20181211_GVE032

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Letzte Änderung 19.10.2021, 20:06
Gemeinde Fussach
Bereich oeffentlich
Schlagworte: _fu,_fu2018gve,fußachvertretung
Dokumentdatum 2018-12-11
Erscheinungsdatum 2018-12-11
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Inhalt des Dokuments

VERHANDLUNGSSCHRIFT Gemeindevertretung – GV 32/ 2018 über die 32. öffentliche Sitzung der Gemeindevertretung Fußach vom 11.12.2018 im Schulungsraum des Feuerwehrgerätehauses Beginn: 19:30 Uhr Vorsitz: Bgm. Ernst Blum Schriftführerin: Verena Hagen Anwesend: Liste Bürgermeister Ernst Blum und Freie Wählergemeinschaft (FWG): Vbgm. Werner Egger, GR Karin Meier, GR Martin Doppelmayer, Reinhard Blum, Klaus Kuster, Martin Schneider, Günter Leitold, Ulrich Sagmeister, Felix Dünser, Sabine Hofer, Manfred Bechter, Michaela Schwarz Entschuldigt: Unabhängige und ÖVP Fußach (ÖVP): GR Jörg Blum, GR Roberto Montel, Rudolf Rupp, Peter Zucali, Florian Schrötter, Claudius Lässer (ab 19:40 Uhr), Hubert Winkler und als Ersätze: Raimund Rusch, Reinfried Bezler und Friedrich Schneider Entschuldigt: Boris Sinn, Wolfgang Weh und Stefan Niederer Grüne: Elke Wörndle (ab 19:50 Uhr) Entschuldigt: - Seite:1 Bgm. Ernst Blum eröffnet die Sitzung, begrüßt die Mitglieder der Gemeindevertretung und die Zuhörer und stellt die Beschlussfähigkeit sowie die ordnungsgemäße Einladung mit Tagesordnung fest. Tagesordnung: 1. Genehmigung der Verhandlungsschrift Nr. 31 vom 06.11.2018 2. Mitteilungen des Bürgermeisters 3. Beschäftigungsrahmenplan der Gemeinde Fußach 4. Voranschlag der Gemeinde Fußach 2019 a) Beschlussantrag des Voranschlages 2019 b) Feststellung der Finanzkraft der Gemeinde 2019 5. Antrag auf Genehmigung Kaufvertrag MG Hard – Gemeinde Fußach „Wasserwerkgelände Mittelweiherburg – ehemals PW I“ 6. Verordnung gem. Gemeindeangestelltengesetz § 64 Abs. 8 GAG 2005 „Aufhebung Leistungsprämienregelung“ 7. Friedhofsgebührenverordnung 8. Änderung des Flächenwidmungsplanes d. Gem. Fußach Teilabänderung Gst. 145, KG Fußach 9. Kenntnisnahme von Voranschlägen 2019 a) VA 2019 Wasserverband Hofsteig b) VA 2019 Wasserverband Rheindelta c) VA 2019 Konkurrenzverwaltung Höchst, Fußach, Gaißau d) VA 2019 Gemeindeverband Gemeindeblatt Bezirk Bregenz e) VA 2019 Sozialsprengel Rheindelta 10. Benevit Pflegeheim Höchst/Fußach, GmbH Jahresabschluss 2017 zur Kenntnis 11. Antrag Festlegung Wertgrenzen 12. Allfälliges Seite:2 ERLEDIGUNG DER TAGESORDNUNG 1. Genehmigung der Verhandlungsschrift Die Verhandlungsschrift Nr. 31 vom 06.11.2018 wird einstimmig genehmigt. 2. Mitteilungen des Bürgermeisters Im Zuge einer Zusammenkunft mit Landesstatthalter Mag. Karlheinz Rüdisser und Regierungsrat Bruno Damann gemeinsam mit den Bürgermeistern des Rheindeltas und entlang des Alten Rheines und dem Land Vorarlberg wurde die Regionale Entwicklungsstrategie Airport Altenrhein in St. Gallen/Rohrschacherberg präsentiert. Im Abkommen Österreich Schweiz wurden Hubschrauberflüge damals nicht definiert. Der Flugplatz, der nicht als Flughafen konzessioniert ist, wurde im Hinblick auf Ausschöpfung des sog. Lärmkorsetts, Flugbewegungen und Ausnahmen der Abu. Anflugzeiten analysiert. Insgesamt soll die Kommunikation zwischen Betreiber, dem Land Vorarlberg und der Schweiz, als auch mit den Gemeinden verbessert werden. Diskussion der zunehmenden Hubschrauberflüge und allfällige Möglichkeiten der Reduzierung sollen Themen der nächsten Besprechungen werden. Eine Abstimmung der Vlbg. Gemeinden mit dem Land soll die weiteren Gespräche vorbereiten. Sitzung zur