1861-04-18: Zehnte (letzte) Sitzung des Landtages pro 1861

* Vorstellung Generalvikar Georg Prünster gegen die Ansäßigmachung von Protestanten usw. in Vorarlberg

* Antrag Hirschbühl und Schedler auf Abänderung der Verzehrungssteuer

* Schlußansprache Landeshauptmann

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10. Sitzung

 

Beginn derselben um 9 Uhr Vormittags am 18. April 1861.

 

 

Landeshauptmann: Ich verlese hier das Protokoll der gestrigen Sitzung; allfällige Bemerkungen gewärtige ich nach dem Ablesen desselben. |: wird abgelesen :|

 

 

Hochw.[ürdigster] Bischof: Hohe Versammlung! Ich erlaube mir über einen wichtigen Gegenstand einen kurzen Vortrag zu halten.

 

Bekannter Massen hat Seine Majestät der Kaiser früher die Berathung, ob den Protestanten, Lutheranern, Zwinglianern u. Kalvinisten die Ansäßigmachung in Tirol und Vorarlberg bewilliget werden wolle, dem hohen Landtag überlassen. Durch ein späteres Patent aber hat seine Majestät auszusprechen geruht, daß den Protestanten die Bewilligung der Ansäßigmachung in Tirol und Vorarlberg, mit Gewährung aller Rechte, wie in den übrigen paritätischen Ländern, überlassen sei.

 

Dagegen glaube ich nun eine Vorstellung machen zu sollen, nämlich zur Bewahrung des allein wahren, von Jesus Christus uns gegebenen, mit 7 heil.[igen] Sakramenten und Gnadenquellen versehenen, durch die Apostel und durch die ganze Welt verkündeten, allein wahren katholischen Glaubens.

 

Da heute nicht Zeit ist, so werde ich mir später die Freiheit nehmen, einen Antrag dem hohen Landtage vorzulesen.

 

 

 

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Landeshauptmann: Euer bischöfliche Gnaden, wie ich vernommen, gedenken nicht, die Sache jetzt in Vornahme zu bringen und wünschen, Ihre Anmeldung dann künftig hier vielleicht zur Sprache zu bringen, nicht aber, daß selbe schon gegenwärtig besprochen werde.

 

 

Hochwürd.[igster] Bischof: Nein, weil der Landtag heute geschlossen wird, vielleicht dann bei der nächsten Sitzung:

 

 

Landeshauptmann: Ich bin der Meinung, meine Herren! diesen Gegenstand daher auch blos zur Notiz zu nehmen, ohne in eine weitere Berathung einzugehen. Sind die Herren einverstanden? |: Majorität einverstanden :|

 

 

Landeshauptmann: Wir gehen nun zu der Tagesordnung, um den Antrag des Herrn Hirschbühl zu vernehmen.

 

 

Hirschbühl: liest den Antrag vor, welcher lautet:

„Hoher Landtag!

Eine der drückendsten Verordnungen im Lande Vorarlberg ist bekannter Massen die, nach welcher die Verzehrungssteuer von geistigen Getränken bemessen und eingehoben wird, weshalb Gefertigte den Antrag stellen, es wolle vom hohen Landtage der Beschluß gefaßt werden, daß bezüglich dessen, von den competenten Behörden, follgende Abänderungen vorgenommen werden wollen:

 

a)      Vom Landweine sollte die Steuer, ohne Ausnahme, bei der Weinpresse oder Torkel nach Quantität und Qualität bemessen und von Produzenten bezogen werden, würde z.B. der Wein in 5 Bonitäts=Klassen eingetheilt und vom Eimer der geringsten Klasse 20 kr. Oesterr. Währ.[ung] und dann steigend, von je einem Eimer der höheren Klasse 20 kr mehr, bis zu fl.[orentiner Gulden] bezogen, so dürften sich die Einnahmen vermehren und die Kontrolle vermindern, da dieselbe nur während der Weinlese in Anwendung gebracht werden müßte, u. man würde nicht Gefahr laufen, an den Gemeinden Unbilligkeiten zu begehen, was bisher der Fall war, u. mit Beibehaltung des alten Systems noch ferner sein wird.

