20190601_Sonderausgabe_Baua_z_Schru

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Letzte Änderung 14.08.2021, 11:39
Gemeinde Schruns
Bereich oeffentlich
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Dokumentdatum 2019-06-01
Erscheinungsdatum 2019-06-01
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Schruns G E M E I N D E I N F O R M AT I O N – S ondera u sga b e „ Ba u a z ` S c h r u “ Sonderausgabe Juni 2019 - Amtliche Mitteilung | Zugestellt durch Österreichische Post ng u d a l Ein zum ltur u Bauk end b Infoab 18.00 Uhr 26.06 a le siehe tzte S eite 02 baua z`Schru Das Team des Bau- und Raumordnungsausschuss der Marktgemeinde Schruns v.l. Martin Sadjak (Bauamt), Andreas Pfeifer (Bauverwaltung Montafon), Martin Fussenegger, Norbert Haumer (Obmann), Peter Vergud, Siegfried Neyer, Jürgen Kuster, Franz Bitschnau, Rainer Gehrmann, Wernfried Geiger, Franz Oliva, Alexander Nöckl (Vizeobmann) 03 Inhalt 04-24 baua z`Schru 04 Vorwort Bürgermeister Jürgen Kuster 05 …kurz berichtet – Projekte/Hotels 06 Vorwort Obmann Bau- und Raumordnungsausschuss Norbert Haumer 07 Der Raumordnungs- und Bauausschuss stellt sich vor 08 Zentrumsentwicklung Schruns Planungsprozess hat begonnen 09 Raumplanung – wozu? 10 …aus dem Bauamt 12 Gestaltungsbeirat für Architektur – Eine kurze Vorstellung 13 Der Leitfaden „Werkzeugkoffer Maisäßsanierung“ 14 Ein Regionales räumliches Entwicklungskonzept für das Montafon wird erstellt! 16 Touristische Investitionen in Schruns: seien wir mutig! 17 Vorschriften – oder jeder tut wie er will? 18 Aktive Bodenpolitik und Flächenmanagement in Gemeinden 20 Die Kennzeichnung als „Montafoner Baukultur“ 23 Amtswegweiser Gemeindeamt Schruns 24 Einladung zum Infoabend „baua z`Schru“ Titelbild: Baustelle „Grassabühel“ Johannes Netzer 04 Vorwort Sehr geehrte Schrunserinnen und Schrunser, geschätzte Leser, wir leben aktuell in bewegten Zeiten, egal ob es die Veränderung des Klimas oder die Weltpolitik betrifft. Die Ressourcen auf unserem Planeten sind nicht unbegrenzt verfügbar und der Wettlauf um attraktive und sichere Lebens- und Arbeitsräume ist in vollem Gange. Wenn Sie sich jetzt fragen, was dies alles mit Schruns zu tun hat, dann darf ich Ihnen geschätzte Leser sagen, sehr viel! Ihr Bürgermeister Jürgen Kuster nen aber auch für unsere heutige Lebensqualität gesichert werden. Und ich erlaube mir an diese Stelle zu sagen, das „Zusammenrücken“ hat ganz klare Vorteile. Egal ob Baustoffe, Energie, Straßen- oder Versorgungsnetz, es werden weniger Ressourcen aufgebraucht und vielleicht wohnen wieder mehr als eine Generation in einem neuen oder älteren Haus. Etwas kompakter wohnen und leben hat also auch seine Vorteile, für den eigenen Geldbeutel aber auch für unsere Umwelt. Wir spüren selbst in unserem Dorf, es wird viel gebaut, Grund und Boden werden knapper, Baulandpreise steigen, aus Freiland wird Bauland, Streuobstwiesen verschwinden und landwirtschaftliche Flächen bzw. Grünraum werden weniger. Schruns ist attraktiv, egal ob für Einheimische oder Gäste. Hinzu kommt, dass sich die durchschnittliche Wohnfläche pro Person in den letzten Jahrzehnten etwa verdoppelt hat. Kurz gesagt, jeder einzelne benötigt heute mehr Platz, also auch mehr Ressourcen. Baut noch eine Generation großzügige Einfamilienhäuser mit entsprechenden Gärten, dann können wir uns leicht ausmalen, wie unser Talboden vielleicht in fünfzig Jahren aussehen wird. Touristische Bauten, wie beispielsweise Hotels und neue Formen der Beherbergung, müssen in unserem Lebens- und Arbeitsraum ebenfalls mitgedacht werden. Ich versichere Ihnen, die Gemeindevertretung in Schruns ist sich der Verantwortung für unseren Lebensraum bewusst und arbeitet deshalb mit entsprechenden Experten, ob Architekten oder Raumplanern, eng zusammen, um Schruns lebenswertwert aber auch fit für die Zukunft zu machen. Diesen Herausforderungen stellt sich unsere Gemeinde, überlegt Lösungen für die Zukunft und plant attraktive Lebensräume für jetzt aber auch für unsere Kinder und Enkel. Einfach „die Türen schließen“ und alles beim Alten belassen wird, nicht funktionieren. Diese Sonderausgabe unserer Gemeindezeitung „Schruns“ soll zum Thema „baua z‘Schru“ - Baukultur Strategie und Richtlinien informieren und auch zur Diskussionen und Mitarbeit anregen. Gleichzeitig ist diese Sonderausgabe auch Einladung zur Teilnahme am öffentlichen Infoabend „baua z‘Schru“ Baukultur Strategie und Richtlinien, am 26. Juni im Sternensaal. Antworten sind jetzt gefragt! Es gilt, das besondere Ortsbild im Kern zu erhalten, bei Neubauten maßvoll und ortsverträglich, passend zu einem Alpental, zu verdichten und die Qualität der Gebäude und besonders Außenräume klar zu verbessern. Es wird qualitativ hochwertige Mehrfamilien- und Reihenhäuser brauchen, im Eigentum, aber auch zur Miete. Touristische Projekt müssen maßvoll und platzschonend errichtet und am Biofernwärmenetz angeschlossen werden. Grünraum soll für die nächsten Generatio- An dieser Stelle möchte ich auch zum Blick über die Gemeindegrenzen hinaus anregen. Egal ob Freihaltung von Räumen für zukünftige Mobilitätslösungen oder der Erhalt unserer besonderen Maisässlandschaften, unser gemeinsamer Regionalverband Stand Montafon arbeitet über die Gemeindegrenzen hinweg an regionalen Konzepten zur Gestaltung und Zusammenarbeit unserer Gemeinden im Tal. Denn eine ganze Reihe von Themen bedürfen einer überörtlichen Betrachtung. Nutzen Sie die Gelegenheit und gestalten Sie unseren Lebensraum mit, denn diese Gelegenheit in dieser Form bietet sich nicht alle Tage. Denn Schruns muss Schruns bleiben. Ich wünsche Ihnen viel Spaß beim Lesen der spannenden Lektüre. 05 baua z`Schru ...kurz berichtet – Projekte/Hotels Alpina Areal – Ärzte und Therapeuten Gemeinschaft Das oft diskutierte neue Alpina Gebäude wird langsam aber sicher bezogen. Die frisch eingezogenen Ärzte und Therapeuten Gemeinschaft bereichert nicht nur unser Geschäftsleben im Dorf sondern schafft auch ein zusätzliches Angebot an medizinischen Leistungen. Die Plätze und Freiräume um das Gebäude werden nun ebenfalls zum Leben erweckt. Alpenhotel Montafon Mit Anfang Juni haben die Bauarbeiten zur aufwendigen Erweiterung des 4 Stern Plus Alpenhotel Montafon nun begonnen. In aufwendigen Studien wurden verschiedenste Varianten geprüft und immer wieder angepasst. Und die Planung hat sich gelohnt. Das Hotel wird um knapp zwanzig Mio. Euro auf fast 200 Betten erweitert und großzügig in Qualität und Ausstattung investiert. Die geplante Erweiterung passt sich trotz Größe sehr gut in die teilweise Hanglage ein. Das Haus ist ein richtiger Schritt in Richtung Qualitätstourismus. Volksschule Im Mai hat die Gemeindevertretung den Architekten Josef Fink beauftragt den Zubau zur Volksschule städtebaulich zu untersuchen und eine entsprechende Grundlage für einen Architekturwettbewerb zu schaffen. Diese Grundlage soll die Möglichkeiten der Erweiterung nun möglichst fixieren und das von den Pädagoginnen vorgesehenen Raumprogramm am Standort im Ortskern unterbringen. Die Planung des etwa vier Mio. Euro Projektes tritt nun in eine neue Phase und ermöglicht damit einen beabsichtigen Baustart 2020 bzw. 2021. TUI Das TUI Blue Hotel beim Alpenbad hat mit