19951123_GVE006

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Letzte Änderung 22.10.2021, 10:53
Gemeinde Fussach
Bereich oeffentlich
Schlagworte: _fu,_fu1995gve,fußachvertretung
Dokumentdatum 1995-11-23
Erscheinungsdatum 1995-11-23
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Verhandlungsschrift über die 6. öffentliche Sitzung der Gemeindevertretung Fußach vom 23.11.95 im Sitzungssaal des Gemeindeamtes. Beginn: 20 Uhr Vorsitz: Bgm. Ernst Blum Schriftführer: GS Reinfried Bezler Anwesend: Außer den entschuldigten GV Mag. Christoph Mathis, Werner Klöser, Corinna Ebner und Paul Mößbauer sind alle Gemeinderäte und Ge­ meindevertreter anwesend. Ersatzleute: Martin Doppelmayer, Josef Hagspiel, Peter Brunner und Markus Nagel. Der Bürgermeister eröffnet die Sitzung, begrüßt die Anwesenden, besonders auch die Zuhörerinnen und Zuhörer und stellt die Beschlußfähigkeit sowie die ordnungs­ gemäße Einladung mit Tagesordnung fest. Über Antrag des Vorsitzenden wird Pkt. 9. einstimmig von der Tagesordnung abge­ setzt und über Antrag des Jugendreferates der Dringlichkeitsantrag "Jugendforum" als Pkt. 12. in die Tagesordnung auf genommen. Bei Pkt. 4. wird die Tagesordnung richtiggestellt - Rechnungsabschluß 1994 (statt Voranschlag 1996). TAGESORDNUNG: 1. 2. 3. 4. 5. 6. 7. 8. 9. 10. 11. 12. 13. Genehmigung der letzten Verhandlungsschrift vom 10.10.95 Bericht des Bürgermeisters Wasserverband Hofsteig - Voranschlag 1996 Wasserverband Rheindelta - Rechnungsabschluß 1994 Gemeindeblatt - Voranschlag1996, Jahresabschluß 1994 Straßenbezeichnungen a) Überach b) Müss Abgaben, Tarife und Gebühren 1996 Umwidmungsanträge a) Mag. Arno Rupp und Herta Rupp b) Rudolf Vollmar Deponie Häusle - abgesetzt Berufung von Alfred u. Rosa Wudler gegen den Bescheid der Gemeinde Fußach vom 21.8.1995 Grundkauf v. Fleisch Jugendforum Allfälliges ERLEDIGUNG DER TAGESORDNUNG: 1. Die Verhandlungsschrift über die 5. Sitzung der Gemeindevertretung vom 10.10.1995 wird mit folgenden Richtigstellungen zur Kenntnis genommen: Pkt. 2. Seite 3, Zeile 13: "Ing. Gerhard Paterno" (anstelle "Paul Mößbauer"); Pkt. 5.: "In der beiliegenden Fassung" (anstelle "in der vorgelegten Fassung"). 2. Der Bürgermeister berichtet u.a. eingehend über den derzeitigen Stand der geplanten Kapazitätser­ weiterung der Biokompostieranlage von 10.000 auf 15-20.000 Jahres­ tonnen bei der Firma Häusle. Vom Gemeindevorstand wurde ein Forderungs- und Fragenkatalog zusammengestellt. Sobald hiezu die er­ forderlichen Unterlagen vorliegen, wird sich der Gemeindevorstand vor einer Grundsatzentscheidung der Gemeindevertretung nochmals damit auseinandersetzen; über die Aktion Sichere Gemeinde und die nächsten Maßnahmen der Unf allverhütung; über eine Aussprache zwischen Eltern, Kindergarten und Gemeinde wegen den derzeitigen und künftigen Gruppengrößen und die disku­ tierten Maßnahmen; über das, am 10. und 11.11. im Pfarrsaal stattgefundene, vom Ju­ gendreferat organisierte Seminar "Kommunale Jugendarbeit" mit Teilnehmern aus Fußach und anderen Vorarlberger Gemeinden; daß vom Ingenieurbüro Rudhardt-Manahl die Gegenüberstellung der Varianten für den Herrenfelder Entlastungskanal eingelangt sind. Die Variante eines Rohrkanals in der Herrenfeldstraße ergibt einen momentanen Mehraufwand von ca. 1, 2 bis 2 Millionen Schilling. Unter Berücksichtigung der künftigen Betriebskosten werden diese über einen längeren Zeitraum ausgeglichen. Als nächster Schritt wird wieder ein Gespräch zwischen Wasserverband Rheindelta, Planungs­ büro, Landeswasserbauamt und Gemeinde erfolgen; über die Kleinkinderuntersuchung im Kindergarten. Die Anzahl über­ gewichtiger Kinder ist in 10 Jahren um rund 2/3 gestiegen, der Ka­ riesbefall der Zähne reduzierte sich um ca. 15%, bei Kindern im Schulalter noch um wesentlich mehr. Die Häufigkeit von Infekten der oberen Luftwege erhöhte sich beachtlich; über die Gesamtstudie ÖPNV Unteres Rheintal. Mit demselben Fuhrparkt und Personal könnten wesentlich mehr Kilometer zusätzlich gefahren werden. Durch verschiedene Maßnahmen könnten die Fahr­ zeiten verkürzt werden. Über den tatsächlichen Mehraufwand durch den Taktverkehr hat der Kraftwagendienst immer noch keine ent­ sprechenden Unterlagen geliefert; über die Begehung der Bezirkshauptmannschaft Bregenz zur Schaf­ fung von Querungshilfen bei der B 202 ist die Niederschrift einge­ langt. Das Raumplanungsreferat wird darüber beraten. Es soll auch die von Ing. Besch für die Gemeinde Höchst erstellte Studie einbezo­ gen werden. 3. Der Voranschlag 1996 des Wasserverbandes Hofsteig wird ohne Einwand einstimmig zur Kenntnis genommen. 4. Der Rechnungsabschluß 1994 des Wasserverbandes Rheindelta wird ohne Einwand zur Kenntnis genommen. 5. Der Voranschlag 1996 und der Rechnungsabschluß 1994 des Gemeindever­ bandes "Gemeindeblatt für den Bezirk Bregenz" werden ohne Einwand zur Kenntnis genommen. GR Gerhard Sutter stellt fest, daß die anfänglich niedrigeren Druckkosten der Firma Teutsch durch Papierpreiserhöhungen beträchtlich gestiegen sind. Über die Verwendung des hohen Überschusses sollten Überlegungen ange­ stellt werden, z.B. höhere Vergütung an die Gemeinden, die das Gemeinde­ blatt selbst zustellen. In diesem Zusammenhang regt GV Martin Seybal an, die Veranlagungen der Gemeinde durch den Finanzausschuß prüfen zu lassen. 6. Über Antrag von Bgm. Ernst Blum werden gemäß § 15 Abs. 3 GG folgende Verkehrsflächen einstimmig mit Namen bezeichnet: a) Straßen im Umlegungsgebiet Überach - "Überach" b) Zufahrt zur Sportanlage Müß ab der Rohrstraße - "Müß" 7. Über Antrag des Finanzausschusses werden die, von diesem in der Sitzung am 6.11.1995 vorgeschlagenen Gebühren, Steuern, Abgaben und Tarife und die Müllsackgebühren für 1996 gemäß beiliegender Aufstellung einstimmig (ausgenommen bei der Gegenstimme von GV Ing. Gerhard Paterno bei der Abfall-Grundgebühr) einstimmig beschlossen. GV Ing. Gerhard Paterno schlägt vor, die Abfall-Grundgebühr familien­ freundlicher und trotzdem einkommensneutral zu staffeln. Der Finanzaus­ schuß wird in der nächsten Sitzung darüber beraten. 