1861-04-11: Fünfte Sitzung des Landtages

* Regierungsvorlage des Statthalters

* Beratungsgegenstände: Eröffnung einer medizinischen Fakultät in Innsbruck - Reaktionen auf das Heeresergänzungsgesetz - Kanzleikraft für den Landtag - Einlösung der National-Anlehens-Coupons

Zusammenfassung

 

1. Vortrag der Regierungsvorlage Sr Kaiserl. Hoheit des durchlauchtigsten Erzherzog-Statthalters vom 3. März 1861 Z. 1201 betreffend Landtags- und Reichsratseinberufung.

2. Ministerial-Erlaß vom 31. März 1861 betreffend Prüfung der Landtagswahlen und Wahl der Abgeordneten zum Reichsrat.

3. Beratung über die k.k. Regierungsvorlage zur (Wieder)Eröffnung einer medizinischen Fakultät an der k.k. Universität in Innsbruck.

4. Besprechung der Folgen des Gesetzes zur Ergänzung des Heeres (Heeresergänzungsgesetz) in Vorarlberg.

5. Antrag Wohlwend auf Einwirkung bei der Finanz-Landesdirektion in Innsbruck um Ermächtigung der Kreissammlungskasse in Feldkirch zur Ausstellung von National-Anlehens-Coupons.

6. Antrag des Landes-Ausschusses zur Anstellung von Individuen zur Besorgung der Geschäfte der Landtagskanzlei analog dem Dienstschema landesfürstlicher Diener.

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5. Sitzung

 

 

 

Beginn um 9 Uhr Vormittags, am 11. April 1861

 

 

Landeshauptmann: beginnt mit der Ablesung des gestrigen Protokolles, und ersucht allfällige Bemerkungen vorzubringen. Es ist dem Landeshauptmann eine Regierungsvorlage von Seite Seiner Kaiserl. Hoheit des durchlauchtigsten Herrn Erzherzog-Statthalters vom 3. d. Monaths Z. 1201 zugekommen, u. erlaube mir deren Inhalt, wie folgt, vorzutragen:

 

  1. Nachdem selbstverständlich keine Rede davon sein kann, daß die Landtage u. der Reichsrath gleichzeitig versammelt seien, so wird der Landtag spätestens in der Art vertagt werden, daß die in den Reichsrath gewählten Abgeordneten zur Eröffnung des letzteren rechtzeitig in Wien eintreffen können; die Regierung behält sich doch vor die Wiedereinberufung des Landtages nach Beendigung der ersten Reichsratssession zu veranlassen.
  2. Nach Prüfung der Wahlen wird es die dringendste Aufgabe des Landtages sein zur Wahl der in das Haus des Reichsrathes zu sendenden Mitglieder zu schreiten.
  3. Es liegt in der Absicht der Regierung sich wegen der Uibergabe des nach den Bestimmungen der Landes-Ordnung in die Verwaltung des Landtages bezüglich des Landes-Ausschusses übergehenden Fonde u. Anstalten, soweit dieselben unter der unmittelbaren Verwaltung der Regierung stehen, mit dem neu konstituirten Landes-Ausschusse in das Einvernehmen zu setzen, daher der Landtag den Landes-Ausschuß beauftragen wolle, hierüber mit der Regierung in Verhandlung zu treten, und das Ergebnis dem Landtage vorzulegen. Was die Präliminarien für das Verwaltungsjahr 1862 betrifft, so müssen dieselben zur Vermeidung von Beirrungen rechtzeitig festgestellt werden. Der Landtag wird jedoch wegen der voraussichtlich länger dauernden Session des Reichsrathes zu spät wieder zusammen kommen, um diese Feststellung vornehmen zu können, daher es das angemessendste sein wird, daß der Landtag dem Landes- oder einem eigens zu bestellenden Ausschusse gegen nachträgliche Vorlegung des Ergebnisses die unbeschränkte Vollmacht im Vorhinein ertheile diese Präliminarien zu prüfen und richtig zu stellen. Das hohe Ministerium erklärt sich, falls der § 22 der Landes-Ordnung einträte, auch solche von dem Landes-Ausschusse festgestellte Budgets u. Anträge zur Sanktion Seiner Majestät vorzulegen. Für den Fall, als die ohnehin im Reihsrath zur Sprache kommende Frage der

 

 

 

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Gemeinde-Gesetzgebung im Landtageauftauchen und allenfalls der Beschluß gefaßt werden sollte, einen Ausschuß zur Erstattung der bezüglichen Anträge zu stellen, wolle dem Landtage die bereitwillige Zustimmung von Seite der Regierung eröffnet werden. (: Landehauptmann fährt fort :)

 

