20160906_GVE014

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Letzte Änderung 19.10.2021, 20:37
Gemeinde Fussach
Bereich oeffentlich
Schlagworte: _fu,_fu2016gve,fußachvertretung
Dokumentdatum 2016-09-06
Erscheinungsdatum 2016-09-06
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Inhalt des Dokuments

VERHANDLUNGSSCHRIFT Gemeindevertretung – GV 14/ 2016 über die 14. öffentliche Sitzung der Gemeindevertretung Fußach vom 06.09.2016 im Schulungsraum des Feuerwehrgerätehauses Beginn: 20.00 Uhr Vorsitz: Bgm. Ernst Blum Schriftführerin: Anwesend: Marion Gehrer Liste Bürgermeister Ernst Blum und Freie Wählergemeinschaft (FWG): Vbgm. Werner Egger, GR Martin Doppelmayer, GR Karin Meier, Reinhard Blum, Manfred Bechter, Ulrich Sagmeister, Schneider Martin, Günter Leitold, Klaus Kuster, Nina Kuster und die Ersätze: Sabine Hofer und Manfred Bacher Entschuldigt: Felix Dünser und Schneider Elisabeth Unabhängige und ÖVP Fußach (ÖVP): GR Jörg Blum, GR Thomas Bösch, Peter Zucali, Claudius Lässer, Boris Sinn, Raimund Rusch, Roberto Montel, Hubert Winkler und die Ersätze: Stefan Niederer und Florian Schrötter Entschuldigt: Julian Krischke und Rudolf Rupp Grüne: Elke Wörndle Entschuldigt: -Seite:1 Bgm. Ernst Blum eröffnete die Sitzung, begrüßte die Mitglieder der Gemeindevertretung und die Zuhörer und stellte die Beschlussfähigkeit sowie die ordnungsgemäße Einladung mit Tagesordnung fest. Tagesordnung: 1. Genehmigung der Verhandlungsschrift Nr. 13 vom 05.07.2016 2. Mitteilungen des Bürgermeisters 3. Kleinkindbetreuung Riedle a) Raumprogramm – fördertechnische Einreichung u. Umsetzung Projekt b) Auftragsvergabe Planung, Bauleitung 4. Flächenwidmungsplan der Gemeinde Fußach Vorlage an die GV gemäß §24RPG 5. Nachtragsvoranschlag der Gemeinde Fußach 6. Gemeinde Fußach Immobilien GmbH Jahresabschlüsse zur Kenntnis a) Gemeinde Fußach Immobilien GmbH b) Gemeinde Fußach Immobilien GmbH & CO KG 7. Allfälliges ERLEDIGUNG DER TAGESORDNUNG Seite:2 1. Genehmigung der Verhandlungsschrift Nr. 13 vom 05.07.2016 Reinhard Blum ergänzte, dass er und Sabine Hofer sich unter Punkt. 4 – Änderung der Flächenwidmung, als befangen erklärten. Dies wird ohne Einwand nachträglich in die Verhandlungsschrift aufgenommen. Ansonsten wurde die 13. Verhandlungsschrift genehmigt. 2. Mitteilungen des Bürgermeisters Bgm. Ernst Blum teilte mit, dass am 05. September eine Nachbesprechung in Zusammenhang mit dem Hochwasserereignis von Mitte Juni, im Amt der Vlbg. Landesregierung stattgefunden hat. Im Bereich der Alarmierung, Kommunikation, und Pegelmessung müssen Verbesserungen angegangen werden. Ebenfalls wurde eingebracht, dass die Kommunikationsschiene der IRR (Internationale Rheinregulierung) in den Katastrophenschutzplan eingearbeitet werden muss – damit keine Doppelgleisigkeit entsteht. Weiters ist eine Nachbesprechung mit der Rheinregulierung, dem Land und den Feuerwehren geplant. Im Rahmen von freiwilliger Integrationsarbeit wurde unter der Leitung von Peter Zucali „Deutsch lernen“ mit zwei Flüchtlingsfamilien injiziert. Ihm und den freiwilligen Unterstützer wurde ein herzlicher Dank ausgesprochen. Die für den 05. September geplante Tagsatzung in der Streitverhandlung Häusle und Gemeinde Fußach wurde auf den 10. Oktober vertagt. Eine Besprechung mit dem Ziviltechnikbüro Rudhardt+Gasser hat stattgefunden. Folgendes wurde der Gemeinde mitgeteilt:  Die Kosten für das Projekt Wasserwerk Hard/Fußach liege unter dem Budget.  