20051108_GVE006_Beilage_Hochwasserschutz_Neuer_Rhein_Diskussion

Dateigröße 6 MB
Aktenzahl/Geschäftszahl
Letzte Änderung 19.11.2021, 09:41
Gemeinde Fussach
Bereich oeffentlich
Schlagworte: _fu,_fugve,_anhang
Dokumentdatum 2005-11-08
Erscheinungsdatum 2005-11-08
Unterausschüsse
Kommissionen/Kuratorien
Verbände/Konkurrenzen
Verträge
Publikationen GVE-Protokolle_gve
Aktenplan
Anhänge
Inhalt des Dokuments

Hochwasserschutz Neuer Rhein Von der Intern. Rheinregulierung, der Intern. Rheinkommission, u.a. vorgeschlagene Maßnahme nach den Erkenntnissen möglicher Abflussvolumen aus den Einzugsbereichen des Neuen Rheines - Entwicklungskonzept Alpenrhein, um eine Erhöhung der Abflusskapazitäten von ursprünglich projektierten 3100 m3/sec zu erhöhen, ist: Versuchsstrecke It. IRR - Bergmeister o Bereich Eichwald bis Mündung Neuer Rhein Aufweitung des Mittelgerinnes mit ökologischer Gestaltung - o Fragen die sich in diesem Zusammenhang aus der Sicht der Gemeinde Fußach aufwerfen: bei der im Projekt maßgeblichen Veränderung ist die Entfernung der Mittelwuhre gedacht, um nach Darstellung der Projektersteller die Abflusskapazität von derzeit 3.100m3/sec zu erhöhen Wie ist es mit der Standsicherheit der äußeren Erddämme bestellt? - Errossionsgefahr bei den Erddämmen Sind die äußeren Erddämme nicht ebenfalls zu erhöhen und mit Flussbausteinen gegen Erdabtrag zu sichern? Anhebung der Rheinbrücke Hard/Fußach für Durchfluss von 4500 m3/sec mit mind. einem Meter Freibord Mit großer Sorge wird nach einer gedachten Aufweitung des Mittelgerinnes durch die Entfernung der Steinwuhre, die geringere Abflussgeschwindigkeit gesehen. Im Einzelnen dazu sehen wir folgende Kriterien, welche grundlegend einer eingehenden Prüfung zu unterziehen sind: - - - Reduzierte Abflussgeschwindigkeit verursacht Ablagerungen des Geschiebes bereits weit oberhalb der Mündung und der jetzigen Ablagerungsstellen somit haben die Instandhaltungsmaßnahmen durch Entfernen von Rheinletten und Kies über die gesamte Rheinlaufstrecke ab der Mündung bis mind. zum Eichwald und darüber hinaus zu erfolgen. Dies wirft bisher unbeantwortete Fragen der Art und Weise der notwendigen Entfernung und Freihaltung des Gerinnes auf, wie und wo soll und könnte dies geschehen? Wir stellen ernsthaft in Frage, eine Instandhaltung über eine mehrere Kilometer lange Strecke überhaupt bewerkstelligen zu können, wenn im Vergleich zu heute bei ungleich besseren Bedingungen eine maximale Leistung von ca. 120.000 m2 Material im Mündungsbereich pro Jahr entnommen werden kann. - dies stellt eine verschwindend kleine Menge zu jährlich 2, 5 Mio m3 bis zu 10 Mio m3 Sediment und Kiesgeschiebe, bei Eintreten von Hochwasserereignissen dar. Wir befürchten über die gesamte Strecke des Ortsgebietes einen immerwährenden Baustellenbetrieb der nicht zu akzeptieren ist. Eine verringerte Abflussgeschwindigkeit wirkt sich unserer Ansicht nach negativ auf die Abflusskapazität des Rheines bei gleichzeitigem Seehochstand aus, was zu einer Gefährdung durch Überflutung der Dämme für die Gemeinden zur Folge haben würde Ein Offenhalten des Mündungsbereiches bei geringerer Abflussgeschwindigkeit wird