20131023_Landtag_Kontrollausschuss

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Letzte Änderung 19.11.2021, 09:52
Gemeinde Fussach
Bereich oeffentlich
Schlagworte: landtagskontrollausschuss,_anhang
Dokumentdatum 2021-11-19
Erscheinungsdatum 2021-11-19
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Inhalt des Dokuments

über die Sitzung des Kontrollausschusses am Mittwoch, dem 23.10.2013, Beginn 9 Uhr Anwesende Ausschussmitglieder: die Abg. Mag. Frühstück, Gruber, Mag. Hofer, Huber, Reis, Dr. Schallert (für Ritter), Türtscher, Wiesenegger, Allgäuer, Blum, Egger, Dr. Kinz, Wiesflecker (für Rauch) und Ritsch. Weitere Anwesende: Auskunftspersonen: LTP Dr. Nußbaumer und weitere Vorarlberger Landtags; die Regierungsmitglieder Mag. Schwärzler und Dr. Schmid, Dr. Mag. Sonderegger; LTD Dr. Goldgruber-Reiner; die Klubdirektoren Mag. Weber, Mag. Muther und Mag. Kilga; Mathias Bertsch, Schriftführer. Mitglieder des Wallner, Ing. Bernhard und Weixlbaumer, FH V-Studiengangsleiter Dr. Michael Himmer; Direktor-Stellvertreterin Mag. Karin Jenny-Url und Dr. Brigitte Eggler-B argehr vom LandesRechnungshof; Dr. Harald Kraft und Dr. Wolfgang Hämmerle, beide Abteilung IVb; Dr. Bernhard Zainer, Umweltinstitut; Armin Berchtold, Bürgermeister von Schwarzenberg; Abteilungsvorstand Mag. Barbara Kubesch, Jürgen Meusburger, Gerald Ortner und Franz Pircher, Abheilung Ilic - Gebarungskontrolle. Der Vorsitzende, Abg. Daniel Allgäuer, begrüßt die Ausschussmitglieder, die Landtagspräsidentin, die Regierungsmitglieder sowie die weiteren Anwesenden und stellt die Beschlussfähigkeit fest. Gegen die Beiziehung der Auskunftspersonen wird kein Einwand erhoben. Tagesordnung 1. Mitteilungen Keine Wortmeldung 2. Prüfbericht des Landesrechnungshofs Vorarlberg Studiengang Soziale Arbeit“ (Beilage 85/2013) „Fachhochschule LTP Dr. Nußbaumer weist darauf hin, dass eine Stellungnahme der Studierenden am Vorabend eingetroffen sei, die nun zur Verfügung gestellt werde. Zur Frage nach Verbesserungsmöglichkeiten bei der Abstimmung des Departments und der Studiengangsleitung erläutert Dr. Himmer, dass die Kompetenzen geteilt seien: das Department verantworte den Bereich Personal, der Studiengangsleiter das Programm. Die Schnittstelle funktioniere gut, könne aber verbessert werden. Dem pflichtet Dr. Eggler-B argehr bei und unterstreicht, dass speziell der Weiterentwicklung große Bedeutung zukomme. Eine koordiniertem Abstimmung sei empfehlenswert. Sie bestätigt auf weitere Anfrage, dass weder Studierende noch Absolventen für den Bericht direkt befragt worden seien. Sie verweist aber auf Semesterfeedbacks sowie die Absolventenanalysen als repräsentative Informationsquelle, weiters führt sie die Gespräche mit Systempartnem an. Auf Antrag von KO Mag. Frühstück wird die Sitzung von 09.10 Uhr bis 09.20 Uhr für das Studium der Stellungnahme der Studierenden unterbrochen. Abg. Dr. Sprickler-Falschlunger weist auf die Unzufriedenheit der Studierenden mit der Qualität (und nicht mit der Länge) der Ausbildung hin. Dr. Himmer bemerkt, dass im Rechnungshof-Bericht die drei Modelle der Praxis zu wenig differenziert dargestellt sind. Er führt hier Praktika zur Orientierung samt Berufspraktikum an, das umfangreiche Modul Praxis und den gesamten Praxisbezug des Studiengangs. Er wünsche sich eine verbesserte Kooperation mit den Arbeitgebern. Dr. Eggler-Bargehr unterstreicht die beiden wesentlichen Aspekte des Rechnungshofberichts: Die Entwicklung seit dem Neuantrag des Curriculums 2012 und der internationale Vergleich. Die ECTS-Punkte seien von 38 auf 41 gestiegen, das hänge mit der erweiterten Vor- und Nacharbeit zusammen. Die Dauer des Praktikums habe sich nicht verändert. Beim Vergleich mit der Schweiz gebe es große Unterschiede, die damit zusammen hängen würden, wie sich die Organisationen mit den Studierenden auseinandersetzen. Es gebe nicht genügend verpflichtende Praktikumsprojekte. Angesprochen auf die verpflichtenden Praktika, die eingeführt werden sollen, führt sie Praktikumsprojekte und standardisierte Praktikumsberichte an. Dr. Himmer bemerkt zur Frage der Ursache der Praxisdefizite, Theorie und Praxis sei nicht leicht auszubalancieren. Arbeitgeber, aber auch Studierende stellen hier Anforderungen. Es sei eine akademische Ausbildung, dennoch stelle auch der Transfer in die Arbeit mit Menschen einen wichtigen Aspekt dar. Das gelinge gut. -2- Bei den Praxisanleiterinnen und Praxisanleitem müsse man systemischer werden. Er könne sich eine ziel- und werteorientierte Evaluierung vorstellen. Dr. Eggler-Bargehr erklärt auf die Frage nach den Möglichkeiten der Praxisausdehnung durch die FHV, dass aktuell mehr Flexibilität bestehe und man diese auch nutzen solle. Einerseits brauche es eine solide wissenschaftliche Basis, andererseits könne man intuitives Handeln nur durch Arbeit mit den Klienten erfahren. Bei Letzterem fließe Dauer und Art des Praktikums mit ein. In anderen Ländern verlaufe das Praktikum über einen längeren Zeitraum kontinuierlich und regelmäßig. Bei der Frage nach konkreten Verbesserungen der Qualität der Praxisausbildung erwähnt sie eine Überarbeitung des Curriculums, die intensive Auseinandersetzung des Arbeitgebers mit dem Praktikanten und die Einbindung des Praktikums in das Curriculum. Dr. Himmer fügt die Sozial- und Selbstkompetenz an. Ein berufsbegleitendes Studium wäre eine gute Ergänzung des Angebots. Er sähe Verbesserungsmöglichkeiten in der Didaktik und bei der Professionalisierung im internationalen Diskurs. Dr. Eggler-Bargehr unterstreicht, dass die jetzige Internationalisierung viele Ressourcen verschlinge, was aber keine Kritik an der Internationalisierung an sich sei. Auf die niedrige Weiterempfehlungsrate angesprochen weist sie darauf hin, dass die Rate mit der im Studium verbrachten Zeit steige, aber Verbesserungspotenzial bestünde. Zum berufsbegleitenden Bachelor erklärt LR Mag. Sonderegger auf Anfrage, dieser sei forciert worden und mittlerweile zum dritten Mal beantragt. Dr. Himmer hofft, dass es diesmal klappt und warnt, dass sonst die FachkräfteAnforderungen in der Sozialarbeit nicht erfüllt werden können. Als das weitere Vorgehen beim berufsbegleitenden Master thematisiert wird, deutet Dr. Eggler-Bargehr die geringe Nachfrage und die begrenzten Einsatzmöglichkeiten der Studierenden an. Der Master sei aber trotzdem eine am Markt beliebte Zusatzqualifizierung für berufsnahe Felder. Die Zielsetzung müsse überprüft werden. Dr. Himmer ergänzt, dass die Spezialisierung in der Sozialarbeit natürlich wichtig sei. Aber 50 Prozent der Studenten bzw. Absolventen würden hier aus anderen Bereichen stammen, was einen Export an sozialen Kompetenzen in die Betriebe bedeute. Dies sieht er als positive Entwicklung. Auf Anfrage zu Seite 45, ob die Kostenübemahme durch die Illwerke weiter gesichert sei, bestätigt LR. Mag. Sonderegger, dass eine Vereinbarung über gleichbleibenden jährlichen Betrag existiert. -3- Der Vorsitzende bringt die Kenntnisnahme des Berichts des LandesRechnungshofs „Fachhochschule Studiengang Soziale Arbeit“, Beilage 85/2013, zur Abstimmung. Der Bericht des Landes-Rechnungshofs wird durch die Ausschussmitglieder einstimmig zur Kenntnis genommen. Zum Berichterstatter wird einstimmig Abg. Huber gewählt. 3. Bericht des Rechnungshofs „System der Lebensmittelsicherheit im Bund sowie in den Ländern Salzburg und Vorarlberg“ (Beilage 84/2013) Abg. Wiesflecker weist auf den Kritikpunkt im Bericht hin, dass sich die in dem Bereich tätigen Menschen sehr wenig auf das Kemgeschäft, also die Kontrollen, konzentrieren können. Die Gründe: Bürokratie und Personalmangel. Dr. Zainer erklärt, dass der Bericht eine Rückenstärkung wäre und dazu geführt habe, dass eine Person zusätzlich für diesen Zweck eingestellt wurde. Auf die Frage nach der im Bericht empfohlenen internen Umstrukturierung, antwortet er, dass diese aufgrund rechtlicher Bestimmungen bzgl. der Ausbildungszeiträume noch nicht umgesetzt werden könne. Angesprochen auf die Empfehlung im Bericht, Lebensmittelzertifikate kostendeckender auszustellen, stellt er fest, dass die Tarife auf der Landesabgabenverordnung beruhen. Eine Erhöhung sei angedacht und derzeit in Prüfung. Auf Frage nach der Strafverfolgung bzw. der Rückmeldungen erklärt er, die Rückmeldung erfolge nur zu einem relativ geringen Prozentsatz nicht. Man sei auf dem richtigen Weg. Die Rückmeldung der Strafbehörde, Bezirksverwaltung oder Gericht erfolge immer besser. Der Vorsitzende bringt die Kenntnisnahme des Berichts des Rechnungshofs „System der Lebensmittelsicherheit im Bund sowie in den Ländern Salzburg und Vorarlberg“, Beilage 84/2013, zur Abstimmung. Der Bericht des Rechnungshofs wird durch die Ausschussmitglieder einstimmig zur Kenntnis genommen. Zum Berichterstatter wird einstimmig Abg. Mag. Muxel gewählt. 4. Bericht des Rechnungshofs „Förderung für Kleinunternehmen durch Konjunkturpakete, ERP-Kleinkreditprogramm und Programme für die Länder Kärnten und Vorarlberg, Systematik der Steuerung ausgegliederter Einheiten und Beteiligungen“ (Beilage 87/2013) Der Vorsitzende bringt die Kenntnisnahme des Berichts des Rechnungshofs „Förderung für Kleinuntemehmen durch Konjunkturpakete, ERPKleinkreditprogramm und Programme für die Länder Kärnten und Vorarlberg, -4- Systematik der Steuerung ausgegliederter Einheiten und Beteiligungen“, Beilage 87/2013, zur Abstimmung. Der Bericht des Rechnungshofs wird durch die Ausschussmitglieder einstimmig zur Kenntnis genommen. Zum Berichterstatter wird einstimmig Abg. Türtscher gewählt. 5. Gebarungskontrolle Gemeinde Schwarzenberg Bgm. Berchtold erklärt, aufgrund von Erhebungen sei klar geworden, dass die ursprüngliche Planung des Projekts als Neubau mit Dietrich Untertrifaller rund 6 Millionen Euro gekostet hätte. Das schien zu hoch. Deshalb hätte man abwarten und neuerlich planen wollen. Die Leistungen der Firma Untertrifaller seien abgegolten worden. Die neue Planung sah eine Generalsanierung vor, dies galt als weniger aufwändig. Die neuen Bauüberlegungen fingen deshalb bei null an. Mag. Kubesch führt aus, die Gebarungskontrolle habe sich auf das vorliegende Projekt, die Generalsanierung, konzentriert. Abg. Wiesflecker hebt den Kritikpunkt der Gebarungskontrolle hervor, dass entgegen dem Vergabegesetz - die Ausschreibung als Gesamtprojekt erfolgt sei, aber die Vergabe als Teilleistungen. Sie erläutert, dass