Für das Wasserleitungsprojekt Wiesenstraße ist noch eine Unterschrift ausständig. Das Projekt wird im Jahr 2017 durchgeführt. Ebenfalls dazu wird dann die Erschließung „Spital“ im Ansuchen fördertechnisch miteinbezogen. Seite:3  Der Auftrag für die Berechnung der hydraulischen Bemessungen des Wasserleitungsnetzes ist fast abgeschlossen. Die 1. Sitzung der Arbeitsgruppe Liegenschaften Konkurrenzverwaltung hat stattgefunden. Hierbei ging es um die Neufestlegung der Pacht. Die alte Pachtvereinbarung mit der Gemeinde Höchst für Grundstücke in der Gemeinde Höchst im Besitz der Konkurrenzverwaltung Höchst-Fußach-Gaißau läuft im Jahr 2017 aus. Die Geschäftsführerin vom Sozialsprengel Rheindelta (Andrea Trappel-Pasi) hat informiert, dass die Zusage für eine gemeindeübergreifende Anstellung einer MOHI-Person fördertechnisch genehmigt wurde. Am 02. Oktober findet die Bundepräsidentenwahl statt. Aufgrund von Untiefen in der Fußacher Schifffahrtsrinne wurde von der BH-Bregenz eine Verordnung über die Einengung der Schifffahrtsrinne zwischen den Pfahlpaaren 8 und 9 von ca. 60m auf 40m gemacht. Aufgrund der Nachfrage bei der Austro Control GmbH betreffend Fluglärm über dem Luftraum Rheindelta, wurde seitens der Austro Control GmbH mitgeteilt, dass sich weder bei den Anflug- noch den Abflugrouten Änderungen ergeben haben. Die Streckenführung sei seit vielen Jahren unverändert. Auch der vermehrte Helikopterverkehr an einem Sonntag im August sei auf eine einmalige Situation zurückzuführen. Eine wasserrechtliche u. naturschutzrechtliche Verhandlung zur Genehmigung der neuen Steuerungen und Pumpwerkerneuerungen der drei Schöpfwerke hat stattgefunden. Der Wasserverband Rheindelta bemüht sich um den raschen Erhalt eines Bescheides durch die BH Bregenz. Auf die Anfrage, ob bei der Polizeiinspektion Höchst genügend Beamte zur Verfügung stehen wurde uns mitgeteilt, dass aufgrund von Abwesenheiten (Einsatz bei Fußballmatch 1. Liga, Brenner-Grenzkontrolle, ….) ca. 11 Beamte in Höchst zur Verfügung stehen. Gespräche bzgl. Aufsichtsrats haben in Zusammenhang BENEVIT mit dem Gemeindeverband Seite:4 stattgefunden. Die Bestellung ging nicht von der Gemeinde Höchst, sondern vom Gemeindeverband selber aus. Allenfalls könne nach einer Periode gewechselt und somit von Fußach der Aufsichtsrat gestellt werden. Bzgl. Mehrflächen Küche muss noch mit der Gemeinde Höchst gesprochen werden. Dieser Punkt ist noch offen – ebenfalls das Thema „Kunst am Bau“. Über die Sommermonate ist eine Anfrage von der Plattform Rohrspitz über das Interview bei „Neues bei Neustätter“ betreffend Salzmann Projekt eingegangen. Die Frage lautete, welche Rolle die Abteilung Raumplanung des Landes in der Planungsphase gespielt hat. Dazu wurde eine Stellungnahme von Bgm. Ernst Blum verfasst. Weiters wurde angefragt, ob die LKW Transporte während des Hochwassers im Juni im Fahrverbot Naturschutzgebiet Rheindelta eine Fahrgenehmigung hatten. Ertragsanteile für den Monat Juli sind in Höhe von EUR 202.582, 00 eingegangen. Für den Monat August betrugen die Ertragsanteile EUR 204.504, 00. In der Zeitschrift „Public“ wurde die Bewertung der Bonität der besten 250 Bonitätsgemeinden veröffentlicht. Fußach steht Vorarlbergweit an 3. Stelle. Österreichweit steht Fußach seit 2008 bis 2014 auf Platz 6. Im Juli hat eine Besprechung, auf Einladung der RHESI-Projektanten stattgefunden. Dabei wurden die Grundeigentümer zu einem gemeinsamen Gespräch geladen. Stimmungsbild wurde eingeholt. Bgm. Ernst Blum teilte mit, dass die Stelle für den Gemeindesekretär (w/m) neu ausgeschrieben wird, da Marion Gehrer (Büroleitung) per Ende 2016 in Karenz gehen wird. Die Seepfadfinder haben zum 3. Vereinsstammtisch geladen. 3. Kleinkindbetreuung Riedle a) Raumprogramm – fördertechnische Einreichung und Umsetzung Projekt Der Projektauftrag der Gemeindevertretung wurde über die Sommermonate erfüllt. Sowohl Seite:5 die Kleinkindbetreuerinnen als auch die Fachaufsicht des Landes haben sich stark in die Raumgestaltung miteingebracht. Pläne und detaillierte Erläuterungen wurden allen Gemeindemandataren vorab per Mail zugesandt. Über Empfehlung der Ausschüsse, Kultur, Soziales und Bau wurde an die Gemeindevertretung der Antrag gestellt: Das It. Anhang vorliegende Raumprogramm beim Amt der Vorarlberger Landesregierung zur Förderungsgenehmigung einzureichen. Das Projekt Kleinkindbetreuung Riedle nach Vorliegen der Förderzusage des Landes und des Bundes (§ 15a Vereinbarung), sowie behördlicher Bewilligung mit einer Kostenobergrenze von EUR 900.000, - netto Errichtungskosten umzusetzen. Auf Anregung des Bauausschusses bzgl. Mehrfachnutzung ergänzte Bgm. Ernst Blum folgendes: Während des Kleinkindbetriebes (Öffnungszeiten u. Arbeitszeiten) ist keine Fremdnutzung gestattet. Weiters wurde angeregt, dass es für den Bewegungsraum im OG keine eigenen Garderoben benötigt. Sollte jedoch dieser Raum außerhalb der Arbeits- und Öffnungszeiten mehrfach genutzt werden (Gymnastik, …) wären diese Garderoben für die externen Besucher notwendig. DI Florian Schrötter stellte den Zusatzantrag, das vorliegende Raumprogramm beim Amt der Vorarlberger Landesregierung zur Förderungsgenehmigung einzureichen, unter der Voraussetzung, dass für das Projekt Kleinkindbetreuung Riedle parallel zur Einreichung ein Wettbewerb, mit kostenloser Beratung der Gemeinde durch Wettbewerb und Vergabekonsulent der Architektenkammer Arch. Noldin, durchgeführt wird um mindestens 3 verschiedene Vorentwürfe durch Architekten zu erhalten um dann das objektive beste Projekt umsetzen zu können. Die Vergabe soll nach Erhalt der Förderzusage und somit auch der Förderhöhe erfolgen. Bgm. Ernst Blum teilte dazu mit, dass mit diesem Zusatzantrag der Zeitplan in Zusammenhang mit der Förderung nicht eingehalten werden kann. Das Zeitkorsett dafür sei zu eng. Mit dem jetzt vorliegenden Planungsumfang / Planungshonorar von EUR Seite:6 34.000, 00 handle man nach den Gesetzen der Sparsamkeit, Wirtschaftlichkeit und Zweckmäßigkeit. Ein Wettbewerb in dieser Größenordnung ist nicht zweckmäßig und wirtschaftlich – die Verhältnismäßigkeit sei nicht gegeben. Das Auftragsvolumen für die Planung liegt weit unter dem Unterschwellenbereich für Planungsvergaben. Über weitere Wortmeldungen von Elke Wörndle und Claudius Lässer und Thomas Bösch wurde diskutiert. Jörg Blum hinterfragte die Kostenschätzung. Die geplanten Gesamtkosten über EUR 870.000, 00 scheinen für ihn nicht realistisch zu sein. Ebenfalls stellte sich für ihn die Frage, ob der beschlossene Antrag bei Übersteigung der Summe von EUR 900.00, 00 noch gültig ist. Bgm. Ernst Blum konterte dazu, dass die Kosten selbstverständlich von den Ergebnissen der Ausschreibung abhängig sind. Wichtig sei jedoch, dass die Vergabe für die Planung jetzt gemacht wird. Dass die Planung, Ausschreibung und Genehmigungen bis Ende des Jahres fertig sind um dort entsprechende Preise einzuplanen. Thomas Bösch deponierte abermals seine Meinung, 3 Vorschläge von 3 verschiedenen Architekten für die neue Kleinkindbetreuung Riedle einzufordern. Weiters teilte er mit dass mit wenig Kosten und zu viel Förderung kalkuliert sei. Lieber ein durchdachtes Projekt und dafür weniger Förderung. Es ist keinesfalls gesagt, dass es die 15A-Förderung in den kommenden Jahren nicht mehr gibt. Über den Antrag der ÖVP - gestellt durch DI Florian Schrötter - wurde abgestimmt. Der Antrag wurde mehrheitlich (alle FWG) abgelehnt. In weiterer Folge wurde über den vorliegenden Antrag von Bgm. abgestimmt. Der Antrag wurde mehrheitlich (alle FWG) beschlossen. b) Auftragsvergabe Planung, Bauleitung Ein Honorarangebot vom Büro Architekt DI Lothar Huber GmbH für die Arbeiten der Planungen mit EUR 34.000, 00 (pauschal) und die Bauleitung mit EUR 18.000, 00 (pauschal) ist vorliegend. DI Florian Schrötter wollte festhalten dass betreffend die Auftragsvergabe für Planung und Bauleitung, mit keinem anderen Architekten geredet wurde bzw. kein anderes Angebot eingeholt wurde. Seite:7 Jörg Blum stellte die Frage, ob das Angebot tatsächlich pauschal sei oder abhängig von der Baukostensumme variiere. Bgm. Ernst Blum bestätigte, dass das vorliegende Angebot fix sei. Diverse Fragen wurden beantwortet. Der vorliegende Antrag, die Vergabe an das Büro Architekt DI Lothar Huber GmbH It. vorliegenden Honorarangeboten zu erteilen  Planung: 34.000, - Pauschal netto  Bauleitung: 18.000, - Pauschal netto wurde mehrheitlich (alle FWG) genehmigt. 4. Flächenwidmungsplan der Gemeinde Fußach Vorlage an die GV gemäß § 24RPG Gemäß den Bestimmungen des Raumplanungsgesetzes ist die Gemeindevertretung zu befragen, ob gemäß § 23 Abs 1 die Voraussetzungen für eine Änderung des Flächenwidmungsplanes gegeben sind. Der Flächenwidmungsplan wird in der Praxis auf Anregungen von gewünschten Änderungen der Flächenwidmung in der Gemeinde Fußach regelmäßig bearbeitet und den Beschlussfassungen zugeführt. Deshalb ist eine generelle Änderung aufgrund der laufenden Bearbeitung nicht erforderlich. Der Antrag dazu lautet: Aufgrund der kontinuierlichen Bearbeitung von Anregungen zu Änderungen der Flächenwidmung wurde der Antrag gestellt, keine Generelle Auflage des Flächenwidmungsplanes zu veranlassen. Der Antrag wurde einstimmig genehmigt. 5. Nachtragsvoranschlag der Gemeinde Fußach Die Ausschreibung des Kredites und anschließender Fertigung des Kreditvertrages erfolgte in Höhe von EUR 300.000, 00. Die tatsächlichen Kosten incl. Nebenkosten wurden It. Nachtragsvoranschlag mit EUR 288.000, - beschlossen. Kreditvertrag und Nachtragsvoranschlag müssen jedoch Seite:8 übereinstimmen. Auf Antrag von Bgm. Ernst Blum wurde der Nachtragsvoranschlag in Höhe von EUR 288.000, 00 vom 07.06.2016 einstimmig aufgehoben. Weiters wurde der Nachtragsvoranschlag It. vorliegenden Beilagen in Höhe von EUR 300.000, 00 einstimmig neu beschlossen. 6. Gemeinde Fußach Immobilien GmbH Jahresabschlüsse zur Kenntnis a) Gemeinde Fußach Immobilien GmbH Der Jahresabschluss 2015 der Gemeinde Fußach Immobilienverwaltungs GmbH weist eine Aktiva sowie Passiva von € 33.965, 85 aus. Aus der Gewinn- und Verlustrechnung scheint ein Bilanzgewinn von € 14.655, 85 auf. Dieser setzt sich aus dem Jahresüberschuss von EUR 973, -sowie dem Gewinnvortrag von EUR 13.682, 85 zusammen. Der Beirat hat in der Sitzung vom 30. August 2016 den Jahresabschluss genehmigt und dem Geschäftsführer die Entlastung erteilt. Der Jahresabschluss 2015 der Gemeinde Fußach Immobilien GmbH wurde ohne Einwände zur Kenntnis genommen. b) Gemeinde Fußach Immobilien GmbH & CO KG Der Jahresabschluss 2015 der Gemeinde Fußach Immobilienverwaltungs GmbH & Co KG weist eine Aktiva sowie Passiva von € 9.540.503, 24 auf. In der Gewinn und Verlustrechnung ist für das Jahr 2015 als Zwischenergebnis ein Finanzerfolg von EUR 18.652, 29 ausgewiesen. Mit dem Minus von EUR 654.679, 57 aus dem Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit, Steuern vom Einkommen und Ertrag ergibt sich ein Jahresfehlbetrag und somit Bilanzverlust in selber Höhe. Das Anlagevermögen setzt sich aus Grundstücken und Bauten zusammen: Feuerwehr und Werkhof, Friedhof, Kinderhaus Pertinsel. Dazu zählen auch noch die Anlagen, Betriebs- und Einrichtungs- und Geschäftsausstattung und sind in Summer per 31.12.2015 mit EUR 9.477.672, 63 ausgewiesen. Seite:9 Damit sind die buchwertmäßigen Vermögenswerte zum Jahresende um EUR 28.921, 75 höher ausgewiesen als Ende des Jahres 2014. Ebenfalls dazu hat der Beirat in der Sitzung vom 30. August 2016 den Jahresabschluss genehmigt und dem Geschäftsführer die Entlastung erteilt. Der Jahresabschluss 2015 der Gemeinde Fußach Immobilien GmbH & Co KG wurde ohne Einwände zur Kenntnis genommen. Jörg Blum wies auf einen Beschluss der Gemeindevertretung hin, dass in regelmäßigen Abständen, der Gemeindevertretung ein Kurzbericht über die Entwicklung der Frankenkredite, welche in der Gesellschaft drinnen sind, vorgelegt werde. Dies jedoch nicht geschehen ist. Bgm. Ernst Blum teilte mit, dass dies möglich ist. 7. Allfälliges Jörg Blum wollte wissen, ob es eine Möglichkeit gibt um nachzuschlagen, auf welcher Höhenquote man sich in Fußach befindet. Vor allem in Situationen wie Hochwasser ist es für die Bürger wichtig dies problemlos zu erfahren. Martin Doppelmayer verwies auf den Vorarlberg Atlas, welcher auch auf der Fußacher Homepage verlinkt ist. Es wurde vorgeschlagen, die Funktionen des Vorarlberg Atlas vor oder nach einer der nächsten GV-Sitzungen durch Martin Doppelmayer zu erläutern. Weitere Themen wie Konkurrenzverwaltung (Grundtausch in Gaißau), unübersichtliche Hecken, Nahversorgung in Fußach wurden angesprochen. Schluss der Sitzung: 21.25 Uhr Bürgermeister: Schriftführerin: Seite:10