Ich werde nun auch den Ministerial-Erlaß vom 31. März d. Js. Z. 668, der mir ebenfalls zugekommen, zur Kenntnis bringen. Er behandelt die Prüfung der Wahlen, die bereits vorgenommen wurde, weiters enthält dieser Erlaß bezüglich der Wahlen in das Haus der Abgeordneten: um dem Lande auch in den im Schlußabsatze des § 17 des Grundgesetzes über die Reichsvertretung bezeichneten Fälle im Abgeordneten-Hause stets die möglichst vollzählige Vertretung zu sichern, das Augenmerk auf folgendes zu lenken. Da die für diese Fälle angeordnete Neuwahl, woferne sie nicht eben während der Landtag versammelt ist eintreten sollte, selbstverständlich erst in der nächsten Seßion des Landtages stattfinden kann, weil die Einberufung des Landtages zur Vornahme dieses Geschäftes nicht für jeden einzelnen Fall thunlich erscheint, so ist der Landtag ermächtigt, damit die Zahl der von ihm zu entsendenden Mitglieder, nicht bis zum Zeitpunkte der nächsten Seßion unvollständig bleibe, bei der Wahl der Abgeordneten zum Reichsrathe gleichzeitig Ersatzmänner zu wählen, welche zum Abgeordneten-Hause, sobald einer der im erwähnten § 17 vorgesehenen Fälle eintrifft, einberufen werden und sofort bis zur Vornahme der regelmäßigen neuen Wahl fungiren.

                Auf 1 bis 5 Abgeordnete zum Reichsrathe ist nur 1 Ersatzmann zu wählen. Die Protokolle über den Akt der Wahl der Mitglieder des Abgeordneten-Hauses und Ersatzmänner sind mit möglichster Beschleunigung an das Ministerium zu leiten.

                Betreffend die Geschäftsbehandlung bemerkt das hohe Ministerium, daß hierüber die wesentlichsten Bestimmungen in der Landes-Ordnung enthalten sind. Dasjenige, worüber darin nichts ausdrücklich bestimmt ist, ergibt sich entweder aus der Natur der Sache, oder bleibt der selbstverständlichen Verfügung des Landeshauptmannes, als Vorsitzender der Versammlung, oder dem Beschlusse des Landtages vorbehalten.

                Aus der dem Landeshauptmann zustehenden Leitung ergibt sich von

 

 

 

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selbst die Befugnis, alle Abtheilungs- oder Ausschußsitzungen beizuwohnen, alles vorzukehren, was die Aufrechterhaltung der Ordnung in der Versammlung betrifft, das Wort zu geben, zur Ordnung zu rufen, das geeignete nach § 33 zu verfügen und allfälligen Ausschreitungen des Publikums entgegen zu treten. Ohne Zweifel steht es dem Landeshauptmann zu den Landtags-Abgeordneten Urlaub zu ertheilen, im Falle der Nothwendigkeit von Neuwahlen sich wegen der nöthigen Vorkehrungen an den Landes Chef zu wenden, den Außenverkehr des Landtages zu vermitteln und bei Repraesentationen u. Deputationen des Landtages sich an deren Spitze zu stellen. Rücksichtlich der innerhalb der Kompetenz des Landtages vorkommenden Interpellationen ist zu bemerken, daß die Regierungsorgane nicht verpflichtet sein können, dieselbe sogleich zu beantworten, sondern nach Maßgabe der Umstände sich die geeignete Beantwortung in angemessener Zeit vorzubehalten befugt bleiben. Belangend die Verfügungen nach § 29 der Landes-Ordnung gelte die Bemerkung, daß durch die Aufstellung der Rednerbühne in dem Landtagssitzungs-Saale dem Rechte der Abgeordneten von ihren Plätzen zu sprechen nicht vorgegriffen werden wolle.

                Wegen Uibergabe der in der Landes-Ordnung bezeichneten Fonde und Anstalten in die Verwaltung des Landtags bezüglich des Landesausschusses werden die Regierungsvorlagen zukommen.

 

Dieser Erlaß des hohen Ministeriums veranlaßt mich, nachdem nun auch die Wahlen bestätiget sind, die Wahl der von uns in das Abgeordneten-Haus zu entsendenden Mitglieder und deren Ersatzmänner auf die heutige Tages-Ordnung zu setzen, und selbe vor Schluß der Sitzung vorzunehmen. Vorerst wollen wir einige Gegenstände behandeln, die zur Berathung vorliegen. Wir haben in einer der früheren Sitzungen von Seite der k.k. Regierung die Vorlage erhalten, in welcher die Mittel und Wege bezeichnet werden um an der k.k. Universität zu Innsbruck auch eine medizinische Fakultät eröffnet zu sehen. Der Landesausschuß hat diesen Gegenstand sogleich in Berathung gezogen, und es wird Ihnen von dem Herrn Referenten Wohlwend vorgetragen.

 

 

Wohlwend: Hochgeehrte Versammlung! Zum bessern Verständnisse des Gegenstandes finde ich für nothwendig den Entwurf in welcher das Wünschenswerthe einer medizinischen Fakultät für

 

 

 

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die Universität zu Innsbruck, die Darstellung der Mittel zur Einführung u. Hebung und die Vortheile, die dadurch für das ganze Land gewonnen werden könnten, dargestellt wird, zu lesen und dabei auf den Schluß desselben aufmerksam zu machen, der lautet:

 

„Ausgezeichnete Lehrkräfte werden bei den der medizinischen Professoren in Innsbruck zu zu weisenden beschränkteren Gehalten allerdings Keine zu gewinnen sein. Die Lehrmittel der herzustellenden Fakultät werden nebstbei in Ermangelung des nöthigen Materials hiefür, zu einem gründlicheren und tiefer gehenden Studium gleichfalls nicht ausreichen und eine reichliche Gelegenheit zu den für die Hörer der Medizin nöthigen mancherlie praktischen Uibungen, sonach zur Aneignung der nöthigen Kunstfertigkeiten auch nicht geboten sein. Nothwendig ist es, daß diesfalls für einen angemessenen Ersatz vorgesorgt werde. Dieser dürfte nur darin gefunden werden, daß alle jene Individuen, welche sich an der zu errichtenden Fakultät der medizinischen Studien widmen werden, verhalten würden, wenigstens 2 Semester an einer größeren mit Lehrmitteln ausgestatteten Universität der praktischen medizinischen Studien vor Zulassung zu den Doctorats-Prüfungen obzuliegen. Damit die Maßregel aber nicht durch die Vermögenslosigkeit einzelner Hörer vereitelt werde, deren Durchführung an der letztern nicht ganz scheitern müßte, durch Creirung von Stipendien behufs der Unterstützung solcher Studierenden Rath geschaft und für die Eröffnung der hiefür nöthigen Geldquellen die entsprechende Vorkehrung getroffen werden. Diese Anträge werden dem Landtage der gefürsteten Grafschaft Tirol mit der Aufforderung übermittelt, dieselbe der geeigneten Berathung u. Beschlußfassung unterziehen und das Ergebnis im vorgeschriebenen Wege zur Kenntnis bringen zu wollen.

 

Wohlwend fährt weiter: So einfach die Frage die uns vorliegt erscheinen mag, hat sie doch in der Ausschußsitzung zu einer längeren Berathung Stath gegeben; der Ausschuß begnügte sich nicht damit blos in die Ziffern, sondern suchte nach seinen Kräften auch in das Wesen einzugehen.

 

 

 

Fortsetzung folgt.

 

 

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V. L. B. 9                              Autograf v. J. M. Teutsch in Bregenz 1861

 

 

 

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Fortsetzung der 5. Sitzung.

 

 

Wohlwend: fährt fort: Dem Ausschusse liegt es wahrhaft am Herzen in jeder Beziehung alle öffentlichen Anstalten, besonders Lehranstalten, so viel wie möglich zu unterstützen, weil in guter Belehrung das Fundament des Staates und des Landes gegeben wird; indessen darf es, wie die Sachen liegen, die verehrten Herren nicht wundern, wenn der Ausschuß einige Zweifel im Entwurfe selbst die befürchten lassen, daß die Fakultät nicht den Grund einer Vollkommenheit erreichen könne, der sie wahrhaft ersprießlich machen würde, Zweifel über Aufbringung ausgezeichneter Lehrkräfte, über Mangel an Leichen zu anatomischen Untersuchungen u. Zweifel endlich wurden erhoben, obwohl Kranke genug zu praktischen Untersuchungen in den Spitälern gefunden werden konnten – ohne Kranke kann der Arzt nicht Arzt werden; es ist zwar ein Mittel angegeben u. dieses ist, der Jüngling, welcher Medizin studirt, soll die letzten 2 Semester an einer anderen Universität hören. Die Fonde sollen vom Lande gewährt werden. – Wenn wir alles dieses summiren, so spricht es nicht günstig für die Annahme des Entwurfes – hier noch der Umstand, daß unser Land bis nun ohne alle Mittel an Handen zu haben; es bliebe nichts übrig als Vorarlberg zu besteuern. Ja, meine Herren! wenn wir mit Steuern beginnen wollen für Sachen, die precär sind, dann dürfen wir nicht auf die Sympathie des Landes zählen.

                Der Antrag des Ausschusses lautet: In Anbetracht, daß die zu renovirende[?] Fakultät nicht ein volles Ganzes zu werden verspricht, also nicht die Vortheile gewähren kann, die man sich davon versprechen können sollte; in Anbetracht, daß das Land Vorarlberg noch gar kein Landes-Vermögen besitzt, wenigstens nicht zur Disposition hat, sondern alle Landesbedürfnisse durch Umlagen decken muß, deren Vermehrung unter den jetzigen Verhältnissen, mit Rücksicht auf die sehr geschwächten Kräfte möglichst zu vermeiden ist, glaubt der Landesausschuß das Gutachten zu erstatten: es möge vorderhand, bis nicht geeignetere Vorschläge zu einem besseren Ganzen vorliegen, u. bis nicht das Land selbst ein disponibles Landesvermögen haben wird, von dem Antrag Umgang genommen werden.

