20160308_GVE009

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Letzte Änderung 19.10.2021, 20:34
Gemeinde Fussach
Bereich oeffentlich
Schlagworte: _fu,_fu2016gve,fußachvertretung
Dokumentdatum 2016-03-08
Erscheinungsdatum 2016-03-08
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VERHANDLUNGSSCHRIFT Gemeindevertretung – GV 09/ 2016 über die 09. öffentliche Sitzung der Gemeindevertretung Fußach vom 08.03.2016 im Schulungsraum des Feuerwehrgerätehauses Beginn: 20.00 Uhr Vorsitz: Bgm. Ernst Blum Schriftführerin: Anwesend: Marion Gehrer Liste Bürgermeister Ernst Blum und Freie Wählergemeinschaft (FWG): Vbgm. Werner Egger, GR Martin Doppelmayer, GR Karin Meier, Reinhard Blum, Klaus Kuster, Ing. Günter Leitold, Felix Dünser, Manfred Bechter, Ulrich Sagmeister, Nina Kuster, Ing. Martin Schneider und die Ersatzfrau: Beate Brunner-Brandl Entschuldigt: Elisabeth Schneider Unabhängige und ÖVP Fußach (ÖVP): GR Jörg Blum, Julian Krischke, Rudolf Rupp, Peter Zucali, Raimund Rusch, Roberto Montel, Boris Sinn, Claudius Lässer und die Ersätze: DI Florian Schrötter und Bernd Stockner Entschuldigt: GR Thomas Bösch und Hubert Winkler Grüne: Entschuldigt: Elke Wörndle und Ersatzfrau Ruth Kanamüller Seite:1 Bgm. Ernst Blum eröffnete die Sitzung, begrüßte die Mitglieder der Gemeindevertretung und die Zuhörer und stellte die Beschlussfähigkeit sowie die ordnungsgemäße Einladung mit Tagesordnung fest. Tagesordnung: 1. Genehmigung der Verhandlungsschrift Nr. 08 vom 02.02.2016 2. Mitteilungen des Bürgermeisters 3. Kenntnisnahmen von Rechnungsabschlüssen und Voranschlägen a) Rechnungsabschluss 2015 Standesamts- u. Staatsbürgerschaftsverband b) Voranschlag 2016 Standesamts- u. Staatsbürgerschaftsverband c) Rechnungsabschluss 2015 Gemeindeverband Wasserwerk Hard / Fußach 4. Verordnung der Gemeinde Fußach über das Maß der baulichen Nutzung Änderung aufgrund gesetzlicher Bestimmungen nach dem Raumplanungsgesetz 5. Antrag der gemeinnützigen Bauträgergesellschaft Alpenländische Heimstätte, auf Ausnahme von 2, 5 auf 3 Geschosse nach der Verordnung über das Maß der baulichen Nutzung, Projekt Neugrütt 6. Anträge der Steuerungsgruppe Pflegeheim Höchst / Fußach 7. Allfälliges Seite:2 ERLEDIGUNG DER TAGESORDNUNG 1. Genehmigung der Verhandlungsschrift Nr. 08 vom 02.02.2016 Die Verhandlungsschrift über die 08. Sitzung der Gemeindevertretung wurde ohne Einwand genehmigt. 2. Mitteilungen des Bürgermeisters In Sachen Aufkündigung der Vereinbarung „Gratis-Grünmüllanlieferung“ bei der Firma Häusle haben Gespräche mit dem kfm. Geschäftsführer und einem Gesellschaftervertreter stattgefunden. Ergebnis: Die Gemeinde Fußach beharrt weiterhin auf die vorhandene Vereinbarung. Bei der nächsten Gesellschafterversammlung der Firma Häusle wird darüber beraten wie mit der Situation umgegangen wird. Bis dahin können die Fußacher BürgerInnen weiterhin den Grünmüll mit den Gutscheinen bei der Firma Häusle abliefern. Die Kosten, welche dabei entstehen, werden von der Gemeinde Fußach zurückerstattet. Für die Grünabfallsammelstelle Fußach wurde mittels Inserat Verstärkung für das Personal gesucht. Bis dato sind keine Rückmeldungen eingegangen. Nun kommt dazu, dass der derzeitige Mitarbeiter die Arbeit aus gesundheitlichen Gründen einstellen muss. Es muss noch abgeklärt werden, ob und wie die Grünabfallsammelstelle wie gewohnt Ende März geöffnet werden kann. Standortabgabe Bioabfallvergärungsanlage AWIZ Königswiesen: Hier hat eine Aussprache beim Umweltverband mit der Gemeinde Lustenau und der Gemeinde Fußach stattgefunden. Die Ertragsanteile für den Monat Februar von EUR 250.795, 00 sind eingelangt. Betreffend der Klage wegen grober Fahrlässigkeit gegen die Gemeinde Fußach aus dem Jahr 2012 (Sturz bei Schnee) wurde uns mitgeteilt, dass der Berufung nicht Folge gegeben Seite:3 wurde. Die klagende Partei und hat die gesamten Kosten des Klageverfahrens der Gemeinde zu ersetzen. Diverse Ausschusssitzungen haben stattgefunden bzw. sind noch anberaumt. Herr Josef Stampach (Nah&Frisch) hat im Schreiben vom 03. Februar 2016 angekündigt, dass er sein Geschäft aus wirtschaftlichen Gründen per 31.03.2016 schließt. Die Firma Wedel ist bemüht einen Nachfolger zu finden. Eine Vorstandssitzung des Gemeindeverbandes Gemeindeblatt Bezirk Bregenz hat stattgefunden. Nach Ausschreibung wurde der Druck für das Gemeindeblatt neu vergeben. 10 Unternehmer haben die Ausschreibungsunterlagen heruntergeladen, jedoch ist nur ein Angebot fristgerecht eingelangt. Somit wurde der Auftrag abermals an die Firma Russmedia Verlag, GmbH, Schwarzach erteilt. Weiter ist ein Informationsfolder des Gemeindeblattes in Arbeit. Aufsichtsbehördliche Genehmigungen der Raumplanung für Blauzone, Schneider Reinhard und Schreiber Brigitte sind vom Amt der Vlbg. Landesregierung eingegangen. Am 08.03.2016 hat Bgm. Blum mit den Vertretern der Gemeinsamen Regierungskommission Alpenrhein und den Projektanten des Rhesiprojektes eine Besprechung stattgefunden. Wie bereits am Vortag mit Vertretern der Landesregierung wurden die Argumente im Hinblick auf Sicherheitsbedenken gegen geplante Abrückungen des Rheindammes, als auch die Zusammenhänge der notwendigen neuen Trassierungen durch Verlegungen der Abwasserleitungen, Trinkwasserleitungen, Stromversorgung, Erdgasleitung, Telefon und UPC in Verbindung mit dem Neubau der Rheinbrücke, durch Bgm. Blum vorgebracht. Bis Herbst 2016 sollen abschließende Ergebnisse im Rahmen eines generellen Projektes Rhesi vorliegen. Grundverfügbarkeit und flußbautechnische Argumente sind dabei umfassend darzustellen. Bgm. Ernst Blum wurde von Frau Burtscher bei den Gemeindevertretungsmitgliedern vor der letzten Sitzung beschuldigt, Lügen zu verbreiten. Sie behauptete, dass die ASFINAG durchaus Flächen verkaufen würde. Dies entspricht jedoch nicht der Wahrheit. Die Gemeinde Fußach hat offiziell im Dezember Seite:4 2014 das Kaufinteresse der ASFINAG angefragt und zwei Antworten zurückerhalten: Im Jänner 2015 wurde geprüft, ob Eigenbedarf besteht. Im Februar 2015 wurde der Gemeinde Fußach dann endgültig mitgeteilt, das Grundstücke für den ordentlichen Betrieb und die Erhaltung der Aufgabenbereiche der ASFINAG nicht entbehrlich sind und diese somit nicht veräußert werden können. 3. Kenntnisnahmen von Rechnungsabschlüssen und Voranschlägen Rechnungsabschluss 2015 Standesamts- und Staatsbürgerschaftsverband a) Der Rechnungsabschluss wurde mit Einnahmen und Ausgaben von jeweils EUR 60.220, 83 einstimmig zur Kenntnis genommen. (Standesamtsverband EUR 41.620, 83 / Staatsbürgerschaftsverband EUR 18.600, 00) b) Voranschlag Auch der 2016 Voranschlag Standesamts- wurde mit und Einnahmen EUR 63.300, 00 einstimmig zur Kenntnis genommen. und Staatsbürgerschaftsverband Ausgaben von jeweils (Standesamtsverband 44.000, 00 / Staatsbürgerschaftsverband EUR 19.300, 00) c) Rechnungsabschluss 2015 Gemeindeverband Wasserwerk Hard / Fußach Der Rechnungsabschluss wurde mit Einnahmen und Ausgaben von jeweils EUR 405.220, 76 einstimmig zur Kenntnis genommen. 4. Verordnung der Gemeinde Fußach über das Maß der baulichen Nutzung Änderung aufgrund gesetzlicher Bestimmungen nach dem Raumplanungsgesetz Aufgrund geänderter Gesetzlicher Bestimmungen fällt die Zuständigkeit von Ausnahmen (§35 Abs. 3) künftig in den Aufgabenbereich der Gemeindevertretung. Ein bestehender Bescheid der Gemeinde mit Beschluss des Gemeindevorstandes wurde deshalb auf eigenen Antrag der Gemeinde durch die Bezirkshauptmannschaft aufgehoben. Der Antrag die bestehende Verordnung über das Maß der baulichen Nutzung der Gemeinde Fußach dahingehend zu ändern, dass gemäß den Bestimmungen des Seite:5 Raumplanungsgesetzes § 35 Abs. 2, der Gemeindevorstand, sowie § 35 Abs. 3, die Zuständigkeit für Ausnahmen die Gemeindevertretung zuständig ist wurde einstimmig beschlossen. Jörg Blum erkundigte sich wann sich der Raumplanungsausschuss mit dem Thema 2, 5 Geschossen (wie 2014 in der Gemeindevertretung besprochen) beschäftigt. Bgm. Ernst Blum teilte daraufhin mit, dass die Erarbeitung einer neuen Verordnung im Hinblick auf erforderliche Kriterien und Definitionen in Bearbeitung sei und fachlicher Begleitung dazu erforderlich sei. 5. Antrag der gemeinnützigen Bauträgergesellschaft Alpenländische Heimstätte, auf Ausnahme von 2, 5 auf 3 Geschosse nach der Verordnung über das Maß der baulichen Nutzung, Projekt Neugrütt Wie hinlänglich bekannt ist, plant der gemeinnützige Wohnbauträger, Alpenländische Heimstätte, im Neugrütt eine gemeinnützige Wohnanlage mit 11 Wohneinheiten zu errichten. Die Wohnanlage ist mit 3 Geschossen geplant. Die Gemeinde Fußach gibt in der Baumassenverordnung die Geschoßzahl mit 2, 5 vor. Die Ausnahme von 2, 5 auf 3 Geschosse wird aufgrund der Energiekennzahlen und im Hinblick auf „leistbares Wohnen“ durch den Gemeindevorstand empfohlen. Die erteilte Ausnahme aufgrund der Verordnung durch den Gemeindevorstand ist durch geänderte gesetzliche Vorgaben nicht rechtsgültig. Die Zuständigkeit fällt der Gemeindevertretung zu. Eine neue Verordnung durch Festlegung der vorgegebenen Zuständigkeit wurde unter Pkt. 4. Beschlossen. Im Rahmen der Anhörung der Nachbarn im Verfahren wurden Stellungnahmen abgegeben, welche dem beschlussfassenden Gremium in den Beilagen zur Kenntnis gebracht wurden. Zur Beurteilung der abgegebenen Stellungnahmen erfolgte ein Gutachten in Bezug auf das Orts- und Landschaftsbild. Dieses ist ebenfalls als Beilage einsehbar. Im Rahmen der Erstellung des Gutachtens erfolgten Verbesserungen der Baueingabe, um den Eingaben in den Stellungnahmen der Anrainer weitgehend entgegenzukommen. Die Verbesserungen erfolgten in Bezug auf die Höhe des Gebäudes und die Beschattung, sodass auch im Hinblick auf die Einhaltung der gesetzlichen Bauabstände aus baurechtlicher Sicht keine Beeinträchtigungen daraus erwachsen. Basis für die erteilte Ausnahmegenehmigung durch den Gemeindevorstand bildete das erwähnte Gutachten, das nun zuständigkeitshalber auch der Gemeindevertretung zur Verfügung steht. Seite:6 Antrag: Nach Anhörung der Nachbarn und Kenntnisnahme der Stellungnahmen, wird unter Berücksichtigung des vorliegenden Ortsbildgutachtens von Arch. Ritsch, gemäß der Baumassenverordnung der Gemeinde Fußach, die Ausnahmebewilligung von 2, 5 auf 3 Geschosse, für das Bauvorhaben Neugrütt der Alpenländischen Heimstätte, nach den Plänen von Arch. DI Jürgen Matt, Planstand 13. Juli 2015, durch die Gemeindevertretung erteilt. Nach kurzer Diskussion und Beantwortung diverser Fragen wurde der Antrag mehrheitlich mit zwei Gegenstimmen (Manfred Bechter, FWG und Rudolf Rupp, ÖVP) beschlossen. 