05 - Vorarlberg vor 200 Jahren - 05

1824: Edikt über eine Konkurseröffnung

Vom kaiserl. Kön. Landgericht Montafon wird

durch gegenwärtiges Edikt allen denjenigen, denen daran gelegen, bekannt gemacht:

 

Es sey von dem Gerichte in die Eröffnung eines Konkurses über das gesamte im Lande Tyrol befindliche bewegliche und unbewegliche Vermögen des Florin Thöny von Silbertahl gewilliget worden.

Daher wird jedermann, der an den gedachten Verschuldeten eine Forderung zu stellen berechtiget zu seyn glaubt, anmit erinnert, bis den 18ten März l[aufenden]. J[ahre]s. Die Anmeldung seiner Forderung in Gestalt einer förmlichen Klage wider den Vertreter dieser Konkursmasse H[och]l.[öblichen] Landammann Vonier in Schruns bei diesem Gerichte so gewiß einzureichen, und in dieser nicht nur die Richtigkeit seiner Forderung, sondern auch das Recht, kraft dessen er in diese oder jene Klasse gesetzt zu werden verlangte zu erweisen, als widrigens nach Verfluß des bestimmten Tages Niemand mehr gehört werden, und diejenigen, die ihre Forderung bis dahin nicht angemeldet haben, in Rücksicht des gesammten im Lande Tyrol und Vorarlberg befindlichen Vermögens des benannten Verschuldeten ohne Ausnahme auch dann abgewiesen seyn sollen, wenn ihnen wirklich ein Kompensationsrecht gebührte, oder wenn sie auch ein eigenes Gut von der Masse zu fordern hätten, oder wenn auch ihre Forderung auf ein liegendes Gut des Verschuldeten vorgemerkt wäre, daß also solche Gläubiger, wenn sie etwa in die Masse schuldig seyn sollten, die Schuld ungehindert des Kompensations=Eigenthums= oder Pfandrechts, das ihnen sonst zu statten gekommen wäre, abzutragen verhalten werden würden.

Zugleich wird zum Versuche einer gütlichen Ausgleichung dieser Konkurssache und im Nichterzielungsfalle zur Bestätigung oder Wahl eines Vermögensverwalters und Kreditorenausschusses, und zur Bestimmung anderer diese Masse betreffender Angelegenheiten eine Tagsatzung auf den um    Uhr    mittag in dieser Landgerichtskanzlei angeordnet, bey welcher sämmtliche Gläubiger um so gewisser zu erscheinen haben, als die Nichterscheinenden den Beschlüssen der Anwesenden beigetreten geachtet würden.

 

Kaiserlich Königliches Landgericht Montafon

Schruns am 16ten Febr 1824

 

[Unterschrift]

Konkurs anno 1824

Copyright

Vorarlberger Gemeindedokumentation,
Markus Kuhn

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