20190702_GVE037

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Letzte Änderung 19.10.2021, 20:04
Gemeinde Fussach
Bereich oeffentlich
Schlagworte: _fu,_fu2019gve,fußachvertretung
Dokumentdatum 2019-07-02
Erscheinungsdatum 2019-07-02
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Inhalt des Dokuments

VERHANDLUNGSSCHRIFT Gemeindevertretung – GV 37/ 2019 über die 37. öffentliche Sitzung der Gemeindevertretung Fußach vom 02.07.2019 im Schulungsraum des Feuerwehrgerätehauses Beginn: 20.00 Uhr Vorsitz: Bgm. Ernst Blum Schriftführerin: Verena Hagen Anwesend: Liste Bürgermeister Ernst Blum und Freie Wählergemeinschaft (FWG): Vbgm. Werner Egger, GR Karin Meier, Reinhard Blum, Martin Schneider, Günter Leitold, Felix Dünser, Ulrich Sagmeister, Sabine Hofer, Michaela Schwarz, Klaus Kuster, Manfred Bechter und als Ersatz Gerhard Winkler Entschuldigt: GR Martin Doppelmayer Unabhängige und ÖVP Fußach (ÖVP): GR Jörg Blum, GR Roberto Montel, Rudolf Rupp, Peter Zucali, Boris Sinn, Florian Schrötter, Claudius Lässer, Stefan Niederer, Wolfgang Weh und als Ersatz Friedrich Schneider Entschuldigt: Hubert Winkler Grüne: Elke Wörndle (bis 20:20 Uhr) Entschuldigt: - Seite:1 Bgm. Ernst Blum eröffnete die Sitzung, begrüßte die Mitglieder der Gemeindevertretung und die Zuhörer und stellte die Beschlussfähigkeit sowie die ordnungsgemäße Einladung mit Tagesordnung fest. Tagesordnung: 1. Genehmigung der Verhandlungsschrift Nr. 36 vom 04.06.2019 2. Konkurrenzverwaltung Höchst, Fußach, Gaißau Beschlussantrag zu Grundtauschgeschäften im Zusammenhang der Hofaussiedlung Fink, Höchst 3. Anregung zur Änderung der Flächenwidmung Gstr. 1974, Ergänzung der Flächenwidmung von (BW) in BW – Baufläche Wohnen 4. Verordnung zur Änderung der Hausnummern Schulstraße/Bungat 5. Zwischenbericht der Ausschüsse für Zentrum/Raumplanung 6. Mitteilungen 7. Allfälliges Seite:2 ERLEDIGUNG DER TAGESORDNUNG 1. Genehmigung der Verhandlungsschrift GV Sabine Hofer brachte einen Einwand bzw. eine Bitte vor: „Ich habe einen Einwand oder eine Bitte. Es steht der Satz drinnen, dass ich gesagt habe, dass er nicht Landwirt sondern Händler ist. Das ist nicht richtig. Er ist sehr wohl Landwirt, aber er ist überwiegend Händler und lebt davon. Und was für mich auch noch schwierig ist: Dadurch dass ich mich für diese Leute eingesetzt habe, sind sehr viele Gerüchte entstanden. Am Tag nach der Sitzung wurde erzählt, dass ich schuld bin, dass er 100.000 € verliert. Bevor ich jedoch etwas gesagt habe, Ernst, hast du hier in der Diskussion schon vorgeschlagen – was nichts Negatives war – dass aufgrund des Fehlens des Gutachtens, der Tagesordnungspunkt vertagt werden soll. Das hast du schon gesagt, bevor ich einen Satz gesagt habe. Für mich persönlich wäre es ganz wichtig, dass das ins Protokoll mit aufgenommen wird. Somit kann man mir nicht die Schuld geben, denn diese lasse ich mir nicht zukommen. Als Gemeindevertreter vertrete ich das, was die Leute bei mir anbringen und lese es vor. Ob das auch meine Meinung ist oder nicht, ist dabei unwichtig. Ich möchte nur das was die Leute mir bringen, hier anbringen. Es wäre meine Bitte, dass im Protokoll erwähnt wird, dass das nicht von mir gekommen ist, sondern dass du das vorher in der Diskussion schon vorgeschlagen hast.