 

 

 

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Landeshauptmann: Die hohe Versammlung ist nun in dieser Beziehung von der Sachlage unterrichtet; wünschte jedoch noch jemand das Wort zu ergreifen, so gebe ich es u. ersuche zu sprechen. (: Niemand erhebt sich :) So lassen Sie uns also zur Beschlußfassung über diesen Gegenstand schreiten. Ich stelle die Anfrage: ist die hohe Versammlung bereit, dem soeben vernommenen Antrag des Landes-Ausschusses beizutreten, und bitte Ihre Erklärung bejahenden Falles  durch Aufstehen, sonst durch Sitzenbleiben bekannt zu geben (: Erhoben sich Alle :)

 

Landeshauptmann: Das neue Gesetz zur Ergänzung des Heeres hat wie Ihnen nicht unbekannt sein dürfte, das ganze Land besonders deswegen unangenehm u. schmerzlich berührt, weil es den Verpflichteten benommen ist, Civil-Einstandsmänner oder Loostauscher, wie früher durch viele Jahre unangefochten gepflogen wurde, auch jetzt wieder zu geben.

                Dem Landesausschuß, dem die Anliegen des Landes in dieser Beziehung offen u. mit Nachdruck vorgetragen worden sind, glaubte zur Erfüllung seiner Pflicht auf Grund des § 19 der Landes-Ordnung der Sache näher nachzugehen u. seinen Antrag, worüber Herr Karl Ganahl als Berichterstatter sich nun äußern wird, einer hohen Versammlung zur weiteren Berathung vorzutragen.

                Ich ersuche Herrn Karl Ganahl das Wort zu ergreifen.

 

 

Ganahl: Das neue Heeresergänzungsgesetz hat in ganz Vorarlberg, wir wissen es Alle, eine große Mißstimmung erregt u. eine allgemeine Unzufriedenheit hervorgerufen. Der Loostausch ist vermöge desselben nicht mehr gestattet und wer sich von der Militärpflicht frei machen will, der kann es nur durch Erlegung einer Taxe von 1200 f[lorentiner Gulden] erreichen. Wenn schon diese Taxe an u. für sich sehr hoch ist, so wird sie um so drückender, weil sie im Vorhinein erlegt werden muß. Ich habe vergebens in dem Gesetze die Begründung gesucht, warum der Loostausch nicht mehr gestattet wird, es ist darin der Ursache mit keiner Silbe erwähnt; wahrscheinlich aber ging die Militärbehörde von der Ansicht aus, durch das Loostauschen würden dem Regimente nur unverläßliche Subjekte geliefert, die Erfahrung zeigt aber, daß diese Ansicht eine irrige sei. Das Gesetz hat wenig Licht- aber starke Schattenseiten. Im vorigen Jahre wurden für Taxerleger bei

 

 

 

 

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120.000 f- an die Caßen abgeführt, eine solche Summe spricht zu deutlich, daß der längere Fortbestand des Gesetzes eine allmählige Verarmung herbeiführen müßte. Eine andere Schattenseite ist die, daß durch das Taxerlegen der Nationalität des Regiments bedeutender Abbruch gethan wird, denn es ist kein Geheimnis, daß gegenwärtig schon hunderte aus anderen Provinzen ins Regiment gezogen werden mußten und daß heute noch mehr als hundert Einstandsplätze ausgeschrieben sind, das Regiment würde also, wenn es so fortginge, nach wenigen Jahren mit Unrecht den Namen Tiroler Kaiser-Jäger-Regiment tragen.

                Die Städte und unsere Gemeindevorstehungen haben bereits vergangenes Jahr ein Gesuch an Seine Majestät um Bewilligung des Loostausches gerichtet, dasselbe wurde aber, nachdem die Ziehung vollendet war, mit kurzen Worten abweislich beschieden.

                Allein wenn auch der Kaiser damals die Gemeinden nicht gehört hat, so bin ich doch vollkommen überzeugt, daß Seine Majestät heute der Bitte des Landtags Gehör schenken wird. Stimmen Sie daher, meine Herren! dem Antrage des Landes-Ausschusses bei, erheben Sie denselben zu ihrem Beschlusse, es ist dies nur die Erfüllung einer heiligen Pflicht, die Sie dem Lande schuldig sind.

