20200218_GVE042

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Letzte Änderung 19.10.2021, 20:01
Gemeinde Fussach
Bereich oeffentlich
Schlagworte: _fu,_fu2020gve,fußachvertretung
Dokumentdatum 2020-02-18
Erscheinungsdatum 2020-02-18
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VERHANDLUNGSSCHRIFT Gemeindevertretung – GV 42/ 2019 über die 42. öffentliche Sitzung der Gemeindevertretung Fußach vom 18.02.2020 im Schulungsraum des Feuerwehrgerätehauses Beginn: Vorsitz: Schriftführerin: Anwesend: 20.00 Uhr Bgm. Ernst Blum Verena Hagen Liste Bürgermeister Ernst Blum und Freie Wählergemeinschaft (FWG): Vbgm. Werner Egger, GR Martin Doppelmayer, GR Karin Meier, Ulrich Sagmeister, Sabine Hofer, Manfred Bechter, Felix Dünser, Günter Leitold, Michaela Schwarz, Martin Schneider und als Ersatz Gerhard Winkler und Jürgen Warmuth Entschuldigt: Reinhard Blum und Klaus Kuster Unabhängige und ÖVP Fußach (ÖVP): GR Jörg Blum, GR Roberto Montel, Rudolf Rupp, Peter Zucali, Hubert Winkler, Wolfgang Weh, Boris Sinn und als Ersätze Friedrich Schneider und Markus Grabher Entschuldigt: Stefan Niederer und Florian Schrötter Nicht entschuldigt: Claudius Lässer Grüne: Ruth Kanamüller Entschuldigt: Elke Wörndle Bgm. Ernst Blum eröffnete die Sitzung, begrüßte die Mitglieder der Gemeindevertretung und die Zuhörer und stellte die Beschlussfähigkeit sowie die ordnungsgemäße Einladung mit Tagesordnung fest. Seite:1 Tagesordnung: 1. Räumliche Entwicklungsplanung 2. Bericht aus Zentrums- und Raumplanungsausschuss 3. Angelegenheiten der Raumplanung a) Verordnungsentwurf „Bestimmung zur Festlegung des Mindestmaßes der Baulichen Nutzung, gem. § 12 RPG bei Erstwidmung von Bauflächen für Gst. Nr. 1508, Gst. Nr. 1509; Zahl 031 1401 2019 b) Beschlussfassung der Verordnung zur Änderung der Flächenwidmung Festlegung des Mindestmaßes der Baulichen Nutzung gemäß § 12 RPG bei Erstwidmung von Bauflächen für „Umwidmung Alpla“ Zahl: 031 2525 2018 c) Beschlussfassung der Verordnung zur Änderung der Flächenwidmung Restflächen nach Umlegung Pertinsel nach erfolgtem Auflageverfahren Zahl: 031 17824 2019 4. Bebauungsplanverordnung – Bebauungsplan zur Abstandsflächenberechnung 5. Projekt – Sendeeinrichtung Arge A1, T-Mobile und Hutchison Drei Kenntnisnahme zum Beschluss der Gemeinde Fußach Immobilien GmbH zur Bauführung lt. Planeinreichung 6. Projekt Vorarlberg Netz – Errichtung einer Trafoeinheit Kenntnisnahme des Beschlusses der Gemeinde Fußach Immobilien GmbH zur Errichtung einer kleinen Trafoeinheit lt. Planvorlage 7. Förderung erneuerbarer Energie – Photovoltaikanlagen in der Gemeinde 8. a) Antrag vom 24.01.2020 von GV Mandataren Diskussion und Beratung einer zusätzlichen Zufahrt über das gemeindeeigene Grundstück Gst. 852/5 zum geplanten Wohnprojekt Liebera, Zima b) Abänderungsantrag 9. Gemeinde Fußach setzt sich für Tunnelvariante Rhein – S 18 Verbindung Schweiz – Österreich ein. 10. Konkurrenzverwaltung Höchst, Fußach, Gaißau Voranschlag 2020 zur Kenntnis 11. Antrag des Prüfungsausschusses 12. Mitteilungen 13. Genehmigung der Verhandlungsschrift Nr. 41 vom 17.12.2019 14. Allfälliges Seite:2 ERLEDIGUNG DER TAGESORDNUNG 1. Räumliche Entwicklungsplanung Der Zentrumsplanungs- und Raumplanungsausschuss hat in Zusammenarbeit mit dem Büro Stadtland die Räumliche Entwicklungsplanung als Nachfolgeinstrument des REK ausgearbeitet und es liegt die einstimmige