Entgang an Steuern erleiden, auch der Nutzen wieder zukomme. Das billigste wäre es, daß dieser Nutzen, wie bereits das Herr Vorredner gesagt hat, auf die einzelnen Gemeinden so repartirt würde, wie er denselben durch die Bahn entsteht. Nachdem das aber nicht möglich ist, so wäre es doch jedenfalls billig und gerecht, wenn er an den Landesfond fallen würde. Es wäre das mehr im allgemeinen Interesse und ich glaube, daß der Zweck der in diesen Petitionen angegeben ist, nämlich für Verbesserung von Wegen u. s. w. nicht so übel gewählt ist. Wir sehen ja immer im Landtage, daß wir von den verschiedensten Seiten um Unterstützungen angegangen werden und haben es wiederholt gefühlt, daß wir entschiedener hätten eingreifen sollen, als wir es eben bei unseren bescheidenen Landesmitteln haben thun können. Ich glaube daher, daß wir Alle mit Ausnahme des Herrn Abgeordneten der Stadt Bregenz, dem ich es nicht verarge, wenn er dagegen ist, einstimmig sein werden, daß diese Forderung billig und gerecht ist, und dafür stimmen werden, wenn wir dabei auch gar keine Animosität gegen die Stadt Bregenz haben. Dr. Schmid: Ich möchte dem geehrten Herrn Vorredner nur den Grund angeben, warum ich mich hauptsächlich gegen die Landgemeinden gerichtet habe. Fürs erste stammen diese Petitionen ausschließlich von den Landgemeinden her und fürs zweite habe ich seit der kurzen Zeit meiner Anwesenheit in diesem hohen Hause die Bemerkung gemacht, daß die Landgemeinden bei jeder sich ergebenden Gelegenheit gegen die Städte Stellung genommen haben. Bon diesem Standpunkte aus sind also meine Ausführungen vollkommen gerechtfertiget. Ferner möchte ich gegenüber dem wiederholt vorgebrachten Ausdrucke von Billigkeit und Gerechtigkeit bemerken, daß es mir merkwürdig erscheint, daß gerade im kleinen Landtage von Vorarlberg die Billigkeit und Gerechtigkeit gepachtet sein soll. Andere Landtage sowie auch die Regierung und der Reichsrath selbst haben nie gefunden, daß es unbillig sei, daß die Landeshauptstädte, die fortwährend bedeutende Auslagen haben, diese Steuer beziehen. Man ist großen Schwierigkeiten gegenüber gestanden und hat diesen einzigen Ausweg gesunden und auf diese Weise ist dieses Gesetz zu Stande gekommen. Man wird da nicht sagen können, es soll diese Steuer dem Lande gegeben werden. Mir scheint es viel eher unbillig zu sein, anderen das wegzunehmen, was sie bisher gehabt haben. In der Hoffnung, daß der vorliegende Antrag keinen Erfolg haben wird, habe ich auch keinen Gegenantrag gestellt, ich habe nur meiner Anschauung über diese Sache Ausdruck gegeben. (Fink: Es macht nichts wenn wir allein sind.) Johannes Thurnher: Ich habe auf die jetzt zum zweiten Male vorgebrachte Bemerkung, daß es auffällig sei, daß gerade das Land Vorarlberg in erster Linie auftrete, bei meiner vorigen Auseinandersetzung nicht reagirt, weil ich mir denke, Einer muß der Erste sein, sonst müßte eine Verabredung erfolgen. Wenn wir nun etwas für gut und zweckmäßig erkennen, so dürfen wir ja die Ersten sein, es ist nicht das erste Mal, daß Vorarlberg den übrigen Ländern durch gutes Beispiel vorangegangen ist. Seinerzeit z. B. hat die Umwandlung des liberalen Landtages in einen conservativen zur Folge gehabt, daß diese Bewegung fast alle Länder der Monarchie ergriffen hat. Wir waren auch die Ersten, welche ein katholisches Lehrerseminar in Österreich gegründet haben. Das sind Thatsachen, auf welche die Vertreter des Landes stolz fein dürfen. In vorliegender Frage wird es auch andern Ländern