weiter zusätzlich erschwert. Sofortmaßnahmen Nach Aussage der IRR wurde der Ausbau des Rheingerinnes projektgemäß mit 3.100m3/sec errichtet. Wiederholte Anfragen der Gemeinde Fußach bezüglich der heute vorhandenen Abflusskapazitäten wurden seitens des Leiters der IRR Österreich DI Bergmeister mit dem projektsgemäßen Vorhandensein von 3.100 m3/sec mündlich beantwortet. - Dies ohne jegliche Vorlage von Mess- oder Berechnungsprotokollen. Wir bezweifeln definitiv die Richtigkeit dieser Aussagen mit folgenden Argumenten: Seit Jahrzehnten werden die Rheinvorländer bei Überflutungen mit Ablagerungen von Rheinletten erhöht. Einzelne Lettenentfemungen bis auf die Grasnarbe haben keine grundlegende, positive Wirkung auf die inzwischen massiv angehobene Vorlandsohle. Wenn schon die an sich technisch einfache Entfernung und Beibehaltung der Querschnitte der Vorländer offensichtlich nicht möglich ist, wie soll dann die Beibehaltung eines aufgeweiteten Querschnittes mit einem „geschlängelten, unregelmässigen“ Rheinlauf auf „Dauer“ möglich sein? Die Mittelsteinwuhre wurden projektsgemäß mit einer Kronenbreite von ca. 4 m erstellt. Heute weisen die Mittelwuhre eine Kronenbreite von bis zu 12 m auf. Bedingt durch Ablagerungen beidseits der Böschungen die über Jahrezehnte nicht entfernt wurden. Forciert wurden die Ablagerungen durch lediglich sporadische und zögerliche Rodungen der Böschungen. Unsere klaren Forderungen daraus setzen sich nach Prioritäten wie folgt zusammen: 1. Vorlage der in der Natur vermessenen und anschließend berechneten Querschnitte der Abflusskapazitäten für die Abschnittquerschnitte der Flusskilometer 83 bis 90 durch die IRR, im Einvernehmen des Landesvermessungsamtes, LWBA und Vbg. Landesregierung bis 15. Nov. 2005 oder stattdessen unter Beauftragung der Vbg. Landesregierung. 2. Unverzügliche Herstellung des zumindest ursprünglich projektierten Abflussquerschnittes, sofern dieser nicht gegeben ist 3. rasche, politische Beschlüsse, die erforderlichen baulichen Standards zu beauftragen die es ermöglichen, die aktuellen Erkenntnisse von zu erwartenden, möglichen Abflussvolumen aus den Einzugsbereichen des Alpenrheines zu bewältigen. 4. Arbeits- und Finanzrecourcen gezielt entsprechend der Gewährleistung der Hochwassersicherheit durch die IRR einzusetzen, anstatt vorerst in ökologische Begleitrnaßmahmen zu investieren. Als Beispiel dafür seien die geplanten Maßnahmen am ehemaligen Schutzdamm in der Fußacher Bucht zu nennen. 5. Im Zusammenwirken mit der Alarmzentrale der Landesregierung und den Rheingemeinden Lustenau, Höchst, Gaißau, Hard und Fußach soll gemeinsam ein Alarm- und Katastrophenplan erarbeitet werden, in dem auch Evakuierungspläne einzuarbeiten sind. 6. Die Bevölkerung soll langfristig und gezielt, in gemeinschaftlicher Informationsgebung sensibilisiert werden, um für ein hoffentlich nicht eintreffendes Ereignis, trotzdem für den Ernstfall gerüstet zu sein. Als Beispiel dazu kann der Umgang und jährliche Sensibilisierung für den Ernstfall bei einem Bruch eines Staudammes gelten. Fußach, 2. Oktober 2005 Emst Blum, Bürgermeister Weitere Fragen zu diesem Thema in Stichworten oder einfachen Sätzen: Wie wirkt sich bei Seehochstand der Rückstau in den Rhein auf die prognostizierten Abflussmengen von bis zu 4.500 m3 aus. Sind hier nicht größere Kapazitäten zu schaffen ? Gezielte Überläufe zur Verringerung des Schadenspotentiales sind durch Nutzung vorhandener Flussläufe wie Alter Rhein, Lustenauer Kanal, Dornbirner Ache und bereits schon weiter südlich bei bestehenden Flusssystemen zu schaffen. Eine Erhöhung des äußeren Rheindammes auf Fußacher Seite darf als erhöhte Schutzmaßnahme nicht ausgeschlossen werden. Wenn eine Erhöhung der Dämme für eine ausreichende Abflusskapazität nicht ausreicht, kann nur eine Ausbaggerung der Vorländer diese Vorgabe erfüllen. Dabei ist auf die neuen Erfordernisse der Standsicherheit der Außendämme zu achten. Backup Exec-Meldung: Auftrag erfolgreich (Server: "GA-SRV") (Auftrag: "Sichern 0002") (Server: "GA-SRV") (Auftrag: "Sichern 0002") Erfolgreich abgeschlossen. Fragen zur Rheinsicherheit • Wie werden die Dämme seitens der Rheinbauleitung geprüft welche Intervalle? welche Prüfmethoden? • Gibt es in Zukunft strenger Vorschriften, damit das am Damm angrenzende Gebiet nicht verbaut werden darf. • Im Rheinvorland sollten sichtbare Höhenmarkierungen errichtet werden, damit jeder erkennen kann, ob die berechnete Wassermenge noch aufgenommen werden kann. Mehr Transparenz für besorgte Bürger. • Für bekannte Hindernisse (ÖBB- Brücke, Fußacher Rheinbrücke, ....) sollten endlich Lösungen erarbeitet werden • Alarmplan für einen Dammbruch muß erarbeitet werden. Beim Alarmplan müssen alle Faktoren berücksichtigt werden. z.B Seestand bei niedrigem Seestand könnte eventuell der Seedamm geöffnet werden, damit das Wasser abfließen kann und nicht in Fußach zurück gestaut wird. • Warum wurden die inneren Dämme in den 60iger Jahren gebaut?? Sind diese Maßnahmen jetzt nicht mehr erforderlich Gibt es neue Erkenntnisse?? • Wie wirkt sich der Seestand auf die maximale Duchflußmenge des Rheines im Bereich Fußach aus. • Kann der alte Rhein als Notablaß genützt werden? Hochwasserschutz Neuer Rhein Projekt - Entwicklungskonzept Alpenrhein - Erhöhung des Abflussvolumens von 3100 m3/sec auf ? z.B. 4.500 m3 ist wie an die Gemeine Fußach herangetragen worden ? Seit wann sind konkrete Pläne mit Daten und Fakten wo aufliegend. Ist die Sache noch im Gespräche oder sind bereits behördliche Genehmigungen vorliegend ? Die Ereignisse an der Oder, Elbe, Moldau, Donau, Bregenzerach Alfenz, III und Lech sollte Lehren sein für Modellrechnungen bei Niederschlägen von 100 I, 200 I, 300 oder dazwischen für das Einzugsgebiet des Alpenrheins. Was ist wann, wie und wo zu erwarten ? Wo sind die Gefährdungspoteniale ? Welche kurz-, mittel- und langfristige Maßnahme sind geplant Zeitplan, Bewilligungen, Kostenträger ? Die richtige Wegbereitung ist hierfür Fußach überlebenswichtig. Mit dem Rhein wird Fußachs sein oder nicht sein entschieden. Was in den Berggebieten weggeschwemmt wird lagert sich noch im Bodensee ab. Bei einem Dammbruch z.B. im Rheindelta ab. Der Alpenrhein bringt Wasser, Hochwassersituationen und jede Menge Geschiebe. Sobald der Geschiebetransport in die Untiefen