“ Aufnahme des Einwandes von Sabine Hofer als Ergänzung zur 36. Verhandlungsschrift: (wörtliche Wiedergabe der Wortmeldung) Wortprotokoll von Sabine Hofer aus der GV Sitzung vom 04.06.2019 „Die Leute, die Landwirte sind, sind hier mehr involviert, als solche, die damit nichts zu tun haben. Einige Landwirte haben sich zusammengefunden und sich an mich gewendet. Ich möchte euch vorlesen, worum es ihnen hier geht: Grundstückstausch Fink, Konkurrenzverwaltung: Für eine gerechte Aufteilung der öffentlichen Grundstücke der Konkurrenzverwaltung: (Anmerkung Sabine: Es geht hier ja wirklich um Böden, die Höchst, Fußach und Gaißau gehören und wir sind verantwortlich dafür, dass nichts ungerecht verloren geht.) Zuallererst möchten wir, der Großteil der Landwirtschaft im Rheindelta (Anmerkung Sabine: Da muss ich auch noch etwas dazu sagen: Herr Fink ist ein Heuhändler, kein Landwirt. Er hat zwar ein paar Kühe, aber er ist in erster Linie Händler. Das heißt, er gehört nicht zu den Leuten, die sich hier beschweren.) Seite:3 festhalten, dass es sich bei dieser Angelegenheit um nichts Persönliches handelt. Zudem stellen wir klar, dass der aktuell diskutierte Grundstückstausch Fink – Konkurrenzverwaltung von einem Großteil der Landwirte des Rheindeltas und der Bevölkerung abgelehnt wird. Tatsache ist, dass der Antragsteller im Besitz von genügend geeigneter Landwirtschaftsfläche ist und deshalb kein öffentlicher Grund zur Verfügung gestellt werden muss. Es handelt sich daher in dieser Angelegenheit um eine rein private Interessenslage. Des Weiteren ist festzuhalten, dass die Bodengüte (Anmerkung Sabine: Das ist genau das, was Reinhard gesagt hat – das KV Grundstück ist gewidmet in Sonderfläche und zwar in Gemüse und Obstbau, das ist eine relativ hochwertige Widmung. Der Wert ist viel höher als der des zum Tausch angebotenen Grundstückes und hier ist das Gutachten wichtig.) Zudem wäre in weiterer Folge eine Umwidmung in der Grünzone in Gewerbegebiet notwendig, da es sich um einen Gewerbebetrieb (er ist ein Heuhändler) handelt. Das heißt, es wird nicht eine landwirtschaftliche Fläche, sondern eine Gewerbefläche. Die Umwidmung des Grundstückes in Gewerbegrund hätte eine Vervielfachung des Grundstückswertes zur Folge. (Anmerkung Sabine: Also jeder andere, der ein Gewerbe hat, würde da nicht bauen. Und wenn, müsste man den Boden zum Preis vom Gewerbegrund kaufen. Sie haben hier auch noch Rhesischutz mit Fragezeichen dazugeschrieben…) Bgm. Ernst Blum stellte die Frage nach der Herkunft des Schreibens. GV Sabine Hofer: „Ein Teil Landwirte aus Gaißau, Politiker; mir überstellt hat es Alois Maier. Auf die Frage von Bgm. Blum, es werde von mehreren Landwirten gesprochen, antwortete GV Sabine Hofer, dass stimme so z.B. auch Bösch Fredi. „Das Problem ist folgendes: Alle Bauern haben Angst, dass wenn sie etwas dagegen sagen, dass sie eins auf den Deckel bekommen und hängen gelassen werden. Und darum würde in einer Sitzung nie ein Bauer dagegen sein.