Verbesserung des Wasserhaushaltes Rheindelta: LR Johannes Rauch präsentierte einen umfangreichen Bericht darüber, den die Umweltabteilung der Vorarlberger Landesregierung erstellt hat. Unmittelbar bei den Pumpwerken sollen Grundwasserpegel gesetzt werden, die im Viertelstundentakt Daten senden. Damit soll festgestellt werden, wie sich das Pumpverhalten auf die Grundwasserpegel auswirkt. Grundsätzlich erfolgt die Betriebsweise in den vorgegebenen Bescheidauflagen der Behörde. Eine Verknüpfung von Zuständigkeit und Aufgabe des Wasserverbandes Rheindelta und möglichen Maßnahmen des Naturschutzes soll vermieden werden. Ursächlich sind die Veränderungen im Naturschutzgebiet nicht auf die Betriebsweise der Schöpfwerke zurückzuführen. Die Abteilung Wasserwirtschaft des Landes unterstützt die Haltung und die Interessen des Wasserverbandes Rheindelta in dieser Hinsicht. Im Jänner 2019 wird die vom Landtag beschlossene Raumplanungsgesetz-Novelle im Landesgesetzblatt kundgemacht und am 1. März 2019 tritt sie in Kraft. Einige Neuerungen sind zu berücksichtigen, u.a. werden die räumlichen Seite:3 Entwicklungskonzepte (REK) auf räumliche Entwicklungsplanung (REP) umbenannt. Es wird empfohlen, die Verfahrenserleichterungen in Anspruch zu nehmen und das REK durch Anschlag an der Amtstafel noch vor dem 01.03.2019 kundzumachen. Zum Jahresende fanden u.a. die JHV Turnerschaft, JHV Tennisclub, JHV Theatergruppe, JHV SC Fußach und die JHV Dorfgeschichteverein statt. Ein Verfahren, zu dem Bgm. Ernst Blum als Zeuge im Bezirksgericht geladen war, hat stattgefunden. Dabei geht es um die Einbringung eines Notwegerechtes über ein landwirtschaftliches Grundstück. Folgende Sitzungen fanden in letzter Zeit statt: Gemeindevorstand, gemeinsame Sitzung Finanz, GVO und GIG, Pflegeausschuss, Raumplanung, Naturschutzverein Rheindelta, Wasserverband Rheindelta, Wasserverband Hofsteig, Gemeindeverband Gemeindeblatt Bregenz, Bürgermeistertagung; Die Transportleitungen unter dem Rhein wurden jeweils innerhalb von drei Stunden verlegt. Insgesamt sind es vier Leitungen, zwei davon stammen vom Wasserverband Hofsteig und zwei vom Wasserwerk Hard Fußach. Bei den Schöpfwerken in Höchst sind die Arbeiten in vollem Gange. Bis Februar/März sollen die neuen Pumpen in Höchst und Fußach installiert werden. Der Überbrückungsbetrieb verläuft einwandfrei. Bgm. Ernst Blum berichtet über Gespräche mit der Polizei Höchst bzgl. der Straßensperren der L202. Der Berufsverkehr bei den Firmen Blum und Grass wird dabei die größte Herausforderung. 3. Beschäftigungsrahmenplan der Gemeinde Fußach Beim zahlenmäßigen Verhältnis von Frauen und Männern hat sich die Gesamtzahl 55 vom letzten Jahr nicht verändert. Insgesamt sind 42 Frauen und 13 Männer bei der Gemeinde Fußach beschäftigt. Auf Nachfrage von GR Jörg Blum bzgl. der Stelle des Dammwärters, erläutert Bgm. Ernst Blum, dass dieser ebenso bei der Gemeinde Fußach angestellt und Mitarbeiter im Werkhof ist. Vbgm. Werner Egger erkundigt sich, ob der Beschäftigungsrahmenplan mit den jeweiligen Personen und Funktionen so beschlossen wird. Bgm. Ernst Blum erklärt dazu, dass er mit einigen Dienststellenbeschreibungen nicht einverstanden ist und es dazu noch Gespräche mit dem Gemeindeverband geben wird. Der Beschäftigungsrahmenplan 2019 der Gemeinde Fußach wird gemäß GAG § 3 in der vorliegenden Fassung einstimmig beschlossen. Seite:4 4. Voranschlag der Gemeinde Fußach 2019 a) Beschlussantrag des Voranschlages 2019 b)Feststellung der Finanzkraft der Gemeinde 2019 a) Beschlussantrag des Voranschlages 2019 Der Voranschlag der Gemeinde Fußach 2019 wurde aufgrund einstimmiger Empfehlung des Finanzausschusses, des Beirates der Gemeinde Fußach Immobilien Verwaltungs-GmbH, sowie des Gemeindevorstandes und über Antrag von Bgm. Ernst Blum wie folgt beschlossen: Der Voranschlag der Gemeinde Fußach 2019 beziffert geplante Einnahmen und Ausgaben in Höhe von EUR 10.832.300, 00. Um den Ausgleich zwischen Einnahmen und Ausgaben herzustellen sind Rücklagenauflösungen in Höhe von EUR 187.600, 00 erforderlich. Nach Erläuterung der vorliegenden Zusammenfassung des Voranschlages und einigen Wortmeldungen wird der Beschlussantrag des Voranschlages 2019 einstimmig beschlossen. b) Feststellung der Finanzkraft der Gemeinde 2019 Die Finanzkraft der Gemeinde Fußach 2019 wird einstimmig mit EUR 5.852.600, 00 zur Kenntnis genommen. 5. Antrag auf Genehmigung Kaufvertrag MG Hard – Gemeinde Fußach „Wasserwerkgelände Mittelweiherburg – ehemals PW I“ Die Marktgemeinde Hard äußerte den Wunsch, den 50%igen Anteil der Gemeinde Fußach zu erwerben. Gespräche dazu fanden statt. Der Kaufpreis für den Kaufgegenstand beträgt insgesamt EUR 98.670, 00 und errechnet sich aus einem Preis von EUR 12, 00 pro Quadratmeter. Der Antrag auf Genehmigung des Kaufvertrages MG Hard – Gemeinde Fußach wird einstimmig in der vorliegenden Fassung genehmigt. 6. Verordnung gem. Gemeindeangestelltengesetz § 64 Abs. 8 GAG 2005 „Aufhebung Leistungsprämienregelung“ Aufgrund der Empfehlung des Gemeindeverbandes wurde ein Entwurf einer Verordnung Leistungsprämienregelung mit zwei Paragraphen erstellt. Die Regelung die bei der Auszahlung der Leistungsprämie gilt, besteht schon seit Langem. Alle Gemeindeangestellten erhalten unter der Voraussetzung eines Anspruchs auf einen Monatsbezug eine monatliche Leistungsprämie im Ausmaß von 5 %. Diese Handhabung soll mit Beschluss besiegelt werden. Der vorliegende Entwurf der Verordnung gem. Gemeindeangestelltengesetz § 64 Abs. 8 GAG 2005 „Aufhebung Leistungsprämienregelung“ wird einstimmig genehmigt. Seite:5 7. Friedhofsgebührenverordnung Bei der Tarifsitzung im Oktober/November werden die Gebühren jedes Jahr beschlossen. Die Gebühren für die Grabtypen in der Friedhofgebührenverordnung wurden jedoch nicht immer per Verordnung neu beschlossen. Es ist nicht möglich, einen Satz in die Friedhofgebührenverordnung einzufügen, der besagt, dass der jeweilige Beschluss aus der Tarifsitzung der Gemeindevertretung automatisch gilt. Deshalb wurde eine Verordnung über die Höhe der Friedhofsgebühren entworfen, die jedes Jahr neu beschlossen werden muss. Die vorliegende Fassung der Friedhofsgebührenverordnung inklusive der Verordnung über die Höhe der Friedhofsgebühren wird einstimmig genehmigt. 8. Änderung des Flächenwidmungsplanes d. Gem. Fußach Teilabänderung Gst. 145, KG Fußach Es handelt sich um ein Grundstück in der Wiesenstraße, das ungefähr seit ca. 60 Jahren bebaut ist. Warum dieses Grundstück bei der ersten Erfassung des Flächenwidmungsplanes, der 1977 beschlossen wurde, nicht mitgewidmet wurde, konnte nicht recherchiert werden. Durch den Haupteigentümer und anschließend alle Miteigentümer wurde ein Antrag zur Änderung der Flächenwidmung gestellt. Diese Änderung muss von Amtswegen zur Herstellung des widmungs- und nutzungskonformen Zustandes mit der Flächenwidmung Blaufläche Wohnen durchgeführt werden. Die Verkehrsfläche Straße bleibt dabei unberührt. Eingelangte Äußerungen im Wege des Anhörungsverfahrens werden der GV zur Kenntnis gebracht. Der Antrag zur Änderung des Flächenwidmungsplanes der Gemeinde Fußach Teilabänderung Gst. 145, KG Fußach wird einstimmig genehmigt. 9. Kenntnisnahme von Voranschlägen 2019 a) VA 2019 Wasserverband Hofsteig Der Voranschlag 2019 des Wasserverbandes Hofsteig wird mit Einnahmen und Ausgaben in Höhe von EUR 8.674.900, 00 ohne Einwand zur Kenntnis genommen. b) VA 2019 Wasserverband Rheindelta Der Voranschlag 2019 des Wasserverbandes Rheindelta wird mit Einnahmen und Ausgaben in Höhe von EUR 2.365.900, 00 ohne Einwand zur Kenntnis genommen. c) VA 2019 Konkurrenzverwaltung Höchst, Fußach, Gaißau Der Voranschlag 2019 der Konkurrenzverwaltung Höchst, Fußach, Gaißau wird mit Einnahmen und Ausgaben in Höhe von EUR 89.300, 00 ohne Einwand zur Kenntnis genommen. Seite:6 d) VA 2019 Gemeindeverband Gemeindeblatt Bezirk Bregenz Der Voranschlag 2019 des Wasserverbandes Rheindelta wird mit Einnahmen in Höhe von EUR 941.600, 00 und Ausgaben in Höhe von EUR 837.400, 00 ohne Einwand zur Kenntnis genommen. e) VA 2019 Sozialsprengel Rheindelta Der Voranschlag 2019 des Wasserverbandes Rheindelta wird mit Einnahmen und Ausgaben in Höhe von EUR 361.300, 00 ohne Einwand zur Kenntnis genommen. 10. Benevit Pflegeheim Höchst/Fußach GmbH Jahresabschluss 2017 zur Kenntnis Der Jahresabschluss 2017 des Benevit Pflegeheimes Höchst/Fußach beinhaltet Einnahmen und Ausgaben in der Höhe von EUR 1.103.540, 84. GR Roberto Montel erläutert den Jahresabschluss. 11. Antrag Festlegung Wertgrenzen Ein Antrag von GR Jörg Blum, GR Roberto Montel und Elke Wörndle auf Festsetzung der Wertgrenzen liegt vor. GR Roberto Montel erklärt, worum es in diesem Antrag geht. Die Zuständigkeit des Bürgermeisters liegt bei 0, 1 % der Finanzkraft. Der zweite Punkt erschließt sich aus dem Jahr 1990, in dem beschlossen wurde, dass die Grenzen auf 2, 5 % erhöht werden. Aufgrund von aktuell sehr wenigen Ausschusssitzungen, wäre es laut GR Roberto Montel sinnvoll, den Prozentsatz wieder auf den ursprünglichen Wert von 1 % herunterzusetzen. Nach ausführlicher Diskussion stellt GR Jörg Blum den Antrag auf Vertagung des Tagesordnungspunktes auf die nächste Sitzung. Dieser Antrag wird mehrheitlich mit einer Gegenstimme (Elke Wörndle) genehmigt. 12. Allfälliges Auf Anfrage von Elke Wörndle nach der Verordnung des Pyrotechnikgesetzes zum Jahreswechsel, erklärt Bgm. Ernst Blum, dass die gleiche Vorlage des letzten Jahres verwendet wurde, jedoch mit einer anderen Uhrzeit. In Abstimmung mit der Gemeinde Höchst wurde 20 Uhr als Startzeit für Feuerwerke festgelegt. Anmerkung von Rudolf Rupp: Im Eichwald vor dem Scheutz-Block befindet sich ein Parkplatz, der stark zugemüllt ist. Soll geklärt werden, ob es sich um Baumischgebiet oder Bauland handelt. Seite:7 Friedrich Schneider äußert nochmal seine Bedenken zum Thema Feuerwerke und Raketen an Silvester. Rudolf Rupp weist auf den Flickschotter beim Haus Schneider auf der Durchgangsstraße Pertinsel zur Gießenstraße, Höhe Gemma Brunner hin. Kann sehr gefährlich werden, wenn man diesen mit einem Fahrrad überquert. Weitere Anmerkung von Rudolf Rupp bzgl. der Firmenadresse Maler Bösch in Höchst. Bezeichnung ist Maler Bösch Höchst und nicht Maler Bösch Höchst/Fußach. Bgm. Ernst Blum wird mit Frau Bösch über eine Ortsnamenergänzung sprechen. Bgm. Ernst Blum bedankt sich zum Jahresende bei allen Mitwirkenden, den Mitgliedern des Gemeindevorstandes, den Mandataren und Mandatarinnen der Gemeindevertretung für die Mitarbeit, bei den Mitarbeitern in der Verwaltung, in der Kinderbetreuung und allen anderen im Gemeindedienst. Schluss der Sitzung: 21.20 Uhr Bürgermeister: Schriftführerin: Seite:8