04 - Vorarlberg vor 200 Jahren - 04

1824: Bestrafung für Übertretung der Polizeistunde und Nachtschwärmerei

Landgericht betont die Bedeutung der Generalprävention

 

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An

Die Gemeindevorstehung

am

 

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Bartholomäberg

zur Kundmachung

 

Kundmachung.

Publiciert den 28ten Mertz 1824

 

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Maria Anna Tschanunin Wittwe Both von Gaschurn Berg hat der landgerichtlichen Verbothe und fast jeden Sonntag erneuerten Warnungen ungeachtet junge Bursche in ihrem Hause öfter, und lange über die Polizeystunde bey ihren Töchtern geduldet.

 

Für diese Uibertretung der landgerichtlichen Polizeyvorschriften wird diese Maria Anna Tschanunin auf folgende Art bestraft:

 

1ten mit Arrest durch 4 Tage

2, mit 3 fl.[orentiner Gulden] Geldstrafe zum Armenfond

3, endlich wird für ihr Haus die Polizeistunde bis auf weiteres auf 7 Uhr Abends festgesetzt [Anmerkung: statt 9 Uhr abends], nach welcher Stunde niemand mehr, der nicht in das Haus gehört, geduldet werden darf; auch werden alle jene die sich in diesem Hause oder um dessen Wände nach 7 Uhr Abends aufhalten nach den Verordnungen über Nachtschwärmer behandelt werden.

 

Die eingezogenen Nachtschwärmer Joseph Alois Willy und Johann Joseph Tschofen befinden sich noch im Arreste, und Untersuchung, welche sich vorzüglich über ihre frühere Aufführung ausdehnen, und

 

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worauf entschieden werden wird, ob auf die Abgabe zum Militär bestanden oder ob dieselben wenn sie sonst sparsam und rechtschaffen waren, für dies erstemal bloß mit Arrest mit Verschärfung abgestraft werden.

 

Dies wird neuerlich in allen Pfarrkirchen von Montafon zur Warnung mit dem Beisatze bekannt gemacht, daß die landgerichtlichen Nachforschungen wegen der Uibertrettung dieser Polizeystunden auf das fleißigste fortgesetzt werden, wobey das Volk auch aus den fast jeden Sonntag bisher kund gemachten Strafbeyspielen überzeugt seyn wird, daß das Landgericht im Besitze der besten Mittel ist, diese Uibertrettungen zu erfahren.

 

Schruns, am 26ten März 1824

Kaiser.königl. Landgericht

Montafon

[Unterschrift]

Delikt "Nachtschwärmerei"

Umschlag Mitteilung Landgericht 1824

Copyright

Vorarlberger Gemeindedokumentation,
Markus Kuhn

Zuletzt geändert




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