20191217_GVE041

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Letzte Änderung 19.10.2021, 20:02
Gemeinde Fussach
Bereich oeffentlich
Schlagworte: _fu,_fu2019gve,fußachvertretung
Dokumentdatum 2019-12-17
Erscheinungsdatum 2019-12-17
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VERHANDLUNGSSCHRIFT Gemeindevertretung – GV 41/ 2019 über die 41. öffentliche Sitzung der Gemeindevertretung Fußach vom 17.12.2019 im Schulungsraum des Feuerwehrgerätehauses Beginn: 19.30 Uhr Vorsitz: Bgm. Ernst Blum Schriftführerin: Verena Hagen Anwesend: Liste Bürgermeister Ernst Blum und Freie Wählergemeinschaft (FWG): Vbgm. Werner Egger, GR Martin Doppelmayer, Reinhard Blum, Ulrich Sagmeister, Sabine Hofer, Manfred Bechter, Felix Dünser, Günter Leitold, Klaus Kuster, Michaela Schwarz, Martin Schneider und als Ersatz Thomas Skruba Entschuldigt: GR Karin Meier Unabhängige und ÖVP Fußach (ÖVP): GR Jörg Blum, GR Roberto Montel, Rudolf Rupp, Peter Zucali, Hubert Winkler, Stefan Niederer, Wolfgang Weh und als Ersätze Friedrich Schneider, Angelika Felder und Martin Niederer Entschuldigt: Boris Sinn, Claudius Lässer, Florian Schrötter Grüne: Ruth Kanamüller Entschuldigt: Elke Wörndle Bgm. Ernst Blum eröffnete die Sitzung, begrüßte die Mitglieder der Gemeindevertretung und die Zuhörer und stellte die Beschlussfähigkeit sowie die ordnungsgemäße Einladung mit Tagesordnung fest. Vor Einstieg in die Tagesordnung wird dem Antrag von Bgm. Ernst Blum zur Änderung der Tagesordnung einstimmig zugestimmt. TO 4 kommt an Stelle von TO 1 und TO 1 kommt an Stelle von TO 4. Weiters wird von Bgm. Ernst Blum erklärt, dass der Antrag der ÖVP nicht innerhalb der Frist vor der Sitzung eingebracht wurde. Auf seinen Vorschlag wird der Antrag jedoch einstimmig als TO 12 „Zur Verfügungstellung von Planunterlagen von gemeindeeigenen Objekten“ mit in die Tagesordnung aufgenommen. Seite:1 Tagesordnung: 1. Voranschlag der Gemeinde Fußach 2020 a) Beschlussantrag des Voranschlages 2020 b) Feststellung der Finanzkraft der Gemeinde 2020 2. Beschäftigungsrahmenplan der Gemeinde Fußach 3. Voranschlag 2020 zur Kenntnis a) VA 2020 Wasserverband Rheindelta b) VA 2020 Umweltverband c) VA 2020 Sozialsprengel 4. Beschlussanträge Ausschuss Zentrums- u. Raumplanung a) Verkehrsplanung b) Strategie zur Siedlungsentwicklung c) Räumliche Entwicklungsplanung 5. Neufassung Arztverträge a) Vertrag über die ärztliche Versorgung an Wochentagen b) Vertrag über die Sicherstellung der Totenbeschau 6. Vorlage Kaufverträge Schmidt/Schneider zur Kenntnis 7. Steuern, Tarife und Gebühren 2020 (Restmüllsack + Biomüllsack) 8. Antrag auf Ausnahme nach der Baumassenverordnung Projekt Dittrich/Ebner 9. Änderung der Flächenwidmung a) Verordnung zur Änderung der Flächenwidmung Alpla GmbH, von FF in BB1 befristet b) Auflage zur Änderung der Flächenwidmung Teilflächen aus genehmigtem Umlegungsverfahren Pertinsel 10. Mitteilungen 11. Genehmigung der Verhandlungsschrift Nr. 40 vom 05.11.2019 12. Zur Verfügungstellung von Planunterlagen von gemeindeeigenen Objekten 13. Allfälliges Seite:2 ERLEDIGUNG DER TAGESORDNUNG 1. Voranschlag der Gemeinde Fußach 2020 a) Beschlussantrag des Voranschlages 