“ Friedrich Schneider sprach das Thema mit der Motorradsegnung an. Im Protokoll stehe, der Pfarrer habe eine Lärmbelästigung befürchtet. Das stimme gar nicht, das sei von ihm nie erwähnt worden. Das sei nur eine Interpretation. Das Thema war, dass man den Pfarrer als Anrainer und die Pfarre nicht informiert habe. Sein Vorschlag war, das in Zukunft besser zu machen. Es sei also falsch, dass hier stehe, der Pfarrer habe sich beschwert, mit ihm habe er nämlich gar nicht gesprochen. Es gehe ihm darum, dass wir als Gemeinde im Vorfeld solche Schwierigkeiten vermeiden können, indem man darauf hinweist. Bgm. Blum: Es habe sehr wohl Kontakt und Gespräche mit dem Pfarramt und dem Hr. Pfarrer durch den Präsidenten des Vereins gegeben und Bedenken der Lärmentwicklung wurden seitens des Hr. Pfarrers sehr wohl geäußert. Offizieller Veranstaltungsbeginn war um 11.00 Uhr, Beginn der Messe jeweils um 10.00 Uhr und die Messe selbst wurde durch die ankommenden Fahrzeuge nicht gestört. Seite:4 Sabine Hofer hatte noch einen Ergänzungswunsch im Protokoll: Friedrich Schneider habe in der letzten Sitzung darum gebeten, Frau Senger-Weiß einen Dankesbrief zu schreiben. „Es wäre schön, wenn zusätzlich noch eine Befürwortung des Bürgermeisters dabei stehen würde“. Friedrich Schneider berichtete kurz über den aktuellen Stand einer Aufstiegshilfe für Tiere. Er sei am nächsten Tag nach der letzten Sitzung bei Bmstr. Gerhard Wimmersberger gewesen, um die Sache zu klären. Was in den Protokollen vom Herbst stehe, sei jedoch nicht immer richtig. Die Verhandlungsschrift Nr. 36 vom 04.06.2019 wird ansonsten mit Berücksichtigung der Einwände und Ergänzungen mehrstimmig (1 Gegenstimme Elke Wörndle) genehmigt. 2. Konkurrenzverwaltung Höchst, Fußach, Gaißau Beschlussantrag Hofaussiedlung zu Grundtauschgeschäften Fink, im Zusammenhang der Höchst Bgm. Ernst Blum erläuterte den Tagesordnungspunkt, welcher unter Berücksichtigung des unveränderten Sachverhalts und den Unterlagen der letzten GV Sitzung aufgrund des fehlenden Gutachtens in der letzten Sitzung vom 04.06.2019 auf die heutige Sitzung vertagt wurde. An den gerichtl. beeideten Sachverständigen DI Markus Krebitz wurde seitens der Konkurrenzverwaltung der Auftrag erteilt, ein Gutachten mit der Wertermittlung der Tauschflächen zu erstellen, welches mittlerweile vorliegt. Die Tauschflächen sind flächengleich und umfassen 15009m². Die erforderliche Aufzahlung um auch eine Wertgleichheit herzustellen wurde im Gutachten mit EUR 48.497, 14, - ermittelt, welche der Landwirt Wolfgang Fink an die Konkurrenzverwaltung zu begleichen hat. Damit wird insgesamt neben dem flächengleichen Tausch auch die Wertgleichheit hergestellt. GV Sabine Hofer: „Die Landwirte haben einige kritische Fragen gestellt, die wir nicht beantworten konnten. Eine der Fragen war zum Beispiel, warum er (Landwirt Fink) nicht ins Mockenried baut, weil er dort viele große Grundstücke besitzt. Der Grund ist, dass der Boden dort in sehr schlechtem Zustand ist. So ist man auf das Grundstück der Konkurrenzverwaltung als Alternative gekommen. Die Widmung der Flächen war ebenfalls ein Thema. Es stellt sich für mich die Frage, ob ein Gewerbebetrieb entstehen wird. Es darf hier landwirtschaftlichen Handel betrieben werden. Die Angst, dass die Firma Blum die Flächen irgendwann kaufen könnte, sollte hinfällig sein, da die Sonderfläche ganz klar definiert ist. Wenn wir viele Informationen gleich zu Beginn gehabt hätten, wäre es einfacher gewesen, diesem Projekt zuzustimmen.“ Bgm. Blum: sämtliche Unterlagen waren auf der letzten Sitzung vorhanden und der Sachverhalt umfassend erläutert. Es wurde nochmals klar festgehalten, dass in der Gemeindevertretung nie von einer gewerblichen Betriebswidmung gesprochen wurde. Die genaue Bezeichnung laute Freifläche Sondergebiet Handel mit Landwirtschaftlichen Produkten und alle Informationen lagen vor. Seite:5 Wortmeldung von Elke Wörndle: „Ich habe mehrere Einwände und zwar: In diesem Beschlussantrag wie er hier steht, stehen als Ausgleichflächen immer noch die ursprünglichen Flächen drinnen, die nach meiner Einschätzung Nr. 2847 ist ganz ein schmaler Streifen, Nr. 3192 ist ein ganz schmaler Streifen, da kommt man niemals auf einen flächenmäßigen Ausgleich, ganz zu schweigen von einem qualitativen, weil man bedenken muss: Hier wird Grünfläche/Landwirtschaftsfläche/Obstbaufläche umgewidmet in Bau- und Gewerbeland und als Ausgleich gibt man den Gemeinden ein paar Fetzen Fläche irgendwo anders. Das erhöht deren administrativen Aufwand, es gibt keine entsprechende Grünflächen zurück, dafür müsste man nämlich - wenn es wirklich ein Ausgleich wäre - Bauland zurückwidmen in Grünfläche. Jetzt lacht ihr wahrscheinlich, weil das für euch nicht in Frage kommt, aber bitte ich erinnere nochmal an das Stichwort Klimakrise: Wir können nicht einfach laufend Grünflächen verscherbeln und mit solchen schönen Worten so tun, als würden wir tatsächlich einen Ausgleich schaffen. Außerdem kommt für mich nicht in Frage, dass wir einen Landwirt unterstützen, der inzwischen den Großteil seines Eintrags mit dem Verkauf von Gras macht, was er damit manifestiert, dass er unsere Böden missbraucht. Immer mehr Erosion, immer schlechtere Grundwasserverhältnisse, sicher kein Wasserschutz mehr und sicher keine Artenvielfalt mehr und wir unterstützen das, indem wir einen Pachtvertrag quasi auf unendlich vergeben ohne entsprechende Auflagen. Ich sehe nicht ein, warum das nötig ist und ich werde diesem Vertrag so nicht zustimmen und ich möchte unbedingt überprüft wissen, ob die Flächen in dieser Auflage überhaupt die richtig genannten Flächen sind, ansonsten müssen wir es leider nochmal vertagen.“ Der Bürgermeister könne nicht einfach schlechte und falsche Unterlagen herausgeben und danach sein Stimmvieh zusammentreiben. Es folgten lautstarke Zwischenrufe. Bgm. Ernst Blum widersprach falsche Unterlagen vorgelegt zu haben. GV Wörndle bezeichnete die Mitglieder der FWG Fraktion als „Typen“, Bgm. Blum erteilte GV Wörndle den 1. Ordnungsruf. Mit den Worten: „Ach, damit kann ich leben“ wird dieser von GV Wörndle zur Kenntnis genommen. Bgm. Blum betonte ein weiteres Mal, dass das Gutachten des gerichtlich beeideten Sachverständigen nicht in Zweifel zu ziehen sei, sollte GV Wörndle anderer Auffassung sein, so habe diese ein Gegengutachten vorzulegen. Flächenund Wertausgleich für die Konkurrenzverwaltung sei gegeben und es liege keine Verscherbelung von Flächen vor. In einem längeren Statement unterstellte GV Wörndle, dass beauftragte Sachverständige ihre Gutachten zurechtbiegen. Bgm. Blum ermahnt die Diskussion sachlich zu führen und bezeichnete die Wortwahl von GV Wörndle als inakzeptabel. Seite:6 GV Reinhard Blum erkundigte sich über die Flächen, welche für eine 30-jährige Verpachtung vorgesehen seien. Die betreffenden Flächen wurden lt. vorliegenden Plänen auf Leinwand präsentiert und durch den Bgm. erläutert. GV Elke Wörndle: „Wohlgemerkt, das sind 6 ha, das ist nicht sein Bedarf, sondern das geht weit darüber hinaus. Ich verstehe echt nicht, warum man… finde ich echt nett. Soll ich mein Haus auch anzünden, kriege ich dann auch das 10fache? Fände ich nett.