des Bodensees nurmehr erschwert erfolgen kann wird sich die Sohle wieder anheben. Seit der Errichtung der Mitteldämme haben wir von der Eintiefung der Flußsohle privitiert. Der Wechselpunkt ist soweit mit in Erinnerung bei KM 89 bis 90. Liegen gelassene Geschiebe reduziert den Querschnitt und somit den Abfluß. Im Mittelbereich ist auch eine besondere Belastung und für den Geschiebetransport hohe Fließgeschwindigkeit. Die Mittelwuhre (Steinwuhre aus ca. 1954 bis 1956) tragen derzeit die jährliche Hauptlast. Aufweitung des Mittelgerinnes mit ökologischer Gestaltung Grundsätzlich braucht eine ökologische Gestaltung Platz - Freifläche, ob die vorhanden sind darf vorerst angezweifelt werden. Allein die Aufweitung , ohne zusätzlichen Abtrag kann doch keine Querschnittserhöhung von 3.100 m3 auf 4.100 m3 bringen. Eine Aufweitung bringt sicherlich zusätzliche Ablagerungen, deren Abtransport sicher zu stellen ist. - Verkehrswege, Staub udgL (Auffüllmaterial für Fußach). Über den Ablick wird eine geteilte Meinung sein. Heute Grünland morgen Auen mit sicherlich weit höheren laufenden Kosten. Wer trägt in den nächsten Jahrzehnten diese ? Schutzdämme / Erddämme reichen nach die Aufweitung nicht mehr aus. Diese sind wie sich die Erfahrungen im Mündungsgebiet zeigen aus Sicherheitsgründen in Steindämmen Überflutungssicher auszuführen, um ein durchbrechen infolge Überflutung zu verhindern. Überlegungen zu den Prioritäten: 1) Offenlegung der Fakten gegenüber der betroffenen Bevölkerung Istzustand Sollzustand. 2.) Unverzügliche Herstellung des zumindest ursprünglich projektierten Abflußquerschnittes. 3.) Wer ist befugt zu beschließen. Was ist vorbereitet, beschlossen, umsetzbar. Wo sind die Bürgerkontakte zumindest für konstuktive, besorgte Einwohner geblieben ? 4.) Hochwasserschutz hat Priorität. Alles andere kann gut sein, hat sich aber am Hochwasserschutz zu orientieren. 5.) Wie kann sicher der Bürger im Schadensereignis informieren? Telefon, Internet, Radio, usw, Kurier bei Stromausfall, neue Infomodelle ? Wurde über Notabläufe - Notüberläufe - andere Lenkungsmaßnahmen nachgedacht. Bei Dammbruch für welche Zonen ? Oder gibt es schon welche ? Wo und wie ? 6.) Vorbeugender Schutz der Bevölkerung z.B. - 50 m neben dem Rheindamm keine Objekte - Straße neben den Rheindämmen anheben = Festigung des Dammsohle - Verstärkung der Rheindämme - Seedamm - Höhenkote bei allen Wohnobjekten anbringen. = Information für Selbstschutz. Hat die IRR schon eine Kosten/Nutzen Rechnung über folgende Idee angestellt. Die bestehende Gerinne im Unterlauf des Rheins sollen "mitbenützt"werden, sofern diese noch Kapazität haben, um den Gesamtabflußquerschnitt zu erhöhen. Das wird speziell dann wichtig sein wenn die Abflussgeschwindigkeit im Unterlauf auf Grund eines hohen Bodenseepegels gering ist. Der Alte Rhein beim Mondstein (St. Margrethen) ist nur 20m, die Dornbirnerach bei der Fa. ALPLA ist wenige hundert Meter neben dem Rheinvorland. Diese Gerinne könnten bei einer Extremsituation mittels intelligentem Schleusensystem mit jener Wassermenge belastet werden, die sie noch vertragen können. Die Verlandung dieser Gerinne wird