gar nicht unwillkommen sein, wenn sie in dieser Richtung einen Beschluß des 174 XV. Sitzung des Vorarlberger Landtages. III. Session der 7. Periode 1892/93. Landtages von Vorarlberg vorfinden, und ich halte es sogar für möglich, daß diese Frage auch anderswo schon ventilirt worden ist. Wie dieses Gesetz im Reichsrathe beschlossen wurde, habe ich mich soviel es eben gegangen ist dagegen gesträubt und auch die Vertreter fast aller Landbezirke und kleineren Städte haben sich in ihren Clubs und theilweise auch bei den Haussitzungen selbst gegen die Unbilligkeit und Ungerechtigkeit dieses Gesetzes nach Thunlichkeit gewehrt. Daß es aber doch zu Stande gekommen ist, das ist allerdings Thatsache, wenn ich es auch schon damals bedauert habe. Nachdem nun immer nur die Vertreter der Landgemeinden angegriffen werden, so schließe ich mit dem Ersuchen, um namentliche Abstimmung über diesen Antrag um zu sehen, ob auch die Vertreter der Städte damit einverstanden sind. Dr. Waide!: Ich habe hier in diesem hohen Hause nicht meine Gemeinde zu vertreten, sondern eine Körperschaft, welche gewissermaßen über den Gemeinden steht. Die Ansicht der Gemeinde Dornbirn über diese Frage auszusprechen ist der Herr Landeshauptmann und der Herr Abgeordnete Martin Thurnher berufen, ich spreche hier als Abgeordneter der Handels- und Gewerbekammer. Ich bemerke das nur um meine Stellung hier zu fixiren. Die Bewegung gegen dieses Gesetz, gegen die Annehmlichkeit, welche die Stadt Bregenz seit dem Bestände dieses Gesetzes erfahren hat, ist begreiflich. Die Steuer, um welche es sich hier handelt, spielt wegen ihrer Höhe eine ziemliche Rolle im Gemeindehaushalte von Bregenz. Es ist das eine Steuersumme die meines Wissens gegen 20.000 fl. vielleicht auch noch mehr ausmacht. Es ist daher sehr begreiflich, daß die anderen Gemeinden von Vorarlberg sehr bemüht sind eine Aenderung dieses Gesetzes herbeizuführen. Wie der Herr Abgeordnete Johann Thurnher bereits dargestellt hat, ist ja auch im Reichsrathe diese Frage sehr ernstlich und lange discutirt worden, man hat im Steuerausschusse lange Debatten darüber geführt. Die Wünsche giengen im Allgemeinen dahin, diese Steuer so vertheilen zu können, daß jeder Ort dem davon etwas gebührt den gehörigen Antheil erhält, und man ist weil man sich nicht anders zu helfen wußte, dahin gelangt, daß man sagt, die Erwerb- und Einkommensteuer von der Bahn wird in der Landeshauptstadt vorgeschrieben. In den Hauptstädten größerer Kronländer macht dieser Steuerbetrag viel mehr aus, als bei der Stadt Bregenz. (Dr. Schmid: In Innsbruck 80.000 fl. und in Wien mehr als eine Million.) Meines Erinnerns bezieht Innsbruck von der Staatsbahn nicht so viel, sondern mehr von der Südbahn, die Einnahmen von der Staatsbahn sind bedeutend geringer. Man hat sich unter Anderm bei Beschlußfassung dieses Gesetzes auch damit entschuldiget, daß man gesagt hat, die Landeshauptstädte haben im Interesse der Kreise, denen sie gewissermaßen vorstehen, größere Auslagen verschiedenster Art, welche dem gejammten Kreise zu Gute kommen. Diese Anschauung hat gewiß viel für sich und wenn hier eine Änderung beabsichtiget wird, so würde ich nur unter der Bedingung meine Zustimmung geben, daß den Landeshauptstädten jedenfalls ein Präcipuum gewährt wird. Es ist das nur eine billige Conzession und nur unter dieser Voraussetzung kann ich diesem Anträge meine Zustimmung geben. Landeshauptmann: Wer wünscht noch das Wort? — Wenn sich Niemand mehr zum Worte meldet, so ist die