Empfehlung vor, das Konvolut der Landesregierung zu übermitteln und anschließend das Verfahren einzuleiten. Der in den Ausschüssen für Zentrum und Raumplanung, gemeinsam mit dem Raumplanungsbüro Stadtland erarbeitete Entwurf der Räumlichen Entwicklungsplanung REP, soll in der vorliegenden Fassung vom 28. Jänner 2020, der Vorarlberger Landesregierung zur Vorprüfung vorgelegt und anschließend das UEP Verfahren eingeleitet werden. Info von Jörg Blum: Der Link dazu ist schon geschlossen. Dazu wird nochmals festgehalten, dass die Unterlagen auch als PDF zugesandt wurden. Der Antrag zur Übermittlung an und Prüfung durch die Landesregierung auf Empfehlung des Zentrumsplanungs- und Raumplanungsausschusses wird einstimmig von der Gemeindevertretung genehmigt. 2. Bericht aus Zentrums- und Raumplanungsausschuss Bgm. Ernst Blum erläutert den aktuellen Stand der Ausschussarbeit und gibt einen kurzen Überblick. 3. Angelegenheiten der Raumplanung a) Verordnungsentwurf „Bestimmung zur Festlegung des Mindestmaßes der Baulichen Nutzung, gem. § 12 RPG bei Erstwidmung von Bauflächen für Gst. Nr. 1508, Gst. Nr. 1509; Zahl: 031 1401 2019 Verordnung zur Festlegung über das Mindestmaß der baulichen Nutzung nach Auflageverfahren des Änderungsentwurfes (betrifft Teilflächen beschlossenem Umwidmungsverfahren) aus Die Gemeindevertretung Fußach hat in ihrer Sitzung am 17.12.2019 die Änderung einer Teilfläche des Flächenwidmungsplanes mit einem Gesamtausmaß von 1.666 m² von FF in BW F-(BW) unter der Zl. 031-1401-2019 mit einer Befristung von 7 Jahren mit Folgewidmung als Bauerwartungsfläche beschlossen. Bei den gegenständlichen Flächen der betroffenen GST-NR 1508 und GST-NR 1509 handelt es sich um eine Neuwidmung als Baufläche. Gemäß §12 (4a) RPG i.d.g.F. ist zudem bei Neuwidmungen als Baufläche ein Mindestmaß der baulichen Nutzung von der Gemeindevertretung festzulegen. Die Seite:3 Antragstellerin hat ein Bebauungskonzept vorgelegt. Darin ist eine mögliche Wohnbebauung mit Baumasseangaben enthalten. Die Bemessungszahl gibt das Verhältnis des zulässigen umbauten Raumes zur Fläche des Baugrundstückes gemäß § 31 Abs. 2 lit. c) RPG i.d.g.F. an. Die Attributtabelle ist wesentlicher Bestandteile der Verordnung. Für die von der Umwidmung betroffenen GST-NR 1508 und 1509 mit einem Ausmaß der tatsächlich bebaubaren Fläche von 1.128 m² wird gemäß § 5 Baubemessungsverordnung (BBV) LGBl. 29/2010 i.d.g.F. in Verbindung mit §12 Abs. 4 lit. a) Raumplanungsgesetz LGBl. 39/1996 i.d.g.F. für das Mindestmaß der baulichen Nutzung eine Baumassenzahl = 150 verordnet. Der Verordnungsentwurf wurde im Zeitraum vom 14.01.2020 bis 14.02.2020 (in dem keine Stellungnahmen eingegangen sind) an der Amtstafel angeschlagen und auf der Homepage der Gemeinde Fußach veröffentlicht. Beschlussantrag: Die Verordnung zur Festlegung über das Mindestmaß der baulichen Nutzung lt. vorliegenden Plan- und Beschreibungsunterlagen wird einstimmig genehmigt. b) Beschlussfassung der Verordnung zur Änderung der Flächenwidmung Festlegung des Mindestmaßes der Baulichen Nutzung gemäß § 12 RPG bei Erstwidmung von Bauflächen für „Umwidmung Alpla“ Zahl: 031 2525 2018 Verordnung zur Festlegung über das Mindestmaß der baulichen Nutzung nach Auflageverfahren des Änderungsentwurfes (betrifft Teilflächen aus beschlossenem Umwidmungsverfahren) Die Gemeindevertretung Fußach hat in ihrer Sitzung am 17.12.2019 die Änderung einer Teilfläche des Flächenwidmungsplanes mit einem Gesamtausmaß von 36.539 m² von FF in BB-I F-(BB-I) unter der Zl. 031-2525-2018 beschlossen. Dabei handelt es sich um eine Neuwidmung als Baufläche. Die Antragstellerin (ALPLA) hat ein Bebauungskonzept vorgelegt. Darin ist eine etappenweise Errichtung der geplanten Betriebserweiterung mit Baumasseangaben enthalten. Nach § 12 Abs. 4 lit. a) RPG wurde von der Gemeindevertretung Fußach für die gegenständlichen Umwidmungsflächen nach dem vorgelegten Motivenbericht der Antragstellerin das erforderliche Mindestmaß der baulichen Nutzung auf 5.50 m³/m² festgelegt. Das Mindestmaß der baulichen Nutzung ist durch Verordnung kundzumachen. Diese Verordnung gilt ausschließlich für den Bereich des gegenständlichen Umwidmungsverfahrens der ALPLA Werke Alwin Lehner GmbH & Co KG unter der Zl. 031-2525-2018. Von der Verordnung sind gemäß Planbeilage zum Verordnungsentwurf mit Datum vom 04.12.2019 sowie der zugehörigen Attributtabelle die dort angeführten Grundstücke betroffen. Für die von der Umwidmung betroffenen Grundstücke wird gemäß § 5 Baubemessungsverordnung (BBV) LGBl. 29/2010 i.d.g.F. in Verbindung mit §12 Abs. 4 lit. a) Raumplanungsgesetz LGBl. 39/1996 i.d.g.F. für das Mindestmaß der baulichen Nutzung eine Baumassenzahl = 550 verordnet. Seite:4 Der Verordnungsentwurf wurde im Zeitraum vom 14.01.2020 bis 14.02.2020 (in dem keine Stellungnahmen eingegangen sind) an der Amtstafel angeschlagen und auf der Homepage der Gemeinde Fußach veröffentlicht. Beschlussantrag: Die Verordnung zur Festlegung über das Mindestmaß der baulichen Nutzung lt. vorliegenden Plan- und Beschreibungsunterlagen wird einstimmig genehmigt. c) Beschlussfassung der Verordnung zur Änderung der Flächenwidmung Restflächen nach Umlegung Pertinsel nach erfolgtem Auflageverfahren Zahl: 031 17824 2019 Beschlussfassung der Verordnung zur Änderung der Flächenwidmung nach Auflageverfahren des Änderungsentwurfes - Teilflächen aus genehmigtem Umlegungsverfahren Pertinsel Verordnung zur Umwidmung nach abgeschlossenem Umlegungsverfahren von Freifläche Landwirtschaft FL in Baufläche Wohngebiet BW Der Beschluss einer Verordnung über den Änderungsentwurf des Flächenwidmungsplanes der Gemeindevertretung Fußach vom 17.12.2019 wurde im Zeitraum vom 13.01.2020 bis 14.02.2020 an der Amtstafel angeschlagen und auf der Homepage der Gemeinde Fußach kundgemacht. Während der Zeit der Veröffentlichung konnten schriftlich Stellungnahmen abgegeben werden. Es sind KEINE Stellungnahmen eingegangen. Die von der Umwidmung betroffenen Teilflächen (Erstwidmung als Bauflächen - siehe Attributtabelle) sind für sich genommen sehr klein und nicht sinnvoll bebaubar. Daher wurde für die betroffenen Grundstücke keine Widmungsbefristung von 7 Jahren und kein Raumordnungsvertrag sowie kein Mindestmaß der baulichen Nutzung festgelegt. Beschlussantrag: Die Verordnung zur Änderung von Teilflächen des Flächenwidmungsplanes der Gemeinde Fußach lt. vorliegenden Plan- und Beschreibungsunterlagen wird einstimmig genehmigt. 