20170711_GVE021

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Letzte Änderung 19.10.2021, 20:27
Gemeinde Fussach
Bereich oeffentlich
Schlagworte: _fu,_fu2017gve,fußachvertretung
Dokumentdatum 2017-07-11
Erscheinungsdatum 2017-07-11
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Inhalt des Dokuments

VERHANDLUNGSSCHRIFT Gemeindevertretung – GV 21/ 2017 über die 21. öffentliche Sitzung der Gemeindevertretung Fußach vom 11.07.2017 im Schulungsraum des Feuerwehrgerätehauses Beginn: 20.00 Uhr Vorsitz: Bgm. Ernst Blum Schriftführerin: Verena Hagen Anwesend: Liste Bürgermeister Ernst Blum und Freie Wählergemeinschaft (FWG): Vbgm. Werner Egger, GR Karin Meier, Reinhard Blum, Günter Leitold, Martin Schneider, Ulrich Sagmeister, Sabine Hofer, Klaus Kuster, Manfred Bechter und die Ersätze: Beate Brunner-Brandl und Manfred Bacher (Wolfgang Weiß als Ersatz zugesagt, jedoch nicht erschienen) Entschuldigt: GR Martin Doppelmayer, Elisabeth Schneider und Felix Dünser Unabhängige und ÖVP Fußach (ÖVP): GR Jörg Blum, GR Thomas Bösch, Raimund Rusch, Hubert Winkler, Roberto Montel, Boris Sinn, Rudolf Rupp, Claudius Lässer und die Ersätze: Florian Schrötter und Friedrich Schneider Entschuldigt: Peter Zucali und Julian Krischke Grüne: Elke Wörndle Seite:1 Bgm. Ernst Blum eröffnet die Sitzung, begrüßt die Mitglieder der Gemeindevertretung und die Zuhörer und stellt die Beschlussfähigkeit sowie die ordnungsgemäße Einladung mit Tagesordnung fest. Vor Einstieg in die Tagesordnung wird der Grundeinlösevertrag der Firma Alpla GmbH und der Gemeinde Fußach als Dringlichkeitspunkt und als 9. Tagesordnungspunkt in die Tagesordnung mit aufgenommen und der Tagesordnungspunkt Allfälliges wird zu Punkt 10. Tagesordnung: 1. Genehmigung der Verhandlungsschrift Genehmigung der Verhandlungsschrift Nr. 20 vom 13.06.2017 2. Mitteilungen des Bürgermeisters 3. Kaufansuchen ÖBB – Gst. 1696/2 – Gleisausbau Lustenau/Hard-Fußach 4. Gemeinde Fußach Immobilien GmbH Kenntnisnahmen der Jahresabschlüsse 2016 a) Gemeinde Fußach Immobilienverwaltungs GmbH & Co KG b) Gemeinde Fußach Immobilienverwaltungs GmbH 5. Rechnungsabschluss Wasserwerk Hard-Fußach 2016 zur Kenntnis 6. Österr. Spar AG: Antrag auf Zustimmung Bauführung Lärmschutzwand 7. Antrag Gemeinsam Für Fußach ÖVP und Unabhängige 8. Entsendung von Vertretern in den Verein Sozialsprengel Rheindelta 9. Allfälliges Seite:2 ERLEDIGUNG DER TAGESORDNUNG 1. Genehmigung der Verhandlungsschrift Nr. 20 vom 13.06.2017 Die 20. Verhandlungsschrift vom 13.06.2017 wird einstimmig genehmigt. 2. Mitteilungen des Bürgermeisters Es gibt einige personelle Veränderungen im Kindergarten und in der Kleinkindbetreuung. Astrid Übelhör beendete ihre Tätigkeit aus privaten Gründen, Bettina Burtscher konnte den Bedarf in der Mittagsbetreuung nicht decken, Tamara Glatzer wegen Veränderungswunsch, Margot Fetty durch Zeitablauf ihres befristeten Dienstvertrages und Katharina Schobel wegen Beginn eines Studiums. Es konnten bereits Nachbesetzungen gefunden werden. Es ist ein Schreiben der ÖBB-Infrastruktur AG eingegangen bzgl. des Umweltverträglichkeitsverfahrens. Siehe Teilbereich auf der Tagesordnung. Der Bescheid der Bezirkshauptmannschaft über das Verfahren nach dem Wasserrechtsgesetz für die Ausbaggerung der Schifffahrtsrinne ist eingegangen. Das Land Vorarlberg hat im Auftrag aller die Vergabe mit einer Summe von 273.000, 00 EUR netto an die Firma Zech zur Ausbaggerung samt Verklappung von maximal 26.000m³ Sedimente lose erteilt. Ertragsanteile für den Monat Mai über 179.266, 00 EUR sind eingegangen, davon sind bereits 30.742, 00 EUR für die Landesumlage abgezogen worden. Im Monat Juni betragen die Ertragsanteile 169.642, 00 EUR, ebenfalls bereits abgezogen 29.296, 00 EUR für die Landesumlage. Im Landtag gab es Beschlüsse zu Gesetzesänderungen: Änderung des Gemeindegesetzes, Änderung des Mindestsicherungsgesetzes und der Mindestsicherungsverordnung. Tätigkeitsbericht und Rechnungsabschluss des Sozialfonds 2016 sind eingegangen. Kann unter www.vorarlberg.at online abgerufen in Papierform angefordert werden. 2016 betrugen die Gesamtausgaben aus dem Vorarlberger Seite:3 Sozialfonds 350, 5 Mio. EUR. Dazu kamen Einnahmen in den unterschiedlichen Leistungsbereichen von rund 91, 6 Mio. EUR. Das ergibt einen Finanzierungsbedarf von 258, 9 Mio. EUR. Zur Deckung leistete das Land einen Beitrag in Höhe von 155, 3 Mio. EUR, die Gemeinden steuerten 103, 6 Mio. EUR bei. Wenn gedruckte Exemplare gewünscht sind, kann die Adresse bei der Büroleiterin angefordert werden. Ein wichtiger Bescheid der BH Bregenz für den Wasserverband Rheindelta ist eingetroffen. Genehmigt mit Befristungen der Betriebsweise wurde die Erneuerung und Austausch der Pumpen bei den Schöpfwerken, die aus den Jahren 1958, 1960 und 1961 stammen. Diesbezüglich hat schon eine Kommissionssitzung zur Beratung bzw. zur Bewertung und Punktevergaben für die eingelangten Angebote nach erfolgter Ausschreibung dieser neuen Pumpen stattgefunden. Die letzte Sitzung des Wasserverbandes vor der Sommerpause findet noch diese Woche statt, in der die Vergaben dieser Aufträge erteilt werden. Verschiedene Sitzungen des Jugend-, Integrations-, Hafen-, Sozial- und Prüfungsausschusses haben stattgefunden. Der Kulturausschuss hat die Organisation für das Wochenende der Musiker aus dem Blue Lake Camp USA übernommen. Ein herzlicher Dank an Obmann Vbgm. Werner Egger und den Gastfamilien. 3. Kaufansuchen ÖBB – Gst. 1696/2 – Gleisausbau Lustenau/Hard-Fußach Ein zweigleisiger Ausbau ist geplant. Bgm. Ernst Blum erläutert den Sachverhalt und präsentiert die Pläne. Bezüglich des Kaufansuchens der ÖBB gab es schon Gespräche bzw. Mailverkehr, es wurden Angebote gemacht und ein Schätzgutachten erstellt. 78m² würden um 2, 40 EUR abgelöst werden. Bgm. Ernst Blum machte ein Gegenangebot, dazu gab es jedoch noch keine offizielle Rückmeldung. Antrag: Der von der Gemeinde vorgegebene Verkaufsvorschlag für die Grundparzelle 1696/2, die unproduktive Fläche von ca 78m² zum Schätzgutachterpreis von 2, 40 EUR, die verbleibende Restfläche wie bereits angeboten zum Preis von 12, 00 EUR zuzüglich des angebotenen Wiederbeschaffungszuschlages und Akzeptanzzuschlages an die ÖBBInfrastruktur AG zu beschließen. Kosten der Vertragsrichtlinien zu Lasten des Käufers. Nach kurzer Diskussion und Beantwortung diverser Fragen wurde der Antrag einstimmig beschlossen. 4. Gemeinde Fußach Immobilien GmbH Kenntnisnahmen der Jahresabschlüsse a) Gemeinde Fußach Immobilienverwaltungs GmbH & Co KG Seite:4 Der Jahresabschluss 2016 der Gemeinde Fußach Immobilienverwaltungs GmbH & Co KG weist eine Aktiva sowie Passiva von 9.524.814, 56 EUR aus. Aus der Gewinn- und Verlustrechnung scheint ein Bilanzgewinn von 19.023, 19 EUR auf. Mit dem Minus von 114.801, 93 EUR aus dem Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit, Steuern vom Einkommen und Ertrag ergibt sich ein Jahresfehlbetrag und somit Bilanzverlust in selber Höhe. Der Beirat hat in der Sitzung vom 04. Juli 2017 den Jahresabschluss genehmigt und dem Geschäftsführer die Entlastung erteilt. Der Jahresabschluss 2016 der Gemeinde Fußach Immobilien GmbH & Co KG wurde ohne Einwände zur Kenntnis genommen. b) Gemeinde Fußach Immobilienverwaltungs GmbH Der Jahresabschluss 2016 der Gemeinde Fußach Immobilienverwaltungs GmbH weist eine Aktiva sowie Passiva von 34.874, 85 EUR aus. Aus der Gewinn- und Verlustrechnung scheint ein Bilanzgewinn von 16.774, 85 EUR auf. Dieser setzt sich aus dem Jahresüberschuss von 2015 mit 859 EUR sowie dem Gewinnvortrag von 15.915, 85 EUR zusammen. Der Beirat hat in der Sitzung vom 04. Juli 2017 den Jahresabschluss genehmigt und dem Geschäftsführer die Entlastung erteilt. Der Jahresabschluss 2016 der Gemeinde Fußach Immobilien GmbH wurde ohne Einwände zur Kenntnis genommen. 5. Rechnungsabschluss Wasserwerk Hard-Fußach 2016 zur Kenntnis Im Zusammenhang der Kenntnisnahme der übermittelten Unterlagen erfolgte eine ausführliche Berichterstattung aus dem Inhalt des Protokolls des Gemeindeverbandes Wasserwerk Hard-Fußach. Zum einen ist die Gegenfinanzierung zur Förderung der Notverbundleitung nach Lauterach mit rund 1. Mio. darin festgehalten worden. Baustart ist 2020, dabei geht es um die Hochwassersicherungsmaßnahmen im Ausbau der Bregenzer Ache. Für den Ausbau wird kein Provisorium benötigt. Stattdessen soll der nicht benötigte Aufwand als Förderung in den Notverbund fließen Des Weiteren wurde der Kostenschlüssel für den Notverbund geregelt. In der Mitgliederversammlung wurde beschlossen, dass die beiden Partner Wasserwerk Hard-Fußach und Lauterach die Kosten jeweils zu 50% tragen und anschließend auch die Instandhaltung und Wartungs- und Sanierungsarbeiten ebenfalls übernehmen. 6. Österr. Spar AG: Antrag auf Zustimmung Bauführung Lärmschutzwand Seite:5 Bgm. Ernst Blum erklärt die Lage der Bauführung anhand des vorliegenden Planes. Die Mauer hat eine Stärke von 25cm, die Länge die auf dem Gemeindegrundstück zu liegen kommt beträgt 10, 38m, die Gesamtlänge 15, 36m. Die 2m hohe Betonmauer hat eine aufgesetzte Glaswand mit 1m Höhe. Im Gemeindevorstand wurde das Projekt bereits vorgestellt und dieser empfiehlt der Gemeindevertretung die Zustimmung mit dem Hinweis, bei der Bauverhandlung eine Begrünung der Mauer vorzusehen. Antrag: Auf Zustimmung zur Bauführung der Lärmschutzwand laut vorliegenden Plangrundlagen Plan Nr. 3 LA-07 Fr. vom 11.07.2017 welche teilweise auf dem Grundstück 1654 zu liegen kommt, unter der Bedingung einer Begrünung entlang der Wiesenstraße aus Rücksicht auf das Orts- und Landschaftsbild. Nach Abschluss der Arbeiten ist eine Grundbereinigung anzustreben. Reinhard Blum ist der Meinung, dass diesem Antrag