2020 Das Budget 2020 steht unter neuen Vorzeichen durch Anwendung der Bestimmungen des VRV 2015, erstmals in Form des neuen Haushaltsrechtes. Der Haushalt wird in Form eines sog. Drei-Komponenten-Rechnungswesen geführt. Der Voranschlag der Gemeinde Fußach 2020 wurde aufgrund einstimmiger Empfehlung des Finanzausschusses, des Beirates der Gemeinde Fußach Immobilien Verwaltungs-GmbH, sowie des Gemeindevorstandes und über Antrag von Bgm. Ernst Blum wie folgt beschlossen: Der Budgetrahmen für 2020 beträgt: Ergebnishaushalt EUR 9.663.800, 00 und Finanzierungshaushalt von EUR 9.866.300, 00. Das Nettoergebnis beträgt im Ergebnishaushalt EUR 205.100, 00 und im Finanzierungshaushalt EUR 288.600, 00. Nach Erläuterung der vorliegenden Zusammenfassung des Voranschlages durch Finanzleiter Gerhard Sutter wird der Beschlussantrag des Voranschlages 2020 einstimmig beschlossen. b) Feststellung der Finanzkraft der Gemeinde 2020 Die Finanzkraft der Gemeinde Fußach 2020 wird einstimmig mit EUR 6.160.500, 00 festgestellt. 2. Beschäftigungsrahmenplan der Gemeinde Fußach Der Beschäftigungsrahmenplan 2020 der Gemeinde Fußach wird gemäß GAG § 3 in der vorliegenden Fassung einstimmig beschlossen. Seite:3 3. Voranschlag 2020 zur Kenntnis a) VA 2020 Wasserverband Rheindelta Der Voranschlag 2020 des Wasserverbandes Rheindelta wird mit Einnahmen und Ausgaben in Höhe von EUR 762.900, 00 ohne Einwand zur Kenntnis genommen. b) VA 2020 Umweltverband Der Voranschlag 2020 des Umweltverbandes wird mit Einnahmen und Ausgaben in Höhe von EUR 14.631.200, 00 ohne Einwand zur Kenntnis genommen. c) VA 2020 Sozialsprengel Der Ergebnishaushalt EUR 391.900, 00 und Finanzierungshaushalt von EUR 385.900, 00. Das Nettoergebnis beträgt im Ergebnishaushalt EUR - 4.400, 00 und im Finanzierungshaushalt EUR 0, 00. 4. Beschlussanträge Ausschuss Zentrums- u. Raumplanung Umfangreiche Sitzungs- und Beschlussvorbereitungen wurden bereits getroffen. Durch Empfehlung des Zentrumsplanungs- und Raumplanungsausschusses soll der weiteren Bearbeitung zugestimmt werden. a) Verkehrsplanung Die Empfehlung zur weiteren Bearbeitung und Erstellung einer Detailplanung durch DI Moser, inkl. Landschaftsplanung und Platzgestaltung wird auf Basis der Entwurfsplanung zum Beschluss erhoben. Der Beschlussantrag wird einstimmig genehmigt. Die Empfehlung zur Erstellung einer Verordnung zur Regelung der Verkehrsgeschwindigkeit 30km/h laut Plan für die Straßen und Teilbereiche Dorfstraße, Riedle, Montfortstraße, Hinterburg und Rohrstraße wird zum Beschluss erhoben. Der Beschlussantrag wird einstimmig genehmigt. Die Empfehlung im Rahmen der Detailplanung Kreuzungsbereich Dorfstraße, Riedle, Montfortstraße – Zonengestaltung, eine Variante mit Einbindung Kirchstraße/Riedle-Kreuzung zu erstellen wird zum Beschluss erhoben. Der Beschlussantrag wird ebenfalls einstimmig genehmigt. b) Strategie zur Siedlungsentwicklung Der Einarbeitung wesentlicher Erkenntnisse des Siedlungsleitbildes aus dem Strategiepapier DI Geli Salzmann, in den Räumlichen Entwicklungsplan REP wird einstimmig zugestimmt. Dem Antrag den empfohlenen und vorliegenden Verordnungsentwurf zur Auflage zu beschließen, wird einstimmig zugestimmt. c) Räumliche Entwicklungsplanung Seite:4 Die weitere Bearbeitung der „Räumlichen Entwicklungsplanung“ unter Berücksichtigung der bisherigen Ergebnisse und Erkenntnisse aus dem Strategiepapier Siedlungsentwicklung wurde unter Pkt. b) besprochen und zur Kenntnis genommen. 5. Neufassung Arztverträge a) Vertrag über ärztliche Versorgung Die vom Gemeindeverband vorliegende Vertragsfassung wurde mit den Ärzten des Bereitschaftsdienstes des Rheindeltas besprochen, somit wird über Antrag des Vorsitzenden der Vertrag über die ärztliche Versorgung an Wochentagen einstimmig genehmigt. b) Vertrag über die Sicherstellung der Totenbeschau Die vorliegende Vertragsfassung des Gemeindeverbandes über die Sicherstellung der Totenbeschau wird einstimmig genehmigt. 6. Vorlage Kaufverträge Schmidt/Schneider zur Kenntnis Nach Beschlussfassungen über den Kauf der Liegenschaften Schmidt und Schneider liegen nun die ausgearbeiteten Kaufverträge vor. Diese werden einstimmig von der Gemeindevertretung zur Kenntnis genommen. GR Jörg Blum erkundigt sich, was unter Punkt 6.2. mit Verrechnungsstichtag gemeint ist. Soll noch mit Notar Dr. Zimmermann geklärt werden. Abklärung nach der Sitzung zur Frage: Verrechnungsstichtag ist der Übergabestichtag lt. Vertrag. 7. Steuern, Tarife und Gebühren 2020 (Restmüllsack + Biomüllsack) Folgende Tarife des Umweltverbandes waren in der letzten GV Sitzung noch nicht vorliegend und müssen zur Beschlussfassung nachgeholt werden: Restmüll 40l: 2, 64 Restmüll 20l: 1, 32 Biomüllsack 15l: 1, 36 Biomüllsack 8l: 0, 82 Die Tarife werden einstimmig von der Gemeindevertretung genehmigt. 8. Antrag auf Ausnahme nach der Baumassenverordnung Projekt Dittrich/Ebner Der Antrag von Fabio Dittrich und Julia Ebner auf Ausnahme von 2, 5 auf 3 Geschosse gemäß den Ausnahmebestimmungen der Baumassenverordnung wird einstimmig genehmigt. Seite:5 9. Änderung der Flächenwidmung a) Verordnung zur Änderung der Flächenwidmung Alpla GmbH, von FF in BB1 befristet GSTNR: 1006/2, 1007/1, 1007/2, 1007/3, 1007/4, 1021, 1696/4 - KG Fußach (91108) Der Beschluss über den Entwurf einer Verordnung der Gemeindevertretung Fußach zur Änderung des Flächenwidmungsplanes gem. § 23 (1) in Verbindung mit § 21 (1) RPG; LGBl. 39/1996 idgF und der Erläuterungsbericht samt Umweltbericht wurde im Zeitraum vom 18.11.2019 bis 17.12.2019 an der Amtstafel angeschlagen und auf der Homepage kundgemacht. Während der Zeit der Veröffentlichung konnten natürliche und juristische Personen schriftlich Stellungnahmen abgeben. Es ist insgesamt 1 Stellungnahme eingegangen. Beschlussantrag: Die Grundstücke 1006/2, 1007/1, 1007/2, 1007/3, 1007/4, 1021, 1696/4 - KG Fußach (91108) werden in einem Gesamtausmaß von ca. 36.540 m² umgewidmet Von Freifläche Freihaltegebiet FF in Baufläche Betriebsgebiet Kategorie 1 BB-I F-(BB-I) mit Befristung zur Bebauung innerhalb von 7 Jahren. Der Beschlussantrag Beschreibungsunterlagen einstimmig genehmigt. laut allen vorliegenden Planfür die gegenständliche Umwidmung und wird b) Auflage zur Änderung der Flächenwidmung Teilflächen aus genehmigtem Umlegungsverfahren Pertinsel Änderungsentwurf zur Verordnung