20190910_GVE038

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Letzte Änderung 19.10.2021, 20:05
Gemeinde Fussach
Bereich oeffentlich
Schlagworte: _fu,_fu2019gve,fußachvertretung
Dokumentdatum 2019-09-10
Erscheinungsdatum 2019-09-10
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VERHANDLUNGSSCHRIFT Gemeindevertretung – GV 38/ 2019 über die 38. öffentliche Sitzung der Gemeindevertretung Fußach vom 10.09.2019 im Schulungsraum des Feuerwehrgerätehauses Beginn: 20.00 Uhr Vorsitz: Bgm. Ernst Blum Schriftführerin: Verena Hagen Anwesend: Liste Bürgermeister Ernst Blum und Freie Wählergemeinschaft (FWG): Vbgm. Werner Egger, GR Karin Meier, GR Martin Doppelmayer, Martin Schneider, Günter Leitold, Ulrich Sagmeister, Sabine Hofer, Michaela Schwarz, Klaus Kuster, Manfred Bechter und als Ersatz Gerhard Winkler und Sabine Weinzierl Entschuldigt: Reinhard Blum, Felix Dünser Unabhängige und ÖVP Fußach (ÖVP): GR Jörg Blum, GR Roberto Montel, Rudolf Rupp, Peter Zucali, Boris Sinn, Wolfgang Weh, Hubert Winkler und als Ersatz Friedrich Schneider, Thomas Kaltenbrunner und Raimund Rusch Entschuldigt: Florian Schrötter, Claudius Lässer, Stefan Niederer Grüne: Ruth Kanamüller Unentschuldigt: Elke Wörndle Seite:1 Bgm. Ernst Blum eröffnete die Sitzung, begrüßte die Mitglieder der Gemeindevertretung und die Zuhörer und stellte die Beschlussfähigkeit sowie die ordnungsgemäße Einladung mit Tagesordnung fest. Vor Einstieg in die Tagesordnung stellt Bgm. Ernst Blum den Antrag, den 1. Tagesordnungspunkt Nachtragsvoranschlag Gemeinde Fußach 2019 zu vertagen, da zuvor noch eine Sitzung des Gemeindevorstandes zur Beschlussfassung erforderlich ist. Dem Antrag wird einstimmig zugestimmt. Ein Appell von Bgm. Ernst Blum an die Gemeindevertretung: Der Ablauf der Sitzung wird mit Tonband aufgenommen. Dieses anschließend für die Niederschrift abzuhören stellt sich als schwierig dar, da eine entsprechende Sitzungsdisziplin in letzter Zeit etwas vernachlässigt wurde. Daher die Aufforderung an alle: Wenn einer am Wort ist, ein Durcheinander- und Dazwischenreden zu unterlassen. Tagesordnung: 1. Nachtragsvoranschlag Gemeinde Fußach 2019 2. Beratung und Beschlussfassung Ankauf von Liegenschaften 3. Beratung und Beschlussfassung Geh- und Fahrrecht 4. Beschlussanträge des Raumplanungsausschusses: a) Baugrundlagen Liebera b) Wegverbindung lt. Baugrundlagenvorschlag Liebera/Hirschenweg 5. Anregung zur Änderung der Flächenwidmung Gst. 1508, 1509 von FL Freifläche Landwirtschaft in Baufläche Wohnen BW Antrag zur Einleitung des Anhörungsverfahrens 6. Entgegennahme von Zahlungen 7. Mitteilungen 8. Genehmigung der Verhandlungsschrift Nr. 37 vom 02.07.2019 9. Allfälliges Seite:2 ERLEDIGUNG DER TAGESORDNUNG 1. Nachtragsvoranschlag Gemeinde Fußach 2019 Vertagt. 2. Beratung und Beschlussfassung Ankauf von Liegenschaften Durch Anregung in der Gemeindevertretung wurden einige Gespräche zum Ankauf von Liegenschaften geführt. Die Verkaufsbedingungen liegen schriftlich vor und bilden Bestandteil des Beschlussantrages. Bgm. Ernst Blum erläutert unter Darstellung von Planvorlagen den Sachverhalt. Es handelt sich um folgende Grundstücke: - Gst. 210 in der Montfortstraße/Riedle - Bauparzelle .53 - Gst. 198 mit den dazugehörigen Parzellen 197/2 und 197/1 - Bauparzelle .295 - Bauparzelle .52 Vereinbart wurde, dass die Beschlussanträge gefasst und unter den vorliegenden Rahmenbedingungen entsprechende Verträge durch einen Notar/RA erstellt werden. a) Der Ankauf der Gst. .52 mit 289 m² wird unter den vorliegenden Bedingungen einstimmig genehmigt. b) Der Ankauf der Gstnr. 198, 197/1, 197/2, 210, .295 und .53 mit insgesamt 1049 m² wird unter den vorliegenden Bedingungen ebenfalls einstimmig genehmigt. 3. Beratung und Beschlussfassung Geh- und Fahrrecht Die gemeinsame Feuerwehrzufahrt als auch die Betriebszufahrt Fa. Blum führt über die Gst. 307/6 (Gemeinde Fußach) und 307/108 (Fa. Blum GmbH). Zur Herstellung der beiderseitigen Rechtssicherheit auch im Hinblick auf die Instandhaltungspflicht und Haftung des Straßenerhalters, wird der Einräumung Seite:3 eines gegenseitigen Geh- und Fahrrechtes lt. Plan zugestimmt und ist grundbücherlich sicher zu stellen. Die Herstellung eines tragfähigen Belages und deren dauerhaften Instandhaltung obliegt der Fa. Blum. Der Antrag von Bgm. Ernst Blum über das gegenseitige Geh- und Fahrrecht wird einstimmig genehmigt. 4. Beschlussanträge des Raumplanungsausschusses: Nach Erläuterungen von Bgm. Ernst Blum und Empfehlung Raumplanungsausschusses werden nach ausführlicher Diskussion Gemeindevertretung folgende Anträge einstimmig beschlossen: des der a) Baugrundlagen Liebera Die Empfehlungen der Bebauungsgrundlagen aus der Quartiersstudie DI Türtscher als Grundlage für einen durch den Bauträger ZIMA auszulobenden Architekturwettbewerb „Liebera“ werden durch die Gemeindevertretung beschlossen. Der Beschluss bildet gleichzeitig Grundlage für einen weiteren Beschluss bei Antragstellung für eine Ausnahme nach der Baumassenverordnung von 2, 5 auf 3 Geschosse nach Anhörung entsprechend den Bestimmungen des RPG. b) Wegverbindung lt. Baugrundlagenvorschlag Liebera/Hirschenweg Aufgrund des Vorschlages aus der Quartiersstudie zur Erschließung einer niederrangigen Fuß/Radwegverbindung zum Hirschenweg/Harderstraße/Bushaltestelle Hirschen, wird unter Vorbehalt der kostenlosen Einbringung und Erstellung einer Wegverbindung, von der Liebera durch den Bauträger ZIMA, im Ergebnis eines Wettbewerbes, der Bereitstellung einer Wegbreite von zwei Metern, für den genannten Zweck über das gemeindeeigene Grundstück Gst. Nr. 852/5 flächensparend und am östlichen Grundstücksrand, zur aktiven Förderung und Benutzung des öffentlichen Verkehrs, zugestimmt. 5. Anregung zur Änderung der Flächenwidmung Gst. 1508, 1509 von FL Freifläche Landwirtschaft in Baufläche Wohnen BW Antrag zur Einleitung des Anhörungsverfahrens Es handelt sich um ein schmales Grundstück in der Gießenstraße, Freifläche Landwirtschaft angrenzend an bereits gewidmete Bau Wohnfläche. Die Bebaubarkeit ist durch ein vorliegendes Einreichprojekt nachgewiesen. Der Antrag von Bgm. Ernst Blum zur Einleitung des Anhörungsverfahrens lt. vorliegendem Plan wird einstimmig genehmigt. Seite:4 6. Entgegennahme von Zahlungen Bgm. Ernst Blum stellt den Antrag, den Gemeindebediensteten Sabine Weinzierl (Sekretariat) und Wolfgang Weiß (Poststelle, Bürgerservice) die Ermächtigung zur