sich auch in Grenzen halten, da diese ja nur während der Spitze (sprich max. 12 Stunden) dazugeschaltetwerden. Mir ist klar, dass die Entlastung des Rheins dadurch nur im niederen einstelligen %-Bereich sein wird. Die Kosten eines solchen Kanales mit Hydraulikschleuse werden sich meiner bescheidenen Meinung nach jedoch sicher in Grenzen halten. P.S. Die Holländer schaffen es ein über 200km langes funktionierendes Schleusensystem zu bauen. Dann könne zwei 10m breite für uns auch kein Problem sein. - Viadukt zwischen Rhein- und Achbrücke in Hard zum Schutz von Häusle und Alpla. Wie ist Fußach auf Dauer zu halten ? In 100 Jahren , Prognose 200 Jahre Orientierungen sind seit dem Durchstich und deren Folgen vorhanden. Konkretes Nachdenken zur Sicherheit der Bevölkerung ist erforderlich. Auf wie viel m3/sec erhöht sich das Abflussvolumen durch die geplanten Maßnahmen? Entspricht dies dem HQ 300 oder dem HQ 1000? * Eine Erhöhung der Brücke um 1 m, heißt steilere Rampen. Auf der Seite von Hard scheint dies noch machbar. Aber auf der Fußacher Seite ist dies nicht möglich! Da hängen die LKW bei Schneefahrbahn jetzt schon. Also wird es einer wesentlich längeren Anrampung bedürfen. * Es ist zu verlangen, dass der Abtransport der Geschiebefracht auf Harder Seite erfolgt. Dort ist kein Wohngebiet, das tangiert wird. Gemeindeamt Fußach Baumgarten 2 6972 Fußach Fußach, Zahl: Bearb: 10.11.2005 ernst blum Telefon 05578/75716 Telefax 05578 /75716 19 E-Mail: qemeindeamt@fussach.at E-Mail: ernst.blum@fussach.at Intern. Rheinregulierung z.H. DI Uwe Bergmeister Flussbauhof 6890 Lustenau Betreff: Fragenkatalog zur Hochwassersicherheit am Neuen Rhein Diskussionsabend Sehr geehrter Herr DI Bergmeister; Die Gemeinde Fußach sieht seit Jahren eine sich verschlechternde Entwicklung im Bereich der allgemeinen Sicherheit vor Hochwasser des Neuen Rheines. Mehrfach wurde nachgefragt und Aufgezeigt, wie es mit den Abflusskapazitäten steht, auf die Entfernung von Auflandungen und Rodung von Verbuschungen wurden mehrfach gedrängt. Wir sehen die marginalen Bemühungen der IRR in diesem Bereich sehr wohl und sind jedoch gleichzeitig der Auffassung, das diese allgemein zur Gewährleistung der erforderlichen Sicherheit für mögliche Abflussereignisse nicht ausreichend sind. Mit unseren Überlegungen möchten wir die bisherigen Maßnahmen der IRR sowie Festlegungen für weitergehende Erfordernisse und Erhöhung des Sicherheitsstandards bei Bund und Land massiv unterstützen. Mit der Thematisierung nicht nur in den politischen Gremien der Gemeinde, sondern über Information und Diskussion direkt mit der Bevölkerung, soll gezielt, wirksam und nachhaltig eine Sensibilierung und keinesfalls Panik erzeugt werden. Wir bedanken uns für Ihre Zusage, am 2. Dezember 2005 im Rahmen einer Podiumsdiskussion, in kurzen Zügen die Grundlagen des Entwicklungskonzeptes Alpenrhein, speziell die gedachten Vorhaben der Rheinstrecke des Gemeindegebietes Fußach darzulegen, vor allem jedoch erwarten wir die Beantwortung der von uns aufgeworfenen Fragen. Mit freundlichen Grüßen Ernst Blum, Bgm. Diskussionsabend: Mehrzweckhalle Fußach, 2. Dezember 2005, 19.30 Uhr