19940118_GVE040

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Letzte Änderung 22.10.2021, 11:00
Gemeinde Fussach
Bereich oeffentlich
Schlagworte: _fu,_fu1994gve,fußachvertretung
Dokumentdatum 1994-01-18
Erscheinungsdatum 1994-01-18
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Inhalt des Dokuments

1 Verhandlungsschrift über die 40. öffentliche Sitzung der Gemeindevertretung Fußach vom 18.1.1994 im Gemeindeamt Fußach. Beginn: 20 Uhr Vorsitz: Bgm. Ernst Blum Schriftführer: GS Reinfried Bezler Außer den entschuldigten GV Lotte Laßner, Wolfgang Ochsenreiter, Gerhard Sutter, Oswald Dörler und Sonja Hämmerle sind alle Gemeinderäte und Gemeindevertreter anwesend. Ersatzleute: Werner Klöser, Herbert Fitz, Günter Marte, Christine Paterno und Egon Troy. Anwesend: Der Bürgermeister eröffnet die Sitzung, begrüßt die Anwesenden und stellt die Beschlußfähigkeit sowie die ordnungsgemäße Einladung mit Tagesordnung fest. Über Antrag des Vorsitzenden werden folgende Dringlichkeitsanträge einstimmig in die Tagesordnung aufgenommen: 3. b) Beschlußfassung über einen Belastungszuschlag 4. Ortskanalisation BA 05 - Vergabe der Elektroinstallation für Abwasser­ pumpwerke 5. Kiesumschlagplatz an der Rheinmündung TAGESORDNUNG: 1. Genehmigung der letzten Verhandlungsschrift v. 21.12.93 2. Bericht des Bürgermeisters 3. a) Beratung und Beschlußfassung der Stellungnahme zur Deponieerweiterung Häusle 3. b) Beschlußfassung über einen Belastungszuschlag 4. Ortskanalisation BA 05 - Vergabe der Elektro­ installation für Abwasserpumpwerke 5. Kiesumschlagplatz an der Rheinmündung 6. Allfälliges Erledigung der Tagesordnung: 1. Die Verhandlungsschrift über die 39. Sitzung der Gemeindevertretung vom 21.12.1993 wird mit folgender Ergänzung ohne weiteren Einwand zur Kenntnis genommen: Punkt 3. a) Nach Gesamtausgaben S 69.112.000, -- ist einzufügen: 11 Von der Fraktion ÖVP und Menschen die etwas bewegen wollen wurden verschiedene Formen der Darstellung für den Voranschlag vorgestellt., z 2. Der Bürgermeister berichtet u.a.: Über die ablehnende Stellungnahme der Gemeinden Fußach und Lustenau an die Landesregierung zur Errichtung einer Biomüllkompostierung für 2 ganz Vorarlberg beim Müllwerk Häusle; über die Informationsveranstaltung für die Fußacher Gemeindevertreter usw. am 31.1. bei der Firma Häusle zum Thema "verfahrenstechnische Konzeption der Firma Häusle zur Sanierung der bestehenden Behandlungs­ anlage für biogene Abfälle am Standort Lustenau/Fußach’*; über die Jahreshauptversammlung der Feuerwehr. Im vergangenem Jahr waren nur 2 kleinere Einsätze zu verzeichnen. Der Bürgermeister dankt den Feuerwehrmännern für ihre Probentätigkeit und die stete Einsatz­ bereitschaft. In diesem Zusammenhang wird festgestellt, daß die gewissen­ hafte Feuerbeschau durch Kaminkehrermeister GV Albert Lässer große Be­ deutung für den vorbeugenden Brandschutz hat; über die Landschaftsschutz Verhandlung für die geplante Bauaushubdeponie der Gemeinde auf einem Grundstück von Ernst Schneider und Olga Colle in der Mäder; daß der Berufung gegen den Versagungsbescheid für eine Bauaushubdeponie am Hochwasserdamm auf dem Grundstück der Weide- und Streueinteressentschaft nicht stattgegeben wurde; daß die Legistik des Landes eine Gesetzesvorlage für eine künftige Stand­ ortabgabe für Müllbeseitigungsanlagen erarbeiten wird. Mit einem raschen Gesetzesbeschluß ist jedoch nicht zu rechnen. Bis dahin ist eine privat­ rechtliche Vereinbarung zwischen den Gemeinden des Einzugsbereiches Un­ terland und der Firma Häusle sowie den Standortgemeinden Fußach und Lustenau zu treffen. Die Aufteilung zwischen den Gemeinden Lustenau und Fußach ist ebenfalls noch zu vereinbaren; daß die Landesregierung am 27.1. das Projekt "Sichere Gemeinden", an dem sich auch die Gemeinde Fußach beteiligt, vorstellen wird. 3.a) Über Antrag von Bürgermeister Ernst Blum wird zur geplanten Deponie­ erweiterung durch die Firma Häusle einstimmig beschlossen (Beschluß des Umweltausschusses vom 13.1.1994 unter Berücksichtung der in der Debatte vorgenommenen Änderungen und Ergänzungen): Die Gemeinde Fußach forderte bereits bei der 1. Deponieerweiterung eine gänzliche Beseitigung der Geruchsbelästigung. Diese Forderung wurde bis heute nicht erfüllt. Die Geruchssituation hat sich im Gegenteil verschlechtert und ist zu einer unzumut­ baren Verminderung der Lebensqualität der Fußacher Bevölkerung geworden. Die Gemeinde Fußach kann daher einer Erweiterung wegen der langjährig bestehenden Mißstände nicht zustimmen. Sollte die entscheidende Behörde entgegen unserer nega­ tiven Stellungnahme ihre Zustimmung zur Dponieerweiterung erteilen, fordern wir die Erfüllung nachstehender Punkte, welche verbindlich in den Bescheid aufzunehmen sind. 1. Die Ergebnisse der Untersuchungen des Ökologieinstituts Wien (Dr. Konrad) auf technische Schwachstellen des Erweiterungsprojektes A 201 Häusle, sind als Be­ standteil unseres Forderungskataloges wie folgt anzusehen: Grundwasser-Monitoring In den vorliegenden Projektsunterlagen wird zwar die Möglichkeit der Durchführung 3 eines Grundwasser-Monitorings angesprochen. Ein tatsächlich geplantes Untersuchungs­ programm wird jedoch nicht vorgestellt. Aus diesem Grund wird beantragt, daß zur qualitativen und quantitativen Beweis­ sicherung und Grundwasserkontrolle ein auf die örtlichen Bedingungen abgestimmtes Kontrollbrunnennetz erstellt und ein dazugehöriges Untersuchungsprogramm (Unter­ suchungsparameter, Untersuchungshäufigkeit) durch Auflagen gefordert wird. Im speziellen soll eine Auswahl aus folgenden Untersuchungsparametern getroffen wer­ den: Geruch, Farbe, Aussehen, Bodensatz, Wassertemperatur, pH-Wert, Leitfähigkeit, abfiltrierbare Stoffe, m-Wert, p-Wert, Gesamthärte, Karbonathärte, Ammonium, Fluorid, Chlorid, Nitrit, P-gesamt, Sulfat, Sulfid, BSB5, CSB, AOX, POX, TOC, BTX, Phenole, PAH, Summe Kohlenwasserstoffe, schwerflüchtige lipophile Stoffe, Eisen, Blei, Mangan, Chrom gesamt, Chrom VI, Zink, Nickel, Aluminium, Kobalt, Silber, Kupfer, Arsen, Cadmium, Quecksilber, Zinn. Andere Untersuchungen Neben dem Grundwasser sollen auch die Emissionspfade Sickerwasser und Deponiegas regelmäßig analysiert werden. Weiters soll sowohl die Wasserbilanz als auch das Schüttvolumen während des Betriebes regelmäßig überwacht werden. Es wird beantragt, daß alle an die Behörde übermittelten Analyseergebnisse (Grundwasser-, Sickerwasser- und Deponiegasuntersuchungen) und Unterlagen der De­ ponieaufsichtskontrollen (Deponieaufsichtsprotokolle etc.) zu Störfällen und gege­ benenfalls zu Anträgen auf Ablagerung von neuen Abfällen, der Gemeinde unaufgefor­ dert in Form von Berichtskopien zur Verfügung gestellt werden. Dies kann auch einmal im Jahr in gesammelter Form geschehen. Es wird beantragt, daß die Behörde im Rahmen des Behördenverfahrens den vor­ liegenden Abfallkatalog einer genaueren Überprüfung unterzieht. Auch wenn für alle abzulagernden Abfälle die Eluatklasse Illb nicht überschritten werden darf, muß darauf hingewiesen werden, daß verschiedene Abfallschlüsselnummern im Abfallkatalog aufge­ listet sind, die in ihrem Sol Ibehandlungsweg (1t. Bundesabfallwirtschaftsplan 1992) vor der Ablagerung einer anderen Behandlung z.B. CPO - SN 54703 Ölabscheiderinhalte) zugeführt werden müssen. Derartige Abfälle sind von der Ablagerung auszuschließen und aus diesem Grund aus dem Abfallkatalog zu streichen. Störfallmaßnahmen "Sickerwasserschacht” Bei der derzeit betriebenen Erweiterungsfläche ist im August 1993 in einem Sicker­ wassersammelschacht ein Störfall eingetreten, bei dem es zu einem Sickerwasserein­ stau im Deponiekörper und im Anschluß daran zu einer erhöhten Deponiegasbildung ge­ kommen ist. Auch im beantragten Projekt kann es zumindest bei der Deponieerwei­ terungsfläche I zu einem derartigen Störfall kommen. Es wird daher beantragt, daß die zur Verhinderung eines derartigen Störfalles notwen­ digen Maßnahmen (z.B. automatische Messung der Sickerwasserstandshöhe im Sicker­ wassersammelschacht und tägliche Kontrolle) von der Behörde im Rahmen von Auflagen 4 vorgeschrieben werden. 2. Die bestehende Deponie alt ist in Bezug auf Vermeidung von Emissionen ent­ sprechend dem neuesten technischen Stand des Erweiterungsprojektes gleichzustellen. Diese Maßnahmen sind unabhängig von einer eventuellen Deponieerweiterung vorzuneh­ men und bei Betriebsstillegung laufend dem neuesten Stand der Technik anzupassen. 3. Die bestehende Deponie neu ist in Bezug auf Vermeidung von Emissionen ent­ sprechend dem neuesten technischen Stand des Erweiterungsprojektes gleichzustellen. Diese Maßnahmen sind unabhängig von einer eventuellen Deponieerweiterung vorzuneh­ men und bei Betriebsstillegung laufend dem neuesten Stand der Technik anzupassen. 4. Der Einbau von entsprechenden Sicherungs- und Alarmsystemen, welche im Falle von technischen Gebrechen oder Störfaktoren eine rasche Behebung oder Beseitigung ermöglichen, ist 1t. Punkten 2 und 3 vorzunehmen. 5. Die von der Firma Häusle GmbH + Co.KG der Marktgemeinde Lustenau zugesi­ cherten Kontrollbefugnisse müssen sich auf die gesamte Deponieanlage beziehen und sollen für die Gemeinde Fußach in gleichem Maße Gültigkeit haben und bescheid­ mäßig festgehalten werden. 6. Die Gemeinde Fußach fordert das Amt der Vorarlberger Landesregierung auf, sich definitiv und nachvollziehbar ab sofort neue Standorte für eine Mülldeponie zu suchen. In Anbetracht der schwierigen und lang andauernden Verfahrenslage ist eine neue Standortbestimmung bis spätestens 1996 vorzunehmen. 7. Auf die gegenständliche Deponie darf lediglich Abfall aus der Region des fest­ gelegten Einzugsbereiches Unterland gelangen. Diese Forderung soll mit Hilfe der Kontrolle von Mengenabrechnungen durch die Betreiberfirma und einer Deponiever­ messung jährlich überprüft werden. Die Daten sind jährlich, von der Abteilung für Abfallwirtschaft des Landes der Gemeinde Fußach zur Verfügung zu stellen. 8. Durch die auf Dauer beeinträchtigte Störung des Landschaftsbildes, sowie durch die erhebliche Verminderung der Lebensqualität der Bewohner der Standortge­ meinde Fußach, welche durch die Mülldeponie besteht und bestehen bleibt, fordert die Gemeinde Fußach die Entrichtung einer Deponieabgabe, welche zu Händen der Stand­ ortgemeinden Fußach und Lustenau gehen soll. 9. Die Ursachen des großen Störfalles im Jahr 1993 mit erhöhter Deponiegasbe­ lastung aus der laufenden Deponie sind von einem techn. Sachverständigen zu erfor­ schen. In einem entsprechen Gutachten sind Maßnahmen für eine Vermeidung derartiger Mängel festzuhalten. Diese Maßnahmen sind in der technischen Ausstattung zu berüqksichtigen. 5 3 .b) Über Antrag von Bgm. Ernst Blum wird im Falle der Bewilligung einer De­ ponieerweiterung bei der Firma Häusle einstimmig beschlossen: Die Gemeinde Fußach beauftragt die Firma Häusle, pro eingelagerter Tonne Restmüll auf der neuen Deponie einen Belastungszuschlag von S 100, — einzuheben und diesen Betrag vierteljährlich an die Markt­ gemeinde Lustenau abzuführen. Diese hat ihrerseits der Gemeinde Fußach einen zwischen beiden Gemeinden festzulegenden Anteil abzutreten. Der Zuschlag wird an den Vorarlberger Lebenshaltungskostenindex gebunden, wobei S 100, — für die erstmalige Einhebung fixiert werden. Dieser Be­ trag entspricht dem Durchschnittswert der Vorarlberger Lebenskosten des Jahres 1993. Die Anpassung erfolgt jährlich zum 1. Jänner. Der Bela­ stungszuschlag gilt als Entgeltbestandteil gemäß § 25 Abfallgesetz. Mit Inkrafttreten einer landeseinheitlichen Regelung für eine Standort­ abgabe entfällt der Belastungszuschlag- 4 . (GV Peter Brunner nimmt die Befangenheit wahr) Über Antrag von Bgm. Ernst Blum wird einstimmig beschlossen, die Elektroinstallationsarbeiten für die Abwasserpumpwerke des BA 05 der Ortskanalisation an die Firma Siemens AG, Bregenz, um S 602.334, 11 zzgl. MWSt, zu vergeben. 5 . Am 20.1. findet im Landhaus ein Gespräch über den Weiterbestand des be­ fristet bewilligten Kiesumschlagplatzes rechtsrheinisch an der Rhein­ mündung statt. Über Antrag des Bürgermeisters wird einstimmig beschlossen: Die Ge­ meinde Fußach hat alles zu unternehmen, den Kiesumschlagplatz unterhalb des Schleienloches Hard langfristig zu erhalten. Die GR Reinhard Hämmerle und Othmar Schneider nehmen für die Gemein­ de Fußach an diesem Gespräch teil. 6 .a) Das Schirennen für Gemeindemandatare in Buch wurde um eine Woche ver­ schoben. GR Reinhard Hämmerle lädt zum Kabaratt "Schlamassel" am 28.1. in der alten Turnhalle ein. Am selben Tag um 18 Uhr ist die Eröffnung der Ausstellung im Pfarrsaal im Zusammenhang mit der Dorfentwicklungsplanung. GV Reinhard Blum regt an, daß der Rheinbauleitung schriftlich die Rohdung der Bäume und des Gebüsches an den inneren Rheinndämmen vorge­ schlagen werden soll. b) c) d) Schluß der Sitzung: 22.35 Uhr Bürgermeister: , Schriftführer: