20190205_GVE033

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Letzte Änderung 19.10.2021, 20:05
Gemeinde Fussach
Bereich oeffentlich
Schlagworte: _fu,_fu2019gve,fußachvertretung
Dokumentdatum 2019-02-05
Erscheinungsdatum 2019-02-05
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VERHANDLUNGSSCHRIFT Gemeindevertretung – GV 33/ 2019 über die 33. öffentliche Sitzung der Gemeindevertretung Fußach vom 05.02.2019 im Schulungsraum des Feuerwehrgerätehauses Beginn: 20.00 Uhr Vorsitz: Bgm. Ernst Blum Schriftführerin: Verena Hagen Anwesend: Liste Bürgermeister Ernst Blum und Freie Wählergemeinschaft (FWG): Vbgm. Werner Egger, GR Karin Meier, GR Martin Doppelmayer, Reinhard Blum, Martin Schneider, Günter Leitold, Ulrich Sagmeister, Felix Dünser, Sabine Hofer, Manfred Bechter, Michaela Schwarz und als Ersatz Jürgen Warmuth Entschuldigt: Klaus Kuster Unabhängige und ÖVP Fußach (ÖVP): GR Jörg Blum, GR Roberto Montel, Peter Zucali, Boris Sinn, Stefan Niederer, Wolfgang Weh, Florian Schrötter, Claudius Lässer, Hubert Winkler und als Ersatz Raimund Rusch Entschuldigt: Rudolf Rupp Grüne: Elke Wörndle Entschuldigt: - Seite:1 Bgm. Ernst Blum eröffnet die Sitzung, begrüßt die Mitglieder der Gemeindevertretung und die Zuhörer und stellt die Beschlussfähigkeit sowie die ordnungsgemäße Einladung mit Tagesordnung fest. Tagesordnung: 1. Genehmigung der Verhandlungsschrift Nr. 32 vom 11.12.2018 2. Mitteilungen des Bürgermeisters 3. Antrag um Ausnahme zur Baumassenverordnung d. Gemeinde Fußach Haberl Bau, Gießenstraße 4. Beschlussantrag Kanalordnung der Gemeinde 5. Räumliches Entwicklungskonzept d. Gemeinde Fußach - Kundmachung 6. Beschlussantrag Vertrag zur Schaffung ASZ - Abfallsammelzentrum 7. Voranschlag 2019 zur Kenntnis Standesamts-/Staatsbürgerschaftsverband 8. Rechnungsabschluss zur Kenntnis Standesamts-/Staatsbürgerschaftsverband 9. Allfälliges Seite:2 ERLEDIGUNG DER TAGESORDNUNG 1. Genehmigung der Verhandlungsschrift Jörg Blum möchte, dass zu Punkt 11 der Verhandlungsschrift Nr. 32 ergänzt wird, dass der Grund für die Zurückziehung des Tagesordnungspunktes war, dass die Zahlen für die Wertgrenzen noch erhoben werden müssen. Elke Wörndle bemerkt, dass zu Punkt 11 inhaltlich keine Fakten und Argumentationen wiedergegeben wurden. Die Verhandlungsschrift Nr. 32 vom 11.12.2018 wird ansonsten mit der gewünschten Ergänzung genehmigt. 2. Mitteilungen des Bürgermeisters Beim Schöpfwerk Höchst wurden die Pumpen samt elektr./technischer Steuerung in Betrieb genommen. Parallel werden die Vorbereitungen für das Schöpfwerk in Fußach getroffen, um die Pumpen dort baugleich zu installieren. Sitzungen des Raumplanungsausschusses haben stattgefunden. Die Gemeindevertretung wird sich nach Vorbereitung im Raumplanungsausschuss mit dem Konzept künftiger Verkehrslenkungsmaßnahmen im Ortskern befassen. Auf Empfehlung und Beschluss des Gemeindevorstandes wurde einer Förderung des öffentlichen Nahverkehrs, durch eine Mobilitätsförderung von 15 % für den Kauf einer Jahreskarte des VVV, zugestimmt. Sitzungen des Gemeindevorstandes und des Prüfungsausschusses fanden statt. Ein privat eingeleitetes Grenzänderungsverfahren von 2014 wurde von der Landesregierung geprüft und wird aufgrund fehlender Voraussetzungen nicht weiter verfolgt. Umlegung Pertinsel ist noch bis 21.02.2019 im Auflageverfahren. Die Ertragsanteile für den Monat Dezember 2018 (EUR 236.067, 00) und den Monat Jänner 2019 (EUR 340.833, 00) abzüglich der anteiligen Landesumlagen sind eingegangen. Der Vorschuss auf die Ertragsanteile an der Einkommenssteuer für das Jahr 2018 beträgt EUR 44.800, 00. Seite:3 Rückblick auf diverse Veranstaltungen: - Friedenslichtverteilung der Seepfadfinder und Feuerwehrjugend - Sorgenprügelfest - Neujahrsempfang 2019 mit Vortrag von Sarah Gugele - Terminbesprechung mit den Vereinen - Faschingsauftakt und Faschingsumzug - SC Fußach Ball - JHV der Ortsfeuerwehr; Kommandant Christian Geißler wurde erneut für 3 Jahre gewählt Gestern wurde die Feuerwehr zu einem seltenen Einsatz gerufen. Ein Hund ist im See ins Eis eingebrochen und konnte nicht mehr gerettet werden. 