Juni die geplante Größe im Rohbau erreicht. Auf geringstem Platzbedarf, ohne Verlust an Liegefläche, wird dieser Ganzjahresbetrieb u.a. unsere Sportanlagen beleben. Über den Sommer wird der Anschluss an das Biomassefernheizwerk fertig gestellt und im Herbst 2019 der Eingangsbereich ins Alpenbad umgestaltet. Damit steht einer Eröffnung im Frühjahr 2020 nichts mehr im Wege. Apropos Parkplätze: auf dem Schwimmbadparkplatz ist ein zusätzliches überdachtes Parkdeck für das Hotel vorgesehen, welches 2021 realisiert werden könnte. Spielplatz beim Alpenbad/Aktivpark Gleich neben dem Aktivparkzelt erstreckt sich unser Erlebniswald. Nach einer kurzen Umbauphase im Frühling konnte der Erlebniswald beim Aktivpark nun wieder geöffnet werden. Durch eine räumliche Veränderung, Erneuerung des Zaunes sowie Neuanschaffung verschiedener Spielgeräte wurde die Qualität des Spielplatzes stark aufgewertet! Eine neue Bepflanzung - alte, nicht mehr standfeste Bäume mussten entfernt werden - wird den Charakter des Waldspielplatzes weiter erhalten damit der Aufenthalt im Erlebniswald auch in Hinkunft ein Naturerlebnis für Groß und Klein ist. Grillplatz Illau Im Spiel- und Freiraumkonzept Außermontafon wurden in verschiedenen Workshops mit Jugendlichen und Interviews mit den Gemeinden „besondere Orte der Jugendlichen“ erhoben. Einer dieser von den Jugendlichen gewünschte „Naturfreiraum“ war ein „Jugendgrillplatz“ entlang der Ill. Der Bereich Gampadelsbachmündung bzw. Nahbereich des „Rastplatzes Negrelli Brunnen“ erschien als geeigneter Ort einen solchen – von den Jugendlichen betreuten – Grillplatz anzulegen. Mit diesem teilweise überdachten Jugendgrillplatz wollen die Gemeinden Schruns und Tschagguns die Grillaktivitäten entlang der Ill „gebündelt“ und den Naherholungsraum Illau stärken. 06 Vorwort Baukultur in Schruns Die Entwicklung der letzten Jahre mit massiven Bautätigkeiten, speziell im Bereich der Mehrfamilienwohnhäuser, mit einhergehender Verdichtung wird nicht immer positiv aufgenommen. Immer öfter werden einzelne Bauprojekte auch kritisch hinterfragt. Die Mitglieder der Gemeindevertretung von Schruns haben deshalb vor geraumer Zeit einen Prozess zur Verbesserung der Baukultur gestartet. Unter der Leitung von Josef Mathis vom Verein Landluft, wurden gemeinsam mit Experten in mehreren Arbeitssitzungen Handlungsanleitungen und in Folge daraus Baurichtlinien erarbeitet. Allgemein gültige Richtlinien für Baukultur festzulegen ist grundsätzlich keine leicht Aufgabe, besonders aber in einer Gemeinde wie Schruns, in der sich Bauen traditionell sehr vielfältig präsentiert. Vor gut 100 Jahren wurden bereits fünfgeschossige Bürogebäude neben kleinen Einfamilienhäusern gebaut. Große Baukörper hat es für Hotels und Tourismusinfrastrukturen gebraucht, aber genauso auch das Einfamilienhaus, dies aber so individuell ist wie seine Erbauer. Und doch - unter Berücksichtigung, dass Baukultur keine ausschließliche Aufgabe von Ortsbilderhaltung und Objektplanung ist, sondern unseren gesamten Lebensraum und die Entwicklung unserer Gemeinde betrifft, ergibt sich ein weitaus größerer Handlungsraum als die Fassade eines einzelnen Gebäudes. Dahingehend sollen die neuen Baurichtlinien der Gemeinde Schruns und die Vorgaben aus dem räumlichen Entwicklungsplan die Qualität des Lebensraums in unserer Heimat nachhaltig verbessern. Dieses Vorhaben kann nur in ständigem Gespräch, gegenseitigem Verständnis aller Betroffenen und gemeinsamen Handeln für ein weiterhin lebenswertes Schruns gelingen. In diesem Sinne hoffe ich auf rege Teilnahme an der Veranstaltung zum Thema Baukultur am 26.06.2019. Norbert Haumer Obmann Bau- und Raumordnungsausschuss 07 baua z`Schru Der Raumordnungs- und Bauausschuss stellt sich vor Baustelle Alpstein – Foto: Johannes Netzer Der Raumordnungs- und Bauausschuss (kurz ROA) besteht aus 10 Mitgliedern aus den Reihen der Gemeindevertreter und Ersatzleute im Verhältnis der politischen Besetzung der gewählten Gemeindevertretung. und zur Beschlussfassung vorbereitet. ■ Die Mitglieder Norbert Haumer, Obmann Alexander Nöckl, Vizeobmann Franz Bitschnau Martin Fussenegger Rainer Gehrmann Wernfried Geiger Jürgen Kuster Siegfried Neyer Franz Oliva Peter Vergud ■ ■ Die Aufgaben Im Ausschuss werden alle Angelegenheiten der Raumplanung beraten. Ziel der Beratungen sind Empfehlungen zur Beschlussfassung in den zuständigen Gremien (Bürgermeister, Gemeindevorstand, Gemeindevertretung) auszusprechen. Die Ausschusssitzungen sind nicht öffentlich. Der Ausschuss kann die Vertraulichkeit der Beratung bzw. der Beschlussfassung beschließen. Weiteres werden gemeindeeigene Verordnungen, Änderungen des räumlichen Entwicklungsplans oder die Ausarbeitung von Richtlinien erarbeitet Die Organe der Gemeinde > Bürgermeister: zuständig für alle baurechtlichen Belange nach dem Vorarlberger Baugesetz > Gemeindevorstand: zuständig für die Erteilung von Ausnahmen zu Verordnungen der Gemeinde Schruns bis zu einem gewissen Ausmaß, Zustimmung zu Abstandsnachsichten. Vertritt die Gemeinde als Grundeigentümerin in baurechtlichen Angelegenheiten. > Gemeindevertretung: zuständig für alle Widmungen und Erteilungen von Ausnahmen zu Verordnungen der Gemeinde Schruns in bau-und raumplanungsrechtlichen Angelegenheiten, für die nicht der Gemeindevorstand zuständig ist. Die Beratungen im Ausschuss erfolgen unter Berücksichtigung der gesetzlichen Grundlagen, entsprechender Verordnungen und verschiedener Fachgutachten, sowie öffentlicher Interessen und Interessen im Sinne des Gemeinwohls. ■ Die Grundlagen zu den Beratungen > Raumplanungsgesetz des Landes Vorarlberg > Baugesetz des Landes Vorarlberg > Straßengesetz > Räumlicher Entwicklungsplan der Gemeinde Schruns (REP) (ehemals REK) > Gesamtbebauungsplan der Gemeinde Schruns > Verschiedene Teilbebauungspläne der Gemeinde Schruns > Fachgutachten des Gestaltungsbeirats der Gemeinde Schruns > Fachgutachten der Vorarlberger Raumplanungsstelle ■ Der Ablauf Nach erster Prüfung eines Antrages im Bauamt der Gemeinde Schruns wird dieser zur Beratung in den Gestaltungsbeirat oder in den ROA gegeben. Hier wird geprüft ob dieser den Raumplanungszielen sowie dem Schutz des Orts- und Landschaftsbild entspricht. Kommt der Ausschuss in den Beratungen zu einem Ergebnis, wird eine Empfehlung ausgesprochen (nach dem Mehrheitsprinzip). Wird in erster Beratung keine Mehrheit gefunden, werden weitere Informationen oder Fachgutachten eingeholt. Die Mitglieder des ROA sind bemüht, im Sinne der Schrunser Bevölkerung, objektiv und nachhaltig zu arbeiten. 