erst zugestimmt werden sollte, wenn eine klare Grundbereinigung vorliegt. Es müsste zuerst eine klare Abgrenzung gemacht werden. Begründung von Bgm. Ernst Blum: Wenn eine Straße gebaut wird, gibt es zum Schluss eine Vermessung mit dem Geometer, dann liegen die genauen Daten und Quadratmeter vor. Frage von GR Thomas Bösch: Gab es bereits eine Bauverhandlung? Wenn ja, gab es Einwendungen? Wann hat sich der Raumplanungsausschuss mit der verkehrstechnischen Situation befasst? Bgm. Ernst Blum erläutert die Situation: Der Raumplanungsausschuss hat sich mit der Widmung als Baumischgebiet befasst, anschließend ist es durch die Instanzen der Sachverständigen gegangen. Das verkehrstechnische Gutachten hat das Land Vorarlberg erstellt. Vorschlag von GR Thomas Bösch: Die Verkehrsfläche der Dorfstraße dem Betreiber als Parkplatz zur Verfügung stellen und im Gegenzug so viel Fläche erhalten, dass man auf der Wiesenstraße einen abgetrennten Rad- und Gehweg für die Kinder zum Kindergarten bauen kann. Auf die Frage nach einer Bushaltestelle von Hubert Winkler, antwortet Bgm. Ernst Blum, dass er bereits Kontakt mit dem Landbusbüro aufgenommen hat um die Möglichkeiten zu prüfen. Auch wenn Einwände der Nachbarn vorliegen würden, müsste die Mauer aufgrund der Auflagen aus dem Gewerbeverfahren zum Schutze der Anrainer errichtet werden. GR Thomas Bösch regt an, das Verfahren einzustellen, bis die Flächen bereinigt sind. Bgm. Ernst Blum stellt dazu fest, dass die GV keine Berechtigung besitzt, ein laufendes Bauverfahren einzustellen. Nach ausführlicher Diskussion wird der vorliegende Antrag auf Zustimmung Bauführung Lärmschutzwand mehrheitlich abgelehnt. Der Antrag auf Zustimmung erhält 11 Stimmen der FWG, FWG-Mitglied Klaus Kuster erklärt sich für befangen. Gegenstimmen von der gesamten Fraktion ÖVP, Elke Wörndle und Reinhard Blum. Seite:6 7. Antrag Gemeinsam Für Fußach ÖVP und Unabhängige GR Thomas Bösch erläutert nochmal ausführlich den vorliegenden Antrag, der Gemeindevertretung bis zum 01.04.2018 ein Konzept für die Gestaltung des Fußacher Zentrums vorzulegen. In der GV-Sitzung im September sollen drei externe Projektleiter ihre Vorstellungen zur Abwicklung des Projektes vortragen und die Gemeindevertretung soll anschließend einen Kandidaten wählen. Bgm. Ernst Blum spricht sich gegen den Antrag aus, da aus Erfahrung ohne ausreichende Vorbereitung und Beratung keine positive Bearbeitung des Inhalts möglich ist. Damit der Antrag nicht abgelehnt werden muss, stellt er gemäß § 49 den Antrag auf Vertagung dieses Punktes. GR Thomas Bösch stellt daraufhin den Antrag auf namentliche Abstimmung. Dieser Antrag wird mehrheitlich (alle Mitglieder der ÖVP, Manfred Bechter, Sabine Hofer, Reinhard Blum und Elke Wörndle) genehmigt. Der Antrag der FWG auf Vertagung dieses Tagesordnungspunktes wird mehrheitlich (alle Mitglieder der ÖVP: Jörg Blum, Thomas Bösch, Raimund Rusch, Hubert Winkler, Roberto Montel, Boris Sinn, Rudolf Rupp, Claudius Lässer und die Ersätze Florian Schrötter und Friedrich Schneider, sowie FWG-Mitglied Reinhard Blum und Grüne Elke Wörndle) abgelehnt. Somit steht der vorliegende Antrag der Fraktion Gemeinsam Für Fußach ÖVP und Unabhängige zur Abstimmung. Nach kurzer Diskussion und Beantwortung diverser Fragen wurde der Antrag mehrheitlich (alle Mitglieder der ÖVP: Jörg Blum, Thomas Bösch, Raimund Rusch, Hubert Winkler, Roberto Montel, Boris Sinn, Rudolf Rupp, Claudius Lässer und die Ersätze Florian Schrötter und Friedrich Schneider, sowie FWG-Mitglied Reinhard Blum und Grüne Elke Wörndle) beschlossen. 8. Entsendung von Vertretern in den Verein Sozialsprengel Rheindelta Wie in der 20. Sitzung der Gemeindevertretung bereits besprochen, wird der Form halber der Antrag gestellt, Vbgm. Werner Egger und GR Karin Meier in den Vorstand des Vereines Sozialsprengel Rheindelta zu entsenden. Diesem Antrag wird einstimmig zugestimmt. 9. Grundeinlösevertrag Alpla und Gemeinde Fußach Der Antrag Grundeinlösevertrag liegt allen Gemeindevertretern vor. Es wurde möglich, dass die Übereignung des Zaunes zum Schluss an die Firma Alpla übergeht. Anhand des Planauszugs erklärt Bgm. Ernst Blum um welche Strecke es sich handelt. Wie bereits bekannt, ist das Projekt mit 70% Landesförderung bestückt. Die Kosten, die für die Gemeinde Fußach anfallen, wurden im Voranschlag bereits berücksichtigt. Am 20. Juli 2017 ist das Behördenverfahren und im Herbst/Winter 2017 ist Baubeginn. Der vorliegende Vertrag, der Seite:7 gegenseitig abgestimmt ist, kann auf Nachfrage von GR Thomas Bösch, nicht abgeändert werden. Er hält den Preis der trotz Förderung mit 70, -- € zu bezahlen ist für überhöht, dennoch wird der Radweg begrüßt. Nach diversen Fragen, die ausführlich beantwortet werden, wird die vorliegende Fassung des Grundeinlösevertrages einstimmig genehmigt. 10. Allfälliges Die Anfrage von GV Elke Wörndle bzgl. der Pflege von gemeindeeigenen Grünflächen und des Fußballplatzes wird beantwortet. Nach wiederholtem Hinterfragen von GV Elke Wörndle hat die Bezirkshauptmannschaft die Richtigkeit und Rechtmäßigkeit der Verordnung der Gemeinde Fußach über die Ausnahme nach dem Pyrotechnikgesetz zu Silvester bestätigt. Daraufhin fragte Frau Wörndle beim Innenministerium nach. Die Gemeinde Fußach ist genötigt, mit einem Schreiben darauf zu antworten, der Bundesvolksanwalt hat sich der Anfrage aus dem Ministerium angeschlossen. Vom Landesvolksanwalt ist wiederum eine Anfrage von GV Elke Wörndle mit der Aufforderung eingelangt, die Beschilderung der Privatstraße Mahd mit den einzelnen Nummernschildern zu versetzen. Diese sei durch Bewuchs nicht mehr sichtbar. Obwohl damals eine Zustimmung erteilt wurde, wurde die Gemeinde Fußach aufgefordert, diese zu entfernen oder an die Ecke zu setzen. Des Weiteren haben sich die Nachbarn von Frau Wörndle beschwert, dass das Gras von ihrem Grundstück auf die Straße hinauswächst und Frau Wörndle sich aber weigert, es zu entfernen da sie der Auffassung ist, dass die Gemeinde dafür zuständig ist. Wenn die Gemeinde Leute für die Beseitigung beschäftigen müsste, würde dies eine Verschwendung der Steuergelder darstellen. Diese Bezeichnung hält sie für eine Diffamierung und Missachtung der Demokratie und des Rechtsstaates. Der Bgm. kritisiert insgesamt die willentliche und mehrfach nicht berechtigte Beschäftigung der Behörden und damit verursachte Verschwendung von Steuergeldern. Schluss der Sitzung: 21.32 Uhr Bürgermeister: Schriftführerin: Seite:8