1861-04-10: Vierte Sitzung des Landtages

* Antrag Ganahl auf Verpflichtung zur Landesverteidigung nur innerhalb der Grenzen Vorarlbergs

Zusammenfassung

 

Der dreigliedrige Antrag Ganahls betreffend Landesverteidigung wird eingebracht. Der Landesfürstliche Kommissär erhebt den Enwand, dass über die Landesverteidigung eine eigene Regierungsvorlage erfolgen werde. Thematisierung der Weigerung zur Losung in Teilen des Landes. Ferner Besprechung einer Einsprache bezüglich der aus Anlaß der Wahlen vorgenommenen Zusammenstückelung zweier Amtsbezirke.

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4. Sitzung

 

Beginn derselben um 9 Uhr Vormittags am 10. April 1861

Gegenwärtig: Landesfürstlicher Kommissär u. alle 20 Abgeordneten.

 

 

Landeshauptmann: Ich beginne wieder mit Ablesung des gestrigen Sitzungsprotokolles (: wird verlesen :) Haben die hochgeehrten Herren dagegen eine Bemerkung anzubringen? (: keine :)

Im Wirkungskreise des Landtages liegt es zu berathen u. Anträge zu stellen über kundgemachte Gesetze u. Einrichthungen bezüglich ihrer besonderen Rückwirkung auf das Wohl des Landes u. zudem sind wir nach § 18 P. II. berufen die Mitwirkung bei Regelung des Landesverteidigungs- und Schießstandwesens zu üben. Es ist ein Gesetz ergangen, daß die Art u. Weise das Land gegen äußere Feinde zu verteidigen berührt, es wurde kundgemacht u. den Bezirken übergeben. Leider ergaben sich bei Anwendung dieses Gesetzes, wir bedauern es alle, gewisse Vorfälle, die eine Wunde für das Gesetz und die Gesellschaft sind. Es können diese Fälle hervorgerufen worden sein durch eine nicht richtige Auffassung des Gesetzes, vielleicht auch durch den Umstand, daß nicht alle Fragen genügend u. ganz gelöst werden konnten.

Allen, besonders aber uns Vertretern des Landes muß es daran liegen, die Wunde zu heilen, dem Gesetze Achtung u. Gehorsam zu verschaffen, ein Gesetz darf nicht nach Willkür gebrochen werden, wohin sollte es führen. Um wirksam zu nützen, ist es erst Bedingung ihm den Vollzug zu verschaffen, dann dahin zu wirken, daß es den Leuten faßlicher erscheinen und ihre vielleicht irrigen Ansichten vom Gesetze mit demselben in Einklang zu bringen!

Gestern wurde dem Landesausschusse vom Herrn Karl Ganahl ein Antrag übergeben der dahin zielt in dieser Beziehung vermittelnd einzuwirken. Ich erlaube mir den Antrag des Herrn Ganahl vorzulesen:

                „In Erwägung daß, nachdem Seine Kaiserl. Königl. Apostolische Majestät dem Lande

                Vorarlberg eine eigene Landesvertretung erteilte, das Land Vorarlberg in dieser Beziehung

                nicht mehr zu Tirol gehört, stelle ich den Antrag:

 

 

 

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1)      Der Landtag wolle beschließen, daß von nun an die Vorarlberger Landesvertheidiger nur

die Gränzen Vorarlbergs zu vertheidigen haben.

 

2)      In der zuversichtlichen Erwartung, daß, falls der Landtag meinen obigen Antrag zum Beschluß erhöbe, Seine Majestät demselben die Genehmigung nicht versagen würde, stelle ich den weitern Antrag, der Landtag wolle beschließen, daß in jenen Gemeinden, in welchen die Losung bisher noch nicht vollzogen wurde, dieselbe unverzüglich nach den bestehenden Vorschriften zu bewerkstelligen sei.