 

 

Landeshauptmann: Der Antrag des Landes-Ausschusses, worüber Herr Karl Ganahl jetzt sprach, geht dahin, Seine k.k. Apostolische Majestät zu bitten, allergnädigst gestatten zu wollen, daß zur Heeresergänzung auch wieder Civil-Einstandsmänner abgegeben werden dürfen u. daß der Loostausch wieder zu bewilligen wäre. Ich frage nun, macht die hohe Versammlung diesen Antrag auch zu dem Ihrigen und ist Seine Majestät zu bitten um die Bewilligung zur Stellung von Civil-Einstandsmännern und wieder Zulassung des Loostausches; wollen Sie dieser Erklärung durch Aufstehen ihre Zustimmung geben (: Alle standen auf :)

 

Landeshauptmann fährt fort: Die hohe Versammlung wird aus der Landes-Ordnung und der damit verbundenen Geschäfts-Ordnung entnommen haben, daß während den Landtagssitzungen und nach dem Schlusse der Session viele Geschäfte und Verrichtungen vorkommen und nothwendig fortgeführt werden müssen, um den Anforderungen des Statutes entsprechen zu können. Alle diese Verrichtungen und Arbeiten erfordern, daß dem Landes-Ausschusse Kräfte beigegeben werden, die ihn hiebei nachhaltig

 

 

 

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zu unterstützen im Stande sind; unmöglich kann der Landeshauptmann u. der Landesausschuß alle diese Verrichtungen auf sich nehmen, bis in die Details verfolgen und selbst leisten. Dieses liegt in der Natur der Sache und die Unmöglichkeit es zu bewerkstelligen dürfte von selbst einleuchten. Auf Grund des § 25 der Landes-Ordnung wurde gestern im Ausschusse diese Sache reichlich und lange erwogen und er kam zum einstimmigen Schlusse, daß in dieser Beziehung nichts halbes, sondern zur Erreichung des Zweckes etwas Ganzes gegeben werden müsse.

                Ich ersuche Herrn Fußenegger nun die Anliegen bekannt zu geben.

 

 

Fußenegger: liest, wie folgt, die Anträge vor:

 

  1. Dem Ausschusse ein Individuum zur Besorgung sämtlicher Schreib- wie immer Namen habenden, Geschäfte beizugeben.
  2. Es wolle dieses Individuum, das seine Kräfte ausschließend dem Landtage zu widmen hat, eine jährliche in monatlichen Raten zu gebende Entlohnung von f[florentiner Gulden] 700 Ö.[sterreichischer] W.[ährung] zugemessen werden.
  3. Betreffend seiner Disziplinar-Behandlung sei es den landesfürstlichen Beamten gleichgestellt zu halten.
  4. In Beziehung auf seine Ruhe und Versorgungsgenüsse sei es ebenfalls den landesfürstlichen Beamten gleichzustellen.
  5. Es sei von dem Lande sowohl dessen activer Dienstgehalt als auch, ergebenden Falles, der Ruhe und Versorgungsgenuß zu tragen u. zu übernehmen.
  6. Es sei bei der k.k. Regierung die Bestimmung zu erwirken, daß die Dienstleistung dieses Individuums beim Vorarlberger Lantage so angesehen werde, als wenn sie dem Staate selbst geleistet würde.
  7. Es seien ebenfalls die Dienstgeber, die der Aufzunehmende dem Staate geleistet haben sollte, mit einzurechnen in die Dienstzeit, die er beim Landtage zubringen wird.
  8. Es wolle der Landes-Ausschuß ermächtigt werden, sich einer Diener-Aushilfe mit einer Renumeration von höchstens 60 f oestr. W. zu bedienen.

 

 

 

Fortsetzung folgt.

 

 

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V. L. B. 9                              Autograf v. J. M. Teutsch in Bregenz 1861

 

 

 

 

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Fortsetzung der 5. Sitzung

 

 

Landeshauptmann: ist die hohe Versammlung mit dem 1ten Punkte des Antrages einverstanden (: Alle einverstanden :)

 

Landeshauptmann: Der 2te Punkt bezieht sich auf die Entlohnung dieses Individuums; es dürfte Ihnen vielleicht, die hier auszusprechenden Summen etwas hoch erscheinen, allein wenn Sie überlegen, daß dieses Individuum seine ganze Zeit, alle seine Kräfte herzugeben hat u. wenn Sie Rücksicht nehmen auf die Orts- und jetzigen Zeitverhältnisse, so glaube ich, Sie werden selbe, wenn wir eine entsprechende Aushilfe erwarten sollen, sie gewiß nicht zu hoch angesetzt finden. Sie haben gewiß alle selbst erfahren, daß Leute, welche mit geringen Löhnungen sich begnügen, viel theurer zu stehen kommen, als Leute, welche zwar höhere Löhne haben, aber auch höhere und bessere Gaben mit sich bringen; dieses ist der Grund, welcher den Ausschluß bewogen, den angegebenen Betrag festzusetzen. Hätte jemand etwas zu erwiedern so bitte ich es zu thun.

 

 

Hirschbühl: Erlauben Sie, ist es pensionsfähig?