 

 

Fortsetzung folgt.

 

 

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                                                               Fortsetzung der 10. Sitzung

 

Gefertigte gehen von dem Grundsatze aus, daß jener Weinbauer, der das Vermögen besitzt, sein Erzeugnis selbst zu verbrauchen, auch in der Lage sein wird, hievon dem Staate eine Abgabe zu entrichten, fehlt ihm aber das Vermögen, so, daß er genöthiget ist sein Erzeugnis zu verkaufen, so wird nie er, sondern indirecte jederzeit der betreffende Käufer und Consument die Steuern zu bezahlen haben. Ueberdies würden die Kosten der Kontrolle noch namhaft vermindert, wenn auf dieses Geschäft biedere Landsleute beeidet, gegen eine angemessene Renumeration verwendet und unter Aufsicht landesfürstlicher Kommissäre gestellt würden.

 

 

b)      Was die Bestimmung des aus Obst, Weintresten, Kirschen und Beeren ergänzten Branntweines betrifft, wolle auf Grund der schon gepflogenen und noch zu pflegenden Erhebungen, mit den Gemeinden auf je sechs Jahre Abfindungsverträge geschlossen und jährliche billige billige Pauschalsummen festgestellt werden. Auf diese Weise würden die immer kehrenden Revisionen und die, sowohl für die Erzeuger, als auch für die Aufsichtsorgane, so lästigen Zu- und Entsiegelungen der Brantweinkessel wegfallen und diese vexatorische und häuslich Ruhe störende Kontrolle beseitigt. Die Erzeugung von Branntwein aus Getreide und Kartoffeln aber, welche geeignet ist, der armen Volksklasse ihr kärgliches Brod zu vertheuren, wolle nach dem betreffenden Tarife besteuert u. unter die Controlle hierauf beeideter Gemeindemänner gestellt werden.

 

 

c)       Da der Obstmost in der Regel nur von armen Leuten und Taglöhnern consumirt wird, wolle dessen Besteuerung ganz aufgelassen werden; Wein und Brantweinsteuern werden nach erwähnten Bestimmungen den Steuerentgang ausgleichen.

 

 

d)      Wolle die Biersteuer aufgehoben und hiefür wie in Bayern die Malzsteuer eingeführt werden, weil die dermalige Ueberwachung des Brauereibetriebes viel Zeitversäumnis der Gefälls-Organe und mit mancher Unannehmlichkeit für den Gewerbetreibenden verbunden ist.“

 

 

 

 

Bregenz, den 15. April 1861                      Johann Martin Schädler

                                                            Stefan Hirschbühl.

 

 

 

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Landeshauptmann: Der Antrag berührt einen sehr wichtigen Gegenstand, der vielfach unser Interesse in’s Mitleid zieht. – Bei der Beträchtlichkeit der Zeit, die uns heute noch erübrigt, und weil die Sache so bedeutend ist, daß dieselbe einer gründlichen Durchsicht unterzogen werden muß, damit auch die Anträge und Vorschläge, welche zu machen sind, mit Gründlichkeit und eindringend gefaßt werden können, beantrage ich, diese Anträge an den Landesausschuß zur Bearbeitung und Begutachtung zu übertragen.

 

Hat jemand der Herrn dagegen eine Bemerkung? |: Niemand :|

So nehme ich für zugestanden, daß die Sache an den Landesausschuß gegeben werde.

 

 

 

Fußenegger: Liest den Antrag vor, bezüglich der Entschädigung der Reichsräthe, der lautet:

 

„Hoher Landtag!

 

Es sind zwar die Bezüge der an die Landesausschüsse zu entrichtenden Vergütung, für ihre Mitwirkung, von der hohen Versammlung bemessen, aber es wurde bei der diesfälligen Bemessung keine Rücksicht genommen:

 

a)      Auf die Präsenz=Gebühr der Landtagsmitglieder und deren Reise=Entschädigung;

 

b)      Auf die Entschädigung der in das Abgeordneten=Haus nach Wien entsendeten Landtags=Mitglieder.