auf Umwidmung nach abgeschlossenem Umlegungsverfahren von Freifläche Landwirtschaft FL in Baufläche Wohngebiet BW F-(BW) Nach Abschluss des Umlegungsverfahrens (Vermessung Markowski Straka ZT GmbH unter der Zahl: GZ 17.824U/18) werden in Folge die notwendigen Widmungsergänzungen für neue Bauflächen im südlichen Bereich des Quartiers zur Gießenstraße hin mit einem Gesamtausmaß von 799 m² des Quartiers umgesetzt. Das Maß der baulichen Nutzung ist für das Gemeindegebiet von Fußach mit einer 2, 5 Geschossigkeit verordnet. Zur Deckung des Wohn- und Baulandbedarfes wird eine standortgerechte Nutzung gewährleistet, die eine Bebauung nach orts- und landschaftsbildgerechten Gesichtspunkten ermöglicht. Die Erschließung hinsichtlich Zufahrt, Schmutz- und Regenwasserkanal sowie Trinkwasser sind gegeben. Es wird im Zuge des gegenständlichen Verfahrens die Gelegenheit wahrgenommen, in den von der Umwidmung betroffenen Bereichen parzellenscharfe Widmungsbereinigungen zu den Straßenanlagen umzusetzen. Änderungen an der Straßenführung im Naturbestand mit Auswirkungen auf angrenzende Grundstücke im Bereich der Widmungsbereinigungen gibt es keine. Die Bereinigungen werden möglich, da sich die Genauigkeit der Digitalen Katastermappe und des Flächenwidmungsplanes im Vergleich zu den Jahren davor erheblich verbessert haben und somit Widmungsüberschneidungen an den Seite:6 Grundstücksgrenzen korrigiert werden können. Dabei werden Umwidmungen mit einem Gesamtausmaß von 1.676 m² vorgenommen, die in der beigefügten Attributtabelle aufgeführt sind. Werden die betroffenen Grundstücke nach Ablauf von 7 Jahren ab Rechtskraft der Umwidmung nicht bebaut, erfolgt eine Rückwidmung in Bauerwartungsfläche (BW) als Folgewidmung. Die Eignung dafür ist gem. § 17 (1) RPG gegeben. Beschlussantrag: Verordnung zum Änderungsentwurf von Teilflächen des Flächenwidmungsplanes der Gemeinde Fußach und zur Einleitung des Anhörungsverfahrens lt. vorliegenden Plan- und Beschreibungsunterlagen wird mehrheitlich (Klaus Kuster erklärt Befangenheit) genehmigt. 10. Mitteilungen Bericht über vergangene Veranstaltungen: Bürgerinformationsabend zum Thema Verkehr und Siedlungsentwicklung; war sehr gut besucht;  Besprechung Flugplatz Alten Rhein Der Spielplatzerrichtung beim Kindergarten Pertinsel in Kooperation mit der Gemeinde Höchst (20% Anteil) wurde zugestimmt. Neben dem SpielRaum Pertinsel soll auch an der Höchster Straße ein kleiner SpielPunkt errichtet werden. Das Konzept von Günter Weiskopf, SpielRäume Lustenau liegt bereits vor. In der Mühlwasenstraße haben die Arbeiten für die Wasserversorgung und Ortskanalisation begonnen. Der Vereinigungsschacht vom Verbandssammler wurde gesetzt und angeschlossen. Die Radwegerstellung am Polderdamm war durch die Witterung in letzter Zeit sehr begünstigt und kann dieses Jahr noch fertiggestellt werden. Projekt Auslaufrohre beim Schöpfwerk Fußach: Abwarten bis der Seepegel eine entsprechende Quote erreicht hat, damit der Damm geöffnet werden kann. Die Ertragsanteile für den Monat November 2019 (EUR 251.706, 00) und Dezember 2019 (EUR 250.799, 00), abzüglich der anteiligen Landesumlagen sowie der Vorschuss auf die