08 baua z`Schru Zentrumsentwicklung Schruns: Planungsprozess hat begonnen Auf der Grundlage des Masterplans für das Hochjoch-Areal, der im Jahr 2013 von der Gemeindevertretung beschlossen wurde, soll das Zentrum von Schruns Richtung Osten weiter entwickelt werden. Im Zentrum von Schruns steht demnächst ein größerer Entwicklungsschritt an: Neben der Silvretta Montafon, die im Herbst 2018 die neue Alpin Sport Zentrale in der Silvretta Straße bezogen hat und derzeit über ein Apartmenthotel mit neuer Nutzung des Josefsheim nachdenkt, plant auch das Hotel Taube einen Umbau mit Erweiterungsbauten. Zudem plant das Hotel Löwen eine Erweiterung des Hotels mit Seminarzentrum am Standort des heutigen Hauses des Gastes. Im Zuge dieser Projekte soll der öffentliche Raum entlang der Silvretta Straße zwischen Kirchplatz und Bergbahnstraße neu gestaltet werden. Um die verschiedenen Vorhaben auf einander abzustimmen und größtmögliche Synergien und einen Mehrwert für die beteiligten AkteurInnen sowie die Schrunser Bevölkerung zu schaffen, hat die Gemeinde Schruns im Frühjahr 2018 einen Planungsprozess gestartet. Gemeinsam mit den Investoren sollen die Weichen für eine Weiterentwicklung des Schrunser Zentrums im Bereich östlich des Kirchplatzes gestellt werden. Der Planungsprozess wurde bisher durch das Planungsbüros Rosinak & Partner professionell begleitet. Die Planungen der einzelnen Vorhaben befinden sich derzeit noch im Anfangsstadium. Über die nächsten Monate sollen konkrete Entwürfe ausgearbeitet werden. Für die Gestaltung der Silvrettastraße hat die Gemeinde einen Auftrag an Mettler Landschaftsarchitektur und an M+G Ingenieure vergeben. Die Gemeinde wird nach ersten Planungsschritten der beteiligten Akteure die Bevölkerung laufend über die weitere Entwicklung informieren. 09 baua z`Schru Das Planungsteam stellt sich vor: V.l.n.r.: Wolfgang Pfefferkorn, Rosinak & Partner; Josef Galehr, M+G Ingenieure; Marek Langer, Mettler Landschaftsarchitektur; Ingrid Muxel, Hotel Löwen; Marc Rhomberg, Hotel Taube; Rita Mettler, Mettler Landschaftsarchitektur; Richard Durig, Gemeinde Schruns; Christian Pfister, Silvretta Montafon; Günter Ratt, Gemeinde Schruns; Norbert Haumer, Gemeinde Schruns; Philipp Rhomberg, Hotel Taube Raumplanung – wozu? Ein intakter Lebensraum, in dem wir uns wohlfühlen, ist das, was wohl jeder will. Wir brauchen Räume zum Wohnen und zum Arbeiten, Möglichkeiten unsere Freizeit zu gestalten und effiziente Verkehrsmittel. Wir wollen aber auch unser Ortsbild erhalten und den Naturraum bewahren. Ziele der Raumplanung sind laut Vorarlberger Raumplanungsgesetz daher die nachhaltige Sicherung der räumlichen Existenzgrundlagen der Menschen, besonders für Wohnen und Arbeiten, sowie die Erhaltung der Vielfalt von Natur und Landschaft. Auf örtlicher Ebene hat die Marktgemeinde Schruns die Entwicklungsziele für die Gemeinde und den Rahmen für die Nutzung des zur Verfügung stehenden Raumes entsprechend den lokalen Gegebenheiten festgelegt im Räumlichen Entwicklungsplan, im Flächenwidmungsplan und im Bebauungsplan Die Gemeinde Schruns will keine reine Wohngemeinde werden, wohl aber Vorsorge treffen, dass junge Leute auch in Zukunft Leistbare Wohnmöglichkeiten in Schruns vorfinden. Die Gemeinde Schruns will die Entwicklung des Tourismus, aber auch des produzierenden Gewerbes fördern und die Attraktivität des Ortszentrums als Handels- und Dienstleistungszentrum stärken sowie Vorsorge für die notwendige Infrastruktur und eine wünschenswerte Freizeiteinrichtungen treffen. Ortsbild und die Siedlungsökologie. Der Räumliche Entwicklungsplan bildet die Grundlage für die Flächenwidmungs- und Bebauungsplanung. Es empfiehlt sich daher, sich mit den Zielsetzungen und Vorgaben des Räumlichen Entwicklungsplanes eingehend zu befassen Dazu sind konkrete Aussagen im Räumlichen und diese erforderlichenfalls an geänderte Gegebenheiten anzupassen. Entwicklungsplan vorzufinden. Der Flächenwidmungsplan legt in der Folge die Widmung von Grundstücken fest und Der Räumliche Entwicklungsplan enthält regelt damit für die Grundeigentümer die aber auch konkrete Zielsetzungen für die Nutzungsmöglichkeit ihrer Grundstücke. Steuerung der Siedlungsentwicklung, für die Der Bebauungsplan wiederum legt die mögVerbesserung der Verkehrsinfrastruktur und liche Nutzungsintensität sowie die zulässigen für die Erhaltung und Pflege des Grünraumes. So strebt die Gemeinde unter anderem Geschoßzahlen, abhängig von der Lage der Grundstücke, fest. einen sparsamen Umgang mit Grund- und Boden und damit eine innere Verdichtung des zur Verfügung stehenden Baulandes und Das bauliche Erscheinungsbild des Ortes kann damit allein aber nur unzureichend eine Vermeidung der Zersiedelung an. Eine klare Zielsetzung der Gemeinde ist in diesem gesteuert werden. Im Hinblick auf die Erhaltung und Weiterentwicklung eines attraktiven Zusammenhang auch die Absicherung der Orts- und Straßenbildes beabsichtigt die landwirtschaftlichen Flächen im Schrunser Gemeinde Schruns daher, ergänzend dazu, Feld als wertvolle Kulturlandschaft und die BauKULTURrichtlinien zu beschließen. Erhaltung zusammenhängender Grünzonen und landschaftsprägender Elemente im Reinhard Falch, Raumplaner Siedlungsraum in ihrer Bedeutung für das 10 baua z`Schru ...aus dem Bauamt bei unserer täglichen Arbeit gilt es den Spagat zwischen dem freien Gestaltungswillen der Bauherrn und den gestalterischen und raumplanerischen Zielsetzungen der Gemeinde zu schaffen. Den Bauherrn soll einerseits nicht zu viel aufgezwungen werden, was alleine bereits durch die nötige Einhaltung der Gesetzesflut eine Herausforderung darstellt, und andererseits gilt es im Sinne des Gemeinwohles und der Nachhaltigkeit gewisse Leitlinien vorzugeben und einzuhalten. Verschiedenste Zielsetzungen, die im Raumplanungsgesetz als Raumplanungsziele festgehalten sind, gilt es möglichst gut zu kombinieren und zu erfüllen. Neben diesen Zielen im Raumplanungsgesetz ist mittlerweile jede Gemeinde dazu verpflichtet in einem sogenannten Räumlichen Entwicklungsplan (REP) ihre Entwicklungsziele möglichst detailliert für das gesamte Gemeindegebiet zu definieren. Dieser REP bildet die Basis für die Flächenwidmungs- und Bebauungspläne. Wie in jeder Gemeinde gibt es in Schruns seit Ende der 70er Jahre einen Flächenwidmungsplan. Außerdem wurden zwischenzeitlich ein Gesamtbebauungsplan, der im gesamten Gemeindegebiet gilt, sowie sieben Teilbebauungspläne, mit entsprechend detaillierteren Festlegungen für bestimmte Bereiche verordnet. Jeder weiß, dass Boden knapp wird, weshalb ein wesentlicher Punkt aller Bebauungsplane die Bestimmung über das „Maß der baulichen Nutzung“ darstellt. Das Maß der baulichen Nutzung ist in Schruns durch die Baunutzungszahl (BNZ) und die Geschosszahl (GZ) festgelegt. Die BNZ gibt das Verhältnis zwischen der Geschossfläche eines Gebäudes und der Grundstücksfläche an – bestimmt also wie dicht Grundstücke bebaut werden können. Die Geschosszahl zeigt, wieviel Geschosse mindestens bzw höchstens auf einem Grundstück errichtet werden müssen bzw dürfen. Im Gemeindegebiet von Schruns wurden so Zonen unterschiedlicher Dichte bzw Geschossigkeit festgelegt - von der größten Dichte im Ortszentrum in Richtung Peripherie hin abnehmend. Die geringsten Dichten bzw Höhen sind daher in den Hanglagen festgelegt. Die Bebauungspläne dienen also der geordneten Siedlungsentwicklung einer Gemeinde was die Bebauungsdichte und Höhe anbelangt. Neben diesem Aspekt ist die Gestaltung der Gebäude ein wesentliches Qualitätsmerkmal der Baukultur einer Gemeinde. Um die Gestaltungsqualität, welche bis zu einem gewissen Punkt nicht nur subjektiv, sondern nach allgemeingültigen Kriterien der Architektur auch objektiv beurteilt werden kann, zu gewährleisten, wurde bereits vor einigen Jahren ein Gestaltungsbeirat ins Leben gerufen, der größere und ortsbildprägende Projekte im Hinblick auf den Schutz des Orts- und Landschaftsbildes beurteilt. Dabei soll den Projektanten nichts aufgezwungen werden, sondern im Rahmen einer Beratung – mit dem Blick von außen – gewisse problematische Punkte eines Projektes bereits in der Entwurfsphase aufgezeigt werden – eine nicht immer ganz leichte Aufgabe. Man muss verstehen, dass die Festlegungen eines Bebauungsplanes als Verordnung über ein bestimmtes Gebiet nie alle Aspekte, die es bei der Gestaltung zu berücksichtigen gilt, abdecken kann. Daher kommt der Beurteilung des Gestaltungsbeirates als Fachgremium eine wesentliche Bedeutung zu. Nur durch die Beurteilung eines konkreten Projektes im Einzelfall kann die jeweilige Umgebungsbebauung und Geländeform, in der das Projekt realisiert werden soll, berücksichtigt werden. Bei größeren Projekten, vorwiegend im Ortszentrum, bildet daher die positive Beurteilung durch den Gestaltungsbeirat die Basis für die weitere Entwicklung eines Projektes. Dass die Festungen der BNZ und GZ alleine oft an ihre Grenzen stößt wird klar, wenn man weiß, dass die Berechnung dieser Kennzahlen vielfach irreführende Werte ergibt – und diese Werte nicht der tatsächlichen Wahrnehmung des Betrachters entsprechen. Anhand der nachfolgenden Skizzen soll dies im Hinblick auf die Geschosszahl veranschaulicht werden: Skizze 1 Skizze 2 Skizze 3 ∑ 4 Geschosse ∑ 4, 5 Geschosse ∑ 5 Geschosse ∑ ... Summe 11 Die Berechnung der Geschosszahl eines Gebäudes ist immer vom tiefsten Punkt des angrenzenden Geländes aus bis zum höchsten Punkt (First) des Gebäudes zu berechnen. Außerdem ist die Höhe der einzelnen Geschosse zu berücksichtigen. Sollte ein Geschoss mehr als 3, 6 m, gemessen zwischen den Fußboden-Oberkanten der übereinanderliegenden Geschosse, aufweisen, so ist bereits ab dem ersten cm Überschreitung der Geschosszahl ein halbes Geschoss hinzuzuzählen. Noch klarer wird die Problematik dieser Kennzahlen im Vergleich der Skizzen 1 und 2. Die Gebäude sind absolut gleich hoch – der nicht ausbaubare Dachboden wird nicht in die Geschosszahl eingerechnet, weshalb das Gebäude mit Dachboden rechnerisch ein halbes Geschoss weniger aufweist. Auch die Berechnung der Baunutzungszahl bildet oft nicht die wahre Dichte der Bebauung eines Grundstückes ab, was anhand der nachfolgenden Skizzen aufgezeigt werden kann. Wohnbau: I + II + III = 3 x 250 = 750 m² abzüglich Erschließung 3 x 27 = 81 m² 750 – 81 = 669 m² = Gesamtgeschossfläche GGF Grundstücksgröße z.B. 1500 m² = NGF Baunutzungszahl (BNZ) = GGF / NGF x 100 = 669 / 1500 x 100 = ca. 45 Hotel: I + II + III = 3 x 250 = 750 m² = GGF Grundstücksgröße z.B. 1500 m² = NGF BNZ = GGF / NGF x 100 = 750 / 1500 x 100 = 50 Bei Häusern mit mehr als drei Wohnungen sind Flächen, die der Erschließung von Wohnungen dienen, nicht in die Gesamtgeschossfläche einzurechnen. Obwohl die Gebäude gleich groß sind führt die Berechnung der Baunutzungszahl zu unterschiedlichen Ergebnissen. Es wird daher verständlich, dass die Kennzahlen alleine nicht als absolutes Kriterium für die Beurteilung eines Projektes herangezogen werden dürfen. NGF... Netto Geschossfläche | BNZ... Baunutzungszahl | GGF... Gesamtgeschossfläche 12 baua z`Schru Gestaltungsbeirat für Architektur – Eine kurze Vorstellung Im Jahr 2013 hat die Gemeindevertretung der Marktgemeinde Schruns beschlossen, dass für Schruns ein Gestaltungsbeirat für gestalterische und architektonische Fragen installiert werden soll. Dabei steht vor allem der Beratungs- und Dienstleistungsgedanke im Vordergrund. Seit Beschluss der Gemeindevertretung am 13.03.2013 werden in der Marktgemeinde Schruns bestimmte Bauvorhaben durch einen Beirat im Hinblick auf deren Gestaltung zum Schutz des Orts- und Landschaftsbildes (§ 17 BauG) begleitet. Dies sind Bauvorhaben im gewidmeten Kerngebiet, Bauvorhaben mit einer Bruttogeschossfläche von mehr als 400 m² sowie Bauvorhaben, bei welchen eine besondere Begutachtung aus Sicht des Bau- und Raumordnungsausschusses beispielsweise aufgrund ihrer besonderen Lage oder aufgrund der ungenügenden Qualität der vorliegenden Planung sinnvoll erscheint. Architekt Dieter Jüngling // D. Jüngling und A. Hagmann, Chur Dieter Jüngling tritt neben seiner Tätigkeit als Architekt (Büro D. Jüngling und A. Hagmann) außerdem als Hochschuldozent am Institut für Architektur und Raumentwicklung in Liechtenstein auf. Er gewann bereits mehrfach Auszeichnungen. Weitere Infos: www.uni.li/dieter.juengling Wer steckt dahinter? Der Gestaltungsbeirat setzt sich aus 3 Fachspezialisten zusammen, welche alle weder ortsansässig noch selbst am lokalen Baugeschehen beteiligt sind. Somit soll ein unabhängiger Blick von außen auf diverse Bauprojekte gewährleistet werden. Architekt Markus Innauer // InnauerMatt Architekten ZT GmbH, Bezau Die Vorarlberger Architekten Markus Innauer und Sven Matt gewannen beispielsweise die Ausschreibung Neubau der Patscherkofelbahn am gleichnamigen Innsbrucker Hausberg. Weitere Infos: www.innauer-matt.com Wann wird der Gestaltungsbeirat tätig? Anton Nachbaur-Sturm // Cukrowicz Nachbaur Architekten ZT GmbH: Erst kürzlich konnte sich das Bregenzer Architekturbüro mit dem gebürtigen Bludenzer Anton Nachbaur-Sturm und Andreas Cukrowicz gegen 205 Bewerber und 30 Projekteinreicher durchsetzen und gewann den 1. Preis bei dem Wettbewerb für ein Konzerthaus in München. Weitere Infos: www.cn-architekten.at Dieser Fachbeirat ist ein unabhängiges Gremium, welches bei öffentlichen sowie privaten Bauvorhaben in der Marktgemeinde im Hinblick auf den Schutz des Orts- und Landschaftsbildes prüfend, wertend und beratend tätig wird. Folgende Bauvorhaben erfordern eine Beiziehung des Gestaltungsbeirates in der Planungsphase: 1. Bauvorhaben, die im Ortsgebiet mit der Flächenwidmung Baufläche Kerngebiet ausgeführt werden sollen (Anmerkung: Während der Planungsphase des neuen Alpina-Komplexes gab es beispielweise noch keinen beratenden Gestaltungsbeirat in Schruns) 2. Bauvorhaben, bei der auf Grund der besonderen Lage oder auf Grund der ungenügenden Qualität der vorliegenden Planung eine Begutachtung sinnvoll erscheint 3. Bauvorhaben mit einer Bruttogeschossfläche > 400 m² (Beispiel: TUI-Hotel beim Alpenbad-Gelände) Wer nimmt an den Beratungssitzungen teil und wie laufen diese ab? Teilnehmer: • die 3 Gestaltungsbeiräte Nachbaur-Sturm, Jüngling, Innauer • Bürgermeister Jürgen Kuster • Bauamtsleiter Andreas Pfeifer • Obmann des Bau- und Raumordnungsausschusses Norbert Haumer • Bauwerber/Planer • in Einzelfällen: Amtssachverständiger f. Raumplanung u. Baugestaltung, Landesregierung Bregenz, Ulrich Grasmugg Jährlich finden je nach Bedarf mehrere Sitzungen des Gestaltungsbeirats in Schruns statt. Diese sind nicht öffentlich. In fast allen Fällen wird zunächst seitens der Sitzungsteilnehmer das Baugrundstück vor Ort begutachtet; ein erster Überblick wird sich verschafft und sich ein Bild der Umgebungssituation gemacht. Anschließend wird das Projekt durch Bauwerber oder Planer anhand von Plänen oder sogar eines Modells präsentiert. Danach beurteilt der Gestaltungsbeirat nach Maßgabe vorgegebener Beurteilungskriterien das Projekt. Beurteilungskriterien: • Ortsentwicklung • Ökonomischer Umgang mit Bauland • Proportionen und Volumen des Baukörpers • Raumbildungen • Einbindung in das natürliche Gelände • Flächenbedarf • Formensprache • Material und Baustofflichkeit Allenfalls werden Empfehlungen für Ände- 13 baua z`Schru rungen ausgesprochen. Ziel der Beratung ist es, ein qualitatives Ortsbild zu wahren oder dieses zu verbessern. Grobe Fehlentwicklungen sollen somit verhindert werden. Die Kosten für den Gestaltungsbeirat sind grundsätzlich vom Bauwerber zu tragen. Unsere Empfehlung für Bauwerber: Wenn Sie vorhaben zu bauen, nehmen Sie möglichst frühzeitig Kontakt zum Bauamt/zur Bauverwaltung Montafon auf. Die Mitarbeiter können Ihnen die gesetzlichen Rahmen- bedingungen und gegebenenfalls auch die gestalterischen Eckpunkte aufzeigen, die schon frühestmöglich in der Planungsphase beachtet werden sollten. Somit können teure Fehlplanungen möglichst umgangen werden. Der Leitfaden „Werkzeugkoffer Maisäßsanierung“ ist das perfekte Handwerkszeug für Maisäß-EigentümerInnen auch vor Ort mit Hilfe der anwesenden Handwerker hergestellt. Es wurde sehr anschaulich gezeigt, dass die alten Handwerkstechniken mit wenigen technischen Hilfsmitteln umgesetzt werden können, manchmal sogar kostengünstiger sind und langfristig den äußerlichen Einflüssen besser Stand halten. Die vierte Exkursion zum „Werkzeugkoffer Maisäßsanierung“ hat am 10. Mai 2019, in Schruns stattgefunden. Zum Thema Durchlüftung wurde das Maisäß Hoha besichtigt. Hier wurden zur Entfeuchtung des Kellers Durchlüftungsschlitze eingefügt. Weiteres wurden die diversen Variationen von Dächern, Dachrändern und Fenstereinfassungen beim Gantschierer Maisäß betrachtet. Besonderes Augenmerk lag auf der Deckung der Dächer. Der Blick von Oben auf die Dächer wird durch die Wahl von Holz-, Kunststoff- oder Metallschindeln wesentlich geprägt. Aktuell wird beim EU-Leader-Projekt „Werkzeugkoffer Maisäßsanierung“ am Handbuch und der Wanderausstellung gearbeitet. Foto: Valentina Bolter Um dem Erhalt der einzigartigen Montafoner Maisäßlandschaft eine Perspektive zu geben, wurde im Jahr 2016 das EU-Leader-Projekt „Werkzeugkoffer Maisäßsanierung“ vom Stand Montafon entwickelt. In diesem Projekt soll das Wissen um die Vorzüge und Grenzen alter Bautechniken der Montafoner Maisäße mit HandwerkerInnen und PlanerInnen zusammengetragen werden. Dadurch sollen künftig Maisäße in zurückhaltender und angemessener Weise für die neue Nutzung zu Freizeit- und Erholungszwecken adaptiert werden. Im Projekt wird anhand konkreter Fallbeispiele „der Weg der sanften Sanierung“ beschritten und die Erfahrungen in der Umsetzung zum Projektabschluss in Form eines Handbuches und einer Wanderausstellung allen zur Verfügung stehen. Das Handbuch soll konkrete Handlungsempfehlungen beinhalten, geeignete PartnerInnen anführen bzw. vernetzen und eine Orientierung in Richtung nachhaltiger und praktikabler baulicher Lösungen geben. Am 26. April 2019 fand im Rahmen des Projektes „Werkzeugkoffer Maisäßsanierung“ die bereits dritte Exkursion statt. Bei dieser Exkursion wurden verschiedene Holzverbindungen erklärt, gezeigt und getestet. Mehr als 20 interessierte Personen nahmen trotz Schneefall und Kälte an dieser Veranstaltung teil. Unter der Leitung von Architekt Thomas Mennel wurden verschiedene Arten von Holzverbindungen nicht nur erklärt, sondern Welche Materialien und Techniken sich für die Sanierung von Maisäßen eignen und worauf geachtet werden muss, ist künftig im Leitfaden „Werkzeugkoffer Maisäßsanierung“ beschrieben. Dieser Leitfaden wird momentan gerade erstellt und ist ab Sommer 2019 u.a. auf der Homepage des Standes Montafon abrufbar. Die Präsentation des Leitfadens sowie die Eröffnung der Wanderausstellung finden am Dienstag, 24. September 2019, 19 Uhr im Heimatmuseum Schruns statt. Alle Interessierten sind herzlichst eingeladen! Weitere Informationen zum Projekt finden Sie unter www.stand-montafon. at/raum-region/projekte/werkzeugkoffer-maisaesssanierung 14 baua z`Schru Ein Regionales räumliches Entwicklungskonzept für das Montafon wird erstellt! „Startveranstaltung regREK Montafon“: Startveranstaltung zum regionalen Räumlichen Entwicklungskonzept Montafon. Foto: www.meznar.media Hintergrund: Dynamische Entwicklungen und vielfältige Ansprüche an den Raum In den letzten Jahren verzeichnet das Land Vorarlberg sowie seine Regionen eine dynamische Entwicklung: Die Wirtschaft entwickelte sich kräftig, Betriebe suchen neue Standorte oder planen Erweiterungen bestehender Betriebe. Landesweit gesehen wächst die Bevölkerung und der Tourismus kann auf positive Entwicklungen blicken. Doch mit der dynamischen Entwicklung gehen auch Zuwächse im Verkehrsaufkommen einher, Preise für Grund, Boden und Wohnen steigen an, die Bevölkerung wird vielfältiger und teilweise auch „älter“, der Naturraum gerät mancherorts stark unter Druck. Diese Entwicklungen sind – in unterschiedlicher Ausprägung – auch im Montafon wahrnehmbar. Wie können nun die VerantwortungsträgerInnen vor dem Hintergrund dieser Entwicklungen den vielen Ansprüchen an den Raum gerecht werden, Platz für Neues schaffen, aber auch Traditionen wahren und die hohe Lebensqualität im Land und in den einzelnen Regionen sichern? Um adäquat auf diese Entwicklungen einzugehen, überarbeitete das Land Vorarlberg unter Einbeziehung von Gemeinden, Regionen, BürgerInnen und ExpertInnen die Instrumente der Raumplanung. Das Land Vorarlberg bekennt sich verstärkt zu einer vorausschauenden räumlichen Planung und novellierte dazu das Raumplanungs- und Grundverkehrsgesetz sowie die regionalen Förderrichtlinien. Mit dem „Raumbild Vorarlberg 2030“ wurde darüber hinaus erstmalig ein gemeinsames Leitbild für die räumliche Entwicklung in Vorarlberg erstellt. Die Beteiligten stimmten dabei einhellig zu, dass in Zukunft ein besonderes Augenmerk auf die Stärkung der regionalen Zusammenarbeit gelegt werden müsse: Um eine zukunftsfähige und nachhaltige Entwicklung zu ermöglichen, sind die Siedlungsentwicklung und Mobilität, Wirtschaft, Tourismus, Land- und Forstwirtschaft sowie der Erhalt von Freiraum und Landschaft verstärkt zwischen den Gemeinden abzustimmen. Die Instrumente des Landes nehmen diese Anforderung auf und unterstützen dies unter anderem konkret durch die Förderung regionaler Räumlicher Entwicklungskonzepte (regREKs). Ein regionales Räumliches Entwicklungskonzept für alle Gemeinden des Montafons Im Montafon besteht bereits eine lange Tradition der regionalen, gemeindeübergreifenden Zusammenarbeit, die Geschichte des Standes Montafon kann bis ins Mittelalter zurückverfolgt werden. Aufbauend auf dieser Tradition aber wissend, dass die aktuellen Entwicklungen – im Verkehrsbereich, im Tourismus, in der Siedlungsentwicklung – besonderer, regionaler Antworten bedürfen, 15 griffen die Bürgermeister des Montafons bereits im Herbst 2018 die neu geschaffenen Möglichkeiten des Landes auf. Gemeinsam mit dem Land Vorarlberg beschlossen die Bürgermeister (bzw. der Stand Montafon als Gemeindeverband) eine Zielvereinbarung zur Erstellung eines regionalen RäumlichenEntwicklungskonzeptes für das Montafon. -gemeinden sowie sonstiger behördlicher Planungsträger berücksichtigen. Für die Analyse des Ist-Zustandes bis Herbst 2019 werden die in den Gemeinden bestehenden Pläne und Konzepte gesichtet, Interviews geführt sowie die aktuellen Entwicklungen festgehalten. Die Ergebnisse werden gesamthaft betrachtet und sich daraus ergebender Änderungs- und EntwickDiese Zielvereinbarung sieht vor, die Erstellung des regREKs in zwei Phasen zu gliedern. lungsbedarf abgeleitet. Darauf ausbauend wird ab Herbst 2019 an einem „Zielbild“ für In einer ersten Phase bis 2020 sollen eine Analyse des Ist-Zustandes sowie die Erstellung das Montafon gearbeitet. Darin sollen die gemeinsamen räumlichen Entwicklungsvoreines Zielbildes für das Montafon erfolgen. stellungen für die Zukunft – unter Beachtung der spezifischen Herausforderungen in den Welche Themen werden im Zuge des einzelnen Gemeinden – definiert werden. regREKs bearbeitet? Der Beschluss des Zielbildes durch den Welche Zukunftsthemen sollen nun in einem Stand Montafon und alle Gemeindevertretungen ist für Anfang 2020 geplant. regREK behandelt werden? Wo macht es Sinn, über die Gemeindegrenzen zu blicken Die Erstellung des regREKs Phase 1 (Analyse und an einer gemeinsamen, regionalen und Zielbild) wird durch die Planungsbüros Entwicklung zu arbeiten? stadtland und Rosinak & Partner ZT GmbH unterstützt. Die nachfolgenden Arbeitsschritte Aufbauend auf der Förderrichtlinie des Lanbis zur Fertigstellung des regREKs (Phase 2 des sowie den Beratungen in der Regiowie beispielsweise Strategien, funktionale nalversammlung vereinbarten die EntscheiRäume, etc.) sind Teil einer neuen Zielvereindungsträger, dass sich das regREK den zukünftigen Entwicklungen in den folgenden barung mit dem Land Vorarlberg. Bereichen widmen soll: Wie können Sie bei der Erstellung des ■ Siedlungsgebiete inkl. möglicher VerdichregREKs mitreden? tungsräume Wie sehen Sie die Zukunft des Montafons? ■ Freiraumentwicklung und Kulturlandschaft Welche Bereiche und Entwicklungen halten Sie für wichtig und was möchten Sie uns (Pflege, Offenhalten der Landschaft, …) dazu mitgeben? ■ Tourismusangebot im Tal, Umgang mit Ganz wesentlich für die Erstellung des Zweitwohnsitzen regREKs ist die Einbeziehung der BürgerIn■ Wirtschaftsentwicklung, Veranstaltungsnen, der interessierten Öffentlichkeit sowie der EntscheidungsträgerInnen des Montastätten fons. Die Möglichkeit Meinungen, Wissen ■ Soziale Entwicklung (Wohnen, Löhne, und wichtige Hinweise einzubringen bietet sich im Zuge der Analyse sowie am Start der Wohnpreise, …) Arbeiten zum Zielbild bei den folgenden drei ■ Verkehr und Mobilität sowie Verknüpfung öffentlichen Themenworkshops: von Raum- und Verkehrsplanung ■ 1. Öffentlicher Workshop: 25.06.2019, ■ Verflechtung mit den Nachbarregionen 19:00 - 21:30 Uhr, Themen: Siedlungsentwicklung (inkl. Zweitwohnsitze), Verkehr (Ein- und Auspendeln, Entwicklungen, …) & Mobilität, Tourismus Darüber hinaus soll das regREK die Planun■ 2. Öffentlicher Workshop, 26.09.2019, gen des Landes, der Nachbarregionen und 19:00 - 21:30 Uhr, Themen: Freiraum, Landschaftsbild & Kulturlandschaft, Landwirtschaft ■ 3. Öffentlicher Workshop, 21.10.2019, 19:00 - 21:30 Uhr, Themen: Wirtschaftsentwicklung (inkl. Betriebsansiedlungen), soziale Entwicklung, Kooperation in der Region Darüber hinaus sollen auch Jugendliche gezielt in den Prozess hereingeholt werden. Die Erstellung des regREKs wird neben einer Steuerungsgruppe mit allen Bürgermeistern der Talschaft auch von einer Arbeitsgruppe begleitet. Für diese wurden jeweils drei GemeindevertreterInnen nominiert. Ein breiter Wissenstransfer quer über alle Gemeindegrenzen hinweg sowie hin zu den BürgerInnen und VertreterInnen Montafons soll damit für den gesamten Erstellungsprozess möglich sein. Nähere Informationen siehe: www.stand-montafon.at/raum-region/ regrek-montafon „regREK Wegweiser“: In welche Richtung sich die regionale Entwicklung des Montafons künftig bewegen soll, behandelt das regREK. Grafik: Valentina Bolter 16 baua z`Schru Touristische Investitionen in Schruns: seien wir mutig! Die Konsequenz für uns Beherberger: laufende Investitionen. Davon profitiert die ganze Region, denn wir beschäftigen heimische Baufirmen, Gewerbebetriebe und Zulieferer. Aber die klassische Finanzierung ist schwierig geworden und investitionswillige Unternehmer sind gezwungen, über Alternativen zum herkömmlichen Bankkredit nachzudenken. Eine Möglichkeit ist das „Buy to let“-Modell, ein Hotelkonzept mit (teilweise) verkauften Einheiten. Wir Einheimischen haben ein großes Herz für den Tourismus: Das zeigt die vom Marktforschungsinstitut MindTake im Auftrag der ÖHV präsentierten Studie zur Tourismusgesinnung in Österreich. Ein 1A-Zeugnis stellen drei Viertel der befragten Österreicherinnen und Österreicher den positiven Auswirkungen der Branche auf ländliche Regionen aus. Im Montafon kennen wir die positiven Effekte auf regionale Arbeitsplätze, heimische Produktion und hiesiges Handwerk nur zu gut. Eindeutig bescheinigen die Befragten auch, dass sich Österreich in Richtung Qualitätstourismus entwickelt hat. Dieser Rückhalt und das Verständnis der Bevölkerung für den Tourismus sind wichtig. Denn es geht darum, die Balance zu halten zwischen den Bedürfnissen derer, die hier wohnen, und den Rahmenbedingungen, die wir unseren Gästen bieten. Es ist legitim, touristische Investitionen in Schruns kritisch – aber nicht a priori ablehnend - zu betrachten. „Buy to let“: Ein Modell mit Wertschöpfung auch für den Ort Die starke Nachfrage nach Hotelimmobilien in attraktiven Lagen, wie z.B. in Skidestinationen, haben neue Konzepte entstehen lassen. „Buy to let“ bedeutet: Hotelzimmer oder -apartments werden vom Käufer mit der Absicht erworben, diese durch den angegliederten Hotelbetrieb verpflichtend zu vermieten, wenn der Käufer sie nicht selbst nutzt. Es geht also um bewirtschaftete Einheiten in strukturierten, funktionierenden Beherbergungsbetrieben. Wir befürworten daher solche Modelle, weil sie der Hotellerie bei der Kapitalisierung helfen und durch die regelmäßige Nutzung und Auslastung Wertschöpfung für viele Beteiligte bringen: ■ Investitionen müssen finanziert sein Die Zahl der Privatzimmer, lange Jahre das Rückgrat unserer Vermietung, ist drastisch zurückgegangen. Diese Entwicklung bemerken wir auch im Montafon, in Schruns gab es im vorvergangenen Winter noch 1.290 Privatbetten. Die Hotelbetten werden auch weniger, Ferienwohnungen boomen. In diese Gemengelage hinein spielen die wachsende touristische Nachfrage und die durch steigende Ansprüche an die Qualität notwendiger gewordenen Investitionen. D.h. wir brauchen Betten und die in entsprechender Ausstattung, um die Gästeerwartungen zu erfüllen, um im internationalen Wettbewerb zu bestehen und um nicht an Marktanteilen zu verlieren. Für Ort und Destination stellt die strukturierte Bewirtschaftung einen gewünschten Auslastungsgrad („warme Betten“) sicher. Es braucht daher keine Bedenken in Richtung leerstehender Zweitwohnsitze. Wobei wir für eine eindeutige Abgrenzung plädieren von solchen Investitionen, die versteckte Zweitwohnsitze begründen. ■ Unbestritten positiv wirken sich bewirtschaftete, regelmäßig genutzte und belebte Strukturen auf die regionale Wirtschaft aus: Handel, Gastronomie oder Freizeitbetriebe profitieren von Einkäufen und Freizeitbeschäftigungen, unsere Handwerke von Errichtungs- und