20170307_GVE017_Wortprotokoll_Woerndlebad

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Letzte Änderung 19.10.2021, 20:15
Gemeinde Fussach
Bereich oeffentlich
Schlagworte: _fu,_fu2017gve,fußachvertretung
Dokumentdatum 2017-03-07
Erscheinungsdatum 2017-03-07
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Wortmeldung von Elke Wörndle in der GV Sitzung am 07.03.2017 mit Antworten des Bürgermeisters Ernst Blum, in schriftliche Wiedergabe des Tonbandprotokolls Elke: Wie hoch ist der Betrag, über den der Bürgermeister eigenständig ohne Beschlüsse und Genehmigungen des Vorstands oder der Gemeindevertretung verfügen kann? Ernst: Nach dem Gemeindegesetz 0, 1 %. Elke: Der Fußacher Bürgermeister verfügt doch über mehr oder? Ernst: Nein, es sind ca. 5.000 Euro. Thomas: Der Vorstand verfügt über mehr. Ernst: Der Vorstand hat 2 ½ %. Elke: Sauber. Ich wundere mich nämlich, weil bei der Budgetverhandlung der Umweltausschuss zwei größere Punkte hatte. Einmal 5.000 Euro für Sanierung am Hörnle, das wäre noch innerhalb dieses 0, 1% Betrags, den man einfach so vergeben hätte können. Und 12.000 Euro für die Anschaffung von Fahrradständern, die angeblich hinfällig sind oder nicht genehmigt werden konnten, weil kein entsprechender Gemeindevertretungsbeschluss vorliegt. Dabei liegt ein solcher Beschluss aus einer vorhergehenden Amtsperiode vor und wenn Beschlüsse, die aus vorherigen Amtsperioden stammen, automatisch wirkungslos werden, dann wäre auch diese höhere Verfügung des Vorstands auf jeden Fall wirkungslos. Zumal es ein Witz ist, weil Demokratie nicht funktionieren kann, wenn immer nur die jeweils amtierende Regierung ihre Beschlüsse machen kann. Also es war offensichtlich eine Schikane, die keine Rechtsgrundlage hat. Ernst: Ganz einfach. Im Budget werden Themen behandelt und aufgenommen, wenn ein Projekt vorliegt. Es war weder ein Standard noch ein Projekt vorliegend. Wenn ein Projekt ausgearbeitet ist – und das haben wir vor – gibt es auch die erforderlichen Mittel dazu. Aber nicht weil man etwas beschlossen hat und man schafft es nicht an. Elke: Also jeder Ausschuss, der ein Budget ansetzt, muss schon ganz konkrete Projekte haben. Damit ist ja die Ausschussarbeit des Jahres hinfällig. Ernst: Zumindest ist einmal in Aussicht gestellt, dass man vorhat etwas zu machen. Und dann kann man abstimmen, dass ein Geld zur Verfügung gestellt werden kann, dass man eine Planung macht. Elke: Die Pläne für Betreutes Wohnen waren schon konkret genug, dass man das budgetieren wollte. Ernst: Der Bürgermeister hat im Gemeindevorstand einen ganz konkreten Auftrag bekommen, das Projekt betreutes Wohnen vorzubereiten. Und das war der ausschlaggebende Punkt, dass im Voranschlag eine Summe vorgesehen wurde. Ein Auftrag, den der Bürgermeister bekommen hat und danach nicht ausführen darf, weil im Voranschlag nur noch 10.000 Euro zur Verfügung gestellt werden. Aufträge dazu können auch nur Beschlussgremien erteilen und nicht der Bürgermeister alleine. Elke: Für solche Summen ist definitiv die Gemeindevertretung zuständig und der Vorstand und der Bürgermeister unterstehen beide diesem Gremium. Die komischen Dünkel, was der Vorstand dem Bürgermeister beauftragen kann, hat keinerlei rechtliche Relevanz. Ernst: Du verwechselst bitte zwei Dinge. Im Budget 100.000 Euro für etwas vorsehen, heißt noch lange nicht, dass der Bürgermeister das Geld ausgeben darf. Elke: Achso, aber wenn der Umweltausschuss 5.000 Euro fürs Hörnlebad will, muss er ganz konkrete Pläne haben. Ernst: Das gibt auch nicht der Umweltausschuss aus. Der beantragt ja nur ein Geld, zuständig für eine Vergabe ist entweder der Bürgermeister in der Größenordnung oder der Gemeindevorstand. Elke: Du handelst mit Willkür. Ganz offensichtlich. Ernst: Wenn du es nicht verstehst, dann lass dich aufklären und sonst komm zu mir ins Büro. Ich erkläre es dir ganz langsam. Elke: Ich verstehe offensichtlich jetzt schon mehr von der Rechtslage als du. Ernst: Du verwechselst wirklich ein paar Dinge. Summen, die im Voranschlag drinnen sind, bedeuten noch lange nicht, dass man sie auch ausgeben kann. Und auch nicht, wer sie ausgeben kann, das hängt dann davon ab, wie hoch die Vergabesumme ist, an welche Firmen und wer zuständig ist. Der Bürgermeister bereitet den Voranschlag vor, die Gemeindevertretung beschließt ihn und ob die Summe ausgegeben wird, hängt dann ausschließlich davon ab, ob der Beschluss zum Ausgeben nochmal gefasst wird und von wem er gefasst wird, je nach Zuständigkeiten. Das verwechselst du, aber ich erkläre es dir gerne in Ruhe nochmal. Elke: Danke nein. Ich suche mir meine Quellen selber. Und die sind sicher wo anders.