Ertragsanteile an der Einkommenssteuer für das Jahr 2019 (EUR 44.901, 00) und die strukturstärkende Bedarfszuweisung, 2. Rate 2019 (EUR 7.000) sind eingegangen. Drei Veranstaltungen, die in letzter Zeit stattgefunden haben:  Weihnachtsmarkt  Cäcilienkonzert (neues Format der Aufführung und erstmals mit den neuen Uniformen)  Einladung zum Neujahrsempfang am 10.01.2020 Seite:7 11. Genehmigung der Verhandlungsschrift Nr. 40 vom 05.11.2019 Die Verhandlungsschrift Nr. 40 vom 05.11.2019 wird einstimmig genehmigt. 12. Zur Verfügungstellung von Planunterlagen von gemeindeeigenen Objekten Der Herausgabe von Planunterlagen der Fundamentpläne auf Antrag der ÖVP Fraktion wird einstimmig zugestimmt. 13. Allfälliges Sabine Hofer erkundigt sich zu Punkt 9a zur Stellungnahme. Das Grundstück wird von der Umwidmung nicht berührt. Weiters möchte sie wissen, was bzgl. des Siegelhauses vom Verhandlungsteam schon unternommen wurde. Bgm. Ernst Blum informiert, dass grundsätzlich Interesse am gesamten Objekt (beide Haushälften) bestehe, die Bedingungen dafür derzeit aber nicht erfüllbar seien. Rudolf Rupp informierte die Gemeinde vor ca. 14 Tagen, dass im Bereich Pertinsel/Gießenstraße ein Unfall mit einem Scooter passierte, weil er neben der Straße in den Randbereich gefahren sei. Neben dem Straßenbereich sei der angrenzende Bereich mit grobem Kies verlegt. Laut Bgm. Ernst Blum werde geprüft, ob diese Situation verbessert werden könne, stellte jedoch fest, dass die Randbereiche nicht straßentauglich und befahrbar sind. Friedrich Schneider meinte aus seiner Sicht, dass bei der Verkehrsplanung des Landes im Zuge der Rheinbrückengestaltung an der Ortseinfahrt keine vernünftige Lösung für Radfahrer gefunden wurde. Dazu wird festgestellt, dass die Planungen genehmigt und fertiggestellt sind, weiters mit dem Verkauf des Abwasserpumpwerkes an die Landesstraßenverwaltung durch den Wasserverband Hofsteig, etwas mehr Fläche für eine bessere Gestaltung speziell der Fahrradanbindung erfolgen konnte. Info über Gratis WLan für Gemeinden: Im Zuge des EU-Projektes hat die Gemeinde Fußach über Teilnahme am Vergabewettbewerb einen Gutschein für Gratis WLan im Kern erhalten. Friedrich Schneider bedankt sich bei allen Beteiligten für die Umsetzung der Aufstiegshilfen für Tiere im Bungat, u.a. bei Bmstr. Gerhard Wimmersberger und Martin Gugele. Seite:8 Sabine Hofer weist auf ein Video über den Brückenbau auf Facebook hin. Die Simulationsdarstellung über die Bauabwicklung der Brücke wurde bereits beim Neujahrsempfang der Gemeinde vorgestellt. Jörg Blum weist nochmal auf die Beleuchtung an der Ecke Wiesenstraße hin. Die Laterne vor dem Haus Humpeler ist komplett abgedeckt. Zum Thema Beleuchtung informiert Sabine Hofer, dass beim Schlauchturm die Straßenbeleuchtung schon länger nicht mehr funktioniere. Bgm. Ernst Blum bedankt sich zum Jahresende mit folgenden Worten: „Geschätzte Mitglieder der Gemeindevertretung! Bevor ich alle zum gemeinsamen Essen einladen darf, einige Gedanken zum Schluss. Die letzte Sitzung des Jahres gibt mir wieder Gelegenheit, mich bei allen aktiv Mitwirkenden in den verschiedensten Gremien für ihre Arbeit im heurigen Jahr