19971209_GVE024

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Letzte Änderung 12.11.2021, 18:33
Gemeinde Fussach
Bereich oeffentlich
Schlagworte: _fu_,fugve,fussachvertretung,fussachvertretung,gve1997
Dokumentdatum 1997-12-09
Erscheinungsdatum 1997-12-09
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Inhalt des Dokuments

Verhandlungsschrift über die 24. öffentliche Sitzung der Gemeindevertretung Fußach vom 9.12.97 im Sitzungssaal des Gemeindeamtes. Beginn: 20 Uhr Vorsitz: Bgm. Ernst Blum Schriftführer: GS Reinfried Bezler Anwesend: Außer den entschuldigten GR Oswald Dörfer, Martin Seybal, GV Lotte Laßner, Josef Gassner, Walter Weiß und Karlheinz Adenberger sind alle Gemeinderäte und Gemeindevertreter anwesend. Ersatzleute: Josef Hagspiel, Werner Egger, Kurt Neunkirchner, Jakob Dietrich und Walter Dlouhy Bgm. Ernst Blum eröffnet die Sitzung, begrüßt die Anwesenden und stellt die Beschlußfähigkeit sowie die ordnungsgemäße Einladung mit Tagesordnung fest. Tagesordnung: 1. 2. 3. Genehmigung der letzten Verhandlungsschrift vom 4.11.97 Vereinbarung über einen Grundkauf im geplanten Betriebsgebiet Zwischenland Allfälliges Erledigung der Tagesordnung 1. Die Verhandlungsschrift über die 23. öffentliche Sitzung der Gemeindevertretung Fußach vom 4.11.97 wird ohne Einwand zur Kenntnis genommen. 2. Ein Beschluß kann nicht gefaßt werden, da die Vereinbarung über den vorgesehenen Grundkauf im geplanten Betriebsgebiet Zwischenland nicht vorliegt. Bürgermeister Emst Blum gibt dazu die in der Beilage enthaltene Erklärung ab. Weiters gibt er bekannt, daß die Gemeinde kurzfristig an einem weiteren Verhandlungsgespräch interessiert ist. 3. a) b) Auf Anfrage von GV Silke Passmore-Gerer erklärt der Bürgermeister, daß in der Angelegenheit Konkurrenz-Pachte der Gemeinde Höchst durch die Vielzahl dringlicher Aufgaben noch keine weiteren Aktivitäten gesetzt wurden. GV Dr. Harald Bösch stellt fest, daß es für den Austritt einer Gemeinde aus dem Gemeindeverband eine Frist gibt (ab 1.1.1999). Auf Anfrage von GV Herbert Fitz berichtet der Bürgermeister, daß der Ferial­ praktikant bei den Abfallsammelstellen neben der Aufräumungstätigkeit vor allem Kontroll- und Aufklärungsarbeit geleistet hat. Es war leider kein nachhaltiger Erfolg zu verzeichnen. Die Nachbearbeitung erfolgt durch den Umweltausschuß. c) Für die geplanten Querungshilfen bei der B 202 findet in den nächsten Tagen die verkehrsrechtliche Verhandlung statt. d) Zum Vorbringen von GV Corinna Ebner zu einem LKW-Abstellplatz der Firma Berkmann auf einer als Bauwohngebiet gewidmeten Fläche in Fußach berichtet der Bürgermeister, daß er für die Gemeinde Fußach eine neuerliche Stellung­ nahme abgegeben habe. Die Behörde habe vermutlich keine rechtliche Handhabe zur Versagung der Bewilligung, da alle Grenzwerte eingehalten werden. Vom Leiter der Raumplanungsstelle, Herrn Dr. Franz Hämmerle, wurde ihm erklärt, daß hier offensichtlich eine Gesetzeslücke vorliege. Schluß der Sitzung: Der Bürgermeister: 20.30 Uhr Der Schriftführer: Beilage zu Punkt 2. der Verhandlungsschrift über die Sitzung der Gemeindevertretung vcm 9.12.1997 Erklärung Zielsetzung dieses Punktes sollte sein, für den gewünschten Grundkauf im Zwischenland eine von den Vertragspartnern unterschriftsreife Punktation der Gemeindevertretung zur Beschlußfassung vorzulegen. Nachdem uns von den Vertragspartnern kurzfristig eine Punktationsausfertigung vorgelegt wurde, die in den Umschreibungen wesentlich von unseren Vorstellungen abweicht, vor allem wir nicht die geforderte und nötige Zeit für eine gegenseitige Abstimmung bekommen haben, konnte den Gemeindevertretem keine beschlußreifen Unterlagen, rechtzeitig zugestellt werden. Im VH Gremium sind wir übereinstimmend der Auffassung, daß die wesentlichen Kriterien von der Gemeindevertretung bzw. Gemeindevorstand klar definiert wurden, die Ausformulierung der zu beschließenden Schriftstücke Sache der Juristen ist. Augenscheinlich war es bisher nicht möglich, ein von beiden Seiten akzeptierbares Papier zur Unterzeichnung auszuarbeiten. Um unseren Standpunkt selbst zu hinterfragen und auch zu dokumentieren, daß wir unsere Standpunkte aus juristischer Sicht nicht einseitig oder unbegründet vertreten, haben wir einen neutralen Notar mit der juristischen Beurteilung zugezogen. Dies, nachdem offensichtlich die Juristen der Vertragsparteien nicht auf einen gemeinsamen Nenner kommen. Das VH Gremium ist, bestärkt nach Abklärung mit einem neutralen Notar der Auffassung, daß ein unterschriftsreifer Vertrag durch einen von beiden Seiten akzeptierten Notar auszuarbeiten ist, wenn die Bedingungen der Gemeinde Fußach von den Gebrüder Salzmann akzeptiert werden. Wesentlichster Bestandteil muß der Abschluß mit dem grundbücherlichen Eigentümer sein. Ich habe dies heute nachmittag den Gebr. Salzmann mitgeteilt, .... Eine entsprechende Antwort aufgrund der ebenfalls fehlenden Zeit liegt noch nicht vor. Betonen muß ich jedoch auch ganz eindrücklich, daß ich und die Vertreter der Gemeinde bemüht sind, eine rasche Umsetzung vorzunehmen. Obwohl wir frühzeitig Besprechungen vorgenommen haben, war es widererwarten nicht möglich; eine beschlußreife Unterlage zu prüfen, gegenseitige Abstimmungen vorzunehmen, um diese rechtzeitig den Gemeindevertretem zur Einsichtnahme vorzulegen. Ich ersuche daher, zum jetzigen Zeitpunkt nicht in eine Diskussion einzutreten, da hier rein juristische Aspekte zu berücksichtigen sind.