 

Es wird daher vom Landtage beantragt:

 

ad a)      Den Landtagsmitarbeitern als Präsenzgebühr täglich f[lorentiner Gulden] 4 Ö.[sterreichische] W.[ährung] und 1 f. per Meile für Hin und Herreise, und

 

ad b)     den zwei Reichsratsabgeordneten eine tägliche Gebühr von 8 f Ösr. W. und für die Reisekosten, die Eisenbahn=Fahrgebühr zu entrichten, an diese letztere aber jedoch nur für den Fall aus Lebensmitteln die Entschädigung abzureichen, als dieselben nicht auf Staatskosten übernommen werden sollten.“

 

 

                               Bregenz, den 17. April 1861

                                                                                              Froschauer

                                                                                              Karl Ganahl

                                                                                              Josef Baptist Wachter

                                                                                              Fidel Wohlwend

                                                                                              David Fußenegger

 

 

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Sind die Herren mit diesem Antrage einverstanden, oder haben Sie etwas einzuwenden?

 

 

Landeshauptmann: Wollen die Herren darüber sich äußern? – Also sind die Herren einverstanden?

Wir haben nun keine weiteren Vorschläge mehr und in Folge a.[ller] h.[öchster] Verfügung schließen wir hiemit unser erstmaliges Zusammentreffen.

 

Hochwürdigster Herr Bischof, und verehrteste Herren Abgeordnete!

 

Es ist eine Pflicht, die ich tief fühle und der ich nachkommen muß, Ihnen für das Vertrauen, mit dem Sie mir entgegen gekommen sind, für die werkthätige Beihilfe bei allen Anlässen aufrichtigst zu danken.

 

Nehmen Sie diesen schwachen Ausdruck meiner Gefühle freundlichst mit sich. Nun gönnen Sie mir einige Augenblicke, Ihnen wieder vorzuführen, was wir im Laufe unserer Sitzungen gearbeitet haben, was uns beschäftigt hat.

 

 

Zu Beschlüssen wurden erhoben:

 

 

1.)    Wahl des Landesausschusses, der Ersatzmänner und Feststellung der ihnen zu leistenden Vergütung;

2.)    Bezeichnung des Herrn Fußenegger als Stellvertreter des Landeshauptmanens, beim Landesausschusse;

3.)    Aufnahme eines Landtags=Sekretärs

4.)    Aufrechterhaltung des Instituts der Landesvertheidigung nach dem provisorischen Gesetze, aber Beschränkung der Vertheidigungspflicht des Vorarlbergers auf das eigene Land

5.)    Anerkennung im Prinzipe, der Einführung eines Grundbuches in Vorarlberg

6.)    Ausspruch, dem Entwurfe der Wiederherstellung einer medizinischen Fakultät zu Innsbruck, vorderhand nicht beizutreten;

7.)    Ermächtigung des Landesausschusses, zur Anfertigung, Prüfung und Richtigstellung des Landes=Präliminars;

8.)    Ermächtigung für ebendenselben, wegen Uebernahme des Grundentlastungs= und des Landesfondes mit der kaiserlichen Regierung dem tiroler Landesausschusse ins Benehmen sich zu setzen.

 

 

Anträge sind vorzubereiten:

 

1.)    Dem Lande bei der Heeresergänzung wieder die Vorstellung

 

 

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von Civil=Einstands=Männern und Loostauschern zu gestatten.

 

2.)    Den 1. Absatz des § 15 der Landes=Ordnung dahin abzuändern, daß die Landesausschüsse nicht verbunden sind, ihren Aufenthalt in Bregenz zu nehmen;

 

3.)    Den Verkauf der aerarischen Waldungen zu sistiren und selbe um billige Preise in das Eigenthum der Gemeinden übergehen zu lassen;

 

4.)    Die baldige Erlassung eines definitiven Gemeindegesetzes zu erwirken;

 

5.)    Die Wiederaufnahme der Verhandlungen über die Rheinkorrektion zu veranlassen;

 

6.)    Zu erwirken, daß die Coupons der Staatsobligationen bei allen Kassen angenommen werden dürfen;

 

7.)    Wegen Rückzahlung an das Land der aus der früheren ständischen Zeit an das Aerar anzusprechen habenden Beträge, Einleitungen zu treffen.