zu bedanken. Der Arbeitsaufwand gestaltete sich in unterschiedlichster Prägung, was die inhaltlichen, sachlichen oder zeitlichen Anforderungen betraf. Neben den regelmäßigen Sitzungen des Gemeindevorstandes, deren Mitgliedern ich besonders danken möchte, darf ich wohl zu Recht für die Mitarbeit im gemeinsamen Ausschuss Zentrum und Raumplanung allen danken. Der Umfang der Themenstellungen in Verbindung konzentrierter Sitzungsterminen hat den Teilnehmerinnen und Teilnehmern alles abverlangt. Das Ergebnis bis heute kann sich sehen lassen und kann in weiten Bereichen ab den geplanten Schnittstellen, im nächsten Jahr den künftigen Entscheidungsträgern zur Fortsetzung der Arbeit übergeben werden. Die Anforderungen die vom Gesetzgeber durch immer neue und umfangreichere Bestimmungen den Gemeinden aufgebürdet werden, haben in weiten Bereichen alles andere als die vielgepriesene Vereinfachung von Verwaltungstätigkeit und Bürokratieabbau hervorgebracht. Zwei Bereiche dazu muss ich hier hervorheben. Das neue Raumplanungsgesetz, wohl vor dem Hintergrund der Bodenknappheit aus der Taufe gehoben findet sich nun in einem Gesetzesbuch wieder, das wesentlich dicker geworden ist, als das Buch indem gleich drei Gesetze vereint waren, nämlich das Baugesetz, das Raumplanungsgesetz und die Bautechnikverordnung. Diesen Umfang und die Mehrarbeit an Vorbereitung eines Raumplanungsfalles fällt in erster Linie auf die Mitarbeiter des Gemeindeamtes zurück. Die Gemeindevertretung hat ebenfalls mit zusätzlichen Beschlüssen dazu zu befassen, wobei die Unterlagensammlung für einen einzigen Antrag ebenfalls stark zugenommen hat. Das hat auch Auswirkungen auf die zeitliche Abwicklung von Raumplanungsthemen, die wesentlich länger dauern als vor dem neuen Gesetz. Rekordverdächtig war die Anzahl der Sitzungen des Prüfungsausschusses mit über 20 Sitzungen in der laufenden Funktionsperiode. Eine weitere und nachhaltige Belastung für die Verwaltung und neue Herausforderung ist die buchhalterische Umstellung auf das Programm K 5 mit den Bestimmungen des VRV Gesetztes 2015. Die Lesbarkeit und der Umgang mit Seite:9 Zahlendarstellungen – darf hier auf Nutzen und Sinnhaftigkeit grundsätzlich in Frage gestellt werden. Beide angesprochenen Neuerungen haben wir heute in zwei Tagesordnungspunkten bearbeitet und den erforderlichen Beschlüssen zugeführt. Ich bedanke mich an dieser Stelle allen Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen im Gemeindedienst für Ihre Arbeit während des ganzen Jahres, der Gemeindeverwaltung insgesamt für ihre Vorbereitungen von Beschlussthemen die schlussendlich euch zu Gute kommen um ausreichend informiert notwendige Beschlüsse fassen zu können. Mit dem bevorstehenden Ablauf der Gemeindevertretungs- Funktionsperiode stehen noch einige Arbeitsthemen an. Ich hoffe, dass wir gemeinsam diese Erledigungen mit Übergabeschnittstellen im guten Einvernehmen vornehmen können, dies ungeachtet der Zeit der Wahlwerbung 2020. Somit wünsche ich euch allen und euren Familien eine erholsame Weihnachtszeit, einen guten Rutsch und ein gesundes Neues Jahr. Schluss der Sitzung: 21.10 Uhr Bürgermeister: Schriftführerin: Seite:10