 

 

Landeshauptmann: Wir haben es so beantragt und werden später davon sprechen, die Beamten und Diener sind auch pensionsfähig, ohne dieses würden uns bessere Kräfte nie zugewendet, und wenn selbe ihre beste Zeit und Kraft für uns verwenden, wäre es unbarmherzig, sie wegzuwerfen, wenn Alter und Abstumpfung durch Dienste hereingebrochen sind. Dies nur eine kurze Bemerkung. (: Pause :)

Landeshauptmann: Ich bitte nur fort zu sprechen, wenn dieser Betrag zu hoch genommen wäre; dieses Individuum muß das ganze Jahr verfügbar sein, kann nichts anderes verdienen, es muß Kenntnisse und Geschicklichkeit mit sich bringen, muß aber auch vertraut sein.

 

 

Feuerstein: Wie viel hat den ein Kanzlist Gehalt?

 

 

Landeshauptmann: Ein Kanzlist hat bei 400 f; die Besoldung eines Kanzlisten ist aber derart, es sei mir erlaubt offen zu sagen, daß es zu viel ist zu sterben und zu wenig um leben zu können; Wir mssen auch sagen und bedenken, daß dieses Individuum, welches unseren Kreise eintritt, Verrichtungen übernimmt, die es vor weiterer Beschäftigung ganz abhält, daß es sich auch anderweitiger Beförderung abscheidet; ich bitte nochmals zu überlegen und diesen Geldpunkt in Betracht zu ziehen.

 

 

 

 

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Wohlwend: Wir haben im Ausschusse angenommen, daß dieses Individuum auch Verrechnungsgeschäfte zu übernehmen habe; hiezu braucht es besonders vertraute Leute, weil noch wenig, oder gar keine Controll vorhanden ist.

 

 

Ganahl: Ich glaube, daß der künftige Sekretär nicht auch den Kassier zu machen, sondern nur kleinere Verrechnungen zu besorgen habe.

 

 

Landeshauptmann: Haben die verehrten Herren erwogen; hat Niemand mehr einen Antrag zu stellen (: Niemand erhebt sich :)

Ich betrachte also in dieser Beziehung für geschlossen, und komme nun zur Frage, ist der hohe Landtag einverstanden diesem Individuum eine Entlohnung von 700 f Oestr. W. jährlich, in monatlichen Raten zahlbar, zu verabfolgen (: 19 erhoben sich, und 1 blieb sitzen :)

 

Landeshauptmann: Es ist dieser Punkt nun angenommen u. ich gehe zum dritten: liest vor den obigen 3ten Punkt: Wie Sie wissen, bestehen eigene Verordnungen, wie in Vergehungsfällen gegen landesfürstliche Diener vorzugehen ist; ich wäre der Meinung, daß wir uns den bestehenden Gesetzen anschließen sollten, ohne eigene darüber zu entwerfen; übrigens gibt dieser Punkt uns die Garantie, daß das aufzunehmende Individuum gespornt wird seine Pflicht zu thun.

Nimmt die hohe Versammlung den Antrag des Ausschusses an? (: Alle Einverstanden :)

 

Mit Punkt 4 (: wird abgelesen :) wollen wir besagen, daß auch unser künftiger Beamter so wie die landesfürstlichen zu behandeln sei, daß, sollte er dienstuntauglich werden, oder 40 Jahre zurückgelegt haben, er dann in diesen Fällen Aushilfe u. den verdienten Lohn zu empfangen habe; es enthält dieser Antrag Beruhigung für das aufzunehmende Individuum u. läßt es in Verbindung mit dem Punkt 3 dem Dienste mit Eifer obliegen. Ich erachte übrigens von den Normen, die für landesfürstliche Diener u. Beamte vorgeschrieben sind, nicht abzugehen. Sie sind bekannt u. ersparen uns die Zeit zur Entwerfung besonderer Vorschriften. Sind Sie einverstanden, daß der künftige Beamte in dieser Beziehung den landesfürstlichen gleich gehalten werde (: alle standen von ihren Sitzen auf :) (: Punkt 5 wird vorgelesen :) dieser Punkt glaube ich, bedarf, nachdem die früheren angenommen u. gutgeheißen wurden, keiner besonderen Begründung. Er gibt sich wohl von selbst; wir können nur

 

 

 

 

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vom Lande die Vergütung ansprechen. Gedenkt der hohe Landtag ihm beizustimmen? (: Alle einverstanden :)

 

(: Wird Punkt 6 vorgelesen :) Wir haben diese Bestimmungen deswegen vorgenommen, weil dieselben für das Individuum nur aneifernd sein können. Sobald die k.k. Regierung dieses zusichert ist stets der Landtag in der Lage tüchtige Leute unmittelbar aus dem Staate zu sich zu ziehen. – Ich möchte glauben, die hohe Staatsregierung werde darauf eingehen, denn der Dienst beim Landtage ist ja auch ein Dienst im Staate u. daß die Dienste verschiedene Namen führen und von unter sich verschiedenen Fonden die Entlohnung geleistet wird, sollte hiebei keinen Anstand finden. Ich bemerke zugleich, daß beim tirolischen Landtags-Ausschuß bisher immer diese Begünstigung Geltung hatte. Stimmt der hohe Landtag dem Antrage des Ausschusses bei? (: Allgemeine Beistimmung :)

