Wer die Richtigkeit seines memorierten Wissens über eine Sachlage überprüfen möchte, frägt nach oder zieht, wo die Antwort einer anderen Person auf Grund des Umfanges des Fragegegenstandes keine gründliche und verläßliche zu werden verspricht, Quellen sowie Fachliteratur zu Rate.
Wer sich nach dieser Methode die Gesetzwerdung der 'politischen Gemeinde', ihrer Einrichtungen und Organe im heutigen Begriffsverständnis vor Augen führen und in einer grundsätzlichen Weise Genaueres über diesen Gegenstand und seine Genese erfahren möchte, ist auf die Lektüre der historischen Gesetzestexte angewiesen.
Für die unter www.mandatare.at auf der Seite "Gemeindegesetze" veröffentliche Quellensammlung über die Gemeindegesetze Prov. GG 1849, GG 1859 und GG 1862 wurden die eingescannten graphischen Seiten der Papieroriginale abgetippt. Es stehen somit maschinenlesbare Textseiten zur Verfügung. Wie der Umfang der GG von 73, 18 und 6 Seiten in der originalen Paginierung nahelegt, stellt das Provisorische Gemeindegesetz von 1849 den umfangreichsten Gesetzgebungsakt dar. Seine Kernbegriffe sind eine Grundlegung in der österreichischen Kommunalgesetzgebung.