19961217_GVE016

Dateigröße 3.94 MB
Aktenzahl/Geschäftszahl
Letzte Änderung 12.11.2021, 18:31
Gemeinde Fussach
Bereich oeffentlich
Schlagworte: _fu_,fugve,fussachvertretung,fussachvertretung,gve1996
Dokumentdatum 1996-12-17
Erscheinungsdatum 1996-12-17
Unterausschüsse
Kommissionen/Kuratorien
Verbände/Konkurrenzen
Verträge
Publikationen GVE-Protokolle_gve
Aktenplan
Anhänge
Inhalt des Dokuments

Verhandlungsschrift über die 16. öffentliche Sitzung der Gemeindevertretung Fußach vom 17.12.1996 im Sitzungssaal des Gemeindeamtes Beginn: 20.00 Uhr Vorsitz: Bürgermeister Ernst Blum Schriftführer: Doris König Anwesend: Außer den Entschuldigten Werner Klöser, Dr. Harald Bösch, Mag. Christoph Mathis, Jürgen Giselbrecht, Oswald Dörler, sind alle Gemeindevertreter anwesensend. Ersatzleute: Werner Egger, Alfred Gugele, Hans Kohlbacher, Peter Brunner, Jakob Dietrich Bgm. Emst Blum eröffnet die Sitzung und begrüßt die Anwesenden und stellt die Beschlußfähigkeit sowie die ordnungsgemäße Einladung mit Tagesordnung fest. Über Antrag des Vositzenden werden folgende Dringlichkeitsanträge einstimmig in die Tagesordnung aufgenommen: 10. Kostenschlüssel für gemeinsames Projekt der Gemeinden Höchst und Fußach Regenwasserhauptsammler Brugg/Höchst - Alter Rhein 11. Bericht über einen Beschluß des Gemeindevorstandes unter Anwendung des § 60 Abs. 3 Vereinbarung zwischen der Marktgemeinde Lustenau und der Gemeinde Fußach und dem Deponiebetreiber, Firma Hubert Häusle GesmbH. & CO KG. Frau Silke Pasmore-Gerer bringt vor, daß sie vor ca. 3 Wochen ein Fax an die Gemeinde gerichtetet habe, indem sie gebeten hat, noch 3 weitere Punkte in die Tagesordnung aufzunehmen. Bgm. Blum entgegnet, daß er dieses Fax nicht bekommen habe, sicherte aber gleichzeitig zu, diese Punkte bei der nächsten Gemeindevertretersitzung in die Tagesordnung aufzunehmen. Ohne näher auf den Inhalt der Punkte einzugehen, werden diese von Silke Pasmore-Gerer als nicht zwingend für die heutige Sitzung und ohne Zusammenhang mit dem Voranschlag beurteilt. Tagesordnung: 1. Genehmigung der letzten Verhandlungsschrift vom 5.11.1996 2. Bericht des Bürgermeisters 3. Sacktarife 1997 (Restmüll und Bioabfälle) 4. ÖPNV: Voranschlag 1997 zur Kenntnisnahme 5. Gemeindeblatt Bezirk Bregenz: Voranschlag 1997 zur Kenntnisnahme 6. Voranschlag der Gemeinde Fußach 1997 a) Beschlußfassung: Voranschlag 1997 b) Feststellung der Finanzkraft 1997 7. Verordnung über die Einhebung einer Gästetaxe (Taxordnung) 8. Verein zur Betreuung des Naturschutzgebietes Rheindelta 9. Wasserverband Hofsteig: Beschlußfassung über a) Finanzierung BA 11 b) Finanzierung BA 12 10. Kostenschlüssel für gemeinsames Projekt der Gemeinden Höchst und Fußach Regenwasserhauptsammler Brugg/Höchst - Alter Rhein 11. Bericht über einen Beschluß des Gemeindevorstandes unter Anwendung des § 60 Abs. 3 Vereinbarung zwischen der Marktgemeinde Lustenau und der Gemeinde Fußach und dem Deponiebetreiber, Firma Hubert Häusle GesmbH. & CO KG. 12. Allfälliges Erledigung der Tagesordnung Zu 1: Die Verhandlungsschrift über die 15. Sitzung der Gemeindevertretung vom 5.11.1996 wird ohne Einwand zur Kenntnis genommen. Zu 2: Bgm. Ernst Blum berichtet u.a. über folgendes: Die Bauarbeiten zur Bioabfallverwertungsanlage haben begonnen. In Betrieb genommen wird diese Anlage im Laufe des nächsten Jahres. Bezüglich der Feuerwehrhauserweiterung kann berichtet werden, daß bisher 3 Besprechungen mit Vertretern aller Fraktionen abgehalten wurden. Ein abschließender Bericht wird der Gemeindevertretung zur Beschlußfassung