3. Antrag um Ausnahme zur Baumassenverordnung d. Gemeinde Fußach Haberl Bau, Gießenstraße Es handelt sich um die Ausnahme der Baumassenverordnung von 2, 5 auf 3 Geschosse. Die Nachbarn haben in diesem Fall ein Anhörungsrecht aber keine Parteistellung. Die Parteistellung der Nachbarn erfolgt ausschließlich im Bauverfahren, was auch im Schriftverkehr bereits mitgeteilt wurde. Sämtliche Stellungnahmen der Nachbarn können jedoch vollinhaltlich im Bauverfahren eingebracht werden. Bgm. Ernst Blum erläutert das Projekt. Unter Einhaltung aller baurechtlichen Vorgaben und Verordnungen der Gemeinde, sowie Einhaltung aller Bauabstände war ein knapp 100m langes Gebäude geplant. Aufgrund der Länge und Größe des Gebäudes sollte eine Verbesserung im Sinne der Ortsverträglichkeit erreicht werden. Dazu wurde seitens der Gemeinde ein Ortsbildgutachten in Auftrag gegeben und mehrere Gespräche mit dem Bauträger und Architekten geführt. So konnte erreicht werden, dass durch Trennung des Baukörpers in drei Einzelgebäude, für die Nachbarn eine verbesserte Sichtbeziehung entstanden ist. Der ursprüngliche Entwurf sah bereits teilweise drei Geschosse auf, wobei dennoch die Baumassenverordnung eingehalten wurde. Durch die Trennung in drei Einzelkörper ist nun eine Ausnahme für zwei Baukörper nach der Baumassenverordnung erforderlich. Einwand von Elke Wörndle: Das Projekt ist nach wie vor nicht verträglich für das Ortsbild. Das Areal ist als Wohngebiet bzw. als Erholungsgebiet im räumlichen Entwicklungskonzept deklariert. Es reiht sich ein Wohnblock nach dem anderen Seite:4 aneinander. Solche Projekte gehören in die Ausschüsse wie Raumplanung oder Bauausschuss. Einwand Sabine Hofer: Beim ersten Projekt waren die Schattenansichten von oben ersichtlich, was beim vorliegenden Projekt fehlt. Den Nachbarn wird sehr viel Sonnenlicht genommen. Grundsätzlich wird verdichtetem Wohnbau zugestimmt, aber in dieser Situation würde es eine Verschlechterung der Wohnqualität für die Nachbarn bedeuten. Bgm. Ernst Blum: Wenn die gesetzlichen Bestimmungen eingehalten werden und ein Projekt alle Auflagen erfüllt, dann hat die Baubehörde die Verpflichtung einen positiven Bescheid auszustellen. Außerdem konnte zum Vorteil von sog. Sichtfenstern für die Nachbarn eine Verbesserung erzielt werden, welche jedoch eine Ausnahme nach der Baumassenverordnung erfordere. Argument Günter Leitold: Sollte die Gemeindevertretung dieses Projekt ablehnen und nicht genehmigen, wird ein langes Gebäude errichtet und es gibt keine Chance, dies zu verhindern. Stellungnahmen gemäß § 37 AVG - Wohnanlage Gießenstraße – Haberl Bau Lustenau Sämtliche eingelangte Stellungnahmen im Rahmen des gesetzlich vorgeschriebenen Anhörungsverfahrens wurden der Gemeindevertretung vollinhaltlich zur Sitzung zur Kenntnis gebracht. Dem Antrag um Ausnahme zur Baumassenverordnung wird mehrheitlich mit zwei Gegenstimmen (Elke Wörndle, Sabine Hofer) zugestimmt. 