19970909_GVE021

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Letzte Änderung 12.11.2021, 18:33
Gemeinde Fussach
Bereich oeffentlich
Schlagworte: _fu_,fugve,fussachvertretung,fussachvertretung,gve1997
Dokumentdatum 1997-09-09
Erscheinungsdatum 1997-09-09
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Inhalt des Dokuments

Verhandlungsschrift über die 21. öffentliche Sitzung der Gemeindevertretung Fußach vom 9.9.97 im Sitzungssaal des Gemeindeamtes. Beginn: 20 Uhr Bgm. Ernst Blum Vorsitz: Schriftführer: GS Reinfried Bezler Anwesend: Außer den entschuldigten GR Reinhard Blum und GV Werner Klöser, Walter Weiß, Jürgen Giselbrecht, Corinna Ebner und Jörg Blum sind alle Gemeinderäte und Gemeindevertreter anwesend (GV Helmut Stump bis einschließlich Punkt 5) sind alle Gemeinderäte und Gemeindevertreter anwesend. Ersatzleute: Gabriele Haid, Werner Egger, Egon Troy, Kurt Neunkirchner, Thomas Bösch und Helga Rudhardt Bgm. Emst Blum eröffnet die Sitzung, begrüßt die Anwesenden und stellt die Beschlußfähigkeit sowie die ordnungsgemäße Einladung mit Tagesordnung fest. Über Antrag des Vorsitzenden wird Punkt 7.a) um den Dringlichkeitsantrag „Voranschlag 1997 des VGRZ“ ergänzt. Tagesordnung: 1. 2. 3. 4. 5. 6. 7. 8. Genehmigung der Verhandlungsschrift vom 8.7.97 Bericht des Bürgermeisters Gutachterverfahren der Zentrumsplanung Änderung der Verordnung über die Abfuhr von Abfallen in der Gemeinde Fußach Änderung der Abfallgebührenordnung Führung des Gemeindewappens nach § 50 Abs. 1 lit. 5 a) VGRZ - Rechnungsabschluß 1996 und Voranschlag 1997 b) Wasserwerkes Hard - Fußach - Rechnungsabschluß 1996 Allfälliges Erledigung der Tagesordnung 1. Die Verhandlungsschrift über die 20. öffentliche Sitzung der Gemeindevertretung Fußach vom 8.7.97 wird ohne Einwand zur Kenntnis genommen. GR Martin Seybal regt an, daß künftig bei allen Abstimmungen die Gegenstimmen namentlich angeführt werden. 2. Der schriftliche Bericht des Bürgermeisters liegt dem Original dieser Verhandlungsschrift bei (Beilage 1) und wird gleichzeitig an der Amtstafel angeschlagen. Anfragen der Gemeindevertreter zu einzelnen Punkten werden beantwortet. Zur Anregung von GV Peter Brunner, neue Gemeindebedienstete (aktueller Anlaß Familienhelferin) jeweils der Gemeindevertretung vorzustellen, wird vorgebracht, daß dies eher unüblich ist. 3. Der Bürgermeister berichtet zum Gutachterverfahren Zentrumsplanung, daß der Gemeindevorstand in der Sitzung am 17.7.1997 gemäß § 60 Abs. 3 GG das Raumprogramm der Feuerwehr, das offiziell keine Gültigkeit mehr hatte, aus den Gutachterkriterien herausgenommen. Das von Dr. Künz korrigierte Raumbedarfskonzept wurde den Architekten übermittelt. Am 29.8.1997 fand mit diesen an Ort und Stelle eine Begehung statt. Ergebnis dieser Zusammenkunft im Rahmen des vorgesehenen Gutachterwettbewerbes war die einhellige Auffassung der anwesenden Architekten, daß wesentliche Faktoren, die für die Durchführung des geplanten Gutachterwettbewerbes gesprochen haben, aufgrund der sich geänderten Situation, nicht mehr gegeben sind: 1. Reduzierung der Kubatur durch nahezu Halbierung des Raumbedarfes 2. Praktisch keine Gestaltungsmöglichkeiten mehr gegeben, da keine Einbeziehung der Pfarrwiese 3. Wegfall der Kubatur „Feuerwehr“ Nach Ansicht der Architekten und der Anwesenden ist die Gemeinde wesentlich besser beraten, die doch nicht unerheblichen Kosten für den Gutachterwettbewerb, gezielt für die Einholung einer Studie in Form eines Vorprojektes von 2 Architekten erarbeiten zu lassen. Durch das Fehlen von weitläufigen Gestaltungsformen wäre das Ergebnis von Gutachten nicht das, was sich die Gemeinde zu erwarten erhofft hätte. Zwei Architekten haben gebeten sie aus dem Gutachterverfahren in der gedachten Form zu entlassen. Über Antrag des Vorsitzenden, der von der Projektgruppe Zentrumsplanung gutgeheißen wurde, wird einstimmig beschlossen: a) Bei den Architekten Fritz/Kirchmair, Dornbirn und Krischke, Fußach Pauschalangebote zur Erarbeitung