19950704_GVE003

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Letzte Änderung 22.10.2021, 10:53
Gemeinde Fussach
Bereich oeffentlich
Schlagworte: _fu,_fu1995gve,fußachvertretung
Dokumentdatum 1995-07-04
Erscheinungsdatum 1995-07-04
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Inhalt des Dokuments

I Verhandlungsschrift über die 3. öffentliche Sitzung der Gemeindevertretung Fußach vom 4.7.95 im Gemeindeamt. Beginn: 20.00 Uhr Vorsitz: Bgm. Ernst Blum Schriftführer: GS Reinfried Bezler Anwesend: Außer den entschuldigten GR Herbert Flatz und Gerhard Sutter und den entschuldigten GV Werner Klöser und Jürgen Giselbrecht sowie dem unentschuldigten GV Helmut Stump sind alle Gemeinderäte und Gemeindevertreter anwesend. Ersatzleute: Herbert Fitz, Thomas Mück, Thomas Bösch, Klaus Trenker. Der Bürgermeister eröffnet die Sitzung, begrüßt die Anwesenden, insbesondere auch die Zuhörer und stellt die Beschlußfähigkeit sowie die ordnungsgemäße Ein­ ladung mit Tagesordnung fest. Über Antrag von GV Mag. Carmen Schneider wird folgender Dringlichkeitsantrag einstimmig in die Tagesordnung aufgenommen: 17. Diskussion über die Berufung zur Deponieerweiterung Häusle Tagesordnung: 1. 2. 3. 4. 5. 6. 7. 8. 9. 10. 11. 12. 13. 14. 15. 16. 17. Genehmigung der letzten Verhandlungsschrift vom 16.5.1995 Bericht des Bürgermeisters Umwidmungsantrag Walter Schneider, Gst.Nr. 661/1 Besetzung von Ausschüssen Bildung eines Referentenausschusses a) Geschäftsordnung b) Besetzung Änderung der Hafenordnung der Gemeinde Fußach Änderung der Hafengebührenverordnung Änderung der Abfuhrverordnung Änderung der Abfallgebührenverordnung Rechnungsabschluß 1994 der Gemeinde Fußach Rechnungsabschluß 1994 des Polytechnischen Lehrganges zur Kenntnisnahme Rechnungsabschluß 1994 des Wasserverbandes Hofsteig zur Kenntnisnahme Rechnungsabschluß 1994 des Gemeinderechenzentrums zur Kenntnisnahme Rechnungsabschluß 1994 des Standesamtsverbandes zur Kenntnisnahme Rechnungsabschluß 1994 des Staatsbürgerschaftsverbandes zur Kenntnisnahme Voranschlag 1995 Gemeindeverband für Abfallwirtschaft und Umweltschutz zur Kenntnisnahme Diskussion über die Berufung zur Deponieerweiterung Häusle 1 18. Allfälliges ERLEDIGUNG DER TAGESORDNUNG: 1. Die Verhandlungsschrift über die 2. öffentliche Sitzung der Gemeindever­ tretung Fußach vom 16.5.1995 wird ohne Einwand zur Kenntnis genommen. 2. Der Bürgermeister berichtet u.a.: über mehrere Gespräche mit Arch. Jakob Albrecht zur Abklärung von Details, insbesondere des Stiegenhauses, für die geplante Auf­ stockung des Feuerwehrgerätehauses; über den Baufortschritt bei der Sportanlage Müss (Freianlagen, Tribünendach, Sanitärinstallation); daß die in den vergangenen Wochen vermehrt auf getretenen Geruchsbelästigungen durch das Müllwerk Häusle der Landesregie­ rung zur Prüfung der Situation gemeldet wurden; daß Altbürgermeister August Grabher durch Landeshauptmann Martin Purtscher das große Verdienstzeichen des Landes Vorarlberg verliehen wurde; daß Gemeindevertreter Jürgen Giselbrecht gemäß Schreiben der Be­ zirkswahlbehörde Bregenz sein Mandat nicht verliert, obwohl er am Wahltag noch nicht wählbar war; daß die Firma Ascom in die Firma CABLECOM übergegangen ist; daß vom Umweltinstitut des Landes im Hörnlebad wieder beste Wasserqualität festgestellt wurde; über eine Information durch LR Schwärzler und Dr. Beer im Land­ haus zum Wasserhaushalt im Rheindelta und einem Lokalaugen­ schein. Die Einstauung von Riedgräben erscheint nur beschränkt und im Gemeindegebiet Höchst möglich. 