19940906_GVE047

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Letzte Änderung 22.10.2021, 10:59
Gemeinde Fussach
Bereich oeffentlich
Schlagworte: _fu,_fu1994gve,fußachvertretung
Dokumentdatum 1994-09-06
Erscheinungsdatum 1994-09-06
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Inhalt des Dokuments

Verhandlungsschrift über die 47. öffentliche Sitzung Fußach vom 6.9.1994 im Gemeindeamt. Beginn: 20 Uhr Vorsitz: Bgm. Ernst Blum Schriftführer: GS Reinfried Bezler der Gemeindevertretung Anwesend: Außer den entschuldigten GR Reinhard Hämmerle, Paul Mößbauer, GV Wolfgang Ochsenreiter, Herbert König, Gerhard Sutter, Reinhard Blum, Albert Las­ ser, Jakob Schneider, Franz Schneider und Peter Brunner sind außer dem unentschuldigten Karl Schutt! alle Gemeinderäte und Gemeindevertreter anwesend. Ersatzleute: Gabriele Haid, Helene Siegel, Hans Kohlbacher, Reinhold Grabher, Ulrich Hämmerle, Christine Paterno, Walter Dlouhy und Kurt Neunkirchner. Der Bürgermeister begrüßt die Anwesenden, insbesondere auch die erschienenen Zuhörer und stellt die Beschlußfähigkeit sowie die ordnungsgemäße Einladung mit Tagesordnung fest. Über Antrag des Vorsitzenden wird folgender Dringlichkeits ­ antrag einstimmig in die Tagesordnung aufgenommen: 9. Sportanlage "Müss" - Vergabe der Baumeisterarbeiten für das Tribünengebäude. TAGESORDNUNG: 1. Genehmigung der letzten Verhandlungsschrift vom 5.7.94 2. Bericht des Bürgermeisters 3. Wasserverband Rheindelta - Rechnungsabschluß 1993 4. Konkurrenzverwaltung Höchst-Fußach-Gaißau - RA 1993 5. ARA Hofsteig - Beschlußfassung über die Finanzierung des Gemeindeanteils, von BA 1 0 6. Bilke - Vergabe von Asphaltierungsarbeiten 7. Inside - Berufung gegen die Herabsetzung der Sperr­ stunde 8. Mühlwasen 95 (ehern. Parkcafe) - Berufung gegen Ver­ sagung der Widmung in Wohnungen 9. Sportanlage "Müss" - Vergabe der Baumeisterarbeiten für das Tribünengebäude. 10. Allfälliges ERLEDIGUNG DER TAGESORDNUNG: 1. Die Verhandlungsschrift über die 46. Sitzung der Ge­ meindevertretung vom 5.7.1994 wird ohne Einwand zur Kenntnis genommen. 2. Der Bürgermeister berichtet u.a.: Über das positive Schreiben des Amtes der Landesregie­ rung zu unserem Antrag auf Errichtung von Querungshil­ fen im Bereich der B 202; daß die Badewasserqualität im Hörnle auch im Juli ein­ wandfrei war; daß sich die Gemeinde an der Belohnung zur Ausforschung des Täters im Mordfall Josefine Felder mit S 10.000, — beteiligt hat; über die Schlüsselübergabe für die letzten 10 Einheiten in der Wohnanlage Bilke; über das Antwortschreiben des Gemeindeverbandes für Ab­ und fallwirtschaft bzgl. Umweltschutz zu Anfrage unserer Kosten- und Preisentwicklung im Abfallbereich;, daß sich an der Blutspendeaktion am 29.8. 180 Personen beteiligt haben; über die kommissioneile Verhandlung für den Bau Biomüllkompostierungsanlage im Müllwerk Häusle. der Die Verhandlung über die Biogas- und Deponiegasverwertungs ­ anlage folgt. Durch die neue Kompostierungsanlage und die Erfassung des Deponiegases und dessen schadlose Verwertung wird eine bedeutende Entlastung für die Um­ welt und speziell für die Bewohner von Fußach eintre­ ten; über die beabsichtigte Eröffnung eines Dritte-Welt- Ladens. 3. Der Rechnungsabschluß 1993 des Wasserverbands Rhein­ delta wird ohne Einwand zur Kenntnis genommen. 4. Der Rechnungsabschluß 1993 der Konkurrenzverwaltung Höchst-Fußach-Gaißau wird ohne Einwand zur Kenntnis genommen. 5. Über Antrag von Bgm. Ernst Blum wird einstimmig be­ schlossen : a) Für den BA 10 des Wasserverbands Hofsteig soll die Finanzierung der Baukosten in der Gesamthöhe von S 193 Millionen mit dem Gemeindeanteil von (S 7.380.000, --) mit folgender Aufteilung 4, 78 % erfolgen: Landesmittel - 20 %; Fremdfinanzierung 80 %. Der Förderungsvertrag mit dem Bundesministerium b) für Umwelt, Jugend und Familie, vertreten durch die Österreichische Kommunalkredit AG, über Zu­ schüsse in der Höhe von 4, 78 % der Bausumme und einem Zuschuß (Fördersatz) von 41 % wird angenom­ men. Die Haftung des Gemeindeanteils von S 7.380.000, — c) für ein Darlehen in der Gesamthöhe von S 154.4000OO, -, aufgenommen bei der Hypothekenbank Bregenz, 6. wird übernommen. Über Antrag des Vorsitzenden wird einstimmig be­ schlossen, die Belagsarbeiten (beinhalten auch die Pflastererarbeiten für den Mehrzweckstreifen) für die Bilkestraße im Bereich Einmündung Höch­ ster Straße bis B 202 mit S 1.009.848, 24 incl. MWSt, an die Firma Wilhelm & Mayer, Götzis, zu vergeben. GVE Reinhold Grabher schlägt in diesem Zusammen­ hang vor, von der Wohnanlage Bilke bis zur B 202 ein Park- und Halteverbot zu erlassen. Für die Erarbeitung einer Lösung des Problems der Berkmann-LKW's soll über Vorschlag von GV Oswald Dörler das Kuratorium für Verkehrssicherheit eingeschalten werden. 7. Über Antrag von GV Sonja Hämmerle wird einstimmig beschlossen: Der Bescheid der Gemeinde Fußach vom 29.6.1994, ZI. 120, über die frühere Sperrstunde für den Gastge­ werbebetrieb "Inside" wird wie folgt abgeändert: Die Sperrstunde wird jeweils am Freitag und Samstag bis 02 Uhr folgenden Tages und für die übrigen Wochentage mit 24 Uhr festgesetzt. Diese Regelung ist befristet bis 31.12.1994. Sie behält darüber hinaus Gültigkeit, wenn sie nicht neuerlich aufgrund von entsprechenden Vorkommnissen durch den Gemeindevorstand wieder abzu- ändern ist. Wenn auch die dem Erstbescheid zugrundeliegenden Fest­ stellungen vollinhaltlich bestätigt werden, so soll doch insbesondere den jüngeren Mitbewohnern unserer Gemeinde die Möglichkeit geboten werden, eine derartige Gaststätte im Ort zu besuchen. mehr jene Umstände eintreten, Es dürfen jedoch nicht die zur Festsetzung der früheren Sperrstunde geführt haben. 8. (Bgm. Ernst Blum nimmt die Befangenheit wahr) Unter dem Vorsitz und über den Antrag von Vizebgm. Mag. Christoph Mathis wird der Berufung des Harald Ochsen­ reiter, Fußach, Fallenstr. 25, gegen den Bescheid des Bürgermeisters als Baubehörde 1. Instanz vom 27.6.94, ZI. 131/BH-II-2116/93, mit dem die befristete Umwidmung des Zimmertraktes des ehemaligen "Parkcafes" in Wohn­ unterkünfte versagt wurde, chen Vorlage (Beilage 1 entsprechend der schriftli­ der Verhandlungsschrift) ein­ stimmig nicht stattgegeben. 9. Über Antrag von GV Oswald Dörler wird einstimmig be­ schlossen, die Baumeisterarbeiten für das Tribünenge­ bäude der Sportanlage "Müss" um S 5.016.997, 05 zzgl. MWSt, an die Firma Gebhard Hinteregger, Bregenz, zu vergeben. 10. a) Der Bürgermeister berichtet, daß die Fraktion Freie Wahlwerber und FPÖ ein sogenanntes Jugend­ forum sowie einen Seniorenbeirat gründen wird. b) Eine Anfrage von GV Oswald Dörler zur geplanten Diskothek im Betriebsgebäude der Tischlerei Plattner wird beantwortet. Die kommissionelle Ver­ handlung findet am 13.9. durch die Bezirkshaupt ­ mannschaft Bregenz statt. Schluß der Sitzung: Bürgermeister: 22.10 Uhr Schriftführer: Beilage 1 (zu Punkt 8. der Verhandlungsschrift der Gemeindevertretung von 6.9.1994) Gemeindeamt Fußach Bezirk Bregenz/Vorarlberg Telefon 05578/5716-0 Fax 05578/5716-19 Betrifft: 6972 Fußach, 94 Zahl: 131/BH-II-2116 Bearb.: Schönberger Durchw.: 16 Datei: Bescheid\BauaktNr\parkc3.doc Ochsenreiter Harald, und Coris Immobilien- und Vermögensverwaltung, GesmbH, Fußach, Fallenstraße 25; Objekt Mühlwasen 95 - ehemaliges Parkcafe in Fußach Berufung Bescheid: Der Berufung der CORIS Immobilien- und Vermögensverwaltung Ges.m.b.H., Fußach, Fallenstraße 25, gegen den Bescheid des Bürgermeisters der Gemeinde Fußach vom 27.6.1994, ZI. 13 l/BH-II-2116/93, wird gemäß § 66 Abs. 4 Allgemeines Verwaltungsverfahrensgesetz keine Folge gegeben. Begründung: Mit Bescheid des Bürgermeisters der Gemeinde Fußach vom 27.6.1994, ZI. 131/BH-II2116/93, wurde der Antrag der CORIS Immobilien- und Vermögensverwaltung Ges.m.b.H. vom 5.11.1993 und des Harald Ochsenreiter vom 6.6.1994, beide p.A. Fußach, Fallenstraße 25, eine auf 2 Jahre befristete Umwidmung des Zimmertraktes des Gebäudes "Parkcafe" auf Gst. 913, KG. Fußach, in Wohnunterkünfte, unter Beibehaltung der derzeitigen Raumaufteilung gemäß § 31 Abs. 3 i.V.m. § 23 Abs. 1 lit. h Baugesetz, LGB1. Nr. 39/1972 i.d.g.F., versagt. Gegen diesen Bescheid erhob die CORIS Immobilien- und Vermögensverwaltung Ges.m.b.H., unterfertigt von Herm Harald Ochsenreiter, Berufung und brachte vor, daß der angefochtene Bescheid wesentliche formelle Fehler habe und zu korrigieren sei. Laut Bescheid sei die Firma CORIS Immobilien- und Vermögensverwaltung Ges.m.b.H. der Pächter, dies sei nicht richtig. Pächter sei Alfred und Stefanie Bruckschwaiger, Bregenz, Arlbergstraße 139; Inhaber sei Ochsenreiter Harald, Fußach, Fallenstraße 25, und verwaltet werde das Objekt von der CORIS Immobilien- und Vermögensverwaltung Ges.m.b.H. Der Bescheid möge in diesem Sinne richtig gestellt werden, zudem sei er durch diesen Bescheid willkürlich nicht sachgemäß und völlig den intern getroffenen Vereinbarungen behandelt worden. Der Formfehler sei vom Sachbearbeiter der Gemeinde nicht korrigiert worden, zur weiteren Behandlung sehe er sich genötigt einen Rechtsbeistand beizuziehen. Über diese Berufung hat die Gemeindevertretung von Fußach in der Sitzung vom 6.9.1994 folgendes erwogen: Mit schriftlicher Eingabe vom 5.11.1993 hat die CORIS Immobilien- und Vermögensverwaltung Ges.m.b.H. bei der Gemeinde Fußach den Bauantrag auf eine auf 2 Jahre befristete Umwidmung des Zimmertraktes des Gebäudes "Parkcafe" in Wohnunterkünfte unter Beibehaltung der derzeitigen Raumaufteilung eingebracht. In einer weiteren Eingabe vom 6.6.1994 hat Herr Harald Ochsenreiter ausgefuhrt, daß er als Eigentümer des Gst. 913, KG. Fußach, den Umwidmungsantrag mit Firmenpapier der CORIS Immobilien- und Vermögensverwaltung Ges.m.b.H., deren Alleininhaber er sei - gestellt habe und selbst­ verständlich in seinem Auftrag gestellt worden sei. Aus dieser Formulierung "in meinem Auftrag gestellt" geht insbesondere hervor, daß Herr Ochsenreiter Harald im Auftrag der CORIS Immobilien- und Vermögensverwaltung Ges.m.b.H. tätig geworden ist. Der Antrag auf befristete Umwidmung des Zimmertraktes des Gebäudes "Parkcafe" in Wohnunterkünfte ist somit auch der Immobilien- und Vermögensverwaltung Ges.m.b.H. zuzurechnen. Die Antragstellerin ist somit Partei des Verfahrens im Sinne des § 8 AVG. Sie hat somit Anspruch auf Zustellung des Bescheides. Aus welchen Gründen die.CORIS Immobilien- und Vermögensverwaltung Ges.m.b.H. auf ein ihr zustehendes Recht, nämlich die Parteistellung, nicht wahmehmen will, ist aus ihren Eingaben nicht nachvollziehbar. Ebenso hat die Berufungswerberin die von ihr erwähnte "willkürliche, nicht sachgemäße und den intern getroffenen Vereinbarungen völlig widersprechende Behandlung" nicht näher ausgefuhrt. Da eine Begründung diesbezüglich fehlt und es in den Akten keine entsprechende Hinweise gibt, konnte auf diese Punkte nicht eingegangen werden. Der angekündigte Rechtsbeistand ist während der Prüfungsffist ebenfalls nicht eingeschritten. Zum erwähnten Formfehler, welcher trotz mündlicher Aufforderung nicht korrigiert worden ist, wäre zu bemerken, daß der angesprochene Mitarbeiter der Gemeinde Fußach nicht berechtigt gewesen wäre eine solche Korrektur vorzunehmen. Allfällige Formfehler eines noch nicht rechtskräftigen Bescheides können nämlich erst nach Einbringung eines Rechtsmittels von der Berufungsinstanz überprüft werden. Rechtsmittelbelehrung: Gegen diesen Bescheid können Sie binnen 2 Wochen nach Zustellung das Rechtsmittel der Vorstellung erheben. Die Vorstellung ist in jeder technisch möglichen und zur Verfügung stehenden Weise schriftlich bei der Gemeinde Fußach oder bei der Bezirkshauptmannschaft Bregenz einzubringen. Sie hat unter Bezug auf diesen Bescheid einen begründeten Antrag zu enthalten und ist mit S 120, -- zu stempeln. Beilagen sind mit S 30, -- pro Bogen, maximal mit S 180, -- zu stempeln. Für die Gemeindevertretung in Vertretung (Bgm. Emst Blum) Ergeht mittels RSb an: 1. die CORIS Immobilien- und Vermögensverwaltung Ges.m.b.H., Fallenstraße 25; 2. Herm Ochsenreiter Harald, 6972 Fußach, Fallenstraße 25; 6972 Fußach,