20180918_GVE030

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Letzte Änderung 19.10.2021, 20:06
Gemeinde Fussach
Bereich oeffentlich
Schlagworte: _fu,_fu2018gve,fußachvertretung
Dokumentdatum 2018-09-18
Erscheinungsdatum 2018-09-18
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VERHANDLUNGSSCHRIFT Gemeindevertretung – GV 30/ 2018 über die 30. öffentliche Sitzung der Gemeindevertretung Fußach vom 18.09.2018 im Schulungsraum des Feuerwehrgerätehauses Beginn: 20.00 Uhr Vorsitz: Bgm. Ernst Blum Schriftführerin: Verena Hagen Anwesend: Liste Bürgermeister Ernst Blum und Freie Wählergemeinschaft (FWG): Vbgm. Werner Egger, GR Martin Doppelmayer, Reinhard Blum, Martin Schneider, Günter Leitold, Ulrich Sagmeister, Felix Dünser, Sabine Hofer, Manfred Bechter und als Ersatz: Michaela Schwarz, Jürgen Warmuth und Beate Brunner-Brandl Entschuldigt: GR Karin Meier, Klaus Kuster, Elisabeth Schneider Unabhängige und ÖVP Fußach (ÖVP): GR Jörg Blum, GR Roberto Montel, Boris Sinn, Rudolf Rupp, Peter Zucali, Wolfgang Weh, Florian Schrötter, Stefan Niederer, Claudius Lässer und als Ersatz: Friedrich Schneider Entschuldigt: Hubert Winkler Grüne: Ersatz Ruth Kanamüller Entschuldigt: Elke Wörndle Seite:1 Bgm. Ernst Blum eröffnet die Sitzung, begrüßt die Mitglieder der Gemeindevertretung und die Zuhörer und stellt die Beschlussfähigkeit sowie die ordnungsgemäße Einladung mit Tagesordnung fest. Der Tagesordnungspunkt 9 entfällt und Punkt 6a wird berichtigt. Tagesordnung: 1. Genehmigung der Verhandlungsschrift Nr. 29 vom 03.07.2018 2. Mitteilungen des Bürgermeisters 3. Anregung zur Änderung des Verlaufes der Landesgrünzone betreffend Teilstück Gst. 321/14 4. Anregung Schaffung eines örtlichen Schutzgebietes „Lehmgrubenseen“ 5. Umlegungsverfahren „Pertinsel“ Beschlussvorlage zur Einreichung a) Einreichung Umlegungsplan § 44 in Verb. § 42 RPG b) Annahmebeschluss der Abtretungsflächen der Erschließungsstraße 6. Anträge Ausnahme nach der Baumassenverordnung Gemeinde Fußach a) Tamara und Alessandro Gobbi b) Gschließer Tanja u. Zoier Stefan 7. Einspruch gegen Baubescheid für RAB Beteiligungs GmbH & CO OG 8. Beschlussanträge des Wasserverband Hofsteig a) Kauf: Teilstück Gst. Nr. 656/4 KG Hard b) Kauf: Grundstück Gst. Nr. 2531 KG Hard c) Verkauf: PW Fußach „Alt“ Gst. Nr. 653 KG Hard u. Gst. Nr. 12/3 KG Fußach d) Verkauf: Übergaberaum Trinkwasser Pumpwerk „Neu“ an Gemeindeverband Wasserwerk Hard - Fußach 9. Allfälliges Seite:2 ERLEDIGUNG DER TAGESORDNUNG 1. Genehmigung der Verhandlungsschrift Die Verhandlungsschrift Nr. 29 vom 03.07.2018 wird einstimmig genehmigt. 2. Mitteilungen des Bürgermeisters Die Kosten des Sozialfonds des Landes wurden auf die Gemeinden aufgeteilt. Die Ausgaben im Sozialfonds im Jahr 2017 liegen bei EUR 361.741.414, 58 Mio landesweit. Die Gemeinden haben einen Beitrag in Höhe von insgesamt EUR 106.435.842, 82 zu leisten, der nach der jeweiligen Finanzkraft der Gemeinde aufzuteilen ist. Für die Gemeinde Fußach beträgt der Gesamtbeitrag EUR 1.120.770, 39, davon ist noch ein Betrag von EUR 335.970, 39 offen. Ertragsanteile für den Monat Juli (EUR 314.012, 00), August (EUR 216.645, 00) und September 2018 (EUR 224.060, 00) sind eingegangen. Davon abgezogen werden die anteiligen Landesumlagen. Die große Baustelle an der Mühlwasenstraße im Zusammenhang der Spülbohrungen der Leitungen unter dem Rhein unterliegt einem straffen Zeitplan. Die Gas- und Wasserleitung unter der Dornbirner Ache wurden bereits eingezogen. Heute fand die Baueinleitung für das Projekt Pumpenerneuerung Höchst und Fußach bei den Schöpfwerken statt. Die Trafostation in Höchst ist bereits errichtet und die Vorbereitungsarbeiten mit Pilotierungsarbeiten in Fußach sind in vollem Gange. Von der BH Bregenz wurden Waldfeststellungsverfahren für drei Grundbesitzer im Bereich der Lehmlöcher eingeleitet. Mit Bescheiden wurde festgestellt, dass außer kleinen Restflächen, die Flächen zum Großteil nicht als Wald bezeichnet werden. Ein Dank von Bgm. Ernst Blum an alle, die an der Eröffnung und am Tag der offenen Tür des Trinkwasserpumpwerkes IV, Mittelweiherburg teilgenommen haben. Im Zusammenhang der Bodenqualitätsverordnung haben sich die Wasserverbände des Landes zusammengeschlossen. Es geht darum, dass die bisherige Klärschlammverwertung verunmöglicht wird und der Klärschlamm des ganzen Landes ins Ausland transportiert und verbrannt werden sollte. Dazu soll es noch klärende Gespräche und Einbeziehung aller Beteiligten geben. Seite:3 Es gibt immer wieder Vorfälle in Bezug auf die Liegeplätze der Alten Ache und Umgehung der Warteliste. In der Verwaltung wird ebenfalls mit einem Rechtsanwalt zusammengearbeitet. Die Rheinstraße wurde im Zusammenhang der S18-Vorbereitungen bei der Festlegung der Maßnahmen im untergeordneten Straßennetz aufgenommen und im Verkehrsmodell berücksichtigt. Hinweis Rhesi Präsentation in Widnau am 20.09.2018. Alle Gemeindevertreter wurden persönlich eingeladen. Bgm. Ernst Blum hatte ein Gespräch mit dem Umweltverband bzgl. Littering Verordnung. Es müssten Freiwillige als Exekutivorgane eingesetzt werden mit der Vorgabe, dass diese durch die Bezirkshauptmannschaft eine Schulung bekommen. Fußach hat keine öffentlichen Parkräume mit Dauerparkproblemen um diese zu bewirtschaften bzw. deshalb überwachen zu lassen. Im Gespräch mit dem Umweltverband sieht dieser keine Notwendigkeit einer Littering Verordnung für Fußach. Die Arbeit soll mehr in Richtung Bewusstseinsbildung gehen. Einige Reparaturarbeiten auf Gemeindestraßen haben begonnen. Betroffen ist die Kanalstraße, Rohrstraße, Acker und Bilke. Weiters sind im ganzen Ort Kanaldeckelsanierungsarbeiten vorgesehen. Im Zusammenhang mit den Liegeplätzen und der Feriensiedlung in der Schanz ist RA Dr. Kinz eine große Unterstützung. Die Untervermietung der Bootsgaragen sollten im Vertrag entsprechend geregelt werden. Auch Verträge über die Untervermietung von Bootsliegeplätzen in den Bootsgaragen unterliegen einer grundverkehrsrechtlichen Genehmigungspflicht nach § 7 Abs. 1 lit. c. des Grundverkehrsgesetzes. In der Sportanlage Müß fanden in letzter Zeit einige Veranstaltungen statt. Die Lautsprecheranlage wurde bereits installiert. Verschiedene Sitzungen haben stattgefunden: - Jugendfeuerwehr von Hard, Fußach, Höchst und Gaißau: 24-Stunden Übung im Rheindelta - Jagdvollversammlung - Zwei Sitzungen des Zentrumsplanungsausschusses - Umweltausschuss - Raumplanungsausschuss - Vereinsmeisterschaft des SC Fußach Seite:4 3. Anregung zur Änderung des Verlaufes der Landesgrünzone Betreffend Teilstück Gst. 321/14 Die Empfehlung zur Änderung ist durch den Raumplanungsausschuss erfolgt. Das Schreiben zur Bearbeitung an die Landesregierung ist bereits erfolgt und das Verfahren durch das Land eingeleitet. Einen Beschluss zur Anregung der Änderung wird neuerdings generell verlangt. Nach Vorliegen der UEP Prüfung mit Schlussbericht der Landesregierung wird der Entwurf zur Auflage zu beschließen sein. Nach dem Fristenablauf wird der endgültige Beschluss gefasst. Erforderliche Widmungsänderungen erfolgen anschließend. Beschlussantrag: Dem vorliegenden Anregungsschreiben zur Änderung/Verlauf der Landesgrünzone betreffend Teilstück aus dem Gst. 321/14, GB Fußach, wird unter Zugrundelegung der Planbeilage vom 14.09.2018, welche den Verlauf der Roten Zone berücksichtigt, mehrheitlich mit einer Gegenstimme (Ruth Kanamüller, GVE Grünfraktion) zugestimmt. Anregung von Ruth Kanamüller: Aufgrund der Informationslage stimmt sie nicht zu, da die Grundstücksnummer nicht ersichtlich sei. GV Bechter Manfred gibt jedoch den Hinweis, dass aus den Unterlagen die Grundstücksnummern sehr wohl ersichtlich sind. 4. Anregung Schaffung eines örtlichen Schutzgebietes „Lehmgrubenseen“ Der Grundsatzbeschluss enthält in seiner Formulierung die Zuordnung der „Qualitativen Kompensation“ im Zusammenhang der Änderung der Landesgrünzone, die Berücksichtigung für die Betriebserweiterungen am jeweiligen Standort der Betriebe „AlpaWerk Fußach“ als auch für das „Werk 5 Blum Beschläge Fußach“. Dieser Grundsatzbeschluss wurde als Vorberatung der Thematik in den Ausschüssen für Umwelt und Raumplanung behandelt. Grundsatzbeschluss der Gemeindevertretung zur Absicht der Erklärung und Beschlussfassung eines örtlichen Schutzgebietes „Lehmgrubenseen“ durch Verordnung der Gemeinde Fußach: Im Zusammenhang der geplanten Betriebserweiterung des Standortes Alpla Werk, Fußach wurde die Anregung zur Änderung der Verordnung durch Beschluss der Gemeindevertretung bereits gefasst und an die Landesregierung übermittelt. Diesbezüglich erfolgten mehrere Besprechungen mit dem Amt der Landesregierung, LSth. Rüdisser, sowie eine umfassende Vorbesprechung mit Vertretern der Raumplanungsabteilung, Amtssachverständigen und weiteren beteiligten Abteilungen der Landesregierung. Seite:5 Dabei wurde durch die Gemeinde Fußach erneut darauf hingewiesen, dass im Gemeindegebiet keine potentiellen Flächen vorhanden sind, welche als quantitative Kompensationsflächen mit eingebracht werden könnten. Desgleichen wurde wiederholt darauf verwiesen, dass speziell die Gemeinde Fußach auf einen überproportional vorhandenen Flächenanteil an Naturschutzgebiet Rheindelta verfügt und diese in Anrechnung als qualitativer Beitrag zu werten sei. Im Gemeindegebiet Fußach sind außerhalb des Naturschutzgebietes ehemalige Lehmgrubenseen als Biotopinventare ausgewiesen. Erhebungen und Bestandsaufnahmen durch das Umweltbüro Grabher wurden 2006 durchgeführt. Es ist vorgesehen, Flächenbereiche der Lehmgrubenseen einer qualitativen Aufwertung durch Verordnung eines „örtlichen Schutzgebietes“ zuzuführen und diese als qualitative Kompensation für die beantragten Änderungen der Landesgrünzone im Zusammenhang der geplanten Betriebserweiterungen Alpla Werk Fußach, sowie Blum Werk 5, Fußach, einzubringen. Die Vorbereitung zur Schaffung eines örtlichen Schutzgebietes „Lehmgrubenseen“ durch einen Beschluss der Gemeindevertretung dazu wird bekräftigt. Der Antrag von Bgm. Ernst Blum wird mehrheitlich mit drei Gegenstimmen (Vbgm. Werner Egger, GV Sabine Hofer, GVE Ruth Kanamüller) genehmigt. 5. Umlegungsverfahren „Pertinsel“ Beschlussvorlage zur Einreichung a) Einreichung Umlegungsplan § 44 in Verb. § 42 RPG b) Annahmebeschluss der Abtretungsflächen der Erschließungsstraße a) Die unterfertigten Grundstückseigentümer ersuchen die Gemeinde Fußach, beim Amt der Vorarlberger Landesregierung einen Antrag auf Umlegung ihrer Grundstücke im Gebiet Pertinsel, auf Basis des Umlegungsvertrages samt Plan Nr. GZ.17.824U18, Kat. Gem. Fußach, gemäß § 44 Raumplanungsgesetz zu stellen. Die Einreichung Umlegungsplan § 44 in Verb. § 42 RPG wird einstimmig von der Gemeindevertretung genehmigt. b) Die lt. Annahme der ausgewiesenen Umlegungsplan Flächen Nr. für die Erschließung GZ.17.824U18 durch Zustimmungserklärung lt. vorliegenden Unterschriften der Grundeigentümer und Übertragung in das öffentliche Gut Straßen, EZ 530, der Gemeinde Fußach lt. Beschreibung und Bedingungen des Umlegungsvertrages wird beschlossen. Der Annahmebeschluss der Abtretungsflächen der Erschließungsstraße wird einstimmig von der Gemeindevertretung genehmigt. Seite:6 6. Anträge Ausnahme nach der Baumassenverordnung Gemeinde Fußach a) Tamara und Alessandro Gobbi b) Gschließer Tanja u. Zoier Stefan a) Es handelt sich um das Elternhaus von Alessandro Gobbi in der Höchster Straße. Das Dachgeschoss soll angehoben werden, dadurch ergibt sich von den zwei Geschossen ein drittes Geschoss, das einer Ausnahme bedarf. Es ist keine Stellungnahme im Rahmen des Anhörungsverfahrens eingetroffen. In diesem Fall wurde eine Abstandsnachsicht erteilt. Der Ausnahmebestimmung nach der Baumassenverordnung mit dem vorliegenden Plan für Tamara und Alessandro Gobbi wird einstimmig von der Gemeindevertretung zugestimmt. b) Das Dachgeschoss soll nach den vorliegenden Plänen ebenfalls angehoben werden. Es ist ebenfalls keine Stellungnahme im Rahmen des Anhörungsverfahrens eingetroffen. Der Ausnahmebestimmung nach der Baumassenverordnung mit dem vorliegenden Plan für Tanja Gschließer und Stefan Zoier wird einstimmig von der Gemeindevertretung zugestimmt. 7. Einspruch gegen Baubescheid für RAB Beteiligungs GmbH & CO OG Alle Grundeigentümer der betreffenden Grundparzelle haben zum Bauverfahren ihre Zustimmung durch Unterschrift geleistet, auch der Beschwerdeführer. Auf Basis der rechtsverbindlichen Unterschriften wurde die Baubewilligung erteilt. Die angeführten Argumente des Einspruches sind nicht berechtigt und im Entwurf des Bescheides zum Einspruch begründet dargelegt. In Kurzform: eine Bauverhandlung vor Ort war nach den gültigen Bestimmungen und Vorliegen aller Zustimmungsunterschriften nicht erforderlich. Die Kinderspielplatzsituation entspricht den gegebenen Bestimmungen ebenso, wie die Anzahl der vorhandenen Parkplätze gemäß der gültigen Stellplatzverordnung des Landes (mehr als darin gefordert lt. Verordnung vorhanden, ungeachtet der tatsächlichen Situation, dass mehr Autos herumstehen als Parkplätze vorhanden!) Mehrere Gespräche mit dem Beschwerdeführer waren nicht fruchtbringend. Es erfolgte eine Aufklärung, dass alle gesetzlichen Vorgaben erfüllt sind und entsprechen. Antrag zum Beschluss: der Einwand gegen den Bescheid für die RAB Beteiligungs GmbH & CO OG wird unter den angeführten Begründungen des vorliegenden Entwurfs des Bescheides dazu abgewiesen. Der Antrag von Vbgm. Werner Egger wird mit einer Gegenstimme (GVE Ruth Kanamüller) mehrheitlich genehmigt. Seite:7 8. Beschlussanträge des Wasserverband Hofsteig a) Kauf: Teilstück Gst. Nr. 656/4 KG Hard b) Kauf: Grundstück Gst. Nr. 2531 KG Hard c) Verkauf: PW Fußach „Alt“ Gst. Nr. 653 KG Hard u. Gst. Nr. 12/3 KG Fußach d) Verkauf: Übergaberaum Trinkwasser Pumpwerk „Neu“ an Gemeindeverband Wasserwerk Hard - Fußach a) Erwerb eines Teiles des Grundstückes 656/4, KG Hard von Herrn Paul Rupp. Es sollen 1.345m² für den Pumpwerkstandort und 300m² für die Zufahrt käuflich erworben werden. Während der Bauphase werden 3.600m² des Grundstücks für Lagerungen, Fahren, Grabarbeiten etc. benutzt. Nach der Bauphase wird diese Fläche wieder rekultiviert. In der Mitgliederversammlung wurde einstimmig beschlossen, die Teilgrundstücke (wie oben angegeben, 1.345m² und 300²) von der Parzelle 656/4 KG Hard von Herrn Paul Rupp mit den angeführten Grundlagen des Verkaufes käuflich zu erwerben (€ 12, -/m²). Der Beschlussantrag über den Kauf des Teilstücks Gst. Nr. 656/4 KG Hard wird einstimmig von der Gemeindevertretung genehmigt. b) Am 04.10.2017 wurde bei der Marktgemeinde Hard der Antrag gestellt, das Grundstück 2531 KG Hard käuflich zu erwerben. In der Mitgliederversammlung wurde einstimmig beschlossen, das Grundstück GP 2531 KG Hard im Ausmaß von ca. 775m² von der Marktgemeinde Hard zum m²Preis von € 12, - zu erwerben. Der Beschlussantrag über den Kauf des Grundstücks Gst. Nr. 2531 KG Hard wird einstimmig von der Gemeindevertretung genehmigt. c) Nach Errichtung des Pumpwerkes „NEU“ auf dem Grundstück, das von Paul Rupp erworben wird (1.345m²), werden die Grundstücke des alten Pumpwerkes nicht mehr benötigt. Das Landesstraßenbauamt hat mit Schreiben vom 06.09.2016 kundgetan, dass sie die Grundstücke käuflich erwerben wollen: Summe 860 m², € 150, -/m² = € 129.000, -. Diese Einnahmen sind in der Kostenberechnung bereits berücksichtigt. In der Mitgliederversammlung wurde einstimmig beschlossen, die Grundstücke 653 KG Hard (300m²) und 12/3 KG Fußach (560m²) zusammen 860m² zum m²Preis von € 150, 00 an das Amt der Vorarlberger Landesregierung, Abt. Straßenbau, Widnau 12, 6800 Feldkirch zu verkaufen. Gesamtverkaufspreis € 129.000, 00. Der Beschlussantrag über den Verkauf PW Fußach „Alt“ Gst. Nr. 653 KG Hard u. Gst. Nr. 12/3 KG Fußach wird einstimmig von der Gemeindevertretung genehmigt. d) Im Abwasserpumpwerk (Pumpwerk Fußach „Neu“) des Wasserverbandes Hofsteig soll ein separater Übergaberaum für die Zwecke der Trinkwasserversorgung des GV WW Hard-Fußach errichtet werden. Seite:8 Dieser Übergaberaum hat derzeit die Hauptfunktion der Wasserabgabe von Hard nach Fußach. Zusätzlich können über diesen Übergaberaum bereits heute Trinkwasserlieferungen von Höchst nach Hard erfolgen. Der Raum kann zukünftig mit Pumpen nachgerüstet werden, so dass langfristig eine Versorgung des Gebietes Höchst, Lustenau aus dem Grundwasserschwemmkörper Unterlauf Bregenzerache erfolgen kann. Der GV WW Hard-Fußach hat am 06.06.2018 den beiliegenden Kostenschlüssel vom 06.06.2018 beschlossen. Die Kosten für den Übergaberaum (Berechnung durch das Büro RGPZT, Bregenz) betragen € 210.000, -. Weiters sind die Kosten für die Instandhaltung der Zufahrt auf den Wasserverband Hofsteig und den Gemeindeverband Wasserwerk HardFußach aufzuteilen in Abhängigkeit der Anzahl der Zufahrten jetzt und in Zukunft. In der Mitgliederversammlung wurde einstimmig beschlossen, den Übergaberaum zum Verkaufspreis von € 210.000, - an den Gemeindeverband Wasserwerk Fußach – Hard zu verkaufen. Der Beschlussantrag über den Verkauf Übergaberaum Trinkwasser Pumpwerk „Neu“ an Gemeindeverband Wasserwerk Hard - Fußach wird einstimmig von der Gemeindevertretung genehmigt. 9. Allfälliges Bgm. Ernst Blum beantwortet die Anfrage von GV Elke Wörndle, wie viele Feuerwerke in diesem Jahr von der Gemeinde bewilligt wurden. Es war nur eine Bewilligung, jene für den 30.06.2018 von 21.30 bis 22.30 Uhr ausgestellt. Zur Anfrage von GV Jörg Blum, wann die Thematik über die Verordnung über das Maß der baulichen Nutzung in den Ausschüssen behandelt wurde: Am 26.08.2015 wurden Informationen über die Gestaltung einer neuen Verordnung mit einem Architekten aufgenommen. Fußach hat u.a. mit dem Hochwasserschutz besondere Voraussetzungen. Am 03.03.2016 Bericht, dass sich die Zuständigkeit des Gemeindevorstandes für die befürwortende Ausnahme von 2 ½ auf 3 Geschosse, auf die Gemeindevertretung verlagert hat. 02.12.2016 Besprechungen mit zwei Architekten zur Vorbereitung einer Sitzung zum Thema. 03.05.2017 umfassende Betrachtung über das gesamte Gemeindegebiet zum Thema. 27.02.2018 Erläuterung über die Situation über die Baumassenverordnung. 29.05.2018 Raumplanungsausschuss – Besprechung Masterplan der Marktgemeinde Lustenau. Zur Anfrage von GV Elke Wörndle bzgl. Jagdausschuss: Bgm. Ernst Blum übermittelte eine umfassende Stellungnahme an die Bezirkshauptmannschaft. Gemäß § 13 des Jagdgesetzes besteht der Jagdausschuss aus fünf Mitgliedern, nur eines davon ist von der Gemeindevertretung zu entsenden. Ersatzmitglieder sind in gleicher Anzahl zu bestellen (sofern vorhanden bzw. bereit zur Annahme des Amtes), eines davon ist von der Gemeindevertretung zu entsenden. Seite:9 Am 07.07.2016 fand im Zuge der Vollversammlung die Wahl der Mitglieder und Ersatzmitglieder in den Jagdausschuss statt. Am 07.02.2012 wurden der Bürgermeister und sein Stellvertreter als Ersatzmitglied von der Gemeindevertretung entsandt. Nachdem Mitglieder aus dem Ausschuss ausgeschieden sind, wurde 2016 neu gewählt. Umweltausschuss Obmann Wolfgang Weh berichtet über die Rhine Cleaning Aktion am 15.09.2018 und bedankt sich bei allen Teilnehmenden. GV Peter Zucali bezieht sich auf ein Protokoll vom 11.07.2016 bzgl. Umwidmung Sperrhafter, in dem steht, dass die Gemeinde ein Grundstück in der Größe von 641m² im Tauschwege erhält und möchte wissen, was mit dieser Grundstücksparzelle passiert ist. Bgm. Ernst Blum erklärt, dass der Vertrag von einem Notar erstellt wurde, irrtümlich aber eine falsche Parzellennummer eingetragen hat. Vertrag ist mittlerweile zur Kontrolle bei den Vertragspartnern. GVE Friedrich Schneider berichtet über Vorfälle, dass immer wieder Tiere in einen Riedgraben im Herrenfeld/Bungat Richtung Pumpwerk fallen. Der Graben ist mit Platten ausgelegt, auf denen die Tiere ausrutschen und nicht mehr selbst herauskommen und ertrinken. Einfache Aufstiegshilfen sollten angebracht werden. Diesbezüglich wurde ein Konzept von Bgm. Ernst Blum und Feuerwehrkommandant Christian Geißler entwickelt, dass bereits an TR Bmstr. Gerhard Wimmersberger geleitet und mit Robert Fontanari, Wasserwirtschaft besprochen wurde. Aufstiegshilfen in Form einer Strickleiter sollen geschaffen werden. Weiters möchte GVE Friedrich Schneider Informationen über den Radweg. Laut Bgm. Ernst Blum soll das keine Dauerlösung sein. Bei der letzten Raumplanungssitzung wurde der Planentwurf von Peter Moosbrugger, Radwegbeauftragter des Landes, vorgestellt. Nach Einreichung der Unterlagen zur behördlichen Genehmigung soll nach positivem Bescheid dieses Teilstück errichtet werden. Schluss der Sitzung: 21.30 Uhr Bürgermeister Schriftführerin: Seite:10