3. (GV Mag. Carmen Schneider nimmt die Befangenheit wahr) Über Antrag von Bgm. Ernst Blum wird einstimmig beschlossen: Aus dem Gst.Nr. 661/1 des Walter Schneider, Bungat 11, werden entlang des Gst.Nr. 661/2 (Dietmar Salzmann) 2 Baugrundstücke mit einer Tiefe von 30 m, entsprechend dem Lageplan des Wasserverbandes Rheindelta vom Juli 1995 (Grundteilungskonzept), von Freifläche Landwirtschaftsgebiet (FL) in Baufläche Mischgebiet (BM) umgewidmet. Dieser Beschluß* hat nur dann Gültigkeit, wenn das Projekt Entlastung Herrenfeldkanal durch den Wasserverband Rheindelta verwirklicht werden kann. ^"erfolgt auf schiebend bedingt und" ergänzt 10.7.95 4. Über Antrag von Bgm. Ernst Blum wird Altbürgermeister August Grabher an seiner Stelle einstimmig als Mitglied in den Wasserverband Rheindelta bestellt. Über Vorschlag des Prüfungsausschusses wird einstimmig Martin Seybal als Mitglied und Ing. Gerhard Paterno als Ersatz in den Prüfungsausschuß des Wasserverbandes Hofsteig sowie Ludwig Ritter als Mitglied und Ing. Ger­ hard Paterno als Ersatz in den Prüfungsausschuß des Wasserwerkes HardFußach gewählt. Folgende Nominierungen durch die Fraktionen werden einstimmig bestätigt: In die Projektgruppe Hinterburg 2: FF Gerhard Sutter, Mitglied Silke Passmore-Gerer, Ersatz ÖVP Jörg Blum, Mitglied Ing. Gerhard Paterno, Ersatz SPÖ Willi Orsingher, Mitglied Karlheinz Adenberger, Ersatz In die Projektgruppe Friedhof: FF Walter Weiß, Mitglied Thomas Bösch, Ersatz ÖVP Oswald Dörler, Mitglied Angelika Felder, Ersatz SPÖ Alois Kuster, Mitglied Paul Mößbauer, Ersatz Über Antrag von Vizebgm. Karl Bischof wird Bgm. Ernst Blum einstimmig für Altbgm. August Grabher als Vertreter der Gemeinde in den Land­ schaftspflegeverein Rheindelta entsandt. Über Antrag von Bgm. Ernst Blum wird Vizebgm. Karl Bischof als Ersatzmann nominiert. In diesem Zusammenhang wird festgehalten, daß Ersatzleute der Gemeinde­ vertretung nicht Obmann-Stellvertreter eines Ausschusses sein können (Klaus Trenker, Jugendreferat; Peter Brunner, Umweltreferat). Neubestel­ lungen sind durch die Ausschüsse selbst möglich. 5. Über Antrag von Bgm. Ernst Blum wird einstimmig die Bildung eines Refe­ rentenausschusses beschlossen. a) Der Referentenausschuß bereitet bis längstens im Herbst 1995 eine beschlußreife Geschäftsordnung (freiwilliges Arbeitsübereinkommen zwischen den Fraktionen) vor. b) Der Referentenausschuß setzt sich aus den jeweiligen Ausschußob- leuten, bei deren Verhinderung den Stellvertretern sowie den Pro­ jektleitern Friedhof und Hinterburg 2 zusammen. 