19940705_GVE046

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Letzte Änderung 22.10.2021, 11:01
Gemeinde Fussach
Bereich oeffentlich
Schlagworte: _fu,_fu1994gve,fußachvertretung
Dokumentdatum 1994-07-05
Erscheinungsdatum 1994-07-05
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Inhalt des Dokuments

Verhandlungsschrift über die 46. öffentliche Sitzung der Gemeindevertretung Fußach vom 5.7.1994 im Gemeindeamt. Beginn: 20 Uhr Vorsitz: Bgm. Ernst Blum Schriftführer: GS Reinfried Bezler Anwesend: Außer den entschuldigten GR Reinhard Hämmerle, Paul Mößbauer, GV Wolfgang Ochsenreiter, Gerhard Sutter, Albert Lasser, Mag. Carmen Schneider, Franz Schneider, Karl Schutti, Peter Brunner und Sonja Hämmerle sind alle Gemeinderäte und Gemein­ devertreter anwesend. Ersatzleute: Gabriele Haid, Helene Siegel, Herbert Fitz, Christine Paterno, Dietmar Salzmann, Ulrich Hämmerle, Karlheinz Adenberger, Walter Dlouhy, Egon Troy und Kurt Neunkirchner. Der Bürgermeister begrüßt die Anwesenden und stellt die Be­ schlußfähigkeit sowie die ordnungsgemäße Einladung mit Ta­ gesordnung fest. TAGESORDNUNG: 1. 2. 3. 4. 5. 6. 7. 8. 9. 10. Genehmigung der letzten Verhandlungsschrift vom 7.6.94 Bericht des Bürgermeisters Stellungnahme zum Landes-Umweltinformationsgesetz Tollgreve Lotte - Ausnahme nach der Baubemessungs­ verordnung Stellungnahme des Umweltausschusses zum Belastungszusahlag S 18 - Stellungnahme der Gemeinde Fußach im Rahmen des § 4 Anhörungsverfahren Gemeinderechenzentrum a) Rechnungsabschluß 1993 b) Voranschlag 1994 Polytechnischer Lehrgang - Rechnungsabschluß 1993 Flächenwidmungsplan - Änderungsanträge a) Haller-Rohner-Allmeier b) Lothar Mathis c) Heinz Brunn d) Hubert und Emil Schreiber e) Harald Ochsenreiter Allfälliges Erledigung der Tagesordnung: 1. 2. Die Verhandlungsschrift über die 45. Sitzung der Ge­ meindevertretung vom 7.6.1994 wird ohne Einwand zur Kenntnis genommen. Der Bürgermeister berichtet u.a.: daß derzeit bei der Bilkestraße von der Einmündung Höchster Straße bis Bundesstraße der Mehrzweckstreifen errichtet und die Straßenbeleuchtung installiert wird; daß am 10.6. der Spatenstich für die Sportanlage Müss stattgefunden hat und inzwischen die Firma Loacker mit den Planiearbeiten gut vorankommt; daß mit LR Gorbach und Vertretern der Weide- und Streueinteressentschaft Fußach über die flächengleiche Rückwidmung von ca. 0, 5 Hektar FS Sport im Zusammenhang mit den geplanten Tennisplätzen verhandelt wurde. Eine Stellungnahme dazu soll von der Weide- und Streueinteressentschaft bei der nächsten Vollversammlung im Jänner 1995 erfolgen; daß im kommenden Herbst durch den Personen-Nahverkehr Unteres Rheintal eine Großzählung vorgesehen ist, um genaue Zahlen über die Auswirkungen des Halb-StundenTaktes usw. zu erhalten; über die geplante Erweiterung der ARA Hofsteig (Erwei­ terung von Biologie, Nachklärbecken und Betriebsgebäu­ de) um ca. S 193 Millionen und die vorgesehene Sanie­ rung des Fischteichs in Hard um ca. S 15 Millionen; über die technische Überholung des Schöpfwerkes Höchst und den Abschluß der Dammfußentwässerung (ca. S 3, 9 Millionen) durch den Wasserverband Rheindelta; vom Dankschreiben von Herrn Pfarrer Sepp Franz für die Glockenspende. 3. Über Antrag von Bgm. Ernst Blum wird zum Gesetzesbe­ schluß des Vorarlberger Landtags über ein Landes-Um­ weltinformationsgesetz einstimmig kein Begehren auf Volksabstimmung gestellt. 4. Über Antrag des Vorsitzenden wird der Ausnahme von der Verordnung über die bauliche Nutzung hinsichtlich der Höchstgeschoßzahl von 3 für das Bauvorhaben von Alexan­ dra und Lotte Tollgreve, Bündt 10, vom 16.2.1994, ein­ stimmig zugestimmt. Die Befürwortung durch den Bauaus­ schuß ist am 25.4.1994 erfolgt. 5. Die Vorarlberger Landesregierung hat der Gemeinde Fußach als Standortgemeinde der Deponieerweiterung Häusle aus besonderen Bedarfszuweisungen insgesamt S 4 Millionen, verteilt auf 4 Jahre, zugesichert. Eine mengenbezogene Abgabenregelung ist bei der Landes­ regierung derzeit nicht durchsetzbar. Der Umweltausschuß hat am 27.6.1994 einen Antrag auf Nichtannahme dieser besonderen Bedarfszuweisungen be­ schlossen. Dieser Antrag wird mehrheitlich mit 15:9 Stimmen abgelehnt. Für den Antrag sind GV Helmut Stump, Erika Kilga, GVE Herbert Fitz, Christine Paterno, Ulrich Hämmerle, Karlheinz Adenberger, Walter Dlouhy, Egon Troy und Kurt Neunkirchner. Anschließend wird folgendem Antrag von GV Helga Rudhardt mehrheitlich mit 17:7 Stimmen, bei den Gegenstim­ men von GR Lotte Laßner, GV Helmut Stump, GVE Egon Troy Kurt Neunkirchner, Christine Paterno, Ulrich Hämmerle und Karlheinz Adenberger zugestimmt: Die Gemeinde nimmt den Belastungszuschlag (Besondere Bedarfszuweisungen des Landes) von insgesamt S 4 Mill, an. Die Einnahmen und Erträgnisse daraus sind zweckge­ bunden für Umweltschutzmaßnahmen für die Bevölkerung von Fußach zu verwenden. Mit demselben Abstimmungsergebnis wird folgendem Antrag von Vizebgm. Mag. Christoph Mathis zugestimmt: Die Gemeindevertretung von Fußach tritt aus folgenden Gründen nach wie vor für einen mengenbezogenen Be­ lastungszuschlag ein: Das Geld (die besonderen Bedarfszuweisungen des Landes) belasten den Förderetat aller Gemeinden Vorarlbergs und nicht nur der Anliefergemeinden an die Deponie Häusle. 2. Ein verursacherbezogener Zuschlag auf Müll ist aus umweit- und abfallpolitischer Sicht (Abfall­ vermeidung) eindeutig zu bevorzugen. 3. Auf lange Sicht ist ohne mengenbezogenen Be­ lastungszuschlag kein weiterer Deponieraum zu schaffen und keine Bereitschaft zur Duldung sol­ cher Anlagen gegeben. 4. Eine landesweite, einheitliche gesetzliche Rege­ lung durch die Vorarlberger Landesregierung wurde von zahlreichen Gemeinden gefordert, die gleich­ zeitig bereits einem mengenbezogenen Belastungs­ zuschlag zugestimmt haben. Diese Forderung wird auch vom Tarifausschuß Häusle und vom Gemeindever­ band für Abfallwirtschaft und Umweltschutz unter­ stützt . Wir haben kein Verständnis für die Nichtannahme dieser Forderungen durch die Landesregierung. 1 . 6. Über Antrag von Bgm. Ernst Blum wird im Anhörungsver­ fahren zur S 18 die einen Bestandteil dieser Verhand­ lungschrift bildende Stellungnahme des S-18 Ausschusses vom 27.6., ergänzt durch einen Antrag des Raumplanungs­ ausschusses vom 30.6. und durch Änderungsvorschläge von GVE Egon Troy einstimmig beschlossen. 7. a) b) 8. Der Rechnungsabschluß 1993 des Gemeindeverbandes Poly­ technischer Lehrgang Bregenz wird ohne Einwand zur Kenntnis genommen. 9. Über Antrag des Raumplanungsausschusses wird zu bean­ tragten Änderungen des Flächenwidmungsplanes beschlos­ sen: a) Dr. Ding. Haller und Mitbesitzer, Gst.Nr. 829/4, Ding. Maximilian Rohner, Gst.Nr. 829/2 und 829/3 und Klara Allmeier, Gst.Nr. 829/1 an der Höchsterstraße - Umwidmung von Bauwohngebiet-Erwartung in Bauwohngebiet - einstimmig genehmigt. b) (Vizebgm. Mag. Christoph Mathis nimmt die Befan­ genheit wahr) Lothar Mathis, Mühlwasen 70, Gst.Nr. 86 und 87 im Bereich Mühlwasen - Umwidmung von Freifläche-Land­ wirtschaft in Bauwohngebiet - einstimmig genehmigt c) Firma Heinz Brunn Ges.m.b.H. + Co.KG, Bregenz, Gst.Nr. 967/2 und 968/2 in der Mäder - Umwidmung von Sonderfläche "Autoabbruch" in Sonderfläche "Zwischenlager für Aushubmaterial" - einstimmig nicht stattgegeben. Das Grundstück kann derzeit bedingt gewerblich genutzt werden. Die angesuchte Widmung stellt eine verminderte betriebliche Der Rechnungsabschluß 1993 und der Voranschlag 1994 der Vorarlberger Gemeinde­ rechenzentrum Ges.m.b.H. werden ohne Einwand zur Kenntnis genommen. Nutzung dar. Hubert Schreiber, Fußach, Hasenfeld 19, Gst.Nr. 1249 und 1250; Emil Schreiber, Hausfeldstr. 79, 1223 Wien, Gst.Nr. 1251, 1252 und 1253 im Hasen­ feld - Umwidmung von FL in Baufläche (ohne nähere Bezeichnung) - einstimmig nicht stattgegeben. Die vorgesehene Erschließung dieser Grundstücke wurde von der Gemeinde Fußach in Anbetracht der bekanntge­ wordenen Trassenführung der S 18 zurückgestellt. Es fehlt daher die erforderliche Erschließung. Aufgrund der umgebenden Flächenwidmungen werden die Grundstücke jedoch als potentielles Bauland betrachtet. e) (GV-Ersatz Dietmar Salzmann nimmt die Befangenheit wahr) 1) Harald Ochsenreiter, Fallenstr. 25, Fußach, Gst.Nr. 1083/1 - Umwidmung von FL (Grünzone) in Baumischgebiet - einstimmig nicht stattgegeben. Das Grundstück befindet sich in der Grünzone des Rheintales und ist nicht erschlossen. Die für eine Widmungsänderung von Grundstücken in der Grünzone erforderlichen Voraussetzungen des Raumplanungsgesetzes liegen nicht vor. 2) Harald Ochsenreiter u.a., Gst.Nr. 1079/1, 1078/1 1078/2, 1078/3, 1077/2, 1077/3, 1077/1 und 1067 im Birkenfeld - Umwidmung von FL (Grün­ zone) in Betriebsgebiet - mehrheitlich bei den Gegenstimmen von GV Josef Hagspiel und GVE Her­ bert Fitz nicht stattgegeben. Das ursprüngliche Projekt der Firma Anilag besteht nicht mehr. Die Grundstücke befinden sich in der Grünzone des Rheintales. Es sind alle Fragen hin­ sichtlich Erschließung offen. Im Zuge der Dorfentwicklungsplanung hat sich ergeben, daß vorrangig eine Widmung von Betriebsgebiet im Zwischenland (Mäder) angestrebt werden soll. Mittelfristig wird daher einer Umwidmung nicht stattgegeben. d) 10. GV Herbert König weist auf die immer noch beste­ henden Parkprobleme auf der Hafenstraße (Teichweg) hin. Bgm. Ernst Blum berichtet dazu, daß der Uferund Straßenausschuß die Möglichkeiten abgeklärt haben und auch mit der Gendarmerie eine Besichti­ gung vorgenommen wurde. Es werden zusätzliche Ver­ kehrszeichen angebracht und an die Liegeplatzin­ haber im Hafen Alte Ache Süd Parkberechtigungen ausgegeben. Bei der Gendarmerie werden verstärkte Kontrollen beantragt, insbesondere von Donnerstag bis Samstag. b) GV Helga Rudhardt schlägt vor, beim Sandkasten im Hörnlebad eine "Hundeverbotstafel" anzubringen, da Leute von den Booten aus durch das Wasser mit ihren Hunden in das Bad kommen. c) GVE Christine Paterno schlägt die Aufstellung einer Telefonzelle im Hörnlebad vor. 2 Telefonzel­ len stehen beim Kieswerk Dr. Rohner. Schluß der Sitzung: 23.10 Uhr a) Bürgermeister: Schriftführer: Gemeindeamt Fußach Bezirk Bregenz/Vorarlberg Telefon 05578/5716-0 6972 Fußach, Zahl: Bearb.: Durchw.: 07.07.1994 610 bgm.blum 11 Amt der Vorarlberger Landesregierung Abteilung Vllb Landhaus 6900 Bregenz Betriffi: Stellungnahme gemäß Anhörungsverfahren § 4 Abs. 3 und 5 BStG. S-18, der Gemeinde Fußach Sehr geehrte Damen und Herren! Die Gemeindevertretung von Fußach hat in ihrer Sitzung vom 5.7.1994 nachstehend angeführte Stellungnahme im Rahmen des Anhörungsverfahrens § 4 Abs. 3 u. 5 BStG. S-18 Bodenseeschnellstrasse beschlossen: Stellungnahme: Grundsätzlich bleiben sämtliche Punkte aus unseren Stellungnahmen, im Zusammenhang der geplanten S-18 Bodenseeschnellstraße, aufrecht. Es sind dies die Stellungnahme zum derzeit unterbrochenen Landschaftsschutzverfahren, sowie die Stellungnahme zu den „Flankierenden Maßnahmen“ im Zusammenhang mit den Planungen zur S-18. Ohne im Detail auf bereits gestellte Forderungen aus den bisherigen Stellungnahmen einzugehen, werden hiermit Ergänzungen oder Wiederholungen vorgenommen. Maßnahmen bis zur Verwirklichung der S 18 wir verweisen auf unsere Stellungnahme vom 5.5.1993 siehe B 1 wir verweisen auf unseren Antrag vom 1.6.94 „Schaffung von Querungshilfen“ Maßnahmen mit S-18 Grundwasserströme Grundwasserabsenkungen Bodenmechanische Veränderungen durch Tunnel bzw. Hügel Oberflächenwässer wir verweisen auf unsere Stellungnahme vom 5.5.1993 siehe B 1 wir fordern ein umfassendes Verkehrslenkungskonzept, welches in Übereinkunft mit den betroffenen Gemeinden erstellt werden soll; weiters die dringende Koordination der B 200 in dieses zu erstellende Konzept Bei Fixierung der Trassenführung ist auf negative Auswirkungen in Bezug auf Grundwasserströme bedacht zu nehmen; insbesondere auf das Wasserwerk Höchst, welches auch Wohnobjekte der KG Fußach zu versorgen hat; ebenso auf die evtl.Grundwasserabsenkungen und deren Auswirkungen auf Gebäude, Gebäudeteile, Hochstammkulturen oder sonst. Kulturlandschaft; evtl. Auswirkungen in den genannten Punkten sind durch entsprechende Untersuchungen vor Erteilen der entsprechenden Bewilligungen zu erstellen und der Gemeinde zur Stellungnahme zu übermitteln; auf die Situation der Ableitung der Oberflächenwässer ist bei der Festlegung der Trassenführung bedacht zu nehmen; Grundlegende Veränderungen dieser Problematik sind in den bereits erstellten und künftigen Projekten der Gemeinde Fußach, nicht berücksichtigt; Die Möglichkeit der Reinigung und Ableitung sämtlicher Oberflächenwässer muß gutachterlich untersucht und