Erhaltungsinvestitionen. ■ Mit den Verkaufserlösen können Beherberger notwendige oder neue Investitionen finanzieren. Hotels lukrieren überdies Einnahmen im laufenden Geschäft, da die Investoren Leistungen wie Wellnessbereiche oder Restaurants in Anspruch nehmen, wenn sie sich in ihrer Wohnung aufhalten. ■ Last but not least lukrieren die Investoren Mieteinnahmen und erzielen eine höhere Rendite. Ein neues Phänomen: Die Sharing Economy-Vermietung Was in diesem Zusammenhang nicht fehlen darf, ist ein Seitenblick auf die boomende Vermietung über Plattformen der Sharing Economy. Das ursprünglich als Nische entstandene Angebot von privat an privat trägt erheblich zur Überhitzung der Immobilienmärkte bei. Auch Zweitwohnungen werden – oft ohne Anmeldung der Vermietung - zum Objekt der Begierde: Sie sind weder Beherbergungsbetrieb, noch stellen sie eine geregelte Auslastung sicher, auch wenn sie über professionelle Online-Vermittlungsplattformen vertrieben werden. Einen wirtschaftlichen Vorteil sichern sich vorrangig die Besitzer der Zweitwohnungen. Unterm Strich profitieren die Sharing Economy-Vermieter grundsätzlich auf Kosten Dritter, nämlich auf jenen der regulären Anbieter und der Dorfgemeinschaft, etwa durch die Verteuerung und Verknappung von Wohnraum (Zweckentfremdung). Zudem wird Druck auf Langzeitmieter gemacht, weil Kurzzeitvermietung mehr Ertrag bringt. Mietkosten gehen nach oben, leistbarer Wohnraum wird knapp. Das ist nicht nur ein Problem in den Städten, auch viele Tourismusorte wissen mittlerweile ein Lied davon zu singen – und verständlicherweise kann die Stimmung gegenüber dem Tourismus rasch kippen. Diese Entwicklung ist bei Neubauten, Widmungen oder Grundstücksvergaben zu bedenken und einzudämmen. Wie nun entscheiden? Eine gesunde Skepsis gegenüber neuen, hier bei uns in der Region kaum bekannten Modellen ist durchaus berechtigt. Diese 17 baua z`Schru Skepsis unterstützt dabei, Vorhaben und Investitionen umfassend zu beleuchten. Es kann Möglichkeiten bieten, sich in einem stärker werdenden Wettbewerb neu aufzustellen. Und uns konkurrenzfähiger machen. Freilich sind ein guter Businessplan und klare rechtliche Vorgaben unabdingbare Voraussetzung. Sehen wir alternative Finanzierungsmodelle doch auch im Licht der schwieriger werdenden Betriebsübergaben: Unser Ortsbild wird sich für belebte Betriebe statt baufälliger Häuser bedanken. Schauen wir uns daher einmal an, was neue Investorenund Betreibermodelle können – und uns vor allem bringen! ÖHV-Landesvorsitzende Vorarlberg Heike Ladurner-Strolz, Gemeindevorstand Vorschriften – oder jeder tut wie er will? Über’s Bauen wird, Gott sei Dank, öffentlich und privat diskutiert. Das hat die Gemeindeverantwortlichen dazu bewogen eine Baukulturstrategie und Richtlinien zu deren Umsetzung zu erarbeiten. Richtlinien sind kein Gesetz, sie sind eine Handlungsanleitung mit langfristigen Zielen. Baukultur als Zauberwort? Der Bregenzerwälder Gebhard Wölfle sagte vor mehr als hundert Jahren dazu: Meor ehrod das Ault und grüssed das Nü und blibot üs sealb uns dr Hoamat trü Gesetzliche Vorgaben Die Vorgabe im § 17 Vbg. Baugesetz: Die einfache klare Botschaft: Altes schätzen, Neues zulassen. gilt es fortzusetzen. Es macht wenig Sinn, einheitliche Bauformen vorzuschreiben. Die gestalterische Vielfalt ist ein Gewinn, wenn sie gleichzeitig eine hohe Qualität hervorbringt. Beispiele In Schruns gibt es wie in allen Gemeinden gute gestaltete Bau-Beispiele. Eines davon ist die Apotheke in der Fußgängerzone. Wer sagt was Sache ist? Bauwerke und sonstige Anlagen müssen so angeordnet und hinsichtlich Größe, Form, Farbe und Baustoffen so gestaltet sein, dass sie sich in die Umgebung, in der sie optisch in Erscheinung treten, einfügen oder auf andere Art der Umgebung gerecht werden. Diese Gesetzesstelle ist allgemeingültig. Jede Gemeinde hat aber ihre baulichen Besonderheiten, auf diese will Schruns Rücksicht nehmen. Die Baubehörde - das ist Kraft des Gesetzes der Bürgermeister - ist verpflichtet sich um das Ortsbild zu kümmern. Die Wölfle-Variante von Baukultur übertrifft alle wissenschaftlichen Abhandlungen zu diesem Thema. Bauformen In Schruns gibt es keine einheitliche Baustruktur. Allein im Ortszentrum findet man das durch Mauerbauweise geprägte Bürgerhaus, das Motafoner Bauernhaus in gestrickter Holzbauweise, Jugendstilgebäude und vieles mehr. Schruns hat also traditionell sehr unterschiedliche Bauformen. Diese Tradition Die Beurteilung von Bauvorhaben in Bezug auf das Ortsbild ist etwa so kompliziert wie die Erstellung eines Mietvertrages. Eigentlich logisch, dass man sich dafür fachliche Unterstützung holt. Schruns hat dazu einen Gestaltungsbeirat eingerichtet, der den Bürgermeister und den ROA in Bau- und Gestaltungsfragen berät. Baudruck Schruns hat großen Druck von Bauträgern, die mehrgeschossigen Wohnbau realisieren wollen. Den Bauträgern geht es in erster Linie um Rendite und nicht um Gestaltung. Ein Unternehmen lebt vom Gewinn, deshalb hat das auch eine gewisse Logik. Bei der Gestaltungsfrage treffen deshalb oft sehr unterschiedliche Positionen aufeinander. Richtlinien Um Bauwerbern im Vorfeld zu signalisieren worauf es beim Bauen in Schruns ankommt, erstellt die Gemeinde BauKULTURrichtlinien. LandLuft, Verein zur Förderung der Baukultur in ländlichen Räumen Josef Mathis Kurapotheke – Foto: Norbert Freudenthaler www.landluft.at 18 baua z`Schru Aktive Bodenpolitik und Flächenmanagement in Gemeinden – Warum es wichtig ist, dass sich Gemeinden aktiv am Immobilienmarkt beteiligen Gerald Mathis: Es ist höchste Zeit, dass sich Kommunen und Regionen unternehmerisch aktiv am Immobilienmarkt beteiligen. Eine nachhaltige Standortentwicklung ist andernfalls nicht möglich, und die Bedeutung des Flächenmanagements darf nicht unterschätzt werden. Sie ist zentrales Instrument für eine gute und gesunde gesellschaftliche Entwicklung. In Österreich sind die Immobilienpreise in den vergangenen Dekaden um ein Vielfaches gestiegen. Die statistischen Quellen sind zwar teilweise unzulänglich, doch allein für den Zeitraum von 2010 bis 2016 kann eine Wertsteigerung von Wohnimmobilien um 30, 2 Prozent festgestellt werden. Und in Vorarlberg ist die Preisentwicklung noch dynamischer. In Teilen des Rheintals haben Immobilienwerte eine Steigerung von bis zu 400 Prozent erfahren. Dies schlägt sich, ähnlich wie in anderen europäischen Ländern, in einer sinkenden Wohneigentums- quote nieder, und auch für Unternehmen wird es immer schwieriger, entsprechende Gewerbe- und Immobilienflächen zu bekommen. Wenn der Wert von Immobilien in die Höhe geht, wird die Produktionsleistung einer Volkswirtschaft nicht größer – schließlich wird nichts Zusätzliches produziert. Es handelt sich somit um eine Form der Wertsteigerung, welche fast völlig unabhängig von dem gesamtwirtschaftlichen Geschehen vollzogen wird und somit schlichtweg als Verteuerungen von Immobilienmiete und Immobilienkauf zu verstehen ist. Es findet lediglich eine schleichende Vermögensverschiebung zu den Immobilieneigentümern statt. Eigentlich müsste jedoch ein entsprechend breit gestreutes Eigentum das Ziel jeder Gesellschaft und Volkswirtschaft sein. Mit anderen Worten: Wenige profitieren und der Rest zahlt dafür. Auch für die Wirtschaft bildet diese Verteuerung letztlich ein Wachstumshemmnis aufgrund höherer Preise und nicht zuletzt die Kommunen und Regionen müssen für ihre Entwicklung und Infrastruktur aufgrund der steigenden Immobilienwerte mehr zahlen. Gemeinden haben Verantwortung zur Sicherung von Flächen Hier liegt ein hohes Maß an politischer Verantwortung auf Landes- und Gemeindeebene. Es geht darum, den gesellschaftlichen und sozialen Wohlstand auf breiter Basis sichern zu können. Kommunen und Regionen müssen sich deshalb unternehmerisch aktiv am Immobilienmarkt beteiligen, um damit auch eine möglichst breite Verteilung der Grundstücksflächen und Immobilien sicherzustellen. 