19711013_GVE013

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Letzte Änderung 31.05.2021, 19:18
Gemeinde Schruns
Bereich oeffentlich
Schlagworte: schrunsvertretung
Dokumentdatum 1971-10-13
Erscheinungsdatum 1971-10-13
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Inhalt des Dokuments

-1- MARKTGEMEINDEAMT SCHRUNS Hauptverwaltung Zl. 004-3 Schruns, den 14.10.l971 VERHANDLUNGSSCHRIFT über die am Mittwoch, den 13.10.1971 abends um 20.15 Uhr im Sitzungssaal der Marktgemeinde Schruns stattgefundene 13. öffentl. Sitzung der GEMEINDEVERTRETUNG. Anwesend: Bürgermeister Isele Eugen als Vorsitzender, Vbgm. Wekerle Harald und die Gemeinderäte Schmidt Karl, Erhart Ludwig, Hutter Josef und Düngler Rudolf, sowie die Gemeindevertreter Brugger Georg, Vonbank Peter, Juen Franz Josef, Kleber Ludwig, Schreiber Jakob, Vonier Robert, Dr. Sander Hermann, Schnetzer Ludwig und Wachter Franz für die ÖVP; Dipl. Ing. Jäger Karl Ludwig, Ganahl Edmund und Mühlbacher Herbert für die Ortspartei Schruns; Bitschnau Werner und Kessler Emil für die SPÖ; und Prof. Fritz Josef für die FPÖ. Die Beschlussfähigkeit ist gegeben, die Zustellung der Einladung zur gegenständlichen Sitzung der GEMEINDEVERTRETUNG erfolgte den Bestimmungen des GG. entsprechend zeitgerecht. Entschuldigt abwesend: Dkfm. Piske Jürgen, Gantner Christian und Bauer Rudolf. Erledigte TAGESORDNUNG: 1. 2. 3. 4. 5. 6. 7. 8. 9. 10. 11. 12. Genehmigung des Nachtragsvoranschlages 1971; Gemeindestrassenverordnung; Grundkauf Vlbg. Illwerke AG.; Lawinenverbauung Kapellstock; Übernahme von 20 % der Baukosten und Übernahme der gesamten Erhaltungskosten; Realteilung Jenny; Einleitung der gerichtlichen Zwangsteilung; Grundsätzliche Stellungnahme zu Appartementhaus-Bauten; Musikschule Montafon: a Genehmigung der Schulstatuten; b Bestellung von Prof. Dawidowic zum Musikschulinspektor; c Bestellung von Prof. Zorn als Lehrkraft; Festsetzung von zulässigen Dachgeschoss-Kniestockhöhen; Festsetzung von zulässigen Dachneigungen; Leichenhalle; Ausschreibung der Baumeisterarbeiten; Bewirtschaftungsbeihilfe an Bergbauern; Abstandsnachsichten; -2- BESCHLÜSSE: Zu 1.) Der Nachtragsvoranschlag 1971 der Marktgemeinde Schruns wird mit folgenden Ansätzen beschlossen: Erfolgsgebarung: HSt. 77-91 „Förderung v. Schiabfahrten" S 1.000.000.-- Vermögensgebarung: Ankauf v. Liegenschaften Zusammen S 300.000.-S 1.300.000.-- Bedeckung: Darlehensaufnahmen S 1.000.000.-Es ergibt sich somit ein Fehlbetrag von Der Fehlbetrag wird durch eine Aufnahme Von S 300.000, -aus Kassabeständen (Aufnahme eines Kredites) in laufender Rechnung gedeckt. Der NachtragsVoranschlag schließt daher ausgeglichen ab. Zu 2.) Der Gemeindevorstand unter Hinzuziehung der Fraktionsobmänner hat in seiner Beratung vom 6.9.1971 einen Entwurf zur Erlassung der Gemeindestrassenverordnung ausgearbeitet, welcher allen Mitgliedern der Gemeindevertretung mit der Einladung zur gegenständlichen Sitzung zugegangen ist. Gemäss Antrag des Gemeindevorstandes wird dieser Entwurf ohne längere Debatte einstimmig angenommen. Die Verordnung bildet einen Bestandteil dieser Niederschrift. Zu 3.) Der Vorsitzende berichtet über den Werdegang und die bisherigen Besprechungen bezüglich des Grundverkaufes an die Vlbg. Illwerke AG und die damit zusammenhängenden Probleme „Parkettfabrik Zuderell" und "FIDESCO―. In der