Debatte geschlossen und ich ertheile dem Herrn Berichterstatter das Wort. Marlin Thurnher Es ist das erstemal, daß diese sehr wichtige Frage hier in der Landesvertretung zur Sprache kommt, es ist aber nicht richtig, daß wir hier den ersten Anstoß geben um eine Änderung des bezüglichen Gesetzes des auf der Grundlage des Gesetzes vom Jahre 1869 betreffend Besteuerung der Privatbahnen beruht, herbeizuführen. Die Anregung hiezu ist bereits in anderen Landesvertretungen viel früher gegeben worden, denn wie aus den Akten zu ersehen ist, hat bereits im Jahre 1884 der Landtag von Salzburg sich mit dieser Angelegenheit befaßt und es ist dort auch eine bezügliche Beschlußfassung über Petitionen erfolgt, welche von zahlreichen Landgemeinden an die Landesvertretung gerichtet wurden. Das Land Vorarlberg ist damals aber auch nicht ganz thatenlos geblieben. Wenn auch die Landesvertretung von Vorarlberg zu Dieser Frage zu jener Zeit keine Stellung genommen hat, XV. Sitzung des Vorarlberger Landtages. III. Session der 7. Periode 1892/93. 175 so hat doch der Landesausschuß wie aus dem Berichte zu ersehen, im Jahre 1886 sehr eingehende Vorstellungen an die hohe Regierung gemacht und zwar gerade in jenem Stadium, in welchem dieses Gesetz im Reichsrathe zur Berathung vorlag. Der Zeitpunkt ist damals sicher der richtige gewesen um diesbezüglich einen Erfolg anzuftreben, allein die hohe Regierung wollte das Gesetz rasch zu Stande zu bringen, und hat angesichts der bedeutenden Schwierigkeiten, die sich einer Änderung des Gesetzes vom Jahre 1869 entgegenstellten, nur den Ausweg gewußt, in der Weise vorzugehen, wie eben vorgegangen wurde. Wie ich schon im bezüglichen Referate an den L.-A. vor sieben Jahren betont habe, liegt in diesem Vorgänge eine Ungerechtigkeit gegenüber den übrigen Gemeinden des Landes. Mein geehrter Herr Vorredner der Herr Abgeordnete der Landeshauptstadt Bregenz hat wohl gemeint, es sei hinsichtlich der Steuervorschreibung der Bahn so ähnlich, wie mit jedem anderen Unternehmen das hier in der Landeshauptstadt besteht; aber Sie müssen bedenken, daß dem doch nicht ganz so ist, und daß auch dann, wenn ein Industrieller oder Gewerbetreibender an irgend einem andern Orte eine Filiale hat, er für diese Filiale auch Erwerbsteuer selbstständig zu zahlen hat. Die Bahn hat gleichsam auch an vielen Orlen Filialen, die Bahnhöfe und Haltestellen in den einzelnen Gemeinden sind nichts anderes als Filialen, und deshalb wäre es nicht mehr als billig, daß diese Filialen dort, wo sie sind, besteuert werden, beziehungsweise zur Gemeindesteuer herangezogen werden. Von einer Animosität wie der Vorredner glaubt, kann nicht die Rede sein, es ist nur das Gefühl der verletzten Gerechtigkeit, welches die Landgemeinden veranlaßt hat diesbezüglich Schritte zu thun, weil sie nämlich fühlen, daß ihnen da ist ungerechter Weise etwas entzogen wird, was ihnen rechtlich gebührt. Nach meiner Ansicht ist es auch nicht unmöglich eine Änderung dieses Gesetzes herbeizuführen. Es ist bereits im Berichte darauf hingewiesen, daß sieb ein Vertheilungs-Modus schon finden ließe, man könnte einen durchschnittlichen Perzentsatz der Besteuerung der Bahn seitens der Landeshauptstadt von einer Anzahl von Jahren annehmen und dann würde sich schon irgend ein Schlüssel finden, wie die Vertheilung dieses Betrages auf die betreffenden Gemeinden oder auf das Land zu erfolgen hätte. Heute ist es wohl nicht unsere Aufgabe auf alle diese Einzelnheiten einzugehen, wenn da etwas ausgeführt