 

 

In Berathung sind vom Landesausschusse noch zu ziehen u. vorzubereiten:

 

 

1.)    Der Antrag, mehrere Gemeinden des Bezirkes Bregenz, auf Unterteilung der zusammengestückten Wahlbezirke;

 

2.)    Der Antrag auf Erweiterung des Einquartierungsbezirkes der Marschstation Hohenems, und jener, um Angabe allfälliger Maßnahmen zur Erleichterung der Truppendurchzugs= und Vorspannslast der an der Straße gelegenen Bezirke;

 

3.)    Die Gutachten über die nach der Regierungsvorlage zum provisorischen Landesvertheidigungsgesetze zu machenden Zusätze und allfälligen Abänderungen;

 

4.)    Den Antrag der Abgeordneten, Hirschbühl und Schedler um Abänderung in mehrfacher Beziehung des Verzehrungssteuergesetzes vom 12. Mai 1859.

 

 

Bregenz, den 18. April 1861

 

 

Fortsetzung folgt.

 

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Schluß der Sitzung

 

 

Landeshauptmann: Wir wollen nicht in eigener Sache als Richter uns hinstellen, aber in aller Bescheidenheit dürfen wir doch bemerken, daß von den Landesangelegenheiten, an deren Entscheiden daran liegt, doch mehreres im uns kurz bemessenen Zeitraume in Verhandlung gezogen, zum Beschluß erhoben oder zu Anträgen an die hohe Regierung bereit liegen. Möge dieses uns zu Gute gehalten werden, möge aber auch das Land zur Einsicht kommen, daß von einem Feld, welches so lange Jahre nicht begangen wurde, in einigen Tagen, wie mit einem Spatenstich nicht Alles entfernt werden kann, was uneben, hemmend und ungeeignet sein sollte. Möge das Land auch erkennen, daß manches, was drückt, uns zu hoch, zu entfernt gerückt ist, und daß es nur im Verein mit den Vertretern des ganzen Reiches erreicht werden kann.

 

 

Verehrteste Herren!

 

 

Sie kommen in den Kreis der Ihrigen zurück, durch gemachte Erfahrungen, durch Einblick in Sachen und Verhältnisse aufgeklärt, werden Sie nicht unterlassen, ihre geläuterten Ansichten unter den Ihrigen geldend zu machen, und eingedenk des Gelöbnisses, das Sie mit sich nehmen, werden Sie weiter arbeiten zum Besten, zum Wohle des Kaisers, des Landes, des großen Vaterlandes.

 

Dieses Gelöbnis, meine Herren! bindet Sie und mich, es ist nicht neu, es ist mit uns geboren, tausende der Jahre sind verstrichen und es besteht, es ist das auf steinerne Tafeln eingegrabene Grundgesetz der Familie, der größeren Familie, der Gemeinde und der größten aller Familien, der aller Gemeinden im Staate; ohne Treue und Gehorsam gegen Oben, ohne willige Beobachtung der Gesetze, die gegeben sind, und ohne Gewissen unsere Pflicht zu erfüllen, gibt es keinen Bestand der Gesellschaft auf Erden, im Großen wie im Kleinen. Wir beide, die Sie aus entsenden in die Reihe der Vertreter der Völkerschaften Oesterreichs, wir wollen treu allem dienen, nicht zurückschrecken, wo es gelten sollte dafür zu kämpfen. Vereint mit den gleichen Gesinnungsgenossen wollen wir uns schaaren um die Krone,

 

 

 

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Um die Räthe der Krone in dem schweren Bestreben die Wege zur Besserung, zur Zufriedenstellung, zur Hebung Oesterreichs, die sie betreten haben, weiter zu verfolgen mit Kraft und Ausdauer.