Debatte kommt zum Ausdruck, dass sowohl dem Vorhaben der Vlbg. Illwerke AG. wie auch dem der "FIDESCO― grosse Bedeutung zuzumessen ist. Vor allem muß darauf geachtet werden, dass im Falle der Errichtung der "Hauptverwaltung Montafon― auf Gp. 1000/1 wirklich wesentliche Dienststellen der Vlbg. Illwerke AG. etabliert werden. Weiters wird darauf verwiesen, dass die von den Vlbg. Illwerken angebotenen Grundstücke an der Umfahrungsstrasse - Wagenweg (Stofleth-Au) unbedingt angekauft werden müssen, wenn auch derzeit über die endgültige Zweckwidmung noch nicht entschieden ist. Der Vorstand der Vlbg. Illwerke AG. hat noch keine Entscheidung darüber getroffen, ob das Grundstück von der Marktgemeinde Schruns -3– oder das Areal „Parkettfabrik Zuderell― zur Erstellung des Verwaltungsgebäudes angekauft wird. Der Finanzausschuss hat sich in seiner Beratung vom 12.10.1971 eingehend mit den zur Debatte stehenden Grundverkäufen und Grundkäufen befaßt. Über Antrag des Finanzausschusses wird einstimmig beschlossen: Die Marktgemeinde Schruns verkauft der Vlbg. Illwerke AG. zur Erstellung des Bürogebäudes für die "Hauptverwaltung Montafon― die Grundstücke Gp. 1000/1 und 1001/1 KG.Schruns mit zusammen 9, o29 m2 zum Preis von S 64o./m2. Die Marktgemeinde Schruns kauft von der Vlbg. Illwerke AG. die Grundparzellen 1219, 1220, 1223, 1224, 1225, 1226, 1242, 1243, 1248, 1366 und 1367 alle KG.Schruns mit zusammen ca. 14.500 m2 zum Preis von S 200./m2. Die Aufzahlung durch die Vlbg. Illwerke AG. in Höhe von ca. S 3.000.000.— ist zum Ankauf der Grundstücke aus dem Besitz Charlotte Zuderell und zwar 6, 375 m2 an der Batloggstrasse (Fabriksgelände) und 1, 689 m2 an der Umfahrungsstrasse (illseitig) zu verwenden, wofür die Kaufsverhandlungen noch zu führen sind. Sollte die Vlbg. Illwerke AG. das Areal „Parkettfabrik Zuderell" an der Batloggstrasse selbst ankaufen, bleibt seitens der Marktgemeinde Schruns der vorbezeichnete Kauf von ca. l4.500 m2 Grund zum Preis von S 200.--/m2 aufrecht. Zu 4.) Laut Mitteilung der Wildbach - und Lawinenverbauung, Gebietsbauleitung Bregenz wird die Verbauung der Kapell-Lawinen in Angriff genommen. Bei einer Bauzeit von schätzungsweise 10 - 15 Jahren ist ein voraussichtlicher Kostenaufwand von ca. 29.000.000.— Schilling veranschlagt. Die Marktgemeinde Schruns hat von diesen Kosten 20% anteilmässig zu tragen. In der Debatte kommt einhellig zum Ausdruck, dass die Verbauung der Kapell-Lawinen für die Parzelle Gamprätz/Stiefen eine unbedingte Notwendigkeit ist. Durch die geplante terrassenförmige Verbauung werden im Wang-Gebiet für die Hochjochbahn Möglichkeiten zur Errichtung neuer Schipisten geschaffen. In der abschliessenden Abstimmung wird die Übernahme von 2o % der Baukosten einstimmig beschlossen. Zu 5.) Die jahrelangen Bemühungen der Marktgemeinde Schruns um das Zustandekommen einer Realteilung des Gemeinschaftsbesitzes Marktgemeinde Schruns - Agnes und Ernst Jenny sind bis heute erfolglos geblieben. Die Gemeindevertretung ist daher der Ansicht, dass die Einleitung einer gerichtlichen Realteilung unumgänglich wird. Es wird daher beschlossen, RA. Dr. Hansjörg Czinglar zu beauftragen, beim Bezirksgericht Montafon die gerichtliche Realteilung einzuleiten. Die Beschlussfassung erfolgt stimmenmehrheitlich, gegen die Stimmen von GR. Erhart Ludwig, GV. Schnetzer Ludwig