werden soll, so dürfte das Weitere dem Landesausschusse vorbehalten bleiben, der sich mit den übrigen Landesausschüssen und mit der hohen Regierung ins Einvernehmen zu setzen hätte, und es dürfte sich dann gewiß irgend ein Ausweg finden, wie diese wichtige Frage einer glücklichen Lösung entgegengeführt werden könnte. Ich möchte daher die Herren bitten, dem Anträge des Gemeindeausschusses zu entsprechen und in diesem Sinne den Landesausschuß zur Einleitung der geeigneten Schritte in dieser Angelegenheit zu beauftragen. Landeshauptmann: Der Herr Abgeordnete Johann Thurnher hat namentliche Abstimmung über diesen Antrag in Vorschlag gebracht. Nach § 39 der G.-O. muß ich diesem Vorschläge entsprechen und ich ersuche daher jene Herren, welche mit dem Anträge des Gemeindeausschusses, wie er vom Herrn Berichterstatter verlesen worden ist, einverstanden sind, mit Ja, und diejenigen, welche dagegen sind mit Rein zu stimmen. Dr. Beck: ja. Bösch: ja. Büchele: ja. Dietrich: ja. Fink: ja. Friy: ja. Greißing: ja. Heinzle: ja. 9HMe: ja. Reis«: ja. Riis: ja. Schapler: ja. 176 XV. Sitzung des Vorarlberger Landtages. IN. Session der 7. Periode 1892/93. Dr. Schmid: nein. Johannes Thurnher: ja. Martin Thurnher: ja. Dr. Waide!: ja. Welte: ja. Wolf: ja. Hochwürdigster Bischof: ja. Johannes Thurnher: Ich glaube, daß auch die Stimme des Herrn Landeshauptmannes eingeholt werden muß. Landeshauptmann: Nachdem der Landeshauptmann wohl berechtiget, aber nicht verpflichtet ist an Wahlen und Abstimmungen theilzunehmen und ich in dieser ganzen Session von oiesem Rechte keinen Gebrauch gemacht habe, will ich diesesmal an der Abstimmung nicht theilnehmen, und ich glaube, daß das hohe Haus es auch begreiflich finden wird, warum ich in diesem Falle das thue, denken kann ich ja doch über die Frage wie ich will. Der Antrag ist also mit 18 gegen 1 Stimme angenommen worden. Wir kommen nun zum letzten Gegenstand der heutigen Tagesordnung nämlich zum Berichte des volkswirthschaftlichen Ausschusses über das Gesuch der Gemeinde Klöster le um einen Beitrag zur Deckung der Kosten der Schutzbauten an der Alfenz anläßlich des vorjährigen Bergsturzes. Ich ersuche den Herrn Berichterstatter Welte den Antrag zu verlesen. Welte: (liest den Antrag aus Beilage XLVII.) Landeshauptmann: Ich eröffne über diesen Bericht und Antrag die Debatte. — Nachdem sich Niemand zum Worte meldet, so ist dieselbe geschlossen. Wünscht der Herr Berichterstatter noch das Wort? Welte: Nein. Landeshauptmann: Dann schreite ich zur Abstimmung und ich ersuche jene Herren, welche mit dem Anträge, wie er vom Herrn Berichterstatter verlesen worden ist, einverstanden sind, sich gefälligst von den Sitzen zu erheben. Angenommen. Die heutige Tagesordnung ist hiemit erschöpft und das Berathungsmateriale dieser Session zu Ende geführt. Hohes Haus! Gestatten Sie mir einen kurzen Rückblick auf die soeben abgelaufene Session des hohen Landtages zu werfen. Wenn ich dieses thue, so muß ich die zwei Abtheilungen, in welchen die Session stattgefunden hat, ins Auge fassen, nämlich die Zeit vom 9. bis 20. September v. Js. an welchen bekanntlich der hohe Landtag auf allerhöchste Anordnung vertagt wurde und die Zeit vom 20. April d. Js. bis zum heutigen Tage. In dieser Zeit von 12 und 17 Tagen also zusammen 29 Tagen wurden 15 Haussitzungen gehalten, 6 im ersten und 9 im zweiten Abschnitte. Ausschüsse sind im ganzen 5 aus je 5 Mitgliedern gebildet worden und zwar wurden 3 davon, nämlich der volkswirthschaftliche, der Finanz- und der Gemeindeausschuß im ersten, und 2, nämlich der Sanitäts- und der Schulausschuß im zweiten Abschnitte gewählt. Berathungsgegenstände hatten wir in beiden Perioden zusammengenommen 65 und zwar folgende: Eine Regierungsvorlage betreffend den Gesetzentwurf wegen Regelung der Bodenseefischerei, ferner 20 Landesausschußvorlagen, nämlich: 1. Einen Gesetzentwurf wegen Abänderung der Bauordnung. 