Dateigröße | 701.2 KB |
Aktenzahl/Geschäftszahl | |
Letzte Änderung | 19.11.2021, 09:38 |
Gemeinde | Fussach |
Bereich | oeffentlich |
Schlagworte: | _fu,_fugve,_anhang |
Dokumentdatum | 2008-11-04 |
Erscheinungsdatum | 2008-11-04 |
Unterausschüsse | |
Kommissionen/Kuratorien | |
Verbände/Konkurrenzen | |
Verträge | |
Publikationen | GVE-Protokolle_gve |
Aktenplan | |
Anhänge | |
Inhalt des Dokuments |
Erläuterungen zu Unterlagen GV Sitzung 04.11.2008 Pkt. 3. wurde vom Finanzausschuss einstimmig zur Beschlussfassung 1t. Unterlagen der Gemeindevertretung empfohlen d. h. bis auf indexmäßige Erhöhungen der Pachte und BKI Kanal- und Wasseranschlussgebühren, - keine Erhöhungen der Gebühren und Tarife Pkt. 6. Verlegung der Gemeindegrenze Bilke - Berkmann Aus den Unterlagen und erfolgten Gesprächen mit der Gemeinde Höchst ist zu entnehmen, dass gleichlautende Beschlüsse der beiden Gemeinden zur Bereinigung der Gemeindegrenzen im Zusammenhang mit dem tatsächlichen Straßenverlauf, als auch mit dem Verlauf des neu verlegten Herrenfelder Kanals erfolgt sind. Es würde sich nun die Situation ergeben, dass ein Teilstück des Herrenfelder Kanals als eigene Grundparzelle, im Besitz des Öffentlichen Wassergutes, sich auf dem Gemeindegebiet befinden würde. Da sämtliche Grabenparzellen im Gemeindegebiet Höchst, sich auch gleichzeitig im deren Besitz befinden wird angestrebt, auch die betreffende Grundparzelle entlang der Spedition Berkmann, ebenfalls dem Gemeindegebiet Fußach zuzuordnen. Detaillierte Unterlagen dazu sind vorliegend. Alle in diesem Zusammenhang gefassten Beschlüsse wären dazu aufzuheben um dann einen gemeinsam formulierten, gleichlautenden Beschluss erneut zu fassen. Der Raumplanungsausschuss empfiehlt einstimmig die entsprechende Beschlussfassung: Aufhebung aller bisher in diesem Zusammenhang gefasste Beschlüsse, sowie die neue Beschlussfassung 1t. Vorlage Pkt. 7. Gelegenheit für Ausschussbesetzungen (Für Fußach - Kultur) u. allfällig weitere Erfordernisse |