 

Wir wissen an Ihnen einen festen Rückhalt zu haben, wir wissen, Sie wollen uns erkennen an mannhafter That, nicht an glänzenden Worten, wir sind gewiß, Ihr Auge wird uns folgen, wird auf uns ruhen, uns zuwinken und in dieser Gewißheit wird doppelter Muth und doppelte Kraft uns eigen sein. Mit dem freudigsten Ausdrucke des Dankes an den Allerhöchsten Geber unserer selbständigen Vertretung haben wir diese Plätze eingenommen. Die Gefühle des Dankes ziehen sich durch unsere Verhandlungen wie ein schöner Faden, und beleben auch jetzt im Augenblicke der Vertagung wieder im Rufe Seiner kaiserl.[ich] königl.[ichen] Apostolischen Majestät, dem Allerhöchsten Kaiser Franz Josef I, der vielgeprüfte Monarch Lebe Hoch!

 

|: Dreimaliges Hoch :|

 

 

                                                               |: Nach geschlossener Sitzung :|

 

 

Ganahl: Es drängt mich an die Herren Deputirten, welche nach Wien gehen, noch einige Worte zu richten.

 

Nach einer zwölfjährigen fortwährenden Rückschrittsperiode ist endlich die Zeit gekommen, wo die Ansichten der redlichen Bürger über Staats= und Bürgerwohlfahrt zur Geltung kommen. Der Kaiser hat erkannt, daß es nicht gerathen sei, dem Volke die ihm von Gutt und von Rechtswegen gebührenden Rechte länger vorzuenthalten. Er gab uns deßhalb eine Verfassung, allein, meine Herren! Sie sind gewiß mit mir überzeigt, daß diese Verfassung lückenhaft ist, und daß sie deßhalb, nothwendiger Weise, einer Verbesserung bedarf.

 

Sie werden, meine Herren! in Wien Männer finden, denen es weder an Muth noch an Willen fehlt, diese Verbesserung vorzunehmen; hoffentlich werden Sie mit diesen Männern gehen und nicht mit jenen, die in der Aristokratie, inder Bureaukratie, in der Hierarchie, und in der Säbelherrschaft, sondern mit jenen, die im Bürger und Bauer die Stütze des Staates finden.

 

 

 

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Ja, meine Herren! der Bürger und Bauer, dies sind die wahren Stützen des Staates und so lange man nicht allgemein zu dieser Erkenntnis kommt, so lange gibt es kein Heil im Staate.

 

Ich hoffe, meine Herren! Sie werden meine Meinung theilen. Und nun wünsche ich Ihnen alles Glück zur Erfüllung Ihrer wichtigen Aufgabe, und erlaube mir, meine Herren Kollegen einzuladen, Ihre Beistimmung durch Erhebung von ihren Sitzen zu erkennen geben.

 

 

 

Wohlwend: Es veranlaßt mich, auf diese Ansprache des Herrn Ganahl etwas zu sagen; sie schaut aus, als ob es eine Instruktion wäre, da sie auch die Zustimmung des Landtages erhielt. Meine Herren! Wir sind auf unsere Einsicht und Gewissen angewiesen, die eigene Ueberzeugung muß hier sprechen und nur nach dieser kann man handeln. Man könnte oft mißverstanden werden, wenn man nach Umständen nicht frei handeln könnte. Ob ein Mißverständnis hier ist wird sich zeigen, indessen, wie gesagt, Instruktionen nehmen wir keine an, und haben keine anzunehmen. Wir handeln nach eigenem Wissen und Gewissen. Das ist aber eine Instruktion, was Herr Ganahl gesagt, Sie haben es gehört. Was zu meinen Grundsätzen paßt, werde ich annehmen, was nicht, werde ich fallen lassen.

 

 

 

                               Ende der stenografischen Berichte.