“ GV Karin Meier: „Unterstellt du ihm jetzt, dass er sein Haus selber angezündet hat?“ GV Wörndle: „Ich frage nur, wenn das einmal das neue Geschäftsmodell wird…“ Es folgen lautstarke Zwischenrufe. Bgm. Ernst Blum ermahnt neuerlich zur Sachlichkeit. Über den schriftlich vorliegenden Antrag unter zu Grunde Legung der beigefügten Unterlagen samt Gutachten erfolgte die Abstimmung. Antrag an die Gemeindevertretung gleichlautend Konkurrenzverwaltung für die Verbandsgemeinden: der Vorlage der Aus den Grundstücken Nr. 3521/3, Nr. 4784/6 und Nr. 4680/5, alle KG-91111 Höchst, im Eigentum der Gemeinde Höchst zu 4/7 Anteilen, der Gemeinde Fußach zu 2/7 Anteilen und der Gemeinde Gaißau zu 1/7 Anteilen wird eine neue Parzelle mit einer Fläche von ca. 1, 5 ha. für die Hoffläche (Baufläche) erstellt. Im Grundbuch ist für dieses neu parzellierte Grundstück ein zukünftiges Vorkaufsrecht für die Verbandsgemeinden für den Fall festzuhalten, dass die Landwirtschaft auf dieser Parzelle nicht mehr betrieben wird. Als Tauschflächen stellt Hr. Fink das Grundstück Nr. 2847 (KG-Höchst) im Bereich „Lochsee“ und das Grundstück Nr.3192 (KG-Höchst) im Bereich „Birnbaum“ zur Verfügung. Die fehlende Grundfläche für einen flächengleichen bzw. wertgleichen Tausch erhält Wolfgang Fink von Elmar Türtscher. Dessen Grundstück Nr. 3193 grenzt an das Tauschgrundstück Nr. 3192, zwischen diesen Grundstücken erfolgt die Zu- bzw. Abschreibung. An Ing. Krebitz wurde der Auftrag erteilt, ein Gutachten mit der Wertermittlung der Tauschflächen zu erstellen. Die Kosten das Gutachten Krebitz und für die Vermessung der Grundstücke samt Eintrag in den Grenzkataster trägt Hr. Fink. Über die Grundflächen der drei Grundstücke Nr. 3521/3, 4784/6 und 4680/5 die nicht als Tauschfläche verwendet werden, wird ein Pachtvertrag über 30 Jahre, gesichert mit einer Willenserklärung über die Fortführung der Verpachtung, abgeschlossen. Es besteht bereits nach 20 Jahren die Möglichkeit, um eine Verlängerung des langfristigen Pachtvertrages anzusuchen. Voraussetzung für die Durchführung des Grundstückstausches und Abschluss des langfristigen Pachtvertrages ist die behördliche Bewilligung des Aussiedlerhofes und dessen Umsetzung. Seite:7 Der Beschlussantrag zu Grundtauschgeschäften im Zusammenhang der Hofaussiedlung Fink, Höchst wurde mehrstimmig (1 Gegenstimme GV Elke Wörndle) genehmigt. GV Elke Wörndle bezweifelte erneut die Richtigkeit der bezeichneten Teilflächen; Es folgten darauf wieder heftige Zwischenrufe. GV Wörndle bezeichnete die Gemeindevertreter wörtlich als „lauter Dödl“. Bgm. Blum ermahnte erneut Gesprächsdisziplin einzuhalten, da die Sitzung für die Protokollierung auf Tonband aufgezeichnet werde. Es folgten erneute Zwischenrufe und Beschimpfungen. GV Manfred Bechter ersuchte erneut einen Ordnungsruf zu erteilen. Bgm. Blum erteilte den 2. Ordnungsruf für GV Wörndle, welche nach weiteren verbalen Beschimpfungen gegen die Gemeindevertreter: „…euch Dödl braucht es gar nicht“, unentschuldigt die Sitzung der Gemeindevertretung verlassen hat. Bgm. Blum verwehrte sich gegen die Äußerungen von GV Wörndle, die Gemeindevertreterinnen und -vertreter als Dödl zu bezeichnen, dies werde in der Verhandlungsschrift festgehalten. 3. Anregung zur Änderung der Flächenwidmung Gstr. 1974, Ergänzung der Flächenwidmung von (BW) in BW – Baufläche Wohnen Im Zuge einer Grundstücksteilung im Jahr 2014 wurde die Widmungsgrenze auf Gstr. 1974 nicht mitgeändert. Daher ist nun eine parzellenscharfe Widmungsbereinigung vorgesehen. Das Grundstück 1974 mit einem Flächenausmaß von 146, 3m² soll von Baufläche Wohnen Erwartung (BW) in Baufläche Wohnen BW ergänzt werden. Auf Antrag des Bürgermeisters und Empfehlung des Raumplanungsausschusses wird der Anregung von Reinhard Schneider zur Änderung der Flächenwidmung lt. vorliegendem Plan für die Gstr. 1974 einstimmig von der Gemeindevertretung beschlossen. 4. Verordnung zur Änderung der Hausnummern Schulstraße/Bungat Auf Empfehlung von verschiedenen Ausschüssen soll der Schulbereich verkehrsfrei gemacht werden. Derzeit sind 3 Objekte künftig über Bungat zu erschließen. Dazu ist neben einer Verordnung nach dem Straßenpolizeigesetz in Verbindung mit der STVO Geschwindigkeit für den Bereich Schulplatz – (Zuständigkeit Bgm. und GVO). Auch eine Verordnung zur Festlegung der Hausnummern lt. vorliegendem Plan ist erforderlich. Zur Erhöhung der Verkehrssicherheit auf dem Schulplatz wird der Antrag auf die erforderliche Hausnummern Umnummerierung lt. vorliegendem Plan einstimmig zugestimmt. Seite:8 5. Zwischenbericht der Ausschüsse für Zentrum/Raumplanung Der Zwischenbericht wurde von Dr. Wolfgang Herburger erstellt. Empfehlung an GV – Beschlüsse Beschluss der GV: Das bisherige Planungs- und Baufeld Zentrum soll lt. einstimmigen Beschlüssen (in gemeinsamer Sitzung) des 12. Zentrums- u. 16. Raumplanungsausschusses am 10.04.2019 um die zwischenzeitlich erworbenen Areale – Krone mit nebenliegendem Grund erweitert und in einem Planungswettbewerb Zentrum eingebunden werden. Beschluss des Auftrags an Zentrums-/Raumplanungsausschuss (lt. Empfehlung v. 15. ZA/19. RPA am 17.06.2019): Das Raumprogramm soll für einen Planungswettbewerb Zentrum detailliert werden. Die Vorbereitungen zum Beschluss der Auslobung des Wettbewerbes zur Zentrumsgestaltung soll durchgeführt werden. Rückblick – bisherige Ergebnisse 1. Zentrumsausschuss seit 17.07.2018 – 11 Sitzungen; davon 7 Sitzungen gemeinsam mit Raumplanungsausschuss; alle Sitzungen beschlussfähig, alle Entscheide einstimmig, alle Protokolle bestätigt (außer jüngste Sitzung). 