19930406_GVE032

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Letzte Änderung 22.10.2021, 11:04
Gemeinde Fussach
Bereich oeffentlich
Schlagworte: _fu,_fu1993gve,fußachvertretung
Dokumentdatum 1993-04-06
Erscheinungsdatum 1993-04-06
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Verhandlungs sehri f t über die 32. öffentliche Sitzung der Gemeindevertretung Fußach vom 6.4.1993. Beginn: 20 Uhr Vorsitz: Bgm. August Grabher Schriftführer: GS Reinfried Bezler Anwesend: Außer den entschuldigten GR Paul Mößbauer, GV Lotte Laßner, Herbert König, Franz Schneider und Sonja Hämmerle sind alle Gemeinderäte und Gemeindevertreter anwesend. Ersatzleute: Herbert Fitz, Josef Hagspiel, Christine Paterno Karlheinz Adenberger und Egon Troy. Der Bürgermeister eröffnet die Sitzung, begrüßt die Anwesen­ den und stellt die Beschlußfähigkeit sowie die ordnungsge­ mäße Einladung mit Tagesordnung fest. Folgender Dringlichkeitsantrag des Vorsitzenden wird ein­ stimmig in die Tagesordnung aufgenommen: 7. Klärschlammkompostierung - Standort Tagesordnung: 1. 2. 3. 4. 5. 6. 7. 8. Genehmigung der letzten Verhandlungsschrift vom 2.3.93 Bericht des Bürgermeisters Wasserwerk Hard-Fußach - Rechnungsabschluß 1992 Gemeindeverband Abfallwirtschaft a) Rechnungsabschluß 1992 b) Voranschlag 1993 Berufung eines Baubescheides zum Umbau von Garagen in 3 Wohnungen Stellungnahme zu Landesgesetzen a) Änderung - Gemeinde-Bedienstetengesetz b) Änderung - Landes-Bedienstetengesetz c) Änderung - Raumplanungsgesetz Klärschlammkompostierung - Standort Allfälliges Erledigung der Tagesordnung 1. Die Verhandlungsschrift über die 31. Sitzung der Ge­ meindevertretung vom 2.3.93 wird einstimmig genehmigt. 2. Der Bürgermeister berichtet u.a.: Daß die Entsorgungskosten für Altglas und Altpapier im Jahr 1992 S 126.000, — betrugen; daß seit 1.3. bei der Rückgabe von Kühlgeräten zu be­ zahlen ist (Firma Häusle 605, —, Gemeinde S 770, —). Für die Rücknahme von Fernsehgeräten und anderem Elek­ tronikschrott wird es in absehbarer Zeit eine ähnliche Regelung geben; über das einwandfreie Ergebnis von Trinkwasserunter­ suchungen durch die Lebensmitteluntersuchungsanstalt; über die freihändige Vergabe der Genossenschaftsjagd WM 3. Fußach durch den Jagdausschuß an Josef und Martin Gugele; daß im Vorarlberger Unterland im Verhältnis zum Bundes­ durchschnitt (60-70 kg) nur ca. 35 kg Bioabfälle pro Person und Jahr abgegeben werden; über die Besprechung mit den, vom nächsten Baulos der Ortskanalisation betroffenen Grundbesitzern im Herren­ feld; daß die Übernahme der Pflege der Rheindämme durch die Gemeinde abgelehnt wurde. Das Schreiben der Internationalen Rheinregulierung vom 1.3. zur Sicherheit der Rheindämme usw. wird vollin­ haltlich verlesen. Dazu GR Oswald Dörler: Punktuelle Probleme - wo? GVE Egon Troy: Mögliche Maß­ nahmen für die Sicherheit des linken Dammes immer wie­ der urgieren. Der Rechnungsabschluß 1992 des Gemeindeverbands Wasser­ werk Hard-Fußach wird ohne Einwand zur Kenntnis genom­ men. 4. Es werden a) der Rechnungsabschluß 1992 und b) der Voranschlag 1993 des Gemeindeverbands für Ab­ fallwirtschaft und Umweltschutz rechnerisch ohne Ein­ wand zur Kenntnis genommen. Das Fehlen eines Tätigkeitsberichts der Geschäftsfüh­ rung wird bemängelt. 5. (Bgm. August Grabher nimmt die Befangenheit wahr) Über Antrag von GV Herbert Flatz wird der Berufung von Johann und Ingrid Scheutz, Fußach, Eichwald 24, gegen den Bescheid des Gemeindeamtes Fußach vom 22.2.93, Zahl 131/93, wegen der Abweisung eines Bau­ antrags einstimmig nicht stattgegeben und der Bescheid der Baubehörde erster Instanz voll inhaltlich bestä­ tigt . Ergänzend wird festgehalten, daß die Wohngebäude Fußach Eichwald Nr. 21 und 23 auf Gst.Nr. 1167/1 und 1167/2 baurechtlich als eine Einheit zu betrachten sind, da die vom Umbau in Wohnungen betroffenen Garagen in der erforderlichen Gesamtzahl an Ein- und Abstellplätzen in der jeweiligen Baubewilligung einbezogen sind. Spruch und Begründung des Bescheides aufgrund dieses Beschlusses haben folgenden Wortlaut: Siehe Beilage! 6. Über Antrag von Bgm. August Grabher wird zu folgenden Gesetzesbeschlüssen des Vorarlberger Landtags einstim­ mig kein Begehren auf Volksabstimmung gestellt: a) Änderung des Gemeindebedienstetengesetzes; b) Änderung des Landesbedienstetengesetzes. c) Über Antrag von Bgm. August Grabher wird zum Ge­ setzesbeschluß des Vorarlberger Landtags über eine Änderung des Raumplanungsgesetzes mehrheit­ lich bei der Gegenstimme von GV Peter Brunner kein Begehren auf Volksabstimmung gestellt. 7. GV Mag. Carmen Schneider und GV Reinhard Hämmerle be­ richten von der Informationsveranstaltung der Landes­ regierung über das Konzept der Klärschlammkompostierung in Vorarlberg. Für die Region Unterland stehen zwei Standorte in Hard und einer in Hohenems zur Debatte. Der Standort Hard, BMX-Gelände, kommt angeblich wegen der Nähe von Wohnge­ bäuden nicht in Frage. Der Standort Hard, Grafenweg, ist für Fußach vollkommen indiskutabel, da dieser hin­ sichtlich Geruchsbelästigung dem Einzugsbereich des Müllwerks Häusle zuzuzählen ist. Da der Standort Hohenems insgesamt als am besten geeig­ net beurteilt wird, wird über Antrag von Bgm. August Grabher einstimmig beschlossen: a) Die Errichtung einer Klärschlammkompostierungsan­ lage in Hard wird abgelehnt. b) Im Sinne einer gerechten Lastenverteilung der Ein­ richtungen der Abfallbeseitigungsanlagen wird ver­ langt, daß auch die Biomüll-Kompostierung von der Firma Häusle an einen anderen Standort, z.B. Rank­ weil verlegt wird. Die Gemeinde Fußach trägt mit den Restmülldepo­ nien der Firma Häusle an der Gemeindegrenze und den derzeit verbundenen Geruchsbelästigungen noch genug Lastenanteil. Der Umweltausschuß arbeitet eine an die Landesre­ gierung und die Marktgemeinden Hard und Lustenau ergehende Stellungnahme aus. 8. a) b) c) Die Kündigung des Mietvertrages durch Metzgermei­ ster Hehle per 30.6.1992 soll entgegen dem Miet­ vertrag dann angenommen werden, wenn bis zu diesem Zeitpunkt alle Außenstände beglichen sind, widri­ genfalls auf der Einhaltung des Mietvertrags be­ standen werden soll. Zu einer beabsichtigten Änderung der Ausnützung der Punkte für Starts und Landungen beim Flugplatz Altenrhein wird festgestellt, daß einer dadurch entstehenden Erweiterung des Flugbetriebs nicht zugestimmt würde. Vizebgm. Mag. Christoph Mathis wirft einem Mit­ glied des Raumplanungs- und Dorfentwicklungsausschusses Verletzung der Vertraulichkeit des Ergeb­ nisses der Beratungen über das Dorfentwicklungskonzept durch Veröffentlichung in einer Partei­ information an die Fußacher Bevölkerung vor, da die Bevölkerungsinformation durch die Gemeinde noch nicht festgelegt war. GR Oswald Dörler fühlt sich angesprochen. Die folgende Diskussion wird vom Vorsitzenden abgebrochen. Schluß der Sitzung: 22.00 Uhr Bürgermeister: Schriftführer: Gemeindeamt Fußach Bezirk Bregenz/Vorarlberg Telefon 05578/5716-0 Fax 05578/5716-19 6972 Fußach, Zahl: Bearb.: Durchw, : 16.3.93 131/93 Schönberger 16 Datei: Bescheid\Bau\Scheutz2 Betrifft: Johann und Ingrid Scheutz, Fußach, Eichwald 24; Abweisung des Bauantrages - Berufung Bescheid: Mit Bescheid des Bürgermeisters vom 22.2.1993 wurde die Baubewilligung für 3 Klein­ wohnungen abgewiesen. Gegen diesen Bescheid haben Johann und Ingrid Scheutz rechtzeitig am 12.3.1993(Poststempel) Berufung eingelegt. Ergänzend zum Erstbescheid wird folgendes festgehalten: Die Wohngebäude Eichwald HNr.21 und 23 auf den Gst.Nr. 1167/2 und 1167/1 sind baurecht­ lich als eine Einheit zu betrachten, da die vom Umbau in Wohnungen betroffenen Garagen in direktem Zusammenhang mit den im Erstbescheid erwähnten Bauakten, sprich erforderlichen Ein- und Abstellplätzen, stehen. Nach dem Ergebnis des ergänzenden Ermittlungsverfahrens ergeht folgender: Spruch: Aufgrund des Gemeindevertretungsbeschlusses vom 6.4.1993 wird die fristgerecht eingebrachte Berufung von Johann und Ingrid Scheutz, gemäß § 66 Abs. 4 AVG 1950 in der geltenden Fass­ ung, und nach ergänzendem Ermittlungsverfahren, der Erstbescheid des Bürgermeisters bestätigt und der Bauantrag erneut, abgewiesen. Begründung: Die eingebrachte Berufung und der Erstbescheid von Johann und Ingrid Scheutz wurde der Gemeindevertretung ausführlich zur Kenntnis gebracht, worauf diese einstimmig zur Auffassung gelangt ist, der Berufung einen Erfolg zu versagen und wie im Spruch angeführt zu ent­ scheiden. ' k Rechtsmittelbelehrung: Gegen diesen Bescheid ist ein ordenliches Rechtsmittel nicht zulässig. Es kann jedoch innerhalb von zwei Wochen schriflich oder telegrafisch beim Gemeindeamt Fußach oder bei der Auf­ sichtsbehörde (Bezirkshauptmannschaft Bregenz) Vorstellung eingebracht werden. Die Vorstellung hat keine aufschiebende Wirkung. Die Vorstellung hat den Bescheid zu bezeichnen, gegen den sie sich richtet und einen begründeten Antrag zu enthalten. Die Vorstellung ist wie folgt zu vergebühren: Eingabe S 120.-; Beilagen S 30.-/Bogen, maximal S 180.-. Der Bürgermeister (August Grabher) Ergeht mit RSb an: Johann und Ingrid Scheutz, Fußach, Eichwald 24;