Entgegennahme von Barzahlungen gemäß § 79 Abs. 3 GG zu erteilen. Der Antrag von Bgm. Ernst Blum wird mehrheitlich mit 23 Stimmen beschlossen. Sabine Weinzierl nimmt Befangenheit wahr. 7. Mitteilungen Kurzer Bericht über die Poststelle Fußach: Die Umsätze verlaufen bisher erfolgreich. Die Bewerbung um eine Vertriebspartnerschaft für eine Lotto/Toto Annahmestelle in der Poststelle Fußach wurde durch die Lottogesellschaft geprüft. Es wurde dazu schriftlich mitgeteilt, dass aus wirtschaftlichen Gründen keine weitere Annahmestelle eingerichtet werden kann. In einer Hafenangelegenheit wurde berichtet, dass der Rechtsstreit zugunsten der Gemeinde Fußach in erster Instanz positiv ausgegangen ist. Die Gegenpartei hat jedoch Berufung erhoben und das Landesgericht Feldkirch hat dieser stattgegeben. Somit ist der Liegeplatz weiterhin bis zum Vertragsende in Benützung. Bezüglich des Rattenproblems hauptsächlich im Gebiet Spital und darüber hinaus hat Bgm. Ernst Blum ein Schreiben an Sanitätsdirektor Dr. Grabher und Landesveterinär Dr. Greber mit der Bitte um Unterstützung geschickt. Für allfällige Maßnahmen ist die Rückmeldung abzuwarten. Am 14.09.2019 findet wieder die Aktion RhineCleanUp statt. Die Gemeinde Fußach ist wie letztes Jahr als einzige Gemeinde Vorarlbergs dabei. Vorweg ein Dank an die Mitglieder des Umweltausschusses für die Mitwirkung. Am selben Tag findet die offizielle Radweg Eröffnung am Lustenauer Kanal statt. Einladungen des Landes sind an die Mandatare ergangen. Am 27.09.2019 findet ein Re-Use Sammeltag im ASZ Königswiesen statt. Bgm. Ernst Blum hat mit Vertretern der Einsatzleitung die Versuchshalle Rhesi besichtigt, wobei das Geschiebeverhalten im Versuchsmodell ohne Wasserzufluss begutachtet werden konnte. Die Ertragsanteile für die Monate Juli 2019 (EUR 346.139, 00), August 2019 (EUR 234.747, 00) und September 2019 (EUR 230.542, 00) abzüglich der anteiligen Landesumlagen, sowie die 1. Rate 2019 der strukturstärkenden Bedarfszuweisung in Höhe von EUR 8.000, 00 sind eingegangen. Seite:5 Die Verhandlung der BH Bregenz über das letzte Teilstück Radweg Tennis bis Teichweg hat bereits stattgefunden und am selben Tag die Verhandlung Schöpfwerk Fußach – 2. Teil der Erneuerung der Auslaufrohre aus dem Schöpfwerk in den Damm. Über den Sommer haben 2 Sitzungen des Raumplanungsausschusses, eine gemeinsame Sitzung Raumplanung/Zentrumsplanung, eine Gemeindevorstandssitzung und zwei Besprechungen Raumplanungsangelegenheiten mit dem Land Vorarlberg stattgefunden. in Abschließend eine Bitte von Bgm. Ernst Blum zur letzten GV-Sitzung: Unsere Mandatare und Mandatarinnen üben ein gewähltes Mandat und Ehrenamt aus und es entbehrt jeden Anstandes und fehlenden Respekts, diese zu beschimpfen. Ungebührliches Verhalten mit verbalen Beschimpfungen stellt ein Verstoß gegen Anstand, Sitte und Sitzungsdisziplin dar. Das Verlassen der Sitzung vor Schluss ohne triftigen Grund, bedeutet unentschuldigtes Fernbleiben. Nach zweimalig erteiltem Ordnungsruf an GV Wörndle war das Aussprechen einer Ordnungsstrafe aufgrund des überstürzten Verlassens der Sitzung nicht möglich. Das ist nun Angelegenheit der Aufsichtsbehörde. Mandatare müssen sich im Klaren sein, dass