 

 

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Den noch leeren Raum dieses Bogens glaubt man für die s.g. Subskribenten der vorarlbergischen Landtagsberichte mit nichts Erwünschterem ausfüllen zu können, als mit einem telegr.[afischen] Berichte von Wien an die allgemeine Zeitung; er lautet:

 

 

Wien den 1. Mai. Der Kaiser hat um 11 Uhr Vormittags den Reichsrath mit einer Thronrede, unter dem Geläute der Glocken und dem Donner der Geschütze feierlichst eröffnet. Der vertrauliche Inhalt der Thronrede ist:

 

„Ich halte fest an der Ueberzeugung, daß freie Institutionen und Gleichberechtigung aller Nationen heilsam für die Gesamtmonarchie sein werden. Die staatsrechtliche Gestaltung ist auf die Grundlage der mit der Einheit und Machterhaltung des Reichs verträgliche Selbständigkeit der Länder gestellt. Die Anwendung erprobter konstitutioneller Formen ist sanktioniert. Die Landtage sind eine vollendete Thatsache. Diese Thatsache wird von Jahr zu Jahr eine wachsende Bekräftigung durch die regelmäßigen Versammlungen

 

 

 

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erlangen; die Landtage werden Gesetze erlassen, welche den Bedürfnissen und Wünschen der Völker entsprechen. Die Vertagung ist dadurch bedingt, daß der Reichsrath an seine Aufgaben zu gehen hat, die ungeachtet der politischen, nationalen und kirchlichen Verschiedenheit, bei gegenseitiger Billigkeit geschützt ist, wird keine der Entwicklung entbehren, und werden alle zusammen eine imposante Macht entfalten, welche im Innern befriedigt weil sie auf Freiheit beruht, und nach außen keinerlei Besorgnis einflößen darf, weil sie ihrer Natur nach jede Aggression vermeidet. Es darf im Vertrauen auf Gerechtigkeit der Sache und die Einheit der Völker erwartet werden, daß auch die Frage der Vertretung Ungarns, Croatiens, Slavoniens und Siebenbürgens im Reichsrath bald eine günstige Lösung erlange, und die Vertretung der Monarchie sonach vollständig sein werde.

 

Wir können hoffen, und der Segnungen des Friedens ungestört zu erfreuen. Europa hat das Gefühl, desselben zu bedürfen; die Allgemeinheit dieses Gefühls legt den Mächten die Pflicht auf, dieses kostbare Gut keiner Gefahr auszusetzen. Oesterreich erkennt die Solidarität dieser Pflicht an, und ist überzeugt, daß sie auch von anderen Mächten anerkannt wird. Um so erfolgreicher werden die Arbeiten zur Begründung einer neuen Epoche der Wohlfahrt sein. Die nächstliegenden sind:

 

Die Herstellung des Gleichgewichts im Staatshaushalt durch die Einführung der Landes=, Kreis= und Gemeinde=Autonomie, sowie durch Verminderung des Heeresaufwandes, die Regelung des Verhältnisses zwischen dem Staat und der Nationalbank, Modifikation in der Besteuerung, sowie andere wichtige Gesetze.

 

Unsere Aufgabe ist, Oesterreich über seinen schwierigsten Wendepunkt hinüberzuleiten; sie muß gelöst werden mit der von je in den schwierigsten Lagen am glänzendsten erprobten Treue u. Opferfähigkeit aller Stämme, beistehen.

 

Sie haben in ihren Landtagsadressen ausgesprochen, daß die Bedingungen des Verbandes aller Länder des Kaiserreichs aufrecht erhalten werden müssen. Es ist meine feierlich übernommene Regentenpflicht, die mit den Grundgesetzen vom 26. Februar gegebene Gesamtverfassung als Fundament des einigen und untheilbaren Oesterreichs mit aller Macht zu schützen, und jeden Angriff auf dieselbe nachdrücklich zurückzuweisen.“

 

|: Die vereinigten Häuser des Reichsrathes bringen dem Kaiser ein dreimaliges Lebehoch! Die Rede war oftmals durch begeisterte Zurufe unterbrochen. Hofkanzler Vay war unter den Ministern anwesend :|

 

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LT-Abg. Stefan Hirschbühl

LT-Abg. Johann Martin Schedler

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