2. Definition Zentrum – Entwicklung von Ansätzen, wie Zentrum attraktiviert werden kann insbesondere auch mit definierten Projekten (Halle/n, Schulentwicklung, Gemeindeamt, betreutes Wohnen, Gastronomie, Aktivitäten f. Fußach) – Ziel: Anreize zur Belebung des Zentrums schaffen und im REK abbilden 3. Überarbeitung des Zukunftsbildes (Leitbild-Entwurf) mit Vorbereitung der Überleitung REK-Fußach in REP (Räumlicher Entwicklungsplan) der Gemeinde – mit Ausschuss-Workshops intern, Workshops mit Raumplanern DI G. Salzmann/Büro stadtland), Bürgerbeteiligung (2 Bürger-Spaziergänge 26./27.04.2019) 4. Diskussion zur Entwicklung und Vorbereitung der raumplanerischen Instrumente für die Zentrumsentwicklung (Definition Kerngebiet, Verordnung für Baugrundlagen, Richtlinien für Baudichte, Altbestand, Baumassenerhebung mit Typologie im Ort… Raumplanerin DI G. Salzmann) 5. Klärung aktueller und künftiger Raumbedarfe der wichtigen Zentrumsnutzer gestartet (Schule, Vereine, Rathaus) unter Einbindung maßgeblicher Vereine mit Hallennutzung (Umfrage, Präsentation vor Ausschüssen, Analyse/Vergleich mit 2015, Detailabstimmung in Vorbereitung) 6. Statuserhebung – Zustand der Zentrumsbebauung mit Rundgang/Diskussion mit G.W. 7. Abstimmung des ZA/RPA mit Verkehrskonzept (Zentrum) Weiteres Vorgehen – nächste Schritte 1. Detaillierung und Abstimmung der räumlichen Anforderungen der Schule, Vereine und Gemeindeverwaltung (Raumprogramm erstellen) als Basis für einen Zentrums-Wettbewerb 2. Erarbeitung des Raumprogramms der Gemeinde mit Dienststellenanalyse Seite:9 3. Überarbeitung des REK zum REP (Räumliches Entwicklungskonzept) bis Diskussions-/Beschluss-Entwurf – mit Bürgereinbindung 4. Bürgereinbindung/-information zum Diskussionsstand REP (geplant 04.10.2019) 5. Vorbereitung zur Durchführung eines Auslobungsprozesses für einen Zentrumswettbewerb (Klärung der Bedarfe für Entwurf eines Raumbuches) 6. Erste Grobkostenanalyse (lt. ÖNORM B1801/1) – nach Vorliegen des Raumbuch-Entwurfes – für erste Kostenabgrenzung lt. ÖNORM als Basis für weitere Abklärungen vor Wettbewerbsauslobung) 7. Vorbereitung zum Beschluss der Auslobung eines Wettbewerbs 8. Beschluss der Auslobung eines Wettbewerbes durch die GV 6. Mitteilungen Vergangenen Freitag hatte die Feuerwehr einen Brandeinsatz auf einem Boot vor der Tankstelle in der Schanz. Insgesamt waren 26 Feuerwehrleute im Einsatz, der den ganzen Vormittag hindurch dauerte. Die Bodenseemessstation Bregenz zeigt die Alarmstufe 1 mit 466 Pegel. Die nächsten Tage und Wochen wird der Pegel durch das Schmelzwasser ungefähr auf dem Stand bleiben. Eine gerichtliche Auseinandersetzung um einen Liegeplatz ist zugunsten der Gemeinde Fußach ausgegangen. Am letzten Tag der Möglichkeit des Einspruches ist Berufung gegen dieses Urteil eingelegt worden und liegt nun zur Entscheidung am Landesgericht Feldkirch. Aufgrund der Hafenordnung hat der Gemeindevorstand letztes Jahr eine Kündigung ausgesprochen, weil mehrere Boote in anderen Häfen festgestellt wurden. Diese Kündigung wird vom Liegeplatzinhaber jedoch nicht akzeptiert. Morgen finden zwei Verhandlungen statt. Auf den Bescheid für den Austausch von Pumpendruckleistung im Schöpfwerk in Fußach wird derzeit gewartet. Im ersten Teil wurde das Schöpfwerk bereits mit neuen Rohren versehen. Anschließend findet die Verhandlung über den Lückenschluss des Radweges auf dem Polderdamm vom Tennisplatz bis zum Teichweg statt. Die Ertragsanteile für den Monat Juni 2019 (EUR 178.246, 00) abzüglich der anteiligen Landesumlagen, sowie der Entlastungsbeitrag in der Höhe von EUR 31.570, 00 als Teilentlastung der Gemeinden für die gemäß § 25 Mindestsicherungsgesetz (MSG) im Jahr 2019 zu leistenden Gemeindebeiträge für den Sozialfonds sind eingegangen. Sitzungstermine: - Grundverkehrsortskommission am 09.07.2019 - Raumplanungssitzung anschließend - 2 Sitzungen der Gemeindewahlbehörde Seite:10 - Jagd Vollversammlung Die jährliche Blutspendeaktion findet am 15.07.2019 in der MZH statt. Am 20.07.2019 findet die offizielle Eröffnung der Poststelle Fußach statt. 7. Allfälliges GV Ulrich Sagmeister erkundigte sich über die Straßenbeleuchtung in der Wiesenstraße/Dorfstraße. Erklärung dazu: Das Beleuchtungssystem muss am Tag eingeschaltet werden, damit der Fehler gefunden werden kann. GVE Friedrich Schneider bedankte sich aus über das gute Voranschreiten der Zentrumsplanung. Bzgl. des Themas Konkurrenzverwaltung merkte er an, dass beteiligte Ausschüsse früher reagieren, damit keine Gerüchte entstehen. Bgm. Ernst Blum verwies auf die einstimmigen Beschlussfassungen in der Konkurrenzverwaltung, als auch im Landwirtschaftsausschuss der Gemeinde Höchst und deren Gemeindevertretung. Die so voran gegangenen Beratungen hätten keine Anzeichen erkennen lassen, dass darüber hinaus andere Ausschüsse damit zu befassen gewesen wären. GR Jörg Blum verwies auf die Liste mit den Wahlpunkten. Laut dieser Liste sei nicht klar, wer komplett ausgeschieden sei und wer weiterhin als Fraktionsmitglied tätig bleibt. Bgm. Ernst Blum erklärte, dass ein Gemeindevertreter, der sein GV Mandat zurücklegt – trotzdem aber GV Ersatz und Fraktionsmitglied bleibt- an genau derselben Stelle bleibe, rücke punktemäßig weder vor noch zurück. Es wird vom Bgm. u. der Büroleiterin eingeräumt, dass aufgrund kurzfristiger Erreichbarkeiten offenbar auch die Reihenfolge nicht immer eingehalten werden konnte. Peter Zucali bedankte sich bei Vbgm. Werner Egger für die Mithilfe bei der Aktivierung des Dorfbrunnens. Friedrich Schneider sprach das Thema Hochwassersicherheit am Neuen Rhein an, das Thema werde nach seiner Ansicht am Unterlauf nicht ernst genug genommen. Nach seiner Meinung vertrage der äußere Damm im Bereich Fußach die Durchflussmenge von 3.100 lt/sec. nicht. Das Thema müsse ernster genommen werden und verwies auf bisherige Ereignisse mit weniger Durchflussmengen und das Ereignis von 1987. Bgm. Ernst Blum verwies dazu, dass im Rahmen der zugewiesenen Dammkontrollen durch die Feuerwehr bei Vorliegen entsprechender Warnstufen, erkennbare Wasseraustrittsstellen markiert werden und diese der Rheinregulierung gemeldet werden. Es wurde auch anlässlich des letzten Rheinhochwassers im Frühjahr sowohl mündlich als auch schriftlich die Begutachtung der Feststellungen durch den Bürgermeister eingefordert. Dies, nachdem im Auftrag der IRR, Geologen keine Notwendigkeit eines dringenden Handlungsbedarfes gesehen haben. Seite:11 Eine gemeinsame Beratung dazu im Rahmen der vorgesehenen Nachbesprechung wurde ebenfalls eingefordert und zugesagt. GR Jörg Blum gab an, ebenfalls Markierungsstellen am Damm festgestellt zu haben. Manfred Bechter bat Bgm. Blum um Einleitung rechtlicher Schritte gegen das Verhalten von Elke Wörndle. Solche Beschimpfungen müsse sich die Gemeindevertretung nicht bieten lassen. Schluss der Sitzung: 21.10 Uhr Bürgermeister: Schriftführerin: Seite:12