es bei öffentlichen Äußerungen und Ausdrucksweisen auch Grenzen gibt. Dazu zählen sowohl persönliche verbale Äußerungen, als auch Niedergeschriebenes in Medien wie Facebook, Email, etc. Überschreitungen haben unter Umständen strafrechtliche Relevanz und können auch zivilrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen, auf die die Gemeinde keinen Einfluss hat. Prüfungen des Sachverhalts sind deshalb an die Aufsichtsbehörde als auch an die Staatsanwaltschaft ergangen. Ich glaube, dass uns allen daran gelegen ist, dass auch bei unterschiedlichen Meinungen, respektvoll miteinander umgegangen wird. So wie das über viele Jahrzehnte vorbildlich untereinander gepflogen wurde und insgesamt jeder das Beste zum Wohle der Gemeinde einbringen möchte. Ruth Kanamüller möchte wissen, was für rechtliche Konsequenzen die Folge sind. Bgm. Ernst Blum erläutert, dass diese durch Prüfung des Sachverhaltes der Aufsichtsbehörde und der Staatsanwaltschaft erst zu klären sind. 8. Genehmigung der Verhandlungsschrift Sabine Hofer war über das Protokoll verwundert, da etwa 20% des ganzen Protokolls um ihre Bitte gehen, die die vorhergehende Verhandlungsschrift betrifft. Ihre Bitte war, dass nur kurz erwähnt werden soll, dass Bgm. Ernst Blum vor ihrem ausführlichen Vortrag GV Reinhard Blum zugestimmt hat, den Tagesordnungspunkt zu vertagen. Bgm. Ernst Blum erklärt, dass grundsätzlich nichts aus dem Protokoll gestrichen wird. Alles was in der letzten Sitzung gesagt wurde, wurde ins Protokoll aufgenommen. Es wurde weder etwas interpretiert noch ausgelassen. Seite:6 Sabine Hofer weist jedoch auf einen Fehler hin. Sie habe diesen einen Namen, der im Protokoll festgehalten wurde, nicht genannt. Bgm. Ernst Blum lädt sie ein, das Tonband im Gemeindeamt abzuhören. Weiters weist Sabine Hofer darauf hin, dass in einem Absatz steht, Bgm. Ernst Blum habe gesagt, dass sämtliche Unterlagen vorhanden sind. Zwei Sätze weiter steht geschrieben, dass der Tagesordnungspunkt vertagt wurde, weil Unterlagen fehlen. Das stimmt nicht zusammen. Eine weitere Frage von Sabine Hofer: Wenn solche Änderungen bzw. Wünsche in der Sitzung angeregt werden, dass sie im Protokoll geändert werden sollen – wann genau wird es geändert? Weil wenn in dieser Sitzung über das letzte Protokoll abgestimmt werden soll, dann sollte das korrigiert werden. Das wird aber nicht im vorhergehenden Protokoll korrigiert, die Korrektur findet im neuen Protokoll statt. Erklärung von Bgm. Ernst Blum: Im jetzigen Protokoll muss festgehalten werden, dass die Anregung in Verbindung mit dem alten Protokoll zu sehen ist. Im alten Protokoll kann es nicht geändert werden, weil es dann nicht mehr angeschaut wird. Deshalb wird es im jetzigen Protokoll festgehalten. Feststellung von Ruth Kanamüller: Es müsste von einem Nachtrag und nicht von einer Änderung gesprochen werden. Wenn von einer Änderung die Rede ist, bedeutet das, dass die alte Verhandlungsschrift überarbeitet werden müsste. Wenn von einem Nachtrag die Rede ist, wird etwas ergänzt bzw. angehängt und das Original bleibt so wie es ist. Friedrich Schneider spricht die Motorradsegnung nochmal an. Der Pfarrer ist auf den Obmann der Red Knights zugegangen, weil er über Umwege erfahren hat, dass diese Veranstaltung stattfindet. Seine Anregung war, dass vor dem Festlegen von Terminen bzw. Veranstaltungen mit den zuständigen Personen gesprochen werden muss. Ruth Kanamüller möchte wissen, ob es stimmt, was Karin Meier im letzten Protokoll sagte und meinte damit die Frage an GV Wörndle, ob sie Herrn Fink unterstellen wolle, dass er sein Haus selbst angezündet hat. Dazu wird auf die wörtliche Wiedergabe in der Verhandlungsschrift verwiesen. Die Verhandlungsschrift Nr. 37 vom 02.07.2019 wird unter Berücksichtigung der oben genannten Erwähnungen mit zwei Gegenstimmen (Sabine Hofer und Ruth Kanamüller) mehrstimmig genehmigt. 9. Allfälliges Bgm. Ernst Blum weist darauf hin, dass in den nächsten Tagen die Einladungen an die Beisitzer der Sprengelwahlbehörde für die Nationalratswahl verschickt werden. Sabine Hofer informiert im Zuge der Sanierung der Mittelschule Mittelweiherburg darüber, dass die ganze Schule in die alte Hauptschule Markt verlegt. Die Sanierung wird voraussichtlich 2 Jahre dauern und 18. Mio Euro kosten. Seite:7 Rudolf Rupp informiert über das Verweilen von Jugendlichen vor dem KH Pertinsel auf dem Bänkle. Es gibt dort keine Mülleimer und der Müll wird dort einfach liegen gelassen. Es soll geprüft werden, ob Mülleimer dort aufgestellt werden können. Friedrich Schneider erkundigt sich über den Verlauf der Errichtung von Aufstiegshilfen für Tiere im Riedle/Bungat. Mit der Jägerschaft und Wasserwirtschaft ist mittlerweile abgeklärt, dass es im Herbst erledigt wird. Raimund Rusch regt an, dass eine Bushaltestelle beim neuen Spar eine Überlegung wäre, da es mit schweren Einkaufstaschen doch ein Weg zur Bushaltestelle Altes Postamt oder zur Bushaltestelle Hirschen ist. Bgm. Ernst Blum berichtet, dass dies bereits Thema in der Planungsphase war und Kontakt mit dem ÖPNV diesbezüglich aufgenommen wurde. Jörg Blum erkundigt sich über die Frankenkredite. Die letzten vier Jahre soll sich angeblich ein Polster der letzten Jahre angesammelt haben. In der nächsten Finanzausschusssitzung soll es einen Zwischenbericht diesbezüglich geben. Sabine Hofer informiert sich über die Wiedereröffnung im GH Schiffle, da ein Plakat ausgehängt ist, dass der Gastgarten zwei Tage in der Woche geöffnet hat. Friedrich Schneider spricht nochmal das Thema Hochwassersicherheit an. In jeder Sitzung erfolgt Zustimmung und danach ist das Thema wieder erledigt. Der Rhein hatte wieder einen Hochwasserpegel. Rhesi sei in aller Munde und in den Medien, die Gemeinde Fußach schlafe. Er befürchtet, dass die Misere von vor 120 Jahren sich wiederhole, wenn nicht etwas unternommen werde. Bgm. Ernst Blum informiert, dass speziell die festgestellten Wasserdurchströmungen am Rheindamm anlässlich vergangener Ereignisse durch unsere Ortsfeuerwehr festgehalten und dokumentiert wurde. Erklärungen der Rheinregulierung, dass durch Prüfungen von Geologen keine Veranlassungen notwendig seien waren Grund genug, um seitens der Gemeinde das Thema nochmals schriftlich bei der IRR zu urgieren und plausible Erklärungen dazu zu verlangen. Die beschriebene Untätigkeit insgesamt wird dementiert. Schluss der Sitzung: 21.20 Uhr Bürgermeister: Schriftführerin: Seite:8