8. (Mag. Carmen Schneider nimmt die Befangenheit wahr) Über Antrag des Raumplanungsausschusses wird der von Herta und Mag. Arno Rupp beantragten Widmungsänderung der Gst.Nr. 5, .4, 6 (teilweise) und 7/1 (teilweise), im Gesamtausmaß von ca. 2.251 m2 von Baumischgebiet (BM) in Freihaltefläche (FF) aus den, in der Verhandlungsschrift des Raumplanungsausschusses vom 8.9.1995, Pkt. 3. a), angeführten Gründen einstimmig nicht stattgegeben. b) Über Antrag des Raumplanungsausschusses wird der von Rudolf Vollmar beantragten Widmungsänderung der Rest­ fläche seines Gst. Nr. 1560 von Freihaltefläche Landwirt­ schaftsgebiet (FL) in Bauwohngebiet (BW) einstimmig zuge­ stimmt. In diesem Zusammenhang wird einstimmig beschlossen, die Restfläche des Gst.Nr. 1562/1 (Erbschaft nach Hermine Bösch) einschließlich des inzwischen abgetrennten Gst. Nr. 1562/2 von FL in Bauwohngebiet (BW) umzuwidmen und die Widmung der geplanten Straßenverbindung östlich der Gst. Nr. 1561, 1562/1 und 1562/2 aufzuheben. Von der Tagesordnung abgesetzt 9. 10. a) (Bgm. Ernst Blum nimmt die Befangeheit wahr) Vizebgm. Karl Bischof übernimmt für diesen Tagesordnungspunkt den Vor­ sitz. Über Antrag des Vizebürgermeisters wird der Berufung von Alfred und Rosa Wudler, Fußach, Hirschenweg 16, gegen den Bescheid des Gemeindeamtes Fußach (Baubehörde 1. Instanz) vom 29.9.1994, ZI. 131, mehrheitlich bei der Gegenstimme von GR Oswald Dörler (da für ihn im Bescheid der Sach­ verhalt fehlt) nicht stattgegeben und der Bescheid vollinhaltlich bestätigt. In diesem Zusammenhang regt GV Martin Seybal Überlegungen zur Einrich­ tung einer Berufungskommission an. 11. Über Antrag von Vizebgm. Karl Bischof wird einstimmig beschlossen, von Angela und Marianne Fleisch, Altach, für allfällige Tauschzwecke das Gst. Nr. 1943 mit 788 m2 zzgl. 1/6 Anteil an Gst.Nr. 1938 (Weg) um S 1.400.000, -- zu erwerben. 12. Über Antrag des Jugendreferates wird einstimmig beschlossen, als Bestand­ teil des Jugendreferates ein Jugendforum (unpolitisches Gremium von Jugendlichen, vierteljährliche Treffen, Anlaufstelle für alle Jugendbelange) einzurichten. 13. a) b) c) d) GV Silke Passmore-Gerer berichtet über ihre bisherigen Erfahrungen als Obfrau des Jugendreferates. Sie bemühe sich, gute Arbeit zu lei­ sten, habe auch Fehler gemacht, wurde vom Bürgermeister aber teil­ weise unfreundlich behandelt. Ein Termin mit dem Bürgermeister von Höchst sei trotz Bitte noch nicht zustandegekommen. Der Bürgermeister erklärt dazu, daß er über die Vorgangsweise nicht immer erfreut gewesen sei und ein Gespräch mit Bgm. Schneider halte er derzeit nicht für sinnvoll, da die Gemeinde Höchst noch Probleme mit ihrem Leitbild habe. GV Mag. Carmen Schneider regt an, die Sitzungen der Gemeindever­ tretung wieder regelmäßig am 1. Dienstag im Monat abzuhalten. Über ihre Anfrage wird festgestellt, daß das multifunktionale Spielfeld noch nicht benützt werden darf. Es soll ein Hinweis im Gemeindeblatt veröffentlicht werden. Da das Gutachten von Rechtsanwalt Plankel zum EU-Recht im Zusammenhang mit der geplanten Deponieerweiterung der Firma Häusle noch nicht vorliegt, soll dieses urgiert werden, GV Ing. Gerhard Paterno regt an, das Leitbild der Gemeinde Fußach allen Gemeindevertretern mit dieser Verhandlungsschrift zuzu­ senden. GR Gerhard Sutter berichtet, daß der Jagdpächter Josef Gugele wünscht, daß durch die Bediensteten des Bauhofes wegen der erfor­ derlichen Deckung für die Tiere nicht alle Straßenränder und Gräben im Naturschutzgebiet ausgemäht werden sollen. GV Mag. Carmen Schneider schlägt dasselbe für den Graben zwischen der Rohrstraße und dem ehemaligen Brünneier, unterhalb des gemeindeeigenen Gst.Nr. 322, an. Schluß der Sitzung: 22.30 Uhr Bürgermeister: Schriftführer: KOSTENBEITRÄGE - VORSCHLAG famtarif für die Dienstleistung der Familienhelferin ab 1.1.1996 PRO-KOPF-EINKOMMEN Netto Tarif/Tag bis 1.500, — 90, — 1.501 , - 1.800, — 110, - 1.801 , - 2.000, — 1 SO­ 2.001 , - 2.300, — US, - 2.301, — 2.500, — 160, — 2.501, — 2.800, — 175, — 2.801, — 3.000, — 195, — 3.001, — 3.300, — 210, — 3.301, — 3.500, — 225, — 3.501, — 3.800, — 240, — 3.801, — 4.000, - 255, — 4.001, — 4.300, — 275, — 4.301, — 4.500, — 300, — 4.501, - 4.800, — 320, — 4.801, - 5.000, — 340, — 5.000, - 370, - über stundenweiser Einsatz S 40, —/Stunde Einsatz ohne Not- und Krankheitsfall S 450, —/Tag Nettoeinkommen aller Haushaltsangehörigen ohne Familienbeihilfe Einkommen des Ehegatten/Partners und der Kinder nur 2/3 anrechenbar abzüglich Wohnbau-Darlehensrückzahlungen, Miete und ev. ganz besondere Belastungen. Für Besitzer von Eigenheimen und Eigentumswohnungen wird, falls keine Rückzahlung in Abzug gebracht werden kann, eine fiktive Miete von S 33, —/m2 berechnet, wobei jedoch für eine Person höchsten 50 m2 Nutzfläche, für zwei Personen 70 m2, für 3 Personen 110 m2 und für jede weitere Person 10 m2 angerechnet werden dürfen. Ermäßigung für Einzelpersonen und Ehegatten 50 % Nachlaß vom Nettoeinkommen bis zu einem Gesamteinkommen von S 12.000, —. In begründeten Sonderfällen kann ab dem 11. Einsatztag ein Nachlaß gewährt werden, in außergewöhnlichen Fällen der Nulltarif. Wenn das tatsächliche Einkommen nicht nachgewiesen werden kann (z.B. Selbständige, Landwirte usw.) oder unglaubwürdig erscheint, erfolgt eine Einschätzung. Gemeindeabgabenund Tarife Bezeichnung 1996 Grundsteuer (H e besatz) a) für land- u.forstw.Betriebe b) für sonstige Grundstücke 420 420 Getränkesteuer al kohol. Getränke u.Speiseeis alkohol.freie Getränke 10, 5, - Vergnügungssteuer 10 Gästetaxe pro Person u.Nächtig. ab 15 Jahre (1997 vorauss. S 6, -) 5, - Hundesteuer für jeden 1. Hund i.MWSt. für jeden 2. u.weiteren Hund 440, 880, - Gebührenfür die Benützung v.Gem.Einrichtungen a) Wasserbezugsgebühren (o.MWSt.) 7, Grundgebühr/Monat (o.MWSt.) 25, b) Wasseranschlußgebühr (4% von 1300, --) Gebührensatz (o.MWSt.) 52, Bauwassergebühr 2, 50 zusätzl.Regelung f.Badehütten u.Wochenendhäuser: pauschal:Fußach 60 m3, übrige, Pauschale