19 Auf Landesebene liegt die Verantwortung speziell in Form von legistischen Maßnahmen bei Raumplanung, Grundverkehrsgesetz und Straßengesetz. Im Endeffekt wird aber kein Weg daran vorbeiführen, dass Gemeinden die Sicherung, Entwicklung und Verwertung von Grundstücksflächen und Immobilien in eigener Initiative übernehmen. Ein nachhaltiges und professionelles Flächenmanagement muss ein fixer und integrativer Bestandteil der Gemeindepolitik sein. Doch oftmals fehlt das Bewusstsein für dieses Thema – auch weil viele Kommunen und Regionen fälschlicherweise glauben, dass es sich hierbei um eine Angelegenheit der Wirtschaft handelt. Allein der freie Markt kann jedoch nicht die Lösung des Problems sein, andernfalls riskieren Kommunen, dass eine Grundsäule der Standortentwicklung und unserer Wirtschafts- und Finanzkraft dem Zufall überlassen wird. Was heißt nun aktive Bodenpolitik und Flächenmanagement? Strategisch wichtige Grundstücke und Immobilien sind der Rohstoff jeder Gemeinden- und Standortentwicklung. Kommunen und Regionen müssen sich daher wie Unternehmen planmäßig um diesen Rohstoff kümmern, sonst wird Standortentwicklung anderen Akteuren überlassen, deren Interessen vielleicht nicht mit den originären Interessen der Gemeinde und des Gemeinwohls übereinstimmen. Wenn es so weit kommt, leidet letztlich auch die Wirtschafts- und Finanzkraft darunter, denn ohne entsprechende Grundstücksflächen und Immobilien können weder vorhandene Unternehmen expandieren, noch können sich neue Unternehmen ansiedeln, weil es schlichtweg an den grundsätzlichsten infrastrukturellen Voraussetzungen fehlt. Es reicht nicht mehr, allein die Nutzungsarten von Flächen zu definieren. Damit sind diese zwar gewidmet, aber noch lange nicht verfügbar. Nicht zuletzt auch, weil Flächen zunehmend als Veranlagungsobjekte genutzt werden. Der wesentliche Punkt zeitgemäßer Flächenpolitik ist aber gerade die Verfügbar- keit von diesen Flächen. Es ist daher notwendig, dass Flächenmanagement im Sinne einer kontinuierlichen Evaluierung, Sicherung, Bevorratung, Entwicklung und Verwertung von Flächen und strategisch relevanten Immobilien vor dem Hintergrund kommunaler oder regionaler Zielsetzungen vollzogen wird. Im Endeffekt sollten Kommunen und Regionen dadurch in der Lage sein, Flächen für Wohnraum, touristische sowie andere strategisch relevante Entwicklungen (z.B. Ortskernentwicklung) und vor allem auch für Gewerbe, Tourismus und Dienstleistungen, also die Wirtschaft im weitesten Sinne, zur Verfügung zu stellen. Und zwar in einer Form, die gewährleistet, dass nicht nur Penthouse-Wohnungen, sondern auch leistbare Immobilien für junge Menschen und Familien vorhanden sind. In einer Form, die auch die nachhaltige wirtschaftliche Entwicklung der Gemeinde sicherstellt, sodass Arbeitsplätze in zumutbarer Entfernung entstehen und weiterhin verfügbar bleiben. Und nicht zuletzt in einer Form, die es der Gemeinde erlaubt, auch in Zukunft selbst über ihre Entwicklung zu bestimmen. Prof. Dipl.-Ing. Dr. techn. Gerald Mathis Gerald Mathis ist Geschäftsführer des ISK Institut für Standort-, Regional- und Kommunalentwicklung in Dornbirn. Er ist Leiter des internationalen Hochschullehrganges für Standort- und Regionalmanagement an der Fachhochschule Vorarlberg. Gerald Mathis ist Autor zahlreicher Publikationen und Fachartikel und berät auf internationaler Ebene Länder, Regionen und Kommunen zu Fragen der Standort-, Wirtschafts-, Regional- und Kommunalentwicklung. Seit über 20 Jahren beschäftigt er sich mit Fragen der aktiven Bodenpolitik und des Flächenmanagements. ISK Institut für Standort-, Regional- und Kommunalentwicklung J.G. Ulmer-Strasse 21, A-6850 Dornbirn Telefon +43 5572 372 372 office@isk-institut.com www.isk-institut.com 20 baua z`Schru Die Kennzeichnung als „Montafoner Baukultur“ für vorbildliche Erhaltung und Weiterentwicklung von wertvollem baulichem Kulturgut Wertvolles bauliches Kulturgut, das vorbildlich erhalten und weiterentwickelt wurde, wird mit dem Signet „Montafoner Baukultur“ ausgezeichnet. Foto: Valentina Bolter In den vergangenen Jahren hat der Stand Montafon gemeinsam mit dem Heimatschutzverein viele Anstrengungen unternommen, die Bausubstanz und die Baukultur des Montafons zu dokumentieren und zu erforschen. Daraus hat sich in einem intensiven Prozess unter anderem die Auszeichnung „Montafoner Baukultur“ entwickelt. Die Baukultur im Tal und der fachgerechte und beispielgebende Umgang mit dieser in Form von Erhaltungs- und Renovierungsmaßnahmen sind wichtige Aspekte der Montafoner Kulturlandschaft, welche mehr ins Blickfeld der BewohnerInnen und auch der BesucherInnen gerückt werden soll. Einige dieser Vorhaben haben bereits dazu geführt, dass Gebäude von bauhistorischem und heimatkundlichem Wert unter hohem finanziellen Aufwand und großem Arbeitseinsatz der EigentümerInnen erhalten werden konnten. Aus diesem Grund hat der Stand Montafon in Zusammenarbeit mit dem Heimatschutzverein im Jahr 2015 erstmals eine offizielle Anerkennung in Form einer Kennzeichnung als Montafoner Kulturgut vergeben. Gebäude aus dem gesamten Spektrum der Montafoner Baukultur (Landwirtschaft, Tourismus, Wasserwirtschaft etc.), die in guten Bauzustand erhalten, weiterentwickelt oder fachgerecht restauriert wurden, können mit dem Signet „Montafoner Baukultur“ gekennzeichnet bzw. ausgezeichnet werden. Die Auszeichnungen werden jedes zweite Jahr im Rahmen der Kulturoffensive „septimo“ übergeben. Das Signet „Montafoner Baukultur“ besteht aus einer durchscheinenden Kunststofftafel, so dass das dahinter liegende Material der Fassade durchscheinen kann. Durch das am Gebäude angebrachte Signet wird die Anerkennung für den Erhalt der Montafoner Baukultur öffentlich ersichtlich. Zusätzlich zu dieser Auszeichnung erhält jedes Gebäude eine eigene Beschreibung und Bewertung der Jury. Auch heuer hat die Jury rund um Barbara Keiler (Bundesdenkmalamt, Abt. Vorarlberg), Clemens Quirin (Architekturinstitut Vorarlberg), Thomas Mennel (Architekt) und Raimund Rhomberg (Bauforscher) wieder mehrere besonders wertvolle, historische Gebäude aus dem gesamten Spektrum der Montafoner Baukultur besichtigt. Die Verleihung der Kennzeichnungen findet am Dienstag, 17. September 2019, 19 Uhr statt. Weitere Informationen folgen. Interessierte sind herzlich eingeladen, persönlich dabei zu sein und gemeinsam mit den PreisträgerInnen und der Jury zu feiern. Weitere Informationen zum Projekt finden Sie unter www.stand-montafon. at/raum-region/montafoner-baukultur