 

Mein weiterer und dritter Antrag geht dahin, der Landtag wolle zur Revision der Landesvertheidigungsordnung vom 7. Mai 1859 u. der nachträglichen Bestimmungen, namentlich jener von Seiner Majestät ddto Salzburg den 19. August 1860 an den Erzherzog Statthalter erlassenen, ein Comité ernennen, oder dieselbe dem Landtagsausschusse überweisen.“

 

Sie haben, verehrte Herren! Diesen Antrag vernommen; bevor wir weiter schreiten, finde ich an Sie, meine Herren! Die Frage zu stellen: erachten Sie, daß dieser Antrag vom Landtage weiter verfolgt u. zur Einsicht genommen werde? Bitte durch Aufstehen ihre Ansicht kundzugeben (: Durch Erhebung der Versammlung von den Sitzen ihre Zustimmung gezeigt :) Nun bitte ich Herrn Ganahl um nähere Begründung Ihres Antrages.

 

 

Ganahl: Der Defensions-Bez.[irks]-Ausschuß in Feldkirch, dem ich als Defensions-Kommissär angehöre hat schon vor ein paar Monaten an Seine k.k. Hoheit Herrn Erzherzog-Statthalter das Ansuchen gestellt, Hochderselbe wolle aussprechen, daß die Landesvertheidigung von Vorarlberg nur die Grenzen Vorarlbergs zu verteidigen habe.

Der Ausschuß begründete sein Ansuchen unter anderem damit, daß er die Ansicht ausdrückte, der Landesvertheidiger sei nicht nur berufen, das Land, sondern auch seinen Herd zu vertheidigen.

Wenn nun aber die Landesvertheidiger sich 50 – 60 Stunden u. noch weiter von ihrer Heimath entfernen müssen, so könne wohl von einer Vertheidigung des eigenen Herdes nicht mehr die Rede sein. –

Die Antwort Seiner k.k. Hoheit lautete, daß, so lange das Defensions-Wesen nicht definitiv geordnet sei, könne über diese Frage eine bestimmte Entscheidung nicht erfolgen; man dürfe überhaupt in dieser Beziehung dem  demnächst ins Leben tretenden Landtage nicht vorgreifen.

 

 

 

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Wir haben nun einen eigenen Landtag und gehören also in dieser Beziehung nicht mehr zu Tirol, es ist deshalb außer allem Zweifel, daß der Landtag vollkommen berechtiget ist zu beschließen: die Landesvertheidiger von Vorarlberg haben von nun an nur die Grenzen ihres eigenen Landes zu vertheidigen. Aus diesem Grunde, und weil die Landtags-Ordnung auch die Bestimmung enthält, daß der Landtag bei Regelung der Landesvertheidigungsangelegenheiten einzuwirken habe, stellte ich den Antrag, und ich zweifle auch nicht der Landtag werde denselben zum Beschlusse erheben.

 

Mein zweiter Antrag lautet, wie Sie gehört haben, meine Herren! Daß in der zuversichtlichen Hoffnung, Se Majestät werde ihrem Beschlusse die Genehmigung nicht versagen, die Losung in jenen Gemeinden, in welche sie bisher noch nicht stattgefunden hat, ungesäumt nach den bestehenden Vorschriften vorgenommen werde. Ich zweifle auch gar nicht, es werden sich die Losungspflichtigen, ewnn einmal der Landtag diesen Beschluß gefaßt hat, nicht weigern dem Gesetze zu entsprechen, denn ich bin vollkommen überzeugt, daß in manchen Gemeinden bisher nur deshalb nicht zur Losung geschritten wurde, weil die Leute wußten, daß der Landtag demnächst zusammentrete, u. über die Landesvertheidung Beschlüsse fassen werde. Ich kann deshalb auch in der bisherigen Weigerung zu losen, keine Ungesetzlichkeit erblicken sondern finde darin vielmehr einen Beweis, daß nur das Vertrauen, welches die Leute in den Landtag setzen Ursache der verzögerten Losung ist.