6. Anträge der Steuerungsgruppe Pflegeheim Höchst Fußach Folgende Anträge der Steuerungsgruppe Pflegeheim Höchst- Fußach wurden wie folgt beschlossen: 1. Gründung der „Benevit Pflegeheim Höchst/Fußach gemeinnützige Betriebs GmbH“ Die Gemeindevertretung Fußach beschloss einstimmig, im Sinne des mit der Tagesordnung mitgesendeten Entwurfes des Gesellschaftsvertrages von Notar Dr. Günter Wurzer vom 11.2.2016 gemeinsam mit der Vorarlberger Pflegemanagement gemeinnützige GmbH und der Gemeinde Höchst die „Benevit Pflegeheim Höchst/Fußach gemeinnützige Betriebs GmbH“ auf unbestimmte Dauer zu errichten. Das Stammkapital der Gesellschaft beträgt € 35.000, --. Von diesem Stammkapital übernehmen a) Vorarlberger Pflegemanagement gemeinnützige GmbH € 28.000, -- c) Gemeinde Fußach € 1.750, -- b) Gemeinde Höchst € 5.250, -- Die Stammeinlagen sind Bareinlagen und zur Gänze bar einzubezahlen. Bgm. Ernst Blum nimmt gemäß § 66 Abs. 1 Gemeindegesetz als Gesellschafter die Interessen, Rechte und Pflichten der Gemeinde Fußach in dieser neu gegründeten „Benevit Pflegeheim Höchst/Fußach gemeinnützige Betriebs GmbH“ wahr. Seite:7 2. Syndikatsvertrag Ergänzend zum vorstehend beschlossenen Gesellschaftsvertrages der Benevit Pflegeheim Höchst/Fußach gemeinnützige Betriebs GmbH, beschloss die Gemeindevertretung Fußach einstimmig, weitere Grundlagen für die partnerschaftliche Zusammenarbeit und den Betrieb des Pflegeheimes Höchst/Fußach im Sinne des beiliegenden Entwurfes Syndikatsvertrages von Notar Dr. Günter Wurzer vom 11.2.2016 festzulegen. des 3. Pflegebeirat Die Gemeindevertretung beschloss einstimmig, in den Pflegebeirat gemäß Art. XI Gesellschaftsvertrag den Obmann des mit den Agenden der Pflege betrauten Fachausschusses der Gemeinde, somit aktuell Herrn Gemeinderat Jörg Blum, als Obmann des Ausschusses für Pflege und Betreuung, sowie Frau Doris König zu entsenden. Jörg Blum regte noch an, die Termine nicht untertags sondern am Abend (außerhalb der Berufszeiten) einzuplanen. Dasselbe gilt für den Finanzbeirat. 4. Finanzbeirat Die Gemeindevertretung beschloss einstimmig, in den Finanzbeirat gemäß Art. XI Gesellschaftsvertrag ein Mitglied des Finanzausschusses der Gemeinde, sowie den Leiter der mit der Aufgabenstellung betrauten Fachabteilung Finanzen der Gemeindeverwaltung zu entsenden, somit aktuell Herrn Gemeindevertreter Roberto Montel, als Mitglied des Finanzausschusses, sowie Herrn Gerhard Sutter, als Leiter der Abteilung „Finanzverwaltung“ im Gemeindeamt. 5. Fördermittel Die Gemeindevertretung Fußach beschloss einstimmig, die vom Land Vorarlberg gewährten Fördermittel zur Errichtung des gemeinsamen Pflegeheimes Höchst-Fußach in Form von Bedarfszuweisungen in voller Höhe als Barförderung in die Baukosten einzubringen. 6. Gewährung eines Darlehens der Gemeinde an die „Benevit Pflegeheim Höchst/Fußach gemeinnützige Betriebs GmbH“ Dafür sind Mittel im Voranschlag 2016 vorgesehen. Die Gesellschaft bekommt von den beiden Gemeinden Höchst und Fußach im ¼ Verhältnis ein Darlehen zur Deckung der Kosten für die Einrichtung des gemeinsamen Pflegeheimes und der Schaffung der notwendigen Liquidität gewährt. Der gedeckelte Rahmen dazu beträgt EUR 1 Mio. (Anforderung nach Bedarf). Seite:8 Somit beschloss die Gemeindevertretung einstimmig die Gewährung eines zinsfreien Darlehens in der Höhe von € 250.000, -- mit einer Laufzeit von 15 Jahren, mit einer Tilgung ab dem 3. Jahr in 13 gleichen Tilgungsraten, dem Abruf der Mittel nach jeweiligem Finanzbedarf und entsprechendem Nachweis der erfolgten Aufwendungen. 7. Allfälliges Es fanden keine Wortmeldungen statt. Schluss der Sitzung: 21.05 Uhr Bürgermeister: Schriftführerin: Seite:9