 

(: Wird Punkt 7 verlesen :) Dieser Punkt geht aus den früheren hervor, es besteht eine Wechselwirkung zwischen beiden, wenn wir erreichen, daß die Dienste unseres Beamten, sollte er in Staatsdienste treten fortgezählt werden, wenn er vom Staate zu uns übertritt. Wird dieser Antrag gutgeheißen. (: Alle einverstanden :)

 

Punkt 8 (: wird vorgelesen :) Es wird der Landes-Ausschuß häufig in die Lage kommen, eines Dieners sich behelfen zu müssen, weil aber die Ausdehnung seines Dienstes im Augenblicke nicht gehörig ermessen werden kann, so glaubte der Ausschuß einstweilen durch den gestellten Antrag den Zweck genügend erreichen zu können. Erhält der Antrag ihre Zustimmung? (: Allgemein einverstanden :)

 

Das Landes-Ausschuß-Mitglied Herr Karl Ganahl hat den Antrag gestellt, den ersten Absatz des § 15 der Landes-Ordnung, betreffend die Verpflichtung, der Landes-Ausschuß-Mitglieder zum Aufenthalte in Bregenz einer Abänderung zu unterziehen. Wir sind nach § 37 befugt diesen Gegenstand in Berathung zu ziehen, um weitere Anträge zu stellen: Ich gebe nun Herrn Karl Ganahl das Wort:

 

 

Ganahl: Meine Herren! Sämtliche Ausschüsse, von denen 2 aus Feldkirch, 1 aus Dalaas, 1 aus Dornbirn sind, zu verpflichten in Bregenz den Aufenthalt zu nehmen, ist unvereinbarlich mit ihren anderweitigen Beschäftigungen; es ist fast unmöglich, den ersten Absatz dieses § dem Worte nach durchzuführen. Ich glaube nicht, daß einer von uns und allen andern, die noch gewählt werden könnten, sich dieser

 

 

 

 

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Verpflichtung unterziehen und die Berufung in den Ausschuß annehmen könnte. Ich beantrage daher aus diesen Gründen, den betreffenden Absatz dieses § wegzulassen und der hohen Regierung den Vorschlag zu machen ihn abzuändern.

 

 

Landeshauptmann: In früherer Zeit unter der Wirksamkeit der früheren Verfassung Vorarlbergs bestanden ebenfalls Landtags-Ausschüsse, man hieß sie die Conferenz-Ausschüsse. Sie waren angewiesen, die nicht erledigten Verhandlungen weiter zu verfolgen, zu berathen, Vorschläge zu machen und die Vorbereitungen zur Abhaltung des Landtages auszuarbeiten; sie waren aber nicht gezwungen, in einer der Städte Vorarlbergs bleibenden Wohnsitz zu nehmen, sondern wurden nach Umständen zusammengerufen und beriethen u. besorgten was ihnen oblag. – Diese Umstände schwebten sicher dem Herrn Antragsteller vor, dürften nach unseren Verhältnissen ganz richtig sein, denn dieselben lassen kaum die die berührte Bestimmung dieses § erfüllen.

 

Wolle der hohe Landtag erklären, daß der erste Absatz des § 15 abgeändert werden möchte und wolle er den Ausschuß ermächtigen, die weiteren Schritte gehörigen Orts zu thun (: Alle erhoben sich zum Zeichen der Zustimmung von ihren Sitzen :)

 

Es liegt noch ein weiterer Antrag des Herrn Abgeordneten Wohlwend vor. Wird abgelesen u. lautet:

 

                „In Anbetracht, daß die National-Anlehens-Coupons seit cirka zwei Jahren für das Kronland Tirol und Vorarlberg nur in Innsbruck bei der dortigen Caße der k.k. Finanz-Landes-Direktion eingelöst werden, und dies für die Eigentümer derselben nicht nur mit Unzukömmlichkeiten, sondern oft mit Geldverlust verbunden ist, beantragt der Gefertigte, der hohe Landtag wolle durch eine Petition an die löbl.[iche] k.k. Finanz-Landes-Direktion in Innsbruck zu erwirken suchen, daß diese Coupons auszustellen auch die Kreissammlungskasse in Feldkirch ermächtiget werde, und daß allen k.k. Steuerämtern die Erlaubnis ertheilt werde, diese Coupons mit Zurechnung des betreffenden Agios, auch als Nennerzahlungen  anerkennen zu dürfen.

 

 

Fortsetzung folgt.

 

 

 

 

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V. L. B. 9                              Autograf v. J. M. Teutsch in Bregenz 1861

 

 

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Schluß der 5. Sitzung

 

 

Wohlwend: Meine Herren! Dieser mein Antrag ist in gewisser Beziehung ein finanzieller Antrag, es begleitet ihn auch die große Calamität, die wir alle kennen und leider fort fühlen, die Calamität des beständigen Agios; ich werde heut aber nicht in diese Frage eingehen es ist auch der Antrag nicht dahin gestellt, indessen steht sie doch mit diesem Antrage etwas in Verbindung; wenn schon die Verhältnisse der Art sind, daß wir gezwungen werden täglich schlechtes Vertrauen in die finanziellen Verhältnisse durch dieses Uibel nicht noch durch andere Verlegenheiten, nämlich dadurch, daß diese Coupons nicht mehr bei der Kreissammlungskasse in Feldkirch ausgewechselt werden dürfen, vermehrt werden. Es ist vorgekommen, daß ein Bauersmann mit diesen Coupons, vielleicht das Einzige, was er an Kapital besitzt, zur Kasse kam, wo ihm gesagt wurde, sie dürfen die Coupons nicht mehr auswechseln; das betrübte ihn in höchstem Grade und er sagte, jetzt weiß man nicht mehr, was man mit diesen Zetteln anfangen solle. Ich wurde dann berichtet, daß dieser Mann einen Verlust[?] um sie gegen Silber auszuwechseln erleiden mußte. Die ganze Verfügung mag darin ihren Grund haben, daß deswegen zwischen den Kassen von Innsbruck und Feldkirch eine kleine Verrechnung gepflogen werden müßte.

Es wird von Vorarlberg, so viel uns bekannt, viel Geld nach Innsbruck geschickt und ob nun alles an baarem Gelde hineingeschickt, oder Coupons dafür versendet werden, dürfte wohl nichts, als eine kleine Verrechnung verursachen; anderes Hindernis ist mir nicht denkbar. Wenn in dieser Beziehung der Antrag auch nur eine kleine Wirkung hat, so möchte er doch immerhin gelten, wie ein kleines Pflaster auf einer großen Wunde.

Beiden Steuerämtern gegenüber der Kreissammlungskasse hat es ein ähnliches Verhältnis wie zwischen der Kreissammlungskasse und der Hauptkasse in Innsbruck.

 

 

Landeshauptmann: Ist die hohe Versammlung mit dem Antrage einverstanden. (: Alle erklären sich einverstanden :)

 

Landeshauptmann: Es liegen keine Anträgem, noch ausgearbeitete Vorlagen heute vor, wir können also die im Beginne der Sitzung erwähnte Regierungsvorlage, die Wahl der in das Haus der Abgeordneten des Reichsrathes zu entsendenden Mitglieder vornehmen.

 

 

 

 

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Ganahl: Der Herr Landeshauptmann hat einen Erlaß der hohen Versammlung vorgelesen, nach welchem auch Ersatzmänner gewählt werden sollen. Ich wäre wohl vorbereitet für die Wahl der Abgeordneten, könnte mich aber noch nicht bestimmen für jene des Ersatzmannes; ich glaube nicht, daß einer von uns dieses gewußt hat. Ich bitte daher die Wahl zu verschieben.

 

 

Wohlwend: Bitte ebenfalls um Aufschub auf die nächste Sitzung weil ich um die Ersatzmänner noch nicht recht einig mit mir bin.

 

 

Landeshauptmann: Mir scheint dieses sollte nicht vielen Anstand bereithen; wir sind nicht erst heute von da und dort zusammengekommen, sondern sind Landleute, finden uns täglich zusammen und dürften uns kennen, doch werde ich in dieser Beziehung abgehen, wenn sie anderer Ansicht sind.

 

 

Fußenegger: Ich bin der Meinung nur eine halbe Stunde mit der Sitzung auszusetzen und dann weiter zur Wahl zu schreiten.

 

 

Ganahl: Ich wiederhole meinen Antrag; ich sehe die Eile nicht ein; es hat auch nicht so eile, denn anderwärts ist auch noch nicht gewählt worden.

 

 

Landeshauptmann: Es scheint, daß dieses doch schon geschehen sei.

 

 

Neyer: Bis morgen auszusetzen, ist schon gut, es ist eine wichtige Sache.

 

 

Landeshauptmann: Ist also die hohe Versammlung der Ansicht, die Wahl bis zur nächsten Sitzung zu verschieben? (: Alle einverstanden :)

 

Landeshauptmann: So haben wir also hier heute keine weiteren Antrage mehr zu verhandeln, und ich erkläre daher die Sitzung für geschlossen.

 

 

 

Schluß der Sitzung.

 

 

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(c) Markus Kuhn, Dokument für nichtkommerzielle private und schulische Zwecke frei verfügbar. - Bildnachweis: gemeindearchiv.at

 

Sitzungsprotokoll - Ausschnitt

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Vorarlberger Gemeindedokumentation,
Markus Kuhn

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