 

Durch meinen dritten Antrag beabsichtige ich, daß ein Comité oder der Ausschuß zur Revision der Landesvertheidigungs-Ordnung u. der weiter darüber erlassenen Bestimmungen bestimmt werde, denn ich finde, daß die Modifikationen nothwendig sind u. das Gesetz den Verhältnissen Vorarlbergs angepaßt werden müsse. Ich erwähne nur einiger Bestimmungen, die nach meiner Ansicht jedenfalls geändert werden müssen, so bestimmt das Gesetz z.B. daß die Ersatzmänner nur aus den betreffenden Zuständigkeits-Bezirken genommen werden dürfen, während ich der Meinung bin, u. es gewiß auch der Wunsch aller Vorarlberger ist, daß man diese aus ganz Vorarlberg solle nehmen dürfen. Ferner ist zur Wahl des Hauptmannes eine Ternovorschlag vorgeschrieben. Das Gesetz vom Jahre 1859 überließ die Wahl ohne Beschränkung der Mannschaft, so soll es nach meiner Ansicht auch in Zukunft gehalten werden. Sollte der hohe Landtag zur beantragten Revision der Landesausschuß beistimmen, so dürfte es gerathen sein demselben noch einige Landtags-Mitglieder beizugeben.

 

 

Fortsetzung folgt.

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V. L. B. 6                              Autograf v. J. N. Teutsch in Bregenz 1861

 

 

 

 

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Fortsetzung der 4. Sitzung

 

 

Landeshauptmann: Hat jemand von den andern Herren etwas vorzubringen, so bitte ich noch das Wort zu ergreifen.

 

Feuerstein: Zur Revision wird ein Comité nothwendig sein und zwar aus jedem Bezirksgericht, wenigstens Jemand zum Ausschusse.

 

Fußenegger: Ich bin mit dem Antrag des Herrn Ganahl einverstanden, daß ein Comité gebildet werden soll.

 

 

Landesfürstlicher Kommissär: Seine kaiserl. Hoheit der Herr Erzherzog-Statthalter hat mir mitgeteilt, daß über die Landesvertheidigung eine eigene Regierungsvorlage erfolgen werde, welche als Grundlage der Berathung über diesen wichtigen Gegenstand diene.

 

Was den 3. Antrag betrifft, so dürfte die Regierungsvorlage abgewartet werden, damit nicht eine Arbeit begonnen werde, welche später neuerdings aufgenommen werden müßte. Wenn Sie übrigens jetzt schon in den Antrag eintreten wollen, so kann von meiner Seite keine Einwendung erhoben werden und so bald die Vorlage an mich gelangt, werde ich nicht zögern, selbe alsogleich mitzutheilen.

 

 

Wohlwend: So wichtig und dringend dieser Gegenstand betrachtet werden muß, glaube ich demnach einen Antrag stellen zu sollen in Bezug auf den 3. Abschnitt des Antrages.

 

Die Ausführung des Gesetzes ist gegenwärtig ausführbar, wie der Punkt 2 des Herrn Ganahl selbst zugibt, ich dem der Antrag selbst sagt, es sollte sogleich nach den bestehenden Gesetzen die Losung vorgenommen werden; wenn also der Antrag selbst schon dahin lautet, daß die Losung sogleich vorgenommen werden kann, so darf auch der 3. Antrag bis zu jener Zeit verschoben werden, bis die Regierungsvorlagen uns zugekommen sein werden, weil uns diese dann einen sicheren Boden geben, daher wir nach meiner Ansicht besser thun, wenn wir mit dieser Arbeit noch zuwarten.

 

Was den 1. Antrag betrifft, welcher heißt (: wurde verlesen :) muß ich bemerken, daß es allerdings richtig ist, daß selbst im Begriffe eines Landesvertheidigers gelegen ist, daß er nur jenes Land zu vertheidigen hat, welchem er zuständig ist. Diesen Antrag möchte ich aber doch dahin modifizieren, Pflicht des Landesvertheidigers von Vorarlberg ist es, daß er das Land Vorarlberg vertheidige, dadurch soll aber der freiwillige Eintritt einzelner in eine Kompagnie tirolischer Landesvertheidiger, oder die Bildung ganzer

 

 

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Kompagnien Freiwilliger zum Ausmarsch nach Tirol, wenn dasselbe besonders bedingt sein sollte, nicht gehindert sein, wenn hiebei nach dem Gesetze vorgegangen würde, in einem solchen Falle wäre es  nur billig gegen unser Brudervolk in Tirol, mit dem wir in gewisser Beziehung vereint bleiben wollen. Vollkommen einverstanden bin ich mit dem 2ten Theile des Antrages. Schnelle Organisierung der Landesvertheidigung ist aber ebenso wichtig als dringend; Jedem, wenn er auch bis jetzt beide Augen verschlossen gehabt hätte, muß sich jetzt die Uiberzeugung aufdringen, daß die gegenwärtige Lage ernst ist und daß wir in unserem Lande, welches von drei Seiten offene Grenzen hat, und auf der vierten Seite durch himmelhohe Berge von Tirol geschieden ist, keine Bürgschaft finden, welche uns sichern könnte, daß wir nicht rasch in eine Lage gesetzt werden können, in welcher Selbsthilfe zum Gebot wird. Ich glaube daher, daß kein Freund des Vaterlandes ein Hindernis zur Ausführung des 2ten Punktes des Antrages des Herrn Ganahl entgegenstellt.

 

 

Ganahl: Ich glaube, daß mein Antrag nicht ausschließt, daß Freiwillige nach Tirol ziehen, es wird diesen dadurch kein Hindernis in den Weg gelegt. Ich stimme mit Herrn Wohlwend darin überein, daß wir hinsichtlich des 3ten Antrages zuwarten sollen, bis die Vorlage, die der Herr landesfürstliche Kommissär bezeichnet, anlange, allein demungeachtet können wir das Comité ernennen, um dieselbe seiner Zeit zu prüfen. Es ist möglich, daß sie komme, bevor die Landtags-Mitglieder aus einander gehen, ist aber auch möglich, daß wir bei ihrem Eintreffen nicht mehr beisammen sind.

In diesem Falle könne dann der Ausschuß darüber Bericht erstatten.

 

Landesfürstlicher Kommissär: Wenn überhaupt ein Comité bestellt wird, welches sich mit der Frage der Landesvertheidigung zu beschäftigen hat, so kann nichts entgegen stehen, daß es vorläufig auch den 3. Punkt in Beratung nehme und es wird ihm dann um so leichter fallen, die Regierungsvorlage zu prüfen. Ich glaube daher, daß in dieser Beziehung kein Anstand obwaltet, nur möchte ich dieses betonen, daß eine Beschlußfassung des Landtages aufgehoben würde, bis die Regierungsvorlagen eintreffen.

 

Wohlwend: Vollkommen einverstanden.

 

Ganahl (: stimmt ebenfalls bei :)

 

Landeshauptmann: Die verehrten Herren werden die Äußerungen der beiden Landtagsabgeordneten vernommen haben. Wie die Sache dargestellt ist, gibt es nun, meine Herren! zu betrachten, ob dieser

 

 

 

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Antrag, wie er nun vorliegt, in pleno verhandelt werde, oder ob zur näheren Beleuchtung desselben ein Comité bestellt werden soll. Ich werde in diesem Sinne an Sie die Vorfrage machen.

 

Ganahl: Welchen Antrag meinen Sie? Herr Landeshauptmann?

 

Landeshauptmann: Ich meine den ganzen Antrag.

 

Ganahl: Ich glaube, wir haben ihn in pleno schon verhandelt.

 

Landeshauptmann: Es ist aber noch ein Beschluß zu fassen.

 

Wohlwend: Nach meiner Ansicht sollte in Comité gebildet werden, da sonst nur einseitig vorgegangen wird, was der Sache nicht vortheilhaft sein kann, etwas Ganzes soll vorgelegt werden können, nicht blos Theile.

 

Ganahl: Was Herr Wohlwend erwähnt, hat auf meinen Antrag keinen Bezug, der Landtag kann darüber beschließen, ohne daß das ein einseitiges Vorgehen genannt werden kann. Uiber Anträge wegen Zugabe u. de[r]gl.[eichen] kann besonders verhandelt werden.

 

Wohlwend: Wenn man alle Zweifel und Bedenken über das Landesvertheidigungsgesetz sammelt u. aufklärt, so ist es gewiß besser, als wenn nur theilweise und vielleicht in mehreren Sitzungen diese erledigt werden; in letzterem Falle kann es sich ergeben, daß wenn auch ein Zweifel, welchen z.B. die Pflichtigen des Bezirkes Dornbirn erhoben, zur Befriedigung aufgeklärt ist, und in Folge dessen diese die Losung vollenden, die Montafoner noch mit der Losung zuwarten werden, bis auch ihre Bedenken gehoben sind. Es wird auf die von mir angetragene Art ein Ganzes geschaffen u. dies verzögert höchstens 2 – 3 Tage.

 

Fußenegger: Ich bin mit Herrn Wohlwend einverstanden, aber es ist eine sehr schwierige Angelegenheit, um die es sich handelt; wenn der Landtag nur bestimmt, es müsse gelost werden, ohne daß den Leuten gesagt werden kann, ob und welche Aufbesserung sie erhalten, so dürfte die Losung, trotz des Beschlusses des Landtages, vielleicht doch noch seine Schwierigkeiten haben. Ich glaube daher es sei nothwendig, daß den Leuten die Sache erklärt werde, wie es in der Wirklichkeit ist und deßhalb bin ich auch der Meinung, daß es zweckmäßiger sei, wenn die Angelegenheit noch einem Comité zur Berathung übergeben wird.

 

Ganahl: ich bin überzeugt, daß es solche gibt, die über die Lohnverbesserung etwas bestimmtes wissen wollen, ich glaube aber, wer würden uns eine Blöße geben, wenn wir ihren Forderungen entsprächen. Wenn wir so thun, so zeigen wir uns schwach, wir müssen aber stark sein, damit das

 

 

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Vertrauen in uns nicht geschwächt werde.

 

Fußenegger: Einverstanden.

 

Wohlwend: Ich habe solche Anstände nur beispielsweise angeführt, weil sie sich ergeben haben.

 

Landeshauptmann: Ich wiederhole nun noch einmal, daß entweder gleich in pleno darüber zu verhandeln, oder daß früher in Comité zu bestellen sein werde.

 

Ganahl: Mein Antrag lautet so klar und deutlich, daß es nicht notwendig ist ein Comité zu bestellen um ihn annehmen zu können. Ich bitte daher darüber abstimmen zu lassen.

 

Landeshauptmann: Ich glaube dieser Punkt ist gehörig erschöpft. Meine Ansicht ist noch dieselbe wie früher u. ich komme zur Frage, glauben Sie, meine Herren! daß der Antrag noch weiter einer Berathung zu unterziehen sei mittelst eines Comité (: Alle einverstanden durch Erhebung von ihren Sitzen :) Nun erlaube ich mir zu bemerken, daß bei Bildung dieses Comité Personen aus allen Bezirken zu wählen sein werden, damit von jedem die nähern Betrachtungen über sich ergebene Anstände u. Bedenken vorgebracht werden können. Die Zahl der Comité-Mitglieder würde ich beantragen auf 7 festzusetzen, nicht blos zur Vertretung der Bezirke, sondern auch damit im Comité selbst bei mehreren Ansichten Stimmenmehrheit sich ergeben kann. Ist die hohe Versammlung einverstanden daß in das Comité 7 Mitglieder zu wählen sind? (: Alle einverstanden :) Es wird die Wahl vorgenommen und Landeshauptmann fährt fort :) Hier vernehmen Sie nun das Ergebnis der Wahl: Herr Drexel erhielt 19, Hl. Schedler 14, Hl. Wohlwend 12, Hl. Fußenegger 11, Hl. Reisch 11, Hl. Feuerstein 11 Stimmen. Es sind also diese 6 Herren in das Comité berufen. Es fehlt noch einer, den wir jetzt zu wählen haben (: Stimmzettel ausgegeben, etc u. Landeshauptmann fährt fort :) Bei der 2ten Wahl haben die Herren Bertschler 6, Spieler 4, Neyer und Getzner je 3, Bertl, Egender u. Wachter je 1 Stimme; wir haben also noch keine absolute Stimmenmehrheit u. gehen nun zur engeren Wahl über, bei welcher nur die Herren Bertschler u. Spieler in Betracht kommen können. (: Stimmzettel ausgegeb. etc. u. Landeshauptmann fährt fort :) Herr Spieler hat 9, Bertschler 11 Stimmen unter 20 erhalten. Es ist also durch der letzteren Berufung die Zahl der Comité Mitglieder voll.

 

 

 

Fortsetzung folgt

 

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V. L. B. 7                              Autogr. V. J. N. Teutsch in Bregenz

 

  

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Fortsetzung der 4. Sitzung

 

Landeshauptmann: Nach § 15 der Landes Ordnung ist ausgesprochen, daß den Mitgliedern des Landesausschusses eine Entschädigung aus Landesmitteln zu bestimmen ist, deren Höhe der Landtag festzusetzen hat. Der Landesausschuss ist zwar gebildet, er kann aber nicht wohl gleichsam in eigener Sache, an den  Landtag hierüber Anträge erstatten, kann nicht selbst vorschlagen, was ihm zu vergüten sei, und ich erachte daher, hochgeehrte Herren! daß ein eigenes Comité zu bestellen sei, welchem die bezügliche Bestimmung der Landes Ordnung zur Beurtheilung u. zur Erstattung eines Antrages überwiesen werde, um in dieser Beziehung dann einen Beschluß fassen zu können. Ich schlage also vor auch zu diesem Zwecke ein Comité in der Zahl von 3 Mitgliedern, welche aber nicht dem Landesausschusse anzugehören haben zu wählen, u. glaube, daß die angegebene Zahl der Mitglieder hinreichend sein dürfte.

 

Ganahl: Ich glaube, daß wir doch 5 wählen sollen.

 

Landeshauptmann: Hierüber wünsche ich, daß die Herren sich darüber aussprechen.

 

Bertl: Ich glaube 5 Mitglieder wären zweckmäßig.

 

Landeshauptmann: Sollen also 5 Mitglieder dazu bestimmt werden, sind die Herren damit einverstanden (: Stimmen alle bei durch aufstehen :)

 

Feuerstein: Die Herren haben alle schon so viel Geld, daß Sie jetzt leben können, ich glaube daher daß man diesen Gegenstand später vornehmen sollte.

 

Landeshauptmann: Es liegt uns ob zu vervollständigen, was uns nach der Landes-Ordnung überlassen wurde. Es wird gut sein, die Sache jetzt zur Sprache zu bringen, um doch in dieser Beziehung irgend eine Norm zu gewinnen.

 

Bertl: Ich erlaube mir zu fragen ob die Ersatzmänner auch in das Comité gewählt werden können.

 

Gezner: Ich glaube, daß es schicklicher sein wird, sie nicht hineinzuziehen.

 

Landeshauptmann: Ich glaube hierüber nichts bestimmtes gegen die Wahl der Ersatzmänner in das Comité einwenden u. es den verehrten Herren anheim stellen zu sollen, sich frei in der Wahl zu benehmen. (: Wahlkarten ausgegeben etc. u. Landeshauptmann fährt fort :) Herr Schedler 15, Bertl 13, Spieler 11, Egener u. Ender je 9 Stimmen. Es fehlen also noch zwei Mitglieder (: Neue Wahl :)

 

 

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Nun hat Herr Ender 12, Egender 10, Neyer 5, Gezner 4, Schneider 3, Drexel 2, Reisch u. Feuerstein je 1 Stimme. Wir müssen also um das 5. Mitglied zu bestimmen zur engeren Wahl übergehen, bei welcher nur die Herren Egender u. Neyer zu berücksichtigen sind. (: Stimmzettel ausgegeben etc. Landeshauptmann fährt fort :) 12 Stimmen fielen auf Herrn Egender u. 8 auf Herrn Neyer, es hat sohin der erstere als 5tes Mitglied in das Comité zu treten.

 

Gezner: Es dürfte nothwendig sein zu wissen, ob die Mitglieder den Aufenthalt in der Stadt Bregenz nehmen müssen, um wegen ihrer Besoldung einen bestimmten Beschluß fassen zu können.

 

Landeshauptmann: Der § 15 spricht sich in dieser Beziehung klar genug aus; wenn der hohe Landtag beglaubt ist rücksichtlich dieses § eine Änderung zu beantragen, so kann dieses in der Folge mit Beschluß geschehen, indessen glaube ich, das Comité sollte nicht abwarten bis eine Änderung von Seiner Majestät, dem Kaiser, es würde eine diesfällige Bestimmung dann vielleicht zu sehr in die Länge gerückt, er sollte aber die Anträge für den Fall, daß der Paragraf unabgeändert beibehalten würde, und weitere Anträge für den Fall, wenn dieser Paragraf in der Weise abgeändert werden sollte, daß die Landesausschußmitglieder ihren bleibenden Aufenthalt her zu nehmen, nicht verbunden werden sollten.

 

Ganahl: ich würde vorschlagen der hohe Landtag wolle gleich beschließen daß dieser Paragraf aufgehoben werde.

 

Landeshauptmann: ich bitte den § 34 der Landesordnung näher zu besehen, er gibt uns die Norm.

 

Ganahl: Ich glaube der dürfte in diesem Falle nicht zu beachten sein.

 

Landeshauptmann: Ich kann von der Geschäftsbehandlung nicht abweichen; wir können auf diesen Antrag ohne im Ausschusse ihn vorberathen zu haben, nicht eingehen, er muß dem Landeshauptmann schriftlich angezeigt werden.

 

Ganahl: Ich werde also morgen einen schriftlichen Antrag stellen.

 

Landeshauptmann: Die verehrte Versammlung hat gestern bei Ablesung des Commißions-Berichtes durch den Herrn Abgeordneten Wohlwend eine Einsprache vernommen, in welcher Herr Vögel u. einige Gemeinde-Vorsteher des Bezirkes Bregenz in Beziehung auf die verordnete Zusammenstücklung zweier Amtsbezirke zu  einem

 

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Wahlbezirke eine Abänderung zu erreichen strebten. Sie wollen die Verschmelzung aufgehoben wissen, weil dieses den Interessen der betreffenden Bezirke u. Gemeinden durchaus nicht angemessen sei. Es könnten wie sie vorgeben, Umstände eintreten, u. einen Bezirk ohne Vertreter lassen, was gewiß denselben mißliebig sein müßte. Diesen Antrag finde ich hier in Vortrag zu bringen, u. weil er mir derart scheint, daß es nicht ohne Belang sei, auf ihn einzugehen, so ersuche ich die hohe Versammlung, diesen Antrag zur näheren Betrachtung dem Landesausschusse überweisen zu wollen. Ich erlaube mir die betreffenden Punkte vorzulesen. (: liest vor u. lautet, daß die Vereinigung von je 2 Amtsbezirken zu einem Wahlbezirke aufgelassen, und jeder Amtsbezirk zugleich als selbständiger Wahlbezirk bestimmt werde, wenn nicht den historischen Uiberlieferungen, wie den wirklichen Interessen des Landes entsprechend, noch eine weitere Unterabtheilung nach kleinen Bezirken, z.B. Hofsteig, Hofrieden u. Sulzberg, für den Bezirk Bregenz Vorder u Hinterwald für den Bezirk Bregenzerwald festgestellt werden u. hiebei die bezüglichen aus den Gemeinden des Bezirkes gewählten Wahlmänner als Bezirks-Vertreter, der aus denselben gewählte Landtags-Abgeordnete aber zugleich als Vorstand oder Ammann der Bezirksvertretung fungiren könnten.

 

Fußenegger: Ich stimme, daß in Erwägung gegeben werde, indem es der Wunsch des größten Theils der Bevölkerung ist, ich es auch als eine große Wichtigkeit ansehe aus dem Grunde, weil einem Bezirke nach der bestehenden Ordnung gar kein Vertreter zufallen könnte.

 

Ganahl: Diese Angelegenheit ist wohl dem Landes-Ausschusse zu überweisen.

 

Wohlwend: Die Zahl der Vertreter für den Landtag wird begründet durch die Anzahl Einwohner u. die Beträge der directen Steuern, das ist der Maßstab. Es ist allerdings Uibelstand, wenn stärker bevölkerte Bezirke mit kleinern Steuerziffern mehrere Vertreter erhalten. Der Fall ist durch Agitation in kleinem Maßstab vorgekommen. Möglich, daß bei der nächsten Wahl noch größere Agitationen entstehen können; deßwegen ist es sehr nothwendig u. die Kommission in Innsbruck hat Gewicht darauf gelegt, daß die Population und Steuern gehörig vertreten sei. Es stellt sich in dem Entwurfe bei sämtlichen Bezirken ein günstiges Verhältnis heraus; es ist auffallend gewesen

   

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wie man diese Bezirke so zusammen mengen konnte, z.B. zwischen den Bezirken Bludenz und Montafon ist ein sehr großer Unterschied in der Population und in der Steuer.

 

Landeshauptmann: Es waren eben diese Gründe, die mir schon aus den Verhandlungen in Innsbruck bekannt sind, und die mich jetzt bewogen den Antrag gleich in Vorlage zu bringen; wir können nicht wissen, ob in Kürze nicht wieder Wahlen in den Bezirken stattzufinden haben, u. dann möchten wir doch zuerst über alle Bedenken hinaus sein. Wir wollen nach Möglichkeit der Sache recht billig entsprechen. Ich ersuche Sie daher, Hochgeehrte! Zu erklären: Dieser Gegenständ sei der Beachtung des Landes-Ausschusses zu überweisen u. bitte ihre Ansicht durch Aufstehen kundzugeben. (: Alle stehen auf :)

Es ist mit dem Antrage Vögels noch ein weiterer Punkt anderer Art, verbunden, nämlich, er schlägt vor, die Wahlperiode des Landtages auf 3 Jahre festzusetzen, und bis zur Neugestaltung der Wahlbezirke über anderweitige wichtige Fragen des Statutes präjudizierlich weder berathen noch Beschlüsse zu fassen. Es sind diese Punkte die eine tiefe Eingehung erfordern u. in den Verhältnissen eine zu große Änderung veranlassen würden, als daß in dieser Beziehung eine Entscheidung allerhöchsten Ortes bald zu gewärtigen sein könnte. Wir werden übrigens auch diese Punkte in den Ausschußberathungen in Erwägung ziehen. Die Regierungsvorlagen wurden an den Landesausschuß abgegeben, sie verlangen längere Einsicht und längeres Studium; der Landesausschuß wird nun streben baldigst seiner Obliegenheit zu entsprechen, indessen wird es jeder als nicht möglich erkennen, von gestern auf heute schon etwas genaues hierüber entwerfen zu können um so weniger als noch andere Vorfragen den Ausschuß beschäftigen.

 

 

Wir schließen daher für heute.

 

Schluß.

 

 

 

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Berichtigung. Auf Seite 1 Zeile 4 von unten steht: am 21.u. 22. April soll heißen März

 

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V.  L. B. 8.                            Autogr. V. J. N. Teutsch in Bregenz 1861

 

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