2. Einen Gesetzentwurf wegen der Öffentlichkeit der Cholera-Nothspitäler. 3. Einen Gesetzentwurf betreffend die Abänderung der §§ 6, 8 und 16 der L.W.O. 4. Den Rechenschaftsbericht für die Zeit vom März bis September 1892. 5. Voranschläge der einzelnen landschäftlichen Fonde und des tirol-vorarlb. Grundentlastungsfondes pro 1893. 6. Haushaltsrechnung der Landesrrrenanstalt Valduna pro 1892 und Voranschlag derselben pro 1893. 7. Rechnungsabschlüsse der einzelnen Fonde pro 1892. 8. Voranschläge derselben pro 1894. 9. Übereinkommen mit Tirol betreffend die Auftheilung des Normal-Schulfondes. 10. Vorlage über die Conferenz der Landeshauptleute betreffend die XV. Sitzung des Vorarlberger Landtages. UL Session der 7. Periode 1892/93. Fixirung der jährlichen Landtags-Session. 11. Bericht des Landesausschusses über die NaturalVerpflegs-Stationen in der Zeit vom März bis September 1892 und für die übrige Zeit bis zum Zusammentritte des Landtages in dieser Abtheilung. 12. Bericht über das Gesuch der Parzelle Beschling. 13. Bericht über den Antrag der Herren Abgeordneten Dr. Waibel und Dr. Schmid betreffend Verleihung von Stipendien für die Stickereischule. 14. Bericht über den Voranschlag des k. k. Landesschulrathes pro 1893 und pro 1894. 15. Vorlage über die Gesuche der Gemeinde Klösterle, 16. Der Gemeinde Mäder und 17. der Gemeinde Schlins um Gewährung von Subventionen. 18. Akt betreffend die Straße nach Gargellen. 19. Akt betreffend die Ernennung des neuen Landeskultur-Ingenieurs und 20. Akt betreffend das Pensionsgesuch des Kanzlei-Assistenten Stocker. ' Selbstständige Anträge halten wir in der ganzen Session 7, nämlich: 1. den Antrag der Herren Abgeordneten Fink und Genossen betreffend die Reform der Vermittlerämter. 2. Den Antrag der Herren Abgeordneten Dr. Waibel und Genossen betreffend die Revision des Grundsteuer-Catasters. 3. Den Antrag der Herren Abgeordneten Fink und Genossen betreffend das Vieheinfuhrverbot. 4. Den Antrag derselben Herren Abgeordneten betreffend die Ausweisung bescholtener Individuen aus den Gemeinden. 5. Den Antrag des Herrn Dr. Waibel betreffend die Reform der Landtags-Wahlordnung. 6. Den Antrag der .Herren Abgeordneten Fink und Genossen betreffend die Reform des Verfachbuches. 7. Den Antrag derselben Herren Abgeoroneten auf Erhöhung der Landesfonds-Zuschläge auf 21 beziehungsweise 11%. Petitionen und Eingaben von auswärts erfolgten 34 und zwar: 1. Des Montafoner-Bauernvereines wegen Verleihung von Stipendien zum Besuche eines Obstbaukurses. 2. Petition desselben Vereines wegen Abhaltung eines Gemüsebaukurses. 3. Gesuch des Vereines zur Pflege kranker Studirender. 4. Gesuch be§atab. Senates f ür bieMensaacademica, 5. Gesuch des medizinischen Unterstützungs-Vereines in Wien. 6. Gesuch des katholischen Schulvereines in Wien. 7. Gesuch des vorarlbergischen Unterstützungs-Vereines in Innsbruck. 8. und 9. Gesuch des vorarlbergischen Fischerei-Vereines nach zwei Richtungen. 10. Gesuch des Asylvereines der Wiener Universität. 11. Gesuch des Verbandes handwerksmäßiger Gewerbe. 