19960910_GVE013

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Letzte Änderung 22.10.2021, 10:51
Gemeinde Fussach
Bereich oeffentlich
Schlagworte: _fu,_fu1996gve,fußachvertretung
Dokumentdatum 1996-09-10
Erscheinungsdatum 1996-09-10
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Inhalt des Dokuments

Verhandlungsschrift über die 13. öffentliche Sitzung der Gemeindevertretung Fußach vom 10.9.1996 im Sitzungssaal des Gemeindeamtes. Beginn: 20 Uhr Vorsitz: Bgm. Emst Blum Schriftführer: GS Reinfried Bezler Anwesend: Außer den entschuldigten GV Mag. Christoph Mathis, Werner Klöser, Jakob Schneider, Silke Passmore-Gerer, Jürgen Giselbrecht, Corinna Ebner und Paul Mößbauer sind alle Gemeinderäte und Gemeindevertreter anwesend. Ersatzleute: Josef Hagspiel, Alfred Gugele, Werner Egger, Peter Brunner, Sabine Giselbrecht, Thomas Bösch und Markus Nagel Bgm. Emst Blum eröffnet die Sitzung, begrüßt die Anwesenden und stellt die Beschlußfähigkeit sowie die ordnungsgemäße Einladung mit Tagesordnung fest. Über Antrag des Vorsitzenden wird folgender Dringlichkeitsantrag einstimmig in die Tagesordnung aufgenommen: 12. e) Staatsbürgerschaftsverband Höchst Tagesordnung: 1. 2. 3. 4. 5. 6. 7. 8. 9. 10. 11. 12. 13. Genehmigung der letzten Verhandlungsschrift vom 2.7.1996 Bericht des Bürgermeisters Wahl eines Gemeindevorstandsmitgliedes 1t. § 56 GG Besetzung von Unterausschüssen 1t. § 51 GG Umwidmungsanträge: a) Schneider Walter b) Schneider Anneliese und Franz Änderung der Gemeindegrenze zwischen Höchst und Fußach Rückkauf von Grundstücken der ehemaligen A 15-Gründe Grundkauf durch die Firma RSB Ges.m.b.H Ortskanalisation: Ergänzung des Einzugsbereiches der Sammelkanäle Bescheidaufhebung Alfred und Rosa Wudler Pachtvertrag Vereinsgebäude „Müß“ Rechnungsabschlüsse 1995 zur Kenntnisnahme: a) Wasserverband Rheindelta b) Konkurrenzverwaltung Höchst, Fußach, Gaißau c) Gemeindeverband für Abfallwirtschaft u. Umweltschutz d) Standesamtsverband Höchst e) Staatsbürgerschaftsverband Höchst Allfälliges Erledigung der Tagesordnung 1. Die Verhandlungsschrift über die 12. Sitzung der Gemeindevertretung vom 2.7.1996 wird ohne Einwand zur Kenntnis genommen. 2. Der Bürgermeister berichtet unter anderem: über die großen Brandschäden bei den Landwirten Heinz Blum, Birkenhof in Höchst und Ludwig Rupp, Mühlwasenstraße in Hard. Er dankt allen Helfern, besonders den Mitgliedern der Ortsfeuerwehr Fußach für die vorbildliche Hilfe und den tatkräftigen Einsatz; über eine Begehung der B 202 mit Gemeinderat Oswald Dörler und einem Vertreter der Straßenbauabteilung der Landesregierung, wegen der Errichtung von Querungshilfen. Das Ergebnis des Lokalaugenscheines wird in einen weiteren Detailentwurf aufgenommen, der die Grundlage für eine nochmalige Begut­ achtung durch die betroffenen Gemeinden und für eine detaillierte Kosten­ schätzung bildet; für die vierte Kindergartengruppe wurden zwei neue Kindergärtnerinnen eingestellt. Die Bauarbeiten am Nebengebäude waren während der Urlaubszeit nur mit aller-größter Mühe möglich. Die Fertigstellung wird sich voraussichtlich bis 16.9.1996 verzögern. Die Kosten werden sicher mehr als die ursprünglich angenommenen ca. S 500.000.