vorgelegt werden. Als neuer Schul- bzw.Hallenwart wurde Alfred Gugele eingestellt. Am 24.11.1996 fand im Gasthaus Anker der sogenannte Seniorennachmittag statt. Erfreulich ist, daß sehr viele Senioren an dieser Zusammenkunft teilnahmen (ca. 60 Personen). Bgm. dankt den erschienen GR Karl Bischof sowie Oswald Dörfer, daß sie an dieser Veranstaltung teilnahmen. Wie jedes Jahr, fand auch heuer wieder die Besprechung zwischen Gemeinde und allen Vereinsobmänner statt. Bgm. Blum überbringt den Dank der Vereine an die Gemeindevertreter für ihre Unterstützung. 3 verdiente Wehrmänner wurden beim Kameradschaftsabend geehrt: Werner Schneider für 50 Jahre, Adolf Rupp ebenfalls für 50 Jahre sowie Herbert Fitz für 40 Jahre im Dienst der Feuerwehr. Eine seltene Auszeichnung wurde Ehrenkommandant Werner Schneider von LFI Ulrich Welte vom Österr. Bundesferuerwehrbund überreicht - das Verdienstabzeichen in Bronze. Im vergangenen Monat wurden wieder zahlreiche Bauverhandlungen durchgeführt. U.a. für das Tennisgebäude sowie für das neue Pfadfinderheim. Ebenso wurde die Wasserrechtsverhandlung über den BA 09 Gießenstraße durchgeführt. Noch heuer kann mit einem positiven Bescheid gerechnet werden sodaß im kommenden Frühjahr mit den Arbeiten begonnen werden kann. Vor kurzem wurde der Jugendraum beim Holzmarkt Hagspiel eröffnet. 46 % der Mitglieder dieses Jugendvereines sind aus Fußach, 27 % aus Höchst, 11 % aus Gaißau, 8 % aus Hard sowie 8 % aus sonstigen Gemeinden. Es fand eine gewerberechtliche Verhandlung bei der Fa. Berkmann Transporte statt. Die Gemeinde bemüht sich sehr um eine Verhinderung. Zahlreiche Anrainer (Bilkesiedlung) habe ihre Einwendungen zum Vorhaben der Fa. Berkmann Transporte vorgebracht. Bei der Deponieerweiterung der Fa. Häusle wird auf das Rechtsmittel der Beschwerde beim Verwaltungs- oder Verfassungsgerichtshof verzichtet. Der Grund dieser Entscheidung wird unter Tagesordnungspunkt 11 vorgebracht. Laut Erkenntnis des Verwaltungsgerichtshofes wird der Bescheid der Bezirkshauptmannschaft Bregenz in der Angelegenheit Winkler aufgehoben. Der derzeitige Zustand ist daher rechtmäßig und der Bescheid der Gemeindevertretung vom 19.9.1995 rechtskräftig. Beim Objekt Ferd.-Weiß-Str. 12 ist ein Verfahren nach dem Denkmalschutzgesetz anhängig, nachdem dieses von Frau Frieda und Josefine Blum geräumtwurde. zu 3.: Die vom Gemeindeverband für Abfallwirtschaft und Umweltschutz vorgeschlagenen Sackgebühren laut folgender Aufstellung werden einstimmig genehmigt: 10 Liter ATS 9, - 20 Liter ATS 15, - 40 Liter ATS 30, - 60 Liter ATS 44, - 80 Liter ATS 58, - zu 4.: Der Voranschlag 1997 des ÖPNV wird zur Kenntnis genommen. GR Gerhard Sutter bringt vor, daß in den kommenden Jahren die neuen Buslinien angeführt werden sollten. GR Carmen Schneider vertritt die Auffassung, daß die Buslinie Fußach-Lustenau unbedingt notwendig sei und ihr daher verbesserungswürdig erscheine. zu 5.: Der Voranschlag des Gemeindeverbandes Gemeindeblatt für den Bezirk Bregenz wird zur Kenntnis genommen. GR Gerhard Sutter stellt fest, daß sich ein Überschuß von 2, 8 Millionen ergibt. Es sollte darauf geachtet werden, daß dieser Gewinn sinnvollerweise den Gemeinden zugute kommen sollte, da ein Gemeindeverband sich jederzeit auflösen könnte. GR Reinhard Blum vertritt die Meinung, daß den austragenden Gemeinden zumindest die Kosten im Werte des anfallenden Portos rückerstattet werden sollten, da diese dadurch wegfallen. Eine diesbezüglich Anfrage beim Gemeindeverband soll unbedingt gestellt werden. zu 6.: GR Reinhard