1861-04-08: Zweite Sitzung des Landtages

* Bildung von Unterausschüssen: Wahl eines Redaktion-Comités und des Prüfungs-Comités * Überlegungen zu einem Landtags-Siegel

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Stenografischer Bericht

 

Bregenz, den 8. April 1861. 9 Uhr Morgens.

 

 

Gegenwärtig:
Landesfürstlicher Landtags-Kommissär und 19 Vertreter.

Der Landeshauptmann verliest das Protokoll der feierlichen Landtags-Eröffnung vom 6. D. M., wogegen keine Bemerkung gemacht wurde.

 

 

Landeshauptmann: Ich finde mich veranlaßt den Herren Vertretern zu bemerken, daß es höchst zweckdienlich, ich darf wohl sagen, nöthig halte, einen Ausschuß zu bestimmen, der künftig in der Redaktion der Sitzungsprotokolle behilflich beistehe. Ich erachte, daß der verehrten Versammlung hiezu drei aus ihrer Mitte zu bestimmen seien. Ich ersuche hierüber mir die Ansicht gefälligst kundzugeben.

 

Wohlwend: Was die Anzahl betrifft, dürften zwei genügen um Zeit u. Kräfte zu ersparen.

 

Landeshauptmann: Belieben die Herren Vertreter ihre Ansicht über den Antrag u. die Verwendung von nur 2 Personen zu diesem Zwecke erkennen zu geben. – Alle Vertreter erheben sich zum Zeichen der Zustimmung.

 

Landeshauptmann: So schreiten wir den[n] zur Wahl der beiden Mitglieder des Redaktions-Comité. - Erster Wahlgang ohne Resultat.

Zweiter Wahlgang: H[och]l.[öblich] Ganahl u. Herr Wohlwend jeder 13 Stimmen.

Landeshauptmann: Es sind also die beiden Herren Ganahl u. Wohlwend ins Redaktions-Comité bestimmt.

 

Fußenegger: Meine Herren! Ich erlaube mir vor allem Andern den Antrag zu stellen Seiner k.k. Apostolischen Majestät für die Huld und Gnade, für die Bedachtnahme auf das Land Vorarlberg eine Dankadresse vorzubereiten und ich glaube, daß sämmtliche Herren von gleichem Gefühle beseelt seien. – Durch sogleiches Aufstehen von ihren Sitzen wurde dem Antrage freudig beigestimmt.

 

Landeshauptmann: Wir werden also mit wahrem Vergnügen diese Adresse vorbereiten lassen.

 

Landesfürstlicher Commißär: Ich bin von Sr k.k. Hoheit, Herrn

 

 

 

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Erzherzog-Statthalter beauftragt die Wahlakten der 3 Städte, des Marktes Dornbirn, der Handels- u. Gewerbekammer, der Landbezirke Bregenz mit Bregenzerwald, Feldkirch und Dornbirn, Bludenz und Montafon zur weiteren Verfügung zu übergeben und erlaube mir zu bemerken, daß nach § 42 der Wahlordnung bei der ersten nach dieser Ordnung vorgenommenen Wahl die sämtlichen Wahlakten unmittelbar dem Landtage zur Verfügung und Entscheidung zu übergeben sind.

 

Landeshauptmann: Nachdem soeben der landesfürstliche Commißär die die vorliegenden Wahlakte zur Verfügung dem Landtag übergeben hat, glaube ich vor allem den Antrag stellen zu sollen einen Ausschuß zu ernennen, dem die Sache zur Untersuchung zu überweisen ist. Ich glaube ferner, der Ausschuß soll aus sieben Mitgliedern bestehen, 7, damit nicht gleiche Stimmen im Ausschusse statt finden und zugleich jeder Bezirk im Ausschuße einen Wortführer finde. Ich ersuche hierüber Ihre Ansicht auszusprechen. – Alle erheben sich zum Zeichen der Zustimmung von ihren Sitzen.

 

Landeshauptmann: So wollen wir den[n] zur Wahl des Prüfungsausschusses schreiten und erlaube mir bevor nur die Bemerkung, daß es gut sein dürfte, bei der Wahl auf alle Orte und Bezirke möglichst Rücksicht zu nehmen.

 

Landeshauptmann: Die Stimmabgabe bezeichnet mit absoluter Mehrheit folgende Herren als Comité Mitglieder:

Fußenegger 18, Drexel 14, Wohlwend 12, Wachter 12, Feuerstein 12, Schedler 10 Stimmen.

Diese Herren sind daher in das Comité berufen, für den fehlenden müssen wir mit der Wahl fortsetzen: Ich wurde ein paar Mal mit Stimmen bedacht und glaube deswegen aufmerksam machen zu sollen, daß ich bei solchen Wahlen nicht zu berücksichtigen komme, weil ich überhaupt schon den Comité-Verhandlungen aufklärend beiwohnen kann, und mir ohnehin die Vollführung anderer Gegenstände obliegt.

Zweiter Wahlgang: Hl. Ganahl 5, Getzner 6, Egender 1, Neyer 1, Ender 1.

 

Bevor weiter geschritten wurde bemerkte Wohlwend: ich glaube, daß eine engere Wahl nun vorzunehmen sei, weil schon zwei Wahlen vorausgingen.

 

 

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Landeshauptmann: Ihr Bemerken ist ganz richtig und so gehen wir zur engern Wahl, bei welcher nur jene bedacht werden können, welche die Mehrheit der Stimmen hatten, nämlich die Hh. Ganahl u. Getzner.

Engere Wahl: bei welcher Getzner u. Ganahl der Abstimmung sich enthielten.

Ergebniß: Ganahl 9, Getzner ebenfalls 9 Stimmen.

 

Landeshauptmann: So hat das Loos zu entscheiden.

 

Fußenegger hob aus der Urne den Namen Getzner.

 

Landeshauptmann: Hl Getzner ist daher das 7te Mitglied des Prüfungs-Comité

Der § 39 der Landes-Ordnung überweist dem Landtage die Art der Veröffentlichung der gepflogenen Verhandlungen zu bestimmen. Wir haben Einsicht vom vorgestrigen Sitzungsprotokolle genommen, es wurden die weiter folgenden jedesmal ihnen in der darauffolgenden Sitzung bekannt gegeben werden; nebst diesem Vorgehen ist es aber auch angezeigt die Art u. Weise der Veröffentlichung der Verhandlungen näher zu bezeichnen. Ich wäre der Ansicht die Verhandlungen der Sitzungsprotokolle mit Schluß des Landtages der Veröffentlichung zu unterziehen; sie stückweise dem Publikum zuzuführen, wäre weder für das Publikum von Interesse, noch könnte aus diesen abgebrochenen Stücken eine Uibersicht über das Ganze genommen werden, und daher wäre ich der Meinung erst nach geschlossenem Landtag das Sitzungsprotokoll zu veröffentlichen und durch Druck oder Lithografie im Lande verbreiten zu suchen. Glauben Sie eine andere Bestimmung zu fassen, so ersuche ich Sie, es auszusprechen.

 

Ganahl: Werden die Stenografischen Berichte täglich eröffnet?

 

Landeshauptmann: Ich sprach von einem förmlich geschlossenen Sitzungsprotokoll, welches erst am Schlusse aller Verhandlungen zu veröffentlichen u. in geeigneter Weise dem Publikum und den Gerichten zuzuführen wäre; wir haben einen Stenographen u. seine Aufzeichnungen können täglich unter das Publikum kommen; sind die Herren mit diesen Anträgen einverstanden?

- Alle erheben sich zum Zeichen der Zustimmung von ihren Sitzen.

 

Landeshauptmann: Wir haben noch einen kleinen Punkt zu berühren. Da Umstände vorkommen könnten, die darauf hinweisen. Der § 28

 

 

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erwähnt des Landessiegels. Sich über ein Landessiegel zu einigen würde ich die Herren ersuchen, wenn sie nicht glauben würden diesen Gegenstand bei einer späteren Sitzung zu berühren. Bei vielfachen Ausfertigungen, die wir recht bald zu machen in die Lage kommen, möchte es indessen genügen, ein Stampil anfertigen zu lassen, bis wir über das Siegel selbst werden berathen haben. Sind Sie einverstanden ein Stampil mit der Inschrift „Landes-Ausschuß des Landes Vorarlberg“ anfertigen zu lassen. – Alle einverstanden.

 

Wohlwend: Wenn allenfalls unter allen Akten ein Siegel noch vorfindig wäre, das die Alten geführt hätten, dieses beizubehalten, wünsche ich einestheils aus Achtung gegen unsere Vorfahren, anderen Theils auch aus Achtung für die Geschichte und hat auch für uns einen Werth in jeder Beziehung, ausgenommen, wenn von der Regierung das Siegel schon vorgeschrieben wäre.

 

Landeshauptmann: Ich bin mit Ihrem Antrage ganz einverstanden, glaube, daß solche Siegel noch gefunden werden können; sollte es nicht sein, so werden wir uns über ein Siegel vereinigen, welches dem alten Herkommen u. Gebraucheentspreche.

 

Landesfürstlicher Commißär: Es ist nichts in Bezug auf Siegel vorgeschrieben, dieses bleibt dem eigenen Ermessen des Landtags anheimgestellt; diejenigen Regierungsvorlagen, welche Se. K.k. Hoheit mir übergeben hat, werde ich in der nächsten Sitzung vortragen; es sind mir dieselben zu spät zugekommen, ich muß selbe erst durchlesen, um Ihren Aufschluß darüber geben zu können.

 

Landeshauptmann: Somit hätten wir für heute geschlossen und ich glaube die Sitzungen für morgen aussetzen zu sollen, damit die zur Revision der Wahlakten bestimmten Herren Ausschüsse unausgesetzt diesem Geschäfte obliegen können.

 

Ganahl: Wenn man morgen Vormittag mit der Prüfung der Wahl-Akten fertig werden sollte, so dürfte wohl schon Nachmittag eine Sitzung gehalten werden, wenn die Herren damit einverstanden sind.

 

Landeshauptmann: Sobald diese Arbeit vollendet ist, wird es Ihnen mit der Einladung zur Sitzung bekannt gegeben werden.

 

 

Hiemit geschlossen.

 

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