4. Bebauungsplanverordnung – Bebauungsplan zur Abstandsflächenberechnung Der Vorsitzende erläutert kurz die vorliegende Fassung der Verordnung des Bebauungsplanes Hochwasser und stellt die eingelangte Stellungnahme zur Diskussion. Nach kurzen Wortmeldungen zum Sachverhalt und der Notwendigkeit der Berücksichtigung der für Fußach betreffenden Sondersituation der einzuhaltenden Höhenquote für ständig bewohnte Räume mit 398, 0 m. ü.A., sowie der Erklärung, dass die Verordnung auch eine Ausnahmebestimmung vorsieht, wird vom Bgm. folgender Antrag gestellt: Aufgrund des Beschlusses der Gemeindevertretung vom 17.12.2020 gemäß § 28 Raumplanungsgesetz (RLPG) LGL. Nr. 39/1996 id.g.F , den vorliegenden Seite:5 Verordnungsentwurf über die Erlassung des Bebauungsplanes Hochwasserzone zur Auflage zu bringen wird der Antrag gestellt, nach Ablauf der Auflagefrist, unter Berücksichtigung und Berichterstattung einer eingelangten Stellungnahme, die vorliegende Verordnung zum Beschluss zu erheben. Der Antrag wird einstimmig angenommen. 5. Projekt – Sendeeinrichtung Arge A1, T-Mobile und Hutchison Drei Kenntnisnahme zum Beschluss der Gemeinde Fußach Immobilien GmbH zur Bauführung lt. Planeinreichung Nach erfolgter grundsätzlicher Zustimmung von Bauausschuss, Gemeindevorstand und dem allgemeinen Wunsch der Gemeindevertretung, neben der ARGE A1, Telekom, auch den 3. Anbieter, Hutchinson DREI in die Anlagenkonstruktion mit aufzunehmen, sind die Verträge mit den genannten Anbietern durch den Beirat der GIG beschlossen worden. Das Projekt – Sendeeinrichtung Arge A1, T-Mobile und Hutchison Drei wird ohne Einwand zur Kenntnis genommen. 6. Projekt Vorarlberg Netz – Errichtung einer Trafoeinheit Kenntnisnahme des Beschlusses der Gemeinde Fußach Immobilien GmbH zur Errichtung einer kleinen Trafoeinheit lt. Planvorlage Durch bereits erfolgte Zustimmung des Beirates der GIG wird der Gemeindevertretung zur Kenntnis gebracht, dass die Vorarlberg Netz beabsichtigt eine erforderliche Trafostation lt. Plan und Foto im Anhang, entlang der Pertinselstraße in der schrägen Böschung des Kinderhauses Pertinsel zu errichten. Die Station ist erforderlich um die Stromversorgung der bestehenden und geplanten Objekte im Siedlungsgebiet Pertinsel zu gewährleisten. Die Nutzflächen des Kinderhauses werden durch die geplante Maßnahme nicht beeinträchtigt. Die im Eigentum der GIG Fußach stehende Fläche soll lt. Plan durch Vertrag durch die Vorarlberg Netz AG erworben werden. Die grundsätzliche Zustimmung der GIG liegt vor. Die Vertragsdetails sind somit auszuhandeln. 7. Förderung erneuerbarer Energie – Photovoltaikanlagen in der Gemeinde Antrag Liste Bürgermeister Ernst Blum, Freie Wählergemeinschaft: Die Gemeinde Fußach fördert seit vielen Jahren die Installierung von Solaranlagen. Seit Beginn der Gemeindeförderung wurden in der Gemeinde insgesamt 342 Anlagen behördlich genehmigt, davon wurden durch die Gemeinde 329 Anlagen gefördert. Die Gesamtfläche der geförderten Solaranlagen beträgt 2.546, 53 m². Einrichtungen der Gemeinde mit Solaranlagen: Sportanlage Müß und Pfadfinderheim. Mit dem Beschluss des Vorarlberger Landtages wurde das Ziel vorgegeben, bis zum Jahre 2050 das Land mit Strom energieautark unabhängig zu versorgen. Anerkannte Klimaexperten beschreiben die Notwendigkeit, dass Maßnahmen bis 2030 umgesetzt werden müssen, um das Ziel 2050 zu erreichen. Seite:6 Neben dem Bund, dem Land Vorarlberg sind auch die Gemeinden in dieser Richtung gefordert, Anreize zu schaffen, um das gemeinsame Ziel der Energieunabhängigkeit und damit auch die gewünschten Klimaziele zu erreichen. Die Gemeinde Fußach betreibt selbst Photovoltaikanlagen mit einer Leistung von über 10 kWp bereits seit 2004 beim