und GV. Kieber Ludwig. Zu 6.) In längerer und eingehender Debatte wird zum Problem der Appartement-Häuser Stellung genommen, wobei die nachteilige Auswirkung auf die Infrastruktur des Ortes bei weiterer -4- Genehmigung solcher Bauten zum Ausdruck kommt. GV. Ganahl erläutert anhand europäischer Beispiele ausführlich die vielfältigen Auswirkungen von Appartementhaus-Bauten auf einen Fremdenverkehrsort. Besonders hinsichtlich des Grades der Ausnützung des Grundstückes, der Vorschreibung von Grünflächen und Kinderspielplätzen, sowie der landschaftsgebundenen Aussengestaltung ist besonderes Augenmerk zuzuwenden. Über Antrag des Bauausschusses wird beschlossen, dass der Bau von Appartement-Häusern vorläufig untersagt wird. Jedes diesbezügliche Bauansuchen ist der Gemeindevertretung zur Entscheidung vorzulegen. Der Bauausschuss wird gemeinsam mit dem Fremdenverkehrsausschuss die Ausarbeitung entsprechender Richtlinien vornehmen. Die Beschlussfassung erfolgt einstimmig. Zu 7. a) Die Schulstatuten für die Musikschule Montafon werden vollinhaltlich verlesen und einstimmig genehmigt. b) Der Bestellung von Prof. Dawidowic zum Lds.Musikschulinspektor wird einstimmig zugestimmt. Diesbezügliche Kosten werden von der Vbg.Landesregierung getragen. c) Mit Prof. Zorn Hans, Lehrer an der Musikakademie Innsbruck, konnte eine hervorragende Lehrkraft für Blechbläser an der Musikschule Montafon gewonnen werden. Es ist besonders für die Musikkapellen des Tales von Bedeutung, durch das Vorhandensein dieser Lehrkraft guten Nachwuchs zu erhalten. Die Anstellung sowie die gehaltliche Forderung von S 100.— netto pro Stunde zuzüglich Fahrtkosten und Tagesdiät wird einstimmig genehmigt. Zu 8.) Da die Landesbauordnung keine Richtlinien für den Begriff eines Dachgeschosses enthält, wird über Antrag des Bauausschusses einstimmig beschlossen, dass die Kniestockhöhe eines Dachgeschosses mit höchstens 1, 60 m, gemessen von OK. Rohboden bis OK. Fusspfette, festgesetzt wird. Bei Überschreitung dieses Maßes ist die Etage als Vollgeschoss zu behandeln. Zu 9.) Um eine landschaftsgebundene Bauweise zu gewährleisten, wird über Antrag des Bauausschusses einstimmig beschlossen, dass bei Satteldächern nur mehr Dachneigungen zwischen 12-24° zuzulassen. Zu 10.) Da infolge derzeitiger Auftragsübersättigung im Baugewerbe keine preisgünstigen Anbote zu erwarten sind, wird die Ausschreibung der Baumeisterarbeiten für den Neubau der Leichenhalle auf Winter/Frühjahr 1972 zurückgestellt. Die Beschlussfassung erfolgt einstimmig. Zu 11.) Die Erfahrung der letzten Jahre hat gezeigt, dass immer mehr Wiesengrundstücke, besonders solche in Hanglagen und Maisäße nicht mehr bewirtschaftet werden. Die Grünflächen verkarsten und bilden, abgesehen von den Auswirkungen auf den Naturhaushalt, -5eine dem Fremdenverkehr abträgliche Erscheinung. Der Landwirtschaftsausschuss hat daher in seiner Sitzung v. 29.8.71 beschlossen, einen Antrag an die Gemeindevertretung zu stellen, dass im Jahre 1972 an die Bewirtschafter von landwirtschaftlichen Betrieben in Hanglage eine Beihilfe von S 300.—pro bewirtschaftetem Hektar Wiese zur Auszahllang kommen soll. In der Debatte wir darauf verwiesen, dass solche Bewirtschaftungsbeihilfen in Deutschland und in der Schweiz bereits ausbezahlt werden. Man sollte deshalb Erkundigungen über den Erfolg solcher Aktionen einholen und die Beratungen auf eine breitere Basis stellen, damit die Geldmittel wirklich zielführend eingesetzt werden. Nach vorläufigen Berechnungen käme für das Gemeindegebiet eine Fläche von ca. 310 Hektar für diese Aktion in Betracht. Nach Ansicht von GR. Erhart ist die Erschliessung der Bergbauernhöfe durch Güterwege die nachhaltigste und wirksamste Bergbauernhilfe. In der abschliessenden Abstimmung wird der Antrag des Landwirtschaftsausschusses einstimmig angenommen. Zu 12.) Über beantrage Abstandsnachsichten wird gemäss § 10 Abs. 1 LBO wie folgt entschieden: a Den Eheleuten Dr. Dominikus u. Dr. Elisabeth Romani, Schruns wird für die Errichtung einer Doppelgarage auf Gp. 951/3 eine Abstandsnachsicht gegenüber Gp. 955/2 (Morstein/Mangeng) v. 3, 00 m auf 1, 20 m erteilt. Die Beschlussfassung erfolgt einstimmig. b Dem Dr. Zeiser Gerhard, Vaduz wird für die Errichtung einer Garage auf Gp. 282o/3 eine Abstandsnachsicht gegenüber Gp. 3171/1 (Briferweg) von 4, 00 m auf 0, 50 m versagt. Die Versagung erscheint deshalb notwendig, weil bei einer evt. Verbreiterung des Briferweges dieses Bauwerk hinderlich wäre. Die Beschlussfassung erfolgt einstimmig. c Den Eheleuten Lorenz u. Josefa Loß, Schruns wird für die Errichtung eines Wohnhauses mit Garage eine Abstandsnachsicht gegenüber der Gp. 425/1 (Juen Robert) für den Stiegenhaus-Vorbau von 4, 00 m auf 0, 50 m und gegenüber der Gp. 424 (Juen Robert) für die Garage von 3, 00 m auf 1, 00 m erteilt. Die Beschlussfassung erfolgt einstimmig. d Der Ida Stemer, Schruns wird für die Errichtung eines Wohnhauses auf Bp. 816 die Erteilung der beantragten Abstandsnachsichten gegenüber Bp. 92 (Mathies/Mayer) von 6, 00 m auf 0, 00 m im Westen, von 4, 00 m auf 3, 00 m im Norden, gegenüber Gp.79/2 (Wörz Maria) von 6, 00 m auf 0, 00 m, gegenüber Bp. 91/1 (Mugg Arthur) von 6, 0© m auf 2, 50 m und gegenüber Bp. 91/3 (Stemer/ Mugg) von 6, 00 m auf 0, 00 m versagt. Die Gewährung der Abstandsnachsicht wird versagt, weil nicht von allen Anrainern die Zustimmung vorliegt und der Dachvorsprung auf fremden Boden zu liegen käme. Die Beschlussfassung erfolgt einstimmig. e Der Marktgemeinde Schruns wird für die Errichtung einer Leichenhalle auf Gp. 194/1 eine Abstandsnachsicht gegenüber Gp.194/2 und Gp. 195 (RK. Pfarrkirche) von 6, 00 m auf 0, 00 m erteilt. Die Beschlussfassung erfolgt einstimmig. -6- f Dem Stemer Eduard, Schruns wird für die Errichtung eines WohnSyntax Warning: Invalid Font Weight Syntax Warning: Invalid Font Weight Syntax Warning: Invalid Font Weight Syntax Warning: Invalid Font Weight Syntax Warning: Invalid Font Weight Syntax Warning: Invalid Font Weight Syntax Warning: Invalid Font Weight Syntax Warning: Invalid Font Weight Syntax Warning: Invalid Font Weight Syntax Warning: Invalid Font Weight hauses auf Gp. 328/2 eine Abstandsnachsicht gegenüber Gp.328/1 (Wekerle Harald) von 4, 00 m auf 3, 60 m erteilt. Die Beschlussfassung erfolgt einstimmig. Gegen die Verhandlungsschrift der vorausgegangenen 12.öffentlichen Sitzung der Gemeindevertretung wird kein Einwand erhoben, sodass dieselbe als genehmigt erklärt wird. Ende der Beratung: 23, 10 Uhr Tag der Verlautbarung: l4.10.1971 Der Vorsitzende: (Gde.Sekretär) M./ (Bürgermeister) MARKTGEMEINDEAMT SCHRUNS Hauptverwaltung Schruns, den l4.lo.l971 Zl.oo4-3 VERHANDLUNGSSCHRIPT süüssssssssssssaesswsswsuiiisKssiEissaiasexsa«» über die am M i t t w o c h , den 13.lo.1971 abends um 2o, 15 Uhr im Sitzungssaal der Marktgemeinde Schruns stattgefundene 13.öffentl Sitzung der GEMEINDEVERTRETUNG. Anwesend : Bürgermeister Isele Eugen als Vorsitzender, Vbgm.Wekerle Harald isnd die G3meinderäte Schmidt Karl, Erhart Ludwig, Hutter Josef und Düngier Rudolf, sowie die Gemeindevertreter Brugger Georg, Vonbank Peter, Juen Franz Josef, Kleber Ludwig, Schreiber Jakob, Von!er Robert, Dr>Sander Hermann, Schnetzer Ludwig und Wächter Franz für die ÖVP; Dipl.Ing.Jäger Karl Ludwig, Ganahl Edmund und MühTbacher Herbert für die Ürtspartei Schruns; Bitschnau Werner und Kessler Emil für die SPÖjund Prof.Fritz Josef für die FP0. Die Beschlussfähigkeit ist gegeben, die Zustellung der Einladung zur gegenständlichen Sitzung der GEMEINDEVERTRETUNG erfolgte den Bestimmungen des GG, entsprechend zeitgerecht. Entschuldigt abwesend :Dkfm.Piske Jürgen, Gantner Christian und Bauer Rudolf. Erledigte TAGESORDNUNG : 1. 2. 3. 4. 5. 6. 7. 8. 9. 10. 11. 12. Genehmigung des Nachtragsvoranschlages 1971; Gemeindestrassenverordnung; Grundkauf Vlbg.Illwerke AG»; Lawinenverbauung Kapellstock; Übernahme von 2o % der Baukosten und Übernahme der gesamten Erhaltungskosten; Realteilung Jenny; Einleitung der gerichtlichen Zwangsteilung; Grundsätzliche Stellungnahme zu Appartementhaus-Bauten; Musikschule Montafon : a Genehmigung der Schulstatuten; b Bestellung von Prof. Dawidowic zum Musikschulinspektor; c Bestellung von Prof.Zorn als Lehrkraft; Festsetzung von zulässigen Dachgeschoss-Kniestockhöhen; Festsetzung von zulässigen Dachneigungen; Leichenhalle; Ausschreibung der Baumeisterarbeiten; Bewirtschaftungsbeihilfe an Bergbauern; Abstandsnachsichten; BESCHLÜSSE: »isaesroHsssasssKsxatsatwaE Zu 1.) Der N chtrags Voranschlag 1971 der M^irktgemeinde Schruns wird mit folgenden Ansätzen beschlossen : Erfolgsgebarung ; HSt. 77-91 , f Förderung v.Schiabfahrten " Vermögensgebarung : ein: i i r !!•— «i 11 i Tfflfr in ~ i -- in • i T i l n w n Ankauf v.Li egenschaften zusammen S 300.000.— S l, 3oo.ooo.— Bedeck\mg : S 1, 000.000.— Darlehensaufnahmen S 300.000.— Es ergibt sich somit ein Fehlbetrag von Der Fehlbetrag wird durch eine Aufnahme von S 300.000.— aus Kassabeständen (Aufnahme eines Kredites) in laufender Rechnung gedeckt. Der NachtragsVoranschlag schließt daher ausgeglichen ab. Zu 2.) Der Gemeindevorstand unter Hinzuziehung der Fraktions obmäxmer hat in seiner Beratung vom 6.9.1971 einen Ent wurf zur Erlassimg der GemeindeStrassenVerordnung aus gearbeitet, welcher allen Mitgliedern der Gemeindevertretung mit der Einladung zur gegenständlichen Sitzung zugegangen ist. Gemäss Antrag des Gemeindevorstandes wird dieser Entwurf ohne längere Debatte einstimmig angenommen. Die Verordnung bildet einen Bestandteil dieser Niederschrift, Zu 3.) Der Vorsitzende berichtet über den Werdegang und die bis herigen Besprechungen bezüglich des Grundverkaufes an die Vlbg.Iiiwerke AG» und die damit zusammenhängenden Probleme 11 Parkettfabrik Zuderell " und " FIDESCO M . In der Debatte kommt zum Ausdruck, dass sowohl dem Vorhaben der Vlbg.III werke AG. wie auch dem der " FIDESCO w grosse Bedeutung zuzumessen ist. Vor allem muß darauf geachtet werden, dass im Falle der Errichtung der " Hauptverwaltung Montafon M auf Gp. looo/l wirklich wesentliche Dienststellen der Vlbg. Iiiwerke AG. etabliert werden. Weiters wird darauf verwiesen, dass die von den Vlbg.Iiiwerken angebotenen Syntax Warning: Invalid Font Weight Syntax Warning: Invalid Font Weight Syntax Warning: Invalid Font Weight Syntax Warning: Invalid Font Weight Syntax Warning: Invalid Font Weight Syntax Warning: Invalid Font Weight Syntax Warning: Invalid Font Weight Syntax Warning: Invalid Font Weight Syntax Warning: Invalid Font Weight Syntax Warning: Invalid Font Weight Grundstücke an der Umfahrungsstrasse - Wagenweg ( Stofleth~Au ) unbedingt angekauft werden müssen, wenn auch derzeit über die end gültige Zweckwidmung noch nicht entschieden ist. Der Vorstand der Vlbg.Iiiwerke AG« hat noch keine Entscheidung darüber getroffen, ob das Grundstück von der Marktgemeinde Schruns oder das Areal w Parkettfabrik Zuderell 11 zur Erstellung des Verwaltungsgebäudes angekauft wird. Der Finanzaus schuss hat sioh in seiner Beratung vom 12.lo.1971 eingehend tnit den zur Debatte stehenden GrundVerkäufen und Grundkäufen befaßt. Über Antrag des Finanzausschusses wird einstimmig beschlossen : Die Marktgemeinde Schru&s verkauft der Vlbg.Iiiwerke AG. zur Erstellung des Bürogebäudes für die " Hauptverwaltung Montafon n die Grundstücke Gp. looo/l und lool/l KG.Schruns mit zusammen 9, o29 mg zum Preis von S 64o.—/m2. Die Markt gemeinde Schruns kauft von der Vlbg.Iiiwerke AG.die Grund parzellen 1219, 122o, 1223, 1224, 1225, 1226, 1242, 1243, 1248, 1366 und 1367 alle KG.Schruns mit zusammen ca.l4, 5oo m2 zum Preis von S 2oo.—/m2. Die Aufzahlung durch die Vlbg.tlYwerke AG. in Höhe von ca.S 3, 000.000.— ist zum Ankauf der Grundstücke aus dem Besitz Charlotte Zuderell und zwar 6, 375 m2 an der Batloggstrasse (Fabriksgelände) und 1, 689 m2 an der Umfahrungsstrasse (iiiseitig) zu verwenden, wofür die Kaufsverhandlungen noch zu führen sind. Sollte die Vlbg.illwerke AG. das Areal , f Parkettfabrik Zuderell " an der Batloggstrasse selbst ankaufen, bleibt seitens der Marktgemeinde Schruns der vor bezeichnete Kauf von ca. l4, 5oo m2 Grund zum Preis von S 2oo.--/m2 aufrecht. Zu 4«) Laut Mitteilung der Wildbach - und Lawinenverbauung, Gebietsbauleitung Bregenz wird die Verbauung der Kapell-Lawinen in Angriff genommen. Bei einer Bauzeit von schätzungsweise lo - 15 Jahren ist ein voraussichtlicher Kostenaufwand von ca. 29, 000.000.— Schilling veranschlagt.. Die Marktgemeinde Schruns hat von diesen Kosten 2o % anteilmässig zu tragen. In der Debatte kommt einhellig zum Ausdruck, dass die Verbauung der Kapell-Lawinen für die Parzelle Gamprätz/Stiefen eine unbedingte Notwendigkeit ist. Durch die geplante terrassenförmige Verbauung werden im Wang-Gebiet für die Hochjochbahn Möglichkeiten zur Errichtung neuer Schipisten geschaffen. In der abschliessenden Abstimmung wird die Übernahme von 2o % der Baukosten einstimmig beschlossen. Zu 5.) Die jahrelangen Bemühungen der Marktgemeinde Schruns um das Zustandekommen einer Realteilung des Gemeinschaftsbesitzes Marldgemeinde Schruns -Agnes und Ernst Jenny sind bis heute erfolglos geblieben. Die Gemeindevertretimg ist daher der Ansicht, dass die Einleitung einer gerichtlichen Realteilung unumgänglich wird. Es wird daher beschlossen, RA.Dr.HansJörg Czinglar zu beauftragen, beim Bezirksgericht Montafon die gerichtliche Realteilung einzuleiten.Die Beschlussfassung erfolgt stimmenmehrheitlich, gegen die Stimmen von GR.Erhart Ludwig, GV.Sehnetzer Ludwig und GV.Kieb&r Ludwig. Zu 6.) In längerer und eingehender Debatte wird zum Problem der Appartement-Häuser Stellung genommen, wobei die nachteilige Auswirkung auf die Infrastruktur des Ortes bei weiterer Genehmigung solcher Bauten zum Ausdruck kommt. GV.Ganahl erläutert anhand europäischer Beispiele ausführlich die viel fältigen Auswj&ungen von Appartementhaus-Bauten auf einen Fremdenverkehrsort. Besonders hinsichtlich des Grades der Ausnutzung des Grundstückes, der Vorschreibung von Grün flächen und Kinderspielplätzen, sowie der landschaftsgebundenen Aussengestaltung ist besonderes Augenmerk zuzuwenden. Uber Antrag des Bauausschusses wird beschlossen, dass der Bau von Appartement-Häusern vorläufig untersagt wird. Jedes diesbezügl. Bauansuchen ist der Gemeindevertretung zur Entscheidung vorzulegen, Der Bauausschuss wird gemeinsam mit dem Fremdenverkehrsausschuss die Ausarbeitung entsprechender Richtlinien vornehmen. Die Beschlussfassung erfolgt einstimmig. Zu 7Qa) Die Schulstatuten für die Musikschule Montafon werden inhaltlich verlesen und einstimmig genehmigt. voll - b) Der Bestellung von Prof.DawidoSyntax Warning: Invalid Font Weight Syntax Warning: Invalid Font Weight Syntax Warning: Invalid Font Weight Syntax Warning: Invalid Font Weight Syntax Warning: Invalid Font Weight wie zum Lds.Musikschulsinpektor wiid einstimmig zugestimmt.Diesbezügliche Kosten werden von der Vi bg.Landesregierung getragen. c) Mit Prof.Z o r n Hans, Lehrer an der Musikakademie Innsbruck konnte eine hervorragende Lehrkraft für Blechbläser an der Musikschule Montafon gewonnen werden. Es ist besonders für die Musikkapellen des Tales von Bedeutung, durch das Vorhandensein dieser Lehrkraft guten Nachwuchs zu erhalten. Die Anstellung sowie die gehaltliche Forderung von S loo.-- nettojpo Stunde zuzüglich Fahrtkosten und Tagesdiät wird einstimmig genehmigt. Da die Landesbauordnung keine Richtlinien für den Begriff eines Dachgeschosses enthält, wird über Antrag des Bauaus schusses einstimmig beschlossen, dass die Kniestockhöhe eines DachgescHösses mit höchstens TTBo m, gemessen von OK. Rohboden bis QK.Fusspfette, festgesetzt wird. BeiUbir schreitung dieses Maßes ist die Etage als Vollgeschoss zu behandeln. Um eine landschaftsgebundene Bauweise zu gewährleisten, wird über Antrag des Bauausschusses einstimmig beschlossen, dass bei Satteldächern nur mehr Dachneigungen zwischen 12-24° zuzulassen s'inä. Zu IQ.) Da infolge derzeitiger AuftragsÜbersättigung im Baugewerbe keine preisgünstigen Anbote zu erwarten sind, wird die Aus Schreibung der Baumeisterarbeiten für den Neubau der Leichen halle auf Winter/Frühjahr 1972 zurückgestellt. Die Beschluss fassung erfolgt einstimmig. Zu 11.) Die Erfahrung der letzten Jahre hat gezeigt, dass immer mehr " Wiesengrundstücke, besonders solche in Hanglagen und Maisäße nicht mehr bewirtschaftet werden. Die Grünflächen verkarsten und bilden, abgesehen von den Auswirkungen auf den Naturhaus- ( halt, eine dem Fremdenverkehr abträgliche Erscheinung. Der Landwirtschaftsausschuss hat datier in seiner Sitzung v.29.8.71 beschlossen, einen Antrag an die Gemeindevertretung zu stellen, dass im Jahre 1972 an die Bewirtschafter von landwirtschaft « liehen Betrieben in Hanglage eine Beihilfe von S 300»°" pro bewirtschaftetem Hektar Wiese zur Auszahllang kommen soll. In der Debatte wir dT darauf verwjsRen, dass solche Bewirtschaftungsbeihilfen in Deutschland und in der Schweiz bereits ausbezahlt werden. Man sollte deshalb Erkundigungen über den Erfolg solcher Aktionen einholen und die Beratungen auf eine breitere Basis stellen, damit die Geldmittel wirklich zielführend eingesetzt werden. Nach vorläufigen Berechnungen käme für das Gemeinde gebiet eine Fläche von ca. 31o Hektar für diese Aktion in Betracht. Nach Ansicht von GR.Erhart ist die Erschliessung der Berg bauernhöfe durch Güterwege die nachhaltigste und wirksamste Bergbauernhilfe. In der abschliessenden Abstimmung wird der Antrag des Landwirtschaftsausschusses einstimmig angenommen. Zu 12.)Uber beantrage Abstandsnachsichten wird gemäss § lo Abs.l LBO wie folgt entschieden : a Den Eheleuten Dr.Dominikus u.DireJSlisabeth Romani, Schruns wird für die Errichtung einer Doppelgarage auf Gp. 951/3 eine Ab» standsnachsicht gegenüber Gp. 955/2 (Morstein/Mangeng)v.3*00 m auf 1, 2©' m erteilt.Die Beschlussfassung erfolgt einstimmig. b Dem Dr.Zeiser Gerhard, Vaduz wird für die Errichtung einer Garage auf Gp. 282o/3 eine Abstandsnachsicht gegenüber Gp.3171/1 (Briferweg) von 4, 00 m auf o, 5o m versagt. Die Versagung erscheint deshalb notwendig, weil bei einer evt. Verbreiterung des Briferweges dieses Bauwerk hinderlich wäre. Die Beschluss fassung erfolgt einstimmig. £ Den Eheleuten Lorenz u.Josefa Loß, Schruns wird für die Errichtung eines Wohnhauses mit Garage eine Abstandsn&chsicht gegen über der Gp. 425/1 (Juen Robert) für den 31 egenhaus-Vorbau von 4, oo m auf 3>4o m und gegenüber der Gp.424 (Juen Robert) für die Garage von 3*oo m auf l, oo m erteilt.Die Beschlussfassung erfolgt einstimmig. d Der Ida Stemer, Schruns wird für die Errichtung eines Wohn hauses auf Bp. 816 die Erteilung der beantragten Abstandsnachsichten gegenüber Bp. 92 (Mathies/Mayer) von 6, 00 m auf 0, 00 m im Westen, von 4, eo m auf 3*o© m im Norden, gegenüber Gp.79/2 (WÖrz Maria) von 6, 00 m auf 0, 00 m, gegenüber Bp. 91/1 (Mugg Arthur) von 6Syntax Warning: Invalid Font Weight Syntax Warning: Invalid Font Weight Syntax Warning: Invalid Font Weight Syntax Warning: Invalid Font Weight Syntax Warning: Invalid Font Weight , 0© m auf 2, 5o m und gegenüber Bp. 91/3 (Stemer/ Mugg) von 6, ©o m auf o, e© m versagt.Die Gewährung der Abstandsnachsicht wird versagt, weil nicht von allen Anrainern die Zustimmung vorliegt und der Dachvorsprung auf fremden Boden zu liegen käme. Die Beschlussfassung erfolgt einstimmig. e Der Marktgemeinde Schruns wird für die Errichtimg einer Leichenhalle auf Gp. 194/1 eine Abstandsnachsicht gegenüber Gp.194/2 f und Gp. 195 (HK.Pfarrkirche) von 6, 00 m auf 0, 00raerteilt. Die Beschlussfassung erfolgt einstimmig. Dem Stemer Eduard, Schruns wird für <F£e Errichtung eines Wohnhauses auf Op. 328/2 eine Abstandsnachsicht gegenüber Gp.328/1 (Wekerle Harald) von 4, 00 m auf 3>6o m erteilt.Die Beschluss fassung erfolgt einstimmig. Gegen die Verhandlungsschrift der vorausgegangenen 12.öffentlichen Sitzung der Gemeindevertretung wird kein Einwand erhoben, sodass dieselbe als genehmigt erklärt wird. Ende der Beratung s 23#lo Uhr Tag der Verlautbarung: l4.lo.1971 Der Vors/itzande : (Bürgermeister)