6. Über Antrag des Uferausschusses wird die Hafenordnung wie folgt einstim­ mig ergänzt: Pkt. 5.1 Voraussetzung für die Berücksichtigung ist, daß der Antragsteller, die An­ tragstellerin, keinen sonstigen Liegeplatz am Bodensee nutzt oder bei Zu­ teilung des Hafenplatzes durch die Gemeinde auf den bisherigen Platz ver­ zichtet und den Nachweis über die Rückgabe erbringt. Pkt. 8.4 Die Liegeplatzberechtigung erlischt, wenn der/die Liegeplatzinhaberln einen weiteren Liegeplatz am Bodensee erhält oder besitzt. 7. Über Antrag des Uferausschusses wird die Hafengebührenordnung in der beiliegenden Fassung einstimmig neu beschlossen. 8. Über Antrag von Bgm. Ernst Blum wird die Abfuhrverordnung in der beiliegenden Fassung einstimmig neu beschlossen. 9. Über Antrag von Bgm. Ernst Blum wird die Abfallgebührenordnung in der beiliegenden Fassung einstimmig neu beschlossen. 10. GR Reinhard Blum erläutert den Rechnungsabschluß 1994 anhand der von ihm wieder übersichtlich und verständlich erstellten Aufstellungen, Grafiken und Erklärungen. Anschließend wird über Antrag des Obmannes des Prüfungsausschusses, GV Ing. Gerhard Paterno, der Rechnungsabschluß 1994 in der vorliegenden Fassung einstimmig beschlossen: Einnahmen der Erfolgsgebarung: 54.455.550, 42 Einnahmen der Vermögensgebarung: 5.596.661, 86 Gesamteinnahmen der Haushaltsgebarung: 60.052.212, 28 Ausgaben der Erfolgsgebarung: Ausgaben der Vermögensgebarung: Gesamtausgaben der Haushaltsgebarung: 47.309.823, 22 12.742.389, 06 60.052.212, 28 GR Reinhard Blum erklärt sich bereit, interessierten Gemeindevertretern im kommenden Herbst die Instrumente Voranschlag und Rechnungsabschluß näher zu erklären. 11. Der Rechnungsabschluß 1994 des Gemeindeverbandes Polytechnischer Lehr­ gang Bregenz wird ohne Einwand zur Kenntnis genommen. 12. Der Rechnungsabschluß 1994 des Wasserverbandes Hofsteig wird ohne Ein­ wand zur Kenntnis genommen. 13. Der Rechnungsabschluß 1994 des Gemeinderechenzentrums wird ohne Einwand zur Kenntnis genommen. 14. Der Rechnungsabschluß 1994 des Standesamtsverbandes Höchst wird ohne Einwand zur Kenntnis genommen. 15. Der Rechnungsabschluß 1994 des Staatsbürgerschaftsverbandes Höchst wird ohne Einwand zur Kenntnis genommen. 16. Der Voranschlag 1995 des Gemeindeverbandes für Abfallwirtschaft und Um­ weltschutz wird ohne Einwand zur Kenntnis genommen. 17. Am Ende der Debatte wird in der Angelegenheit Berufung gegen den abfallwirtschaftlichen Bescheid für eine Deponieerweiterung der Firma Häusle einstimmig folgende Vorgangsweise beschlossen: a) Es wird festgestellt, daß kein dringender Handlungsbedarf gegeben ist, da die Berufung auch später zurückgenommen werden könnte. b) Es wird eine breite Information der gesamten Gemeindevertretung durch die Sachverständigen, wie diese dem Gemeindevorstand zur Verfügung stand, verlangt. c) Nicht rechtskonforme Bescheidauflagen (z.B. die Einschränkung des Einzugsbereiches) sollen durch einen neutralen Juristen auf ihre Haltbarkeit geprüft werden. - GV Dr. Harald Bösch wird Bescheid und Berufung studieren. d) Pro und contra einer Zurückziehung der Berufung sollen gelistet wer­ den. e) Der Gemeindevorstand trifft vorher wegen der eingebrachten Beru­ fung keine Entscheidung. 18. Keine Wortmeldung. Schluß der Sitzung: 22.55 Uhr Bürgermeister: Schriftführer: