20121002_GVE022

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Letzte Änderung 19.11.2021, 10:08
Gemeinde Fussach
Bereich oeffentlich
Schlagworte: _fu,_fugve
Dokumentdatum 2021-11-19
Erscheinungsdatum 2021-11-19
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VERHANDLUNGSSCHRIFT Gemeindevertretung – GV 22/ 2012 über die 22. öffentliche Sitzung der Gemeindevertretung Fußach vom 02.10.2012 im Schulungsraum des Feuerwehrgerätehauses Beginn: 20.00 Uhr Vorsitz: Bgm. Ernst Blum Schriftführer: GS Walter Wetzel Anwesend: Liste Bürgermeister Ernst Blum und Freie Wählergemeinschaft (FWG): Vbgm. Werner Egger, GR Karin Meier, GR Martin Doppelmayer, GV, Klaus Kuster, Felix Dünser, Gerhard Winkler, Elisabeth Schneider, Manfred Bechter, Josef Hagspiel und die Ersatzfrauen GVE Sabine Hofer und Sabine Weinzierl sowie der Ersatzmann Ulrich Sagmeister; Entschuldigt: GV Anna-Maria Gassner, Patrick Bertsch und Ing. Günter Leitold; Unabhängige und ÖVP Fußach (ÖVP): GR Jörg Blum, GR Gabi Tscherntschitz, GV Raimund Rusch, Peter Zucali, Mag. Hubert Winkler, Julian Krischke, Boris Sinn und der Ersatzmann GVE Roberto Montel; Entschuldigt: GV Stephan Lutz Für Fußach (FF): GV, Rudolf Rupp, Jürgen Giselbrecht; Entschuldigt: GV Thomas Bösch; Seite:1 Bgm. Ernst Blum eröffnet die Sitzung, begrüßt die Mitglieder der Gemeindevertretung, stellt die Beschlussfähigkeit mit 23 von 24 anwesenden Mandataren, sowie die ordnungsgemäße Einladung mit Tagesordnung fest. Ernst Blum stellt den Zusatzantrag zur Aufnahme eines weiteren Punktes in die Tagesordnung: 6.) Änderungen des Flächenwidmungsplanes auf Empfehlung des Ergebnisses der letzten Sitzung des Raumplanungsausschusses - Brandl Helene und Irma Bonetti. Dem Antrag wird einstimmig stattgegeben. Tagesordnung: 1.) Genehmigung der Verhandlungsschrift Nr. 21 vom 11.09.2012 2.) Mitteilungen des Bürgermeisters 3.) Antrag zur Beschlussfassung – 2. Nachtragsvoranschlag Gemeinde Fußach 2012 4.) Antrag zur Beschlussfassung zur kostenlosen Annahme eines lastenfreien Grundstückes Gst. Nr. 1488/3 (Straßengrund) 5.) Beschäftigungsrahmenplan Gemeinde Fußach 2013 6.) Änderungen des Flächenwidmungsplanes 7.) Allfälliges ERLEDIGUNG DER TAGESORDNUNG 1.) Genehmigung der Verhandlungsschrift Nr. 21 vom 11.09.2012 Die Verhandlungsschrift über die 21. Sitzung der Gemeindevertretung vom 11.09.2012 wird ohne Einwände genehmigt. 2.) Bericht des Bürgermeisters: Der Bürgermeister berichtet unter anderem über folgendes: o RHESI: Unlängst fand eine Informationsveranstaltung zu diesem Thema in Lustenau statt. Über die weitere Vorgehensweise des Projektes Rhesi sowie über vorerst zwei mögliche Varianten wurde informiert. Seite:2 Die zwei vorgestellten Varianten werden von Ernst Blum an Hand einer Beamerpräsentation erläutert und vorgestellt. Bis zum 19. Oktober besteht die Möglichkeit zum vorliegenden Projekt eine Stellungnahme durch die Gemeinden abzugeben. Nachdem die Gemeinde Fußach doch recht stark von diesem Projekt tangiert wird und vor allem im Bereich Hochwasserschutzes stark betroffen ist, sollten wir daran interessiert sein, eine effektive Stellungnahme abzugeben. Eine Arbeitsgruppe zur Erarbeitung dieser Stellungnahme soll gebildet werden. In dieser Arbeitsgruppe sollte zumindest ein Mitglied jeder Fraktion dabei sein. GR Jörg Blum äußert den Wunsch, dass die Stellungnahme vor Veröffentlichung allen Gemeindevertretern zugestellt wird. Für alle die das Projekt Rhesi interessiert, besteht die Möglichkeit auf der Homepage von „Rhesi“ Einsicht zu nehmen: www.rhesi.org Auf Vorschlag des Bürgermeisters soll am Ende der Sitzung die Möglichkeit für alle gegeben sein, sich für die Ausarbeitung der Stellungnahme zu melden. o Die Broschüre des Wasserverbandes Rheindelta anlässlich des 60 Jahre - Jubiläums (gegründet: 11.11.1951) wurde an jeden Haushalt zugestellt. Am 06. Oktober findet unter Mitwirkung des MV Fußach und Pfarrer Sepp Franz ab 14.00 Uhr der Tag der offenen Tür statt. Für die Bewirtung hat sich dankenswerterweise die Funkenbande Fußach bereit erklärt. Bgm. Ernst Blum lädt nochmals alle herzlich dazu ein. Auf der Gemeinde sind für Interessierte noch weitere Broschüren erhältlich. o Bei der Bezirkshauptmannschaft Bregenz fand eine Besprechung bezgl. Fischereigrenze Hard-Fußach statt. Die Pfähle, welche bereits bestehen, sollen entsprechend den Koordinaten auf die man sich geeinigt hat neu gesetzt werden. Die Koordinaten sind vom Landesvermessungsamt zur Versetzen der Peilpunkte ein zu messen. o Die Ertragsanteile des Bundes abzüglich der Landesumlage für den Monat September betragen € 191.547, 00. o Einige Sitzungen unserer Ausschüsse haben stattgefunden: Am 10. September hat eine Umweltausschusssitzung gemeinsam mit der Gemeinde Höchst unter Einladung von Obmann Gerhard Winkler stattgefunden. Vorrangiges Thema war die Präsentation des Projektes der Papiertonne für jeden Haushalt. Die Gemeinde Höchst hat wie bereits zahlreiche Gemeinden des Landes diese Form der Papiersammlung zur Beschlussfassung vorgesehen. Der Umweltausschuss der Gemeinde Fußach plant bereits eine Ausschusssitzung speziell zu diesem Thema. Es wird ebenfalls versucht, für die nächste GV-Sitzung Fritz Studer für eine umfassende Information zu diesem Thema einzuladen. Weitere Sitzungen haben stattgefunden von: Kulturausschuss Sportausschuss Sozialausschuss Seite:3 Raumplanungsausschuss Bauausschuss o Am 01. Oktober war Arbeitsbeginn der Geschäftsführerin des Sozialsprengels. Die Case & Care-Managerin Andrea Trappel-Pasi hat ihr Büro im Kinderhaus Pertinsel Fußach bezogen. o Gerhard Winkler berichtet über die Landschaftsreinigung vom 15. September: „32 Teilnehmer (davon 8 Kinder) haben an der diesjährigen Landschaftsreinigung teilgenommen. Mitglieder der Theatergruppe, des SCFußach, Hüttenbesitzer, Umweltausschussmitglieder, haben großen Einsatz gezeigt. An diesem Nachmittag wurden ca.180 kg Müll gesammelt. Er dankt Felix Dünser als Mitglied des Umweltausschusses, welcher wie jedes Jahr die Handschuhe der Fa. Schmidts gesponsert hat. Zum Abschluss gab es noch eine Jause beim Restaurant Salzmann und für die Kinder ein Eis. Den Umweltausschussobmann würde es freuen, wenn im kommenden Jahr sich noch mehr an der Umweltaktion beteiligen würden. Bgm. Ernst Blum bedankt sich bei allen Teilnehmern und beim Organisator Gerhard Winkler, sowie dem Abfallberater. 3.) Antrag zur Beschlussfassung – 2. Nachtragsvoranschlag Gemeinde Fußach 2012 Für den in der vorangegangenen Sitzung der Gemeindevertretung beschlossenen Grundkauf bzw. Grundverkauf sind insgesamt Ausgaben von: € 273.000, -- für den Grundkauf, Vertragserrichtungskosten, Gebühren und Steuern von € 17.000, -- und € 26.200, -- zu tätigen (gesamt: € 316.200, --). Die Einnahme von € 175.000, -- resultiert aus dem Verkauf des Grundstückes, der aber diese Steuern, die abzuführen sind bereits beinhaltet. Rücklagenauflösung mit € 141.200, -- (ebenfalls gesamt wieder € 316.200, --). Nach umfangreichen Erläuterungen des Vorsitzenden zum Nachtragsvoranschlag bzw. zu den einzelnen Nachtragsvoranschlagspositionen wird aufgrund einstimmiger Empfehlung des Gemeindevorstandes einstimmig beschlossen, den 2. Nachtragsvoranschlag 2012 zu genehmigen. 2. Nachtragsvoranschlag 2012 SOLL 840.001 840.001 Grundkauf incl. Grunderwerbsteuer u. Vertr.-Kosten Immobilienertragssteuer 15% v. 175.000, 00 € € 290.000, 00 26.200, 00 Nachtragsvoranschlag € 316.200, 00 HABEN Seite:4 840.001 840.298 Grundverkauf Rücklagenauflösung 141.200, 00 € € 175.000, 00 Nachtragsvoranschlag € 316.200, 00 . 4.) Antrag zur lastenfreien Beschlussfassung Grundstückes zur kostenlosen Gst. 1488/3 Annahme eines (Straßengrund) Bgm. Ernst Blum erklärt anhand einer Präsentation in kurzen Worten den Sachverhalt bezüglich der kostenlosen Übernahme von Straßengrund in das öffentliche Gut der Gemeinde Fußach. Der vordere Teil der Straßenverbindung zwischen der Pertinselstraße und der Gießenstraße ist bereits beschlossen. Die Straße wurde auch zwischenzeitlich errichtet. Über Antrag von Bgm. Ernst Blum wird einstimmig beschlossen der kostenlosen Übernahme des Gst. Nr. 1488/3 mit 92m 2, die sich aus Teilflächen der GPZ 1488/1 Klaus Kuster, 1496 und 1493 Grass GmbH zusammensetzt, in das Eigentum der Gemeinde Fußach öffentliche Gut Straße, zuzustimmen. Für die Straßenbeleuchtung (auch Privatstraßen) ist die Gemeinde Fußach zuständig. 5.) Beschäftigungsrahmenplan Gemeinde Fußach 2013 Bgm. Ernst Blum erklärt, dass der Beschäftigungsrahmenplan jedem Gemeindevertreter als Tischvorlage vorliege. Insgesamt handelt es sich um 39 Bedienstete (28 Frauen und 11 Männer) – nicht alle sind vollbeschäftigt. Zwei derzeit noch unbesetzte Stellen sind ebenfalls angeführt: Bauamtsleiter und Buchhaltung, Über Antrag von Bgm. Ernst Blum wird der Beschäftigungsrahmenplan 2013, in der dem Original dieser Verhandlungsschrift beiliegenden Fassung, einstimmig beschlossen. 6.) Änderungen des Flächenwidmungsplanes Bgm. Ernst Blum berichtet, dass es unter diesem Tagesordnungspunkt insgesamt um 3 Abstimmungen bzw. Beschlüsse geht. Seite:5 In einer der letzten Sitzungen wurde der Beschluss gefasst, ein Grundstück aus der Vorbehaltsfläche herauszunehmen und die Unterlagswidmung „Baufläche Wohngebiet“ wieder aufleben zu lassen. Dies war damals notwendig, da die Fristen zu Aufrechterhaltung der Vorbehaltsfläche abgelaufen sind. In diesem Zusammenhang sind weitere Anträge im Amt eingelangt. Einerseits von Frau Irma Bonetti und andererseits von Frau Brandl Helene. Frau Bonetti stellte den Antrag zur Aufhebung der Vorbehaltswidmung für den Weg Gst. Nr. 317/2. Frau Brandl stellte den Antrag auf Umwidmung speziell für die Aufhebung der Vorbehaltswidmung des Grundstückes Gst. Nr. 317/3. Ebenfalls wurde im Antrag angemerkt, dass eine Teilfläche des Gst. Nr. 317/3 nicht parzellenscharf gewidmet sei. Der Raumplanungsausschuss hat sich mit diesen Anträgen in der letzten Sitzung eingehend befasst und zur Beschlussfassung für die heutige Sitzung der Gemeindevertretung entsprechende Empfehlungen abgegeben: 1.) Da der Weg ebenfalls, wie die damals rückgewidmete Vorbehaltsfläche zu sehen ist und daher auch hier die gesetzlichen Fristen abgelaufen sind, wird seitens des Raumplanungsausschusses empfohlen, die Vorbehaltsfläche für den Weg 317/2 aufzulösen, allerdings nicht die Unterlagswidmung Baufläche Wohngebiet aufleben zu lassen sondern nach den Kriterien der Plandarstellung im Flächenwidmungsplan als „Weg“ und „geplanter Weg“ umzuwidmen. Nachdem in der Natur der Weg nicht in der vollen Länge ausgebaut ist, soll der hintere Teil zu Grundstück Gst. Nr. 371/3 als vorerst geplanter Weg gewidmet werden. 2.) Parzellenscharfe Anpassung der Widmung einer Teilfläche des Grundstückes Gst. Nr. 317/4 von Vorbehaltsfläche Volksschule (mit Unterlagswidmung BW) in Baufläche Wohngebiet. Sowie Umwidmung einer Teilfläche des Grundstückes Gst. Nr. 317/3 an der südwestlichen Grundstücksgrenze von Vorbehaltsfläche VS in Baufläche Wohngebiet. Nordöstlich der Grundstücksgrenze wurde damals von der Gemeindevertretung eine zwei Meter breite Fläche zur Errichtung eines kleinen Schopfes in Baufläche Wohngebiet umgewidmet. Folglich geht es nur um die Umwidmung und Bereinigung der kleinen angrenzenden Restfläche. 