4. Beschlussantrag Kanalordnung der Gemeinde Bei der Übermittlung der Verordnung an die BH wurde festgestellt, dass der Inkrafttretungstermin vor dem Tag der tatsächlichen Kundmachung durch Anschlag an der Amtstafel erfolgte. Deshalb wurde aufgefordert, gemäß § 20 des GG durch Beschluss der Gemeindevertretung, Inkrafttretungstermin 02.10.2018 zur Kenntnis zu bringen. Ein neuerlicher Anschlag der Kundmachung an der Amtstafel ist nicht erforderlich. Entsprechend dem erfolgten Anschlag durch Kundmachung ergeht folgender Beschluss: Die am 05.06.2018 beschlossene Kanalordnung der Gemeinde Fußach tritt mit 02.10.2018 in Kraft. Der Beschlussantrag wird einstimmig von der Gemeindevertretung genehmigt. 5. Räumliches Entwicklungskonzept d. Gemeinde Fußach - Kundmachung Zur Information: Das von der Gemeindevertretung 2014 beschlossene Räumliche Entwicklungskonzept ist aufgrund der aktuellen Bestimmungen des Raumplanungsgesetzes bis zum 1. März 2019 durch Anschlag an der Amtstafel Seite:5 kund zu machen. Mit der Kundmachung gilt das bestehende REK als verordnet im Sinne der Bestimmungen. Es ist keine neue Beschlussfassung erforderlich. Die Kundmachung an der Amtstafel ist per 30.01.2019 bereits erfolgt. 6. Beschlussantrag Vertrag zur Schaffung ASZ – Altstoffsammelzentrum Umfangreiche Gespräche und Verhandlungen haben stattgefunden. Der Vertrag der für die Gemeinde Fußach maßgebend ist, ist die Anlage C. Die Anlage A umfasst die Vorbemerkungen und die Anlage B beinhalten die Ausschreibungskriterien. Die Wiegegebühr wurde bisher vom Anlieferer selbst bezahlt. Ab nun wird die Gemeinde die Gebühr übernehmen, der Betrag wird der Gemeinde in Rechnung gestellt und soll durch Erlöse aus Altstoffen und die vom Umweltverband vereinbarten Konditionen wieder ausgeglichen werden. Der vorliegende Beschlussantrag Vertrag zur Schaffung ASZ – Altstoffsammelzentrum wird mit einer Gegenstimme (Elke Wörndle) mehrheitlich genehmigt. 7. Voranschlag 2019 zur Kenntnis Standesamts-/Staatsbürgerschaftsverband Der Voranschlag 2019 des Standesamts- und Staatsbürgerschaftsverbandes wurde in der Verbandsversammlung mit Gesamteinnahmen- und Ausgaben in Höhe von EUR 51.500, 00 einstimmig beschlossen. Der Voranschlag 2019 des Standesamt- und Staatsbürgerschaftsverbandes Höchst, Fußach, Gaißau wird ohne Einwand zur Kenntnis genommen. 8. Rechnungsabschluss zur Kenntnis Standesamts-/Staatsbürgerschaftsverband In der Verbandsversammlung wurde der Rechnungsabschluss 2018 des Standesamts- und Staatsbürgerschaftsverbandes mit Gesamteinnahmen- und Ausgaben in Höhe von EUR 52.111, 96 bereits genehmigt. Der Rechnungsabschluss 2018 des Standesamt- und Staatsbürgerschaftsverbandes Höchst, Fußach, Gaißau wird ohne Einwand zur Kenntnis genommen. 9. Allfälliges Elke Wörndle: Im Umweltausschuss wurde bereits diskutiert, Flächen im Besitz der Gemeinde Fußach unter bestimmten Auflagen an Landwirte zu verpachten. Es wäre wünschenswert, wenn diese Diskussion im Sinne des Grundwasserschutzes und des Artenschutzes weiter geführt wird. Seite:6 Jörg Blum möchte genau wissen, weshalb die Zahlen der Wertgrenzen nicht zeitgerecht geliefert wurden. Bgm. Ernst Blum erklärt dazu nochmal die urlaubsbedingte Abwesenheit des Finanzleiters, die Unterlagen dazu nicht rechtzeitig erhalten zu haben. Elke Wörndle möchte sich über die Zuständigkeit der Müllentsorgung nach dem Faschingsumzug informieren. Bgm. Ernst Blum erklärt, dass die Faschingszunft selbst mit Hilfe der Vereine einen Großteil der Aufräumarbeiten übernimmt, zusätzlich ist auch der Bauhof im Einsatz. Die Mitwirkung der Gemeinde bei Veranstaltungen der Vereine ist unumgänglich und im Sinne der Gemeinschaftspflege unerlässlich wie in anderen Gemeinden ebenfalls. Schluss der Sitzung: 21.00 Uhr Bürgermeister: Schriftführerin: Seite:7