garantiert, sowie das Ergebnis der Gemeinde Fußach zur Kenntnis gebracht werden; die Forderung nach einer Filteranlage für den Tunnelbereich bleibt von der Gemeinde Fußach nach wie vor aufrecht; wir sind der Auffassung, daß zur Verminderung der gesamten Luftschadstoffe in diesem Bereich die Rechtfertigung auf den Einbau der bestmöglichen Technik gegeben ist; es kann nicht genügen, die Grenzwerte derzeit in Prognosen nur ab und zu erreichen; die sog. „Vorläuferschadstoffe“ im Zusammenhang mit der Ozonproblematik sind ebenfalls zu berücksichtigen; die Auswahl der Technik darf dabei nicht auf den Europäischen Markt beschränkt bleiben; die im Vorprojekt vorgesehene Längsbelüftung wird als ungenügende Maßnahme abgelehnt, es wird damit keinerlei Reduktion der Luftschadstoffe erreicht; Dammbruch südlich des Tunnelprojektes Haftung bei negativen Auswirkungen durch Projektdurchfiihrung Auspflocken der Ausmaße des Tunnels bzw. des Hügels Flächenwidmung Erschließung Grundablösen wir fordern die Erstellung eines Katastrophen­ planes; der Durchlaß für den Radweg als gleichzeitiger Wasserdurchlaß für den Notfall wird als ungenügend betrachtet, wir fordern deshalb wesentlich bessere Lösungen; dieser Umstand ist in den Detailplanungen unbedingt zu berücksichtigen; wir fordern eine Haftungserklärung welche über die rechtl. Bestimmungen der einschläg­ igen ÖNORMEN etc. hinausgehen; entweder vom zuständigen Bundesministerium für Wirtschaftliche Angelegenheiten, oder von der Vorarlberger Landesregierung obwohl rechtl. nicht gefordert wurde die Beanspruchung für diese Tätigkeit durch den Anrainer der Trasse Hr. Kurt Neunkirchner angeboten; wir verweisen auf das Schreiben vom 10.7.1992 ZahlVIIb 1-318A-0010/31/92 welches dem Schreiben vom 16.3.94 Zahl: Vllb 1 -318A-001046/94 (Beantwortung dieses Punktes) widerspricht; ein wesentlicher Hinderungsgrund stellt seit Bekannt­ werden der geplanten S-18 Trassenführung die Realisierung der restlichen Flächenwidmung von FL in BM bzw. in BW in Umfeld der geplanten Trassenführung; die hier noch vorhandenen FL-Flächen sind allseits von in baulandgewidmeten Grundstücken umschlossen; Bauvorhaben wurden nach einvernehmlichen Gesprächen wieder zurückgezogen, weil das betreffende Grundstück direkt mit der Trassenführung tangieren würde, dies obwohl die Trassenführung nur geplant und noch nicht durch Verordnung festgelegt worden ist; bei einer beharrlichen Weiterverfolgung dieses Projektes, hätte zwangsläufig eine Baubewilligung erteilt werden müssen; nach Klärung der neuen Besitzverhältnisse (Ablöseverhandlung usw.) ist vom Bund bzw. Land, für die verbleibenden Restflächen, sowie für die zur Bewirtschaftung notwendigen Erschließungsstraßen herzustellen; weiters ist ein umfassendes Erschließungskonzept zu erarbeiten; sofern Restflächen eine sinnvolle Nutzung nur mehr erschwert zulassen oder gänzlich unmöglich ist, hat dies im Sinne eines Umlegungsverfahrens zu geschehen; Wir fordern im Zuge der notwendigen Grundablösen, eine Gleichbehandlung der FL-Flächen, KG Fußach, mit den bestehenden Baulandwidmungen BM und BW aus den oben erwähnten Gründen. Mit freundlichen Grüßen Bürgermeister