Feuerwehrgerätehaus und mit 82 kWp beim Kinderhaus Pertinsel seit 2011. Die Einnahmen aus den vom Bund geförderten Einspeistarifen sind zweckgebunden als Rücklagen für weitere Errichtungen bei öffentlichen Einrichtungen vorgesehen. Die erwähnte Förderung von Solaranlagen ist mit 25 % an die Förderung des Landes geknüpft. Da es keine vergleichbaren Fördermodelle für Photovoltaikanlagen im Lande gibt, wird durch die Freie Wählergemeinschaft an die Gemeindevertretung der Antrag gestellt: Es wird der Beschlussantrag gestellt, es soll der Auftrag an die künftigen Fachausschüsse (z.B. Finanz, Umwelt) erteilt werden, ein Fördermodell für die Installierung erneuerbarer Energie auszuarbeiten und das Ergebnis zur Beratung und Beschlussfassung der künftigen Gemeindevertretung vorgelegt werden. Die Prüfung von Möglichkeiten bei allfälligen Neuwidmungen, erneuerbare Energieversorgung in Raumordnungsverträgen mit einzubinden soll dabei berücksichtigt werden. Jörg Blum, Sabine Hofer und Wolfgang Weh betonen die Sinnhaftigkeit des Antrages dem Grunde nach, sehen sich aber außer Stande dem Antrag kurz vor der bevorstehenden Gemeindevertretungswahl zuzustimmen. Das Thema soll nach den Wahlen behandelt werden. Der Antrag von Bgm. Ernst Blum und der FWG wird mit 11 Prostimmen (FWG und Grüne Ruth Kanamüller) und 12 Gegenstimmen (ÖVP, FWG Werner Egger, Karin Meier, Sabine Hofer) abgelehnt. 8. a) Antrag vom 24.01.2020 von GV Mandataren Diskussion und Beratung einer zusätzlichen Zufahrt über das gemeindeeigene Grundstück Gst. 852/5 zum geplanten Wohnprojekt Liebera, Zima Im Zusammenhang der Entwicklung des Areals Liebera durch einen Bauträger wurde eine umfassende Quartiersstudie, begleitet durch eine Verkehrsanalyse in Auftrag gegeben. Im Raumplanungsausschuss erfolgte eine ausführliche Beratung über die maßgebliche Vorgabe künftiger Baugrundlagen für die geplante Auslobung eines Architektenwettbewerbes vor dem Sommer 2019. Die Beschlussfassung der Gemeindevertretung zur verbindlichen Vorgabe Baugrundlagen für einen Architektenwettbewerb mit der Zustimmung Bereitstellung einer Wegbreite für einen Fuß- und Radweg an den Hirschenweg das Gemeindegrundstück, erfolgte nach eingehenden Beratungen Empfehlungen, einstimmig im September 2019. von zur über und Der Architektenwettbewerb durch den Bauträger wurde auf Basis des Beschlusses der Gemeindevertretung inzwischen bereits gestartet: Seite:7 Eine nachträgliche Änderung und Ergänzung der Vorgaben (Auslobungsbeschreibung des Wettbewerbes) ist aus verfahrenstechnischen Gründen nicht möglich. Es sei denn, das Verfahren würde gestoppt und neu gestartet und der bis dahin entstandene Aufwand für die Arbeiten der Architekturbüros müsste durch die Gemeinde entschädigt werden. Dies ist jedoch nicht in der Entscheidungsgewalt der Gemeinde sondern Sache des Bauherrn, welcher den Wettbewerb in Auftrag gegeben hat. Grundsätzlich hatten alle Beteiligten mehr als ausreichend Zeit für Beratung und anschließender einstimmiger Beschlussfassung zur Verfügung und somit sind mit dem aktuellen Antrag, ein ¾ Jahr nach Beginn der Beratungen, jetzt im Stadium der Endphase des Architektenwettbewerbes, aufgrund des vorangegangenen Beschlusses der verbindlichen Baugrundlagen für den Wettbewerb durch die Gemeindevertretung, diese nicht mehr zu ändern. Bürgermeister Ernst Blum schlägt daher ein Abänderungsantrag vor, welcher im Rahmen der Diskussion wie folgt formuliert und beschlossen wird: b) Abänderungsantrag Es wird deshalb der Abänderungsantrag gestellt, dass die Gemeinde dem Bauträger die Möglichkeit der erforderlichen Straßenbereite in Aussicht stellt, sofern das Ergebnis des Architektenwettbewerbes die angedachte Verkehrslösung ermöglicht. Dem Antrag von Bgm. Ernst Blum ergänzt durch die Anregungen der Mandatare wird einstimmig zugestimmt. 