Blum bringt seine übersichtlichen Erläuterungen zum Voranschlag 1997 vor. Er weist daraufhin, daß der Voranschlag nach den neuesten Maastrichtkriterien ausgearbeitet wurde. Der Voranschlagsentwurf 1997 der Gemeinde Fußach wird wie folgt einstimmig genehmigt: Einnahmen der Erfolgsgebahrung 54, 351.000, 00 Einnahmen der Vermögensgebarung 11, 142.000, 00 Gesamteinnahmen 65.493.000, 00 Ausgaben der Erfolgsgebahrung 43, 493.000, 00 Ausgaben der Vermögensgebarung 22, 000.000, 00 Gesamtausgaben 65, 493.000, 00 Entnahme aus Kassabeständen 0 b) Die Finanzkraft 1997 gemäß § 73 Abs. 3 Gemeindegesetz wird einstimmig mit 27, 291.000, -- festgestellt. Frau Silke Pasmore-Gerer stellt die Sinnhaftigkeit des Referentenausschusses in Frage. Bgm. Emst Blum bringt vor, daß es sich hiebei um ein Mißverständnis handle. Die Referate sollen laut Jakob Dietrich früher überlegen, damit im Referentenausschuß die Prioritäten festgelegt werden können. GR Blum Reinhard entgegnet, daß eine Prioritätenliste bestehe und noch gültig sei, nur wurde sie bisher nicht eingehalten. Bgm. Ernst Blum dankt dem Finanzreferenten Reinhard Blum und Herrn Gerhard Sutter für die Bemühungen bei der Erstellung des Voranschlages. Zu 7.: Über Antrag von Bgm. Ernst Blum wird die Verordnung über die Einhebung einer Gästetaxe (Taxordnung) in der vorliegenden Fassung einstimmig neu beschlossen. Die Gästetaxe ab 1.1.1997 wurde bereits am 5.11.1996 von S 5, -- auf S 6, --je Nächtigung erhöht. GR Sutter bringt vor, daß bei den Verordnungen die Änderungen z.B. durch Fettdruck besonders hervorgehoben werden sollten. Zu 8.: a) Das Beschäftigungsausmaß von Hannes Moritz soll gleich bleiben. Es sollten keinesfalls Vereinsmittel für Personalkosten aufgewendet werden. GR Carmen Schneider stellt den Antrag auf Vertagung. Der Vertrag sollte nochmals eingehend geprüft werden. Diesem Antrag wird mit 3 Gegenstimmen zugestimmt. b) Peter Brunner bringt vor, daß sich durch § 7 der zur Beschlußfassung vorgelegten Statuten Unklarheiten über die Beschlußfähigkeit ergeben. In der vorgelegten Form können diese Statuten keinesfalls beschlossen werden. GR Gerhard Sutter stellt den Antrag auf Vertagung. Dieser wird einstimmig angenommen. Zu 9.: Über Antrag des Bürgermeisters wird einstimmig beschlossen: A. a) Für den BA 11 des Wasserbandes Hofsteig wird die Finanzierung der Baukosten in obgenannter Höhe und Gemeindeanteil mit folgender Aufteilung erfolgen: Anschlußgebühren 0, - Eigenmittel 0, — Landesmittel 20, — % Fremdfmanzierung 80, — % b) Der Fördervertrag mit dem BM für Umwelt, Jugend und Familie, vertreten durch die Österr. Kommunalkredit AG über Zuschüsse für obgenannten %-Anteil der Gemeinde an der Bausumme und einem Zusatz (Fördersatz) wird angenommen. c) Die Haftung des obgenannten Gemeindeanteiles für ein Darlehen von S 7, 700.000, v. Kommunalkredit Wien (365/360 Fixzinssatz bis 31.12.2006 6, 35 %, ab 1.1.2007 Zuschlag von 0, 00 % zur Sekundärmarktrendite) und 7, 900.000, — von Hypo Bregenz-Hard (360/360 Fixzinssatz bis 31.12.2006 ÖBN Tab. 5.4, Emittenten) wird beschlossen. B. a) Für den BA 13 des Wasserbandes Hofsteig wird die Finanzierung der Baukosten in obgenannter Höhe und Gemeindeanteil mit folgender Aufteilung erfolgen: Anschlußgebühren 0, — Eigenmittel 0, - Landesmittel 20, - % Fremdfinanzierung 80, - % b) Der Fördervertrag mit dem BM für Umwelt, Jugend und Familie, vertreten durch die Österr. Kommunalkredit AG über Zuschüsse für obgenannten %-Anteil der Gemeinde an der Bausumme und einem Zuschuß (Fördersatz) wird angenommen. c) Die