- betragen; die Verwertungs- und Entsorgungsvereinbarung zwischen dem Gemeindeverband für Abfallwirtschaft und Umweltschutz und der Vorarlberger Bioabfallverwertungs Ges.m.b.H wurde am 14.8.1996 unterschrieben und liegt in Kopie vor; zum Kooperationsvorschlag der Firma Häusle im Falle einer Zurücknahme der Berufüng der Gemeinde Fußach gegen die geplante Deponieerweiterung wurde vom Gemeindevorstand Stellung genommen; vom Naturschutzsachverständigen der Landesregierung, Dr. Niederl, werden die Bauvorhaben des Wasserverbandes Rheindelta „Herrenfelder Entlastungskanal“ und „Ausbau Alte Dornbirner Ache“ bei naturnaher Gestaltung und schonender Bauweise als vertretbar erachtet; die Planung des Herrenfelder Entlastungskanales wird durch das Büro Manahl und Rudhardt erfolgen. Der erforderliche Bauetappenplan wird zwischen dem Landeswasserbauamt und der Gemeinde einvernehmlich erstellt werden; über die Boccia-Vorführungen der Clubs aus Hard und Hohenems in der Spielund Sportanlage Müß; durch die Firma Rund-Stahl-Bau wurde bei zwei Litfaßsäulen die Abdeckung und durch die Baumschule Decker bei der Bushaltestelle „Hirschen“ die Einfassung und Bepflanzung kostenlos angebracht; . für die Spiel- und Sportanlage Müß gibt es keine Förderung, da die Aktion ausgelaufen ist. Unter dem Titel „Beispielhafte und gelungene Anlage“ gewährt das Land eine zusätzliche Förderung von S 500.000.-; die Untersuchungen des Umweltinstitutes des Landes haben für das Hörnlebad wieder einwandfreie Werte ergeben; die Anfragen unter Allfälligem der letzten Sitzung der Gemeindevertretung werden beantwortet. 3. GR Reinhard Hämmerle hat auf sein Amt als Gemeindevorstand und Gemeindevertreter verzichtet. Über Vorschlag der Fraktion „Mir Fußacher ÖVP und Menschen, die etwas bewegen“, wird GV Mag. Carmen Schneider mit 22 : 2 Stimmen als neuer Gemeindevorstand gewählt. 4. Über Vorschlag der Fraktion „Mir Fußacher ÖVP und Menschen, die etwas bewegen“ bzw. „Freie Wahlwerber und die Freiheitlichen“ werden folgende Änderungen in der Besetzung von Ausschüssen vorgenommen: Jugendreferat: GVE Peter Zucali, Mitglied für Markus Helbock GV Jörg Blum, Ersatz für Sandra Birnbaumer GVE Hans-Peter Slabschi, Mitglied für Josef Hagspiel GVE Herbert Fechtig, Ersatz für Hans-Peter Slabschi Kulturreferat: GV Jörg Blum, Obmann für Reinhard Hämmerle GV Ing. Gerhard Paterno, Ersatz für Sandra Birnbaumer GVE Ulrich Hämmerle, Ersatz für Jörg Blum Sportreferat: GVE Dietmar Salzmann, Ersatz für Markus Helbock Ufer-/Hafenreferat: GVE Helga Rudhardt, Mitglied für Reinhard Hämmerle Der Obmannstellvertreter, bisher Reinhard Hämmerle, ist noch zu bestellen. ÖPNV: GVE Helga Rudhardt, Mitglied für Reinhard Hämmerle 5. Umwidmungsanträge: a) (GR Mag. Carmen Schneider nimmt die Befangenheit wahr) Das Ansuchen von Walter Schneider, Bungat 1 l, um Umwidmung einer Teilfläche aus GSt.Nr. 661/1 wird über Antrag von GR Oswald Dörfer einstimmig vertagt. In der Zwischenzeit sind die erforderlichen Abklärungen hinsichtlich der Grünzonengrenze vorzunehmen. Die Gemeindevertretung steht einer Umwidmung grundsätzlich positiv gegenüber. b) Zum Ansuchen von Franz Schneider, Bundesstr. 