9. Gemeinde Fußach setzt sich für Tunnelvariante Rhein – S 18 Verbindung Schweiz – Österreich ein. Bgm. Ernst Blum stellt den Antrag, durch Beschluss der Gemeindevertretung nochmals zu bekräftigen, dass sich die Gemeinde Fußach vehement für eine Tunnelvariante Neuer Rhein, im Zusammenhang der Errichtung der Schnellstraßenverbindung Schweiz – Österreich und strikt gegen eine Brückenlösung ausspricht. Ein entsprechender Schriftverkehr mit Beschluss der GV ist zu richten an: BM für Umwelt und Infrastruktur Staatsekretär Dr. Magnus Brunner ASFINAG Vlbg. Landesregierung Projektbetreiber RHESI Gemeinde Höchst Dem Antrag von Bgm. Ernst Blum gegen eine Brücken- und für eine Tunnelvariante wird einstimmig zugestimmt. 10. Konkurrenzverwaltung Höchst, Fußach, Gaißau Voranschlag 2020 zur Kenntnis Seite:8 Der Voranschlag 2020 der Konkurrenzverwaltung Höchst-Fußach-Gaißau wird einstimmig zur Kenntnis genommen. Erstmals wird dieser Voranschlag nach den Bestimmungen VRV 2015 über das K5 Buchhaltungsprogramm dargestellt. 11. Antrag des Prüfungsausschusses Der Prüfungsausschuss stellt folgenden Antrag an die Gemeindevertretung: Für Zahlungen aus dem Topf der Gästetaxe sind aus Transparenzgründen nachvollziehbare und überprüfbare Unterlagen vorzulegen. Dies betrifft insbesondere Zahlungen wie jene an Rohrspitz Salzmann, die mit EUR 7.500, 00 einen erheblichen Teil der Gästetaxe ausmacht und die größte Einzelposition bei den Ausgaben aus diesem Topf darstellt. Erst wenn diese Unterlagen (Kalkulation, Rechnungsgrundlagen, ordnungsgemäße Rechnung) von der Buchhaltung der Gemeinde Fußach dem Grunde und der Höhe nach für in Ordnung befunden worden sind, soll eine Zahlungsfreigabe erfolgen. Dazu wird vom Bgm. festgehalten, dass Zahlungen für Projekte u.ä. durch Beschlüsse erfolgen und nicht im Nachhinein von der „Buchhaltung“ abgesegnet werden müssen. Die grundsätzliche Verwendung der Gästetaxe ergibt sich aus den Bestimmungen des Gästetaxegesetzes. Im betreffenden Fall wurde eine Kalkulationsberechnung erstellt und durch den Gemeindevorstand beschlossen. Vom Bürgermeister wurden jedoch keine Informationen für die Beratung im Prüfungsausschuss eingeholt. Die Gemeindevertretung ist sich einig, dass der Antrag für die nächsten Gremien verschoben werden soll. 12. Mitteilungen Das Feuerwehrfahrzeug Opel Blitz von 1965 wird als Oldtimer Fahrzeug endgültig abgestoßen. Das Fahrzeug wird auf eine Verkaufsplattform gestellt. Wer Interesse daran hat, kann sich gerne melden. Die Ausschreibung von pensionsbedingten Dienstposten steht bevor. Da die Entscheidung mit Hearing nicht mehr von der alten Garde getroffen werden kann, erfolgt die Ausschreibung so zeitgerecht, dass eine Entscheidung durch die neu gewählten Gremien, Bgm. erfolgen kann. Pensionierungen im Herbst: Finanzleiter Gerhard Sutter, Bmstr. Gerhard Wimmersberger; + Verstärkung im Bauamt. Grundeigentümer haben eine Anfrage vorgebracht, die Gemeinde solle sich an Kosten für eine