Montafon 1921/1922: Reform der Montafoner Brandschadenversicherung

Standesausschuß setzt ein Komitee ein - Kooperation mit der Vorarlberger Landes-Versicherungsanstalt

Nach Genehmigung der vom Standesausschuß beantragten Abänderung des Brandassekuranzstatuts (betreffs Einführung einer Rückversicherung, Aufhebung der Eintrittsgebühren und Erhöhung der Prämien) durch die Gemeindevertretungen der Montafoner Gemeinden beschließt der Standesausschuß in seiner Sitzung vom 10. März 1921 unter Tagesordnungspunkt 2 die diesbezügliche Einsetzung eines Komitees. Dieses, dessen Mitglieder die Gemeindevorsteher bzw. Standesvertreter von Tschagguns, Vandans und Silbertal sind, wird ermächtigt, Statutenänderungen zu beantragen und vorzunehmen, und es wird dringend ersucht "sich ehestens der ihm gestellten Aufgabe unterziehen zu wollen, damit den Versicherten in nicht allzulanger Zeit Gelegenheit geboten wird, bei der Montafoner Brandassekuranz bei eventuellen Brandschäden den heutigen Verhältnissen entsprechend Deckung zu finden".

 

Vorausgegangen ist diesem Beschluss ein ausführlicher Bericht des Mayer Wilhelm in der Standesausschußsitzung vom 16. Dezember 1920. Darin hat dieser, mit Erhebungen über Rückversicherungsmöglichkeiten für die Montafoner Brandassekuranz betraut, die Vermögensverhältnisse der Montafoner Brandassekuranz dargelegt. Daran anknüpfend veranschaulicht er am Beispiel eines "einfache[n] Bauernhaus[es]", welches "heute" mindestens 200.000 Kronen koste, daß die durchschnittliche Deckungssumme von 10 bis 20.000 Kronen in den meisten Fällen zur Räumung der Brandstätte kaum hinreichen würde. Er sieht die Gefahr einer "gänzliche[n] Verarmung" im Schadensfall und fordert eine "gründliche[n] Änderung und Verbesserung" der Gebarung und Verwaltung der Montafoner Brandassekuranz.

 

In der Standesausschußsitzung vom 12. April 1921 referieren die Mitglieder des "Komitee behufs Regelung von Brandschadenversicherungsangelegenheiten", dem neben den Gemeindevorstehern J. G. Jochum (Tschagguns), Anton Fritz (Silbertal) und Franz Bitschnau (Vandans) die Sachverständigen Wilhelm Mayer, Kunstmühlenbesitzer in Schruns, und Franz Walser, Zimmermeister aus Schruns sowie Franz Vallaster als Beamter der Landes-Feuerversicherungsanstalt Bregenz angehören.

Um den Interessenten bzw. Mitgliedern eine "annähernde Vollversicherung" bieten zu können, wird "eine Verbindung mit der Vorarlberger Landes-Versicherungsanstalt angebahnt": es wird vorgeschlagen, daß es dem Mitglied im Falle des Abschlusses der Höchstversicherung bei der Montafoner Brandassekuranz gestattet werde, zudem eine Nachversicherung bei der Vorarlberger Landesfeuerversicherungsanstalt in Bregenz mit einer Erhöhung bis zum 5fachen der Versicherungssumme bei der Montafoner Brandassekuranz durchzuführen.

 

In einer "Sitzung in Feuerversicherungsangelegenheiten" am 6. März 1922 legt das Komitee als Ergebnis der Verhandlungen den "Entwurf eines Rückversicherungsvertrages zwischen dem Montafoner Feuerversicherungsverein mit dem Sitze in Schruns und der Vorarlberger Landesfeuerversicherungsanstalt" vor.

 

 

Quelle: Die digitalisierten Sitzungsprotokolle des Standesausschusses in der "Kommunaldatenbank".

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Markus Kuhn

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