das erste Gewerk (inkl. Planung, Ausführung, örtliche Bauaufsicht) im nicht offenen Verfahren ausgeschrieben worden sei, während des Verfahrens habe man die Art der Vergabe gewechselt. Dies sei unzulässig. Hr. Pircher fügt hinzu, die Direktvergabe mit aufgesplitteten Teilleistungen sei deshalb im Nachhinein gewählt worden, um rasch zum Abschluss zu kommen. Die Optik sei schlecht, passiert wäre aber nichts, so Pircher. Kein Bieter wäre zum Zug gekommen, der nicht auch so zum Zug gekommen wäre. Die Bieter hätten auch kein Rechtsmittel ergriffen. Die Trennung Planung/Bauaufsicht wäre aufgrund der bisherigen Prüfungserfahrung zu empfehlen, da eine örtliche Bauaufsicht unabhängiger sei und leichter Planungsfehler aufgezeigt werden könnten. KO Egger unterstreicht die Unzulässigkeit der Vorgehens weise und bezweifelt, dass sich nichts geändert hätte, wäre die Vergabe formell korrekt abgelaufen. Abg. Kaufmann merkt an, dass Planung und Bauaufsicht in der Privatwirtschaft üblicherweise nicht getrennt werden, da man so juristisch nur einen Haftenden habe. Pircher erläutert weiter zum Ablauf der Vergabe, dass ein nicht offenes Verfahren durchgeführt worden sei, bis die Gemeinde unter Zeitdruck gekommen sei. Dann habe man sich des „Kunstgriffs“ bedient, den Bietern mitzuteilen, dass es nur eine -5- unverbindliche Preisauskunft hätte sein sollen. Letztere stamme zwar aus dem Direktvergabebereich, würde aber selten mit einem Leistungsverzeichnis ausgeschickt. Man hätte auch nicht sagen können, dass das den Bietern klar gewesen wäre. Außerdem wäre der Schwellenwert für eine Direktvergabe ohnehin überschritten worden. Mag. Kubisch führt bei der Frage nach der konkreten Beschlussfassung, der GIG die Sanierung zu übertragen, die Gemeindevertretung an. Abg. Blum bemängelt das Fehlen des formalen Beschlusses. Bgm. Berchtold bestätigt dies, erklärt aber, dass für alle klar gewesen wäre, dass die GIG das Bauvorhaben durchziehen sollte. KO Mag. Frühstück unterstreicht die Selbstverständlichkeit des Zweckes der GIG, man würde den Formalfehler zur Kenntnis nehmen, den Vorwurf könne er nicht nachvollziehen. Er verstehe allerdings die Position des Bürgermeisters, der sich darum bemüht habe, die Fristen einzuhalten, um mit der Abzugsfahigkeit der Vorsteuer 20 Prozent der Kosten zu sparen. KO Ritsch glaubt, dass die ÖVP den eigenen Bürgermeister schützen will und hält fest, dass die Beschlüsse fehlen. Er fragt nach den Konsequenzen. Bgm. Berchtold merkt an, dass der GIG-Beirat und die Gemeindevertretung dieselben Personen seien. Die Geschäftsführer (Bürgermeister und VizeBürgermeister) sowie eine weitere Person seien aus beruflichen Gründen nicht stimmberechtigt. Bgm. Berchtold unterstreicht den Zugzwang der Geltendmachung der Vorsteuer: Wenige Tage Frist standen 760.000 Euro Mehrkosten für die Gemeinde gegenüber. Er hätte hier seine Verantwortung als Bürgermeister wahrgenommen. LH Mag. Wallner mahnt, die Causa sachlich zu betrachten. Es seien von der Kontrollabteilung vergaberechtliche Mängel festgestellt worden. Den Formalfehler hervorzuheben, hält er für übertrieben. Der Bürgermeister hätte auf die Mangelfeststellung grundseriös reagiert und registriert, das würde in Zukunft beachtet werden. Er unterstreicht, dass kein Schaden entstanden sei. KO Egger bemerkt, dass sich die Verstöße durch den ganzen Bericht ziehen. Der Vize-Bürgermeister selbst hätte auf die Unregelmäßigkeiten aufmerksam gemacht. Hier seien