vor zwei Jahren erforderliche Umlegung von Kanalleitungen beteiligen. Die Umlegung erfolgte aufgrund einer von ihnen beantragten Grundteilung, die Zustimmung dazu erfolgte unter der Bedingung, dass der Kanal auf deren Kosten umgelegt wird. Da keine Kostenbeteiligung vereinbart war, wird die Gemeinde dazu eine Absage erteilen. Seite:9 Eine Anfrage der Volksanwaltschaft bzgl. einer nicht ausreichenden Zufahrt, bzw. Kurvenradius im Bungat wird noch beantwortet. Mit den Grundeigentümern ist ebenfalls ein Gespräch zu führen. Ein Dankschreiben der Schützengilde Höchst für die Unterstützung und Förderung der geplanten Sanierung des Schützenheimes ist eingelangt. In der Vorstandssitzung des Naturschutzvereins Rheindelta wurde über die Monitorings Biber, Kormoran und Störche berichtet. Erstmals überwintern ca. 110 Störche in unserem Gebiet. Weiters wurde berichtet, dass die Naturwacht Rheindelta mit über 10 ehrenamtlichen Mitgliedern für Überwachung und Information eingerichtet wurde. Jahreshautversammlung Feuerwehr: Bei einem aktuellen Mannschaftsstand von 55 wurden insgesamt 6045 Stunden an Einsatz und Übungsstunden im vergangenen Jahr geleistet. Dafür wurde seitens der Gemeinde ein besonderer Dank ausgesprochen, ebenfalls für die gute Nachwuchsarbeit. Derzeit sind 13 Jugendliche in Ausbildung. Jahreshauptversammlung Musikverein: Mit einem Stand von knapp 50 Mitgliedern in der großen Musik und hervorragender Jugendausbildung wurde über ein positives Jahr berichtet. Der Musikverein bedankte sich auch für die Förderungen der Gemeinde, insbesondere für die Beiträge zur Anschaffung der neuen Uniformen. Zum Thema Coronavirus: Seitens des Landes wurde eine Hotline Nummer bekannt gegeben. Bei Verdachtsfällen kann die Gemeinde diese weitergeben. Eine Veröffentlichung ist dazu nicht vorgesehen. Der Bürgerservice und das Fachwarenangebot in der Postfiliale Fußach wird gut angenommen. Rhesi Projekt: Beim letzten Infogespräch wurde ein vorläufiger Projektablaufplan vorgestellt. Nachdem das generelle Projekt freigegeben wurde, steht die Einreichung des Genehmigungsverfahrens bevor. Ohne Einsprüche soll das Verfahren ca. 2 Jahre betragen. Baubeginn wäre somit für 2023 vorgesehen. Rheinbrücke und Ortskanal Fußach mit Wasserversorgung: Die Arbeiten an der Mühlwasenstraße liegen im bereits vorgestellten Zeitplan. Vorbereitungen zur Anlegung einer provisorischen Straße durch Vorratslagerung von Material im Überach sind an der Dorfstraße auch erkennbar. Wasserverband Rheindelta: Mit dem Einbau der beiden Druckrohre aus dem Schöpfwerk durch den Polderdamm wird nun dieser wieder aufgebaut. Die Zusammensetzung des Dammkörpers und der Aufbau werden unter Vorgaben eine Geotechnikers überwacht. Mit Ende der nächsten Woche ist auch die Fertigstellung der Betonarbeiten am Auslaufbauwerk die wichtigsten Arbeiten abgeschlossen. Die Arbeiten erfolgen unter enormem Zeitdruck wegen dem geringen Spielraum des steigenden Bodenseepegels. Seite:10 Noch vor dem Einsetzen der Vegetationsphase werden bei allen drei Schöpfwerken jeweils zwei Grundwasserpegel gesetzt. Die Strom- und Datenkabelverbindungen wurden bereits verlegt. Geplant war dies zunächst mit Funk- und Solartechnik, wurde jedoch durch den Einwand von Natur- und Landschaftsschutz wegen Blendwirkung der kleinen Solarpanele abgelehnt. Wasserverband Hofsteig: Die Sitzungen wurden bereits zweimal auf