S 600/Jahr o.M. c) Abfallgebühr-Grundgebühr für max.4-Personenhaush. (o.M.) 130, Müllsäcke (i.M) Sackgeb.lt.Vorschlag d.Tarif-A. Restmüll 40 1 28, Restmüll 60 1 42, Biomüllsack 10 1 8, Biomüllsack 20 1 14, Gartenabfall 80 1 56, - Datei:aufstell.92O 1995 1994 1993 1992 400 400 400 400 400 400 400 400 10 v.H 5 v.H. 10 v.H. 5 v.H. 10 v.H. 5 v.H. 10 v.H. 10 v.H. 10 v.H. 10 v.H. 10 v.H. 5, - 5, - 5, - 5, - 440, 880, - 400, 800, - 400, 800, - 400, 800, - 6, 50 25, - 6, 20, - 5, 50 20, - 5, 20, - 50, 2, 50 48, 2, - 44, 2, - 44, 2, - 125, - 120, - 110, - 110, - 39, 26, 13, 7, 52, - 36, 24, 12, 6, 48, - 33, 22, 11, 6, 44, - 30, 20, 10, 5, 40, - Sperrmüllgebühr je 0, 5 m3 60, Entsorgung v.Kühlgeräten incl.MWSt. 420, Häckseldienst kl.Häcksler je angef.1/4 Std. i.M. 120, gr.Häcksler je angef.1/4 Std. i.M. 220, d) Beitragssatz f.Kanalbeiträge o.M. 276, Kanalbenützungsgebühr o.M. 17, - Entgelte f.Benützung Gemeindeeinrichtungen a) Schanz-Pachte: Kanalplatz o.M. 6600, Landplatz o.M. 3300, für Fußacher:Kanal 50% Land 25% b) Übertragungsgebühr o.M. Kanalplatz 20.000, Landplatz 10.000, ausgenommen: Fußacher u.im Erbweg, Ehegatten u. Kinder 50% c) Liegeplatzgebühr: o.M. 440, Übertragungsgebühr: o.M. 2.000, Bestätigungsgebühr: o.M. 2.000, d) Plakatgebühr bis Al - Einheimische i.M. 20, -/Stk. Auswärtige i.M. 40, -/Stk. über Al doppelter Betrag e) Kindergartenbeitrag: i.M. 130, f) Fischerei patent: keine MWSt. (4 Patente) 13.475, (5 Patente) 10.780, g) Bücherei: i.M. pro Band 5, Abo pro Jahr(Erwachs.)nur Bücher u.Zeitschr. 80, pro Jahr(Jugendliche bis 18 Jahre) 40, Spiel 20, Kassette u. CD 10, Buch und Zeitung ohne Abo 5, h) Essen auf Rädern: i.M. je nach Einkommen 40, - / 50, - / 60, i) Haushaltshilfe 45, - / 55, - / 65, - i.M. 50, - 50, - 268, 16, - 260, 15, - 247, 14, - 240, 12, 50 6.200, 3.100, - 6.000, 3.000, - 5.800, 2.900, - 5.600, 2.800, - 15.000, 7.500, - 13.800, 6.900, - 13.400, 6.700, - 13.000, 6.500, - 420, 1.600, 1.000, - 400, 1.550, 960, - 381, 1.500, 930, - 370, 1.450, 900, - 120, 12.875, - 110, 12.875, - 100, 12.500, - 100, 11.700, - 3, 50, - 3, 50, - 9 " 2, 40, - 2, 40, - j) Familienhelferin (1t. Beilage) k) Mehrzweckhalle: o.M. mit Eintritt Fußacher Vereine Rheindelta Vereine Auswärtige Vereine, Firmen usw. ohne Eintritt: Fußacher Vereine Rheindelta u. Auswärtige MÜllabfuhr i.M. Konzessionsanteil (keine MWSt.) 1) Gerätemieteo.M.(10%) Kompressor/Std. Stampfer/Std. Rüttelplatte/Std. Wasserpumpe/Tag Arbeitsstunde Bauhof m) Kiesabgabe in kleinen Mengen / je m3 o.M. Zustellung je Fuhre o.M. n) Deponiegebühr (Aushub je m3) o.M. 3.050, 5.000, 7.350, 1.300, 350, 800, - 220, 90, 130, 275, 280, 430, 110, 75, - 3.000, 4.850, 7.200, - 2.900, 4.700, 7.000, - 2.800, 4.500, 6.700, - 2.800, 4.500, 6.700, - 1.250, 350, 800, - — 1.200, 350, 800, - — 1.100, 300, 600, - — 1.100, 300, 400, - 200, 80, 120, 250, 255, - 200, 80, 120, 250, 245, - 200, 80, 120, 250, 235, - 150, 80, 120, 250, - 415, 100, 70, - 400, 100, 70, - 400, 40, -/m3 50, - 400, 40, -/m3 50, -