einer Studie in Vorprojektsform im Rahmen der nunmehrigen Raumprogrammvorgaben, Prioritäten und Etappenzielen im vorgesehenen Zeitrahmen (des vorher geplanten Gutachterwettbewerbes) einzuholen. b) Bei Dr. Künz, Hard ein Anbot für die bauphysikalische Begleitung des Projektes mit dem Schwerpunkt Sanierung und Gestaltung der klimatischen Hülle des Gebäudes; Raumakustik; eingeschränkt auf die Gangbereiche; Systemvorschlag für die Heizanlage von Volksschule, Mehrzweckhalle, Sonderschule und Gemeindeamt unter Berücksichtigung langfristiger wirtschaftlicher Kriterien einzuholen. Die Auftragsvergabe erfolgt dann durch den Gemeindevorstand. 4. Über Antrag des Bürgermeisters wird die Verordnung über die Abführ von Abfällen in der Gemeinde Fußach mit den von GV Ing. Gerhard Paterno vorgeschlagenen Änderungen in der, dem Original der Verhandlungsschrift beiliegenden Fassung einstimmig neu beschlossen (Beilage 2). 5. a) b) Über Antrag von GV Ing. Gerhard Paterno wird die Abfallgebührenverordnung in der, dem Original der Verhandlungsschrift beiliegenden Fassung einstimmig neu beschlossen (Beilage 3). Der Antrag von GV Helmut Stump auf Pflichtabnahme eines Sackständers für Bioabfälleje Haushalt zum Preis von S 50 - incl. MWSt. (Preis gilt bis 31.12.1997) wird mit 13:11 Stimmen (Gegenstimmen von GR Oswald Dörler, GR Mag. Carmen Schneider und GV Mag. Christoph Mathis, GV Lotte Laßner, c) GV Karl Kuster, GV Josef Gassner, GVE Werner Egger, GV Jakob Schneider, GV Herbert Fitz, GV Silke Passmore-Gerer, GV Ing. Gerhard Paterno, GV Jörg Blain und GV Paul Mößbauer) abgelehnt. Der Antrag von GR Oswald Dörfer mit Ergänzung von GV Paul Mößbauer über die zeitliche Befristung des Preises für die Sackständer auf Abgabe eines Sackständers für Bioabfälleje Haushalt zum Preis von S 50.- incl. MWSt. (Preis gilt bis 31.12.1997) ohne Pflichtabnahme wird mit 14:10 Stimmen (Gegenstimmen von Bgm. Ernst Blum, Vbgm. Karl Bischof, GR Dr. Harald Bösch und GR Martin Seybal, GV Helmut Stump, GV Peter Brunner, GV Karlheinz Adenberger, GVE Egon Troy, GVE Kurt Neunkirchner und GVE Thomas Bösch) angenommen. Der Sackständer ist bei der Abholung zu bezahlen und wird dazu kostenlos ein Papiersack für Bioabfälle ausgegeben. Über Antrag von Bgm. Emst Blum wird die Verordnung über die Gebührenhöhe, § 4 Abfallgebührenverordnung, in der vorliegenden Fassung mehrheitlich bei einer Gegenstimme von GV Ing. Gerhard Paterno beschlossen (Beilage 4). 6. Über Antrag von Bürgermeister Ernst Blum wird der Pfadfindergruppe Fußach die Führung des Gemeindewappens auf ihrer Uniform einstimmig bewilligt. 7. Es werden ohne Einwand zur Kenntnis genommen: a) Der Rechnungsabschluß 1996 und der Voranschlag 1997 der Vorarlberger Gemeinderechenzentrum GmbH, b) der Rechnungsabschluß 1996 des Gemeindeverbandes Wasserwerk Hard Fußach. 8. a) b) c) d) e) f) Auf Anfrage von GV Karl Kuster wird festgestellt, daß über die Verengung des Hirschenweges durch einen Privatgarten im Straßenausschuß beraten wird. Zu einer Anfrage von GV Mag. Christoph Mathis hofft der Vorsitzende in der nächsten Sitzung über den Standort für ein neues Feuerwehrgerätehaus berichten zu können. Durch die Einbeziehung der Schanz in den Aufgabenbereich der Feuerwehr Fußach soll eine höhere Förderung angestrebt werden. GV Herbert Fitz bringt die geringe Beteiligung der Bevölkerung an der Ab­ schlußveranstaltung der Spiel- und Sportwoche vor. GV Silke Passmore-Gerer hebt besonders die Einsatzfreude des Platzwartes Daniel Hofer bei der Spiel- und Sportwoche hervor. GV Peter Brunner weist auf die komplizierte Berechnungsgrundlage für den Tarif der Familienhelferin hin. In diesem Zusammenhang berichtet GVE Helga Rudhardt, daß das Flohmarktteam bei der Geburt eines dritten Kindes die Kosten für eine Familienhelferin für die Dauer einer Woche übernimmt. GR Martin Seybal bringt vor, daß bei der Wohnanlage Bilke beim Abgang in die Tiefgarage Absturzgefahr bestehe. Schluß der Sitzung: Der Bürgermeister: 23 Uhr Der Schriftführer: