20180605_GVE028

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Letzte Änderung 19.10.2021, 20:10
Gemeinde Fussach
Bereich oeffentlich
Schlagworte: _fu,_fu2018gve,fußachvertretung
Dokumentdatum 2018-06-05
Erscheinungsdatum 2018-06-05
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VERHANDLUNGSSCHRIFT Gemeindevertretung – GV 28/ 2018 über die 28. öffentliche Sitzung der Gemeindevertretung Fußach vom 05.06.2018 im Schulungsraum des Feuerwehrgerätehauses Beginn: 20.00 Uhr Vorsitz: Bgm. Ernst Blum Schriftführerin: Verena Hagen Anwesend: Liste Bürgermeister Ernst Blum und Freie Wählergemeinschaft (FWG): Vbgm. Werner Egger, GR Karin Meier, Reinhard Blum, Klaus Kuster, Elisabeth Schneider, Martin Schneider, Ulrich Sagmeister, Sabine Hofer, Manfred Bechter und die Ersätze: Beate Brunner-Brandl, Jürgen Warmuth und Thomas Kuster Entschuldigt: GR Martin Doppelmayer, Günter Leitold und Felix Dünser Unabhängige und ÖVP Fußach (ÖVP): GR Jörg Blum, GR Roberto Montel, Boris Sinn, Rudolf Rupp, Peter Zucali, Wolfgang Weh, Florian Schrötter, Stefan Niederer, Claudius Lässer und Hubert Winkler Entschuldigt: Grüne: Elke Wörndle Seite:1 Bgm. Ernst Blum eröffnet die Sitzung, begrüßt die Mitglieder der Gemeindevertretung und die Zuhörer und stellt die Beschlussfähigkeit sowie die ordnungsgemäße Einladung mit Tagesordnung fest. Vor Einstieg in die Tagesordnung wird als 7. Tagesordnungspunkt Angelegenheit der Liegenschaftsverwaltung: Grundverkauf für Trafostation VKW einstimmig in die Tagesordnung mit aufgenommen. Tagesordnung: 1. Genehmigung der Verhandlungsschrift Nr. 27 vom 08.05.2018 2. Mitteilungen des Bürgermeisters 3. Auftragsvergabe Baumeisterarbeiten Radweg Hard/Fußach – Lustenauer Kanal 4. ARA Hofsteig: Darlehensaufnahme BA 19 Haftungsübernahme Projekt Rheinquerung und Pumpwerk Neu 5. Kanalordnung der Gemeinde Fußach Änderung aufgrund gesetzlicher Vorgabe 6. Ausschussbesetzungen 7. Angelegenheit der Liegenschaftsverwaltung: Grundverkauf für Trafostation VKW 8. Allfälliges Seite:2 ERLEDIGUNG DER TAGESORDNUNG 1. Genehmigung der Verhandlungsschrift Die Verhandlungsschrift Nr. 27 vom 08.05.2018 wird einstimmig genehmigt. 2. Mitteilungen des Bürgermeisters Besprechung ASFINAG Autobahnraststätte Hohenems: Thema war die Festlegung der Maßnahmen im untergeordneten Netz in Bezug auf die Anbindung der S18 Trasse. Kürzlich sind die Rheinhochwasser-Broschüren an alle Haushalte zugestellt worden. Nach dem Katastrophenschutzgesetz ist der Bürgermeister verpflichtet, die BürgerInnen über Maßnahmen für einen Katastrophenfall zu informieren. Dies ist mit der Übersendung der Broschüre mit Begleitschreiben erfolgt. Im Zusammenhang mit den Vorbereitungen der Hochwasserübung am 22./23. Juni 2018 wird am 11. Juni eine Schulung zum LIS-Programm stattfinden und am 13. Juni ein sogenanntes Briefing bzw. eine kurze Vorbesprechung im Feuerwehrgerätehaus Fußach mit allen Stäben von Hard, Höchst, Fußach und Gaißau. Weiters hat Bmg. Ernst Blum eine Ergänzung zur Schutzzonenplanung beim Polderdamm beantragt. Eine Besprechung diesbezüglich mit dem Leiter der Abt. I a der Landesregierung, Dr. Längle, dem Rheinbauleiter Mathias Speckle und DI Vondrak mit Bgm. Blum fand statt. Es geht dabei um die Überlegung, an welcher Stelle eine mögliche Dammöffnung im Falle einer Überflutung des Rheindeltas am sinnvollsten wäre. Im Herbst wird beim Bundesministerium der Antrag dazu eingebracht. Positive Rückmeldung vom Bundesministerium im Zusammenhang mit der Rheinquerung der Abwasserleitung und der Transportleitung der Wasserversorgung. Die Förderungsfähigkeit ist grundsätzlich für beide Projekte (Schmutzwasser und Trinkwasser) gegeben und bestätigt worden. Ein Entwurf des Kaufvertrags abgeschlossen zwischen der Gemeinde Fußach und der Marktgemeinde Hard liegt bei einem Notar zur Prüfung vor. Der 50%ige Liegenschaftsanteil der Gemeinde Fußach am Wasserwerk Hard Mittelweiherburg soll aufgelöst werden. Im Gegenzug ist der Erwerb an der Liegenschaft beim neuen Wasserwerk PW 4 vorgesehen. Seite:3 Die Sitzung des Finanzbeirates der Pflegemanagementgesellschaft hat stattgefunden. Auf Anfrage von Bgm. Ernst Blum, wird der geprüfte Jahresabschluss dem Protokoll angehängt und allen Mitgliedern geschickt. Die Gesellschafterversammlung der Benevit ist auf den 18.06.2018 zur Beschlussfassung fixiert worden. Weiters fand die Mitgliederversammlung des Gemeindeverbandes Gemeindeblatt Bezirk Bregenz statt. Der RA wurde von der GV bereits zur Kenntnis genommen. Sitzung des Raumplanungsausschusses: Es sind einige Widmungsverfahren in Vorbereitung zur späteren Beschlussfassung durch die Gemeindevertretung. Baumaßnahmen zur Errichtung der neuen Spar-Filiale: Eröffnungstermin fixiert auf den 27./28.06.2018. Alle Gemeindevertreter sind eingeladen. Finanzzuweisung Haushaltsführung: 21.866, 00 EUR Ertragsanteile für Monat Mai: 180.650, 00 EUR, mit Abzug der Landesumlage von 31.800, 00 EUR. Gesetzesbegutachtungen: Änderung des Kindergarten- und Jugendgesetzes Anpassungsgesetz Sammelnovelle zum Datenschutzgesetz Änderung des Gemeindegesetzes – Sammelnovelle Die Gemeinde Höchst hat ein räumliches Entwicklungskonzept der Öffentlichkeit präsentiert. Bgm. Lustenau, Gaißau und Fußach sind im Anschluss an die Präsentation kurz informiert worden. Bis am 11.06. ist Auflagefrist des REK. Keine konkreten Vorschläge oder Maßnahmen Fußach betreffend, Anknüpfungspunkte durch die zusammenhängenden Siedlungsgebiete sind jedoch gegeben. 3. Auftragsvergabe Baumeisterarbeiten Radweg Hard/Fußach – Lustenauer Kanal Die Vergabeempfehlung des Planungsbüros Besch+Partner liegt der Gemeindevertretung vor. Der Billigstbieter ist die Firma Wilhelm+Mayer in Götzis mit einer Angebotssumme von EUR 990.809, 91 netto. Das Projekt wird mit 70 % von Bund und Land gefördert, der Rest (ca. EUR 300.000, 00 netto) wird auf die Gemeinden Hard und Fußach aufgeteilt, wovon ca. EUR 95.000, 00 netto (31, 5 %) auf Fußach entfallen. Der Vergabe an die Firma Wilhelm+Mayer, Götzis, wird entsprechend dem Vergabevorschlag von Besch+Partner, auf Antrag des Vorsitzenden, im Ausmaß des Kostenbeteiligungsschlüssels einstimmig zugestimmt. 4. ARA Hofsteig: Darlehensaufnahme BA 19 Haftungsübernahme Projekt Rheinquerung und Pumpwerk Neu Seite:4 Auf der letzten Mitgliederversammlung der ARA Hofsteig wurde die Darlehensaufnahme in Höhe von EUR 4, 3 Mio. bereits beschlossen. Der Anteil der Gemeinde Fußach liegt bei ca. 3, 03%, womit der Haftungsanteil bei EUR 130.290, 00 liegt. Der Antrag, den Haftungsanteil für das Gesamtvolumen des Darlehens Bauabschnitt 19 Neue Rheinbrücke zu übernehmen wird einstimmig genehmigt. 5. Kanalordnung der Gemeinde Fußach Änderung aufgrund gesetzlicher Vorgabe Die Kanalordnung vom 01.06.2017 enthält Berechtigungsgrundlagen der Geschossflächen und Bemessungsgrundlagen der Anschlussbeiträge, die vom neuen Kanalisationsgesetz rechtsgültig seit 01.01.2018 abweichen. Alle Änderungen oder Ergänzungen sind rot markiert. Anmerkungen dazu sind blau dargestellt. Sie dienen der Erläuterung bestimmter Sachverhalte und werden nicht als schriftlicher Bestandteil in die jeweils neue Verordnung übernommen. Die Änderungen sind aus energetischen Gründen erforderlich und hängen mit der Fassadendämmung zusammen. Außenwände werden nicht mehr mit eingerechnet. Auf Antrag von Bgm. Ernst Blum werden die vorliegenden Änderungen der Kanalordnung der Gemeinde Fußach einstimmig von der Gemeindevertretung genehmigt. 6. Ausschussbesetzungen Der zu diesem Tagesordnungspunkt eingebrachte Antrag wurde schriftlich zurückgezogen. Eine Umbesetzung von Ausschüssen wird vorgenommen: Zentrumsplanung: Mitglied Werner Egger/Ersatzmitglied Beate Brunner-Brandl Finanzausschuss: Mitglied Sabine Hofer/Ersatzmitglied Michaela Schwarz Raumplanung: Mitglied Werner Egger/Ersatzmitglied Martin Schneider Ehrungen und Auszeichnungen: Mitglied Werner Egger/Ersatzmitglied Michaela Schwarz Sabine Hofer hat sich bereit erklärt, Bgm. Ernst Blum im ÖPNV zu entlasten. Diese Änderungen beschlossen. werden einstimmig von der Gemeindevertretung Seite:5 7. Angelegenheit der Liegenschaftsverwaltung: Grundverkauf für Trafostation VKW Die Anfrage der Vorarlberger Energienetze GmbH wurde im Gemeindevorstand besprochen. Es ist eine Stromversorgung erforderlich, die derzeit nicht ausreichend ist. Zur Verbesserung der Stromversorgung und Bedarf im Dorfkern soll ein 20 KV Erdkabel an das Mittelspannungsnetz angeschlossen werden. Zur Errichtung der Trafostation ist keine Änderung der Flächenwidmung erforderlich. Der vom Gemeindevorstand vorgegebene Verkaufspreis von EUR 250/m² wurde von der Vorarlberger Energienetze GmbH akzeptiert und ist in der vorliegenden Kaufabrede für eine erforderliche Beschlussfassung durch die Gemeindevertretung eingetragen. Dem Verkauf an die Vorarlberger Energienetzte GmbH Bregenz, von ca. 54m² aus der Gst. Nr. 63 EZ 174 aus dem Eigentum der Gemeinde Fußach wird auf Basis der vorliegenden Kaufabrede auf Antrag von Bgm. Ernst Blum, einstimmig zugestimmt. 8. Allfälliges Obmann der Fraktion ÖVP Jörg Blum gratuliert Bgm. Ernst Blum im Namen der gesamten ÖVP zu seinem 25-jährigen Bürgermeister Dienstjubliläum. Weiters möchte er bzgl. des Zentrumsausschusses daran erinnern, dass Fristen abgemacht sind und erkundigt sich nach dem derzeitigen Stand. Bgm. Ernst Blum informiert, dass er inzwischen einen geeigneten Moderator ausfindig machen und was bereits erledigt werden konnte. Jörg Blum möchte außerdem noch auf die Geschossverordnung von 2014 hinweisen. Dieses Thema wurde in der letzten Raumplanungssitzung ausführlich behandelt. Nach Empfehlung aus dem Ausschuss, soll dazu ein Angebot eingeholt werden. Derzeit gibt es eine Verordnung durch die Gemeindevertretung mit zweieinhalb Geschossen, mit der Möglichkeit auf drei. Martin Schneider berichtet kurz von der Präsentation in Höchst, wo es eine Kombination aus Geschoss- und eine Baunutzungszahl gibt. Außerdem eine Kernzone, in der man mehr verdichten kann. Die Erarbeitungszeit in Höchst und Lustenau dauerte ca. 2 Jahre. Jörg Blum erkundigt sich, was mit der Privatspende für einen sozialen Zweck von 2016 passiert ist. Bgm. Ernst Blum erklärt dazu, dass die Spende im Rechnungsabschluss ersichtlich und separat ausgewiesen ist. Damit soll eine größere soziale Maßnahme gesetzt werden können, Ideen dazu sind willkommen. Elke Wörndle merkt an, dass es seit einigen Jahren keine Personalvertretung mehr in der Gemeinde Fußach gibt. In den letzten Jahren hat sich keine Person mehr für diese Aufgabe bereit erklärt. Die Anfrage soll im Gemeindeamt gestellt werden. Elke Wörndle hat bei der Gemeindeaufsichtsbehörde bzgl. der Rechtslage in Bezug auf den Gewerberechtsbescheid Spar AG nachgefragt. Es bestehe kein Seite:6 Auftrag an die Gemeinde durch die Bezirkshauptmannschaft, straßenpolizeiliche Maßnahmen zu setzten, d.h. es gebe keine Weisung einen Gehstreifen einzurichten. Der gewerberechtliche Bescheid erging an Spar AG. Sie erklärt, es gebe deshalb keinen Fall des übertragenen Wirkungsbereiches. Bgm. Blum erklärt dazu, dass der Gewerberechtsbescheid diesbezüglich eine Auflage an den Antragsteller enthält und nie etwas anderes erklärt wurde. Die Zuständigkeit von straßenpolizeilichen Maßnahmen ist rechtlich eindeutig. Zum Thema 25 Jahre Bgm. Ernst Blum, erklärt Elke Wörndle, dass die Demokratie keinen Anlass habe zu feiern, wenn eine Person ein Amt 25 Jahre lang ausführt. Deshalb gebe es von ihrer Seite auch keinen Grund, zu gratulieren. Außerdem soll Bgm. Ernst Blum EUR 3000 aus der Gemeindekassa entnommen haben, um dieses Fest zu finanzieren. Der Bürgermeister möchte daraufhin wissen, von wem eine solche Unterstellung stamme. Elke Wörndle gibt darauf keine Antwort und will lediglich wissen, ob das stimme oder nicht. Dies wird vom Bürgermeister klar zurückgewiesen. Er sei nicht berechtigt, Geld aus der Kasse zu nehmen, außerdem habe er das Fest nicht organisiert. Abschließend bedankt sich Bgm. Ernst Blum herzlich für die Anerkennung und Glückwünsche zu seinem Dienstjubiläum. Ein Dank an die Mitarbeiter der Verwaltung für die spontane Organisation, an die große Abordnung des Musikvereins, an GV Rudolf Rupp und GR Roberto Montel für das Geschenk, an die Kollegen aus dem Rheindelta und an die Kindergärten für die Gestaltung. Schluss der Sitzung: 21.00 Uhr Bürgermeister: Schriftführerin: Seite:7