unbestimmte Zeit verschoben, da der Voranschlag bis dato noch nicht fertiggestellt werden konnte. Das Thema Notstromversorgung bei den Schöpfwerken wurde anlässlich bei der Jahreshauptversammlung der Feuerwehr angesprochen. Die grünen Kunststoff-Bioabfallsäcke der Firma Loacker werden nicht mehr produziert. Stattdessen werden spezielle, dünne, kompostierbare Säcke angeboten. Für diese werden neue Abfallsammelbehälter um 15, 00 Euro angeboten, in denen die Säcke zur Abholung durch den Entsorger bereitgestellt werden können. Die Internationale Rheinregulierung hat Baugrunduntersuchungen auf österreichischem Staatsgebiet beantragt. Am 16. Mai 2020 findet ein Tag der offenen Tür in der Versuchshalle Rhesi in Dornbirn statt. Nach der Jahreshauptversammlung des Dorfgeschichtevereins stand in der Zeitung, dass „Bei einer ersten Kontaktaufnahme mit der Abteilung Wasserwirtschaft des Landes Vorarlberg wurde das Vorhaben positiv beurteilt.“ Bei der Wasserwirtschaft wisse man allerdings nichts von einem positiven Kontakt. Zum Thema Vignettenpflicht Hörbranz bis Hohenems: Es braucht Beobachtungszeitraum und die Messstellen werden laufend evaluiert. einen Am 16. Mai 2020 findet die Fahnen- und Fahrzeugweihe der Feuerwehr Fußach statt. Die Ertragsanteile für den Monat Jänner 2020 (EUR 369.933, 00) und Februar 2020 (EUR 277.290, 00) abzüglich der anteiligen Landesumlagen sowie die besondere Bedarfszuweisung zu den Musikschulabgängen 2018 (EUR 31.907, 00) sind eingegangen. Gemeindewahlen: Es haben sich drei Wahlwerber zur Wahl angemeldet: - Die Fußacher Wählergemeinschaft - Für Fußach - Zukunft Fussach, Peter Böhler 13. Genehmigung der Verhandlungsschrift Nr. 41 vom 17.12.2019 Die Verhandlungsschrift Nr. 41 vom 17.12.2019 wird einstimmig genehmigt. Seite:11 14. Allfälliges Sabine Hofer erwähnt kurz die Veranstaltung der Präsentation des Fasnatblättle in der Mehrzweckhalle. Dazu berichtet der Bgm. von der kurzfristigen Bereitstellung der Mehrzweckhalle, um die traditionelle Veranstaltung doch noch durchführen zu können. Zum Thema Wasserverband möchte Friedrich Schneider erinnern, dass er damals als die Pumpwerke umgebaut wurden bzgl. einer alternativen Stromversorgung nachgefragt habe. Der Vorwurf, der Obmann des Wasserverbandes, Bgm. Ernst Blum habe eine Prüfung verhindert wird von diesem vehement in Abrede gestellt. Es habe durch den Wasserverband Rheindelta einen eigenen Projektauftrag gegeben der zum Ziel hatte zu prüfen, ob eine externe Stromversorgung der Pumpwerke möglich wäre. Der Projektauftrag wurde vom Büro Rudhardt und Gasser dem Wasserverband vorgestellt und unter Mitwirkung der Abt. Wasserwirtschaft des Landes musste die negative Bewertung zur Kenntnis genommen werden. Die Frage von Friedrich Schneider bezog sich auf die Prüfung einer Einzelsteuerung der Pumpen. Abschließend nimmt Bgm. Ernst Blum die Gelegenheit war, im Rahmen seiner letzten Sitzung als Bürgermeister vor den kommenden Gemeindevertretungswahlen den Mandatarinnen und Mandataren aller Gremien für die Mitarbeit in den letzten 5 Jahren zu danken. Die Wortmeldung ist der Verhandlungsschrift beigelegt. Auch Vbgm. Werner Egger bedankt sich speziell beim Gemeindevorstand für die stets gute Zusammenarbeit und wünscht den zukünftigen Mandataren viel Glück und Erfolg bei den anstehenden Aufgaben. Schluss der Sitzung: 21.55 Uhr Bürgermeister: Schriftführerin: Seite:12