Gesetze nicht eingehalten worden. Abg. Dr. Kinz fügt hinzu, dass die Nichteinhaltung von formalen Dingen auch die Gültigkeit von Verträgen betreffen - somit auch die Sicherheit für die Gemeinde. Als Beispiel nennt er Gewährleistungen. Weiters seien die Wertgrenzen des Gesellschaftsvertrages zur Beschlussfassung nicht eingehalten worden. -6- Bgm. Berchtold erklärt, dass die Angebote empfangen und gestempelt werden. Der Gemeindesekretär, der Gemeindekassier und er selbst würden die Angebote öffentlich öffnen und dies dokumentieren. KO Egger kritisiert, dass die Vergabeempfehlung von der Firma Baukultur Management GmbH ausgesprochen worden sei und Hr. Dragaschnig somit auch das eigene Angebot geprüft habe. Laut Pircher gebe es sehr wohl rechtlich unterschiedliche Personen - die Firma Baukultur und die Firma Wälderbau. Trotzdem sei dies kritisch zu werten. Hr. Pircher erklärt auf die Frage nach der Zulässigkeit der Gebote, dass die Nachbesserung des Angebots des Erstbieters einen nicht behebbaren Mangel dargestellt hätte und deshalb das Angebot zwingend auszuscheiden gewesen wäre. LH Mag. Wallner hält fest, dass der Erstbieter billiger gewesen wäre. Bei einer Nachbesserung hätte ein Wettbewerbsvorteil vorgelegen. Die Vorgehensweise, im Nachhinein das Angebot etwas zu verteuern, aber immer noch der billigste Anbieter zu sein, sei höchst zweifelhaft. Die Gemeinde habe richtig entschieden, diesen Bieter auszuscheiden. Abg. Wiesflecker wundert es, dass angeblich der Bürgermeister seinen VizeBürgermeister Metzler zu Nachverhandlungen zum Erstbieter geschickt habe. LH Mag. Wallner wirft ein, dass die Vorgehensweise des Vize-Bürgermeisters unzulässig gewesen und nicht im Auftrag des Bürgermeisters geschehen sei. Auch wenn der Vize-Bürgermeister in guter Absicht gehandelt habe, hätte er - obwohl er selbst die Vorwürfe erhebt - sich abseits des Vergabegesetzes bewegt. Bgm. Berchtold bestätigt, dass er hier keinen Auftrag zur Nachverhandlung erteilt habe und verweist auf ein dokumentiertes Gespräch mit dem Vize-Bürgermeister in dessen Büro. Der Vize-Bürgermeister habe selbst an den Gemeindevorstand geschrieben, dass die Abläufe wie folgt besprochen wurden. Zitat VizeBürgermeister: „Armin (Bürgermeister) überprüft den gesetzlich korrekten Ablauf im Vergabegesetz.“ Bgm. Berchtold habe das geprüft. Zitat Vize-Bürgermeister: „Ich versuche, Werner Schedler auf Verzicht oder Reduktion der Teuerung zu verhandeln. Als Möglichkeit stand offen, das Angebot stehen zu lassen und Werner Schedler dafür eine Regiestundenzahlung pauschaliert zu gewähren. Mir erschien dies machbar. Ich glaube auch klar zu erkennen, dass ich gegenüber dem Vergabegesetz und den anderen Anbietern hier kein schlechtes Gewissen haben würde.“ Herr Pircher erklärt, dass kein Wettbewerbsvorteil des Zweitbieters aus zeitlichen Gründen feststellbar gewesen wäre. Dass das Leistungsverzeichnis von der Firma Baukultur, also einem Konkurrenten, erstellt wurde, wäre allen Mitbietem -7- ersichtlich gewesen. Das Verzeichnis sei darüber hinaus wettbewerbsneutral gewesen. Schließlich hätten die Mitbieter auch kein Rechtsmittel ergriffen. KO Egger unterstreicht, dass die Rechtsprechung klar sei - wer bei der Planung bzw. Erstellung des Leistungsverzeichnisses dabei ist, sei als Mitbieter auszuschließen. Der frühzeitige Informationsvorsprung habe zu einer Wettbewerbsverzerrung geführt. Pircher merkt an, dass die Ausscheidung nur aufgrund eines Wettbewerbsvorteils vorgenommen hätte werden können. Die zeitliche Komponente wäre hierbei nicht relevant. Wie auf den Seiten 10 und 11 auch von der Gebarungskontrolle erwähnt, bemängelt Abg. Blum, dass bei der Endabrechnung der Verputzkontrollen einfache Excel-Tabellen akzeptiert wordem seien. Pircher ergänzt, dass die Schlussabrechnung mittlerweile gelegt worden sei. Bgm. Berchtold rechnet auf Anfrage nach dem Verbleib des restlichen Öls (Seite 14) vor: Von den von Vize-Bürgermeister Metzler im Februar 2012 erwähnten 20.000 Litern Öl im Tank seien 16.000 bis zum Baubeginn der Volksschule im April verbraucht worden. Die restlichen 4.000 Liter seien in einen Notheizungstank umgepumpt und davon wiederum 2.500 Liter verbraucht worden. 1.500 Liter hätte die Firma Düringer mitgenommen, unter der Auflage auf den Betrieb der Notheizung zu achten. Rund 1.000 Liter wurden im Zuge dessen nachgeliefert. Die verbleibenden 500-800 Liter Öl wurde zwischen der Firma Düringer und dem Bauhofleiter als Entschädigung für den reibungslosen Betrieb der Notheizung aufgeteilt. Von beiden Beteiligten sei dies bestätigt worden. Er erklärt auf die Frage nach dem Wärmelieferungsvertrag hin, dass die Verträge beschlossen, aber noch nicht zweitunterfertigt seien. KO Egger stellt die Sinnhaftigkeit in Frage, dass der Heizkessel, dessen Zeitwert laut Vize-Bürgermeister Metzler bei rund 20.000 Euro liegen soll, kostenlos übergeben wurde. Bgm. Berchtold schätzt den Zeitwert des 2001 eingebauten Kessels deutlich geringer ein. Er fügt hinzu, dass der Heizkessel als abgeschrieben gegolten hätte und Entsorgungskosten von 1.500 Euro budgetiert gewesen seien. Die Firma Dragaschnig als Wärmelieferant habe den Kessel übernommen und ihn als Notheizung verwendet. Die Gemeinde habe sich so die Entsorgungskosten gespart. Die Firma Dragaschnig hätte sich wahrscheinlich anders entschieden, hätte sie zu dem Zeitpunkt gewusst, was an Mehraufwand aufgrund des alten Kessels auf sie zukommt. Er führt bei der Frage nach der Grundbenutzung des Wärmeversorgungsuntemehmens die von ihm unterschriebene Gebrauchserlaubnis an. Abg. Dr. Kinz bemängelt hier den fehlenden Gemeindebeschluss. -8- KO Egger weist auf einen günstigen, wirtschaftlich realitätsfremden Mietzins für den Wärmeversorger hin, bei dem der Gemeinde Geld entgehen würde. Hr. Meusburger führt dies auf die Position der Gemeinde zurück, vom Öl weg zu Biomasse zu kommen und ein Heizwerk zu errichten. Weiters wären hier ohnehin keine extremen Mieten möglich. Auf die Frage nach den Besitzverhältnissen der Zuleitung erläutert Bgm. Berchtold, diese gehöre der Firma Dragaschnig. Mag. Kubesch resümiert, das Vergaberecht sei eine sehr komplexe und schwierige Materie. Gemeinden wären gut damit beraten, sich zusammen zu tun und auf gemeinsames Know-how zurückgreifen zu können. Weiter solle ihrer Meinung nach ordentlicher beschlossen werden, weniger hemdsärmelig. Strikt an die Gesetze halten und besser dokumentieren, rät sie. Hr. Meusburger beziffert die Anzahl der begangenen Verstöße, in fünf Fällen sei gegen das Vergabegesetz verstoßen worden, darüber hinaus in fünf Fällen gegen das Gemeindegesetz. 6. Allfälliges Keine Wortmeldung. Der Vorsitzende dankt den Ausschussmitgliedern, der Landtagspräsidentin, den Regierungsmitgliedem sowie den weiteren Anwesenden für ihre Mitarbeit und schließt die Sitzung. Ende: 12.35 Uhr Der Schriftführer Der Vorsitzende Mathias Bertsch LAbg. Daniel Allgäuer Obmann -9-