76, wird über Antrag von GR Oswald Dörfer mehrheitlich bei der Gegenstimme von GV Ing. Gerhard Paterno beschlossen, daß GSt.Nr. 1548 und einTeil des Grundstücks 1543 im Ausmaß von 4.830 m2gemäß Lageplan vom 3.7.1996 von FL in Sonderfläche Einkaufszentrum und nicht wie beantragt in Baumischgebiet umzuwidmen. In diesem Zusammenhang wird festgehalten, daß bei Umwidmungsfällen ab einem Ausmaß von ca. 4.000 m2 immer ein Erschließungskonzept überlegt wird. 6. Über Antrag von Bürgermeister Ernst Blum wird gemäß § 6 Abs. 1 Gemeindegesetz der Änderung der Gemeindegrenze gegenüber der Gemeinde Höchst wie folgt einstimmig zugestimmt: Das GSt.Nr. 54/2 mit 463 m2, EZ 71 KG Höchst wird mit GSt.Nr. 1548, EZ 301 KG Fußach, beide im Eigentum von Franz Schneider, Fußach, Bundesstraße 76, vereinigt und kommt dadurch zum Gemeindegebiet Fußach. 7. Über Antrag von Oswald Dörfer wird einstimmig beschlossen, die in den Jahren 1971 und 1973 für die A 15 veräußerten Grundstücke Nr. 1184 bis 1187 um insgesamt S 409.984.- zurückzukaufen. 8. Die Firma Rund-Stahl-Bau Ges.m.b.H hat zuletzt mit Schreiben vom 29.8.1996 den Kauf von 1.851 m2 Grund aus GSt.Nr. 307/81 für die Erweiterung des Verwaltungsgebäudes und als Grundstückssicherung für die Zukunft beantragt. Nach längerer Debatte und der mehrfachen Feststellung, daß es sich bei der Firma RSB um einen guten Betrieb handelt, werden folgende Beschlüsse gefaßt: a) Der Antrag von GV Helmut Stump auf Verkauf von 1.851 m2um S 1.400.-/m2 mit einem Rückkaufsrecht, wenn nicht innert fünf Jahren die geplante zweite Bauetappe verwirklicht wird, wird mit 18:6 Stimmen mehrheitlich abgelehnt. 9. b) Der Antrag von Bgm. Ernst Blum auf Verkauf von 750 m2 um S 1, 400.-/m2 mit einem Rückkaufsrecht, wenn nicht innert drei Jahren die geplante zweite Bauetappe verwirklicht wird und der Absichtserklärung, bei Bedarf innert 10 Jahren die Differenzfläche von 1.101 m2zu dann noch festzulegenden Bedingungen zu verkaufen, wird mit 19:5 Stimmen mehrheitlich abgelehnt. c) Der Antrag von GR Dr. Harald Bösch auf Verkauf von 750 m2um S 1.500.-/m2 mit einem Rückkaufsrecht innert drei Jahren und der Signalisierung der Bereitschaft, die Restfläche von S 1.101 m2 innert einvernehmlicher Frist an die RSB zu veräußern, wird mit 12 : 12 Stimmen abgelehnt. d) Über Antrag von GR Reinhard Blum wird mit 15 : 9 Stimmen mehrheitlich beschlossen, der Firma Rund-Stahl-Bau Ges.m.b.H zu den Bedingungen gemäß Punkt c), abweichend einem Kaufpreis von S 1.450.-/m2, eine Teilfläche von 750 m2 aus GSt.Nr. 307/81 zu verkaufen. Über Antrag von Bgm. Emst Blum wird einstimmig beschlossen: Der Einzugsbereich der Ortskanalisation Fußach im Bereich der Deltastraße wird gemäß Übersichtsplan vom 28.8.1996 erweitert. 10. (Bgm. Emst Blum nimmt die Befangenheit wahr) Über Antrag von GR Oswald Dörfer wird mehrheitlich bei der Gegenstimme von Vizebgm. Karl Bischof beschlossen, den Baubescheid des Bürgermeisters an Alfred und Rosa Wudler, Fußach, Hirschenweg 16, vom 21.8.1995 mangels baurechtlicher Bewilligungspflicht aufzuheben, da es sich bei der errichteten Trennmauer laut Bescheid der Bezirkshauptmannschaft Bregenz vom 12.6.1996 nicht um ein Bauwerk gehandelt hat. 11. Über Antrag von GR Reinhard Blum wird dem Pachtvertrag der Gemeinde mit dem SC Fußach über den Vereinsraum I in der Spiel- und Sportanlage Müß in der vorliegenden Fassung einstimmig zugestimmt. Die Verwendung des Vereinsraumes II ergibt sich durch den einvernehmlich zwischen Gemeinde und den Vereinen von Zeit zu Zeit zu erstellenden Benützungsplan. Es wird angenommen, daß der SC Fußach in besonderen Fällen einem Verzicht vom Recht gemäß Punkt VIII. des Vertrages zustimmen wird. 12. a) b) c) Der Rechnungsabschluß 1995 des Wasserverbandes Rheindelta wird ohne Einwand zur Kenntnis genommen. Der Rechnungsabschluß 1995 der Konkurrenzverwaltung Höchst-Fußach-Gaißau wird ohne Einwand zur Kenntnis genommen. Der Rechnungsabschluß 1995 des Gemeindeverbandes für Abfallwirtschaft und Umweltschutz wird zur Kenntnis gebracht. Gemeinderat Gerhard Sutter und GV Martin Seybal verweisen neuerlich auf die d) e) 13. a) b) c) d) e) ihrer Ansicht nach hohen Personalkosten. Sie wünschen eine Anfrage an den Verband über die künftige Kostenentwicklung im Gehaltsbereich. Der Rechnungsabschluß 1995 des Standesamtsverbandes Höchst wird ohne Einwand zur Kenntnis genommen. Der Rechnungsabschluß 1995 des Staatsbürgerschaftsverbandes Höchst wird ohne Einwand zur Kenntnis genommen. Bgm. Emst Blum gibt bekannt, daß der Ausflug der Gemeindevertretung am 5.10.1996 in das Montafon stattfindet. GV Martin Seybal bringt vor, daß es durch den Hund von Josef Hammerschmidt, Hasenfeld, noch immer zu Lärmbelästigungen durch lautes, länger anhaltendes Gebell kommt. Um Maßnahmen gemäß der Verordnung über Lärmstörungen und das Halten von Tieren setzen zu können, werden genaue Tages- und Zeitangaben über die Belästigungen benötigt. GV Ing. Gerhard Paterno kritisiert, daß in die Abfallcontainer für Kunststoffverpackungen keine anderen Kunststoffe, z.B. Blumentöpfe und Spielsachen geworfen werden dürfen. Diese Abfälle könnten ebenfalls zu Kunststoffziegeln und Rasengittersteinen verarbeitet werden. Bei derartigen Abfällen handelt es sich nicht um Verpackungsmaterial und leistet dafür niemand einen Beitrag an die ARA, die die Kosten der Entsorgung der Kunststoffverpackungen trägt. GV Karl Kuster bringt vor, daß in letzter Zeit immer zwei PKW beim Haus Nr. 3 auf der Dorfstraße abgestellt sind, obwohl dort die Straße dafür zu schmal ist. GV Herbert Fitz regt an zu überlegen, für alle Gemeindestraßen Tempo 40 zu beschließen. Schluß der Sitzung: Der Bürgermeister: 24 Uhr Der Schriftführer: Gemeindeamt Fußach Bauamt Bezirk Bregenz/Vorarlberg Baumgarten 2 6972 Fußach Auskunft: Hans Pettinger Kurt Schönberger Telefon: Fax: 05578/757 16-16 05578/757 16-19 Ortskanalisation Ergänzung Einzugsbereich der Sammelkanäle Projekt: Darstellung: Ü b6 TS j C h tS R13 H Gezeichnet Datum Maßstab 28. Aug. 96 1:2000 Der Einzugsbereich der Sammelkanäle wird gemäß § 3 Abs. 1 des Kanalisationsgesetzes, LGBL Nr. 5/1989, entsprechend der zeichnerischen Darstellung festgelegt. Festlegung gemäß Gemeindevertretungsbeschluß vom