20170307_GVE017

Dateigröße 136.16 KB
Aktenzahl/Geschäftszahl
Letzte Änderung 19.10.2021, 20:30
Gemeinde Fussach
Bereich oeffentlich
Schlagworte: _fu,_fu2017gve,fußachvertretung
Dokumentdatum 2017-03-07
Erscheinungsdatum 2017-03-07
Unterausschüsse
Kommissionen/Kuratorien
Verbände/Konkurrenzen
Verträge
Publikationen GVE-Protokolle_gve
Aktenplan
Anhänge
Inhalt des Dokuments

VERHANDLUNGSSCHRIFT Gemeindevertretung – GV 17/ 2017 über die 17. öffentliche Sitzung der Gemeindevertretung Fußach vom 07.03.2017 im Schulungsraum des Feuerwehrgerätehauses Beginn: 20.00 Uhr Vorsitz: Bgm. Ernst Blum Schriftführerin: Verena Hagen Anwesend: Liste Bürgermeister Ernst Blum und Freie Wählergemeinschaft (FWG): Vbgm. Werner Egger, GR Martin Doppelmayer, GR Karin Meier, Manfred Bechter, Ulrich Sagmeister, Martin Schneider, Felix Dünser, Reinhard Blum, Klaus Kuster und die Ersätze: Sabine Hofer, Marlene Marksteiner und Thomas Kuster Entschuldigt: Elisabeth Schneider, Günter Leitold, Nina Kuster Unabhängige und ÖVP Fußach (ÖVP): GR Jörg Blum, GR Thomas Bösch, Peter Zucali, Claudius Lässer, Raimund Rusch, Rudolf Rupp, Boris Sinn und die Ersätze: Martin Niederer, Bernd Stockner und Daniel Mathis Entschuldigt: Hubert Winkler, Roberto Montel, Julian Krischke Grüne: Elke Wörndle Seite:1 Bgm. Ernst Blum eröffnete die Sitzung, begrüßte die Mitglieder der Gemeindevertretung und die Zuhörer und stellte die Beschlussfähigkeit sowie die ordnungsgemäße Einladung mit Tagesordnung fest. Tagesordnung: 1. Genehmigung der Verhandlungsschrift Nr. 16 vom 13.12.2016 2. Mitteilungen des Bürgermeisters 3. Konkurrenzverwaltung Höchst, Fußach, Gaißau Beschlussantrag Grundeinlösevertrag 4. Voranschlag 2017 zur Kenntnis: a) Gemeindeverband Wasserwerk Hard - Fußach b) Standesamt- und Staatsbürgerschaftsverband Höchst, Fußach, Gaißau 5. Rechnungsabschluss 2016 zur Kenntnis: a) Standesamt- und Staatsbürgerschaftsverband Höchst, Fußach, Gaißau 6. Bericht des Prüfungsausschusses Gemeinde Fußach Unangemeldete Kassaprüfung 7. Kleinkindbetreuung Beschlussantrag – Ergänzung des Tarifmodells 8. Resolutionsantrag: „Einführung eines qualitätsvollen Bodenschutzgesetzes“ 9. Resolutionsantrag: „Für eine stabile Situation der Gemeinde“ Seite:2 10. Allfälliges ERLEDIGUNG DER TAGESORDNUNG 1. Genehmigung der Verhandlungsschrift Nr. 16 vom 13.12.2016 Die 16. Verhandlungsschrift vom 13.12.2016 wird mehrheitlich (Gegenstimmen: Fraktion ÖVP und Grüne) genehmigt. 2. Mitteilungen des Bürgermeisters Die Gemeindevertretung hat eine Information bzw. eine Einladung zum Rhesiprojekt - Werkstattbericht erhalten. Bgm. Ernst Blum wies darauf hin, dass diese Veranstaltung den kommenden Donnerstag stattfinden wird und ersucht, Fahrgemeinschaften zu bilden. Den Mitgliedern der Steuerungsgruppe wurde bereits mitgeteilt, dass es eine kleine Korrektur betreffend der Eröffnung des Pflegeheims gibt. Die offizielle Eröffnung findet am Samstag, den 22. April 2017 statt. Der offizielle Termin am Freitag, an dem intern geladene Gäste erwartet worden wären, findet nun auch am Samstag, um 09:30 Uhr im Pfarrsaal statt. Anschließend ist um 11 Uhr Tag der offenen Tür des Pflegeheimes. Bgm. Ernst Blum berichtete, dass ein geeigneter Name für das Pflegeheim gesucht wurde, im Zuge dessen auch für das zweite Haus, den Sozialsprengel. Ein Haus heißt nun „Mitanand“ und das andere „Füranand“. Im Rahmen der letzten Steuerungsgruppe wurde mitgeteilt, wie dieser Name entstanden ist. Weiters berichtete Bgm. Ernst Blum über drei bereits erfolgte Vergaben durch den Gemeindevorstand beim Projekt Kinderhaus Riedle. Die Baumeisterarbeiten wurden mit EUR 99.913 an die Firma Brunner vergeben, die Kostenschätzung lag bei EUR 99.000. Die Gerüstbauarbeiten wurden mit EUR 6.750 ebenfalls an die Firma Brunner vergeben, die Kostenschätzung lag bei EUR 8.000. Seite:3 Die Aufzugsanlage wurde mit EUR 24.710 an die Firma Schindler vergeben, die Kostenschätzung lag bei EUR 25.000. Derzeit sind Ausschreibungen im Gange, wie konstruktiver Holzbau, Heizung, Sanitär, Elektro, usw. Mitteilung vom Land Vorarlberg, bezüglich der Förderung von Tagespflegeverhältnissen bei Tagesmüttern 2017. Ab einem Familienbruttoeinkommen über EUR 5.352 wird ab dem 3. Kind die Einkommensgrenze um EUR 500 pro Kind erhöht. Ebenfalls werden die Tarife der angestellten Tagesmütter an den Mindestlohntarif angehoben. Dementsprechend wurden sowohl die Elternselbstbehalte, als auch die Förderbeiträge der Gemeinden und des Landes gleichmäßig erhöht. Zielgruppe sind Kinder im Alter von 12 Monaten bis zum vollendeten 15. Lebensjahr. In begründeten Ausnahmefällen auch jünger. Im Jahr 2015 sind verschiedene Meldungen bzgl. der Ausbaggerung der Fußacher Schifffahrtsrinne eingegangen. Das Ganze wurde geprüft und entwickelte sich so, dass der Bund sich vor Jahren aus seiner Verantwortung der Rheinregulierung zurückgezogen hat. In Folge dessen gab es auch Verhandlungen in Wien, nachdem der Bund 70% der Kosten übernehmen sollte. Es gab auch Gespräche mit dem Land, dass die restlichen 30% nicht die beiden Gemeinden Hard und Fußach tragen, sondern 15% würde das Land übernehmen und 15% bleibt den Gemeinden übrig. Aufgrund der Förderbedingungen des Bundes müsste u.U. die Gemeinde Fußach die offizielle Projektleitung und Förderantrag, mitunter auch in finanzielle Vorleistung treten. Nachtragsvoranschlag zur kurzfristigen und kostenneutralen Vorfinanzierung ist nicht auszuschließen. Kostenschätzung durch das Land Vorarlberg ca. EUR 500.000. Wasserrechtsverhandlungen für die Projekte Erschließung Spital, Erschließung Ortskanalisation, Wasserversorgung, für Umlegungsgebiet Spital, und Wasserversorgung Wiesenstraße haben stattgefunden. Die Ausschreibung der Arbeiten erfolgt durch das Büro Rudhardt u. Gasser. Es ist ein positiver Bescheid zu erwarten. Mit den Grundeigentümern ist eine weitere Zusammenkunft erforderlich. Bgm. Ernst Blum verweist auf mögliche erforderliche Sitzungstermine im Zusammenhang mit Ausschreibungsergebnissen und notwendigen Beschlüssen. Am 29. Dezember 2016 ist der lang erwartete Bescheid der Bezirkshauptmannschaft betreffend der neuen Pumpen des Wasserverbandes eingegangen. Leider fanden sich in diesem Bescheid zahlreiche Mängel mit falschen Sachverhalten. Deshalb musste der Wasserverband Rheindelta durch Obmann Bgm. Ernst Blum Einspruch erheben. In Folge dessen gab es ein Vorgespräch mit der BH, anschließend wurde der Einspruch schriftlich eingereicht. Die BH hat in einer Berufungsvorentscheidung ihren Bescheid komplett aufgehoben und hat nun die Möglichkeit einen neuen Bescheid zu erstellen. Die Reparaturen, Ergänzungen und Verbesserungsmaßnahmen der Firma Häusle werden vom Land begleitet. Basierend auf einem Vorfall vor Weihnachten, führte Bgm. Ernst Blum einen Schriftverkehr mit dem Land. In einer darauf hin Seite:4 eingerichteten Arbeitsgruppe werden die Einsatzabläufe für Störfälle in einem eigenen Katastrophenplan und in einem ergänzenden überarbeiteten Brandschutzplan definiert. Wenn es zu einem Katastrophenfall-Ereignis kommen sollte, kämen die Maßnahmen und Zuständigkeiten nach dem Katastrophenschutzgesetz zur Anwendung. Zuständigkeiten und Abwicklungen speziell für diesen Betriebsstandort werden in dieser Arbeitsgruppe nochmals genau definiert. Die 31. Zusammenkunft des Regionalforums auf Einladung des Landes hat stattgefunden. Dies wurde im Zusammenhang mit dem mehrjährigen Arbeitsprozess „Mobil im Rheintal“ gegründet und besteht aus einem ca. 40köpfigen Gremium aus Asfinag, Landesstatthalter, Interessensvertreter aus Landwirtschaft, Verkehrsorganisationen, Naturschutzorganisationen, Bürgervertretern, Gemeinden u. a. Es wurde vom Beschluss der Bundesregierung über die Aufnahme der Trassenverbindung Autobahnen Schweiz-Österreich in das Bundesstraßengesetz berichtet. Damit ist der Startschuss für die Vorprojektierung der Verbindung Schweizer Autobahn zu Österreich gefallen. Mit der Planung und Behördenverfahren wird zwischen 6 und 10 Jahren gerechnet, aber ohne allfällige Berufungen. Bauzeit wird etwa 3 Jahre dauern. Kostenschätzungen liegen zwischen EUR 560 und EUR 900 Mio. Von der Asfinag wurde ein Projektvoranschlag mit EUR 600 Mio. fixiert. Bgm. Ernst Blum nutzte im Zuge dessen auch noch die Gelegenheit, die Tunnellösung Rheinquerung zu fordern. Dies wurde von der Asfinag aufgenommen. Ertragsanteile vom Bund sind eingegangen. Für den Jänner hat die Gemeinde Fußach EUR 313.062 erhalten, davon sind Landesumlagen von EUR 51.019 abgezogen worden. Im Februar sind nach Abzug von EUR 38.178, EUR 228.328 eingegangen. Für die Musikschulabgänge in Höhe von EUR 102.575 sind EUR 1.089 an mageren Förderungen eingegangen. 3. Konkurrenzverwaltung Höchst, Fußach, Gaißau Beschlussantrag Grundeinlösevertrag Von der Konkurrenzverwaltung Höchst, Fußach, Gaißau liegt der Antrag vor, den Grundeinlösevertrag für die Abtretung der Flächen beim Kiosk zu beschließen. Die Versammlung der Konkurrenzverwaltung hat bereits zugestimmt. Es geht dabei um 875m², allerdings zahlt das Land für Abtretungen von Nicht-Bauflächen nur EUR 10. Nach kurzer Erläuterung der vorliegenden Zusammenfassung des Grundeinlösevertrages wurde über den Beschlussantrag Grundeinlösevertrag mit einer Gegenstimme (Elke Wörndle) mehrheitlich abgestimmt. 4. Voranschlag 2017 zur Kenntnis: a) Gemeindeverband Wasserwerk Hard - Fußach Seite:5 Der Voranschlag 2017 des Gemeindeverbandes Wasserwerk Hard – Fußach wurde mit Einnahmen und Ausgaben in Höhe von EUR 3.334.300 ohne Einwand zur Kenntnis genommen. b) Standesamt- und Staatsbürgerschaftsverband Höchst, Fußach, Gaißau Für das Standesamt werden Einnahmen und Ausgaben in Höhe von EUR 46.000 und für den Staatsbürgerschaftsverband EUR 65.300 vorgesehen. Der Voranschlag 2017 des Standesamt- und Staatsbürgerschaftsverbandes Höchst, Fußach, Gaißau wurde ebenfalls ohne Einwand zur Kenntnis genommen. 5. Rechnungsabschluss 2016 zur Kenntnis: a) Standesamt- und Staatsbürgerschaftsverband Höchst, Fußach, Gaißau Für das Standesamt werden jeweils Einnahmen und Ausgaben in Höhe von EUR 44.266, 19 und vom Staatsbürgerschaftsverband EUR 63.166, 19 vorgesehen. Der Rechnungsabschluss 2016 des Standesamtund Staatsbürgerschaftsverbandes Höchst, Fußach, Gaißau wurde ohne Einwand zur Kenntnis genommen. 6. Bericht des Prüfungsausschusses Gemeinde Fußach Unangemeldete Kassaprüfung Am 25.01.2017 wurden die Hauptkassa, die Kassa des Meldeamtes, des Bürgerservices und des Bauamtes geprüft. Bei allen vier Kassen gab es keine Beanstandung. Sabine Hofer machte darauf aufmerksam, dass sich ein Tippfehler bei den Zahlen von Kurt Schönberger eingeschlichen hat. Dies wird von Rudolf Rupp und Roberto Montel kontrolliert. Der Bericht des Prüfungsausschusses der Gemeinde Fußach ist ansonsten ohne Einwand zur Kenntnis genommen. 7. Kleinkindbetreuung Beschlussantrag – Ergänzung des Tarifmodells Das Land Vorarlberg hat gemeinsam mit Gerhard Sutter eine Vorlage ausgearbeitet, da aufgrund der Bedarfserhebung festgestellt wurde, dass eine soziale Erhöhung für Kinder von 18 bis 24 Monate stattgefunden hat. Seite:6 Damit es in der Gemeinde Fußach eine sozialverträgliche und gerechtere Tarifspalte gibt, soll eine zusätzliche Spalte (Tarife NEU) für diese Monate eingefügt werden. Bgm. Ernst Blum erläuterte ein Beispiel dazu. Es geht darum, die Eltern nicht davon abzuhalten, ihr Kind trotzdem in den Kindergarten zu bringen. Aufgrund der Annahme, dass dies einer sozialverträglicheren Tarifspalte entspricht, stellte Bgm. Ernst Blum den Antrag, diese zusätzliche Spalte speziell bezogen auf Kinder von 18 bis 24 Monate, einzuführen. Thomas Bösch merkte an, dass ihn an der sozialen Staffelung des Landes stört, dass man diese nur in Anspruch nehmen kann, wenn beide Elternteile berufstätig sind. Bgm. Ernst Blum argumentierte, dass in der Gemeinde Fußach die besseren Sozialstaffelungen bleiben, also die Reduzierungen deshalb nicht gemacht wurden. Die Empfehlung vom Land hätte die Sozialverträglichkeit der Gemeinde verschlechtert. Jörg Blum möchte wissen, wie viele Kinder zwischen 18 und 24 Monaten die Kleinkindbetreuung in Anspruch nehmen. Muss recherchiert werden und wird nachträglich beantwortet. Der vorliegende Antrag, diese zusätzliche Staffel Tarife NEU 18 – 24 Monate einzuführen, wird einstimmig genehmigt. 8. Resolutionsantrag: „Einführung eines qualitätsvollen Bodenschutzgesetzes“ Der Umweltverband des Landes hat den Resolutionsantrag den Gemeinden zum Beschluss vorgelegt. Grundsätzlich ist eine Resolution eine Anregung an die Landesregierung, ein entsprechendes Gesetz zu formulieren oder ein bestehendes Gesetz entsprechend diesen Vorschlägen abzuändern. Laut Thomas Bösch wurde dieses Thema im Umweltausschuss besprochen und festgestellt, dass im Resolutionsantrag zu wenig drinnen steht. Die Gemeindevertretung war sich einig, über den Antrag vorerst nicht abzustimmen, sondern nochmal dem Umweltausschuss zuzuweisen und in einer der nächsten GV-Sitzungen zu besprechen, sofern eine Ergänzung zur Vorlage des Umweltverbandes gewünscht ist. 9. Resolutionsantrag: „Für eine stabile Situation der Gemeinde“ Bgm. Ernst Blum ging konkret auf die Diskussionen ein, die bei den Beratungen zum Voranschlag der Gemeinde Fußach geführt wurden, wobei die Thematik festgehalten wurde, dass die Entwicklungen im Sozialfonds so nicht weitergehen kann und man dies aufzeigen solle. Bgm. Ernst Blum stellte den Antrag, den Resolutionsantrag, mit konkreten Zahlen betreffend der Gemeinde Fußach so zu beschließen. Thomas Bösch meinte, dass als Ergänzung hinzugefügt werden sollte, dass das Land verantwortungsvoller mit diesen Geldern umgehen solle. Die Strategieplanungen macht jedoch nicht das Land selber, sondern auch der Gemeindeverband ist daran beteiligt und es gibt Seite:7 auch eine Strategiegruppe, nämlich der Sozialfonds, in dem die Gemeinden mitvertreten sind. Jörg Blum möchte, dass möglichst viele Gemeinden sich daran beteiligen und würde einen Vorschlag hineinbringen, bei welcher Art von Ausgaben man möglicherweise ansetzen kann, die Ausgabenexplosion in diesem Bereich zu reduzieren. Weiters weist er darauf hin, ob es möglich wäre, das Problem der überteuerten Wohnungen anzusprechen. Die Idee mit dem Begleitschreiben sollte im Sozialausschuss diskutiert werden. Vorschlag von Bgm. Ernst Blum: 2 bis 3 Fallbeispiele sollten von den Wortführern der gewünschten Ergänzungen genannt werden, damit ein Begleitschreiben verfasst werden kann. Die vorliegende Fassung des Resolutionsantrages wurde mit einer Gegenstimme (Elke Wörndle) mehrheitlich beschlossen. 10. Allfälliges Es erfolgten Wortmeldungen von Rudolf Rupp zur Problematik beim Kinderhaus Pertinsel, die Eltern sollten die Kinder direkt vor Ort abholen, sodass diese nicht in den Straßenbereich laufen, von Thomas Bösch, der auf die Landschaftsreinigung und den Fahrradbasar hinwies und von Elke Wörndle, die die Vergabekompetenz des Bürgermeisters hinterfragte. Schluss der Sitzung: 21.05 Uhr Bürgermeister: Schriftführerin: Seite:8