12. Gesuch des landwirthschaftlichen Vereines auf Verwendung eines Theiles der Zinsen des Thierseuchenfondes für Rinder. 13. Gesuch der Gemeinde Meiningen um einen Beitrag zu den Rheinwuhrkosten. 14. Gesuch der Walserthaler-Straßenkonkurrenz um eine jährliche Subvention zur Straßenerhaltung. 15. Gesuch der Montafoner-Straßenkonkurrenz um Schaffung eines Radfelgengesetzes. 16. Das Stipendiengesuch des Leopold Schugg. 17—33 Gesuche von 16 Gemeinden in Angelegenheit der Steuerpflicht der k. k. Staatsbahnen und 34. die Petition der »Sparkassen von Bregenz, Dornbirn und Feldkirch. Von diesen 65 Berathungsgegenständen wurden 6 Landesausschußberichte direkt in Verhandlung gezogen und 2 ohne Verweisung an einen Ausschuß abgelehnt. Von den übrigen 57 giengen 15 an den Finanz-, 33 an den volkswirthschaftlichen, 7 an den Gemeinde- und je 1 an den Sanitäts- und Schulausschuß. Wenn man nun bedenkt, daß mir in beiden Sessionen zusammengenommen nur eine verhältnißmäßig kurze Zeit beisammen waren, so muß man sagen, daß in dieser kurzen Zeit ein sehr reichhaltiges Materiale bewältiget worden ist. Ich erfülle daher eine nur angenehme Pflicht, wenn ich den Herren Abgeordneten den verbindlichsten Dank für den Fleiß und rastlosen Eifer, den sie im Dienste des Landes bethätiget haben, hiemit ausspreche. Mit diesem Danke verbinde ich Worte der Anerkennung und des Dankes an den hochverehrten Herrn Regierungsvertreter, welcher allen unseren Verhandlungen, sowohl denen im hohen Hause selbst, als auch den vielen und mitunter sehr lange dauernden Ausschußsitzungen mit großer Aufopferung beigewohnt und uns Allen in liebenswürdigster Weise berathend und wohlwollend zur Seite gestanden ist. Und nun meine hochverehrten Herren, bevor wir uns für diese Session trennen, wollen wir neuerlich mit Liebe und Ergebenheit unseres allergnädigsten Kaisers und Herrn gedenken, allerhöchst dessen Vaterherz in gleicher Liebe alle die Völker und Länder des schönen Österreich umfaßt. Als dem Kaiserhause in unwandelbarer Treue anhängende Vorarlberger wollen wir am Schlusse dieser Session unserem geliebten Kaiser eine begeisterte Huldigung darbringen, indem wir rufen: Gort erhalte, Gott segne, Gott schütze Seine Majestät und das ganze kaiserliche Haus! 178 XV. Sitzung des Vorarlberg- Landtages. III. Session der 7. Periode 1892/93. Seine Majestät unser allergnädigster Kaiser Franz Josef I. lebe hock! hoch! hoch! (Das ganze hohe Haus erhebt sich und stimmt in die Hochrufe des Herrn Landeshauptmannes begeistert ein.) Hiemit erkläre ich die 3. Session der VII. Landtagsperiode für geschlossen. Regierungsvertreter: Soeben ist der Landtag von Vorarlberg, welcher eine Session von 2 Abschnitten umfaßt hat und in welchen ein sehr reichhaltiges Arbeitsmateriale mit größtem Eifer und gewissenhafter Hingebung der Erledigung zugeführt worden ist, geschlossen worden. Ich erfülle eine angenehme Pflicht, wenn ich Ihnen meine Herren für diesen neuen Beweis des Bestrebens im Interesse des Landes zu wirken, im Namen der hohen Regierung meinen verbindlichsten Dank ausspreche. Ich spreche zugleich auch meinen besten Dank aus für die außerordentlich liebenswürdigen Worte, welche der Herr Landeshauptmann an mich zu richten die Güte hatte und dabei meiner Mitwirkung an den Geschäften des Landtages gedachte. Die Herren können überzeugt sein, daß ich stets bereit sein werde, meine Kräfte in den Dienst des Landes zu stellen und ich gebe der Hoffnung Ausdruck, daß das gute Einvernehmen, welches bisher gehalten wurde, auch in Zukunft fortbestehen