19960206_GVE008

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Letzte Änderung 22.10.2021, 10:50
Gemeinde Fussach
Bereich oeffentlich
Schlagworte: _fu,_fu1996gve,fußachvertretung
Dokumentdatum 1996-02-06
Erscheinungsdatum 1996-02-06
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Inhalt des Dokuments

Verhandlungsschrift über die 8. öffentliche Sitzung der Gemeindevertretung Fußach vom 6.2.1996 im Sitzungssaal des Gemeindeamtes. Beginn: 20 Uhr Vorsitz: Bürgermeister Ernst Blum Schriftführer: GS Reinfried Bezler Anwesend: Außer den entschuldigten GR Herbert Flatz, GV Werner Klöser und Jürgen Giselbrecht sind alle Gemeinderäte und Gemeindevertreter anwesend. Ersatzleute: Werner Egger, Josef Hagspiel, Sabine Giselbrecht Bürgermeister Ernst Blum eröffnet die Sitzung, begrüßt die Anwesenden und stellt die Beschlußfähigkeit sowie die ordnungsgemäße Einladung mit Tagesordnung fest. Über Antrag des Vorsitzenden wird folgender Dringlichkeitsantrag einstimmig in die Tagesordnung aufgenommen: Berufung Dr. Reinhard Bösch und andere gegen den Baubescheid des Bürger­ meisters vom 27.12.1995, ZI. 131/1333. Tagesordnung: 1. Genehmigung der letzten Verhandlungsschrift vom 12.12.1995 2. Bericht des Bürgermeisters 3. Tennisanlage Müß 4. Ortskanalisation : Erweiterung des Einzugsbereiches 5. Jugendraumproj ekt Höchst-Fußach 6. Voranschlag 1996 der Gemeinde Fußach 7. Voranschläge 1996 zur Kenntnisnahme: a) Staatsbürgerschaftsverband b) Standesamtsverband c) Wasserwerk Hard-Fußach 8. Besetzung von Ausschüssen 9. Herrenfelder Entlastungskanal - Zwischenbericht 10. ÖPNV-Stellungnahme 11. Berufung Dr. Reinhard Bösch und andere gegen den Baubescheid des Bürger­ meisters vom 27.12.1995, ZI. 131/1333. 12. Allfälliges Verr. Erledigung der Tagesordnung 1. Die Verhandlungsschrift über die 7. Sitzung der Gemeindevertretung vom 12.12.1995 wird ohne Einwand zur Kenntnis genommen. 2. Der Bürgermeister berichtet unter anderem: - daß Dipl. Ing. Karl Tschütscher in den Ruhestand tritt und daher die Planungsaufträge für die Bauabschnitte 07 und 09 der Ortskanalisation zu den gleichlautenden Bedingungen an die „Gruppe Wasser“ übertragen wurden; - über die Jahreshauptversammlung der Feuerwehr und den derzeitigen Stand bei der Gerätehauserweiterung, nachdem Architekt Jakob Albrecht nicht bereit ist, die Planungen im Sinne unserer Vorstellungen weiterzufuhren. Mit zwei Architekturbüros wurden die Bedingungen für neue Projektentwürfe be­ sprochen. Es wurde eine neue Planungsdefmition vorgenommen (siehe Punkt 12.a); - daß von Harald Albrecht für das Pfadfmderheim ein neuer Planentwurf erstellt wird; - über die Landschaftsschutzverhandlung für die Tennisplätze. Das Clubheim nach den Plänen des Tennisclubs fand keine Zustimmung und wurde aus dem - - - - - - Verfahren ausgeklammert; daß aus dem Anlaß 20 Jahre Naturschutzgebiet Rheindelta verschiedene VerVeranstaltungen vorgesehen sind, die von einer Arbeitsgruppe beraten und über den Landschaftspflegeverein koordiniert werden; als Anfragebeantwortung über den Rechnungsabschluß 1994 des Gemeinde­ verbandes für Abfallwirtschaft und Umweltschutz (Ausgabenrückstände, Finanzamtverrechnungskonto); über die Wohnnetz-Initiative des IFS. Es sollen einige Gemeinden gemeinsam ca. 5 bis 10 kostengünstige Wohnungen anmieten, um die hohen Kosten für Krisenwohnungen in Pensionen, Hotels und teuren Privatquartieren zu reduzieren; daß Helene Siegel nach lOjähriger Obfrautätigkeit beim Seniorenbund ihr Amt niedergelegt hat und bisher kein Nachfolger, keine Nachfolgerin gefunden werden konnte; daß derzeit mit den Ärzten des Rheindeltas über den Bereitschaftsdienst an Wochentagen und die Entschädigung dafür verhandelt wird; daß der Fußacher Wolfgang Moosbrugger bei den VersehrtenSkiweltmeisterschaften in Lech zweifacher Vizeweltmeister wurde; daß die Deponieverordnung des Bundes, entgegen mehrfachen Behauptungen, noch nicht in Kraft ist. Diese Verordnung würde angeblich auch den Gemeinden sehr hohe Kosten verursachen; über den anstandslosen Verlauf der unangemeldeten Kassaprüfüng des Prüfüngsausschusses vom 14.12.1995. - über die mit dem Gemeindeverband für Abfallwirtschaft und Umweltschutz abgeschlossen Vereinbarung über die Belastungsabgabe und die Kontrollrechte im Zusammenhang mit der landesweiten Bioabfallverwertungsanlage. 3. Über Antrag von Bürgermeister Emst Blum wird einstimmig beschlossen: Die Gemeinde Fußach errichtet auf den als FS-Tennis gewidmeten Gst. Nr. 307/6, entsprechend den vorliegenden Plänen, 4 Tennisplätze. Nach Vorliegen der erforderlichen Bewilligungen sollen die Plätze noch in diesem Jahr errichtet werden. Eine entsprechende Vereinbarung über eine Verpachtung an den Tennisclub Fußach ist noch gesondert zu erstellen. Grundlage dazu bilden die protokollierten Gespräche von Tennisclub und Finanzreferat. Da der vorliegende Planungsentwurf des Tennisgebäudes von der Landschaftschutzbehörde keine Zustimmung findet, ist eine neuerliche Planung durch Gemeinde und Tennisclub, in Absprache mit der Landschaftsschutzbehörde (Landesraumplanung), vorzunehmen. Ein evtl. Planungsauftrag ist durch den Gemeindevorstand vorzunehmen. Entsprechende Bemühungen um Förderungszusagen der Vorarlberger Landesregierung sind einzuleiten. 4. Über Antrag von Bürgermeister Emst Blum wird einstimmig beschlossen: Der Einzugsbereich der Ortskanalisation Fußach im Bereich der Sportanlage Müß (Tennis), Gst.Nr. 307/6 - innerhalb des Hochwasserdammes, wird gemäß Übersichtsplan M 1:1000 vom 20.12.1995 erweitert. 5. (Bei der Abstimmung nimmt GVE Josef Hagspiel die Befangenheit wahr) Mehrheitlich bei der Gegenstimme von GV Lotte Laßner wird beschlossen: - Antrag von GR Oswald Dörfer: Für die Errichtung eines Jugendzentrums gemeinsam mit der Gemeinde Höchst sind von den Referaten Jugend, Bau und Finanz raschmöglichst Entscheidungsgrundlagen zu erarbeiten und den Entscheidungsgremien vorzulegen. - Antrag von GR Reinhard Hämmerle: Der Standort bei der Fa. Josef Hagspiel an der Ziegeleistraße wird grundsätzlich befürwortet. Die Bildung eines Trägervereins ist Grundvoraussetzung. 6. a) GR Reinhard Blum präsentiert wiederum seine übersichtlichen Erläuterungen zum Voranschlag 1996, die dankbar aufgenommen werden. Über seinen Antrag wird der vom Gemeindevorstand am 18.1.1996 beschlossene Voranschlagsentwurf 1996 der Gemeinde Fußach wie folgt einstimmig genehmigt: Einnahme der Erfolgsgebarung Einnahmen der Vermögensgebarung Gesamteinnahmen 62.327.000, 00 4, 178, 000, 00 66.505.000, 00 Ausgaben der Erfolgsgebarung Ausgaben der Vermögensgebarung Gesamtausgaben 50.669.000, 00 15.836, 000, 00 66.505.000, 00 Bürgermeister Emst Blum erklärt, daß in den Referaten mit den Vorarbeiten für den Voranschlag 1997 früher begonnen werden muß, daß dieser noch 1996 beschlossen werden kann. b) Die Finanzkraft 1996 gemäß § 73 Abs. 3 Gemeindegesetz wird einstimmig mit S 26.113.000.-festgestellt. 7. Es werden einstimmig folgende Voranschläge 1996 zur Kenntnis genommen: a) Staatsbürgerschaftsverband Höchst; b) Standesamtsverband Höchst c) Wasserwerk Hard - Fußach 8. Für den, wegen Wohnortwechsel ausgeschiedenen GVE Thomas Mück werden in den Ausschüssen einstimmig folgende Umbesetzungen vorgenommen: Finanzreferat: Mitglied Vizebürgermeister Karl Bischof; Ersatz Dr. Harald Bösch; Wirtschaftsreferat: Ersatz Albert Lässer; Prüfungsausschuß: Mitglied Herbert Fitz, Ersatz Lotte Laßner 9. Der Vorsitzende berichtet über den aktuellen Stand beim Herrenfelder Entlastungskanal. Nachdem vom Gemeindevorstand am 31.8.1995 der Vorschlag aufgegriffen wurde, prüfen zu lassen, ob die Möglichkeit besteht, den Entlastungskanal in der Herrenfeldstraße zu verlegen, wurde das Ingenieurbüro Manahl und Rudhardt vom Wasserband Rheindelta, in dessen Aufgabenbereich der Entlastungskanal liegt, beauftragt, diese Variante mit der bisherigen Planung zu vergleichen. Die Berechnung ergab für die „Straßenvariante“ längerfristig ein kostengünstigeres Ergebnis. Nach Rücksprache mit dem Landeswasserbauamt hat der Wasserverband nun die Neuplanung „Straßenvariante“ zur Genehmigung eingereicht und die entsprechenden Förderungsanträge gestellt. Eine Genehmigung samt Förderungszusagen liegt noch nicht vor. Sollte dieses Projekt keine Zustimmung finden, müssen die Verhandlungen mit den, von der alten Variante betroffenen Grundbesitzern, wieder aufgenommen werden. Die Straßenvariante würde mit dem Bauabschnitt 08 der Ortskanalisation verwirklicht. 10. Über Antrag von Gemeinderat Reinhard Hämmerle wird einstimmig beschlossen: Aufgrund der Metron-Studie ergeben sich verbesserte Verkehrsmöglichkeiten für den Personen-Nahverkehr im unteren Rheintal. Wir beauftragen den Gemeindeverband zur Verhandlung mit den zuständigen Verkehrsbetrieben. Dabei ist dringend auf Kostenreduzierung, Wortschöpfung für die Kommunen, sowie die Nutzungsmöglichkeit durch die Bevölkerung zu achten. Vor dem Eingehen von Vereinbarungen werden diese zur Beschlußfassung unserer Gemeindevertretung vorgelegt. Wir halten fest, daß für uns eine neue Vereinbarung mit KWD-ÖBB nur nach vollkommener Erledigung der Abrechnungsprobleme vor 1996 möglich ist. Außerdem weisen wir auf unsere Beitrittsbedingungen im Jahr 1991 hin: Jährliche Rückmeldung über das Ergebnis der getroffenen Maßnahmen bzgl. Nutzung, Akzeptanz, Kostenentwicklung sowie die Einnahmensentwicklung für die Verkehrshalter. Diese Informationen fehlen zum großen Teil seit Beginn der Tätigkeit dieses Verbandes. 11. (Bürgermeister Emst Blum nimmt die Befangenheit wahr) Vorsitz: Vizebürgermeister Karl Bischof Über Antrag von Gemeinderat Reinhard Hämmerle wird die Entscheidung über die Berufüng von Dr. Reinhard Bösch und anderen gegen den Baubescheid des Bürgermeisters vom 27.12.1995, ZI. 131/1333 wegen eines Übertragungsfehlers der handschriftlichen Berufüng einstimmig vertagt. 12. a) Aufgrund der vorgenommenen Planungsdefinition für den Umbau des Feuerwehrgerätehauses sollen die Architekturbüros Fritz Natter und FAB 02 mit der Ausarbeitung von Entwürfen beauftragt werden. Die Kosten hierfür sind mit maximal 40 Architektenstunden zum GOA-Tarif begrenzt. Neben den erarbeiteten Vorgaben soll weiters ein Kostenrichtwert von S 5 Mio genannt werden. b) Die Anfrage von GR Oswald Dörfer zur Bezugs- und Überstundenregelung des neuen Geschäftsführers des Wasserverbandes Hofsteig ist abzuklären. c) Auf Anfrage von Mag. Carmen Schneider zum Rechtsgutachten über die Einschränkung des Einzugsbereiches gemäß Bewilligungsbescheid für die Deponieerweiterung wird festgestellt, daß eine derartige Einschränkung dem EU-Recht widerspricht. In diesem Zusammenhang wird GV Dr. Harald Bösch in das Verhandlungs­ team für eine allfällige Rücknahme der Berufüng gegen den Bewilligungsbe­ scheid einbezogen. d) Es werden neuerlich Beschwerden über frei herumlaufende Hunde, die „unter Aufsicht“ vorkommende Verunreinigung von Straßen durch Hundekot und Hundegebell vorgebracht (GV Passmore-Gerer, ;Mag. Carmen Schneider, Martin Seybal). e) GV Karl Kuster bringt vor, daß es beim Abwasserpumpwerk in der Mahdstraße immer wieder zu Verstopfungen durch den unerlaubten Einwurf von Gegenständen in WC's kommt. Schluß der Sitzung: Der Bürgermeister 23.35 Uhr Der Schriftführer Gemeindeamt Fußach Bezirk Bregenz/Vorarlberg Baumgarten 2 6972 Fußach n Ortskanalisation Bauabschnitt III Einzugsbereich der Sammelkanäle Projekt: Darstellung: Bauamt Auskunft: Hans Pettinger Kurt Schönberger Telefon: Fax: 05578/5716-16 05578/5716-19 Ergänzung Ü berSiChtS pla n Gezeichnet Datum Maßstab 20. Dez. 95 1:1000 Der Einzugsbereich der Sammelkanäle wird gemäß § 3 Abs. 1 des Kanalisationsgesetzes, LGBL Nr. 5/1989, entsprechend der zeichnerischen Darstellung festgelegt. Festlegung gemäß Gemeindevertretungsbeschluß vom 6.2.1996