Haftung des obgenannten Gemeindeanteiles für ein Darlehen von S 1, 900.000, von Kommunalkredit Wien (365/360 Fixzinssatz bis 31.12.2006 6, 35 %, ab 1.1.2007 Zuschlag von 0, 00 % zur Sekundärmarktrendite) und 2, 100.000, — von Hypo Bregenz-Hard (360/360 Fixzinssatz bis 31.12.2006 ÖBN Tab. 5.4, Emittenten) wird beschlossen. Der Voranschlag des Wasserverbandes wird zur Kenntnis genommen. GR Sutter schlägt vor, trotzdem eine Anfrage bezüglich einiger Posten (höhere Personalkosten, hohe Telefongebühren, mehr Stromverbrauch etc.) zu stellen. zu 10.: Die Gemeindevertretung beschließt die Übernahme der Kosten laut Kostenermittlung vom 18.9.1996 durch das Ingenieurbüro Rudhardt/Manahl für den Regenwasserhauptsammler Brugg (Höchst-Fußach) mit 25, 4 %. Der Beschluß vom 10.4.1996 ist daher ungültig. zu 11.: Auf Grund der Regierungssitzung vom 17.12.1996 hat der Gemeindevorstand unter Anwendung des § 60 Abs. 3, den beiliegenden Vereinbarungsentwurf zwischen Standortbetreiber und Deponiebetreiber, am 16.12.1996 beschlossen. Die Vereinbarung sieht eine Standortabgabe in Höhe von 40, -/Tonne eingelagerten Mülls vor, mit einem Aufteilungsverhältnis von 45 % Fußach, 55 % Lustenau. Entsprechend dem Gemeindegesetz wird dieser Beschluß durch den Bürgermeister der Gemeindevertretung zur Kenntnis gebracht. Dieser Aufteilungsschlüssel konnte auf dem Verhandlungswege mit Lustenau erzielt werden. Die Einhebung der Abgabe ist per 1.1.1997 vorgesehe. Ein entsprechender Regierungsbeschluß unter vorheriger Beschlußfassung der Standortgemeinden ist für 17.12.1996 vorgesehen. Bgm. Emst Blum berichtet über die bisherige Vorgangsweise. Die Drittelregelung (1/3 Gemeinde Fußach, 2/3 Marktgemeinde Lustenau) tritt außer Kraft. Der Aufteilungsschlüssel beträgt nunmehr 45 % Gemeinde Fußach und 55 % Marktgemeinde Lustenau. Die Standortabgabe beträgt S 40, —/Tonne. Dies bedeutet, daß die Einnahmen bei 40.000 Tonnen statt bisher S 520.000, -- nunmehr S 720.000, — betragen. Der Grünmüll kann von der Gemeinde Fußach kostenlos abgeführt werden. Dies entspricht einem jährlichen Betrag von ca. S 150.000, —. Durch die Inbetriebnahme der Kompostierungsanlage werden jährliche Einnahmen in der Höhe von S 950.000, — erwartet. GR Sutter weist jedoch ausdrücklich daraufhin, daß diese Vereinbarungen nur die zweitbeste Lösung sei. Es wäre besser gewesen, wenn es nicht zur Deponieerweiterung gekommen wäre. zu 12: Der Vorsitzende dankt allen Gemeindevertretern für die konstruktive Zusammenarbeit bei der im Sommer 1996 eröffneten Sport- und Spielanlage Müß. Er bittet die Anwesenden um noch mehr Konsequenz, sodaß Vorhaben schneller zu einem Ergebnis fuhren. Er wünscht allen Mandataren und Ihren Familien geruhsame Feiertage und für das kommende Jahr viel Glück und Gesundheit. Vizebürgermeister Karl Bischof dankt Bgm. Blum im Namen der Gemeindevertreter für die geleistete Arbeit. Einige Fußacher Mädchen haben Bgm. Blum vor Beginn der Sitzung ein Schreiben übergeben. In diesem Schreiben ersuchen sie die Gemeinde, ihnen einen Raum, in dem sich die Jugendlichen im Winter aufhalten können, zur Verfügung zu stellen. Im Jugendverein Holzteufel würden ihre ausländischen Freunde nicht geduldet, zudem bestehe dort Konsumzwang. Nach der Verlesung dieses Schreibens ergibt sich eine Diskussion. Bgm. Blum ersucht das Jugendforum, nochmals zu prüfen, inwieweit durch den Jugendraum des Josef Hagspiel die Bedürfnisse der Jugendlichen abgedeckt sind, sowie um erste Bearbeitung des Schreibens. Ende der Sitzung: 22.30 Uhr Der Schriftführer