3.) Das Ansuchen von Frau Brandl um Aufhebung bzw. Löschung der Vorbehaltsfläche ist grundsätzlich von den Voraussetzungen anderst zu sehen als die damalige Aufhebung der Vorbehaltsfläche von Frau Bonetti. In diesem Fall wurde nämlich im Zuge der Auflage des Flächenwidmungsplanes 2001 das Grundstück Gst. Nr. 317/3 als Vorbehaltsfläche VS mit der Unterlagswidmung Baufläche Wohngebiet genehmigt. Grundsätzlich liegen die Voraussetzungen (Fristenablauf) zur Aufhebung der Vorbehaltswidmung gemäß den Bestimmungen des Vbg. Raumplanungsgesetztes in Bezug auf die gesetzten Fristen nicht vor. Der Raumplanungsausschuss gibt einstimmig die Empfehlung ab, die Seite:6 Widmung in der derzeitigen Form aufgrund der vorgegebenen Gesetzeskriterien zu belassen. Die Bemühungen für den Ankauf der Liegenschaft sollte nicht außer Acht gelassen werden. Diverse Fragen werden beantwortet und besprochen. Bgm. Ernst Blum bringt die 3 Anträge zur Verlesung und zur Abstimmung: 1) Aufgrund einstimmiger Empfehlung des Raumplanungsausschusses und Antrages von Bgm. Ernst Blum wird einstimmig beschlossen, die derzeitige Widmung des Gst. Nr. 317/2 Weg - Vorbehaltsfläche mit Unterlagswidmung BW aufgrund der Zeitabläufe aufzulösen und eine Teilfläche der betreffenden Grundparzelle Gst. Nr. 317/2 in „Straße Bestand“ und eine Teilfläche in „geplante Straße“ lt. Planvorlage umzuwidmen. 2) Aufgrund einstimmiger Empfehlung des Raumplanungsausschusses und Antrags von Bgm. Ernst Blum wird einstimmig beschlossen, das Grundstück Gst. Nr. 317/3 – derzeitige Widmung Vorbehaltsfläche VS mit Unterlagswidmung BW aufgrund der noch nicht verstrichenen Fristen in der derzeitigen Widmung zu belassen. Der Antrag von Frau Brandl wurde somit abgelehnt. 3) Aufgrund einstimmiger Empfehlung des Raumplanungsausschusses und Antrag von Bgm, Ernst Blum wird einstimmig beschlossen, die Restfläche des Grundstückes Gst. Nr. 317/4 parzellenscharf von Vorbehaltsfläche VS mit Unterlagswidmung BW in Baufläche Wohngebiet umzuändern. Weiters die an die Grundstücksgrenze zu Gst. Nr. 317/4 angrenzende Teilfläche - zwei Meter Ergänzung – von Vorbehaltsfläche VS mit Unterlagswidmung BW in Baufläche Wohngebiet umzuwidmen. 7.) Allfälliges GR Jörg Blum: In der letzten Sitzung wurde der Grundverkauf an Manuel Matt genehmigt und der Nachtragsvoranschlag für diesen Geschäftsverlauf in dieser Sitzung angekündigt. Er fragt an, warum vor Beschlussfassung des Nachtragsvoranschlages schon Vorbereitungen (Aufschotterungen) für einen Bau begonnen worden sind? Bgm. Ernst Blum: Auf Basis des letzten Beschlusses, dass an Manuel Matt das Grundstück verkauft wurde, konnte die Baubehörde bwz. Der Grundbesitzer, die Gemeinde vorbereitendenden Arbeiten zustimmen. Rechtlich legitim wird bzw. wurde der Nachtragsvoranschlag heute beschlossen, bevor der Geldfluss stattgefunden hat. Im Sinne einer bürgerserviceorientierten Arbeitsweise wartet die Baubehörde nicht Eintragungen im Grundbuch ab sondern orientiert sich mehrfach an Kaufverträge oder Zustimmungen des Eigentümers oder in diesem Falle an Beschlüsse der Gemeindevertretung. Seite:7 Auf die Frage von Bgm. Ernst Blum, wer in der zu Anfang der Sitzung erwähnten Arbeitsgruppe zur Erarbeitung einer Stellungnahme für das Projekt Rhesi mit dem Bürgermeister Ernst Blum mitarbeiten kann, melden sich GR Jörg Blum (ÖVP) und GV Rudolf Rupp (FF). Schluss der Sitzung: 20.45 Uhr Bürgermeister: Schriftführer: Seite:8